[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14464
17. Wahlperiode 31. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14372 –
Soziale Situation der Leistungsberechtigten beim Langzeitbezug von
Hartz-IV-Leistungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eines der zentralen offiziellen Ziele bei der Einführung von Hartz IV war die
schnelle Vermittlung der Leistungsberechtigten in Erwerbsarbeit. Zu diesem
Zweck wurde darauf geachtet, dass die Leistungshöhe niedrig ausfällt. Das
Argument der damaligen rot-grünen wie der aktuellen schwarz-gelben
Bundesregierung war, dass durch höhere Geldleistungen der Anreiz zur
Erwerbsaufnahme gemindert würde. Aus dieser Überzeugung heraus wurde die
Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes insbesondere für Ältere massiv verkürzt und die
Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Die Sozialleistungen für Erwerbslose wurden
dramatisch gekürzt. Insbesondere wurde das Arbeitslosengeld II als
Fürsorgeleistung unter der Armutsrisikogrenze eingeführt. Das menschenwürdige
Existenzminimum wurde auch bei der Neuermittlung der Regelbedarfe 2011
kleingerechnet.
Bemerkenswert ist, dass auch Heinrich Alt, für das Zweite Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständiges Vorstandsmitglied in der Bundesagentur für Arbeit,
in einem Interview mit der „BILD-Zeitung“ am 27. Dezember 2010 ausführt:
„Auf Dauer ist ein Leben mit Hartz IV entwürdigend, der Regelsatz ist keine
Dauerlösung. Diese Hilfe soll nur vorübergehend die Existenz sichern.“
Die Kleine Anfrage soll über die Anzahl der Personen Auskunft geben, die
dauerhaft in entwürdigenden Umständen leben müssen.
SGB-II-Langzeitbezug und Langzeitarbeitslosigkeit
1. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer von
Leistungsberechtigten im SGB II (sofern möglich, bitte die zeitliche Entwicklung der
Verweildauer seit 2005 bis jüngste verfügbare Daten angeben)?
Die Messung der Verweildauern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
reicht zurück bis zum Jahresanfang 2005, also bis zur Einführung des SGB II.
Die vor diesem Zeitpunkt in den bis dahin geltenden Systemen der Arbeitslo- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. Juli
2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14464 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesen- und Sozialhilfe verbrachten Zeiten können nicht erfasst werden. Außerdem
stehen nicht für alle Kreise und Träger durchgehend seit 2005 Daten für
Verweildauern zur Verfügung.
Aufgrund dessen werden durchschnittliche Dauern systematisch unterzeichnet
und deshalb nicht in den Statistiken ausgewiesen. Die statistische
Berichterstattung beschränkt sich auf die Verteilung der Leistungsberechtigten auf
Dauerkategorien.
In der Standardberichterstattung reicht die Differenzierung der Dauerkategorien
auf Basis eines Dauermesskonzepts mit einer Unterbrechungen von bis zu
31 Tagen aufgrund der beschränkten Datenverfügbarkeit zurzeit zurück bis zu
der Kategorie „4 Jahre und länger“.
Differenzierte Auswertungen zu den Verweildauern liegen zurzeit für den
Dezember 2012 vor. Von den Personen, die in diesem Monat ihren Leistungsbezug
in der Grundsicherung beendeten, waren 44 Prozent weniger als ein Jahr,
31 Prozent zwischen einem bis unter vier Jahre und 25 Prozent mehr als vier
Jahre hilfebedürftig. Dabei wurden – wie eingangs beschrieben –
Unterbrechungen von weniger als 31 Tagen als unschädlich für die Dauerberechnung
betrachtet. Die abgeschlossenen Dauern umfassen den Zeitraum vom Zugang bis
zum Abgang und beschreiben das durchschnittliche Verbleibsrisiko nach dem
Zugang in die Grundsicherung. Davon zu unterscheiden ist die bisherige Dauer,
die über die Strukturalisierung bzw. Verhärtung des Hilfebezugs informiert.
Danach waren im Dezember 2012 22 Prozent der Leistungsberechtigten weniger
als ein Jahr, 31 Prozent zwischen einem und unter vier Jahren und 46 Prozent
mehr als vier Jahre in der Grundsicherung.
Die Angaben können den beiden folgenden Tabellen entnommen werden. In
den Tabellen sind auch vergleichbare Daten für 2011 enthalten; weiter
zurückliegende Jahre liegen in dieser Differenzierung in der Standardberichterstattung
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit noch nicht vor.
