[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14433
17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer,
Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14331 –
Abgasemissionen bei Behördenschiffen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Auswirkungen von Luftschadstoffen aus Abgasen der Hochseeschifffahrt
sind enorm. So wird in der Seeschifffahrt neben großen Mengen an
Rußpartikeln von einem jährlichen Ausstoß von mehr als zwölf Millionen Tonnen
Schwefeloxid (SOx), über 20 Millionen Tonnen Stickoxid (NOx) ausgegangen.
Zu umwelt- und gesundheitsschädlichen Schiffstreibstoffen wird nicht nur
Schweröl (HFO) gezählt, der einen hohen Schwefelanteil hat (3 500-mal so
viel, wie Diesel für den Straßenverkehr) und bisher noch nahezu ungefiltert in
die Atmosphäre gelangt. Auch der als Schiffsdiesel bezeichnete Treibstoff
(MDO, MGO) belastet die Umwelt, da er immer noch bis zu 1 000-mal so viel
Schwefel wie Straßendiesel hat. Abgasreinigungsanlagen für die Rußemission
auf den Schiffen fehlen. Die gerade verabschiedete „Mobilitäts- und
Kraftstoffstrategie“ der Bundesregierung empfiehlt auf S. 55 jedoch den Einbau von
Dieselrußpartikelfiltern und Stickoxidkatalysatoren. Hier sollte die
Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen und auch die Bundesländer vom
Einsatz emissionsarmer Wasserfahrzeuge überzeugen. Manche Bundesländer
gehen bereits mit gutem Beispiel voran; dort sollen bereits erste Schiffe einer
Hafenbetriebsgesellschaft ganz auf den Betrieb mit verflüssigtem Erdgas (LNG)
umgestellt werden und LNG-Versorgungsmöglichkeiten aufgebaut werden.
In den kommenden Jahren stehen verschiedene Ausschreibungen für
Neuanschaffungen von Bundesschiffen an (z. B. Forschungsschiffe). Dabei wird
es darauf ankommen, die Schiffe auch mit entsprechender emissionsarmer
Antriebstechnik auszustatten.
Wie die Bundesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/11444 mitteilte, befinden sich mindestens 46 Schiffe
im Einsatz des Bundes auf See. Dabei handelt es sich u. a. um Schiffe im
Geschäftsbereich folgender Bundesministerien: Bundesministerium der Finanzen
(Zollverwaltung), Bundesministerium des Innern (Bundespolizei),
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Gewässerschutzschiffe
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – WSV) sowie
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Juli 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14433 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn der Aufzählung wurden unter anderem Schiffe der WSV, die nicht an der
Küste zum Einsatz kommen, weitere Binnenschiffe des Bundes sowie Schiffe,
die im Auftrag des Bundes über Private (z. B. Bereederungsagenturen) im
Einsatz sind, nicht aufgeführt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14331 zum Thema
„Abgasemissionen bei Behördenschiffen“ greift eine ähnliche Thematik auf wie die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Thema „Rußfreie Schiffe“, die
auf Bundestagsdrucksache 17/10943 beantwortet wurde. Daher wird auf diese
Antwort verwiesen.
Eine hohe Qualität der Kraftstoffe im Hinblick auf Verträglichkeit für Umwelt
und Maschinen ist ein wichtiges Anliegen für die Bundesregierung. Am
12. Juni 2013 hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der
Bundesregierung beschlossen. Es wurde herausgearbeitet, welche Handlungs-
und Strategieoptionen bestehen, wo die verschiedenen Verkehrsträger
Handlungsbedarf sehen, welche Technologien und Konzepte erfolgversprechend sind
und wie ein Maßnahmenprogramm gestaltet werden kann.
Im Schiffsverkehr zeichnet sich eine mögliche Umstellung der Kraftstoffbasis
ab: von Schweröl auf Diesel sowie auf verflüssigtes Erdgas (LNG).
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird deshalb
mit den relevanten Akteuren eine langfristige Markteinführungsstrategie für
LNG als Alternative zum Schweröl entwickeln, z. B. auf Grundlage regionaler
und grenzüberschreitender Pilotprojekte. Ziel ist die Harmonisierung von
Sicherheitsstandards und Genehmigungsverfahren.
