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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Flüchtlinge aus Lampedusa in Hamburg

Umgang Italiens mit afrikanischen Flüchtlingen, Verbleib von weitergereisten Flüchtlingen und humanitäre Aufenthaltsgewährung in Deutschland, Gerichtsentscheidungen gegen Abschiebungen wegen systematischer Mängel im italienischen Asylsystem, fehlende EU-weite einheitliche Aufnahmebedingungen, Effektivität, Kosten, verursachte Rücknahmeersuchen und Umgestaltungsvorschläge betr. Dublin-System<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1428125. 06. 2013

Flüchtlinge aus Lampedusa in Hamburg

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch, Niema Movassat, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit einigen Wochen berichten Medien über die Lage von etwa 300 Migrantinnen und Migranten in Hamburg, die dort ohne Versorgung durch die Stadt zum Teil unter freiem Himmel leben müssen. Sie gehören einem größeren Kreis von afrikanischen Migranten an, die 2011 vor dem Bürgerkrieg und dem Krieg der NATO in Libyen nach Italien geflohen sind. Dort wurden sie unter unmenschlichen Bedingungen in Aufnahmelager auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa und in anderen Lagern in Italien untergebracht. Nach zweijährigem Aufenthalt und dem Ende der Kofinanzierung durch die Europäische Union hat die italienische Regierung diese Lager geschlossen. Den Insassen, die niemals ein ordentliches und faires Asylverfahren durchlaufen haben, wurden humanitäre Aufenthaltstitel erteilt, die sie auch zu Reisen innerhalb der EU berechtigen.

Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftlichen Fragen 14 und 15 auf Bundestagsdrucksache 17/12949 der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE.) vom 25. März 2013 gab das italienische Innenministerium an, dass zu diesem Zeitpunkt 5 700 Migranten Italien verlassen hätten. Die Bundesregierung berief sich zudem auf Angaben der Migranten, 500 Euro von den italienischen Behörden erhalten zu haben. Diese Angabe wurde auch von vielen Medien kolportiert. Nach Angaben der Betroffenen selbst gegenüber den Fragestellern war die diesbezügliche Praxis der italienischen Behörden jedoch uneinheitlich und variierte nach den Standorten der geschlossenen Lager. Während ein Teil der Migranten tatsächlich Bargeld ausgehändigt bekam, gingen andere leer aus oder erhielten Fahrscheine für Ziele innerhalb der EU. Es sei jedoch keine explizite Aufforderung ergangen, von Italien aus in andere EU-Staaten einzureisen.

Die afrikanischen Migranten fordern ein Bleiberecht. Sie verweisen darauf, dass erst der Krieg der NATO-Staaten gegen Libyen zu ihrer Flucht aus Libyen geführt habe. Während sie dort Arbeit hatten und für sich und ihre Familien sorgen konnten, hatten sie in Italien keine Möglichkeit zu arbeiten. Sie hätten sich dort von der erlittenen Gewalt und den traumatischen Erlebnissen in Libyen und auf ihrer Flucht über das Mittelmeer eigentlich erst einmal erholen müssen, stattdessen habe die Situation in den Lagern ihr Leiden jedoch nur vergrößert. Europa sei für ihr Schicksal verantwortlich, deshalb fordern sie für sich das Recht zu bleiben und sich eine neue Existenz aufzubauen. „Wir haben nicht den Krieg überlebt, um auf Hamburgs Straßen zu sterben“, lautete ein Slogan auf einer Demonstration für ein Bleiberecht der 300 afrikanischen Migranten in Hamburg

am 8. Juni 2013, an der insgesamt 2 000 Menschen teilnahmen (junge welt vom 13. Juni 2013, „Gegen Abschiebung in Elend und Tod“).

Die Migranten und ihre Unterstützer verweisen auch darauf, dass der Umgang mit Schutzsuchenden und Flüchtlingen in Italien menschenrechtlichen und EU-Standards widerspricht. Sie können sich dabei auf einschlägige Berichte von Menschenrechtsorganisationen über die Lage in Italien ebenso stützen wie auf Entscheidungen von deutschen Verwaltungsgerichten, die in zahlreichen Fällen Überstellungen von Asylsuchenden in Dublin-Verfahren nach Italien untersagt haben, weil dort „systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen gesehen werden“ (vgl. Rechtsprechungsübersicht auf www.asyl.net unter Länder – Rechtsprechung). Der Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich äußerte hingegen gegenüber dem NDR-Politikmagazin „Panorama 3“ am 11. Juni 2013: „Italien ist ja jetzt nicht so fürchterlich.“.

