[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14521
17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14420 –
Entwicklung von Kinderarmut und Maßnahmen gegen Kinderarmut
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kinderarmut ist nach wie vor eines der prägendsten und gravierendsten
Probleme in diesem Land. Je nach Erfassung ist bis zu jedes fünfte Kind von Armut
bedroht oder betroffen. Die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen
unter 18 Jahren stieg im Jahr 2010 auf rekordverdächtige 19,4 Prozent
(Soziooekonomisches Panel – SOEP – 2011, zitiert aus: Familienreport 2011, S. 98 ff.).
Doch nicht alle Kinder sind gleichermaßen von Armut betroffen bzw. bedroht.
Bedeutend sind auch der sozioökonomische Stand der Eltern sowie deren
biografische Herkunft. Stärker von Armut bedroht bzw. betroffen sind Kinder und
Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund sowie die 2,2 Millionen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Alleinerziehendenfamilien.
Besorgniserregend ist auch die regionale Häufung von Armut, wie beispielsweise die
Entwicklung im Ruhrgebiet zeigt, wo mancherorts Kinderarmut in den
vergangenen Jahren enorm zugenommen hat. Auch in Ostdeutschland und in den
Stadtstaaten ist Kinderarmut überproportional häufig anzutreffen. Im Hamburger
Bezirk Horn sind beispielsweise 42,3 Prozent der Kinder und in Billstedt sogar
46,1 Prozent von Armut betroffen. Dass sind fast die Hälfte aller Kinder und
Jugendlichen.
Die Auswirkungen von Kinderarmut auf die betroffenen Kinder und
Jugendliche sind verheerend. Sie haben von Anfang an schlechtere Bildungs- und
Teilhabechancen und sind von Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen.
Studien belegen beispielsweise, dass Kinder und Jugendliche in der Schule auch
nach sozialer Herkunft benotet und beurteilt werden. Kinder und Jugendliche
aus ärmeren Familien werden demnach schlechter zensiert als ihre
Mitschülerinnen und Mitschüler (Herkunft zensiert? Vodafone Stiftung, 2011). Auch auf
die Zufriedenheit mit dem Leben insgesamt hat die Einkommenssituation
Auswirkungen. Jugendliche die sich in einer schlechten beziehungsweise sehr
schlechten finanziellen Lage befinden oder unter Arbeitslosigkeit leiden, sind
deutlich unzufriedener mit ihrem Leben (16. Shell-Jugendstudie „Jugend 2010“:
S. 191 ff.).
Kinderarmut ist in der Regel mit der Einkommensarmut der Eltern verbunden.
Kinderarmut wird durch zu niedrige Hartz-IV-Sätze unterstützt, da damit nicht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. August
2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14521 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedas Existenzminimum sichergestellt und Teilhabe ermöglicht werden kann. Das
sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei vielen Betroffenen gar
nicht erst an und deckt den Bedarf bei weitem nicht.
Insbesondere arme Familien sind auf eine gut ausgebaute öffentliche
Infrastruktur angewiesen, die vielerorts in den letzten Dekaden den Sparhaushalten in
Bund, Länder und Kommunen zum Opfer fiel – Schwimmbäder, Bibliotheken,
Stadteilzentren, Musikschulen, Jugendklubs.
Obwohl Kinderarmut weit verbreitet ist, ist dieses gravierende Problem nahezu
von der politischen Agenda verschwunden.
1. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Entwicklung der
Kinderarmut seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland dar (bitte nach
Bundesländern getrennt angeben)?
2. Welches Armutskonzept liegt der Betrachtungsweise der Bundesregierung
dabei zugrunde?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Empirische und konzeptionelle Basis der analytischen Betrachtung sozialer
Lagen durch die Bundesregierung ist die regelmäßige Armuts- und
Reichtumsberichterstattung. Die Bundesregierung ist durch die Beschlüsse des Deutschen
Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 aufgefordert,
regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht
vorzulegen. Gemäß diesem Auftrag setzt sie mit dem aktuell vorliegenden 4.
Armuts- und Reichtumsbericht die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der
sozialen Lagen in Deutschland fort.
Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht richtet seinen analytischen Fokus auf
soziale Mobilität. Damit ist zum einen die soziale Mobilität im Vergleich der
Generationen gemeint, vor allem aber die Dynamik gesellschaftlicher Teilhabe
innerhalb des individuellen Lebensverlaufs. Der Bericht betrachtet damit
Armutsrisiken nicht als statische Größe, sondern als veränderbaren Prozess. Dieser
Fokus unterscheidet sich von den Vorgängerberichten, die anhand von
Querschnittsdaten vornehmlich die Ist-Situation beschreiben.
Die konzeptionelle Grundlage des Berichts bildet wie in den vorangegangenen
Berichten der so genannte Lebenslagenansatz. Die Lebenslage wird dabei
definiert als die Gesamtheit der Zusammenhänge, in denen Personen ihre
materiellen und immateriellen Teilhabechancen nutzen. Dieses Konzept betrachtet also
nicht nur die Einkommens- und Vermögenssituation in der Bevölkerung,
sondern darüber hinaus weitere Dimensionen des Lebens, wie z. B.
Erwerbstätigkeit, Gesundheit, Bildung und Wohnen, aber auch familiäre Beziehungen und
soziale Netzwerke.
Die Darstellung und Bewertung von Querschnittsdaten in Zeitreihen bleibt ein
wichtiger Bestandteil auch des 4. Armuts- und Reichtumsberichts. Dennoch
können die aktuellen Daten mit den Daten aus vorangegangenen Berichten nur
eingeschränkt verglichen werden: Viele ausgewiesene Zeitreihen werden in
regelmäßigen Abständen auf Basis aktualisierter Daten Revisionen unterzogen.
Damit können sich auch die Werte aus vergangenen Jahren rückwirkend ändern.
So wurden etwa die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) in der
Zwischenzeit auch rückwirkend umfangreich revidiert, sodass ein Vergleich mit den
Angaben aus dem vorherigen Bericht nicht möglich ist. Dies gilt auch für die
Ergebnisse aus der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und
Lebensbedingungen (EU-SILC), deren Erhebungsmethode und
Datenaufbereitung wesentlich verbessert wurden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14521Ein zwar oft bemühter, allerdings nur begrenzt aussagekräftiger statistischer
Indikator ist die Armutsrisikoquote. Die zwischen den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) vereinbarte Definition des relativen „Armutsrisikos“ ist
bestimmt als Anteil armutsgefährdeter Personen in Haushalten, deren
bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des
Mittelwertes Median aller Personen beträgt.
Wird die Armutsrisikoquote zu der zentralen statistischen Kennziffer gemacht,
was oftmals geschieht, verengt sich der Armutsbegriff auf den speziellen Aspekt
der Einkommensverteilung. Alle anderen materiellen, kulturellen und sozialen
Facetten wie Bildungschancen, die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt
selbstständig durch Erwerbstätigkeit sichern zu können, oder der Anspruch auf Hilfe
durch staatliche Sicherungssysteme schlagen sich in diesem Maß nicht nieder.
Auch bleiben bei diesem auf Einkommen beschränkten Konzept die Wirkungen
von Sach- und Dienstleistungen sowie die bereitgestellte Infrastruktur des
Sozialstaats unberücksichtigt, und zwar selbst dann, wenn sie das Leben
betroffener Personen nachhaltig verbessern. Alle diese Faktoren spielen aber bei der
Analyse von Armutsrisiken und nicht zuletzt bei der Bekämpfung von Armut
eine wesentliche und unbedingt zu berücksichtigende Rolle.
Zuletzt ist im Zuge der positiven Arbeitsmarktentwicklung und auch wegen der
gezielten Unterstützung von Familien durch die Bundesregierung der
Bevölkerungsanteil, der Leistungen des Arbeitslosengeldes II und Sozialgeld nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezog, und damit die Zahl der Kinder,
die in Haushalten leben, die solche Unterstützungsleistungen beziehen,
gesunken. So waren 2011 ca. 236 000 Kinder unter 15 Jahren weniger im
Leistungsbezug als im Jahr 2007.
Zur Entwicklung der Armutsgefährdung von Kindern nach Maßgabe der
Armutsrisikoquote wird auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 9 verwiesen.
3. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Entwicklung der
Kinderarmut bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. ohne
deutschen Pass dar (bitte nach Bundesländern getrennt angeben)?
Eine nach Bundesländern differenzierte Statistik über die Entwicklung der
Armutsgefährdung bei Kindern und Jugendlichen liegt der Bundesregierung nicht
vor. Jedoch lassen sich Aussagen aus dem Mikrozensus für das Jahr 2010
ableiten1, *.
Wie der Mikrozensus 2010 belegt, besitzt die Bevölkerung mit
Migrationshintergrund zum einen aufgrund ihrer soziodemografischen Struktur ein höheres
Armutsrisiko. Bei ihr treten „armutsverstärkende“ Merkmale wie beispielsweise
ein niedriger Bildungsabschluss, Bezug von Sozialleistungen und kinderreiche
Familien häufiger auf. Zum anderen belegt der Mikrozensus, dass auch bei
gleicher Art des Lebensunterhalts, Bildungsstands und Lebensformtyps Zuwanderer
und ihre Kinder stärker armutsgefährdet sind als Menschen ohne
Migrationshintergrund.
