[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14416
17. Wahlperiode 17. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel
Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14129 –
Ausbau der Erdöl- und Erdgasspeicher in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zu Beginn der 70er-Jahre beauftragte die Bundesregierung die
Energieversorger in Deutschland damit, eine nationale Reserve an Erdöl- und
Erdgasspeichern anzulegen. Die Speicher sollten einerseits dazu dienen, kurzfristige
Schwankungen im Verbrauch auszugleichen, andererseits sollten sie im Falle
von Lieferengpässen zur Versorgungssicherheit in Deutschland beitragen. Seit
dem fand in Deutschland ein erheblicher Ausbau an Erdöl- und
Erdgasspeichern statt. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass dieser Ausbau
unkoordiniert und weitgehend intransparent verläuft. Zu diesem Ergebnis kommen
auch die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und stellen im Szenariorahmen für
den Netzentwicklungsplan Gas 2012 fest: „Die FNB halten es [daher] für
dringlich geboten, den zukünftigen Speicherbedarf und den damit
verbundenen Ausbaubedarf der deutschen Gastransportnetze zu untersuchen. Die FNB
regen daher die Durchführung einer Studie zur Untersuchung dieses
Sachverhalts an.“1. Die FNB wiederholten diese Forderung im Szenariorahmen 2013
und stellen darüber hinaus den gesamtwirtschaftlichen Nutzen eines weiteren
Ausbaus von Gasspeichern in Frage.2 Neben der Frage des wirtschaftlichen
Bedarfs existieren auch eine Reihe von offenen Fragen im Zusammenhang mit
den Schadenersatzregelungen beim Bau und Betrieb von
Untergrundspeichern, wie auch die Bundesregierung im Dezember 2012 in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage „Ausweitung des Bergschadensrecht auf
Untergrundspeicher“ (Bundestagsdrucksache 17/11985) eingeräumt hat.
1 Siehe „Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2012 der Fernleitungsnetzbetreiber“, S. 13,
www.fnb-gas.de.
2 Siehe „Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2013 der Fernleitungsnetzbetreiber“,
S. 18 f.,
www.fnb-gas.de. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
15. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14416 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche großen Speicheranlagen existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland insgesamt (bitte nach Betreiber, m3-Kapazität und
Standort auflisten, getrennt für Erdöl und Erdgas)?
Es existieren folgende 21 Erdgas-Porenspeicher in Deutschland mit einer
Arbeitsgaskapazität von 10,6 Mrd. m3 (Vn) und 29 Erdgas-Kavernenspeicher in
Deutschland mit einer Arbeitsgaskapazität von 12,1 Mrd. m3 (Vn), aufgelistet
u. a. nach Standort, Gesellschaft/Betreiber und Arbeitsgaskapazität:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14416Erdgas-Porenspeicher
Standort Gesellschaft/ Betreiber Speichertyp
Gesamtvolumen
max.