Am 14. Dezember 2010 ist eine überarbeitete Fassung der Zehnten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die
Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und
Brennstoffen – 10. BImSchV, zuletzt geändert am 2. Mai 2013) in Kraft getreten.
Diese Verordnung regelt die Beschaffenheit und die Auszeichnung der
Qualitäten von Kraftstoffen. Mit dieser 10. BImSchV wird ausschließlich das
Inverkehrbringen von genormten Kraftstoffen zugelassen, und zwar nach
festgelegten deutschen bzw. europäischen Normen. In den Gremien des
Fachausschusses für Mineralöl- und Brennstoffnormung im DIN Deutschen Institut
für Normung e. V. arbeiten Experten aus verschiedenen Bereichen, nämlich
Fahrzeug- und Mineralölwirtschaft, Verwender, Verbraucherverbände und
Behörden, zusammen. Die Schiffe des Bundes werden ausschließlich mit
Kraftstoffen betrieben, die die Anforderungen der 10. BImSchV erfüllen. Für See-
und Binnenschiffe wird ausschließlich Dieselkraftstoff bzw. Gasöl gemäß § 4
Absatz 2 und 3 der 10. BImSchV mit einem zulässigen Schwefelgehalt von
höchstens zehn Milligramm bzw. ein Gramm pro Kilogramm Kraftstoff
eingesetzt.
Andere Kraftstoffe mit höheren Schwefelgehalten, wie Schiffsdiesel gemäß § 4
Absatz 4 der 10. BImSchV oder die vom Fragesteller genannten Kraftstoffe
Schweröl (HFO) und Schiffsdiesel (MDO, MGO), werden auf Bundesschiffen
grundsätzlich nicht eingesetzt.
Eine Einschränkung der Anforderungen der 10. BImSchV besteht nach § 12
Absatz 2 für die in der genannten Verordnung festgelegten Grenzwerte für den
Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- und Brennstoffe bei Kraft- und
Brennstoffen zur Verwendung auf Kriegsschiffen und anderen zu militärischen
Zwecken eingesetzten Schiffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/144331. a) Der Bau welcher Schiffe wurde durch welche Bundesministerien in den
Jahren 2003 bis 2012 neu ausgeschrieben, und welche Anforderungen
wurden jeweils an die Schadstoffemissionen gestellt?
In der Zeit von 2003 bis 2012 wurden zur Beschaffung ausgeschrieben:
Bundesministerium des Innern/Bundespolizei:
• fünf Kontroll- und Streifenboote (BRZ 57).
Wichtiges Bewertungskriterium war die Umweltverträglichkeit
(Kraftstoffverbrauch und Schadstoffangaben bei verschiedenen Fahrtstufen).
Bundesministerium der Finanzen/Zollverwaltung:
• Zollschiffe „HELGOLAND“ und „BORKUM“ sowie
• Zollboot „GLÜCKSTADT“.
Die Schiffe erfüllen die geltende Abgasnorm TIER II der Seeschifffahrt.
Bundesministerium für Bildung und Forschung:
• Forschungsschiff „MERIAN“.
Der Betrieb ist mit MDO nach ISO 8217-DMB ausgelegt. Die zum Zeitpunkt
der Ausschreibung relevanten Abgasemissionsvorschriften gemäß IMO TIER I
wurden beim NOx-Ausstoß um 20 Prozent unterschritten. Durch den
dieselelektrischen Antrieb und die Zertifizierung „Blauer Engel“ wurden hohe
Ansprüche an die Umweltverträglichkeit erfüllt.
• Forschungsschiff (FS) „SONNE“
Das im Bau befindliche FS ist entsprechend der Abgasemissionsvorschriften
IMO TIER III ausgelegt. Dabei werden minus 30 Prozent NOx und minus
90 Prozent Partikelemissionen gefordert. Verbaut wird ein diesel-elektrischer
Antrieb mit einem effektiven Energiemanagementsystem unter Nutzung der
Abgas- und Kühlwasserabwärme, das sich reduzierend auf den
Kraftstoffverbrauch und somit auch auf die Abgasemissionen auswirkt.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung:
• Fischereischutzboot (FSB) „MEERKATZE“ und „SEEFALKE“ und
• Fischereiforschungsschiff (FFS) „CLUPEA“.
