[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14474
17. Wahlperiode 01. 08. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14132 –
Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im ersten Halbjahr 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Internationale Zusammenarbeitsformen von Zoll, Polizeien und
Geheimdiensten finden häufig in Arbeitsgruppen statt, die parlamentarisch schwer zu
kontrollieren sind. Vielfach wird auf informelle Strukturen zurückgegriffen, selbst
wenn deren Tätigkeitsfelder mittlerweile von Agenturen der Europäischen
Union (EU) übernommen werden.
Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt beispielsweise immer noch an der
„Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) teil, die 1979 zum
„Informationsaustausch bei terroristischen Anschlägen“ gegründet wurde, seit 2000
aber auch helfen soll, „politische gewalttätige Aktivitäten“ zu verhindern
(Bundestagsdrucksache 17/13440). Zur Wirtschaftsförderung deutscher
Trojaner-Software im Ausland richtete das BKA eine „Remote Forensic Software
User Group“ ein, die zuvor als „DigiTask User Group“ firmierte
(Bundestagsdrucksache 17/8958).
Seit einigen Jahren haben sich innerhalb der EU „gemeinsame
Polizeioperationen“ („Joint police operations“, JPO), „Gemeinsame Zolloperationen“
(„Joint customs operations“ JCO) sowie „Joint customs police operations“
(JCPO) etabliert (Bundestagsdrucksache 17/6856). Regelmäßige EU-weite
Kontrollmaßnahmen werden von den thematischen Netzwerken AQUAPOL
(Schifffahrt), TISPOL (Verkehr), RAILS (Schienentransporte), AIRPOL
(Flughäfen) verantwortet.
Im Bezug auf die internationale Zusammenarbeit erhält die Polizeiagentur
Europol immer mehr Kompetenzen. Arbeitsabkommen und andere
Kooperationen werden auch mit „Drittstaaten“ verhandelt. Die Anstrengungen richten
sich auch gegen grenzüberschreitende linke Protestformen
(Bundestagsdrucksache 17/9756). Zu sogenanntem Euroanarchismus betreibt das BKA einen
„Informationsaustausch“ mit Behörden Frankreichs, Großbritanniens, Italiens,
Griechenlands und der Schweiz. Entsprechende Erkenntnisse werden
regelmäßig in der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus diskutiert und in der
Analysearbeitsdatei „Dolphin“ gespeichert. Seit 2007 bemüht sich die
Bundesregierung nach Kräften, linke Demonstranten in einer politischen Datensammlung
zu „reisenden Gewalttätern“ auf EU-Ebene zu speichern (Bundestagsdruck- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 31. Juli 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14474 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesache 17/7018). Zwar arbeitet das BKA auch im EU-Projekt „Expert Meeting
Against Right Wing Extremism“ (EMRE) mit, an dem auch Österreich,
Schweden und die Schweiz teilnehmen. Die internationale Zusammenarbeit
gegen Rechtsextremismus ist indes schwach ausgeprägt. Das EMRE befasst
sich im Projekt „Konfrontation: Rechts-/Links-Auseinandersetzung“ überdies
mit linken und antifaschistischen Reaktionen auf rechte Gewalt. Bekanntlich
befassen sich auch die „European Cooperation Group on Undercover
Activities“ (ECG) und die „International Working Group on Undercover Policing“
(IWG), in denen sich die Führer verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen
organisieren, mit der Infiltration internationaler linker Zusammenhänge
(Bundestagsdrucksache 17/9844). Eine „Cross-Border Surveillance Working Group“
(CSW) vernetzt Mobile Einsatzkommandos aus zwölf EU-Mitgliedstaaten
sowie die Polizeiagentur Europol zu grenzüberschreitenden
Observationstechniken (Bundestagsdrucksache 17/5677). Mit ähnlichem Ziel treffen sich
Angehörige von Polizeien mehrerer EU-Regierungen im Projekt „International
Specialist Law Enforcement“ (ISLE). Im 2009 begonnenen Vorhaben wird der
Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindringen
in Räume, Fahrzeuge und elektronische Geräte vorangetrieben
(Bundestagsdrucksache 17/10713). Seit 1992 ist die Bundesregierung Mitglied des
„Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen“ (ETSI), das unter anderem
weltweit gültige Standards zur Überwachung von Telekommunikation
(„Lawful Interception“) entwickelt (Bundestagsdrucksache 17/11239).
Zum Austausch von Einsatzformen trafen sich Polizeien und
Gendarmerieeinheiten vieler EU-Mitgliedstaaten in den „European Police Force Trainings“
(EUPFT) (Bundestagsdrucksache 17/3316). Rahmenbedingungen für dort
ebenfalls geübte Taktiken zur Handhabung großer Demonstrationen wurden
zuvor im mehrstufigen Forschungsprojekt „Coordinating National Research
Programmes and Policies on Major Events Security“ (EU-SEC) erstellt, deren
Ergebnisse aber nicht öffentlich verfügbar sind (Bundestagsdrucksache 17/7018).
Als Nachfolge des EUPFT hatte die Europäische Kommission unter dem
Namen „European Union Police Services Training“ (EUPST) ähnliche Trainings
ausgeschrieben, die nun dem zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen
Dienst unterstehen sollen (Bundestagsdrucksache 17/7018). Daneben richtet
die EU ein „Europes New Training Initiative for Civilian Crisis Management“
(ENTRi) ein.
Neben den Institutionen und Arbeitsgruppen auf EU- bzw. internationaler
Ebene kooperieren Behörden des Bundesministeriums des Innern (BMI)
bilateral mit bestimmten Ländern. Seit 2008 wird mit den USA in einer „Security
Cooperation Group“ (SCG) zusammengearbeitet. Eine „EU-US Working
Group an Cybersecurity and Cybercrime“ bereitet die Beteiligung an Übungen
vor, an denen alle US-Streitkräfte teilnehmen. In Stuttgart hat das US-Militär
ein „Joint Interagency Counter Trafficking Center“ (JICTC) eingerichtet, das
mit der Bekämpfung von „Drogen-, Waffen- und Menschenhandel sowie
Terrorismus“ Polizeiaufgaben übernimmt (Bundestagsdrucksache 17/11101).
Angehörige des „Heimatschutzministeriums“ sprechen an Flughäfen innerhalb
der EU „Empfehlungen“ an Fluggesellschaften aus, Reisenden die Beförderung
zu versagen (Bundestagsdrucksache 17/6654).
In den Antworten zu den aufgeführten Kooperationen betont die
Bundesregierung häufig, es handele sich dabei lediglich um einen „Gedankenaustausch“.
Bei etwaigen Treffen würden lediglich Rahmenbedingungen erörtert und
keine operativen Maßnahmen verabredet. Die Zusammenarbeitsformen
dürften aber von grundlegender Bedeutung für spätere grenzüberschreitende
Zwangsmaßnahmen sein. Die Bundesregierung ist dazu übergegangen, große
Teile der Fragen zur Praxis der Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu
beantworten. Demgegenüber sind die Fragesteller und Fragestellerinnen der Ansicht,
dass über deren Agieren eine größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung
geführt werden muss.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/144741. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„European Network of Law Enforcement Technology Services“ (ENLETS)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
ENLETS hat am 19. und 20. Februar 2013 in Dublin, Irland, eine Tagung
veranstaltet.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Das Treffen wurde durch die irische Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der
Kerngruppe aus interessierten Staaten, die sich beim Treffen im Februar 2012
gebildet hatte (Belgien, Griechenland, Frankreich, Zypern, Niederlande, Polen,
Finnland und das Vereinigte Königreich), vorbereitet.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Rahmen des Treffens wurden Präsentationen der teilnehmenden Staaten
verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
– Eröffnung
– Präsentation des Leiters der Kerngruppe zur Arbeit der Kerngruppe
– Präsentation von Europol zur Europol Expertenplattform
– Update zur Diskussion im Ständigen Ausschuss für die innere Sicherheit
(COSI) zur künftigen Arbeit von ENLETS
– Diskussion mit DG HOME und DG Enterprise
– Verschiedene Präsentationen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Gestaltung der
Tagesordnung.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Es nahmen Personen aus 19 EU-Mitgliedstaaten sowie ein Mitarbeiter von
Europol teil. Für Deutschland nahm ein Mitarbeiter der Deutschen Hochschule
der Polizei in Münster teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Drucksache 17/14474 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeENLETS beriet über den Entwurf von Ratsschlussfolgerungen zur verstärkten
Einbeziehung der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden in die
sicherheitsbezogene Forschung und Industriepolitik (DOK 9814/13 endg.). Nach
diesen im Mai 2013 beschlossenen Ratsschlussfolgerungen wird die ENLETS-
Kerngruppe als die Technologie-Beobachtungsstelle der Europäischen Union
(EU), die für die Forschung und Industriepolitik im Bereich innere Sicherheit
zuständig sein wird, mit folgenden Aufgaben betraut:
– aufmerksame Beobachtung und Koordinierung der Entwicklung neuer
Technologien sowie Unterstützung proaktiver Kontakte mit Forschungsinstituten
und der Industrie,
– EU-weite Bestandsaufnahme des Endnutzerbedarfs der für die innere
Sicherheit zuständigen Behörden für die betreffenden europäischen Organe/
Institutionen, insbesondere die Kommission, sowie für Forschungsinstitute und
die Industrie,
– Austausch von Wissen über bewährte Praktiken, innovative Ideen und
Forschungsprojekte in den Mitgliedstaaten und Agenturen,
– Unterstützung bei der Festlegung technischer Standards (Leitlinien und
bewährte Verfahren) als Bezugspunkte für die Mitgliedstaaten,
– Unterstützung im Hinblick darauf, den Mitgliedstaaten bei Ausschreibungen
zum Ankauf von Technologie zu Strafverfolgungszwecken technische
Beratung zur Verfügung zu stellen,
– Unterstützung im Hinblick darauf, der Kommission im Zusammenhang mit
entsprechenden Vergabeverfahren technische Beratung zur Verfügung zu
stellen,
– Sondierung von Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich des Fonds für
die innere Sicherheit und des Rahmenprogramms „Horizont 2020“, sowie
Nutzung des ENLETS, um zu gewährleisten, dass die für die innere
Sicherheit zuständigen Behörden für den Follow-up im Hinblick auf die
Zusammenarbeit mit Forschung und Industrie sorgen.
