[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14587
17. Wahlperiode 20. 08. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
16. August 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Gerhard Schick,
Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14477 –
Sachstand zum Konzept der finanziellen Anlagemöglichkeiten von Bürgerinnen
und Bürgern beim Stromnetzausbau
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang Juli 2013 haben der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit Peter Altmaier und sein Kabinettskollege – der
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler – zusammen mit den vier
Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ein Eckpunktepapier zur finanziellen
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Netzausbau auf Übertragungsnetzebene
vorgestellt (Pressemitteilung vom 5. Juli 2013 auf
www.bmu.de). Bereits im
September 2012 hatte Bundesumweltminister Peter Altmaier ein ähnliches
Papier veröffentlicht. Demnach haben die Menschen mit einer sogenannten
Bürgerdividende die Möglichkeit, sich mit ihrem Kapital zu einem festen
Zinssatz am Stromleitungsausbau zu beteiligen. Die Anteile sollen dabei vorrangig
den Eigentümern von Grundstücken oder den Bewohnern von Gemeinden
angeboten werden, die vom Netzausbau betroffen sind. Aber auch der
Allgemeinheit soll eine Beteiligung offenstehen.
Die rot-grüne Landesregierung Schleswig-Holstein hat ein Modell einer
finanziellen Beteiligung an Stromleitungen vor wenigen Wochen an der
Westküstenleitung gestartet und erste Erfahrungen damit sammeln können
(Pressemitteilung vom 30. Januar 2013 auf
www.schleswig-holstein.de).
Vonseiten der Bundesregierung gab es jedoch bis auf zwei
öffentlichkeitswirksame Auftritte, wo Eckpunktepapiere verteilt wurden, und nach Auffassung der
Fragesteller einer unzureichend beantworteten Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/11626) bisher keine
weitergehenden und konkreten Informationen zur Ausgestaltung.
1. Welche konkreten Schritte sind für die Implementierung der
„Bürgerdividende“ beim Netzausbau vorgesehen?
Für den Netzausbau und dessen Finanzierung sind grundsätzlich die
Netzbetreiber zuständig. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp
Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Peter Altmaier, haben sich mit den Übertragungsnetzbetreibern im Rahmen
eines gemeinsamen Eckpunktepapiers am 5. Juli 2013 darauf verständigt, dass
die Übertragungsnetzbetreiber zukünftig Möglichkeiten zur finanziellen
Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen am Netzausbau entwickeln werden. Auf
der Grundlage dieses Eckpunktepapiers entwickeln die
Übertragungsnetzbetreiber ihre jeweiligen Beteiligungsmodelle. Dabei obliegt die konkrete
Ausgestaltung und Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen den Netzbetreibern.
2. Die Änderung welcher Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.) ist
hierfür erforderlich, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung
hierbei?
Die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen ist bereits im geltenden
rechtlichen Rahmen möglich. Dies zeigt beispielsweise das Pilotvorhaben zur
Westküstenleitung in Schleswig-Holstein. Die Bundesregierung wird den Prozess der
Implementierung von Bürgerbeteiligungsmodellen weiter aktiv begleiten und
prüfen, ob für die Umsetzung bestimmter Beteiligungsformen gegebenenfalls
Hindernisse im rechtlichen Rahmen bestehen, die es zu beseitigen gilt.
3. In welchem Rechtsverhältnis werden die Anteilseigner durch den Ankauf
von Anteilen zum Netzbetreiber stehen?
Das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Netzbetreiber hängt davon ab, in
welcher Art und Weise der Netzbetreiber das jeweilige Finanzierungsinstrument
ausgestaltet hat.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Anleihe der Firma
TenneT TSO GmbH von der Ratingagentur Standard & Poor’s mit der Note
BB+ und damit als hochspekulativ eingestuft wird (FAZ vom 21. Juli 2013),
und inwiefern berücksichtigt sie dies bei der Ausgestaltung der Anleihe nach
dem Modell der Bundesregierung?
Die Verantwortung für die Ausgestaltung der jeweiligen
Finanzierungsinstrumente liegt ausschließlich bei den Netzbetreibern. Dabei sollten aus Sicht der
Bundesregierung Gestaltungsvarianten gewählt werden, die tatsächlich zu einer
Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz und zu einer Beschleunigung des
Netzausbaus führen. Die Übertragungsnetzbetreiber werden die Erfahrungen
aus dem Pilotvorhaben zur Westküstenleitung bei der Weiterentwicklung von
Beteiligungsmodellen berücksichtigen.