Die Fragesteller sehen das Bundesministerium des Innern in der Pflicht klarzustellen, dass es einer Bleiberechtsregelung im Rahmen des § 23 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthalt aus humanitären Gründen) zustimmen wird, sollte die Bürgerschaft Hamburg zu einem entsprechenden Entschluss kommen. Der Fall illustriert zugleich die Inhumanität und Ineffektivität des geltenden Dublin-Systems.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Informationen lagen der Bundesregierung zum Umgang mit den afrikanischen Flüchtlingen und Migranten, die im Jahr 2011 nach Italien gelangt sind, im Laufe der vergangenen zwei Jahre vor, und was hat sie unternommen, um sich gegenüber der italienischen Regierung für einen angemessenen Umgang (Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung, Arbeitsmarktzugang) mit diesen Menschen einzusetzen?

2

Aus welchen Fonds der EU hat die italienische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel zur Versorgung dieser Migranten erhalten?

a) Ist es richtig, dass dieser Mittelfluss zu Beginn dieses Jahres endete?

b) Welche Prüfmechanismen bestehen, mit denen die zweckmäßige Verwendung solcher EU-Mittel überwacht wird? Welche Möglichkeiten bestehen bei nicht zweckgemäßer Verwendung, oder wenn festgestellt wird, dass die Mittel nicht ausreichen, oder wenn festgestellt wird, dass der Eigenanteil nicht aufgebracht wird?

c) Welche Möglichkeiten zur Verlängerung dieser Zuwendungen zur Versorgung der afrikanischen Migranten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bestanden?

3

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der italienischen Regierung selbst auf die anstehende Schließung der Aufnahmelager bei einer ausstehenden Weiterfinanzierung hingewiesen und um eine Verlängerung der Finanzierung gebeten, und was war ggf. die Reaktion der zuständigen EU-Gremien?

4

Bei welchen Gelegenheiten war der Umgang mit den afrikanischen Migranten aus Libyen Gegenstand von Gesprächen oder Verhandlungen zwischen deutschen und italienischen Regierungsvertretern (auch innerhalb oder anlässlich von Sitzungen von EU-Gremien), und was genau wurde hierbei besprochen oder entschieden?

5

Welche Aufenthaltstitel haben die hier in Rede stehenden afrikanischen Migranten von den italienischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten, welche Rechte sind damit in Italien verbunden, und welche Rechtsstellung vermitteln ihnen diese Aufenthaltstitel in anderen EU-Staaten als Italien?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, inwieweit die Migranten zu einer Weiterreise in andere EU-Staaten aufgefordert oder gedrängt wurden und welche Schritte von Seiten der italienischen Behörden hierzu gegebenenfalls ergriffen wurden?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Aufenthalt der weiteren 5 400 Migranten, die Italien verlassen haben sollen, und welche Erkenntnisse hat sie darüber hinaus zum Verbleib der 60 000 Flüchtlinge aus Libyen, die im Frühjahr und Sommer 2011 nach Italien und Malta gelangt sind (www.blu-news.eu vom 9. März 2013 „Italien erstattet Flüchtlinge mit Pass aus“)?

8

Hat sich die Bundesregierung von der italienischen Regierung für den Fall der Abschiebung von Betroffenen nach Italien Zusicherungen geben lassen, dass die Flüchtlinge einen sicheren Aufenthaltsstatus, Zugang zu Wohnraum, sozialer Sicherung und Gesundheitsversorgung sowie Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, damit sie nicht in Armut und Unsicherheit gestoßen werden, und wenn nein, warum nicht? Haben betroffene Bundesländer sich nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Zusicherungen geben lassen, und wenn nein, warum nicht?

9

In welchem Rahmen und mit welcher Intention hat die Bundesregierung den Umgang mit den afrikanischen Flüchtlingen aus Italien in Konsultationen mit den Bundesländern und Vertretern der kommunalen Ausländerbehörden thematisiert, und in welcher Form erging eine Aufforderung an die Hansestadt Hamburg oder andere Länder, den Aufenthalt dieser Menschen schnellstmöglich zu beenden (bitte genau auflisten)?

10

Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Betroffenen in Deutschland einen humanitären Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt zu gestatten, wenn Kommunen diese Menschen aus humanitären Erwägungen heraus nicht abschieben wollen, und wie ist ihre politische Haltung hierzu?