Tabelle 1: Bisherige Verweildauer* von SGB II-Leistungsberechtigten nach
ausgewählten Strukturmerkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Deutschland (Daten der plausiblen Kreise auf Bundesebene hochgerechnet, Gebietsstand des jeweiligen
Stichtags)
* Messkonzept mit Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen
unter 3
Monate
3 bis unter
6 Monate
6 bis unter
12 Monate
1 bis unter
2 Jahre
2 bis unter
3 Jahre
3 bis unter
4 Jahre
4 Jahre
und länger
1 2 3 4 5 6 7 8
Leistungsberechtigte Personen 6.037.330 7,0 6,0 9,2 13,1 9,8 8,5 46,5
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nef) 1.680.116 6,8 6,3 10,1 15,2 11,7 9,8 40,0
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 4.357.214 7,1 5,8 8,8 12,3 9,0 8,0 49,0
Arbeitslose eLb 1.838.404 8,0 5,9 8,5 11,9 8,8 7,9 49,0
Nicht arbeitslos eLb 2.518.810 6,4 5,8 8,9 12,7 9,2 8,1 49,0
eLb mit Brutto-Erwerbseinkommen 1.302.515 6,8 5,6 8,6 12,4 9,3 8,5 48,8
eLb ohne Brutto-Erwerbseinkommen 3.006.708 7,1 5,9 8,8 12,3 8,9 7,8 49,2
Leistungsberechtigte Personen 6.119.847 6,6 5,7 9,1 13,2 10,9 8,0 46,3
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nef) 1.692.945 6,5 6,1 10,0 15,4 12,6 9,2 40,1
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 4.426.902 6,7 5,6 8,8 12,4 10,3 7,6 48,7
Arbeitslose eLb 1.886.921 7,6 5,6 8,7 12,0 9,9 7,4 48,8
Nicht arbeitslos eLb 2.539.981 6,0 5,5 8,9 12,7 10,5 7,7 48,6
eLb mit Brutto-Erwerbseinkommen 1.333.543 6,6 5,4 8,9 12,7 10,8 8,0 47,7
eLb ohne Brutto-Erwerbseinkommen 3.033.066 6,7 5,6 8,7 12,3 10,0 7,4 49,3
Dez 11
Berichtsmonat
Strukturmerkmale insgesamt
jeweils Anteil am Bestand klassiert nach bisheriger Verweildauer
Dez 12
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14464Tabelle 2: Abgeschlossene Verweildauer* bei Abgängen aus dem SGB II-
Leistungsbezug nach ausgewählten Strukturmerkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Deutschland (Daten der plausiblen Kreise auf Bundesebene hochgerechnet, Gebietsstand des jeweiligen
Stichtags)
* Messkonzept mit Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen
Ausführliche methodische Erläuterungen und Sonderanalysen zur
Verweildauern finden sich in dem Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit „Verweildauern von Leistungsberechtigen in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende“, der im Juni 2013 veröffentlicht wurde und im Internet unter
folgendem Link zu finden ist:
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/
Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische-
Publikationen/Methodenbericht-Verweildauern-von-Leistungsberechtigten-in-
der-Grundsicherung-fuer-Arbeitssuchende.pdf
2. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer von
Leistungsberechtigten im SGB II differenziert nach den verschiedenen Statusgruppen
a) erwerbstätig,
b) nicht arbeitslos aufgrund von Sonderregeln (§§ 428 SGB III/65
SGB II),
c) arbeitsunfähig,
d) Erziehung, Haushalt, Pflege,
e) Schule, Studium,
f) in Maßnahme sowie
g) arbeitslos?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist der Ausweis der in der Frage
erbetenen Differenzierung nach Statusgruppen zurzeit nur für den Status
Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbstätigkeit möglich. Ergebnisse für die weiteren
Statusgruppen können zurzeit noch nicht ausgewiesen werden; eine
Weiterentwicklung ist in Planung. Die Ergebnisse für die abgeschlossene und bisherige
Dauer für die ausweisbaren Statusgruppen können den Tabellen 1 und 2 in der
Antwort zu Frage 1 entnommen werden.
Bei der Interpretation der Ergebnisse zu den Statusgruppen ist zu
berücksichtigen, dass die Zugehörigkeit zu einer Statusgruppe immer nur für den
Messzeitpunkt, also bei der bisherigen Dauer für den Stichtag und bei der
abgeschlossenen Dauer für den Abgangsmonat, und nicht durchgängig für die gemessene
Verweildauer festgestellt werden kann.
unter 3
Monate
3 bis unter 6
Monate
6 bis unter
12 Monate
1 bis unter 2
Jahre
2 bis unter 3
Jahre
3 bis unter 4
Jahre
4 Jahre und
länger
1 2 3 4 5 6 7 8
Leistungsberechtigte Personen 197.080 13,9 13,2 17,0 15,8 8,6 6,5 25,0
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nef) 50.729 16,8 12,6 16,2 16,0 9,6 7,2 21,6
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 146.349 12,9 13,4 17,2 15,7 8,3 6,3 26,2
Arbeitslose eLb 30.124 16,5 14,7 18,0 15,4 7,7 5,7 22,1
Nicht arbeitslos eLb 116.225 11,9 13,0 17,1 15,8 8,4 6,5 27,3
Leistungsberechtigte Personen 220.214 12,5 12,5 17,5 15,7 10,3 6,2 25,4
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nef) 54.858 14,6 11,6 16,3 16,4 11,1 7,0 23,0
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 165.358 11,8 12,7 17,9 15,5 10,1 5,9 26,1
Arbeitslose eLb 34.160 15,2 13,3 18,8 15,3 9,5 5,6 22,5
Nicht arbeitslos eLb 131.198 10,9 12,6 17,6 15,6 10,2 6,0 27,1
Dez 11
Berichtsmonat Strukturmerkmale
insgesamt
jeweils Anteil am Abgang klassiert nach abgeschlossener Verweildauer
Dez 12
Drucksache 17/14464 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie lange war die durchschnittliche Verweildauer von
Leistungsberechtigten in der Arbeitslosenhilfe vor der Einführung von Hartz IV?
Personen, die 2004 den Bezug der Arbeitslosenhilfe beendeten, bezogen
durchschnittlich 48 Wochen Arbeitslosenhilfe.
69 Prozent beendeten ihren Arbeitslosenhilfebezug innerhalb eines Jahres,
27 Prozent nach einem und unter vier Jahren und 3 Prozent nach mehr als vier
Jahren des Leistungsbezugs.
Von den Arbeitslosenhilfe-Beziehern am Jahresende 2004 bezogen 48 Prozent
weniger als ein Jahr, 42 Prozent zwischen einem und unter vier Jahren und
9 Prozent über 4 Jahre Arbeitslosenhilfe.
Tabelle 3: Bezugsdauer von Arbeitslosenhilfebeziehern
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
4. Wie lange war die durchschnittliche Verweildauer von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in der Sozialhilfe vor der Einführung von Hartz IV?
Durchschnittliche Verweildauern wurden in der Statistik nach dem
Bundessozialhilfegesetz nicht gesondert für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
ausgewiesen. Am Jahresende 2004, dem letzten Jahr in dem das
Bundessozialhilfegesetz angewandt wurde, betrug die durchschnittliche bisherige Bezugsdauer
aller Leistungsberechtigten von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb
von Einrichtungen knapp 28 Monate.
5. Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten,
die im Langzeitbezug sind (bitte jährliche Angaben seit 2005)?
