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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausbau der Erdöl- und Erdgasspeicher in Deutschland

Existierende Speicheranlagen und geplante -kapazitäten, damit überbrückbare Zeiträume, Versorgungssicherheit und Notwendigkeit weiteren Ausbaus, zusätzliche Kosten, Fördermaßnahmen, notwendige Untersuchungen zu Speicher- und damit verbundenem Netzausbaubedarf, Schadensersatzregelungen für Schäden an Wohnbebauung<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

17.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1412928. 06. 2013

Ausbau der Erdöl- und Erdgasspeicher in Deutschland

der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zu Beginn der 70er-Jahre beauftragte die Bundesregierung die Energieversorger in Deutschland damit, eine nationale Reserve an Erdöl- und Erdgasspeichern anzulegen. Die Speicher sollten einerseits dazu dienen, kurzfristige Schwankungen im Verbrauch auszugleichen, andererseits sollten sie im Falle von Lieferengpässen zur Versorgungssicherheit in Deutschland beitragen. Seitdem fand in Deutschland ein erheblicher Ausbau an Erdöl- und Erdgasspeichern statt.

Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass dieser Ausbau unkoordiniert und weitgehend intransparent verläuft. Zu diesem Ergebnis kommen auch die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und stellen im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2012 fest: „Die FNB halten es [daher] für dringend geboten, den zukünftigen Speicherbedarf und den damit verbundenen Ausbaubedarf der deutschen Gastransportnetze zu untersuchen. Die FNB regen daher die Durchführung einer Studie zur Untersuchung dieses Sachverhalts an.“1. Die FNB wiederholten diese Forderung im Szenariorahmen 2013 und stellen darüber hinaus den gesamtwirtschaftlichen Nutzen eines weiteren Ausbaus von Gasspeichern in Frage.2 Neben der Frage des wirtschaftlichen Bedarfs existieren auch eine Reihe von offenen Fragen im Zusammenhang mit den Schadenersatzregelungen beim Bau und Betrieb von Untergrundspeichern, wie auch die Bundesregierung im Dezember 2012 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Ausweitung des Bergschadensrecht auf Untergrundspeicher“ (Bundestagsdrucksache 17/11985) eingeräumt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche großen Speicheranlagen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland insgesamt (bitte nach Betreiber, m3-Kapazität und Standort auflisten, getrennt für Erdöl und Erdgas)?

2

Welche Speicherkapazitäten für Erdöl und Erdgas befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Bau, bzw. für welche Kapazitäten liegen Anträge vor, und wann sollen diese Speicherkapazitäten voraussichtlich fertiggestellt sein?

3

Welche Zeiträume können in Deutschland durch die vorhandenen Speicher im Falle eines Ausbleibens von Erdöl- und Erdgaslieferungen überbrückt werden (bitte nach Gesamtmenge, Verkehrs-, Strom-, Wärme- und chemischen Bereich aufschlüsseln)?

4

Eragtet die Bundesregierung unter Aspekten der Versorgungssicherheit einen weiteren Ausbau der Speicherkapazitäten für Erdöl und Erdgas als notwendig, und wenn ja, warum, und mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet sie dabei?

5

Welche Bedeutung besitzen große Kavernenspeicher für Erdöl und Erdgas in der Energiekonzeption der Bundesregierung?

6

Unterstützt die Bundesregierung den Ausbau zusätzlicher Gasspeicher durch Fördermittel oder planerische Instrumente, und wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei (bitte nach Projekt, Projektnehmer und ggf. Umfang der Fördermittel auflisten)?

7

Welche energiewirtschaftlichen Ziele verfolgen die Betreiber von Erdgasspeichern nach Informationen der Bundesregierung, und wie haben sich bei diesen Zielen die Prioritäten nach Informationen der Bundesregierung in den vergangenen Jahren verändert?

8

Welche Interessen verfolgen nach Informationen der Bundesregierung die Betreiber von Gasspeichern mit deren weiteren Ausbau, und welche Argumente gegen einen weiteren Ausbau von Gasspeichern sind der Bundesregierung bekannt?

9

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der FNB, „Die FNB halten es [daher] für dringend geboten, den zukünftigen Speicherbedarf und den damit verbundenen Ausbaubedarf der deutschen Gastransportnetze zu untersuchen. Die FNB regen daher die Durchführung einer Studie zur Untersuchung dieses Sachverhalts an.“ (siehe Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2012 der Fernleitungsnetzbetreiber, S. 13), und hat die Bundesregierung ein solches Gutachten bereits in Auftrag gegeben?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der FNB, „Unabhängig von der planerischen Berücksichtigung im NEP 2013 ist aus Sicht der FNB die Frage des gesamtwirtschaftlichen Nutzens bzw. des Bedarfs nach zusätzlichen Speichern noch nicht beantwortet“ (siehe Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2013 der Fernleitungsnetzbetreiber, S. 19), und wie bewertet die Bundesregierung den gesamtwirtschaftlichen Nutzen zusätzlicher Gasspeicher?

11

Hält die Bundesregierung die existierenden rechtlichen Grundlagen für die Kompensation von Schadensfällen an Wohnbebauungen, welche durch Bodenabsenkungen hervorgerufen wurden, für ausreichend, und wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

12

Zu welchen konkreten Ergebnissen ist die Bundesregierung bei ihrer Prüfung der Frage gelangt, ob eine Angleichung der Schadensersatzregeln im Bundesberggesetz für Schäden aus untertägigem Bergbau einerseits und Schäden aus dem Bau oder Betrieb von Untergrundspeichern erfolgen sollte (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausweitung des Bergschadensrecht auf Untergrundspeicher“ zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 17/11985), und welche konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab?

13

Was sind die konkreten Ergebnisse des Sachverständigengutachtens, welches die Bundesregierung zu einer möglichen Angleichung der Schadensersatzregeln im Bundesberggesetz für Schäden aus untertägigem Bergbau einerseits und Schäden aus dem Bau oder Betrieb von Untergrundspeichern in Auftrag gegeben hat (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausweitung des Bergschadensrecht auf Untergrundspeicher“ zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 17/11985), und ist dieses Gutachten öffentlich zugänglich?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wie ist der aktuelle Stand bei den von der Bundesregierung initiierten Forschungsvorhaben zu einer möglichen unterirdischen Raumplanung (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausweitung des Bergschadensrecht auf Untergrundspeicher“ zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/11985), und welche Forschungsvorhaben wurden von der Bundesregierung zu diesem Thema konkret in Auftrag gegeben (bitte nach Forschungsauftrag, Auftragsnehmer und Zeitrahmen des Projekts auflisten)?

15

Liegen zu diesen Forschungsvorhaben schon Ergebnisse vor, und wenn ja, welche?

Wenn nein, wann ist mit den ersten Ergebnissen dieser Forschungsvorhaben zu rechnen?

Berlin, den 28. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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