nutzbares
Arbeitsgas
Plateau-
Entnahmerate
Mio. m3(Vn) Mio. m3(Vn) 1000 m3/h
1 Allmenhausen E.ON Thüringer Energie
AG
ehem. Gasfeld 380 62 62
2 Bad Lauchstädt VNG Gasspeicher GmbH ehem. Gasfeld 670 440 238
3 Berlin GASAG Berliner
Gaswerke AG, Berliner
Erdgasspeicher GmbH &
Co. KG
Aquifer 560 135 225
4 Bierwang E.ON Gas Storage GmbH ehem. Gasfeld 3140 1450 1200 1)
5 Breitbrunn-
Eggstätt
RWE Dea AG & Storengy
Deutschland GmbH für
E.ON Gas Storage GmbH
ehem. Gasfeld 2075 992 520
6 Buchholz VNG Gasspeicher GmbH Aquifer 234 175 80
7 Eschenfelden E.ON Gas Storage
GmbH, N-Ergie
Aquifer 168 72 130 1)
8 Frankenthal Enovos Deutschland AG,
Creos Deutschland
GmbH
Aquifer 300 90 130
9 Fronhofen-
Illmensee
Storengy Deutschland
GmbH
ehem. Ölfeld 153 18 70
10 Hähnlein E.ON Gas Storage GmbH Aquifer 160 80 100 1)
11 Inzenham RWE Dea AG für RWE
Dea Speicher GmbH
ehem. Gasfeld 880 415 255
12 Kalle RWE Gasspeicher GmbH Aquifer 630 215 450
13 Kirchheilingen VNG Gasspeicher GmbH ehem. Gasfeld 240 190 125
14 Rehden WINGAS GmbH, astora
GmbH & Co. KG
ehem. Gasfeld 7000 4400 2400
15 Reitbrook Storengy Deutschland
GmbH
ehem. Ölfeld 530 350 350
16 Sandhausen E.ON Gas Storage
GmbH, Gasversorgung
Süddeutschland GmbH
Aquifer 60 30 45 1)
17 Schmidhausen Storengy Deutschland
GmbH
ehem. Gasfeld 300 150 150
18 Stockstadt E.ON Gas Storage GmbH ehem. Gasfeld 94 45 45 1)
19 Stockstadt E.ON Gas Storage GmbH Aquifer 180 90 90 1)
20 Uelsen Storengy Deutschland
GmbH
ehem. Gasfeld 1220 840 450
21 Wolfersberg RWE Dea AG für
Bayerngas
ehem. Gasfeld 583 365 240
Summe 19557 10604 7355
Quelle: Betreiberfirmen und Genehmigungsbehörden, Stand 31.12.2012.
*Gesamtvolumen = Summe aus maximalem (zugelassenem) Arbeitsgas- und Kissengasvolumen.
1) Maximalrate (kurzzeitig).
Drucksache 17/14416 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErdgas-Kavernenspeicher
Standort Gesellschaft/ Betreiber Anzahl der
Einzelspeicher
Speicherformation
Gesamtvolumen
max.
nutzbares
Arbeitsgas
Plateau-
Entnahmerate
Mio. m3(Vn) Mio. m3(Vn) 1000 m3/h
1 Bad Lauchstädt VNG Gasspeicher GmbH 19 Zechstein 2 965 760 920
2 Bernburg VNG Gasspeicher GmbH 34 Zechstein 2 1371 1059 1000
3 Bremen-
Lesum-
Storengy
Storengy Deutschland
GmbH
2 Zechstein 2 247 160 220
4 Bremen-
Lesum-SWB
swb Netze GmbH & Co.
KG
2 Zechstein 87 73 160
5 Burggraf-
Bernsdorf
ONTRAS-VNG
Gastransport GmbH
stillg.
Bergwerk
Zechstein 2 5 3 40
6 Empelde GHG-Gasspeicher
Hannover GmbH
4 Zechstein 2 300 136 360
7 Epe-E.ON E.ON Gas Storage GmbH 39 Zechstein 1 2563 2008 2900 1)
8 Epe-ENECO ENECO Gasspeicher
GmbH
1 Zechstein 65 46 200
9 Epe-KGE KGE - Kommunale
Gasspeichergesellschaft
Epe mbH & Co. KG
1 Zechstein 54 42 100
10 Epe-NUON NUON Epe Gasspeicher
GmbH
7 Zechstein 1 402 313 650
11 Epe-RWE, H-
Gas
RWE Gasspeicher GmbH 10 Zechstein 1 585 459 870
12 Epe-RWE, L-
Gas
RWE Gasspeicher GmbH 10 Zechstein 1 707 542 800
13 Epe-Trianel Trianel Gasspeicher Epe