Hierfür soll die ENLETS-Kerngruppe
– als zentrale Kontaktstelle für die die Strafverfolgung betreffenden
technischen Dienste der Mitgliedstaaten dienen,
– als zentrale Kontaktstelle für eine enge Zusammenarbeit mit den
zuständigen Kommissionsdienststellen, insbesondere der Gemeinsamen
Forschungsstelle, dienen und sie gegebenenfalls zu den Sitzungen der Kerngruppe
einladen,
– als zentrale Kontaktstelle zwischen Endnutzern und Technologieanbietern
auf EU- Ebene dienen,
– eng mit Frontex, Europol, CEPOL und der IT-Agentur zusammenarbeiten
und sie gegebenenfalls zu den Sitzungen der Kerngruppe einladen,
– die Bestandsaufnahme des Bedarfs der für die innere Sicherheit zuständigen
Behörden alljährlich aktualisieren,
– einschlägige Informationen und Informationsanfragen der vorstehend
genannten Einrichtungen an ENLETS weiterleiten,
– Vorschläge und gemeinsame Initiativen für die ENLETS-Sitzungen
ausarbeiten.
Daneben wurde beschlossen, dass ENLETS gezielt Workshops für relevante
Akteure organisiert. Die Kerngruppe soll eine Auffassung zu „Horizont 2020“
entwickeln und an die Kommission weiterleiten. Die ENLETS-Mitglieder
sollen nationale Netzwerke zu Themen der technologischen Sicherheitsforschung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14474aufbauen und dabei mit anderen Untergruppen der Ratsarbeitsgruppe
Strafverfolgung kooperieren.
Einzelne Diskussionsbeiträge der deutschen Teilnehmer lassen sich nicht mehr
rekonstruieren.
Das nächste Treffen soll unter der litauischen Ratspräsidentschaft stattfinden.
Die Kerngruppe ist beauftragt, das Treffen mit der Troika vorzubereiten.
2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Task Force der europäischen Polizeichefs“ (EPCTF) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die „Task Force der europäischen Polizeichefs“ (EPCTF) wurde mit der
Arbeitsaufnahme des „Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit
im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) gemäß Artikel 71 der Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV) im Jahr 2010 abgeschafft. Im ersten Halbjahr
2013 hat kein Treffen der europäischen Polizeichefs stattgefunden.
3. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„International Specialist Law Enforcement“ (ISLE) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Drucksache 17/14474 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeg) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat im ersten
Halbjahr 2013 kein Treffen, keine Telefonkonferenz oder sonstige
Zusammenkunft der „International Specalist Law Enforcement“ (ISLE) stattgefunden.
4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im ersten Halbjahr 2013 fand vom 21. bis 24. Mai 2013 in Durres, Albanien,
die 13. Sitzung der EGG statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch Österreich vorbereitet
und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte durch Albanien.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Tagung wurden die Einladung sowie die Tagesordnung verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als
„Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann bei
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden.*
Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der
Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame
Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit
einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im
Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [128 f.]). Hierzu
zählt auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124,
161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14474Hinblick auf das Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich und geeignet,
das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen:
Im Rahmen des Treffens wurden u. a. taktisch-operative Maßnahmen im
Rahmen polizeilicher verdeckter Ermittlungen, z. B. im Internet, behandelt.
Darüber hinaus wurden gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen in einem
bestimmten Phänomenbereich thematisiert. Die Preisgabe von Informationen zu solchen
konkreten Einsatzmitteln gegenüber der Öffentlichkeit würde das
schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen
Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus und damit das Staatswohl erheblich
beeinträchtigen.
Zum einen würde die Veröffentlichung dieser internen Vorgänge die
Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in einem äußerst
gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten. Die hier in Rede stehenden
verdeckten Maßnahmen werden nur in Kriminalitätsfeldern angewandt, bei denen von
einem besonderen Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und
Gewaltbereitschaft ausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationen
aus dem angeforderten Bereich durch kriminelle oder terroristische Kreise
würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im
Gefahrenabwehrbereich als auch auf die Durchsetzung des staatlichen
Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken.
Hinzu kommt zum anderen, dass eine Veröffentlichung entsprechender
konkreter Inhalte von Erörterungen bestimmter Einsatzmittel mit ausländischen
Polizeibehörden, wie sie in dem hier gegenständlichen Treffen behandelt wurden,
das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der
deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüttern und die weitere Zusammenarbeit
im verdeckten Polizeibereich wesentlich erschweren würde.
Mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages wurde ein
Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
ermöglicht, die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen
Kontrollrecht wird damit im Ergebnis Rechnung getragen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Abgesehen von der Anmeldung eines Tagesordnungspunktes wurde von
deutscher Seite auf die Gestaltung der Tagesordnung kein Einfluss genommen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender
Staaten teil: Albanien (Organized Crime Directorate of Albania), Belgien (Federal
Police), Bulgarien (General Directorate Counter Organized Crime), Dänemark
(Danish National Police), Deutschland (Bundeskriminalamt und
Zollkriminalamt), Estland (Central Criminal Police), Finnland (National Bureau of
Investigation), Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department),
Großbritannien (Metropolitan Police und Serious and Organized Crime
Agency), Italien (Carabinieri), Kroatien (Criminal Police Directorate), Lettland
(Criminal Police Department), Litauen (Criminal Police Bureau), Mazedonien
(Macedonia Ul Dimce Mircev), Niederlande (National Police Agency),
Norwegen (Oslo Police Department), Österreich (Bundeskriminalamt Wien), Polen
(Central Bureau of Investigation), Portugal (Policia Judiciara), Rumänien
(General Inspectorat of Romania Police), Russland (Federal Drugs Control
Service), Serbien (Criminal Police Directorate), Slowakei (Ministry of Interior),
Drucksache 17/14474 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSlowenien (Police/Genaral Police Directorate), Schweiz
(Bundeskriminalpolizei), Spanien (Spanish National Police), Tschechische Republik (Criminal Police
and Investigation Service), Türkei (National Police) und Ungarn (National Tax
and Customs Administartion).
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Wie zu Frage 4d ausgeführt, hatte das Treffen insbesondere die vertrauliche
Erörterung von taktisch-operativen Maßnahmen im Rahmen polizeilicher
verdeckter Ermittlungen sowie gemeinsame, phänomenspezifische
Fortbildungsmaßnahmen, z. B. im Internet, zum Gegenstand. Hierzu leisteten auch die
deutschen Vertreter Beiträge. Der Mehrwert der Veranstaltung bestand aus Sicht der
Bundesregierung im Austausch von Erfahrungen und Strategien bei der
Bekämpfung der genannten ausgewählten Kriminalitätsbereiche. Ausführungen
im Einzelnen sind der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit
einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus den in den Ausführungen
zu Frage 4d genannten Gründen (sowohl wegen der Sensibilität polizeilicher
Vorgehensweisen als auch des Vertrauens der internationalen
Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit) nicht möglich. Ergänzende
Ausführungen im Einzelnen müssen daher als „Verschlusssache – Vertraulich“
eingestuft werden. Diese Teilantwort kann bei der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages eingesehen werden.*
5. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„International Working Group on Undercover Policing“ (IWG) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14474i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2013 keine
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der „International
Working Group on Police Undercover Activities“, so die korrekte
Bezeichnung, statt.
6. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„International Business Secretariat“ (IBS) der IWG haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im ersten Halbjahr 2013 fand vom 11. bis 14. Juni 2013 in Wiesbaden die
15. Sitzung des „International Business Secretariat“ (IBS) statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch das Vereinigte
Königreich vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte durch
Deutschland (BKA).
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Tagung wurden die Einladung sowie die Tagesordnung verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage muss als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese
Teilantwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
eingesehen werden.*
Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der
Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame
Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit
einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im
Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [128 f.]). Hierzu
zählt auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124,
161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im
Hinblick auf das Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich und geeignet,
das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen:
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/14474 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen des Treffens wurden taktisch-operative Maßnahmen der
verdeckten Ermittlung, z. B. im Internet, behandelt. Die Preisgabe von Informationen
zu solchen konkreten Einsatzmitteln gegenüber der Öffentlichkeit würde das
schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen
Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus und damit das Staatswohl
erheblich beeinträchtigen.
Zum einen würde die Veröffentlichung dieser internen Vorgänge die
Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in einem äußerst
gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten. Die hier in Rede stehenden
verdeckten Maßnahmen werden nur in Kriminalitätsfeldern angewandt, bei denen von
einem besonderen Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und
Gewaltbereitschaft ausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationen
aus dem angeforderten Bereich durch kriminelle oder terroristische Kreise
würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im
Gefahrenabwehrbereich als auch auf die Durchsetzung des staatlichen
Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken.
Hinzu kommt zum anderen, dass eine Veröffentlichung entsprechender
konkreter Inhalte von Erörterungen bestimmter Einsatzmittel mit ausländischen
Polizeibehörden, wie sie in dem hier gegenständlichen Treffen behandelt wurden,
das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der
deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüttern und die weitere Zusammenarbeit
im verdeckten Polizeibereich wesentlich erschweren würde.
Mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages wurde ein
Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
ermöglicht, die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen
Kontrollrecht wird damit im Ergebnis Rechnung getragen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Als Ausrichter der Tagung hat das BKA unter organisatorischen
Gesichtspunkten und inhaltlich als Vortragender bei einigen Tagesordnungspunkten Einfluss
genommen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender
Staaten teil: Australien (Australian Federal Police), Belgien (Federal Police),
Dänemark (Danish National Police), Deutschland (Bundeskriminalamt und
Zollkriminalamt), Finnland (National Bureau of Investigation), Frankreich (Central
Directorate of Criminal Investigation Department), Großbritannien
(Metropolitan Police und Serious and Organized Crime Agency), Kanada (Royal
Canadian Mounted Police), Niederlande (National Police Agency), Neuseeland
(National Crime Service Centre), Norwegen (National Crime Intelligence
Service und Oslo Police Department), Polen (Central Bureau of Investigation),
Portugal (Policia Judiciaria), Spanien (Spanish National Police), Südafrika
(South African Police Service), Schweden (National Bureau of Investigation)
und der Schweiz (Federal Criminal Police).
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14474i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Das Treffen hatte insbesondere die vertrauliche Erörterung von an
Legendierung ausgerichteten taktisch-operativen Maßnahmen der verdeckten
Ermittlungen, z. B. im Internet, zum Gegenstand. Hierzu leisteten auch die deutschen
Vertreter Beiträge. Der Mehrwert der Veranstaltung bestand aus Sicht der
Bundesregierung im Austausch von Erfahrungen und Strategien bei der
Legendierung Verdeckter Ermittler. Ausführungen im Einzelnen sind der
Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der
Kleinen Anfrage aus den in den Ausführungen zu Frage 4d genannten Gründen
(sowohl wegen der Sensibilität polizeilicher Vorgehensweisen wie auch des
Vertrauens der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der
deutschen Polizeiarbeit) nicht möglich. Ergänzende Ausführungen im Einzelnen
müssen daher als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese
Teilantwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
eingesehen werden.*
7. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
Nach Information der Bundesregierung haben im ersten Halbjahr 2013 zwei
Treffen der „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) stattgefunden.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 24. bis 25. März 2013 fand in Den Haag ein Treffen der „Steering
Committee Group“ statt. Vom 3. bis 6. Juni 2013 fand ein Treffen aller
Mitgliedsstaaten in Wien, Österreich, statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Für beide Treffen wurden die Tagesordnungen von der „Steering Committee
Group“ erstellt. Das Treffen in Den Haag wurde von Europol, das Treffen in
Wien von der österreichischen Polizei organisiert.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Treffen wurden die Tagesordnungen sowie organisatorische
Informationen an die Teilnehmer versandt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Bei beiden Treffen wurde ein EU-Projekt zur finanziellen Unterstützung der
CSW thematisiert.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/14474 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus enthielt die Tagesordnung des Treffens in Wien folgende
Punkte:
– Information über die Organisation der zentralen Observationseinheiten in
Österreich;
– Entstehung neuer krimineller Erscheinungsbilder;
– Darstellung der Neuorganisation von Europol;
– Erfahrungen grenzüberschreitender Zusammenarbeit der verschiedenen
Mitgliedstaaten;
– Erfahrungsaustausch in Bezug auf Möglichkeiten der Interoperabilität
technischer Einsatzmittel, Darstellung und Erfahrungen zur Nutzung von ANPR
(Automatische Kennzeichenerfassungssysteme) in Großbritannien sowie
– Erfahrungsaustausch im Bereich der papierlosen Datenübertragung.
Darüber hinaus wurden Vertreter von Norwegen und Schweden als Gäste und
zukünftige neue Mitglieder der CSW begrüßt.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Das BKA hat sich bei der Erstellung der jeweiligen Tagesordnung als
Teilnehmer der Steering Group und im Rahmen der aktuellen Leitungsfunktion
(„Chairman“) eingebracht. Dazu wurden die Vorschläge der Teilnehmerstaaten
zu Tagesordnungspunkten durch die Steering Group in die Aufstellung der
Tagesordnung aufgenommen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
An dem Treffen der „Steering Committee Group“ nahmen Vertreter aus
Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und von Europol teil.
Derzeit sind an der CSW Vertreter der Mobilen Einsatzkommandos bzw.
vergleichbarer Einheiten aus Belgien, den Niederlanden, dem Vereinigten
Königreich, Frankreich, Spanien, Dänemark, Österreich, Italien, Finnland, Irland,
Luxemburg, Deutschland und der Schweiz beteiligt. Zudem entsendet Europol
einen Vertreter zu dieser Arbeitsgruppe. Ab dem zweiten Halbjahr 2013 werden
zusätzlich Vertreter aus Norwegen und Schweden der CSW als Mitglieder
angehören.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Die ergebnisoffenen Erörterungen bezogen sich auf den Austausch von „best
practices“ zu den oben angegebenen Tagesordnungspunkten.
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht
und worin bestanden diese?
Ein Vertreter des BKA hat einen Beitrag in Form eines Referats über ein EU-
Projekt zur finanziellen Unterstützung der CSW eingebracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14474Die Treffen dienten insbesondere dem Austausch von Erfahrungen der
verschiedenen Mobilen Einsatzkommandos der EU-Mitgliedstaaten und der damit
zusammenhängenden Optimierung der Zusammenarbeit bei
grenzüberschreitenden Observationen.
8. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Remote Forensic Software User Group“ (früher: „DigiTask User Group“)
bzw. nach deren möglicher Auflösung ähnlicher Zusammenschlüsse haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Im ersten Halbjahr 2013 fanden keine Treffen, Telefonkonferenzen oder
sonstige Zusammenkünfte der „Remote Forensic Software User Group“ statt.
9. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte zu
„Euroanarchismus“, Tierrechtsaktivismus oder ähnlichen mit dem Begriff
abgedeckten Protestformen (Bundestagsdrucksache 17/9756), an denen
Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Drucksache 17/14474 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeh) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
k) Welchen weiteren „Informationsaustausch“ bzw. „anlassbezogene
Besprechungen“ hatten Behörden der Bundesregierung zum Thema
„Euroanarchismus“ im ersten Halbjahr 2013 mit welchen Behörden
welcher Länder (bitte wie in Bundestagsdrucksache 17/9756 ausführen)?
Behörden der Bundesregierung haben im ersten Halbjahr 2013 nicht an Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte zu ‚Euroanarchismus‘,
Tierrechtsaktivismus, ‚No Border‘ oder ähnlichen Protestformen
(Bundestagsdrucksache 17/9756), teilgenommen.
10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte
des EU-Projekts „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“
(EMRE) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr
2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte im Rahmen des EU-Projekts „Expert
Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) im ersten Halbjahr 2013
vor.
11. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte im
Rahmen des „Analysis Work File“ (AWF) „Dolphin“ bei Europol haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013
stattgefunden?
Vorbemerkung der Bundesregierung: Im Zuge der Neukonzeption der AWF-
Struktur bei Europol wurde die AWF DOLPHIN 2012 aufgelöst. Die Daten der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14474ehemaligen AWF DOLPHIN wurden ab Mai 2012 in den neuen FP (Focal
Point) DOLPHIN innerhalb der AWF-Counterterrorism (CT) überführt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte im Rahmen des Focal Points (FP)
„Dolphin“ im ersten Halbjahr 2013 vor.
k) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen
Behörden im zweiten Halbjahr 2012 sowie im ersten Halbjahr 2013 an die
AWF „Dolphin“ zugeliefert?
Im zweiten Halbjahr 2012 wurden 18 Zulieferungen an den FP „Dolphin“
übermittelt.
Im ersten Halbjahr 2013 wurden 13 Zulieferungen an den FP „Dolphin“
übermittelt.
12. Wie haben sich die Quantität und Qualität von Datenlieferungen
deutscher Behörden an Europol in den letzten zwei Jahren entwickelt?
Ausgehend von der aktuellsten statistischen Erfassung Europols (Stand:
31. März 2013) hat sich der deutsche Datenbestand mit 30 666 erfassten Daten
in den letzten zwei Jahren verringert. Im März 2011 betrug der deutsche
Datenbestand 55 614 erfasste Daten im EIS.
a) Wie viele Einträge (Objekte und Personen) hat das „Europol
Information System“ (EIS) im ersten Halbjahr 2013, wie teilen sich diese nach
Kriminalitätsbereichen auf, wer hat die Daten jeweils eingestellt, wie
viele Daten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchem
Mitgliedstaat gelöscht und welche Mitgliedstaaten haben nach
Kenntnis der Bundesregierung wie viele Abfragen vorgenommen (sofern
die Daten für das erste Halbjahr 2013 noch nicht vorliegen, bitte den
letztmöglichen Stand angeben)?
Drucksache 17/14474 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Datenbestand an Objekten und Personen im EIS beträgt insgesamt 182 118
(Stand: 31. März 2013). Die im EIS eingestellten Daten sind gemäß den
Mandatsbereichen von Europol zugeordnet und wie folgt enthalten: Drogenhandel
(34 Prozent), Geldfälschung (14 Prozent), Raub (12 Prozent), Illegale
Einwanderung (12 Prozent) und Betrug (7 Prozent). Deutschland zählt zu den
Hauptnutzern des EIS. Informationen zum Nutzungs- und Abfrageverhalten durch
andere EU-Mitgliedstaaten liegen nicht vor. Eine konkrete aktuelle
Einzelstatistik zur Löschung von Daten im EIS ist im Bundeskriminalamt nicht bekannt.