Hinsichtlich der Merkmale Bildung und Art des Lebensunterhalts fällt auf, dass
das Armutsrisiko sowohl bei Abiturientinnen und Abiturienten als auch bei
Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund – trotz „armutssenkender“
Eigenschaften wie hoher Schulabschluss und Berufstätigkeit – doppelt so hoch ist wie das
bei der jeweiligen Vergleichspopulation ohne Migrationshintergrund. Am
1 Vergleiche Gabriela Fuhr: Armutsgefährdung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus
2010, in: Wirtschaft und Statistik, Juli 2012, S. 549-562.
* Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 3. September 2013 die Antwort
zu Frage 3 in geänderter Fassung übermittelt; dieses Schreiben wurde den Fraktionen am 4. September
2013 zugeleitet.
Drucksache 17/14521 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewenigsten unterscheidet sich die Armutsgefährdungsquote zwischen Menschen
mit und ohne Migrationshintergrund bei hochgradig armutsgefährdeten
Bevölkerungsgruppen wie Arbeitslosen und Schulabbrechern.
Die Ergebnisse des Mikrozensus 2010 zeigen außerdem, dass Faktoren wie
„Alleinerziehend“, „Schulabbruch“ und „Erwerbslosigkeit“, die in der
Gesamtbevölkerung eine überdurchschnittliche Armutsgefährdung bedingen, auch für
Menschen mit Migrationshintergrund gelten, allerdings auf höherem Niveau.
Der Faktor „Migrationshintergrund“ hat also einen signifikanten Einfluss auf die
Armutsgefährdung, kann jedoch nicht vollständig erklärt werden. Eine
Pauschalisierung dieser Ergebnisse greift zu kurz, denn diese Bevölkerungsgruppe ist in
sich sehr heterogen.
Relativ gesehen sind Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
besonders häufig von Armutsgefährdung betroffen. Diese weisen sich nach den
Angaben des Mikrozensus 2010 eine Armutsgefährdungsquote von 30 Prozent auf.
Hingegen sind Kinder ohne Migrationshintergrund nur zu 12,9 Prozent
armutsgefährdet. In absoluten Zahlen waren im Jahr 2010 jeweils rund 1,1 Millionen
Kinder unter 18 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund armutsgefährdet.*
Ein Grund für die überproportionale Armutsgefährdung* könnte darin liegen,
dass Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich häufig in
kinderreichen Haushalten mit einem entsprechend höheren finanziellen Bedarf
leben. Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, steigt das Armutsrisiko
ab dem dritten Kind deutlich an.
4. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen unter
18 Jahren gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60-Prozent-
Schwelle) seit 1990 (bitte nach Familientypen, Alleinerziehendenfamilien,
den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis
18 Jahren; auf Datengrundlage des SOEP sowie der Europäischen
Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Bevölkerung nach Zahl der Kinder im Haushalt, Migrationsstatus und
Armutsgefährdung 2010
Bevölkerung
in Haushalten
mit Kindern
unter 18 Jahren
Mit … Kind(ern) unter 18 Jahren
1 2 3 4 5 und mehr
Anteil an der Bevölkerung in
Privathaushalten
ohne Migrationshintergrund 32,5 15,2 13,1 13,4 10,7 10,2
mit Migrationshintergrund 53,3 20,2 21,3 18,2 12,3 11,3
Armutsgefährdungsquote
ohne Migrationshintergrund 11,3 11,0 19,9 14,8 22,6 28,3
mit Migrationshintergrund 29,0 23,1 26,5 38,6 55,3 54,8
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, Juli 2012
* Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 3. September 2013 die Antwort
zu Frage 3 in geänderter Fassung übermittelt; dieses Schreiben wurde den Fraktionen am 4. September
2013 zugeleitet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/145215. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen unter
18 Jahren gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60-Prozent-
Schwelle) seit 1990 in den verschiedenen Bundesländern (bitte nach
Familientypen, Alleinerziehendenfamilien, den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis
6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren; auf Datengrundlage des SOEP
sowie der EU-SILC aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
6. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen unter
18 Jahren gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60-Prozent-
Schwelle) auf Basis des Mikrozensus seit 1990 (bitte nach Familientypen,
Alleinerziehendenfamilien, Geschlecht sowie den Altersstufen unter 3
Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren aufschlüsseln)?
Aktuelle Daten und Fakten zur Armutsgefährdung von Kindern und
Jugendlichen werden von der Bundesregierung im 4. Armuts- und Reichtumsbericht
ausführlich dargestellt und erläutert. Die nachfolgenden Tabellen sind diesem
Bericht entnommen (Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 303 und 304) und
zeigen die nachgefragten Indikatoren, soweit verfügbar.
Tabelle: Einkommensarmutsrisiko
Indikator Einkommensjahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Armutsrisikoschwelle (60% Medianeinkommen)
€/mtl. 781 815 827 832 857 861 876 873 886 924 943 974 993
Armutsrisikoquote1) bezogen auf 60% des Medianeinkommens
Insgesamt 10,4 10,5 11,7 12,3 13,0 13,2 14,4 14,1 13,5 14,1 14,3 14,9 13,9
vor Sozialtransfers i.e.S. 18,7 18,2 19,6 20,2 21,3 21,4 22,4 22,7 22,1 22,7 21,7 22,9 20,6
männlich 9,4 9,0 10,1 11,0 11,7 11,8 13,2 12,7 12,4 12,8 13,1 13,6 12,7
weiblich 11,4 12,2 13,3 14,2 14,5 14,7 15,9 15,5 14,5 15,6 15,6 16,4 14,9
Westdeutschland 9,7 9,6 11,2 11,6 12,6 12,3 13,2 12,9 12,4 13,0 13,1 13,8 12,5
Ostdeutschland 13,3 14,2 13,8 15,5 15,4 17,6 19,8 19,7 18,6 19,1 19,3 19,9 20,2
Differenzierung nach Alter
bis 17 Jahre 14,3 13,1 14,8 15,7 16,7 16,6 19,1 16,5 15,5 16,7 16,0 18,4 16,5
18 bis 24 Jahre 18,1 18,3 19,0 21,3 21,2 22,6 25,2 24,1 23,2 25,3 23,6 24,4 20,0
25 bis 49 Jahre 8,8 8,6 9,8 10,7 11,4 11,7 13,2 13,3 12,5 12,8 12,6 12,7 12,0
50 bis 64 Jahre 6,9 9,0 9,6 9,9 10,6 10,3 11,4 11,7 11,5 11,5 12,3 13,1 12,1
65 Jahre und älter 10,8 10,9 12,1 12,7 12,4 12,8 12,0 11,8 11,6 13,0 14,4 14,5 14,2
Differenzierung nach Haushaltstyp
Alleinlebend 18,5 20,3 20,8 20,9 21,3 22,1 21,9 22,2 22,2 23,1 24,1 24,9 25,3
Alleinerziehend 34,7 33,8 33,9 37,6 38,1 35,1 41,8 37,1 36,4 37,6 38,0 42,9 40,1
Paar mit 1 Kind 5,0 4,6 6,1 5,8 7,0 7,9 9,4 9,3 9,2 8,0 8,7 9,9 5,3
Paar mit 2 Kindern 6,1 5,1 5,8 6,7 7,2 7,7 9,4 7,3 5,9 6,6 6,7 6,3 7,9
Paar mit 3 und mehr Kindern 16,5 14,7 15,8 16,2 16,4 18,3 18,6 18,4 16,2 18,4 17,3 15,9 11,8
Differenzierung nach Erwerbsstatus
Erwerbstätig 5,7 6,4 6,8 7,4 7,3 7,5 8,5 8,0 7,4 7,8 8,4 8,7 8,2
Arbeitslos 29,5 28,9 33,6 37,1 38,6 39,3 45,6 47,7 49,7 52,3 51,5 51,6 56,4
Rentner/Pensionär 10,1 11,3 12,2 12,6 12,5 13,0 13,0 12,2 12,9 14,0 15,4 15,1 14,9
Dauerhafte Armut2) 4,7 4,6 3,1 3,3 6,6 7,5 7,9 8,3 7,3 6,8 7,5 8,4 7,9
Relative Armutslücke3) 20,0 18,1 20,7 20,2 19,5 20,4 20,0 21,8 20,1 19,5 20,0 21,2 19,2
1) Äquivalenzgew ichtetes Haushaltsnettoeinkommen (neue OECD-Skala) < 60% des Medians der Einkommen aller Personen.
2) aktuell und in 2 von 3 Vorjahren betroffen.
3) Differenz zw ischen Armutsrisikogrenze und Median der Nettoäquivalenzeinkommen der Personen unter der Armutsrisikogrenze
in Relation zur Armutsrisikogrenze.
