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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erfassung von Tierbeständen in Deutschland

Agrarstatistik: Erhebungsarten, Methoden, Grundlagen, Aussagefähigkeit, Datenermittlung für statistische Berichte, Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Größenklassen in statistischen Veröffentlichungen, Datenerhebung für Tierseuchenkassen und das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier, HIT): Datenübermittlung, rechtliche Einschränkungen, Zugriffsmöglichkeiten, Meldeverfahren, Kontrollmöglichkeiten, Strafen, erfasste Nutztiere<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

17.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1413001. 07. 2013

Erfassung von Tierbeständen in Deutschland

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eine Vielzahl agrarstatistischer Erhebungen bieten in Deutschland große Mengen an Zahlenmaterial zu Tierbeständen, deren regionaler Verteilung, Betriebsgrößen sowie Schlachtmengen. Dazu gehörten die alle zehn Jahre stattfindenden Landwirtschaftszählungen und die statistischen Wochenberichte des Statistischen Bundesamtes oder die vierjährigen Agrarberichte der Bundesregierung.

Zusätzlich zu den statistischen Erhebungen werden von den landwirtschaftlichen Betrieben weitere Daten abgefragt. Zum einen erheben die Länder Daten für die Tierseuchenkassen. Zum anderen müssen Tierhalter ihre Rinder, Schweine und Ziegen an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier bzw. HIT) des Bundes melden.

Kritiker beklagen, dass die verschiedenen Datenquellen in Bezug auf die Tierzahlen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und damit die wirkliche Zahl der Tierbestände in Deutschland unklar bleibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Agrarstatistische Erhebungen

1. Welche statistischen Erhebungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Agrarbereich und insbesondere zu Viehzahlen in Deutschland (Bund, Länder, Institutionen usw.) durchgeführt, und in welchen Abständen werden diese erhoben?

2. Nach welcher Methode (Stichprobe, Befragung aller Betriebe etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese statistischen Erhebungen durchgeführt, und wie viele Betriebe bzw. Datensätze sind Grundlage der Erhebungen?

Wie bewertet die Bundesregierung die Signifikanz und Aussagefähigkeit dieser Erhebungen?

3. Wie werden die Daten der statistischen Monatsberichte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ermittelt, und welche und wie viele Betriebe sind Grundlage der Erhebung?

4. Wie werden die Daten der statistischen Wochenberichte des Statistischen Bundesamtes ermittelt, und welche und wie viele Betriebe sind Grundlage der Erhebung?

5. Wie werden die Daten des Agrarberichts der Bundesregierung ermittelt, und welche und wie viele Betriebe sind Grundlage der Erhebung?

6. Aus welchen Quellen stammen die dem Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugrunde liegenden „Geschäftsstatistiken“ des BMELV?

7. Führen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Länder darüber hinaus weitere eigene agrarstatistische Erhebungen durch, und wenn ja, in welchem Umfang, und gibt es hierzu Vorgaben des Bundes, bzw. werden die in den Ländern erhobenen Daten an den Bund übermittelt?

8. Welche Aufgaben hat das Testbetriebsnetz des BMELV, welche Daten werden mit dessen Hilfe ermittelt, und in welche statistischen Erhebungen fließen diese Daten ein?

9. Nach welchen Kriterien werden die Betriebe des Testbetriebsnetzes ausgewählt, und wo sind diese veröffentlicht?

10. Wie wird sichergestellt, dass es sich um einen repräsentativen Querschnitt der Betriebe in Deutschland handelt?

11. Wird die Auswahl der Testbetriebe von unabhängigen Instituten durchgeführt und/oder von solchen überprüft bzw. begutachtet, und wenn nein, warum nicht?

12. Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Anzahl neu beantragter Tierhaltungsanlagen bzw. über Erweiterungen in den Ländern?

Wenn nein, warum nicht?

13. Hält die Bundesregierung eine künftige zentrale Erfassung der laufenden Genehmigungsverfahren für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen für sinnvoll, um agrarpolitische Vorhaben an der zu erwartenden Entwicklung der Tierbestände ausrichten zu können?

Wenn nein, warum nicht?

Einteilung der Größenklassen in statistischen Veröffentlichungen

14. Nach welchen Regeln werden Tierbestände für Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in Größenklassen eingeteilt?

15. Ist es zutreffend, dass die Mitarbeiter/-innen des Statistischen Bundesamtes angewiesen sind, bei der Darstellung der Zahlen zu Tierbeständen die obere Grenze der größten Größenklasse (und damit die maximalen Tierzahlen in Betrieben) auch auf Nachfrage nicht zu veröffentlichen, sondern nur die Anfangszahlen der Größenklasse?

Wenn ja, warum, und auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Tierseuchenkassen und HIT

16. Wie erheben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder Daten für die Tierseuchenkassen, und gibt es hierzu Vorgaben seitens des Bundes?