GmbH & Co. KG
4 Zechstein 1 275 210 600 1)
14 Etzel - EKB IVG Caverns GmbH,
Etzel
Kavernenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG
6 Zechstein 2 700 500 900
15 Etzel - FSG
Crystal
IVG Caverns GmbH,
Friedeburger
Speicherbetriebsgesellsc
haft mbH Crystal
4 Zechstein 2 640 400 600
16 Etzel-EGL 1
und 2
IVG Caverns GmbH,
Statoil Deutschland
Storage
19 Zechstein 2 1700 1253 1300
17 Etzel-ESE IVG Caverns GmbH,
E.ON Gas Storage GmbH
6 Zechstein 2 1030 780 2250
18 Harsefeld Storengy Deutschland
GmbH
2 Zechstein 189 119 300
19 Huntorf 2) EWE VERTRIEB GmbH 7 Zechstein 435 311 450
20 Katharina Erdgasspeicher Peissen
GmbH
2 Zechstein 2 129 105 77
21 Kiel-Rönne Stadtwerke Kiel AG,
E.ON-Hanse AG
2 Rotliegend 78 47 100
22 Kraak E.ON-Hanse AG 4 Zechstein 330 280 400
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/144162. Welche Speicherkapazitäten für Erdöl und Erdgas befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Bau, bzw. für welche
Kapazitäten liegen Anträge vor, und wann sollen diese Speicherkapazitäten
voraussichtlich fertiggestellt sein?
Mit Stand 31. Dezember 2012 befanden sich folgende 19 Erdgasspeicher mit
einer Kapazität von 8,2 Mrd. m3 in Bau oder Planung.
a) Kavernenspeicher: Dabei enthält ein Speicherprojekt mehrere Einzelspeicher.
Erdgas-Kavernenspeicher
Standort Gesellschaft/ Betreiber Anzahl der
Einzelspeicher
Speicherformation
Gesamtvolumen
max.
nutzbares
Arbeitsgas
Plateau-
Entnahmerate
Mio. m3(Vn) Mio. m3(Vn) 1000 m3/h
23 Krummhörn E.ON Gas Storage GmbH 3 Zechstein 2 143 111 200 1)
24 Nüttermoor EWE VERTRIEB GmbH 21 Zechstein 1801 1319 1780
25 Peckensen Storengy Deutschland
GmbH
3 Zechstein 341 220 500
26 Reckrod Gas-Union GmbH 3 Zechstein 1 178 110 100
27 Rüdersdorf EWE VERTRIEB GmbH 2 Zechstein 171 135 140
28 Staßfurt RWE Gasspeicher GmbH 6 Zechstein 468 382 550
29 Xanten RWE Gasspeicher GmbH 8 Zechstein 217 185 280
Summe 231 16176 12068 18747
Quelle: Betreiberfirmen und Genehmigungsbehörden, Stand 31.12.2012.
Gesamtvolumen = Summe aus maximalem (zugelassenem) Arbeitsgas- und Kissengasvolumen.
1) Maximalrate (kurzzeitig).
2) Einschl. Kaverne Neuenhuntorf.
Für Erdöl existierten zum Jahresende 2012 folgende Kavernenspeicher:
Speicher-Standort Betreiber Gesamtvolumen
(1.000 cbm)
Friedeburg IVG Kavernen GmbH 10.000.000
Heide Nord-West-Kavernengesellschaft mbH 1.615.000
Sottorf/Rosengarten Nord-West-Kavernengesellschaft mbH 1.293.000
Wilhelmshaven Nord-West-Kavernengesellschaft mbH 7.963.000
Bremen Nord-West-Kavernengesellschaft mbH 1.282.000
Ahaus S G W (Kavernenspeicher) 3.161.168
Nordenham Untertagespeichergesellschaft mbH 2.286.698
Gesamtkapazität 27.600.866
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Drucksache 17/14416 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Hinzu kommt ein Porenspeicher in Behringen von Storengy mit einer
Arbeitsgaskapazität von 1 Mrd. m3.