Quelle: Berechnungen im DIW und im BMAS auf Basis SOEP 2011
Drucksache 17/14521 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote Kindern und Jugendlichen unter 18
Jahren gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60-Prozent-Schwelle)
auf Basis des Mikrozensus seit 1990 in den verschiedenen Bundesländern
(wenn möglich, bitte nach Familientypen, Alleinerziehendenfamilien, den
Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18
Jahren aufschlüsseln)?
Daten zur regionalen Untergliederungen liegen für den Mikrozensus ab dem
Jahr 2005 vor. Die nachfolgenden Tabellen weisen die Armutsgefährdung für
Kinder und Jugendliche sowie für verschiedene Haushaltstypen mit Kindern
gemessen am Bundesmedian aus.
Tabelle: Einkommensarmutsrisiko
Indikator Einkommensjahr 2003 2008 2007 2008 2009 2010 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Armutsrisikoschwelle (60% Medianeinkommen)
€/mtl. 1.000 1.063 916 929 940 952 736 746 764 787 801 826 848
Armutsrisikoquote1) bezogen auf 60% des Medianeinkommens
Insgesamt 13,6 16,0 15,2 15,5 15,6 15,8 14,7 14,0 14,3 14,4 14,6 14,5 15,1
vor Sozialtransfers i.e.S. - - 24,2 24,1 24,2 25,1 - - - - - - -
männlich 12,2 14,7 14,2 14,7 14,9 14,9 14,3 13,7 13,8 13,9 14,1 14,0 14,5
weiblich 14,9 17,4 16,2 16,3 16,4 16,8 15,1 14,4 14,8 15,0 15,1 15,0 15,7
Westdeutschland 12,2 14,6 12,8 13,7 14,2 14,3 13,2 12,7 12,9 13,1 13,3 13,3 14,0
Ostdeutschland 19,8 22,8 22,9 22,7 21,5 22,2 20,4 19,2 19,5 19,5 19,5 19,0 19,5
Differenzierung nach Alter
bis 17 Jahre3) 14,0 20,3 15,2 15,0 17,5 15,6 19,5 18,6 18,4 18,4 18,7 18,2 18,9
18 bis 24 Jahre3) 19,6 18,7 20,2 21,1 18,9 19,0 23,3 22,3 22,4 22,4 22,9 22,7 23,4
25 bis 49 Jahre - 14,0 13,4 14,1 14,1 14,6 14,1 13,3 13,4 13,3 13,6 13,3 13,8
50 bis 64 Jahre 12,5 17,3 16,8 16,7 17,0 18,5 11,4 11,3 11,7 12,2 12,4 12,5 12,9
65 Jahre und älter 12,8 14,1 14,9 15,0 14,1 14,2 11,0 10,4 11,3 12,0 11,9 12,3 13,3
Differenzierung nach Haushaltstyp
Alleinlebend 26,1 28,0 29,2 29,3 30,0 32,3 23,2 21,7 23,1 23,7 24,1 23,8 25,3
Alleinerziehend 40,9 51,9 35,9 37,5 43,0 37,1 39,3 37,0 39,0 39,7 40,1 38,6 42,3
Paar mit 1 Kind 10,1 11,6 9,3 9,8 9,0 9,8 11,6 11,4 10,7 10,4 10,2 9,6 10,0
Paar mit 2 Kindern 6,7 9,6 8,3 7,7 8,8 8,7 12,0 11,6 11,1 10,5 10,6 10,7 11,2
Paar mit 3 und mehr Kindern 11,3 17,1 15,2 13,6 21,6 16,2 26,3 24,3 23,8 24,5 24,1 23,2 23,0
Differenzierung nach Erwerbsstatus
Erwerbstätig 6,5 6,8 7,1 6,8 7,2 7,7 7,3 7,1 7,4 7,4 7,5 7,5 7,8
Arbeitslos 49,9 74,5 56,8 62,0 70,3 67,8 49,6 49,4 53,5 56,0 53,7 54,0 58,7
Rentner/Pensionär4) 15,2 16,9 15,0 14,9 13,4 14,0 10,7 10,3 11,2 12,1 12,1 12,6 13,8
Relative Armutsrisikolücke5) 18,3 20,4 22,2 21,5 20,7 21,4 - - - - - - -
1) Äquivalenzgew ichtetes Haushaltsnettoeinkommen (neue OECD-Skala) < 60% des Medians der Einkommen aller Personen.
2) Werte ohne Berücksichtigung selbstgenutzten Wohneigentums.
3) EVS bis 15 bzw . 16 bis 24 Jahre.
4) EVS nur Rentner.
5) Differenz zw ischen Armutsrisikogrenze und Median der Nettoäquivalenzeinkommen der Personen unter der Armutsrisikogrenze
in Relation zur Armutsrisikogrenze.
Quelle: Statistisches Bundesamt
EVS Mikrozensus2)EU-SILC2)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14521Tabelle: Armutsrisikoquote* von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, in %
Bundesland Einkommensjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Baden-Württemberg 12,9 12,1 12,0 11,9 12,9 13,2 13,2
Bayern 13,9 12,8 12,8 12,2 12,5 11,6 11,8
Berlin 26,7 23,0 23,4 25,2 25,9 24,7 27,1
Brandenburg 26,9 26,9 23,4 21,0 21,5 20,9 20,9
Bremen 34,9 31,3 26,3 32,7 28,6 31,3 32,6
Hamburg 23,2 21,2 20,9 22,0 21,7 19,9 22,0
Mecklenburg-Vorpommern 34,2 32,6 34,3 34,5 32,8 29,9 30,1
Niedersachsen 20,7 21,6 21,3 21,5 20,8 20,5 20,8
Nordrhein-Westfalen 20,4 19,7 20,0 20,3 21,0 20,9 22,8
Rheinland-Pfalz 17,7 16,6 17,1 18,2 18,2 19,1 19,3
Saarland 19,3 21,4 21,1 18,6 19,5 16,5 19,8
Sachsen 27,2 26,3 27,4 25,1 26,1 26,3 26,4
Sachsen-Anhalt 33,8 32,5 31,6 33,4 31,7 26,0 28,1
Schleswig-Holstein 17,8 16,1 15,6 16,9 17,2 16,0 16,1
Thüringen 29,2 28,1 28,1 26,2 26,7 23,7 21,3
*Äquivalenzgewichtetes Haushaltseinkommen (neue OECD-Skala) < 60% des Medians der Einkommen aller Personen in Deutschland insgesamt
Mikrozensus
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder,
Drucksache 17/14521 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle: Armutsrisikoquote* differenziert nach Haushaltstypen mit Kindern, in %
Bundesland Einkommensjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Baden-Württemberg Alleinerziehend 33,4 30,8 32,4 31,8 32,7 34,8 34,7
Paar mit 1 Kind 8,0 7,4 6,0 6,6 6,7 5,7 6,6
Paar mit 2 Kindern 6,7 6,3 6,5 6,2 7,2 6,8 6,7
Paar mit 3 und mehr Kindern 15,5 15,4 15,8 15,7 16,6 16,3 16,6
Bayern Alleinerziehend 35,2 33,9 34,3 32,2 34,1 31,6 33,2
Paar mit 1 Kind 8,3 7,9 7,5 7,0 6,8 7,0 6,6
Paar mit 2 Kindern 8,1 7,5 7,9 6,8 6,8 6,5 7,0
Paar mit 3 und mehr Kindern 19,0 15,3 14,6 14,7 15,2 13,9 13,9
Berlin Alleinerziehend 33,2 27,7 28,6 32,9 34,2 30,7 37,1
Paar mit 1 Kind 16,2 15,8 13,3 16,1 13,4 10,7 14,8
Paar mit 2 Kindern 19,7 18,0 17,5 17,2 15,8 17,9 18,5
Paar mit 3 und mehr Kindern 38,9 28,9 34,1 36,2 36,9 34,8 32,5
Brandenburg Alleinerziehend 51,7 49,5 45,8 44,2 43,1 40,9 46,9
Paar mit 1 Kind 17,6 17,3 12,7 12,2 13,3 12,0 10,8
Paar mit 2 Kindern 20,2 19,3 14,3 14,7 14,8 14,0 12,9
Paar mit 3 und mehr Kindern 32,7 44,1 28,9 (22,2) (22,2) 26,9 25,6
Bremen Alleinerziehend 45,0 41,5 42,4 49,8 34,9 38,3 48,6
Paar mit 1 Kind 20,3 24,0 (14,2) (21,2) (17,7) (10,7) (17,1)
Paar mit 2 Kindern 22,6 22,6 19,0 17,3 19,5 27,8 21,3
Paar mit 3 und mehr Kindern 47,2 (30,1) . (39,1) (38,9) 44,0 39,7
Hamburg Alleinerziehend 34,1 29,7 29,6 32,1 34,6 32,7 36,6
Paar mit 1 Kind 17,9 14,1 14,3 10,2 (5,6) (6,6) 8,1
Paar mit 2 Kindern 13,9 11,9 14,2 11,5 14,4 12,7 14,2
Paar mit 3 und mehr Kindern 31,5 28,6 29,7 39,9 33,8 31,9 32,2
Mecklenburg-Vorpommern Alleinerziehend 52,8 53,8 51,7 62,7 56,1 53,3 57,7
Paar mit 1 Kind 19,5 18,7 23,1 20,1 20,8 16,7 17,3
Paar mit 2 Kindern 25,3 26,1 26,8 22,8 20,9 20,5 19,9
Paar mit 3 und mehr Kindern 57,2 47,9 52,1 48,5 42,2 40,1 40,1
Niedersachsen Alleinerziehend 38,4 41,0 42,6 44,8 43,3 42,0 45,5
Paar mit 1 Kind 10,2 11,0 10,4 11,2 10,8 9,5 9,9
Paar mit 2 Kindern 12,2 12,5 12,0 10,5 10,4 10,4 10,4
Paar mit 3 und mehr Kindern 29,8 31,5 31,0 30,4 26,0 28,3 27,6
Nordrhein-Westfalen Alleinerziehend 38,2 35,5 40,3 39,7 41,4 40,5 44,8
Paar mit 1 Kind 11,1 10,5 11,5 9,9 10,3 11,0 11,7
Paar mit 2 Kindern 12,7 13,4 11,8 12,3 12,6 13,5 14,5
Paar mit 3 und mehr Kindern 29,9 27,0 27,7 29,8 28,9 27,3 28,0
Rheinland-Pfalz Alleinerziehend 42,3 37,4 40,7 44,2 41,8 40,2 46,6
Paar mit 1 Kind 9,3 11,2 9,2 9,5 9,3 9,5 9,8