Wie wird der Langzeitbezug statistisch definiert?
In der Rechtsverordnung nach § 48a SGB II wurde eine Definition von
Langzeitleistungsbezug für die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Die
Definition knüpft an die bisherige Dauer an und zählt eine Person als
Langzeitleistungsbezieher, wenn sie erwerbsfähig ist, das 17. Lebensjahr vollendet hat
und eine bisherige Verweildauer in der Grundsicherung von mindestens 21
Monaten in den letzten 24 Monaten erreicht. Vergleichbare Angaben auf Basis
dieser Definition stehen ab 2009 zur Verfügung. Nach dieser Definition gab es im
Dezember 2012 rund 2 999 000 Langzeitleistungsbezieher, das waren 69
Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die absolute Zahl der
Langzeitleistungsbezieher hat von 2009 bis 2012 um 226 000 oder 7 Prozent
abgenommen. Der Anteil der Langzeitleistungsbezieher hat sich um 3
Prozentpunkte erhöht, weil der Rückgang bei der Gesamtzahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten noch stärker ausgefallen ist. Diese und weitere Angaben
können der folgenden Tabelle 4 entnommen werden.
unter 3
Monate
3 bis unter 6
Monate
6 bis unter
12 Monate
1 bis unter 2
Jahre
2 bis unter 3
Jahre
3 bis unter 4
Jahre
4 Jahre und
länger
1 2 3 4 5 6 7 8
Dezember 2004 Bestand 2.261.661 17,3 13,7 17,6 23,4 12,4 6,5 9,2
2004 Abgang
(Jahressumme) 1.865.006 30,0 18,4 21,0 17,4 6,8 2,9 3,4
Berichtszeitraum
insgesamt
jeweils Anteil am Abgang bzw. Bestand klassiert nach Bezugsdauer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14464Tabelle 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) insgesamt und im
Langzeitleistungsbezug* nach Strukturmerkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Deutschland (Daten der plausiblen Kreise auf Bundesebene hochgerechnet, Gebietsstand des jeweiligen
Stichtags)
* Messkonzept: mindestens 21 Monate in den letzten 24 Monaten
6. Wie setzt sich die Gruppe der Personen im SGB-II-Leistungsbezug
zusammen (bitte nach Status
a) erwerbstätig,
b) nicht arbeitslos aufgrund von Sonderregeln – §§ 428 SGB III/65 SGB II –,
c) arbeitsunfähig,
d) Erziehung, Haushalt, Pflege,
e) Schule, Studium,
f) in arbeitsmarktpolitischer Maßnahme sowie
g) arbeitslos unterscheiden)?
Grundsätzliche Informationen zum Status von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten sind im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
(statistik.arbeitsagentur.de) zu finden. Unter der Rubrik „Statistische Analysen/
Analytikreports/Analytikreports für das Bundesgebiet/Monatliche
Analytikreports“ kann der Analytikreport „Analyse der Grundsicherung für
Arbeitsuchende“ abgerufen werden. Der Tabelle „2.2 Erwerbsfähige Leistungsberech-
Bestand eLb
Anteil an
eLb
insgesamt
Bestand eLb im
Langzeitleistungsbezug
Anteil an
LZB
insgesamt
Anteil Sp 3
an Sp 1
1 2 3 4 5
Insgesamt 4.357.214 100,0 2.999.176 100,0 68,8
Arbeitslos 1.839.095 42,2 1.314.545 43,8 71,5
Nicht arbeitslos 2.518.119 57,8 1.684.631 56,2 66,9
Mit Brutto-Erwerbseinkommen 1.302.588 29,9 935.038 31,2 71,8
Ohne Brutto-Erwerbseinkommen 3.006.659 69,0 2.039.623 68,0 67,8
Insgesamt 4.426.902 100,0 3.089.714 100,0 69,8
Arbeitslos 1.887.837 42,6 1.362.865 44,1 72,2
Nicht arbeitslos 2.539.065 57,4 1.726.849 55,9 68,0
Mit Brutto-Erwerbseinkommen 1.332.933 30,1 961.138 31,1 72,1
Ohne Brutto-Erwerbseinkommen 3.033.882 68,5 2.095.165 67,8 69,1
Insgesamt 4.701.433 100,0 3.180.982 100,0 67,7
Arbeitslos 1.969.934 41,9 1.360.862 42,8 69,1
Nicht arbeitslos 2.731.499 58,1 1.820.120 57,2 66,6
Mit Brutto-Erwerbseinkommen 1.369.049 29,1 946.908 29,8 69,2
Ohne Brutto-Erwerbseinkommen 3.264.955 69,4 2.199.154 69,1 67,4
Insgesamt 4.908.336 100,0 3.226.074 100,0 65,7
Arbeitslos 2.093.241 42,6 1.406.060 43,6 67,2
Nicht arbeitslos 2.815.095 57,4 1.820.014 56,4 64,7
Mit Brutto-Erwerbseinkommen 1.367.951 27,9 919.014 28,5 67,2
Ohne Brutto-Erwerbseinkommen 3.486.402 71,0 2.279.775 70,7 65,4
Dez 09
Berichtsmonat
Merkmale
Dez 12
Dez 11
Dez 10
Drucksache 17/14464 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetigte (eLb) und Arbeitslosigkeit“ können die gewünschten Angaben zur Zahl
der arbeitslosen und nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(darunter in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in ungeförderter
Erwerbstätigkeit, in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung, in Erziehung, Haushalt,
Pflege, in Arbeitsunfähigkeit, in Sonderregelungen für Ältere (§§ 428 SGB III/
65 SGB II, 53a SGB II)) entnommen werden.
7. Wie setzt sich die Gruppe der Personen im SGB-II-Langzeitbezug
zusammen (bitte nach Status
a) erwerbstätig,
b) nicht arbeitslos aufgrund von Sonderregeln – §§ 428 SGB III/65 SGB II –,
c) arbeitsunfähig,
d) Erziehung, Haushalt, Pflege,
e) Schule, Studium,
f) in Maßnahme sowie
g) arbeitslos unterscheiden)?