Für das FFS „CLUPEA“ wurden folgende Anforderungen an die
Schadstoffemissionen gestellt: Die Schadstoffemissionen der Dieselmotoren und des
Heizkessels sollen bereits die neusten Vorschriften gemäß IMO/Marpol (Annex
VI Tier II) und zusätzlich die ZKR Stufe II erfüllen.
Für FSB „MEERKATZE“ und FSB „SEEFALKE“ gilt diesbezüglich:
Die Abgasgrenzwerte sind durch ein anerkanntes Messverfahren nachzuweisen.
Alle Verbrennungsprozesse sind auf Minimierung der Schadstoffemissionen
auszulegen. Zusatzeinrichtungen zur Verbesserung der Abgaswerte sind für
einen vollautomatischen Betriebsablauf mit Überwachung auszulegen.
Abgaswertverbesserungen bei denen Zusätze, die als Gefahrstoff eingestuft sind,
verwendet werden und Schadstoffrückstände (Gefahrstoffe) anfallen, sind nicht
zugelassen.
Für die Messzyklen bei den Dieselmotoren ist die ISO 82178 zu beachten.
IMO/Marpol Annex VI wird erfüllt. Die genannten Anforderungen wurden
während der Bauphase umgesetzt.
Drucksache 17/14433 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesministerium der Verteidigung:
• Einsatzgruppenversorger Klasse 702 (2. Los),
• U-Boot Klasse 212 und
• Fregatte Klasse 125.
Es werden alle geltenden Vorgaben zu Umweltnormen, insbesondere
hinsichtlich der Abgasemissionen erfüllt.
b) Der Bau welcher Schiffe wird bzw. wurde durch welche
Bundesministerien im Jahr 2013 neu ausgeschrieben, und welche Anforderungen
werden bzw. wurden jeweils an die Schadstoffemissionen gestellt?
Im Jahr 2013 gab es keine Ausschreibung.
c) Der Bau welcher Schiffe wird durch welche Bundesministerien in den
Jahren ab 2014 und den Folgejahren neu ausgeschrieben, und welche
Anforderungen sollen hier jeweils an die Schadstoffemissionen gestellt
werden?
Die Bundesministerien beabsichtigen Ausschreibungen wie folgt:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung plant die Schiffsbauten
„POLARSTERN“ und „POSEIDON“. Diese befinden sich erst in der
Planungsphase. In den wissenschaftlich-technischen Beratungsgremien wird die Frage
des bestmöglichen Antriebskonzepts und der bestmöglichen Abgasbehandlung
intensiv untersucht. Alle technischen Möglichkeiten werden unter
Umweltgesichtspunkten geprüft. Dabei müssen aber auch die Liefermöglichkeiten für
die Brennstoffe in den jeweiligen Fahrtgebieten sowie Sicherheitsaspekte mit
einbezogen werden.
Das Bundesministerium des Innern/Bundespolizei prüft derzeit die
Ersatzbeschaffung zweier Schiffe in den nächsten Jahren. Dabei werden die Nutzung
von LNG und eine Kohlenwasserstoffbrennstoffzellentechnik einbezogen.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie plant ab dem
Haushaltsjahr 2015 den Neubau des Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffes
„ATAIR“ auszuschreiben. Das Schiff wird einen LNG-Antrieb erhalten.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beabsichtigt in 2014, die
Ausschreibung des Ersatzbaus für das FFS „WALTHER HERWIG III“
abzuschließen. Die Einhaltung der Abgasgrenzwerte ist durch ein anerkanntes
Messverfahren nachzuweisen. Alle Verbrennungsprozesse sind auf Minimierung der
Schadstoffemissionen auszulegen. Die zukünftige IMO/MARPOL Vorschrift
Annex VI TIER III muss mindestens erfüllt werden. Für Messzyklen bei den
Dieselmotoren ist die ISO 82178 zu beachten. Weiterhin sind SCR-
Katalysatoren sowie Rußpartikelfilter vorgesehen.