Paar mit 2 Kindern 10,3 10,0 8,9 8,8 8,4 10,3 12,4
Paar mit 3 und mehr Kindern 23,3 20,9 22,7 24,6 25,5 26,5 22,4
Saarland Alleinerziehend 37,9 37,6 43,0 43,8 44,9 38,0 45,9
Paar mit 1 Kind (7,4) 12,8 12,3 (8,4) 11,7 (8,9) (10,3)
Paar mit 2 Kindern 11,4 13,4 14,9 13,9 (9,8) 11,2 13,7
Paar mit 3 und mehr Kindern 29,3 27,4 (22,9) . (21,1) . (24,5)
Sachsen Alleinerziehend 48,3 47,1 48,3 45,4 51,8 51,3 54,4
Paar mit 1 Kind 18,0 16,5 16,4 16,4 16,9 14,3 14,2
Paar mit 2 Kindern 20,6 18,9 21,2 18,7 16,5 17,2 16,7
Paar mit 3 und mehr Kindern 33,9 33,0 34,9 30,5 28,6 32,2 31,5
Sachsen-Anhalt Alleinerziehend 56,4 53,4 53,7 60,4 58,9 54,1 60,6
Paar mit 1 Kind 21,9 20,7 16,9 20,7 16,9 12,3 14,9
Paar mit 2 Kindern 23,2 26,4 25,2 22,4 19,7 16,9 15,5
Paar mit 3 und mehr Kindern 45,4 41,2 43,8 32,7 (27,7) (23,9) 33,0
Schleswig-Holstein Alleinerziehend 35,4 36,7 37,7 36,8 37,2 37,2 41,3
Paar mit 1 Kind 9,1 8,8 7,2 9,5 9,4 8,6 7,8
Paar mit 2 Kindern 10,4 7,1 8,3 8,7 10,5 8,1 8,9
Paar mit 3 und mehr Kindern 25,2 24,3 20,2 21,8 22,8 20,2 20,6
Thüringen Alleinerziehend 53,2 51,1 50,3 54,6 51,3 46,4 45,7
Paar mit 1 Kind 18,9 16,6 17,2 15,3 14,7 14,0 9,8
Paar mit 2 Kindern 24,5 22,5 19,8 18,5 17,7 16,0 15,0
Paar mit 3 und mehr Kindern 35,6 39,6 37,5 32,4 41,8 28,2 25,4
*Äquivalenzgewichtetes Haushaltseinkommen (neue OECD-Skala) < 60% des Medians der Einkommen aller Personen in Deutschland insgesamt
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Mikrozensus
( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann (zugrunde liegende Fallzahl hochgerechnet zwischen 5 000 und 10 000).
. Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist (zugrunde liegende Fallzahl hochgerechnet kleiner 5 000).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/145218. Wie viele Kinder bis 18 Jahren gelten vor und nach Sozialtransfers als
armutsgefährdet (absolut und in Prozent der Kinder und Jugendlichen, bitte
nach verschiedenen Familientypen sowie, wenn möglich, nach den
Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren
aufschlüsseln)?
Wie haben sich diese Zahlen seit 1990 entwickelt?
9. Wie viele Kinder bis 18 Jahren in Alleinerziehendefamilien gelten vor und
nach Sozialtransfers als armutsgefährdet (absolut und in Prozent der Kinder
und Jugendlichen, bitte nach Anzahl der Kinder in
Alleinerziehendenfamilien sowie, wenn möglich, nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6
Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich diese Zahlen seit 1990 entwickelt?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aktuelle Daten und Fakten zur Armutsgefährdung von Kindern und
Jugendlichen werden von der Bundesregierung im 4. Armuts- und Reichtumsbericht
ausführlich dargestellt und erläutert. Die nachfolgenden Tabellen sind diesem
Bericht entnommen (Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 323) und zeigen die
nachgefragten Indikatoren, soweit verfügbar.
Tabelle: Einkommensarmut vor Sozialtransfers, in %
Drucksache 17/14521 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie hat sich nach Ablauf des Aktionsplans „Für ein kindergerechtes
Deutschland 2005–2010“ die Armutsgefährdungsquote von Kindern und
Jugendlichen verändert?
Die Armutsrisikoquote ist ein Indikator der Einkommensverteilung und
beziffert den Anteil der Personen, die über ein geringeres Einkommen verfügen als
60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens. Dabei reagiert die
Armutsrisikoquote nur auf relative Veränderungen. Allgemeine
Wohlfahrtsgewinne werden nicht erfasst. Auch alle anderen materiellen, kulturellen und
sozialen Faktoren wie bspw. Bildungschancen schlagen sich in diesem Indikator
nicht nieder. Bei diesem auf Einkommen beschränkten Konzept bleiben die
Wirkungen von Sach- und Dienstleistungen unbeachtet, und zwar selbst dann, wenn
sie das Leben der Betroffenen nachhaltig verbessern. Die Entwicklung der
Armutsrisikoquote im Zeitverlauf (siehe Antwort zu den Fragen 4 und 6) ist unter
Berücksichtigung dieser Sachverhalte zu interpretieren und spiegelt
entsprechend nur sehr eingeschränkt die Wirkung politischer Maßnahmen wider.
11. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Einfluss von Armut auf die Entwicklung von Minderjährigen?
In einer Studie der Ruhr-Universität Bochum zum „Wohlergehen von Kindern“,
die im Rahmen der von der Bundesregierung betriebenen Gesamtevaluation der
ehe- und familienbezogenen Leistungen durchgeführt wurde, haben die Autoren
auf der Grundlage der international etablierten UNICEF-Indikatoren (UNICEF =
United Nations Children’s Fund) des Wohlergehens von Kindern („well-being“)
zusätzlich Entwicklungsdimensionen aus der Psychologie herangezogen, die das
Wohlergehen von Kindern abbilden – etwa die kognitive, sprachliche und
motorische Entwicklung, den Gesundheitszustand, soziale und emotionale
Kompetenzen sowie das Selbstvertrauen von Kindern. Auf dieser Grundlage haben sie ein
Tabelle: Einkommensarmut vor Sozialtransfers, in %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14521Modell entwickelt, das eine differenzierte Analyse des kindlichen Wohlergehens
in unterschiedlichen Altersstufen von der Geburt bis zum Alter von zehn Jahren
erlaubt.
Die Ergebnisse zeigen, dass bei Familien, deren Einkommen unterhalb der
Armutsrisikoschwelle liegt, ein leicht verringertes Wohlergehen der Kinder
festzustellen ist. Auch der Gesundheitszustand der Kinder in diesen Familien ist
schlechter als bei den Familien mit mittlerem oder höherem Einkommen,
wodurch das Gesamtwohlergehen zusätzlich beeinträchtigt wird. Allerdings weisen
die Bochumer Forscher nach, dass eine schwierigere finanzielle Lage der
Familie sich wenig oder gar nicht auf die Indikatoren des Wohlergehens von Kindern
auswirkt, wenn die (in der Regel) Mütter täglich Zeit mit kindbezogenen
Aktivitäten wie Singen oder Vorlesen verbringen oder ein Angebot der
Kinderbetreuung nutzen. Auch bei Kindern mit Migrationshintergrund ergeben sich in
den meisten Altersstufen die gleichen Wohlergehenswerte wie bei Kindern ohne
Migrationshintergrund. Positiven Einfluss auf das Wohlergehen der Kinder
haben auch die subjektiv empfundene Zufriedenheit der Mutter (als
Hauptbezugsperson) namentlich durch Erwerbstätigkeit und eine als zufriedenstellend
empfundene Wohnsituation.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
zeigen die Ergebnisse aus epidemiologischen Studien wie dem Kinder- und
Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) und aus Erhebungen zu den
Schuleingangsuntersuchungen, dass mit Armut und sozialer Benachteiligung häufig erhöhte
Gesundheitsrisiken einhergehen. So zeigen die Daten aus
Schuleingangsuntersuchungen, dass Entwicklungsverzögerungen und -störungen wie z. B.