Der Ausweis der Verweildauern für Leistungsberechtigte, differenziert nach
den in der Frage genannten Statusgruppen, ist zurzeit nur möglich für den
Status Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbstätigkeit. Ergebnisse für die weiteren
Statusgruppen können zurzeit noch nicht ausgewiesen werden; eine
Weiterentwicklung ist in Planung.
Von den Langzeitleistungsbeziehern des Dezember 2012 waren 44 Prozent
arbeitslos und 31 Prozent erzielten ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
Die Angaben können der Tabelle 4 in der Antwort zu Frage 5 entnommen
werden.
8. Sofern statistische Angaben möglich sind, wie verändert sich die
strukturelle Zusammensetzung der Langzeitbeziehenden (SGB II) seit 2005 im
zeitlichen Verlauf?
Die Struktur der Langzeitleistungsbezieher nach dem Status Arbeitslosigkeit
bzw. Erwerbstätigkeit hat sich in den letzten Jahren nur wenig verändert. Der
Anteil der arbeitslosen Langzeitleistungsbezieher bewegt sich im Zeitraum
2009 bis 2012 zwischen 43 und 44 Prozent und der Anteil der erwerbstätigen
Langzeitleistungsbezieher hat sich von 28 auf 31 Prozent leicht erhöht. Die
Angaben sind in der Tabelle 4 in der Antwort zu Frage 5 enthalten.
9. Wie viele der Personen im Langzeitbezug gelten statistisch als
a) arbeitslos und
b) als langzeitarbeitslos?
Von den 2 999 000 Langzeitleistungsbeziehern vom Dezember 2012 waren
1 315 000 oder 44 Prozent arbeitslos und 734 000 oder 24 Prozent
langzeitarbeitslos, also länger als zwölf Monate arbeitslos. Die Angaben können der
folgenden Tabelle 5 entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14464Tabelle 5: Bestand erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und
Langzeitleistungsbeziehern (LZB) insgesamt, arbeitslos und langzeitarbeitslos*
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
* Bei der Interpretation dieser Auswertung muss beachtet werden, dass der Ermittlung der
Langzeitleistungsbezieher (LZB) ein Nettodauernkonzept zugrunde liegt (d. h. ein Leistungsbezug von mindestens
21 in den letzten 24 Monaten wird als Langzeitleistungsbezug gezählt), während die
Arbeitslosigkeitsdauer eine andere Dauermesslogik anwendet: jede Unterbrechung führt zu einer Neuermittlung der
Arbeitslosigkeitsdauer, wenn die arbeitslose Person eine Beschäftigung von 15 Wochenstunden und mehr
aufnimmt (unabhängig von der Beschäftigungsdauer), für mehr als sechs Wochen nichterwerbstätig
abgemeldet oder arbeitsunfähig ist, oder an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik
(ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) teilnimmt. Somit kann sich z. B. die
Fallkonstellation ergeben, dass ein arbeitsloser LZB, der kurz vor dem Messzeitpunkt für einen Monat
eine Beschäftigung von mehr als 15 Wochenstunden aufgenommen hat, zum Messzeitpunkt aber
wieder im Leistungsbezug ist, zwar als LZB gewertet wird, aber nicht als Langzeitarbeitsloser.
10. Wie viele Personen sind seit der Einführung von Hartz IV durchgängig im
Leistungsbezug, und wie setzt sich diese Gruppe strukturell (analog zu
den Fragen 6 und 7) zusammen?
Für die Beantwortung dieser Frage muss die Datenbasis auf die Kreise
eingeschränkt werden, für die seit Januar 2005 durchgehend plausible Daten
vorliegen (vgl. hierzu Antwort zu Frage 1). Diese Sonderauswertung wurde zuletzt
für den Dezember 2011 durchgeführt. In diesen 219 Kreisen waren von den
leistungsberechtigten Personen 24 Prozent seit Januar 2005 im Leistungsbezug
der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Angaben in der Differenzierung
nach den ausweisbaren Statusgruppen sind in der folgenden Tabelle 6 enthalten.
Die Ergebnisse können als weitgehend repräsentativ für Deutschland angesehen
werden.
Bestand Anteile
1 2
Insgesamt 4.357.214 100,0
dar. arbeitslos 1.839.095 42,2
dar. langzeitarbeitslos (1 Jahr und länger) 842.464 19,3
Insgesamt 2.999.176 100,0
dar. arbeitslos 1.314.545 43,8
dar. langzeitarbeitslos (1 Jahr und länger) 734.113 24,5
Insgesamt 68,8
dar. arbeitslos 71,5
dar. langzeitarbeitslos (1 Jahr und länger) 87,1
Anteil LZB an eLb
Bestand erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (eLb)
Bestand erwerbsfähige
Leistungsberechtigte im
Langzeitleistungsbezug (LZB)
Drucksache 17/14464 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 6: Bisheriger Leistungsbezug* im SGB II seit Januar 2005 nach
Personenmerkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Deutschland – 219 Kreise mit durchgehend plausiblen Daten seit Januar 2005
* Messkonzept mit Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen
11. Wie viele Personen sind aktuell im Langzeitbezug arbeitsunfähig?
Hierzu liegen keine Informationen vor.
12. Wie hoch ist der Anteil der aktuell arbeitsunfähigen
Leistungsberechtigten, die während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig geworden sind?
Hierzu liegen keine Informationen vor.
13. Wie viele Personen sind seit der Einführung von Hartz IV pro Jahr wieder
abgegangen?
Im Jahr 2012 haben 2 548 000 Personen ihren Leistungsbezug in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende beendet, davon kamen 26 Prozent innerhalb von
drei Monaten wieder in den Leistungsbezug. Die Abgangszahlen zurück bis
2005 sind in der folgenden Tabelle 7 enthalten.