Deutschland hat im ersten Quartal 2013 insgesamt 8 609 Suchanfragen an das
EIS gerichtet.
b) Welche Länder benutzen mittlerweile den „data loader“ für
Informationssysteme von Europol?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen nutzen neben
Deutschland mittlerweile zwölf weitere Mitgliedstaaten (Niederlande, Dänemark,
Spanien, Belgien, Schweden, Frankreich, Italien, Portugal, Slowakei, Polen,
das Vereinigte Königreich und Litauen) einen sog. „Data Loader“, um
Informationen aus ihren jeweiligen nationalen Datenbeständen an das EIS zuzuliefern.
13. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte
des „Southeast European Law Enforcement Center“ (SELEC) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Gemäß der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat am 28. Mai 2013
in Bukarest, Rumänien, im Headquarter von SELEC, die 6. Tagung des SELEC
stattgefunden.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Vorbereitungen erfolgten durch SELEC.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
In Vorbereitung der Tagung wurden durch SELEC die vorläufige Tagesordnung
und diverse Anmeldeformulare übersandt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die im Rahmen der Einladung übermittelten vorläufigen Tagesordnungspunkte
sind im Folgenden aufgeführt. Informationen über die endgültigen
Tagesordnungspunkte liegen der Bundesregierung nicht vor.
– Approval of the Minutes of the 5th Council Meeting
– Approval of the draft Agenda of the 6th Council Meeting
– Presentation and approval of the Annual Activity Report for 2012
– Presentation and approval of the Annual Action Plan for 2013
– Presentation of the Audit Report of SELEC for 2012
– Presentation of the Conclusions of the 2nd Financial Consultative Group
Meeting
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14474– Proposal for the SELEC revised Budget of for year 2013 – Discussions and
approval
– Proposal for the Budget of the SELEC for year 2014 – Discussions and
approval
– Proposal for SELEC Five-year Financial Plan 2013-2017 – discussions and
approval
– Agreements with SELEC Partners – discussions and approval
• Draft Memorandum of Understanding between SELEC and WCO
• Draft Cooperation Agreement between SELEC and the Republic of Italy
• Draft Cooperation Agreement between SELEC and Kingdom of Saudi
Arabia
• Draft Cooperation Agreement between SELEC and CARICC
• Letter of Intent between SELEC and JT International SA
• Draft Practical Cooperation Arrangements between IAEA and SELEC –
info point
• Memorandum of Understanding between SELEC and UNODC –
info point
• Slovenia withdrawal from SELEC Convention – info point
• EU Project „Information Networks along the Heroin Route“ – info point
• Other application for Observer and Operational Partner with SELEC
– Draft Headquarters Agreement between Romania and SELEC – discussions
and approval
– Tour de table regarding the ratification process of the Protocol on Privileges
and Immunities of SELEC
– Closing remarks
– Issues for the next Council meeting.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Es fand keine Teilnahme von Behörden der Bundesregierung statt, eine
Beantwortung der Fragen 13e bis 13j entfällt daher.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus Kenntnis von drei im ersten Halbjahr
2013 stattgefundenen SELEC-Task Force-Meetings (19th Anti-Drug Trafficking,
13th Anti-Fraud and Anti-Smuggling und 3rd Environmental and Nature Crimes).
Drucksache 17/14474 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuch hieran erfolgte keine Teilnahme von Behörden der Bundesregierung. Die
Tagesordnungen sind als Anlage 1 beigefügt.*
14. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Plattform von Polizeien aus Südosteuropa „Police Equal Performance“
(PEP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Das BKA hat mit Beobachterstatus am 29. Januar 2013 an einem PEP-
Workshop zum Thema „Manual for the assessment of Code of Conduct – best
practices in law enforcement authorities“ in Brüssel, Belgien, teilgenommen.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Einladung wurde durch die ständige Vertretung Frankreichs in Brüssel
versandt. Eine Tagesordnung war der Einladung nicht beigefügt.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Es wurden weder im Vorfeld noch am Tage der Veranstaltung Dokumente
verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Auf der Tagesordnung stand die Fortschreibung des Handbuchs „Manual for
the assessment of Code of Conduct – best practices in law enforcement
authorities“.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Das BKA hatte keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Es nahmen Vertreter der Innenministerien Frankreichs, Lettlands, Österreichs,
Sloweniens und Spaniens teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Es wurde diskutiert, welche Gliederung und welche Inhalte das „Manual for the
assessment of Code of Conduct – best practices in law enforcement authorities“
haben soll.
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Das BKA hatte keinen Beitrag geleistet. Auf den Beobachterstatus wird
hingewiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage 1 wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/14474 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/14474i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Das in der Antwort zu Frage 14g benannte Dokument soll in den folgenden
Besprechungen weiter aufgearbeitet werden. Darüber hinausgehende konkrete
Absprachen oder Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Der zentrale Punkt war, das in der Antwort zu Frage 14g benannte Dokument
zu optimieren.
k) Welche „Defizite in der polizeilichen Arbeit“ wurden im PEP bislang
bezeichnet und bewertet?
l) Inwiefern sind im PEP erfasste Kriminalitätsbereiche mittlerweile
festgelegt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte
des „Maritime Analysis and Operations Centre“ (MAOC) in Lissabon,
das von der Europäischen Kommission finanziell gefördert wird und an
denen sowohl die USA mit der „Joint Interagency Task Force South“
(JIATFS) als auch Europol, die Vereinten Nationen sowie das „European
Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction“ (EMCDDA) als
Beobachtende teilnahmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung im
ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Seit dem 26.
September 2012 besitzt die Bundesregierung in dem genannten Gremium keinen
Beobachterstatus mehr und nimmt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr an
Sitzungen teil.
Drucksache 17/14474 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die
Polizeiagentur Europol derzeit in strategischen, operativen oder sonstigen
Abkommen zur Zusammenarbeit?
Eine aktuelle Liste der Drittstaaten und -stellen, mit denen Europol ein
Zusammenarbeitsabkommen geschlossen hat, kann auf der Internetseite
www.euro-
pol.europa.eu eingesehen werden.
a) In welche „Drittstaaten“ hat Europol Verbindungsbeamte entsandt?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat Europol
Verbindungsbeamte nach Lyon, Frankreich, zur IKPO-Interpol und nach
Washington D. C., USA, entsandt.
b) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im ersten
Halbjahr 2013 Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurde am 7. Juni
2013 zwischen Europol und Liechtenstein ein operatives Abkommen
geschlossen, für dessen Inkraftsetzung es jedoch noch der Ratifizierung durch das
Parlament in Liechtenstein bedarf. Im ersten Halbjahr 2013 hat die EU-Agentur
Europol zudem ein operatives Kooperationsabkommen mit der Republik Moldau
abgeschlossen.
c) Welchen konkreten Inhalt haben die geschlossenen Abkommen?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ermöglicht der
Abschluss eines operativen Abkommens Europol den Austausch von
personenbezogenen Daten mit Drittstaaten und -stellen. Zudem enthält es Regelungen
für die Einrichtung eines Verbindungsbüros bei Europol.
d) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von Europol oder ein
anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und
worin lagen etwaige Gründe?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurden im ersten
Halbjahr 2013 keine Abkommen zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten und -
stellen geschlossen, zu denen der Verwaltungsrat von Europol oder ein anderes
Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt hat.
17. Wie viele Personen arbeiten derzeit in welchen Tätigkeitsbereichen für
das „EU Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN)?
a) Welche Lageberichte wurden vom INTCEN im ersten Halbjahr 2013
erstellt, und wie haben Behörden der Bundesregierung hierzu
beigetragen?
b) Worin bestehen die Arbeitsbeziehungen zur „Terrorism Worging
Group“ (TWG) und Europol?
Eine Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Gründen
der Vertraulichkeit nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage muss als „VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGE-
BRAUCH“ eingestuft werden und kann der übermittelten Anlage 2/Antwort zu
Frage 17 entnommen werden.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Sie ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe
der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zum Ende der
17. Wahlperiode).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/14474Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der
Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame
Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit
einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im
Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [123 f.]). Hierzu
zählt auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124,
161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im
Hinblick auf die notwendige Wahrung der Integrität der
nachrichtendienstlichen Aufgabenerfüllung und Zusammenarbeit notwendig. Die Beantwortung in
der gewählten Form ist dennoch geeignet, das Informationsinteresse des
Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der
Bundesregierung zu befriedigen.
18. Inwiefern ist beabsichtigt, dass sich der „Ständige Ausschuss für die
operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI)
zukünftig stärker mit „Terrorismusbekämpfung“ befasst, hierzu womöglich
regelmäßig Lageberichte des geheimdienstähnlichen „Intelligence
Centre“ (INTCEN) erhält, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung
in dieser Frage?
Über die Befassung des Ständigen Ausschusses für die operative
Zusammenarbeit im Bereich der Inneren Sicherheit (COSI) mit Themen aus dem Bereich
der Terrorismusbekämpfung haben sich die EU-Mitgliedstaaten im COSI am
12. Juni 2013 ergebnisoffen ausgetauscht. Die Bunderegierung hat hierzu
bislang keine abschließende Haltung eingenommen.
19. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich
Justiz und Inneres haben welche Behörden der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2013 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder
erfolgreich abgeschlossen?
Am 31. Mai 2013 wurde das Abkommen zwischen der Bundesregierung und
dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit im
Sicherheitsbereich unterzeichnet.
Die Bundesregierung hat zudem der Arabischen Republik Ägypten im Frühjahr
2013 den Entwurf eines entsprechenden Abkommens übersandt. Die Antwort
der ägyptischen Seite mit entsprechenden Gegenvorschlägen wird derzeit
innerhalb der Bundesregierung geprüft.
Hinsichtlich weiterer, noch andauernder Verhandlungen wird auf die
Beantwortung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12427
verwiesen.
20. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich
Justiz und Inneres haben welche Stellen der Europäischen Union im ersten
Halbjahr 2013 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder
erfolgreich abgeschlossen?