Das Bundesministerium der Verteidigung wird nach derzeitiger Planung die
Schiffsklasse Mehrzweckkampfschiff Klasse 180 ausschreiben. Die
Anforderung an die Schadstoffemission wird jeweils an die Einhaltung der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umweltvorschriften gebunden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/144332. Welche vorhandenen Schiffe des Bundes sollen für einen
emissionsärmeren Betrieb nachgerüstet werden, bzw. bei welchen ist dies wirtschaftlich
nicht mehr darstellbar (bitte Schiffe, jeweilige Maßnahmen und Kosten
aufführen)?
3. a) Welche klima-, umwelt- und gesundheitsschädlichen Emissionen in
welcher Größenordnung entstehen durch den Betrieb der Flotte des
Bundes (bitte einzeln nach Emissionen und Schiffstypen auflisten)?
b) Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Emissionen
zukünftig zu reduzieren?
4. Gibt es ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern bei der
Bestellung/Ausschreibung von Neufahrzeugen und bei der Ausstattung
bestehender Schiffe mit emissionsarmen Motoren (z. B. einheitliche
Emissionswerte)?
Antwort zu den Fragen 2 bis 4.
Es gelten grundsätzlich die einschlägigen Abgasvorschriften für
Schiffsmotoren. Im Fall einer Neumotorisierung sind auch bei Bestandsschiffen
Verbesserungen im Emissionsverhalten beabsichtigt.
Eine Gesamtsumme der durch den Betrieb der Flotte des Bundes entstehenden
Emissionen kann nicht ausgewiesen werden. Die Emissionen variieren bei
jedem Schiffstyp je nach Einsatz- und Lastfall. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Ist es vorgesehen, ein einheitliches Ausschreibungsverfahren mit einer
Pflicht für Dieselrußpartikelfilter und SCR-Katalysatoren für Schiffe des
Bundes einzuführen?
Grundsätzlich werden Emissionsgrenzwerte technologieneutral festgelegt,
d. h. es wird nicht die Anwendung einer spezifischen Technologie
vorgeschrieben.
6. Ist es vorgesehen, Kriterien zur Umweltverträglichkeit (z. B. Abfall,
Waschwasser) bei der Ausschreibung eines Abgasnachbehandlungssystems in die
Ausschreibungskriterien aufzunehmen?
Die Fragestellung ist nur bei Verwendung von Schweröl als Kraftstoff
relevant.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Gibt es eine einheitliche Regelung für die Qualität des verwendeten
Treibstoffs bei Bundesschiffen?
8. Ist es vorgesehen, die Qualität des verwendeten Treibstoffs bei
Bundesschiffen einheitlich festzuschreiben?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Bei Neubeschaffungen werden technische Entwicklungen u. a. bei Kraftstoffen
in zukünftige Konzepte mit einbezogen.
Die Schiffe im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
werden mit dem Kraftstoff des Typs F75/F76 betrieben. Dessen Spezifikation
ist in der NATO festgelegt. Der maximale Schwefelgehalt gemäß dieser NATO-
Drucksache 17/14433 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSpezifikation liegt unter den derzeitig zulässigen und den geplanten
Grenzwerten der IMO für Kraftstoffe. Eine weitere Entschwefelung des Kraftstoffes
und/oder der Abgase ist auch in Hinblick auf absehbar in Kraft tretende
Abgasvorschriften nicht erforderlich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
9. a) Welche Auswirkungen wird die Verschiebung der Einführung von
internationalen Grenzwerten durch die IMO (Internationale
Seeschifffahrtsorganisation), wie z. B. die voraussichtlich verspätete
Einführung internationaler Vorschriften für die Emission von Stickoxiden
von 2016 auf 2021, auf die Schiffe des Bundes haben?