Tabelle 7: Abgang von leistungsberechtigten Personen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bestand eLb
seit Januar 2005
im
Leistungsbezug
Anteil
Sp 4
an Sp
1 2 3 4 5 6 7
Leistungsberechtigte insgesamt 3.633.505 100,0 873.973 100,0 24,1
nichterwerbsfähige Leistunsberechtigte (nef) 995.903 27,4 178.435 20,4 17,9
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 2.637.602 72,6 100,0 695.538 79,6 100,0 26,4
arbeitslose eLB 1.091.931 30,1 41,4 290.467 33,2 41,8 26,6
nicharbeitslose eLB 1.494.659 41,1 56,7 394.014 45,1 56,6 26,4
eLB mit Brutto-Erwerbseinkommen 791.331 21,8 30,0 184.394 21,1 26,5 23,3
eLB ohne Brutto-Erwerbseinkommen 1.815.995 50,0 68,9 503.567 57,6 72,4 27,7
Dez 11
Anteile Anteile
Berichtsmonat
Merkmale
absolut Anteil in % absolut Anteil in %
1 2 3 4
2005 2.185.699 23,8 1.739.276 23,3
2006 3.057.945 22,5 2.434.805 21,8
2007 3.167.044 25,5 2.467.634 24,9
2008 3.276.943 27,2 2.485.854 26,9
2009 2.844.677 28,4 2.161.780 28,4
2010 3.073.578 27,9 2.341.400 27,5
2011 2.881.096 25,8 2.168.972 25,0
2012 2.548.177 26,2 1.886.978 25,4
Zeit
Abgang leistungsberechtigte Personen (lP)
Anzahl
dar. erneuter SGB-II-
Leistungsbezug
innerhalb von
3 Monaten
darunter erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (eLb)
Anzahl
dar. erneuter SGB-II-
Leistungsbezug
innerhalb von
3 Monaten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1446414. In welchen Status sind die Abgänger gewechselt (bitte Angaben pro Jahr
a) in den Sozialhilfebezug – Hilfe zum Lebensunterhalt,
b) in eine Erwerbsminderungsrente,
c) in eine Altersrente,
d) in die Grundsicherung für Alter und bei Erwerbsminderung,
e) in eine ungeförderte Beschäftigung,
f) Studium, Schule, Ausbildung,
g) Abgang wegen neuer/neuem Partnerin/Partner
mit gemäß den Regelungen im SGB II ausreichendem Einkommen oder
Vermögen)?
Abgänge von Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung für
Arbeitsuchende können nicht nach Abgangsgründen differenziert werden. 2012 haben
2 548 000 Personen die Hilfebedürftigkeit beendet, darunter 1 887 000
erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Abgangszahlen zurück bis 2005 können
der Tabelle 7 in der Antwort zu Frage 13 entnommen werden.
15. Wie viele der Abgänge in ungeförderte Beschäftigung waren nachhaltig
in dem Sinne, dass sie dauerhaft aus dem SGB-II-Bezug geführt haben,
und wie viele dieser Personen waren nach einem halben Jahr wieder im
Leistungsbezug (bitte jährliche Angaben seit 2005)?
Wie wird in diesem Zusammenhang „dauerhaft“ statistisch definiert?
Bisher liegen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit für die
Beantwortung dieser Frage nur erste explorative Auswertungen vor, die exemplarisch für
die Integrationen des Monats Januar 2012 durchgeführt wurden. Danach waren
von den 63 000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im Januar 2012 eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatten, im März
2012 42 Prozent nicht mehr im Leistungsbezug. Weil Einkommen aus
Erwerbsarbeit üblicherweise zeitlich verzögert zum Arbeitsbeginn zufließt, wird auch
die Feststellung, ob der Leistungsbezug beendet wurde, zeitlich verzögert
vorgenommen. Von den 26 000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die den
Leistungsbezug durch Beschäftigungsaufnahme beendet hatten, waren nach
sechs Monaten (also im Juli 2012) 8 Prozent und nach zwölf Monaten (also im
Januar 2013) 20 Prozent wieder im Leistungsbezug. Die Angaben können der
Tabelle 8 entnommen werden.
Tabelle 8: Integrationen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
Integrationen zum Januar 2012 mit Vergleichsmonaten
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Auf Grund von ausgefallen Trägern werden Deutschland- bzw. Länderwerte mit einem Faktor
hochgerechnet, der sich jeweils an den betroffenen Monaten orientiert. Dadurch kann es zu Abweichungen bei
„Insgesamt“ Größen kommen.
wieder im
Leistungsbezug
nicht im
Leistungsbezug
wieder im
Leistungsbezug
nicht im
Leistungsbezug
wieder im
Leistungsbezug
nicht im
Leistungsbezug
1 2 3 4 5 6 7 8
Deutschland 62.867 26.093 2.025 24.067 4.487 21.606 5.334 20.829
100,0 41,5
100,0 7,8 92,2 17,2 82,8 20,4 79,8
im Januar 2013
Integrationen in
sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung zum
Januar 2012
darunter
im März 2012
nicht mehr im
Leistungsbezug 1)
davon davon davon
im April 2012 im Juli 2012
Drucksache 17/14464 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wie viele Personen müssen jenseits des SGB II in anderen
Grundsicherungssystemen auf einem analogen Leistungsniveau wie Hartz IV leben
(bitte Angaben seit 2005)?
Die Entwicklung der Zahl der Empfänger von Leistungen außerhalb von
Einrichtungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII ist bis zum aktuell verfügbaren
Jahr der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
Tabelle 9: Empfänger/-innen von Leistungen außerhalb von Einrichtungen nach
dem SGB XII am Jahresende
17. Wie lange sind die jeweiligen durchschnittlichen Verweildauern in diesen
anderen Grundsicherungssystemen?
Ende 2011 betrug die durchschnittliche bisherige Bezugsdauer aller
Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen nach dem 3.
Kapitel SGX II (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) erhielten, rund 25 Monate und
derjenigen, die Leistungen nach dem 4. Kapitel SGX II (Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung) erhielten, rund 49 Monate.
