Bürokratieabbau und Deregulierung im Eichwesen
der Abgeordneten Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Länderwirtschaftsministerkonferenz hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wiederholt (u. a. im Dezember 2003 und im Juni 2006) gebeten, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens vorzulegen. Laut Endbericht des Bund-Länder-Ausschusses „Gesetzliches Messwesen“ vom 17. September 2003 an die Wirtschaftsministerkonferenz sollten die Modernisierungsmaßnahmen gemeinsam mit der Umsetzung der Messgeräterichtlinie erfolgen und das Eichwesen „Ende 2005 umfassend modernisiert sein“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Was sind die Gründe dafür, dass die seit langem angestrebte Modernisierung des Eichwesens bis heute nicht erfolgt ist, insbesondere woran scheiterte die geplante Novellierung parallel zur Umsetzung der Messgeräterichtlinie?
Wann wird nach den Planungen der Bundesregierung ein Referentenentwurf zur Neuregelung des Eichwesens vorgelegt werden?
Wann soll das Bundeskabinett nach den Planungen der Bundesregierung den Gesetzentwurf beschließen?
Welches konkrete Potential zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau sieht die Bundesregierung im Eichwesen?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Möglichkeiten zum Abbau von Eichpflichten, die realisiert werden könnten, ohne dass damit ein Rückschritt beim Verbraucherschutz und dem Schutz des fairen Wettbewerbs verbunden wäre, und wenn ja, welche sind dies?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit der Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer, und wenn ja, für welche Produkte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wirtschaftsministerkonferenz, dass künftig die technische Prüfung von Messgeräten in der Regel privaten Stellen übertragen werden sollte, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Aufgaben im Bereich des Eichwesens sollen nach Auffassung der Bundesregierung privatisiert werden?
Inwieweit soll die Privatisierung im Wege der Beleihung erfolgen, und inwieweit und wofür will die Bundesregierung die Möglichkeit der Akkreditierung vorsehen?
Inwieweit und für welche Bereiche (z. B. Waagen) sieht die Bundesregierung ein Potential für zukünftig als Sachverständige akkreditierte Unternehmen, ihre Dienstleistung in ganz Europa anbieten zu können?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bislang beispielsweise Waagen trotz mit Waageservicebetrieben bestehender Wartungsverträge zusätzlich vom Eichamt geprüft werden müssen, und wenn ja, warum?
Wird die Bundesregierung die Neuregelung des gesetzlichen Messwesens dazu nutzen, derartige Doppelprüfungen zu vermeiden, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dies regeln?
Welche Kosteneinsparungen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Privatisierung des Eichwesens erreicht werden, und auf welchen Berechnungen beruht diese Einschätzung?