Sprachentwicklungsstörungen und motorische Defizite bei Kindern aus sozial
benachteiligten Elternhäusern deutlich häufiger als bei Kindern aus gut situierten
Familien festgestellt werden.
Sehr deutliche Unterschiede ergeben sich nach den KiGGS-Daten (Erhebung
2003 bis 2006) auch in Bezug auf das Auftreten von psychischen und
Verhaltensauffälligkeiten, von denen Jungen und Mädchen aus der niedrigen Statusgruppe
– insbesondere in der Altersgruppe der Drei- bis Zehnjährigen – deutlich
häufiger betroffen sind. Auch verhaltenskorrelierte Risikofaktoren wie Rauchen,
Passivrauchen, Bewegungsmangel und Übergewicht kumulieren bei Familien
mit niedrigem Sozialstatus. Heranwachsende aus diesen Familien zeigen
häufiger ein ungünstiges Ernährungsverhalten und geringere körperlich-sportliche
Aktivitäten als die Gleichaltrigen aus sozial besser gestellten
Bevölkerungsgruppen und sind deutlich häufiger übergewichtig. Hingegen lässt sich den
KiGGS-Daten zufolge für die meisten akuten Erkrankungen kein
Zusammenhang zum sozialen Status feststellen. Auch in der Verbreitung chronischer
Krankheiten zeigen sich nur geringe Statusunterschiede.
Die KiGGS-Ergebnisse zeigen gleichzeitig, dass neben dem Einkommen u. a.
auch der Bildungsgrad der Eltern und die familiäre Lebensform ebenso wie ein
Migrationshintergrund Einfluss auf die Gesundheit der Kinder besitzen. Eine
ausführliche Darstellung der Erkenntnisse aus den KiGGS-Daten zu den
Zusammenhängen zwischen sozialer Lage und Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen beinhaltet die Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes im Rahmen
der Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes „Gesundheitliche
Ungleichheit bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“, Berlin 2010.
Drucksache 17/14521 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Welche Ziele hat die Europäischen Union (EU) im Rahmen der Lissabon-
Strategie und aktuell im Rahmen der Europa-2020-Strategie in Bezug auf
die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung aufgestellt?
Europa 2020 ist eine Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum, die auf fünf EU-Kernzielen basiert und zurzeit
durch acht Leitindikatoren gemessen wird. Zu diesen Indikatoren gehört auch
die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen. Dies
sind Personen, die entweder in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit
leben oder über relativ geringes Einkommen verfügen oder unter „erheblicher
materieller Entbehrung“1 leiden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die
Entwicklung des Anteils dieser Personen für die Gesamtbevölkerung und für die unter
18-Jährigen.
Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen nach
Beschäftigung, in Prozent
13. Wie haben sich seit 2000 die einschlägigen Indikatoren für Kinderarmut in
der EU und in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) im Vergleich entwickelt?
Die Entwicklung der Armutsrisikos von Kindern und Jugendlichen im EU- und
OECD-Kontext können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
1 Der EU-Indikator auf Basis der EU-SILC-Stichprobenbefragungen definiert Personen als erheblich
materiell depriviert, bei denen die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel stark eingeschränkt sind.
Sie erfahren nach der Definition Entbehrungen in mindestens vier der folgenden neun Bereiche:
– Miete, Wasser/Strom sowie Verbindlichkeiten,
– angemessene Beheizung der Wohnung,
– unerwartete Ausgaben tätigen können,
– jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder gleichwertiger Proteinzufuhr,
– einen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort,
– ein Auto,
– eine Waschmaschine,
– einen Farbfernseher oder
– ein Telefon.
Quelle: Eurostat
Jahr 2008 2009 2010 2011
In Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität lebende Personen
Bevölkerung insgesamt 8,6 8,0 8,2 8,2
unter 18-Jährige 9,0 9,0 8,8 8,6
Von Armut bedrohte Personen
Bevölkerung insgesamt 15,2 15,5 15,5 15,8
unter 18-Jährige 15,2 15,0 17,5 15,6
Unter materieller Deprivation leidende Personen
Bevölkerung insgesamt 5,5 5,4 4,5 5,4
unter 18-Jährige 6,8 7,1 5,2 5,5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1452114. Welche Ursachen sind nach Auffassung der Bundesregierung für die
Existenz und das Ausmaß von Kinderarmut verantwortlich?
Es sind zwei wesentliche Bestimmungsfaktoren für das Armutsrisiko von
Kindern und Familien zu identifizieren: der Familientyp, in dem die Kinder
aufwachsen, sowie die Erwerbsbeteiligung der Eltern. Haushalte von
Alleinerziehenden weisen mit rund 40 Prozent die höchste Armutsrisikoquote auf. Der
hohe Anteil relativ niedriger Einkommen in den Haushalten von
Alleinerziehenden geht mit Erwerbslosigkeit oder einem sehr geringen Beschäftigungsumfang
von Alleinerziehenden einher. Eine sehr niedrige Erwerbsintensität ist dann
gegeben, wenn alle erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis
59 Jahren weniger als 20 Prozent arbeiten (Studierende und Rentnerinnen oder
Rentner im Haushalt werden nicht als Erwerbsfähige berücksichtigt). Der Anteil
der Alleinerziehenden in Deutschland mit einer sehr niedrigen Erwerbstätigkeit
beträgt rund 28 Prozent, während dieser Anteil bei allen Haushalten mit
Haushaltsmitgliedern im erwerbsfähigen Alter bei 11 Prozent liegt.
Es ist anzumerken, dass viele Kinder und Jugendliche, die in
Alleinerziehendenhaushalten mit einem relativ niedrigen Einkommen leben, dies nur
vorübergehend tun, da sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in einem Paarhaushalt mit
meist höherem Einkommen leben.
15. In welchen Haushaltskonstellationen (Familientyp und sozialstrukturelle
Situation) wohnen armutsgefährdete Kinder und Jugendliche?
Die Angaben zur Haushaltskonstellation von armutsgefährdeten Kindern
können den Tabellen der Antwort zu Frage 6 entnommen werden. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Tabelle: Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen in der EU, in%
Tabelle: Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen in der OECD, in%
Einkommensjahr 2007 2008 2009 2010
Deutschland 15,2 15,0 17,5 15,6
EU27 20,1 19,8 20,5 20,5
EU28 NV NV 20,5 20,6
Quelle: EUROSTAT, Datenbasis EU-SILC, für die Zeit vor 2007 liegen für die EU 27 nur geschätzte Werte vor
Einkommensjahr 1999 2004 2009
Deutschland 8,8 10,0 8,3
OECD 12 12,7 12,3
Datenbasis für Deutschland ist das Socio-oekonomische Panel
Quelle: Doing better for Families, S. 179 und OECD Statistics Child Poverty.
Drucksache 17/14521 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Hartz-IV-
Bedarfsgemeinschaften, wie hat sich die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Hartz-IV-
Bedarfsgemeinschaften seit 2005 entwickelt, und wie hat sich die Anzahl
von Kindern und Jugendlichen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften seit
2005 im Verhältnis zu allen Kindern und Jugendlichen entwickelt (wenn
möglich, bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis
15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
17. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Hartz-IV-
Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Elternteil, wie hat sich die Anzahl von Kindern und
Jugendlichen in diesen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit nur einem
Elternteil seit 2005 entwickelt, und wie hat sich die Anzahl von Kindern
und Jugendlichen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit nur einem
Elternteil seit 2005 im Verhältnis zu allen Kindern und Jugendlichen
entwickelt (wenn möglich, bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis
6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Informationen zu den erfragten Sachverhalten liegen aus der integrierten
Grundsicherungsstatistik ab 2007 vor. Ein Großteil der erfragten Aspekte wird durch
die Internetveröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
„Kinder in Bedarfsgemeinschaften“ beantwortet, die unter folgender Adresse
abgerufen werden kann:
http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31994/SiteGlobals/
Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&
resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=416186&year_month
=201212&year_month.GROUP=1&search=Suchen.
Aktueller Stand der Berichterstattung ist derzeit der Berichtsmonat Dezember
2012.
Der Tabelle 3.3 der o. g. Publikation ist zu entnehmen, dass es im Dezember
2012 in Bedarfsgemeinschaften 1 851 000 Kinder unter 18 Jahren gab.
Gegenüber Dezember 2011 bzw. Dezember 2007 errechnen sich Abnahmen von 1
Prozent bzw. 14 Prozent. In der Differenzierung nach Alter wird hier zwischen den
Altersgruppen „unter 6 Jahre“, „6 bis unter 14 Jahre“ und „14 bis unter 18 Jahre“
unterschieden. Innerhalb der Publikation können über eine Auswahlbox auch
Werte nach Ländern dargestellt werden.