Soziale Situation
18. Wie hat sich nach Angaben der OECD (Benefits and Wages-Statistics) die
sog. Ersatzrate für Langzeitarbeitslose in Deutschland zwischen 2001 und
2011 entwickelt (bitte jährliche Angaben und sofern möglich, bitte auch
differenziert für verschiedene Haushaltskonstellationen)?
Wie wird „Ersatzrate“ in diesem Zusammenhang statistisch definiert?
Die sog. Nettolohnersatzraten für Langzeitarbeitslose der OECD basieren auf
abstrakten Modellrechnungen für fiktive Fälle, deren Ergebnis von einer
Vielzahl von vorgegebenen Annahmen abhängig ist. Aufgrund der mehrfachen
Anpassung des Modellrahmens ist ein Zeitreihenvergleich der Ergebnisse nur
eingeschränkt aussagefähig.
Bezugsrahmen für die Modellrechnungen ist das Durchschnittslohnkonzept der
OECD. Dieses basiert für Deutschland auf der Fortschreibung der alle vier
Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung. In dieser werden die Löhne
und Gehälter von Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten erhoben,
wobei für die Berechnung des OECD-Durchschnittslohns nur die Löhne von
Beschäftigten in der Industrie und im Dienstleistungssektor berücksichtigt werden.
Für Deutschland und alle anderen EU-Länder wird der OECD-Durchschnitts-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14464lohn anhand der Löhne von Vollzeitbeschäftigten berechnet. Diese
Vorgehensweise führt zu einem relativ hohen Durchschnittslohn, der als Nenner der
„Lohnersatzrate“ zu vergleichsweise niedrigen Werten dieses Indikators führt.
Zudem ist die Vergleichbarkeit innerhalb der OECD eingeschränkt, da manche
Mitgliedstaaten, wie beispielsweise die USA, nur die niedrigeren
vollzeitäquivalenten Löhne ausweisen können.
In die Berechnung der Nettolohnersatzrate gehen die direkten
Transferzahlungen aus Arbeitslosengeld und Mindestsicherungssystemen ein. Sachleistungen
werden nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu Deutschland liegen für die
meisten OECD-Staaten keine Angaben für Wohngeld und Kosten der Unterkunft
und Heizung vor. Daher wird in der Modellrechnung der OECD unterstellt, dass
unabhängig von der Haushaltsgröße 20 Prozent des Durchschnittslohns als
Mietzuschuss gezahlt werden. Hierdurch werden die Ergebnisse für
unterschiedlich große Haushalte stark verzerrt. Daher sind die von der OECD
berechneten Werte nur eingeschränkt aussagekräftig. Dies gilt insbesondere für
geringfügige Änderungen im Zeitverlauf.
Die nachstehende Abbildung zeigt die Entwicklung des Indikators für
verschiedene Haushaltstypen im Zeitverlauf. Deutlich zu erkennen ist ein Rückgang bei
Einpersonenhaushalten und Haushalten von Doppelverdienern im Jahr 2005,
der auf die verringerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zum 1. Januar 2005
zurückzuführen ist. In den Modellrechnungen der OECD wird hierbei eine
Reduzierung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf zwölf Monate
unterstellt. Dies entspricht der maximalen Bezugsdauer von Arbeitslosen, die das
50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nicht berücksichtigt wird in den
Modellrechnungen, dass der Bezug von Arbeitslosengeld von Lebensalter und
der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der letzten Jahre
abhängt und die maximale Bezugsdauer für ältere Arbeitslose bis zu 24 Monate
betragen kann.
Vor dem Hintergrund des hohen Abstraktionsniveaus dieser die Realität sehr
stark vereinfachenden Modellrechnungen, sind die Ergebnisse dieser
Berechnungen der OECD mit entsprechender Vorsicht zu interpretieren.
Drucksache 17/14464 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAbbildung 1: Nettoersatzrate für Langzeitarbeitslose, die zuvor
Durchschnittslohn nach OECD verdient haben, für verschiedene Haushaltstypen
(unter Berücksichtigung von Mietzuschüssen, in Prozent)*
* unabhängig vom Haushaltstyp wird ein fiktiver Mietzuschuss von 20 Prozent des Durchschnittslohns
unterstellt.
Quelle: OECD: Benefits und Wages: Statistics, 2013.
19. Wie haben sich nach Angaben der OECD (Benefits and Wages-Statistics)
die Grundsicherungsleistungen (SGB II und XII) in Deutschland
zwischen 2005 und 2011 entwickelt (ausgedrückt als Prozentsatz des Median
Haushaltseinkommen und bitte ebenfalls hier auch verschiedene
Haushaltskonstellationen aufführen)?
Bei den in dieser Fragestellung angesprochenen Modellrechnungen der OECD
wird jeweils die Mindestsicherungsleistung eines fiktiven Haushalts mit dem
Median des äquivalenzgewichteten Nettoeinkommens aller Haushalte
verglichen. Auch hier handelt es sich um eine sehr abstrakte Betrachtung, deren
Ergebnis stark von Annahmen und Methodik geprägt ist.
Die Berechnung der Mindestsicherungsleistungen erfolgt, wie in der Antwort
zu Frage 18 erläutert. Sachleistungen werden nicht berücksichtigt. Das
Verhältnis der Mindestsicherungsleistungen für verschiedene fiktive Haushalte zum
Median des Nettoäquivalenzeinkommens wird in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14464Tabelle 10: Mindestsicherungsleistungen im Verhältnis zum Median des
Nettoäquivalenzeinkommens für verschiedene Haushaltstypen,
in Prozent
OECD: Benefits und Wages: Statistics, 2013.
Wie in der nachfolgenden Antwort zu Frage 20 dargelegt, sind die von der
OECD publizierten Werte inhaltlich nicht sinnvoll interpretierbar. Im Rückgang
der Quote spiegelt sich jedoch die positive Einkommensentwicklung aller
Haushalte im Zeitverlauf wieder, die mit einem Rückgang der Anzahl der
Bezieher von Mindestsicherungsleistungen einhergeht.