Eine Verschiebung der Einführung von internationalen Grenzwerten hat keine
Auswirkungen auf die Schiffe des Bundes. Im Übrigen ist für eine Verschiebung
des Anwendungszeitpunktes von Anlage VI Regel 13 Absatz 5 des MARPOL-
Übereinkommens noch eine Bestätigung bei MEPC 66 im März 2014
erforderlich.
b) Wird die Bundesregierung auch ohne neue internationale Grenzwerte
Maßnahmen bei neu ausgeschriebenen bzw. bei Bestandsschiffen
einsetzen, die die Belastung der Atmosphäre durch NOx reduzieren bzw.
über die Grenzwerte der IMO hinausgehen?
c) Wird die Bundesregierung, auch bevor es internationale Grenzwerte
dafür gibt, Maßnahmen bei neu ausgeschriebenen bzw. bei
Bestandsschiffen einsetzen, die die Belastung der Atmosphäre durch Ruß
reduzieren?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Insbesondere wird die
Bundesregierung prüfen, inwieweit LNG- oder Dual-Fuel-Motoren eingesetzt
werden können.
10. Bei welchen Schiffen des Bundes kann Landstromversorgung genutzt
werden, und ist diese Möglichkeit der Energieversorgung beim
Aufenthalt in Häfen auch für Neuanschaffungen vorgesehen?
Alle Schiffe des Bundes verfügen über Anschlussmöglichkeiten an eine
geeignete Stromversorgung von Land. Auch bei Neuanschaffungen ist dies
vorgesehen.
Eine Landstromversorgung in weltweiten Fahrtgebieten ist jedoch nicht immer
möglich. Einerseits begründet durch die fehlenden technischen Einrichtungen
in den dortigen Häfen, andererseits wegen des sehr hohen Bedarfs an
Landstrom, der z. B. bei FS weit über den von Frachtschiffen hinausgeht.
11. Welche Schiffe des Bundes werden in Zukunft mit LNG-Antrieb
ausgestattet sein (Neubau bzw. Nachrüstungen)?
Die Möglichkeit zur Integration von LNG als temporärer Teilantrieb wird
zurzeit im Rahmen von Studien für Schiffe des Bundesministeriums der
Verteidigung untersucht. Die Nachrüstung von Bestandseinheiten ist nicht geplant. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1c und 9 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1443312. Werden Rußpartikelfilter, Stickoxidkatalysatoren und weitere
emissionssenkende Maßnahmen zwingend in Ausschreibungen des Bundes für
Schiffsneubauten berücksichtigt?
13. Bei welchen bestehenden bzw. neu ausgeschriebenen Schiffen des Bundes
wird es zum Einsatz von
a) Rußpartikelfiltern
b) Stickoxidkatalysatoren
kommen?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit werden zwei Barkassen betrieben, die seit 2009 bzw. 2010
mit Rußpartikelfiltern ausgestattet sind.
Ungeachtet gesetzlich zugelassener Ausnahmen für Kriegsschiffe erfüllen die
Schiffe im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
aufgrund ministerieller Vorgaben alle Umweltnormen, insbesondere hinsichtlich
der Abgasemissionen. Bei Änderungen der gesetzlichen Vorschriften werden
bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die entsprechenden technischen
Änderungen für Einheiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung umgesetzt. Bei aktuellen Bauvorhaben werden geänderte Vorschriften
gegenüber dem Stand bei Vertragsschluss durch Vertragsänderungen umgesetzt.
Die Einhaltung der zukünftigen Abgasvorschriften für Neubauten wird
Bestandteil der geplanten Verträge. Eine Auswahl der Antriebsanlagen in
Verbindung mit geeigneter Abgasbehandlung zur Erfüllung der Vorschriften
obliegt zunächst dem zukünftigen Auftragnehmer. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 2, 5 und 9a bis c verwiesen.
14. In welchem Rhythmus werden die Bundesschiffe bezüglich
Nachrüstungen für Emissionsminderung überprüft?
15. a) Welche Ergebnisse von Nachprüfungen bestehender Bundesschiffe
(Bestandsfahrzeuge) bezüglich Emissionsnachrüstungen liegen der
Bundesregierung vor?
b) Welche Ergebnisse hatten die im Zusammenhang mit Frage 15a
stehenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ergeben?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Es gelten die Fristen der für die Untersuchung von Schiffen relevanten
Vorschriften, wie Binnenschiffsuntersuchungsordnung oder Vorschriften des
Germanischen Lloyd.