In den Tabellen 2.1 und 2.2 der o. g. Internetveröffentlichung sind außerdem
Hilfequoten der Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften und
Hilfequoten der Kinder unter drei Jahren in Bedarfsgemeinschaften differenziert nach
Ländern für den Stichtag Dezember der Jahre 2007 bis 2012 zu finden. Zuletzt
(Dezember 2012) lagen die Quoten bundesweit für alle Kinder unter 15 Jahren
bei 14,8 Prozent bzw. für Kinder unter drei Jahren bei 17,1 Prozent.
In Tabelle 3.2 sind Ergebnisse zu Kindern in alleinerziehenden
Bedarfsgemeinschaften für den Berichtsmonat Dezember 2012 (sowie relative Veränderungen
im Vergleich zu Dezember 2011) zu finden. Es wird hier zwischen den
Altersgruppen „unter 3 Jahre“, „3 bis unter 7 Jahre“, „7 bis unter 15 Jahre“ und „15 bis
unter 18 Jahre“ unterschieden. Über eine Auswahlbox können auch hier Werte
nach Ländern dargestellt werden.
Bundesweit gab es im Dezember 2012 in alleinerziehenden
Bedarfsgemeinschaften 947 000 Kinder unter 18 Jahren. Gegenüber Dezember 2011 errechnet
sich eine Zunahme von 1 Prozent.
Hilfequoten der Kinder in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften sind nicht
Bestandteil der Standardberichterstattung der Statistik der BA und können
gegenwärtig nicht ermittelt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1452118. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Hartz-IV-
Bedarfsgemeinschaften, in denen durch Sanktionen der Regelsatz eines oder mehrerer
Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gekürzt ist, und wie hat sich die Anzahl von
Kindern und Jugendlichen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, in denen durch
Sanktionen der Regelsatz eines oder mehrerer
Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gekürzt worden ist, seit 2005 entwickelt (wenn möglich, bitte nach
den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis
18 Jahren sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
19. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Hartz-IV-
Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Elternteil, in denen durch Sanktionen der Regelsatz eines
oder mehrerer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gekürzt ist, und wie hat sich
die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in diesen Hartz-IV-
Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Elternteil, in denen durch Sanktionen der
Regelsatz eines oder mehrerer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gekürzt
worden ist, seit 2005 entwickelt (wenn möglich, bitte nach den Altersstufen
unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beantwortung dieser beiden Fragen erfordert umfangreiche, mit großem
Zeit- und konzeptionellem Aufwand verbundene Sonderauswertungen der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Aktuell liegt eine solche Sonderauswertung
für den Berichtsmonat Dezember 2012 vor. Darüber hinaus gehende
Aufgliederungen und Zeitreihendarstellungen sind gegenwärtig nicht möglich.
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass im Dezember 2012 68 000
Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften lebten, in denen mindestens ein
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter sanktioniert war. Gleichzeitig lebten
23 000 Kinder unter 15 Jahren in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften, in
denen mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter sanktioniert war.g
Deutschland
Dezember 2012, Datenstand: April 2013
Anzahl BG Anzahl Personen in BG Anzahl Personen unter
15 Jahren in BG
1 2 2
Anzahl BG insgesamt 3.275.884 6.037.330 1.603.273
Anzahl BG mit mindestens einem sanktionierten eLb 143.766 281.216 67.948
dar. BG mit Kind unter 18 Jahren 44.214 160.242 67.719
mit einem Kind unter 18 Jahren 21.557 58.502 17.186
mit zw ei Kindern unter 18 Jahren 13.517 51.679 22.799
mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 9.140 50.061 27.734
Alleinerziehende BG mit Kind unter 18 Jahren 18.395 51.822 22.769
mit einem Kind unter 18 Jahren 11.056 24.815 8.452
mit zw ei Kindern unter 18 Jahren 5.027 16.208 7.978
mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.312 10.799 6.339
Partner BG mit Kind unter 18 Jahren 25.819 108.420 44.950
mit einem Kind unter 18 Jahren 10.501 33.687 8.734
mit zw ei Kindern unter 18 Jahren 8.490 35.471 14.821
mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 6.828 39.262 21.395
BG ohne Kind 99.552 120.974 -
Single BG 81.675 81.675 -
Paar BG ohne Kinder 12.330 26.972 -
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anzahl BG, in denen mindestens ein eLb mit mindestens einer Sanktion vorhanden ist, und Personen in diesen BG
Merkmal
Drucksache 17/14521 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Familien, die Kinderzuschlag
erhalten, wie hat sich die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in
Familien, die Kinderzuschlag erhalten, seit 2005 entwickelt, und wie hat sich die
Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Familien, die Kinderzuschlag
erhalten, seit 2005 im Verhältnis zu allen Kindern und Jugendlichen
entwickelt (wenn möglich, bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis
6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Statistische Angaben darüber, wie viele Kinder in Familien leben, die
Kinderzuschlag erhalten, liegen nicht vor. Die nachfolgenden Angaben zu den durch den
Kinderzuschlag erreichten Kindern basieren auf Statistiken der Bundesagentur
für Arbeit, den monatlichen Haushaltsausgaben und eigenen Berechnungen
(vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum
Reformbedarf des Kinderzuschlags, Bundestagsdrucksache 17/968).
Der nachfolgenden Tabelle lassen sich die Zahl der Kinder, die durch den
Kinderzuschlag erreicht werden, die Zahl der Kinder, für die Kindergeld bezogen
wird, und das Verhältnis für die Jahre 2005 bis 2012 entnehmen:
Eine getrennte statistische Erfassung des Kinderzuschlags nach Alter der Kinder
und Ländern liegt der Bundesregierung nicht vor.
21. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Familien mit nur einem
Elternteil, die Kinderzuschlag erhalten, wie hat sich die Anzahl von Kindern und
Jugendlichen in Familien mit nur einem Elternteil, die Kinderzuschlag
erhalten, seit 2005 entwickelt, und wie hat sich die Anzahl von Kindern und
Jugendlichen in Familien mit nur einem Elternteil, die Kinderzuschlag
erhalten, seit 2005 im Verhältnis zu allen Kindern und Jugendlichen
entwickelt (wenn möglich, bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis
6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Eine getrennte statistische Erfassung des Kinderzuschlags nach Haushaltstypen
liegt der Bundesregierung nicht vor.
Einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen
und Jugend lässt sich entnehmen, dass etwa 14 Prozent der Familien, die
Kinderzuschlag beziehen, Alleinerziehenden-Haushalte sind (aus: Das Bildungs-
und Teilhabepaket: Chancen für Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag,
Monitor Familienforschung, 2013).
erreichte Kinder
Kinderzuschlag
Kindergeldkinder
Anteil
(in Prozent)
Jahr 2005 rund 93.000 18,682 Mio. 0,5
Jahr 2006 rund 124.000 18,805 Mio. 0,7
Jahr 2007 rund 100.000 18,422 Mio. 0,5
Jahr 2008 126.682 18,066 Mio. 0,7
Jahr 2009 273.935 17,688 Mio. 1,5
Jahr 2010 297.572 17,464 Mio. 1,7
Jahr 2011 298.179 17,298 Mio. 1,7
Jahr 2012 294.056 17,340 Mio. 1,7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1452122. Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket, und wie hat sich die Anzahl von Kindern und
Jugendlichen entwickelt, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket seit
Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten (wenn möglich,
bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren
und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
23. Wie viele Kinder und Jugendliche, die in Familien mit nur einem Elternteil
leben, erhalten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, und wie
hat sich die Anzahl von Kindern und Jugendlichen entwickelt, die in
Familien mit nur einem Elternteil leben und Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket seit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten
(wenn möglich, bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren,
6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Umsetzung des Bildungspakets sind die kommunalen Träger und die
Länder verantwortlich. Der Bundesregierung liegen keine statistischen
Erkenntnisse zur Entwicklung der absoluten Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die
Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten, vor.
24. Welche Ergebnisse haben die Gutachten im Rahmen der Evaluierung der
familienpolitischen Leistungen hinsichtlich der Effektivität und Effizienz
verschiedener familienpolitischer Leistungen mit Blick auf die
Vermeidung und Bekämpfung von Armut ergeben?
a) Welche konkreten Studien haben sich mit dieser Thematik mit welcher
speziellen Fragestellung beschäftigt?
Die Fragen der Effizienz und Effektivität wurden im Rahmen der
Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen in den unten aufgeführten
Modulen untersucht. Die Frage nach der Vermeidung des Armutsrisikos wurde
jeweils als ein Teilindikator des Ziels „Wirtschaftliche Stabilität von Familien“
untersucht. Die Studien unter Nummer 1 und 2 untersuchten alle Leistungen im
Rechtsstand 2010, die Studien unter Nummer 3 und 4 jeweils die Wirkungen
von Reformen einzelner Leistungen in der Vergangenheit.