20. Inwieweit sind die Grundsicherungsleistungen in Deutschland nach den
angeführten Daten der OECD ausreichend, um die leistungsberechtigten
Personen über die Armutsrisikogrenze zu heben (Armutsrisikogrenze
nach EU-Konvention: 60 Prozent des Median-Einkommens)?
Daten, die die sog. Armutsrisikogrenze nach Eurostat-Konvention konsistent
ins Verhältnis zu den von der OECD für Deutschland ermittelten
Mindestsicherungsleistungen setzen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Armutsrisikoschwelle liegt nach der Konvention von Eurostat bei einem
äquivalenzgewichteten Nettoeinkommen von 60 Prozent des mittleren (Median-)
Einkommens. Für die Gewichtung wird nach Eurostat-Konvention die sogenannte
modifizierte OECD-Skala zugrunde gelegt. Danach wird dem ersten erwachsenen
Haushaltsmitglied ein Äquivalenzgewicht von 1 zugeordnet. Den weiteren
Haushaltsmitgliedern, die 14 Jahre und älter sind, wird ein Äquivalenzgewicht
von 0,5 und Kindern unter 14 Jahren ein Äquivalenzgewicht von 0,3
zugeordnet. Dagegen verwendet die OECD als Äquivalenzgewicht in diesen
Berechnungen die Quadratwurzel aus der Anzahl aller Haushaltsmitglieder.
Abgesehen von weiteren methodischen Problemen wäre ein solcher Vergleich auch
schon deswegen wenig aussagefähig, weil es sich bei der „Armutsrisikogrenze“
um eine Kennziffer der Einkommensverteilung handelt, während die OECD
Berechnungen für fiktive Fälle durchführt, ohne deren Relevanz empirisch
belegen zu können.
Auch ein Vergleich der Höhe des Regelbedarfs mit einer Kennziffer der
Einkommensverteilung wäre grundsätzlich problematisch. Beide Größen liefern
sehr unterschiedliche Informationen. So sind SGB II und SGB XII
Mindestsicherungssysteme, die der Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums dienen. Beide Gesetze sehen Leistungen vor, die sich an der
Lebenssituation von Personen mit geringem Einkommen orientieren. Diese Leistungen
decken bestehende Bedarfe, soweit diese für die Deckung des sozio-kulturellen
Existenzminimums erforderlich sind. Die „Armutsrisikogrenze“ beschreibt
dagegen einen Schwellenwert für eine relativ niedrige Position in der
Einkommensverteilung. Dieser liegt nach der Konvention von Eurostat bei einem
bedarfsgewichteten Nettoeinkommen von 60 Prozent des mittleren (Median-)
Einkommens (eine entsprechende Konvention der OECD verwendet einen
Schwellenwert von 50 Prozent) und fällt je nach verwendeter Datenbasis
unterschiedlich hoch aus. Bei dieser Berechnung gehen Sach- und Dienstleistungen nicht
ein, und zwar selbst dann nicht, wenn sie das Leben betroffener Personen
nachhaltig verbessern. Ebenso bleiben andere Ressourcen wie bspw. Vermögen
unberücksichtigt. Die „Armutsrisikogrenze“ liefert somit keine Information für
eine Einkommensschwelle individueller Bedürftigkeit.
Drucksache 17/14464 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wie hat sich die Armutsrisikoquote für Arbeitslose seit den 90er-Jahren in
Deutschland entwickelt (bitte für die verschiedenen Datenquellen
ausführen: EU-SILC, SOEP, EVS sowie Mikrozensus)?
22. Wie hat sich die Quote der Personen in dauerhafter Einkommensarmut
a) generell und
b) für Arbeitslose
seit den 90er-Jahren in Deutschland entwickelt?
Wie ist „dauerhaft“ in diesem Zusammenhang statistisch definiert?
Antwort zu den Fragen 21 und 22
Aktuelle Daten und Fakten zur Einkommensverteilung und Armutsgefährdung
werden von der Bundesregierung im Vierten Armuts- und Reichtumsbericht
ausführlich dargestellt und erläutert. Die nachfolgenden Tabellen sind diesem
Bericht entnommen (Seite 303 f. der Bundestagsdrucksache 17/12650) und
zeigen die nachgefragten Indikatoren, soweit verfügbar.
Als „dauerhaft armutsgefährdet“ gelten nach Eurostat-Konvention die
Personen, deren Äquivalenzeinkommen nicht nur im jeweiligen Erhebungsjahr,
sondern auch in mindestens zwei der drei vorhergehenden Jahre 60 Prozent oder
weniger des Medians aller Einkommen betrug. Entsprechende
Auswertungsergebnisse, die nach dem aktuellen Erwerbsstatus differenzieren, liegen nicht vor.
Tabelle 11
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14464Tabelle 12
Bei der Interpretation ist zu bedenken, dass die Quoten für Teilgruppen der
Bevölkerung umso stärker stichprobenbedingten Zufallsschwankungen
unterliegen, je kleiner die betrachtete Gruppe ist. Zudem unterliegt die Gruppe der
Arbeitslosen im Zeitverlauf starken strukturellen Veränderungen. So führt etwa
die positive Arbeitsmarktentwicklung in den vergangenen Jahren dazu, dass der
Anteil von Langzeitarbeitslosen mit zwölf und mehr Monaten Arbeitslosigkeit
an der Grundgesamtheit der hier als arbeitslos definierten immer weiter
zunimmt. Dadurch kommt es beim Indikator für die Teilgruppe der Arbeitslosen
zu einer im Zeitverlauf zunehmenden Konzentration auf Haushalte mit sehr
niedriger Erwerbsintensität und ungünstiger Qualifikationsstruktur, sowie
einem steigenden Anteil von Alleinstehenden und Alleinerziehenden. In der
Folge steigt die Armutsrisikoquote der Arbeitslosen, während die Zahl der
Arbeitslosen zurückgeht.