Standort Gesellschaft/
Betreiber
Anzahl der
Einzelspeicher
Speicherformation
Gesamtvolumen
max.
nutzbares
Arbeitsgas
Fertigstellung
Mio. m3(Vn) Mio. m3(Vn)
1 Bad Lauchstädt VNG Gasspeicher
GmbH
3 Zechstein 2 250 195
2 Empelde GHG-Gasspeicher
Hannover GmbH
1 Zechstein 2 125 100
3 Epe-CGS Continental Gas
Storage
Deutschland GmbH
3 Zechstein 1 292 177
4 Epe-E.ON E.ON Gas Storage
GmbH
1 Zechstein k.A. 47
5 Epe-ENECO ENECO
Gasspeicher GmbH
1 Zechstein 86 60
6 Epe-KGE KGE - Kommunale
Gasspeichergesellsc
haft Epe mbH & Co.
KG
3 Zechstein 216 162
7 Etzel-ESE IVG Caverns GmbH,
E.ON Gas Storage
GmbH
13 Zechstein 2 2000 1320
8 Etzel-IVG IVG Caverns GmbH 25 Zechstein 2 3300 2200
9 Jemgum-EWE EWE VERTRIEB
GmbH
8 Zechstein k. A. k. A.
10 Jemgum-WINGAS WINGAS GmbH &
Co. KG, VNG -
Verbundnetz GmbH,
astora GmbH & Co.
KG
18 Zechstein 2 1620 1200
11 Katharina Erdgasspeicher
Peissen GmbH
10 Zechstein 2 574 470
12 Kiel-Rönne Stadtwerke Kiel AG 1 Rotliegend 114 74
13 Moeckow EWE VERTRIEB
GmbH
24 Zechstein k. A. k. A.
14 Nüttermoor EWE VERTRIEB
GmbH
1 Zechstein k. A. k. A.
15 Peckensen Storengy
Deutschland GmbH
7 Zechstein 840 560
16 Reckrod-Wölf Wintershall Holding
GmbH
3 Zechstein 1 150 120
17 Rüdersdorf EWE VERTRIEB
GmbH
1 Zechstein k. A. k. A.
18 Staßfurt RWE Gasspeicher
GmbH
6 Zechstein 620 500
Summe 129 10187 7185
Quelle: Betreiberfirmen und Genehmigungsbehörden, Stand 31.12.2012.
*Gesamtvolumen = Summe aus maximalem (zugelassenem) Arbeitsgas- und Kissengasvolumen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14416c) Für Erdöl wird gegenwärtig in Wilhelmshaven-Rüstringen ein
Kavernenspeicher mit einem Nettofüllvolumen von 0,8 Mio. m3 gesolt und der Bau dreier
weiterer mit je 1 Mio. m3 vorbereitet. Die erste Kaverne soll voraussichtlich
im Jahr 2015 fertiggestellt werden, die übrigen drei im Jahr 2018. Von
weiteren Vorhaben zum Bau von Erdölspeichern hat die Bundesregierung keine
Kenntnis.
3. Welche Zeiträume können in Deutschland durch die vorhandenen Speicher
im Falle eines Ausbleibens von Erdöl- und Erdgaslieferungen überbrückt
werden (bitte nach Gesamtmenge, Verkehrs-, Strom-, Wärme- und
chemischen Bereich aufschlüsseln)?
Die Erdgasspeicherkapazitäten in Deutschland betragen mehr als 20 Prozent
des Jahresverbrauchs. Welcher Zeitraum mit den Speichern überbrückt werden
kann, hängt ab von der Jahreszeit (Verbrauch im Winter deutlich höher als im
Sommer) und von den Speicherfüllständen zum Zeitpunkt des Ausfalls. Das
Arbeitsgasvolumen der Gasspeicher entspricht dem durchschnittlichen
bundesweiten Verbrauch von ca. 75 bis 80 Tagen.
Im Fall vollständig ausbleibender Erdöllieferungen können mit den zur
Krisenvorsorge in Kavernen gelagerten Vorräten die Importe der
bevorratungspflichtigen Erdölerzeugnisse für 59 Tage gedeckt werden.