Auf Grundlage des Verhandlungsmandats des JI-Rates vom 2. Dezember 2010
(gleichlautende Mandate auch für PNR-Abkommen mit USA und Australien,
die bereits 2012 in Kraft getreten sind) hat die EU-Kommission im Januar 2011
Verhandlungen mit Kanada über ein PNR-Abkommen zwischen der EU und
Drucksache 17/14474 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKanada begonnen. Ein Abkommensentwurf wurde den Mitgliedstaaten
erstmals am 19. März 2013 vorgelegt. Die Europäische Kommission hat das
Abkommen am 6. Mai 2013 paraphiert.
Der nationale Grenzdienst der Republik Aserbaidschan und die EU-Agentur
FRONTEX haben am 16. April 2013 ein Arbeitsabkommen unterzeichnet. Das
Abkommen trat am 17. April 2013 in Kraft.
Im Jahr 2013 dauern zudem Verhandlungen zu operationellen
Kooperationsabkommen von Europol mit folgenden Staaten an: Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Israel, Montenegro, Peru, Russische Föderation, Serbien, Türkei und
Ukraine.
Strategische Kooperationsabkommen werden mit China und Marokko
verhandelt.
Des Weiteren wird auf die Beantwortung zu Frage 16b verwiesen.
21. Welche „Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (PCCC)
existieren derzeit innerhalb der EU, bzw. welche weiteren sind im Aufbau
begriffen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12427) zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. verwiesen.
22. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
EU-weiten polizeilichen Netzwerke AQUAPOL (Schifffahrt), TISPOL
(Verkehr), RAILS (Schienentransporte), AIRPOL (Flughäfen) haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013
stattgefunden (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/12427 angeben)?
I. RAILPOL/RAILS:
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im ersten Halbjahr 2013 fand eine Sitzung der RAILPOL Stratetic Conference
in London statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Für die Vorbereitung sowie für die Tagesordnung war das RAILPOL-
Sekretariat (Winterswijk, Niederlanden) zuständig.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Veranstaltung wurden die Tagesordnung, die
Teilnehmermeldung sowie Hotelbuchungsunterlagen durch das RAILPOL-Sekretariat verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnungspunkte für die Veranstaltung in London waren:
• Vorstellung der portugiesischen Bahnpolizei,
• Präsentation zum Deliktsfeld Buntmetalldiebstahl,
• Ergebnisberichte der RAILPOL-Arbeitsgruppen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/14474• Strategische Planung,
• Themenschwerpunkte für das Projekt RSA 4.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Durch die Bundespolizei wurde als Tagesordnungspunkt die Vorstellung der
Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Bahnbetriebsunfälle und andere
Großschadenereignisse“ eingereicht.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
An der Generalversammlung nehmen alle bahnpolizeilichen
Mitgliedsorganisationen/-behörden (Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik,
Deutschland, Frankreich, Ungarn, Italien, Litauen, Lettland, Niederlande,
Rumänien, Spanien, Schweiz, Großbritannien, Portugal) sowie Vertreter der
TSA (USA) und der Amtrak Police (USA) als assoziierte Mitglieder teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Die Behandlung der Inhalte gemäß der Tagesordnung dient dem
Informationsaustausch und dem Abgleich von „best practices“ mit dem Ziel, die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der europäischen Eisenbahnen zu
erhöhen sowie die Kriminalprävention zu verbessern.
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Auf die Antwort zur Frage 22e wird verwiesen.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Die Bahnpolizei Portugals wurde als neues Mitglied von RAILPOL begrüßt
und stellte sich im Kreis der RAILPOL Stratetic Conference vor. Alle
Mitglieder wurden gebeten, ihre Prioritäten im Rahmen der Zusammenarbeit mit
RAILPOL für die nächsten drei Jahre vorzustellen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Auf die Antwort zu Frage 22g wird verwiesen.
Die Zusammenkünfte von RAILPOL-Arbeitsgruppen sind in Anlage 3
tabellarisch in der Struktur der Fragen 22a bis 22j dargestellt.
II. AIRPOL:
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im ersten Halbjahr 2013 fand eine AIRPOL Veranstaltung in Brüssel, Belgien,
statt.
Drucksache 17/14474 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Für die Organisation der Veranstaltungen war das ständige AIRPOL-Sekretariat
der belgischen Bundespolizei zuständig.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Veranstaltungen wurden Tagesordnungen und Ablaufpläne mit
organisatorischen Hinweisen verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnungspunkte für die Veranstaltung in Brüssel waren:
• Technologische und rechtliche Entwicklungen im Bereich der Luftsicherheit,
• Behördenübergreifende Zusammenarbeit und Nutzung von
Synergieeffekten,
• Verbesserung und Ausbau der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden an
Flughäfen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Von Seiten der Bundespolizei wurden keine Themenvorschläge in die
Tagesordnung eingebracht.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Die AIRPOL-Initiative richtet sich an europäische Polizei- und Zollbehörden
mit Zuständigkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, Luftsicherheit
und Zollvergehen an Flughäfen. Darüber hinaus waren Vertreter der EU-
Kommission und Interpol anwesend.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Die Diskussionen verfolgen allgemein das Ziel, die öffentliche Sicherheit und
Ordnung an europäischen Flughäfen im Bereich der zivilen Luftfahrt zu
verbessern sowie die Zusammenarbeit der in diesem Bereich zuständigen und
tätigen Sicherheitsbehörden in allgemeinpolizeilichen, zollrechtlichen und
grenzpolizeilichen Fragen zu verbessern.
h) Welche Beiträge haben Vertreter/innen deutscher Behörden erbracht
und worin bestanden diese?
Vertreter der Bundespolizei haben keine Beiträge eingebracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
In Anlehnung an bereits bestehende europäische Netzwerke wie z. B. im
bahnpolizeilichen (RAILPOL) und maritimen (AQUAPOL) Bereich soll AIRPOL
als Informationsplattform zur polizeilichen Aufgabenwahrnehmung an
europäischen Flughäfen dienen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/14474j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Auf die Antwort zu Frage 22g wird verwiesen. Darüber hinaus bestehen mit
FRONTEX und ECAC im grenzpolizeilichen und luftsicherheitspolizeilichen
Bereich auf europäischer Ebene bereits effektive Institutionen. Die
allgemeinpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung liegt im Zuständigkeitsbereich der
jeweiligen Länderpolizeien. Die Bundespolizei beteiligt sich daher nur anlass- und
themenbezogen an Einzelmaßnahmen im Rahmen von AIRPOL.
Hinsichtlich der Treffen oder sonstigen Zusammenkünfte von TISPOL liegen
der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2013 keine Angaben vor, die über
die auf der Website von TISPOL verfügbaren Informationen hinausgehen. Hier
sind u. a. Informationen zum Aktionsplan 2013 sowie zu Treffen und Aktivitäten
im ersten Halbjahr 2013 zu finden (
www.tispol.org/system/files/Action%20Plan
%202013.pdf).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15
(Bundestagsdrucksache 17/12427) verwiesen.
23. Welche gemeinsamen Zolloperationen (JCO), Polizeioperationen (JPO)
oder Zoll- und Polizeioperationen (JCPO) haben mit Behörden der EU-
Mitgliedstaaten im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden (bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/12427 angeben)?
Das Zollkriminalamt (ZKA) hat an der Operation „HALYARD“ teilgenommen.
Diese Operation wurde im Rahmen des irischen Vorsitzes durch die
Ratsarbeitsgruppe Zollzusammenarbeit (CCWP) als regionale Maßnahme zur
Bekämpfung des Kokain-Schmuggels aus Südamerika und der Karibik über die
Azoren bzw. die kanarischen Inseln nach Westeuropa mittels nichtgewerblicher
Kleinschiffe und Yachten beschlossen.
a) Wer hat diese vorbereitet und war für die Planung sowie die
Organisation zuständig?
Der irische Revenue Customs Service war für Vorbereitung, Planung und
Organisation zuständig.
b) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie
die Organisation der Operationen mitbestimmt?
Das ZKA als einzige teilnehmende deutsche Behörde hat bei der Planung und
Organisation nicht mitgewirkt. Die Teilnahme Deutschlands beschränkte sich
für die Dauer der Maßnahme in der Einrichtung einer nationalen
Koordinierungsstelle (NCP) beim ZKA.
c) Welche Rolle übernahmen die EU-Ratsarbeitsgruppen
Zollzusammenarbeit (CCWP) bzw. Strafverfolgung (LEWP) für die
Vorbereitung der Operationen?
Es wird auf die Eingangsbemerkung der Bundesregierung zu Frage 26 verwiesen.
d) Wo fanden die Operationen statt?
Bei der Operation handelt es sich um eine regionale Maßnahme zur
Bekämpfung des Kokain-Schmuggels aus Südamerika und der Karibik über die Azoren
bzw. die kanarischen Inseln nach Westeuropa.
Drucksache 17/14474 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder
Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nahmen an
den Operationen teil?
Belgien (Belgium Customs Maritime Service), Frankreich (DNRED), Irland
(Revenue Customs Service, Irische Marine, Irische Luftwaffe),
Niederländische Zollverwaltung, Portugal (AT: Zoll und Abgaben), Spanische
Zollverwaltung, Großbritannien (UKBA, Guernsey Border Agency, Ile of Man Customs,
Jersey Customs and Immigration, HM Customs Gibraltar), Deutschland
(ZKA), EU (OLAF).
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder
(soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nahmen mit welchen
Kapazitäten an den Operationen teil?
Das ZKA nahm mit zwei Arbeitskräften an der Operation teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Die Beantwortung der Frage entfällt, da es sich um eine Übung handelte.
h) Wie wurden die Operationen finanziert?