1. „Evaluation zentraler ehe- und familienbezogener Leistungen in
Deutschland“
Die Fragestellung lautet: „Wie wirken zentrale Leistungen auf die
familienpolitischen Ziele wirtschaftliche Stabilität von Familien sowie Vereinbarkeit
von Familie und Beruf?“
2. „Mikrosimulation ausgewählter ehe- und familienbezogener Leistungen im
Lebenszyklus“
Die Studie schließt an Nummer 1 an und ergänzt diese um die Wirkungen der
zentralen Leistungen auf die familienpolitischen Ziele im Lebensverlauf.
3. Modul Ex-Post-Analyse „Kinderbetreuung“
Die Fragestellung lautet: „Wie wirkt die öffentlich geförderte
Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Stabilität von Familien, die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sowie die Erfüllung von Kinderwünschen?“
4. Modul Ex-Post-Analyse „Kindergeld“
Die Fragestellung lautet: „Wie wirkt das Kindergeld auf die wirtschaftliche
Stabilität von Familien, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die
Erfüllung von Kinderwünschen?“
Drucksache 17/14521 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche politischen Maßnahmen bewerten die Gutachten als effektiv
und effizient im Kampf gegen Kinderarmut, und welche politischen
Maßnahmen und Instrumente werden ggf. als weniger erfolgreich bzw.
sogar kontraproduktiv eingeschätzt?
Insgesamt zeigt sich folgende Tendenz: Allgemeine Leistungen mit einem
großen fiskalischen Volumen und einem großen Empfängerkreis wirken besonders
effektiv auf die Reduzierung der Armutsrisikoquote von allen Haushalten. Die
fünf Leistungen mit den stärksten Wirkungen sind:
Kindergeld/Kinderfreibeträge, nicht kostendeckende Bereitstellung der
Kinderbetreuung, Beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten in der gesetzlichen
Krankenversicherung, kindbezogener Anteil am Arbeitslosengeld II,
Ehegattensplitting.
Leistungen mit einem kleinen fiskalischen Volumen für spezielle Teilgruppen
wirken häufig besonders effizient auf die Armutsreduzierung. Folgende fünf
Leistungen sind besonders effizient im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der
Armutsrisikoquote: Subventionierung der Kinderbetreuung, Kinderzuschlag,
Unterhaltsvorschuss, kindbezogener Anteil am Wohngeld, kindbezogener
Anteil am Arbeitslosengeld II.
Kontraproduktive Leistungen wurden nicht identifiziert. Leistungen, die keine
nachweisbare Wirkung auf die Reduzierung des Armutsrisikos haben, sind
kleine Leistungen mit geringem Volumen, wie der ermäßigte Beitrag zur
sozialen Pflegeversicherung, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder die
steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Diese Leistungen sind
jedoch im Hinblick auf andere Teilindikatoren des Ziels „Wirtschaftliche
Stabilität von Familien“ durchaus effektiv.
c) Ist es zutreffend, dass eine Mehrheit der Bevölkerung sich für eine
stärkere Förderung von Geringverdienenden mit Kindern,
Alleinerziehenden sowie Arbeitslosen oder „soziale Schwache“ mit Kindern ausspricht
(bitte die entsprechenden Gutachten und ihre konkreten Ergebnisse
referieren)?
Die Studie „Akzeptanzanalyse I – Staatliche Familienleistungen aus Sicht der
Bürgerinnen und Bürger: Kenntnis, Nutzung und Bewertung“ des Instituts für
Demoskopie Allensbach kommt zum Ergebnis, dass aus Sicht der Bevölkerung
folgende Gruppen stärker unterstützt werden sollten: Geringverdiener mit
Kindern (67 Prozent), Alleinerziehende (65 Prozent), Arbeitslose oder sozial
Schwache mit Kindern (61 Prozent).
d) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrer
Regierungsverantwortung diesen Wünschen der Bevölkerung entsprochen?
Die Bundesregierung verfolgt eine Strategie der Bekämpfung von Kinder- und
Familienarmut, die auf unterschiedlichen Elementen basiert. Gezielte
finanzielle Hilfen, mehr Familienorientierung in der Arbeitswelt sowie eine gute
Infrastruktur der Betreuung mit der Förderung für Kinder aller Altersgruppen bilden
einen abgestimmten Dreiklang.
Die Wirksamkeit bestehender Familienleistungen wurde im Rahmen der
Gesamtevaluation dargelegt, diese verlässliche Unterstützung wird weiter
bestehen. Folgende Leistungen wurden in der 17. Legislaturperiode verbessert oder
weiterentwickelt:
Zum 1. Januar 2010 wurde das Kindergeld um 20 Euro für jedes Kind erhöht.
Die steuerrechtlichen Freibeträge für Kinder wurden ebenfalls erhöht – von
insgesamt 6 024 Euro auf 7 008 Euro. Durch das erhöhte Kindergeld und zum Teil
auch durch die damit verbundene Steigerung der Unterhaltszahlungen überwin-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/14521den mehr Familien als bisher die Grenze der Hilfebedürftigkeit des SGB II.
Allein durch das erhöhte Kindergeld werden nach Schätzungen des Fraunhofer-
Instituts für Angewandte Informationstechnologie (FIT) ca. 35 000 Familien
unabhängig von SGB-II-Leistungen.
Zusammen mit dem Kindergeld sichert der Unterhaltsvorschuss den gesetzlich
geregelten Mindestunterhalt für Kinder, dessen Höhe sich am sächlichen
Existenzminimum eines Kindes orientiert (§ 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs –
BGB). Aufgrund dieses Zusammenhangs haben sich mit der Erhöhung des
Kinderfreibetrags zum 1. Januar 2010 neben den zivilrechtlichen
Unterhaltsbeträgen auch die Unterhaltsvorschussleistungen erhöht. Der Unterhaltsvorschuss ist
für Kinder von null bis fünf Jahren von 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder
von sechs bis elf Jahren von 158 Euro auf 180 Euro gestiegen. Im Jahr 2012
bezogen etwa 500 000 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Zur Reduzierung der Kinderarmut kann auch der am 1. August 2013 in Kraft
tretende Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für ein- und zweijährige
Kinder beitragen. Eine nicht an Voraussetzungen geknüpfte frühzeitige Betreuung
ermöglicht Eltern die Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit.
Der Bund hat den Ausbau der für den Rechtsanspruch zusätzlichen U3-Plätze
sowohl finanziell als auch qualitativ erheblich unterstützt. Mit den beiden
Investitionsprogrammen und der Beteiligung an den laufenden Kosten stellt der Bund
für den U3-Ausbau bis 2014 insgesamt 5,4 Mrd. Euro zur Verfügung.
Nach den Angaben der Länder sollen im Kita-Jahr 2013/2014 voraussichtlich
insgesamt rund 810 000 Kita-Plätze zur Verfügung stehen, so dass der ermittelte
Gesamtbedarf gedeckt werden könnte.
Darüber hinaus wurden – infolge der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 – mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen
und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom
24. März 2011 u. a. in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe
sowie für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld Bildungs-
und Teilhabeleistungen eingeführt. Hiervon profitieren Familien mit geringem
Einkommen. Durch dieses so genannte Bildungspaket wird der Bedarf zur
Sicherung des spezifischen sozio-kulturellen Existenzminimums von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen gedeckt. Von den Familien mit
Kinderzuschlag nutzen nach aktuellen Erkenntnissen des Monitors Familienforschung
„Das Bildungs- und Teilhabepaket: Chancen für Familien mit Kinderzuschlag“
fast 80 Prozent das Paket. Es ermöglicht vielen Kindern die erstmalige oder
verstärkte Nutzung von Teilhabeangeboten und verbessert nach Einschätzung der
meisten Eltern (87 Prozent) die Chancen ihrer Kinder, die gleichen Bildungs-
und Teilhabeangebote zu nutzen wie andere Kinder auch.
Zum Bildungspaket gehören unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur
schulnahen Lernförderung sowie Leistungen zur Schülerbeförderung, 100 Euro
pro Schuljahr zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Übernahme
der Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Schule oder
Kindertageseinrichtung, die Übernahme der Mehraufwendungen für gemeinschaftliches
Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege sowie
bis zu 10 Euro monatlich für die gesellschaftliche Teilhabe, beispielsweise in
Sportvereinen und Musikschulen. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen
kommen – grundsätzlich als Sach- und Dienstleistungen – unter Einbeziehung der
bestehenden örtlichen Angebote zielgerichtet und unbürokratisch bei den
bedürftigen Kindern an. Im Frühjahr 2013 hat das ISG Institut für Sozialforschung
und Gesellschaftspolitik eine Befragung zur Inanspruchnahme der Leistungen
des Bildungs- und Teilhabepakets bei den leistungsberechtigten Familien
insbesondere mit Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kin-
Drucksache 17/14521 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodederzuschlag und Wohngeld durchgeführt. Die Ergebnisse sind auf der
Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
25. Wie wirkt der Familienlastenausgleich in der Summe auf die
Einkommensverteilung nach den verschiedenen Einkommensklassen (Dezilen;
bitte separat für alle Haushalte und nur bezogen auf Familien mit Kindern
beantworten)?