Eine Aufschlüsselung nach Bereichen ist nicht möglich, da die Speicherung
nicht sektorbezogen erfolgt.
4. Erachtet die Bundesregierung unter Aspekten der Versorgungssicherheit
einen weiteren Ausbau der Speicherkapazitäten für Erdöl und Erdgas als
notwendig, und wenn ja, warum, und mit welchen zusätzlichen Kosten
rechnet sie dabei?
Die Notwendigkeit des Ausbaus weiterer Erdgasspeicher hängt von der
zukünftigen Rolle von Erdgas im Energiemix ab und muss von den für die
Erdgasversorgungssicherheit verantwortlichen Unternehmen entschieden werden. Einen
über die bisherigen Planungen hinausgehenden weiteren Ausbau der
Speicherkapazitäten für Erdöl erachtet die Bundesregierung unter Aspekten der
Versorgungssicherheit nicht als notwendig.
5. Welche Bedeutung besitzen große Kavernenspeicher für Erdöl und Erdgas
in der Energiekonzeption der Bundesregierung?
Erdgas kann als wichtige Brücke zum Übergang in das Zeitalter der
erneuerbaren Energien dienen. Vor diesem Hintergrund sind Erdgasspeicher unter den
Gesichtspunkten Versorgungssicherheit und Liquidität auf dem Gasmarkt von
Bedeutung.
Im Bereich Erdöl werden Kavernenspeicher genutzt, um die gesetzlich
geregelte Bevorratungspflicht zu erfüllen; auch Bevorratungsorganisationen anderer
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind unter den Nutzern.
6. Unterstützt die Bundesregierung den Ausbau zusätzlicher Gasspeicher
durch Fördermittel oder planerische Instrumente, und wenn ja, um welche
Projekte handelt es sich dabei (bitte nach Projekt, Projektnehmer und ggf.
Umfang der Fördermittel auflisten)?
Nein.
Drucksache 17/14416 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche energiewirtschaftlichen Ziele verfolgen die Betreiber von
Erdgasspeichern nach Informationen der Bundesregierung, und wie haben sich
bei diesen Zielen die Prioritäten nach Informationen der Bundesregierung
in den vergangenen Jahren verändert?
8. Welche Interessen verfolgen nach Informationen der Bundesregierung die
Betreiber von Gasspeichern mit deren weiteren Ausbau, und welche
Argumente gegen einen weiteren Ausbau von Gasspeichern sind der
Bundesregierung bekannt?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Betreiber von Erdgasspeichern bieten den Gashändlern
Speicherkapazitäten an. Das Verhalten der Speicherbetreiber ist unverändert. Der Ausbau der
Kapazitäten wird u. a. begründet mit einer zunehmenden Importabhängigkeit
bei rückläufiger Eigenproduktion und mit der Funktion Deutschlands als
Gasdrehscheibe. Gegen einen Ausbau werden die derzeit geringen Renditen und ein
rückläufiger einheimischer Gasmarkt vorgebracht.
9. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Aussage der FNB, „Die FNB halten es [daher] für dringlich
geboten, den zukünftigen Speicherbedarf und den damit verbundenen
Ausbaubedarf der deutschen Gastransportnetze zu untersuchen. Die FNB
regen daher die Durchführung einer Studie zur Untersuchung dieses
Sachverhalts an.“ (siehe Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan
Gas 2012 der Fernleitungsnetzbetreiber, S. 13), und hat die
Bundesregierung ein solches Gutachten bereits in Auftrag gegeben?
Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Aussage der FNB, „Unabhängig von der planerischen
Berücksichtigung im NEP 2013 ist aus Sicht der FNB die Frage des
gesamtwirtschaftlichen Nutzens bzw. des Bedarfs nach zusätzlichen Speichern
noch nicht beantwortet“ (siehe Szenariorahmen für den
Netzentwicklungsplan Gas 2013 der Fernleitungsnetzbetreiber, S. 19), und wie
bewertet die Bundesregierung den gesamtwirtschaftlichen Nutzen zusätzlicher
Gasspeicher?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Es ist gemäß § 15a des Energiewirtschaftsgesetzes die gesetzliche Aufgabe der
Fernleitungsnetzbetreiber im Rahmen der Erstellung des
Netzentwicklungsplans (NEP) angemessene Annahmen in Bezug auf Speicheranlagen zu Grunde
zu legen. Darunter fällt aus Sicht der Bundesregierung auch, den zukünftigen
Speicherbedarf zu ermitteln. Zusätzliche Gasspeicher könnten grundsätzlich die
Versorgungssicherheit und die Handelsaktivitäten verbessern.
11. Hält die Bundesregierung die existierenden rechtlichen Grundlagen für
die Kompensation von Schadensfällen an Wohnbebauungen, welche
durch Bodenabsenkungen hervorgerufen wurden, für ausreichend, und
wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält die existierenden rechtlichen Grundlagen für die
Kompensation von Schadensfällen an Wohnbebauungen, welche durch
bergbaubedingte Bodenabsenkungen hervorgerufen wurden, grundsätzlich für
ausreichend.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14416Mit dem Bergschadensersatzanspruch (§§ 114 ff. BBergG), der sowohl
Sachals auch Personenschäden umfasst, besteht eine strenge Gefährdungshaftung
des den Schaden verursachenden Unternehmers: Er haftet nicht nur ohne
Verschulden, vielmehr ist auch noch die Beweislast für die Schadensursächlichkeit
des Bergbaus durch die Bergschadensvermutung (§ 120 BBergG) erleichtert.
Bodenabsenkungen durch Untergrundspeicher dürften dieser Haftung zwar
dann nicht unterfallen, wenn der Speicherraum nicht durch Bergbautätigkeit
i. S. d. § 2 Absatz 1 BBergG geschaffen wurde. Auch dann ist der Betroffene
aber nicht schutzlos: Aus analoger Anwendung des § 906 Absatz 2 Satz 2 BGB
könnte sich möglicherweise eine verschuldensunabhängige, jedenfalls aber aus
§ 823 BGB eine verschuldensabhängige Haftung ergeben.
12. Zu welchen konkreten Ergebnissen ist die Bundesregierung bei ihrer
Prüfung der Frage gelangt, ob eine Angleichung der Schadensersatzregeln im
Bundesberggesetz für Schäden aus untertägigem Bergbau einerseits und
Schäden aus dem Bau oder Betrieb von Untergrundspeichern erfolgen
sollte (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Ausweitung des Bergschadensrecht auf Untergrundspeicher“ zu den Fragen 1
bis 4 auf Bundestagsdrucksache 17/11985), und welche konkreten
gesetzgeberischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Nach den Ergebnissen der Prüfung sollte eine gesetzliche Anpassung der
Haftungsregelungen für Bodenabsenkungen durch Untergrundspeicher erwogen
werden. Damit könnte klargestellt werden, in welchen Fällen die Errichtung
eines Untergrundspeichers zur Anwendung des Bergschadensrechts führt.
Gesetzgeberische Maßnahmen können in dieser Legislaturperiode aber nicht mehr
ergriffen werden.
13. Was sind die konkreten Ergebnisse des Sachverständigengutachtens,
welches die Bundesregierung zu einer möglichen Angleichung der
Schadensersatzregeln im Bundesberggesetz für Schäden aus untertägigem Bergbau
einerseits und Schäden aus dem Bau oder Betrieb von
Untergrundspeichern in Auftrag gegeben hat (siehe Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „Ausweitung des Bergschadensrecht auf
Untergrundspeicher“ zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 17/11985), und ist
dieses Gutachten öffentlich zugänglich?
Wenn nein, warum nicht?