In Deutschland wurde die Maßnahme im Rahmen der täglichen
Dienstverrichtung abgewickelt, es erfolgte damit keine Finanzierung durch Dritte.
i) Welche konkreten Ergebnisse zeitigten die Operationen?
Der Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Operation liegt noch nicht vor.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Beantwortung der Frage entfällt, da es sich um eine Übung handelte.
k) Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob Überlegungen existieren, die
JCOs zukünftig als „permanente Struktur“ zu etablieren, und wenn ja,
welche?
Die Frage der Einrichtung einer permanenten Struktur für JCOs und deren
mögliche Ausgestaltung wird derzeit im Rahmen der CCWP diskutiert.
24. Worin bestehen die Aufgabengebiete der „TAXUD Risk Management
and Security Unit“, und wer gehört ihr an?
Hauptaufgabe des Referates B2 „Risikomanagement und Sicherheit“ der
Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) der Europäischen Kommission
ist die Umsetzung und Fortentwicklung der Artikel 4 ff. der Verordnung
(EWG) Nr. 2454/93. Die Angehörigen des Referates B2 sind Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Europäischen Kommission.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/1447425. Welche Anstrengungen unternehmen Einrichtungen der Europäischen
Union zur Durchführung weiterer Maßnahmen wie die „European Police
Force Trainings“ (EUPFT), „European Union Police Services Trainings“
(EUPST) oder die „Europes New Training Initiative for Civilian Crisis
Management“ (ENTRi)?
a) Wo wurden bzw. werden derartige Übungen bzw. Konferenzen,
Seminare oder andere Ausbildungsformen abgehalten?
b) Welchen Inhalt sollen die jeweiligen Maßnahmen haben?
c) Wer bereitet diese jeweils vor und ist für die Planung sowie die
Organisation zuständig?
d) Inwieweit bestimmen Behörden der Bundesregierung die Planung
sowie die Organisation der Operationen mit?
e) Welche Rolle übernehmen EU-Ratsarbeitsgruppen für die
Vorbereitung der Maßnahmen?
f) Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder
Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nehmen
daran teil bzw. beobachteten diese?
g) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder
(soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nehmen mit welchen
Kapazitäten daran teil bzw. beobachteten diese?
h) Wie wurden bzw. werden die Maßnahmen finanziert?
Hinsichtlich der Fragen 25a bis 25h wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 17a bis 17h auf Bundestagsdrucksache 17/12427 verwiesen.
26. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte
des Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen,
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013
stattgefunden?
Die Bundesregierung hält Kontakt zum Büro der Vereinten Nationen für
Drogenbekämpfung und Verbrechensverhütung (UNODC) mit Hauptsitz in Wien
im Wesentlichen im Rahmen des dortigen Projektengagements und der
Fachkonferenzen. Hierzu werden regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene seitens
der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen und anderen
Internationalen Organisationen in Wien sowie des Auswärtigen Amtes unterhalten. UNODC
tauscht sich im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen sowie Veranstaltungen
zu Kernthemen der Organisationen (Drogen- und Verbrechensverhütung und
- bekämpfung, Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung) mit seinen
Mitgliedsstaaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, aus. Die Einladung
hierzu erfolgt in der Regel seitens UNODC, welches auch die Tagesordnung
vorschlägt. Die Treffen finden in der Regel in Wien statt. Innerhalb der
Bundesregierung stehen insbesondere das Auswärtige Amt, das Bundesministerium
des Innern, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium der
Finanzen, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung mit UNODC in Kontakt. Telefonkonferenzen mit UNODC haben im
ersten Halbjahr 2013 nicht stattgefunden.
UNODC ist direkt dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen
untergeordnet und versteht sich als weltweit führend im Vorgehen gegen illegale Drogen
und internationales Verbrechen. Deutschland war 2012 siebtgrößter
Beitragszahler an UNODC. Schwerpunkt des Projektengagements bilden finanzielle
Zuwendungen an UNODC zur Erarbeitung und Umsetzung völkerrechtlich
Drucksache 17/14474 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeverbindlicher Konventionen im Bereich der Verbrechensverhütung und
Terrorismusbekämpfung sowie zur Einhaltung und Umsetzung der internationalen
Drogenkonventionen.
Mitte März 2013 sind Vertreter der Bundesregierung auf Arbeitsebene
anlässlich der Tagung der 56. Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen in Wien
mit dem Director of Operations des UNODC, Aldo Lale-Demoz, zu einem
Gespräch zusammen gekommen, um sich über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte
auszutauschen.
Im Juni 2013 besuchte der UNODC Exekutivdirektor, Juri Fedotov, Berlin und
führte Gespräche auf Staatssekretär-Ebene im Auswärtigen Amt, dem
Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium des Innern sowie mit der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Die Gespräche hatten einen eher
informellen Charakter; eine Tagesordnung hierfür bestand nicht. Schwerpunkt
der Gespräche waren das bestehende und geplante Projektengagement sowie
die zukünftige Schwerpunktsetzung seitens UNODC.
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Auf die Eingangsbemerkung der Bundesregierung zu Frage 26 wird verwiesen.
k) Inwieweit hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 innerhalb
der „Working Group on Countering the Use of the Internet for
Terrorist Purposes“ des UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte
erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen erfolgte im ersten
Halbjahr 2013 keine Beteiligung an der Arbeitsgruppe.
l) Inwieweit hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 innerhalb
der „UNODC Terrorism Prevention Branch“ mitgearbeitet oder von
dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen?
Die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2013 nicht innerhalb der „UNODC-
Terrorism Prevention Branch“ mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/14474m) Inwieweit hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 innerhalb
der „Counter Terrorism Implementation Task Force“ (CTITF) des
UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche
Details kann sie hierzu mitteilen?
Das Mandat der 2005 seitens des Generalsekretariats der Vereinten Nationen
gegründeten Counter-Terrorism Implementation Task Force (CTITF) ist die
Koordinierung der Anti-Terrorismusanstrengungen innerhalb des Systems der
Vereinten Nationen. UNODC stellt dabei nur eine der 31 Organisationen dar,
deren Aktivitäten seitens CTITF koordiniert werden. Die Ständige Vertretung
bei den Vereinten Nationen in New York steht im regelmäßigen Arbeitskontakt
mit CTITF. Berichte werden von CTITF selbst nicht erstellt.
n) Inwieweit hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 innerhalb
der „Open-ended intergovernmental expert group“ des UNODC
mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann
sie hierzu mitteilen?
Die Bundesregierung arbeitet in diversen UNODC-Arbeitsgruppen mit, die den
Titel „open-ended intergovernmental expert group“ tragen. Ohne
Spezifizierung ist keine Antwort möglich.
27. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden
(Bundestagsdrucksache 17/13440)?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Die Tagung fand am 20. und 21. Mai 2013 in Tallinn, Estland, statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Tagung wurde durch das Gastgeberland Estland vorbereitet, das auch die
Tagesordnung festgelegt hat sowie für die Organisation zuständig war.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Tagung wurden die jeweils aktuellen Lageberichte der PWGT-
Mitgliedstaaten verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Eine Beantwortung dieser Unterfrage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Gründen der Vertraulichkeit nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung
auf diese Frage muss als „VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENST-
GEBRAUCH“ eingestuft werden und kann der übermittelten Anlage 4/Antwort
zu Frage 27d entnommen werden.*
Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der Bundes-
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Sie ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe
der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zum Ende der
17. Wahlperiode).
Drucksache 17/14474 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderegierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame
Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit
einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im
Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [123 f.]). Hierzu
zählt auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124,
161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im
Hinblick auf die notwendige Wahrung der Integrität der internationalen
polizeilichen Zusammenarbeit notwendig. Eine Veröffentlichung steht der
vertrauensvollen Zusammenarbeit entgegen und kann diese nachhaltig negativ
beeinflussen. Die Beantwortung in der gewählten Form ist dennoch geeignet, das
Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Mitgliedstaaten wurden im Vorfeld der Tagung um eigene Beiträge
gebeten.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Die Mitgliedstaaten beteiligen sich an der PWGT mit den jeweils dort
zuständigen Dienststellen für politisch motivierte Kriminalität. Desweiteren wird auf
die Antwort der Bundesregierung vom 17. April 2013 zu den Fragen 3a und 3b
sowie zu Frage 8 der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/13197)
verwiesen.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Es sind keine über die Vortragsinhalte und evtl. Rückfragen hinausgehende
Diskussionsinhalte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten festzuhalten.
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Ergänzend zum Lagebericht wurde auf die Eröffnung des Prozesses gegen
Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hingewiesen.
Desweiteren wurde der Sachstand zur technischen Ausrüstung und Funktionalität des
Kommunikationssystems im PWGT-Verbund erhoben und dargestellt.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Um die technische Ausrüstung des Kommunikationssystems zeitgerecht
anzupassen, wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Technikern
u. a. aus Deutschland beschlossen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Beantwortung dieser Teilfrage entfällt, dass es sich nicht vorwiegend um
einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/1447428. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Gruppe TC LI“ des „European Telecommunications Standards Institute“
(ETSI) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr
2013 stattgefunden?
Im ersten Halbjahr 2013 fanden zwei reguläre Arbeitsgruppentreffen und ein so
genanntes Rapporteursmeeting der Gruppe TC LI statt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
ETSI TC LI tagte im angefragten Zeitraum in Sophia-Antipolis (Frankreich), in
München (Deutschland) und in Joensuu (Finnland).
