Gefahr des Abbaus von Grundrechten im Antiterrorkampf
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung beabsichtigt nach den Festlegungen des Koalitionsvertrages Gesetzesänderungen im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus. Der Koalitionsvertrag sieht zwar nicht explizit die Verabschiedung eines neuen Antiterrorpaketes vor, nennt aber eine Reihe von Prüfaufträgen und Vorhaben, die zum Großteil nicht ausführlich dargelegt werden.
Unter anderem beabsichtigt die Bundesregierung dem Koalitionsvertrag zufolge die rasche Einführung der schon lange diskutierten Antiterrordatei, die gemeinsam von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden gespeist und genutzt werden kann. Gegen diese Datei, die zunächst als „Islamistendatei“ bezeichnet wurde, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bereits im Juni 2004 datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Seiner Ansicht nach stellt „die unterschiedslose Zusammenlegung sämtlicher Informationsbestände“ eine Gefährdung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung dar (Erklärung vom 4. Juni 2004, http://www.datenschutz.de/news/alle/detail/?nid=1271).
Vor überzogener Überwachung warnte der Chef der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und stellvertretende Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, der insbesondere die Aufnahme von „Extremisten“ in die Datei ablehnt, weil es sich dabei um einen Wischiwaschi-Begriff handele (http://www.n24.de/politik/inland/index.php/a2004070911341716916).
Bedenken über die Wahrung des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Geheimdiensten werden nicht nur hinsichtlich der Antiterrordatei geäußert, sondern auch hinsichtlich des im vergangenen Jahr in Berlin-Treptow eingerichteten Gemeinsamen Terrorabwehr-Zentrums (GATZ), das die Tätigkeiten von Polizeibehörden, Zollkriminalamt und Geheimdiensten koordinieren soll (http://www.datenschutz.de/news/alle/detail/?nid=1610). Diese Bedenken verstärken sich durch die Planung eines Neubaus auf diesem Gelände, durch den nach Äußerungen des früheren Bundesinnenministers die Kommunikation zwischen den verschiedenen Diensten optimiert werden soll (DIE WELT, 16. Juli 2005).
Der Koalitionsvertrag sieht weiter vor, die Einschränkung des Datenschutzes zu prüfen, soweit die bestehenden Regelungen einer „effektiven Bekämpfung des Terrorismus“ entgegenstünden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat die darin enthaltene Unterstellung, der Datenschutz behindere die Terrorabwehr, zurückgewiesen (http://www.datenschutz.de/news/alle/detail/?nid=1271).
Weiterhin sollen die Regelungen zur Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses überarbeitet werden und dem BKA nicht näher bezeichnete Präventivbefugnisse erteilt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf über die Schaffung einer Antiterrordatei vorlegen, und wenn ja, bis wann?
a) Auf welche Vorarbeiten will sich die Bundesregierung dabei stützen?
b) Will sich die Bundesregierung dabei auf Dateien stützen, die von der Koordinierungsgruppe internationaler Terrorismus angelegt wurden?
Soll die so genannte Antiterrordatei Volltexteinträge enthalten oder als Indexdatei betrieben werden?
Wie sollen die Auskunftsrechte gestaltet werden und welche Speicherfristen sind vorgesehen?
Welche finanziellen Mehrkosten wird die Einführung der so genannten Antiterrordatei mit sich bringen?
Was soll Gegenstand dieser Datei sein?
a) Welche Behörden sollen berechtigt sein, Daten in die Datei einzugeben?
b) Welche Behörden sollen abrufberechtigt sein?
c) Welche Daten über natürliche und juristische Personen sollen gespeichert werden?
d) Sollen in die Datei nur Daten über Personen aufgenommen werden, gegen die ein rechtskräftiges Urteil in Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder Mitgliedschaften in terroristischen Vereinigungen (§§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB)) ergangen ist, oder sollen auch unbescholtene Bürger betroffen sein?
a) Trifft es zu, dass in der so genannten Antiterrordatei nicht nur Straftäter erfasst werden sollen, sondern auch so genannte Extremisten?
b) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Extremist/Extremistin“ und wie will sie sicherstellen, dass diese Definition von allen einspeisungs- und abrufberechtigten Behörden geteilt wird?
Warum will die Bundesregierung künftig auf die Befristung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und auf die damit verbundene Notwendigkeit, die darin enthaltenen Regelungen einer Evaluation zu unterziehen, verzichten?
Wie glaubt die Bundesregierung sicherstellen zu können, dass der gemeinsame Zugriff von Bundes- und Landeskriminalämtern sowie Geheimdiensten dem föderalen Prinzip der Polizei entspricht?
Wie glaubt die Bundesregierung sicherstellen zu können, dass der gemeinsame Zugriff von Polizei und Geheimdiensten auf die gleiche Datei dem Trennungsgebot entspricht?
Welche Behörden sind derzeit mit wie vielen Mitarbeitern und welchen Kompetenzen am GTAZ in Berlin-Treptow vertreten?
a) Welche ausländischen Behörden sind am GTAZ ständig oder zeitweise vertreten bzw. seit Einrichtung des Zentrums vertreten gewesen und inwiefern werden diese in den Informationsaustausch mit einbezogen?
b) Werden ausländische Behörden im Nachhinein von Besprechungen, die am GTAZ stattfinden, informiert?
c) In welcher Form fließen Informationen ausländischer Behörden in die Arbeit des GTAZ ein?
Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung das Trennungsgebot gewährleistet, wenn nach Errichtung des Neubaus auf dem Gelände des BKA in Berlin-Treptow die verschiedenen Dienste unter einem Dach versammelt sein werden, und wann ist der Bezug dieses Neubaus geplant?
a) Wie viele Ermittlungsverfahren wegen terroristischer Aktivitäten konnten bisher mit Hilfe des GTAZ zur Anklage gebracht werden und wie viele rechtskräftige Verurteilungen resultierten aus diesen Anklagen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die bisherige Arbeit des GTAZ?
Welche Präventivbefugnisse soll das Bundeskriminalamt zukünftig erhalten und warum?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Sicherungshaft für so genannte terrorverdächtige Ausländer zu ermöglichen, und wenn ja, wie soll diese gestaltet sein?
b) Welche rechtlichen Grundlagen müssten nach Ansicht der Bundesregierung für eine solche Sicherungshaft geschaffen werden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, die bestehenden Regelungen zum Datenschutz müssten eingeschränkt werden, und wenn ja, welche Regelungen sind gemeint, inwiefern sollen sie eingeschränkt werden und warum?
Welche Änderungen der Telekommunikationsüberwachung will die Bundesregierung vornehmen, um zu den im Koalitionsvertrag genannten „harmonischen Gesamtregelungen der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen“ zu kommen?
a) Ist nach Ansicht der Bundesregierung der bisherige Straftatenkatalog, der zur Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses berechtigt, zu eng gefasst, und wenn ja, warum?
b) Welche weiteren Straftaten sollen zu Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis berechtigen?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der im Koalitionsvertrag angekündigten Stärkung der Bundeskompetenzen bei der Bewältigung von Großkatastrophen auch den Ausbau der Kompetenzen der Bundeswehr und der Bundespolizei?
b) Welche weiteren Kompetenzerweiterungen des Bundes sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig bzw. zu prüfen?
c) Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Großkatastrophen“ und „Unglücksfälle“ und meint sie damit auch militärische oder terroristische Angriffe und deren Folgen?