17. Haben die Länder für die Erfassung Zugriff auf andere Datensammlungen (z. B. HIT), und wenn ja, welche Datensammlungen werden genutzt bzw. dürften genutzt werden?

18. In welchen Ländern erfragen nach Kenntnis der Bundesregierung die Tierseuchenkassen Bestandsdaten des HIT, und welche Tierarten werden jeweils abgefragt?

19. Welche Daten (Anschrift, Betriebsdaten etc.) dürfen nach Auffassung der Bundesregierung aus dem HIT an die Tierseuchenkassen übermittelt werden, und welche rechtlichen Einschränkungen oder Vorgaben gibt es hierfür?

20. Wer hat Zugriff auf welche Daten des HIT?

Wo und wie ist dieser Zugang geregelt?

21. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die Zahlen der Tierseuchenkassen mit agrarstatistischen Erhebungen, wie z. B. der Landwirtschaftszählung, abzugleichen?

Wenn ja, welche?

22. Liegt es in der Kompetenz des Bundes, Daten der Tierseuchenkassen der Länder abzufragen?

23. Wenn ja, zu welchen Gelegenheiten wird dies praktiziert, und wenn nein, welche konkreten rechtlichen Regelungen sprechen dagegen?

24. Warum und in welchen Größenordnungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Diskrepanzen zwischen den Viehzahlen der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und den von den Tierseuchenkassen ausgewiesenen Tierzahlen?

25. Wie werden die Meldungen an das HIT kontrolliert, und welche Strafen drohen bei Nichtmeldung bzw. zu später Meldung?

26. Welche Tiere müssen zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Angaben an das HIT gemeldet werden?

27. Welche Tiere müssen zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Angaben an die Tierseuchenkassen gemeldet werden?

28. Sind Diskrepanzen zwischen den Tierzahlen des HIT und der Tierseuchenkassen theoretisch möglich, oder müssten sich die Zahlen im Ergebnis decken?

29. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis Diskrepanzen zwischen den Tierzahlen des HIT und den Zahlen der Tierseuchenkassen?

Wenn ja, in welchen Größenordnungen, und warum?

30. Welche Zahlen geben nach Auffassung der Bundesregierung die realen Tierbestände wieder, die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die der Tierseuchenkassen oder die des HIT, und worauf begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

31. Warum werden im HIT nur Ziegen, Schweine und Rinder erfasst?

Ist geplant, weitere Tiere im HIT zu erfassen, und wenn nein, warum nicht?

32. In welcher Form, und von wem wird das Geflügel bislang erfasst?

33. Gibt es Überlegungen – unabhängig von der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) – auch Geflügel im HIT einzubeziehen?

Wenn nein, warum nicht?

34. Warum werden im Rahmen der Landwirtschaftszählung Rinderbestände nicht bei den Betrieben abgefragt, wie das z. B. für Schweine der Fall ist, sondern Daten aus dem HIT verwendet?

35. Warum werden für die Landwirtschaftszählung nicht auch für Schweine und Ziegen Daten aus dem HIT übernommen?

36. Gibt es Doppelungen zwischen den verschiedenen statistischen Erhebungen sowie dem HIT und den Tierseuchenkassen, wenn ja, welche, und gibt es Überlegungen, Daten für die verschiedenen Erhebungen gleichzeitig zu nutzen?

Fragen36

1

Welche statistischen Erhebungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Agrarbereich und insbesondere zu Viehzahlen in Deutschland (Bund, Länder, Institutionen usw.) durchgeführt, und in welchen Abständen werden diese erhoben?

2

Nach welcher Methode (Stichprobe, Befragung aller Betriebe etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese statistischen Erhebungen durchgeführt, und wie viele Betriebe bzw. Datensätze sind Grundlage der Erhebungen?

Wie bewertet die Bundesregierung die Signifikanz und Aussagefähigkeit dieser Erhebungen?

3

Wie werden die Daten der statistischen Monatsberichte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ermittelt, und welche und wie viele Betriebe sind Grundlage der Erhebung?

4

Wie werden die Daten der statistischen Wochenberichte des Statistischen Bundesamtes ermittelt, und welche und wie viele Betriebe sind Grundlage der Erhebung?

5

Wie werden die Daten des Agrarberichts der Bundesregierung ermittelt, und welche und wie viele Betriebe sind Grundlage der Erhebung?

6

Aus welchen Quellen stammen die dem Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugrunde liegenden „Geschäftsstatistiken“ des BMELV?

7

Führen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Länder darüber hinaus weitere eigene agrarstatistische Erhebungen durch, und wenn ja, in welchem Umfang, und gibt es hierzu Vorgaben des Bundes, bzw. werden die in den Ländern erhobenen Daten an den Bund übermittelt?

8

Welche Aufgaben hat das Testbetriebsnetz des BMELV, welche Daten werden mit dessen Hilfe ermittelt, und in welche statistischen Erhebungen fließen diese Daten ein?