11

Welche (Ober-)Verwaltungsgerichtsentscheidungen sind der Bundesregierung bekannt, mit denen in den Jahren 2012 und 2013 eine Überstellung/ Abschiebung von Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen (vorläufig) untersagt wurde, mit der Begründung möglicher systemischer Mängel im italienischen Asyl- bzw. Aufnahme- und Unterbringungssystem bzw. möglicher Gefährdungen im Einzelfall aufgrund von Mängeln im italienischen Asyl- bzw. Aufnahme- und Unterbringungssystem (bitte im Einzelnen mit Angabe des Tenors auflisten)?

12

Wie bewertet die Bundesregierung das Problem, dass es im Gegensatz zu den Regelungen zu Aufnahmebedingungen im Asylverfahren keine oder kaum Regelungen auf EU-Ebene zum Umgang mit anerkannten Flüchtlingen in den jeweiligen Mitgliedstaaten gibt (etwa hinsichtlich ihres Rechts auf soziale Versorgung und Unterbringung) und es deshalb zu Fluchtbewegungen innerhalb der EU nach einer Anerkennung kommt, und welchen Handlungs- oder Regelungsbedarf sieht sie diesbezüglich auf nationaler bzw. auf EU-Ebene?

13

Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, dass sich 70 afghanische Flüchtlinge, die in Ungarn einen subsidiären Schutzstatus oder eine Anerkennung als Flüchtling erhalten haben, nach langem vergeblichem Protest gegen die nach ihrer Ansicht unmenschlichen Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Ungarn auf den Weg nach Baden-Württemberg oder in andere Bundesländer gemacht haben, um dort Asyl zu beantragen?

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorgang und aus den Zuständen im ungarischen Asylsystem, und wie wird sie hiermit umgehen?

14

Sind der Bundesregierung die Berichte des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen zu Obdachlosigkeit von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen in Polen, Bulgarien und der Slowakei bekannt (www.asyl.net), welche Einschätzung hat sie zur dargestellten Problematik, auch aufgrund eigener Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

15

Hält die Bundesregierung das Dublin-System mit dem Regelprinzip der obligatorischen Durchführung eines Asylverfahrens im Ersteinreisestaat angesichts der bekannt gewordenen Missstände in mehreren Aufnahmesystemen, insbesondere der Staaten an den Außengrenzen der EU, noch für effektiv im Sinne des Flüchtlingsschutzes (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

16

Wie viele Rückübernahmeersuchen im Rahmen des Dublin-Systems wurden in den Jahren 2010 bis 2013 insgesamt gestellt (bitte einerseits für Deutschland, andererseits für die gesamte EU beantworten und nach Jahren bzw. nach Ersuchen von bzw. an bestimmte Länder differenzieren), wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben (bitte differenzieren wie zuvor), wie viele Überstellungen fanden tatsächlich statt (wie zuvor), und zu welchem Ergebnis im Saldo führte dies, d. h. zu wie vielen realen Verschiebungen (Übernommene abzüglich Überstellte im Dublin-Verfahren) im Verhältnis zur Gesamtzahl der Ersuchen kam es jeweils (bitte differenzieren wie zuvor, d. h. nach Ländern und Jahren)?

17

Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zu den Kosten des derzeitigen Dublin-Systems (Kosten der Inhaftierung von Schutzsuchenden, Kosten der Überstellung, des bürokratischen Verfahrens usw.)?

18

Hält die Bundesregierung angesichts der vorherigen Antworten das Dublin- System noch für effektiv im Sinne einer gerechten Verteilungswirkung unter den Mitgliedstaaten, bei der neben den Grundrechten der Asylsuchendenden auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt?

19

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „Memorandum für ein gerechtes und solidarisches System der Verantwortlichkeit“, mit dem die AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., die Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., der Jesuiten- Flüchtlingsdienst Deutschland, der Förderverein PRO ASYL e. V., der Deutsche Anwaltverein e. V. und die Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e. V. gemeinsam eine Neugestaltung des Dublin-Systems fordern, das auf dem Prinzip der freien Wahl des Mitgliedstaates basiert (wie bereits die Fraktion DIE LINKE. im Jahr 2007 auf Bundestagsdrucksache 16/5109), und wird sie sich auf EU-Ebene für eine solche Reform des Dublin-Systems einsetzen (bitte begründen)?

Berlin, den 21. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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