23. Wie hoch ist der Anteil der Menschen, die nach aktuellen EU-Standards
von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdet sind (Indikatoren der
Europa- 2020-Strategie), und wie hat sich diese Anzahl – a) generell, b)
Arbeitslose – entwickelt?
Europa 2020 ist eine Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum, die auf fünf EU-Kernzielen basiert und deren
Umsetzung zurzeit durch acht Leitindikatoren gemessen wird. Zu diesen
Indikatoren gehört auch die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten
Personen. Dies sind Personen, die entweder in Haushalten mit sehr niedriger
Erwerbstätigkeit leben oder über relativ geringes Einkommen verfügen oder unter
Drucksache 17/14464 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesog. erheblicher materieller Entbehrung1 leiden. Die nachfolgende Tabelle zeigt
die Entwicklung des Anteils dieser Personen für die Gesamtbevölkerung und
für Erwerbslose.
Tabelle 13: Anteil der von Armut oder sozialen Ausgrenzung bedrohten
Bevölkerung nach Beschäftigung (Personen im Alter von 18 Jahren und älter)
in Prozent
1 Der EU-Indikator auf Basis der EU-SILC-Stichprobenbefragungen definiert Personen als erheblich
materiell depriviert, bei denen die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel stark eingeschränkt
sind. Sie erfahren nach der Definition Entbehrungen in mindestens vier der folgenden neun Bereiche:
– Miete, Wasser/Strom sowie Verbindlichkeiten,
– angemessene Beheizung der Wohnung,
– unerwartete Ausgaben tätigen können,
– jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder gleichwertiger Proteinzufuhr,
– einen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort,
– ein Auto,
– eine Waschmaschine,
– einen Farbfernseher oder
– ein Telefon.
24. Welche (weiteren) Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
soziale Situation von SGB-II-Leistungsberechtigten?
25. Welche Formen von Mangellagen sind der Bundesregierung durch die
Forschungen insbesondere des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) bekannt?
26. In welchem Umfang sind SGB-II-Leistungsberechtigte nach diesen
Kenntnissen von den genannten Mangellagen betroffen?
27. Teilt die Bundesregierung die eingangs zitierte Einschätzung von
Heinrich Alt, wonach ein Leben mit Leistungen auf Hartz-IV-Niveau auf
Dauer entwürdigend ist, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass
gleichwohl Millionen Menschen dauerhaft mit entwürdigenden
Leistungen auskommen müssen?
28. Wie bewertet die Bundesregierung die genannten Befunde, und welche
politischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus in Bezug auf die
Angemessenheit der Regelsätze in den Grundsicherungen?
Antwort zu den Fragen 24 bis 28
Vorrangiges Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Überwindung
der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit (vgl. § 2 des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14464Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II). Wer seinen Lebensunterhalt nicht
oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder
Vermögen sichern kann und auch nicht von anderer Seite die erforderliche Hilfe
erhält, hat Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts orientieren sich dabei am
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
nach Artikel 1 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nach
Artikel 20 Absatz 1 GG und beinhalten die Deckung der Regelbedarfe, der
Kosten für Unterkunft und Heizung einschließlich Warmwasser, etwaiger
Mehrbedarfe und der besonderen Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Höhe der Regelbedarfe ist aus Sicht der Bundesregierung angemessen. Die
Regelbedarfe sichern das menschenwürdige Existenzminimum. Sie sind –
entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom
9. Februar 2010 – durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur
Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März
2011 in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht und
nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger
Berechnungsverfahren neu bemessen worden. Außerdem wurden sie zum 1.
Januar 2012 und zum 1. Januar 2013 – jeweils auf der Grundlage des
Mischindexes aus 70 Prozent Preisentwicklung aller regelbedarfsrelevanten Güter und
Dienstleistungen und 30 Prozent Nettolohn- bzw. -gehaltsentwicklung –
fortgeschrieben.
Bezüglich der sozialen Situation zeigen Forschungsergebnisse des IAB, dass
ein Großteil der Personen im ALG-II-Leistungsbezug regelmäßig einer
gesellschaftlich relevanten Tätigkeit nachgeht (Erwerbstätigkeit oder Ausbildung,
Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen und die Teilnahme an einer
arbeitsmarktpolitischen Maßnahme). Es zeigt sich aber auch, dass ALG-II-
Leistungsempfänger/-innen im Durchschnitt ein geringeres Teilhabeempfinden
und eine geringere Lebenszufriedenheit äußern als der Rest der Bevölkerung.
Dies muss nicht zwingend Folge des SGB-II-Bezugs sein, sondern könnte
durchaus auch allgemein aus der Situation der Arbeitslosigkeit oder dem
geringen Einkommen resultieren. Im Vergleich zu Erwerbstätigen fühlen sich
arbeitslos gemeldete Personen generell weniger stark in die Gesellschaft
integriert.
Aus Forschungsergebnissen insbesondere des IAB ist zudem bekannt, dass im
Zusammenhang mit den materiellen Leistungen der Grundsicherung von den
Leistungsbeziehern „Verzicht“ und „Einschränkung“ häufig thematisiert
werden, allerdings ist eine nicht nur temporäre „Mangellage“ im Sinne einer
durchgängigen und dauerhaften Unterversorgung in allen Dimensionen materieller
Versorgung aus den vorliegenden Daten nicht erkennbar.
Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung keine Einzelmeinungen.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
wurde der Einsatz von Maßnahmen, die auf eine unmittelbare Integration von
Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II in den allgemeinen
Arbeitsmarkt abzielen, besonders gefördert unter Berücksichtigung der
spezifischen Belange von Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen.
Im Rahmen der Zielsteuerung haben Bund, Länder, Bundesagentur für Arbeit
und kommunale Spitzenverbände vereinbart, der Prävention und Beendigung
von Langzeitleistungsbezug noch höhere Aufmerksamkeit zukommen zu
lassen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]