5. Zu welchem Ergebnis kam das vom Bundesumweltministerium in Auftrag
gegebene Gutachten zur „Bürgerdividende“ bei PriceWaterhouseCoopers
(PWC), und sind diese Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich?
Falls nein, aus welchem Grund ist dies nicht der Fall?
Das Gutachten von PriceWaterhouseCoopers empfiehlt eine
Fremdkapitalbeteiligung mit eigenkapitalnaher Risikobeteiligung (Genussrecht) als geeignetes
Finanzierungsinstrument für die Bürgerbeteiligung am Netzausbau. Das
Gutachten ist nach den allgemeinen Anforderungen für den Zugang nach Informationen
zugänglich.
6. Welche Beteiligungsform (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, GmbH
etc.) für Bürgerinnen und Bürger möchte die Bundesregierung durch die
„Bürgerdividende“ ermöglichen?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, den Netzbetreibern Vorgaben
hinsichtlich einer oder mehrerer Beteiligungsformen zu machen.
7. Wie will die Bundesregierung Kleinanleger im Insolvenzfall des ÜNB
konkret schützen?
Da der Netzbetrieb als reguliertes Geschäft umfangreichen Vorgaben unterliegt,
geht die Bundesregierung davon aus, dass die Insolvenz eines
Übertragungsnetzbetreibers in Deutschland schwer vorstellbar ist. Wenn gleichwohl eine
Insolvenz eines Übertragungsnetzbetreibers eintreten sollte, finden die
allgemeinen Vorschriften Anwendung. Die Behandlung der Gläubiger richtet sich
dabei nach der Art der eingegangenen Beteiligung. Der Bundesregierung ist
wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Netzbetreibern und den
Banken detailliert darüber informiert werden, welche Chancen und Risiken mit dem
Beteiligungsmodell jeweils verbunden sind und ob die jeweiligen Anlagen zu
den Spar- oder Investitionszielen der Bürgerinnen und Bürger passen.
8. Wird die Bundesregierung die Möglichkeit ausschließen, dass der Emittent
die Anleihen etwa bei einer Zinsanpassung kündigen kann, und mit
welcher Begründung?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Verzinsung der
„Bürgerdividende“ vom zentral von der Bundesnetzagentur festgelegten
regulierten Eigenkapitalsatz für Netzbetreiber abhängig gemacht wird, und wenn
nicht, wie bewertet sie die Möglichkeit, dass sich dadurch der politische
Widerstand gegen eine möglicherweise angemessene Senkung der
regulatorischen Eigenkapitalverzinsung erhöhen könnte, wodurch sich nach
Auffassung der Fragesteller eine Bevorzugung der Netzbetreiber auf Kosten
der Stromkunden in Deutschland ergeben würde?
Für die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalrendite gibt es ein gesetzlich
geregeltes, objektives und transparentes Verfahren. Eine Beeinflussung des
Verfahrens durch die Implementierung von Bürgerbeteiligungsmodellen hält die
Bundesregierung für ausgeschlossen.
10. Wird die Bundesregierung sich für eine feste Laufzeit der Anleihen
aussprechen, vor dem Hintergrund, dass derzeit nach Auffassung der
Fragesteller völlig unklar ist, wann der Übertragungsnetzbetreiber die Anleihen
auszahlen wird, da sie unbefristet laufen sollen?
Nein. Ob eine feste Laufzeit einer Anlage vorgesehen wird, hängt von der
konkreten Ausgestaltung durch den Netzbetreiber ab. In dem gemeinsamen
Eckpunktepapier haben sich Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler,
Bundesumweltminister Peter Altmaier und die Übertragungsnetzbetreiber darauf
verständigt, dass eine Handelbarkeit oder ein Rückkauf der Anlage durch die
Übertragungsnetzbetreiber in Abhängigkeit vom Finanzierungsinstrument
vorgesehen werden sollte, um den Bürgerinnen und Bürgern eine größere
Flexibilität zu eröffnen.
11. Welche konkreten Finanzierungsinstrumente als Anlageform wurden der
Bundesregierung von Seiten der ÜNB vorgeschlagen, und welches dieser
Modelle sieht die Bundesregierung am Geeignetsten zur Umsetzung an?
Abgesehen von dem Pilotprojekt zur Westküstenleitung haben die
Übertragungsnetzbetreiber der Bundesregierung bisher keine konkreten Anlageformen
vorgeschlagen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Wie viele Haushalte haben nach Informationen der Bundesregierung
bisher Zeichnungsunterlagen für die Westküstenleitung in Schleswig-
Holstein angefordert?