Der steuerliche Familienleistungsausgleich hat den Familienlastenausgleich im
Jahre 1996 abgelöst. Im Zuge dieser Reform wurde das Kindergeldrecht in das
Einkommensteuerrecht integriert: Die verfassungsrechtlich gebotene
Freistellung des Einkommens der Eltern in Höhe des Existenzminimums des Kindes/der
Kinder von der Einkommensteuer erfolgt entweder durch die Gewährung einer
monatlichen Steuervergütung in Höhe des nach Kinderzahl gestaffelten
Kindergeldes oder – wenn das Kindergeld nicht für die verfassungsrechtliche gebotene
Steuerfreistellung des Existenzminimums ausreicht – durch die
Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen. Damit wird dem Prinzip der Besteuerung nach
Leistungsfähigkeit entsprochen. Soweit das Kindergeld höher ist als zur
steuerlichen Freistellung des Existenzminimums erforderlich, dient diese Differenz
der Förderung der Familie.
26. Welche konkreten Maßnahmen des Familienlastenausgleichs reduzieren
nach den Gutachten und der sonstigen Kenntnis der Bundesregierung die
Einkommensungleichheit, und welche Maßnahmen erhöhen ggf. die
Einkommensungleichheit?
Der steuerliche Familienleistungsausgleich erhöht das verfügbare
Familieneinkommen insofern, als der über die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche
Freibetragswirkung hinausgehende Förderanteil des Kindergeldes gezielt
Familien mit niedrigem Einkommen und Mehrkindfamilien zugute kommt.
27. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung gezielt die Kinderarmut
in den Stadtstaaten bekämpft, und wie lässt sich die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen messbar überprüfen (z. B. durch einen konkreten Rückgang
der Armutsrisikoquote, bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über spezielle
Förderprogramme in den Stadtstaaten vor. Die Bundesregierung selbst fördert keine
Maßnahmen in bestimmten Regionen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, da
diese mit dem für Förderungen anzuwendenden Grundsatz des „erheblichen“
Bundesinteresses kollidieren. Eine Förderung von speziellen Regionen in der
Bundesrepublik Deutschland fällt den Ländern zu, in denen die zu fördernden
Regionen liegen.
28. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung gezielt die Kinderarmut
in Familien mit Migrationshintergrund bekämpft, und wie lässt sich die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen messbar überprüfen (z. B. durch einen
konkreten Rückgang der Armutsrisikoquote, bitte begründen)?
Familien mit Migrationshintergrund sind häufiger armutsgefährdet als Familien
ohne Migrationshintergrund (vergleiche auch Antwort zu Frage 3). Grund dafür
ist die geringere Erwerbsbeteiligung der Eltern, die u. a. auf geringeren
Zugangschancen zum Arbeitsmarkt beruht. Der Anteil gering Qualifizierter liegt bei den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/14521Eltern mit Migrationshintergrund deutlich höher als bei Eltern ohne
Migrationshintergrund, während der Anteil bei den gut Qualifizierten fast gleich ist.
Die Bundesregierung reduziert die Kinderarmut zum einen über die Förderung
der Erwerbsbeteiligung der Eltern, aber auch mit den für alle Familien
gleichermaßen nennenswert armutsreduzierenden Leistungen wie z. B. Kindergeld,
Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss. Zusätzlich werden Kindern aus
Familien mit Migrationshintergrund mit unterschiedlichen Maßnahmen faire
Bildungschancen eröffnet.
Neben den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit hat das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Initiative „Ressourcen stärken –
Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven von Müttern mit Migrationshintergrund“
gestartet. Ziel der Initiative ist es, Mütter mit Migrationshintergrund beim
Einstieg in die Erwerbsarbeit zu unterstützen, um u. a. die wirtschaftliche Stabilität
von Familien mit Migrationshintergrund zu verbessern und die Abhängigkeit
von Transferleistungen zu reduzieren. In Ergänzung zu der bestehenden
Unterstützungsstruktur werden 16 Modellprojekte für die Dauer von einem Jahr
gefördert, um unterschiedliche Ansätze der Ansprache, Aktivierung und
Integration zu erproben und Mütter mit Migrationshintergrund bei der Organisation der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.
Zu der armutsreduzierenden Wirkung von Familienleistungen siehe Antwort zu
Frage 24. Die Familienleistungen wirken bei Familien mit und ohne
Migrationshintergrund gleichermaßen armutsreduzierend.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket kommt die Bundesregierung darüber
hinaus in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe sowie für
Familien mit Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld ihrer besonderen
Verantwortung für rund 2,5 Millionen anspruchsberechtigte Kinder und
Jugendliche in Deutschland in besonderer Weise nach. Das vorrangig nach dem
Sachleistungsprinzip konzipierte Bildungs- und Teilhabepaket sorgt dafür, dass
Kinder aus einkommensschwachen Elternhäusern zielgenau gefördert werden
und die Leistungen dort ankommen, wo sie benötigt werden (vergleiche auch die
Antwort zu Frage 24).
Zahlreiche Faktoren haben Einfluss auf die Bildungschancen von Kindern mit
Migrationshintergrund. Dazu gehört z. B. die frühkindliche Bildung in einer
Kinderbetreuungseinrichtung. Gerade bei Kindern aus Familien mit
Migrationshintergrund wird die Sprachkompetenz als die wichtigste Grundkompetenz für
Bildung durch einen Kitabesuch verbessert und damit der Schulstart erleichtert.
Damit wird der Grundstein für einen erfolgreichen Bildungsverlauf als
Voraussetzung für eine Erwerbstätigkeit gelegt. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr im August
2013 wird der Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten auch für Kinder
von nicht erwerbstätigen Eltern erleichtert. Der Anspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr ist nicht mehr abhängig von dem konkreten
Bedarf, der in der Regel nur bei Erwerbstätigkeit der Eltern angenommen wurde.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ermöglicht gerade Kindern mit
Migrationshintergrund, in deren Familien nicht Deutsch gesprochen wird, einen
frühzeitigeren Erwerb von Sprachkompetenzen.
Mit der „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas, Sprache & Integration“
stärkt die Bundesregierung darüber hinaus die Weiterentwicklung der
sprachlichen Bildungsqualität von Anfang an in der Kindertagesbetreuung. Von 2011
bis 2014 werden rund 400 Mio. Euro in bis zu 4 000 Schwerpunkt-Kitas mit
einem hohen Anteil an Kindern aus bildungsfernen bzw. aus Familien mit
Migrationshintergrund zur Sprach- und Integrationsförderung investiert.
Programmbegleitend erarbeiten Bund und Länder Empfehlungen für qualitative
Mindeststandards sprachlicher Bildung.
Drucksache 17/14521 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen
langfristiger Benachteiligungen bzw. Kinderarmut hinsichtlich der
Häufigkeit von Adipositas, hinsichtlich der Häufigkeit von Zahnerkrankungen und
der Häufigkeit des Auftretens von Aufmerksamkeitsdefizit-/
Hyperaktivitätsstörungen?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zur gleichlautenden Frage 27a
der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Ursachen und Folgen von
Armut bei Kindern und Jugendlichen“, Bundestagsdrucksache 16/9810 vom
26. Juni 2008 verwiesen. Aktuelle Daten der Folgeerhebung des Kinder- und
Jugendgesundheitssurveys (KiGGS Welle 1), die auch Trendaussagen und
Aussagen über Veränderungen im Zeitverlauf ermöglichen, werden ab Mitte 2014
zur Verfügung stehen.
30. Wie hoch ist der Anteil von in Armut lebenden Kindern bezüglich
Auffälligkeiten in ihrem Sprach- und Arbeitsverhalten (absolut und im
Verhältnis)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
31. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung einen Zusammenhang
zwischen dem Ernährungsverhalten von Kindern und dem sozialen Status ihrer
Familie?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung gezielt diesen
möglichen Zusammenhang bekämpft, und wie lässt sich die Wirksamkeit der
ergriffenen Maßnahmen messbar überprüfen?
Mit dem Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ unterstützt die Bundesregierung auch
ein gesünderes Ernährungsverhalten der deutschen Bevölkerung. Dabei räumt
sie insbesondere Kindern und auch sozial benachteiligten Familien einen hohen
Stellenwert ein. Es hat sich gezeigt, dass gerade sozial Benachteiligte mit
Informationsmaterialien oft schwer zu erreichen sind. Auch Familien mit
Migrationshintergrund benötigen aufgrund von Sprachbarrieren und kulturellen
Verschiedenheiten eine gesonderte Ansprache. Diesem Thema widmet sich aktuell
beispielsweise das IN FORM-Projekt „Gesund ins Leben – Netzwerk Junge
Familie“. Darüber hinaus richtet sich eine Vielzahl der IN FORM-Projekte an
Settings wie Kita (Kita Kids IN FORM, DGE-Qualitätsstandard für die
Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder) oder Schule (z. B. aid-
Ernährungsführerschein, SchmExperten, DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung),
um gezielt alle sozialen Schichten zu erreichen, ohne sozial Schwache zu
stigmatisieren. Die Projekte werden evaluiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]