Hinsichtlich des Ergebnisses des Sachverständigengutachtens wird auf die
Sätze 1 und 2 der Antwort zu Frage 12 verwiesen. Die Bundesregierung
beabsichtigt auf Grund der noch laufenden, weiteren Prüfung des Sachverhalts
aktuell keine Veröffentlichung des Gutachtens.
14. Wie ist der aktuelle Stand bei den von der Bundesregierung initiierten
Forschungsvorhaben zu einer möglichen unterirdischen Raumplanung
(siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausweitung
des Bergschadensrecht auf Untergrundspeicher“ zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 17/11985), und welche Forschungsvorhaben wurden von
der Bundesregierung zu diesem Thema konkret in Auftrag gegeben (bitte
nach Forschungsauftrag, Auftragsnehmer und Zeitrahmen des Projekts
auflisten)?
15. Liegen zu diesen Forschungsvorhaben schon Ergebnisse vor, und wenn
ja, welche?
Drucksache 17/14416 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWenn nein, wann ist mit den ersten Ergebnissen dieser
Forschungsvorhaben zu rechnen?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Vorbemerkung:
Um konkrete Nutzungsoptionen aufzeigen und Prioritäten festlegen zu können,
muss eine etwaige unterirdische Raumplanung auf umfassenden
geowissenschaftlichen Informationen und Daten des Untergrundes beruhen. Die
Informationsdichte und - qualität über den tieferen Untergrund ist hingegen –
naturgemäß – bundesweit sehr inhomogen und erfasst keinesfalls flächendeckend den
gesamten Untergrund. Die Kompetenz für die Erhebung, Erfassung und
Bewertung geologischer Untergrunddaten liegt bei den Staatlichen Geologischen
Diensten Deutschlands.
Einzelne Projekte mit Bezug zu Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds:
– Speicher-Kataster Deutschland: Informationssystem Speichergesteine für
den Standort Deutschland – eine Grundlage zur klimafreundlichen
geotechnischen und energetischen Nutzung des tieferen Untergrunds; Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und Staatliche Geologische
Dienste der Länder, Zeitrahmen drei Jahre, Beendigung 2011.
– Geothermie-Atlas zur Darstellung möglicher Nutzungskonkurrenzen
zwischen CCS und Tiefer Geothermie, BGR und Leibniz-Institut für
Angewandte Geophysik (LIAG), 30 Monate, Beendigung März 2013.
– Umweltschutz und Raumplanung im Untergrund:
Das Umweltbundesamt hat im Februar 2012 ein F&E-Vorhaben
„Unterirdische Raumplanung – Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der
über- und untertägigen Informationsgrundlagen, zur Ausgestaltung des
Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von
Nutzungskonflikten“ ausgeschrieben. Auftragnehmer sind die Firma GEOS, Freiberg, sowie
das Institut für angewandte Ökologie, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit
dem Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung, Dresden. Der
Zeitrahmen für das Vorhaben beträgt 17 Monate, Beginn Frühjahr 2012.
– Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags, im Benehmen mit den Ländern die
geologischen Grundlagen für eine Bewertung möglicher CO2-
Speicherpotentiale zu erarbeiten, wird die BGR vor allem auch anderweitige
Nutzungsoptionen des Untergrundes untersuchen.
Weiteres Vorgehen:
Die genannten Arbeiten beinhalten bereits erste Ansätze für eine etwaige
zukünftige Raumplanung im Untergrund. Gemeinsam mit den Ländern,
insbesondere mit deren Staatlichen Geologischen Diensten, nähert man sich hiermit
schrittweise einer möglichst umfassenden Darstellung unterirdischer
Nutzungsoptionen. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird von einem
Personenkreis „Nutzung tieferer Untergrund“, der vom Bund/Länder-Ausschuss
Bodenforschung (BLA-GEO) ins Leben gerufen wurde, intensiviert. In diesem
Rahmen wird ein Konzept für Bewertungsverfahren zur unterirdischen
Raumnutzung – unter Beteiligung des Länderausschusses Bergbau (LAB) – erstellt
werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]