9

Nach welchen Kriterien werden die Betriebe des Testbetriebsnetzes ausgewählt, und wo sind diese veröffentlicht?

10

Wie wird sichergestellt, dass es sich um einen repräsentativen Querschnitt der Betriebe in Deutschland handelt?

11

Wird die Auswahl der Testbetriebe von unabhängigen Instituten durchgeführt und/oder von solchen überprüft bzw. begutachtet, und wenn nein, warum nicht?

12

Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Anzahl neu beantragter Tierhaltungsanlagen bzw. über Erweiterungen in den Ländern?

Wenn nein, warum nicht?

13

Hält die Bundesregierung eine künftige zentrale Erfassung der laufenden Genehmigungsverfahren für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen für sinnvoll, um agrarpolitische Vorhaben an der zu erwartenden Entwicklung der Tierbestände ausrichten zu können?

Wenn nein, warum nicht?

14

Nach welchen Regeln werden Tierbestände für Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in Größenklassen eingeteilt?

15

Ist es zutreffend, dass die Mitarbeiter/-innen des Statistischen Bundesamtes angewiesen sind, bei der Darstellung der Zahlen zu Tierbeständen die obere Grenze der größten Größenklasse (und damit die maximalen Tierzahlen in Betrieben) auch auf Nachfrage nicht zu veröffentlichen, sondern nur die Anfangszahlen der Größenklasse?

Wenn ja, warum, und auf welcher gesetzlichen Grundlage?

16

Wie erheben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder Daten für die Tierseuchenkassen, und gibt es hierzu Vorgaben seitens des Bundes?

17

Haben die Länder für die Erfassung Zugriff auf andere Datensammlungen (z. B. HIT), und wenn ja, welche Datensammlungen werden genutzt bzw. dürften genutzt werden?

18

In welchen Ländern erfragen nach Kenntnis der Bundesregierung die Tierseuchenkassen Bestandsdaten des HIT, und welche Tierarten werden jeweils abgefragt?

19

Welche Daten (Anschrift, Betriebsdaten etc.) dürfen nach Auffassung der Bundesregierung aus dem HIT an die Tierseuchenkassen übermittelt werden, und welche rechtlichen Einschränkungen oder Vorgaben gibt es hierfür?

20

Wer hat Zugriff auf welche Daten des HIT?

Wo und wie ist dieser Zugang geregelt?

21

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die Zahlen der Tierseuchenkassen mit agrarstatistischen Erhebungen, wie z. B. der Landwirtschaftszählung, abzugleichen?

Wenn ja, welche?

22

Liegt es in der Kompetenz des Bundes, Daten der Tierseuchenkassen der Länder abzufragen?

23

Wenn ja, zu welchen Gelegenheiten wird dies praktiziert, und wenn nein, welche konkreten rechtlichen Regelungen sprechen dagegen?

24

Warum und in welchen Größenordnungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Diskrepanzen zwischen den Viehzahlen der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und den von den Tierseuchenkassen ausgewiesenen Tierzahlen?

25

Wie werden die Meldungen an das HIT kontrolliert, und welche Strafen drohen bei Nichtmeldung bzw. zu später Meldung?

26

Welche Tiere müssen zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Angaben an das HIT gemeldet werden?

27

Welche Tiere müssen zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Angaben an die Tierseuchenkassen gemeldet werden?

28

Sind Diskrepanzen zwischen den Tierzahlen des HIT und der Tierseuchenkassen theoretisch möglich, oder müssten sich die Zahlen im Ergebnis decken?

29

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis Diskrepanzen zwischen den Tierzahlen des HIT und den Zahlen der Tierseuchenkassen?

Wenn ja, in welchen Größenordnungen, und warum?

30

Welche Zahlen geben nach Auffassung der Bundesregierung die realen Tierbestände wieder, die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die der Tierseuchenkassen oder die des HIT, und worauf begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

31

Warum werden im HIT nur Ziegen, Schweine und Rinder erfasst?

Ist geplant, weitere Tiere im HIT zu erfassen, und wenn nein, warum nicht?

32

In welcher Form, und von wem wird das Geflügel bislang erfasst?

33

Gibt es Überlegungen – unabhängig von der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) – auch Geflügel im HIT einzubeziehen?

Wenn nein, warum nicht?

34

Warum werden im Rahmen der Landwirtschaftszählung Rinderbestände nicht bei den Betrieben abgefragt, wie das z. B. für Schweine der Fall ist, sondern Daten aus dem HIT verwendet?

35

Warum werden für die Landwirtschaftszählung nicht auch für Schweine und Ziegen Daten aus dem HIT übernommen?

36

Gibt es Doppelungen zwischen den verschiedenen statistischen Erhebungen sowie dem HIT und den Tierseuchenkassen, wenn ja, welche, und gibt es Überlegungen, Daten für die verschiedenen Erhebungen gleichzeitig zu nutzen?

Berlin, den 28. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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