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12427) zu Frage 18b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu „Grenzüberschreitende Kooperation und Projekte europäischer
Polizeien im zweiten Halbjahr 2012“ verwiesen.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Listen der im Vorfeld bzw. während der Sitzungen bereitgestellten Dokumente
finden sich in den Anlagen 5 bis 7. Unabhängig davon weist die
Bundesregierung darauf hin, dass das parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf
Übersendung von Dokumenten verleiht und die Übersendung im vorliegenden
Fall nur aus arbeitsökonomischen Gründen erfolgt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnungen für die Sitzungen befinden sich in den Anlagen 8 bis 10.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12427) zu Frage 18e der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu „Grenzüberschreitende Kooperation und Projekte europäischer
Polizeien im zweiten Halbjahr 2012“ verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
Zu den unter der Antwort zu Frage 28a benannten Sitzungen waren Teilnehmer
folgender Behörden, Einrichtungen oder Firmen angemeldet:
ETSI TC LI#32 in Sophia Antipolis, Frankreich, vom 14. bis 16. Januar 2013:
Alcatel-Lucent (USA), AQSACOM S.A. (Frankreich), AREA Spa (Italien),
Bayerisches Landeskriminalamt (Deutschland), Bundesamt für
Verfassungsschutz (Deutschland), BT Group Plc (Vereinigtes Königreich), Cadzow
Communications Consulting Ltd. (Vereinigtes Königreich), Communications-
Electronics Security Group (Vereinigtes Königreich), Finnish Communications
Regulatory Authority (Finnland), IAESI (Israel), Joint Research Centre of the
European Commission, Koninklijke KPN N.V. (Niederlande),
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (Deutschland), Ministere de L’Interieur (Frankreich),
Ministère du redressement productif (Frankreich), Ministry of Economic Af-
Drucksache 17/14474 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefairs, Agriculture and Innovation (Niederlande), Ministry of Maritime Affairs,
Transport & Infrastructure (Kroatien), National Technical Assistance Centre
(Vereinigtes Königreich), Nokia Siemens Networks (Deutschland), OFCOM
(CH) (Schweiz), P3 communications GmbH (Deutschland), PIDS
(Niederlande), Pine Lawful Interception (Niederlande), Research in Motion UK
Limited (Vereinigtes Königreich), Royal Canadian Mounted Police (Kanada),
Secrétariat Général de la Défense et de la Sécurité Nationale (SGDSN)
(Frankreich), Siemens AG (Deutschland), Softel Systems Pty Ltd (Australien),
TELECOM ITALIA S.p.A. (Italien), Telefon AB LM Ericsson (Schweden),
Telefonica S.A. (Spanien), TPS (USA), UTIMACO SAFEWARE AG
(Deutschland), VODAFONE Group Plc (Vereinigtes Königreich), YAANA
Technologies LLC (USA).
ETSI TC LI-Rap#28 in München, Deutschland, vom 22. bis 24. April 2013:
Bayerisches Landeskriminalamt (Deutschland), Bundesamt für
Verfassungsschutz (Deutschland), BT Group Plc (Vereinigtes Königreich), HOME OFFICE
(Vereinigtes Königreich), Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
(Deutschland), National Technical Assistance Centre (Vereinigtes Königreich), PIDS
(Niederlande), Pine Lawful Interception (Niederlande), Telefon AB LM
Ericsson (Schweden), Telefonica S.A. (Spanien), TPS (USA), VODAFONE Group
Plc (Vereinigtes Königreich), YAANA Technologies LLC (USA).
ETSI TC LI-#33 in Joensuu, Finnland, vom 11. bis 13. Juni 2013:
Alcatel-Lucent (USA), AQSACOM S.A. (Frankreich), AREA Spa (Italien),
ATIS SYSTEMS GmbH (Deutschland), Attorney-General’s Department –
Australian Government (Australien), Bayerisches Landeskriminalamt
(Deutschland), Bundesamt für Verfassungsschutz (Deutschland),
Bundesnetzagentur (Deutschland), BT Group Plc (Vereinigtes Königreich), European
Telecommunications Standards Institute, Finnish Communications Regulatory
Authority (Finnland), Group 2000 Nederland B.V. (Niederlande), HOME
OFFICE (Vereinigtes Königreich), IAESI (Israel), IPS Intelligence & Public
Security S.p.A. (Italien), Koninklijke KPN N.V. (Niederlande),
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (Deutschland), Ministere de L'Interieur
(Frankreich), Ministère du redressement productif (Frankreich), Ministry of
Economic Affairs, Agriculture and Innovation (Niederlande), Ministry of Maritime
Affairs, Transport & Infrastructure (Kroatien), National Technical Assistance
Centre (Vereinigtes Königreich), Nokia Siemens Networks (Deutschland),
OFCOM (CH) (Schweiz), P3 communications GmbH (Deutschland), PIDS
(Niederlande), Pine Lawful Interception (Niederlande), Research in Motion
UK Limited (Vereinigtes Königreich), Secrétariat Général de la Défense et de
la Sécurité Nationale (SGDSN) (Frankreich), Siemens AG (Deutschland),
Softel Systems Pty Ltd (Australien), SPIKE Consulting, SWISSCOM SA
(Schweiz), Telefon AB LM Ericsson (Schweden), Telefonica S.A. (Spanien),
Telenor ASA (Norwegen), TPS (USA), UTIMACO SAFEWARE AG
(Deutschland), VODAFONE Group Plc (Vereinigtes Königreich), YAANA
Technologies LLC (USA), ZNIIS – Central Science Research
Telecommunication Institute (Russland).
Zu allen Sitzungen ist anzumerken, dass zwar in der Regel die angemeldeten
Teilnehmer auch zu den Arbeitsgruppensitzungen anreisen. Es kann jedoch
vorkommen, dass zusätzlich Teilnehmer dort erscheinen, die sich nicht vorab
registriert haben bzw. dass registrierte Teilnehmer fernbleiben, ohne ihre
Registrierung aufzuheben.
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung jedoch keine weiteren
Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/14474g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12427) zu Frage 18g der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu „Grenzüberschreitende Kooperationen und Projekte europäischer
Polizeien im zweiten Halbjahr 2012“ verwiesen.
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Im angefragten Zeitraum haben Vertreter deutscher Bundesbehörden keine
Diskussionspapiere eingebracht. Ein Papier des Landeskriminalamts Nordrhein-
Westfalen bezüglich der Angleichung unterschiedlich bezeichneter aber
inhaltlich gleicher Parameter in verschiedenen ETSI-Standards wurde im Rahmen
des Treffens der Gruppe TC LI in Joensuu (Finnland) diskutiert.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12427) zu Frage 18i der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu „Grenzüberschreitende Kooperationen und Projekte europäischer
Polizeien im zweiten Halbjahr 2012“ verwiesen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12427) zu Frage 18j der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu „Grenzüberschreitende Kooperationen und Projekte europäischer
Polizeien im zweiten Halbjahr 2012“ verwiesen.
29. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte
des „European Expert Network on Terrorism Issues“ haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Drucksache 17/14474 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodej) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2013 keine
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „European
Expert Network on Terrorism Issues“ (EENeT) im Sinne der Fragestellung
statt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass am 7. März 2013 das EENeT-
Steuerungskomitee unter Beteiligung je eines Vertreters aus den Niederlanden, aus
Belgien, von RAND Europe sowie des BKA und der Bundeszentrale für
politische Bildung zur organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitung der im
September 2013 in Cambridge/ Großbritannien geplanten EENeT-Jahreskonferenz
zusammenkam.
30. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte
des „Global Counterterrorism Forum“ (GCTF) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden?
Das GCTF organisiert sich im Koordinierungsausschuss als strategischem
Leitungsorgan und fünf Arbeitsgruppen. Im ersten Halbjahr 2013 hat der
Koordinierungsausschuss nicht getagt.
Im Rahmen der Arbeitsgruppen haben im ersten Halbjahr 2013
unterschiedliche Veranstaltungen – Plenartreffen, Workshops, Seminare oder Konferenzen –
stattgefunden. Eine Übersicht über die Arbeitsgruppen und ihre
Veranstaltungen inkl. Angaben zu Zeit und Ort sowie zusammenfassende Berichte und
Grundlagendokumente findet sich im Internet unter
www.thegctf.org/web/
guest/working-groups. Plenartreffen werden in der Regel vom Vorsitz der
jeweiligen Arbeitsgruppe, sonstige Veranstaltungen in der Regel von den
einladenden Staaten organisiert, jeweils in Zusammenarbeit mit der sog.
Administrative Unit des GCTF. Der Arbeitsgruppenvorsitz bzw. die einladenden Staaten
legen in der Regel auch die Tagesordnungen fest. Deutschland hat keinen
Arbeitsgruppenvorsitz inne und ist bisher nicht einladender Staat gewesen.
Bei den Treffen des Koordinierungsausschusses des GCTF ist die
Bundesregierung in der Regel durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des
Innern vertreten, die sich im Vorfeld eng mit den inhaltlich betroffenen
Ressorts abstimmen. Die Ressorts entsenden je nach inhaltlichem Schwerpunkt
Vertreter zu Treffen und Veranstaltungen der einzelnen Arbeitsgruppen.
Telefonkonferenzen sind im Rahmen des GCTF keine gängige Arbeitsmethode,
die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2013 an keiner Telefonkonferenz
teilgenommen.
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Es wird auf die Eingangsbemerkung der Bundesregierung zu Frage 30 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/14474e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Tagesordnung für die Treffen des Koordinierungsausschusses wird unter
den Mitgliedern des GCTF abgestimmt. Eine Agenda für das nächste Treffen
des Koordinierungsausschusses, das voraussichtlich im September 2013
stattfinden wird, liegt noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Eingangsbemerkung
der Bundesregierung zu Frage 30 verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
Es wird auf die Eingangsbemerkung der Bundesregierung zu Frage 30 verwiesen.