Die Schiffe im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
werden bei Änderungen der gesetzlichen Abgasvorschriften untersucht. Die
Emissionswerte liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
Drucksache 17/14433 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wenn eine Nachprüfung stattfand, aus welchen Gründen war eine
Nachrüstung (z. B. mit Dieselrußfiltern oder anderen emissionssenkenden
Maßnahmen) nicht möglich?
Eine Nachrüstung mit Dieselrußfiltern oder anderen emissionssenkenden
Maßnahmen war dann nicht möglich, wenn für solche Einrichtungen der auf dem
Schiff zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichte und/oder eine Umrüstung
unwirtschaftlich war.
17. Wie wird durch die Bundesregierung sichergestellt, dass die neueste bzw.
effizienteste Variante der Technik bei der Emissionsminderung zum
Einsatz kommt – und nicht kostengünstigere aber eventuell veraltete und
weniger effiziente Technik?
Bei der fachlichen und technischen Konzipierung der Einsatzfahrzeuge wird
generell die neueste und effizienteste Technik für die Emissionsminderung
herangezogen, wobei Rahmenbedingungen wie Betriebssicherheit, Platzbedarf
oder Restnutzungsdauer zu berücksichtigen sind. Durch eine Bauaufsicht wird
die Einhaltung dieser Anforderungen sichergestellt.
18. a) Welche Ziele hat sich die Bundesregierung gesetzt, um die
Emissionswerte der Bundesschiffe bei Neuausschreibungen zu minimieren?
b) Welche Ziele hat sich die Bundesregierung gesetzt, um die
Emissionswerte der gesamten Bundesschiffsflotte zu minimieren?
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
19. a) Nach welchen Umweltzertifikaten sind derzeit Bundesschiffe geprüft?
b) Welche Kriterien müssen die Zertifizierungen in Frage 19a erfüllen,
auch in Bezug auf Emissionsreduzierung?
Es bestehen Umweltzertifikate in Form eines Environmental Passport der
Klassifikationsgesellschaft Germanischer Lloyd. Die Schiffe unterliegen den
Vorschriften von Marpol Annex I bis VI.
Derzeit erfüllen das FS „MERIAN“ und das neue FS „SONNE“ die
Kernvoraussetzungen für den „Blauen Engel“. Alle Bestandsreedereien des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind ISO-zertifiziert. Kriterium ist die
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gegen die Verschmutzung der Umwelt
mit Abwasser, Öl und Müll. Darüber hinaus nutzt die Bundespolizei den
Energieeffizienzmanagementplan des Germanischen Lloyd zur
Ressourcenschonung einschließlich Energieverbrauchskalkulator.
c) Sind alle Bereederungsagenturen, die Schiffe im Auftrag des Bundes
betreiben, auch gleichzeitig mit einer Umweltzertifizierung, die in Frage
19a erfragt wird, ausgestattet, und wenn ja, mit welchen?
d) Ist es beabsichtigt, für alle neuen Schiffe die Vergabekriterien des
„Blauen Engels für Schiffsdesign und Schiffsbetrieb“ zu
berücksichtigen?
Für den Neubau sollen die Vergabekriterien des „Blauen Engels für das
Umweltfreundliche Schiffsdesign“ (RAL-UZ 141) sowie des „Blauen Engels für
den umweltschonenden Schiffsbetrieb“ (RAL-UZ 110) angewandt werden. So-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14433weit Bereederungsagenturen beauftragt werden, müssen diese die gesetzlich
vorgeschriebenen Auflagen erfüllen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
20. Ist es vorgesehen, Schiffe der Bundesregierung, die in der Arktis fahren,
mit einem Dieselrußpartikelfilter nach- bzw. auszurüsten?
Für den Nachfolgebau von FS „POLARSTERN“ wird der Einsatz von
Partikelfiltern angestrebt. Derzeit sind jedoch keine Partikelfilter in der erforderlichen
technischen Spezifikation am Markt verfügbar.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]