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Das GCTF dient als Forum für den Austausch von Erfahrungen, Expertise,
Strategien und Kapazitätenaufbau im Bereich der Terrorismusbekämpfung,
unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, und bietet eine
Plattform, nationale Projekte in diesem Bereich abzustimmen. Die Vertreter
deutscher Behörden lassen sich bei den Treffen oder sonstigen
Zusammenkünften des GCTF auf dieser Linie ein.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Die Mitglieder des GCTF fassen keine bindenden Beschlüsse, sondern geben
unverbindliche Empfehlungen ab bzw. entwickeln unverbindliche „good
practices“, deren Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt. Im Übrigen wird auf
die Eingangsbemerkung zu Frage 30 verwiesen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Auf die Antwort zu Frage 30h wird verwiesen.
31. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Security Cooperation Group“ (SCG) des US-Department of Homeland
Security und Behörden des Bundesministeriums des Innern haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden
(bitte auch für die Arbeitsgruppen „Staatsbürgerschaft, Kommunikation
und Integration“, „Grenzüberschreitende Kriminalität und Geldwäsche“,
„CBRN-Gefahren und Kooperation“, „Radikalisierung und terroristische
Aktivitäten“, „Krisenmanagement“, „Cybersicherheit“, „Luftsicherheit“
sowie neu eingerichtete Arbeitsgruppen beantworten)?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Drucksache 17/14474 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Eine Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Gründen
der Vertraulichkeit nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage muss als „VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGE-
BRAUCH“ eingestuft werden und kann der übermittelten Anlage 11/Antwort
zu Frage 31 entnommen werden.*
Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der
Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame
Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit
einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im
Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [123 f.]). Hierzu
zählt auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124,
161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im
Hinblick auf die notwendige Wahrung der Integrität der internationalen
Zusammenarbeit notwendig. Eine Veröffentlichung steht der vertrauensvollen
Zusammenarbeit entgegen und kann diese nachhaltig negativ beeinflussen. Die
Beantwortung in der gewählten Form ist dennoch geeignet, das Informationsinteresse
des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der
Bundesregierung zu befriedigen.
32. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte
haben zwischen dem in Stuttgart errichteten „Joint Interagency Counter
Trafficking Center“ (JICTC) der USA und den Behörden des
Bundesinnenministeriums nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr
2013 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Sie ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe
der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zum Ende der
17. Wahlperiode).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/14474e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder nahmen an den Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2013 keine
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte zwischen dem in
Stuttgart errichteten „Joint Interagency Counter Trafficking Center (JICTC) der
USA mit Behörden des Bundesministeriums des Innern statt. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen vor.
33. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„EU-US Working Group an Cybersecurity and Cybercrime“ haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden
(bitte auch für die „Sub-Groups“ „Public Private Partnerships, Cyber
Incident Management“, „Awareness Raising“, „Cybercrime“ sowie neu
eingerichtete Arbeitsgruppen beantworten)?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen?
g) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
h) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
i) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Zu dieser Arbeitsgruppe wird die Bundesregierung lediglich anlassbezogen
informiert. Für das erste Halbjahr 2013 liegen keine solchen Informationen vor.
Drucksache 17/14474 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Wie hat sich die Zahl der in Deutschland arbeitenden Angestellten des
Ministeriums für Heimatschutz der Vereinigten Staaten (Department of
Homeland Security, DHS) nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zwei Jahren verändert?
a) Wie viele der in der EU und ihren Mitgliedstaaten für das DHS
arbeitenden Angestellten sind derzeit in Deutschland angesiedelt
(Bundestagsdrucksache 17/6654)?
Mit Stand 4. Juli 2013 sind 61 Bedienstete von Behörden des DHS an der
Botschaft und den Generalkonsulaten der Vereinigten Staaten von Amerika in der
Bundesrepublik gemeldet (Diplomatenliste). Es wird darauf hingewiesen, dass
es sich bei dieser Angabe um eine Momentaufnahme handelt und die Daten
täglicher Änderung unterliegen können.
Insgesamt sind zwölf Verbindungsbeamte des Department of Homeland
Security (DHS) beim Bundeskriminalamt akkreditiert.
b) Wie viele der in Deutschland für das DHS arbeitenden Angestellten
entfallen auf die Customs and Border Protection (CBP), das
Immigration and Customs Enforcement (ICE), die Transportation Security
Administration (TSA), den Secret Service (USSS), die Coast Guard
(USCG), den Citizenship and Immigration Service (USCIS), das
Office of Policy, die Federal Emergency Management Agency (FEMA),
das Federal Law Enforcement Training Center (FLETC) und das
National Protection and Programs Directorate (NPPD)?
Die gegenwärtig für die Diplomatenliste in der Bundesrepublik angemeldeten
Mitarbeiter des DHS und seiner Untergliederungen schlüsseln sich wie folgt
auf:
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage der Wiener Übereinkommen
über Diplomatische und Konsularische Beziehungen (WÜD, WÜK) lediglich
die Verpflichtung besteht, dem Gastland das Personal zu notifizieren. Die
Benennung der Herkunftsbehörden erfolgt freiwillig. Korrektheit und
Vollständigkeit der Angaben können daher nicht überprüft werden.
Von den zu Frage 34a aufgeführten Verbindungsbeamten gehören acht dem
Immigration and Customs Enforcement (ICE) und vier dem US Secret Service
(USSS) an. Alle sind beim amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt
ansässig.
Department of Homeland Security DHS 20
Customs and Border Protection CBP 5
Federal Emergency Management Agency FEMA
Federal Law Enforcement Training Center FLETC
Immigration and Customs Enforcement ICE 7
National Protection and Programs Directorate NPPD
Office of Policy PLCY
Transportation Security Administration TSA 22
United States Secret Service USSS 4
United States Coast Guard USCG
United States Citizenship an Immigration Service USCIS 3
Gesamt 61
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/14474c) Inwieweit haben die oben genannten US-Behörden Abkommen mit
Einrichtungen der Europäischen Union geschlossen, wie werden diese
mittlerweile umgesetzt, und inwiefern wurde hierzu gegenseitig
Personal der EU-Einrichtungen bzw. der US-Behörden entsandt?
Hierzu wird auf die Bundestagsdrucksache 17/11540, Antworten zu den Fragen
28 und 29, verwiesen. Inwieweit die Europäische Kommission oder ihre
Agenturen Personal mit US-Behörden ausgetauscht haben, ist hier nicht bekannt.
d) Worin besteht der „gezielte Informationsaustausch“ zwischen Europol
und dem United States Secret Service (USSS) sowie dem ICE
(Bundestagsdrucksache 17/12427)?
Der „gezielte Informationsaustausch“ findet gemäß den jeweiligen Vorgaben
der zu Grunde liegenden völkerrechtlichen Abkommen statt. Die Texte der
Abkommen sind auf der Internetseite
www.europol.europa.eu/ veröffentlicht.
e) Welche gemeinsamen Forschungsprojekte von EU und USA wurden
in den letzten zwei Jahren im Sicherheitsbereich begonnen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
35. Welche neuen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres bzw. sonstigen
bilateralen Abkommen wurden bzw. werden in den letzen zwei Jahren im
Namen der Regierung der USA vom DHS mit der deutschen
Bundesregierung verhandelt oder unterzeichnet, und wie ist der Stand ihrer
Umsetzung?
Es wurde im fraglichen Zeitraum keine entsprechenden Abkommen verhandelt
oder unterzeichnet.
36. Inwiefern und mit welchen Zusammenarbeitsformen wird das
Arbeitsabkommen bzw. der „Cooperation Plan“ zwischen dem DHS und der
Grenzschutzagentur FRONTEX nach Kenntnis der Bundesregierung
mittlerweile umgesetzt, bzw. was haben entsprechende
„Sondierungsgespräche“ ergeben (Bundestagsdrucksache 17/12427)?
Eine Zusammenarbeit im Sinne des Arbeitsabkommens zwischen der EU-
Agentur Frontex und dem „Department of Homeland Security“ der Vereinigten
Staaten von Amerika soll in folgenden Bereichen etabliert werden: Forschung
und Entwicklung (z. B. durch gegenseitige Einladung zu Konferenzen und
Workshops), Risikoanalyse bezogen auf Ströme illegaler Migration und
Erfahrungsaustausch zur maritimen Grenzüberwachung.
37. Welchen konkreten Stand kann die Bundesregierung zu ihren
Bemühungen mitteilen, eine politische Datensammlung zu „reisenden
Gewalttätern“ (violent travelling offenders) auf EU-Ebene anzusiedeln
(Bundestagsdrucksache 17/12427)?
a) Welche Ergebnisse zeitigte die Machbarkeitsstudie der Europäischen
Kommission, bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, wann wird mit
der Fertigstellung gerechnet?
Die Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission wird derzeit
ausgewertet. Es können daher noch keine Ergebnisse vorgelegt werden.
Drucksache 17/14474 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Inwiefern war das Thema im ersten Halbjahr 2013 Gegenstand von
Ratsarbeitsgruppen, und welche Haltung vertrat die Bundesregierung
dabei?
Das Thema wurde in der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung (Law Enforcément –
LEWP) am 22. Mai 2013 beraten.
c) Welche Ergebnisse resultierten aus den Beratungen?
Die Europäische Kommission stellte die Ergebnisse der von ihr beauftragten
Studie mündlich vor. Die anschließende Erörterung verlief ohne konkrete
Beschlussfassung. Die Europäische Kommission kündigte an, die Ergebnisse der
Studie weiter zu analysieren und weitere Schritte vorzuschlagen.
d) Welchen Stand hat die anvisierte Machbarkeitsstudie der
Europäischen Kommission zur Frage, ob die Datensammlung zu „violent
travelling offenders“ im geplanten EU-Strafregister „European Police
Records Index System“ (EPRIS) aufgehen könnte?
Auf die Antwort zu Frage 20d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/12141 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]