Nach Auskunft des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH haben
bisher ca. 1 500 Personen (Stand: 32. Kalenderwoche) Zeichnungsunterlagen
angefordert. Eine Zeichnung ist voraussichtlich bis zum 30. August 2013 möglich.
13. Sollen Bürgerinnen und Bürger neben der rein finanziellen Beteiligung am
Netzausbau über die Beteiligung auch Einfluss auf die Unternehmen und
Projekte des Netzausbaus ausüben können, und wenn ja, wie soll dies
möglich sein, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Die Bürgerinnen und Bürger können sich unter anderem über die in dieser
Legislaturperiode eingeführten bzw. gestarteten gesetzlich vorgesehenen
Beteiligungsmöglichkeiten in die allgemeine Netzplanung und die zugehörigen Planungs-
und Genehmigungsverfahren für konkrete Netzausbauprojekte einbringen.
Ein möglicher strategischer Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die
jeweiligen Netzbetreiber und Netzausbauprojekte ist mit dem Angebot zur
Bürgerdividende nicht beabsichtigt und vor dem Hintergrund einer Beteiligung von
lediglich bis zu 15 Prozent der Investitionssumme aus Sicht der
Bundesregierung eher unwahrscheinlich.
14. Für welche Bevölkerungsgruppe hält die Bundesregierung den Erwerb
einer Anleihe an einer Stromtrasse vor dem Hintergrund eines nach
Auffassung der Fragesteller hohen Risikos und damit der Notwendigkeit, dass aus
Gründen der Risikostreuung nur ein kleiner Anteil des Vermögens in ein
solches Finanzprodukt gehen sollte, für ökonomisch sinnvoll, und wie
hoch ist der Anteil dieser Gruppe an der Gesamtbevölkerung?
Die Beteiligungsmodelle stehen grundsätzlich allen Bevölkerungsgruppen
offen. Dabei ist eine Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten mit
unterschiedlichen Chancen und Risiken denkbar, so dass keine generelle Bewertung
möglich ist. Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und
Bürger von den Netzbetreibern und beteiligten Banken detailliert über die
Chancen und Risiken der jeweils angebotenen Finanzierungsinstrumente
informiert und dazu beraten werden, ob die jeweilige Anlage zu den Spar- und
Investitionszielen der Bürgerinnen und Bürger passt.
15. Von welchem Gesamtvolumen geht die Bundesregierung bei der
Implementierung einer „Bürgerdividende“ beim Netzausbau aus?
Derzeit kann die Bundesregierung keine Aussage zu dem Gesamtvolumen der
„Bürgerdividende“ beim Netzausbau machen, da diese im Wesentlichen davon
abhängt, welche Leitungsbauprojekte die Netzbetreiber als geeignet auswählen
und bis zu welchem Umfang die Netzbetreiber Beteiligungsmöglichkeiten
anbieten. In dem gemeinsamen Eckpunktepapier haben sich die Beteiligten darauf
verständigt, dass eine finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit
bis zu 15 Prozent der Investitionssumme bei geeigneten Netzausbauprojekten
ermöglicht werden soll.
16. Mit welcher Rendite für die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung am
Netzausbau rechnet die Bundesregierung?
In dem gemeinsamen Eckpunktepapier haben sich Bundeswirtschaftsminister
Dr. Philipp Rösler, Bundesumweltminister Peter Altmaier und die
Übertragungsnetzbetreiber darauf verständigt, dass eine marktgerechte Rendite von bis
zu 5 Prozent angestrebt ist. Die konkrete Rendite eines
Finanzierungsinstruments wird im Wesentlichen von der Ausgestaltung der Anlage, dem
Marktumfeld und dem enthaltenen Risiko abhängen.
17. Wie soll diese Rendite in Relation zu den von der Bundesnetzagentur
festgelegten Renditen für die Betreiber von Übertragungs- und Verteilnetzen
stehen?
Zwischen der Rendite einer Anlagemöglichkeit im Rahmen eines
Bürgerbeteiligungsmodells und der von der Bundesnetzagentur festgelegten regulatorischen
Eigenkapitalrendite gibt es keinen unmittelbaren Zusammenhang.
18. Welche Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung über die
Kostenaufteilung der finanziellen Anlagemöglichkeiten im Rahmen der
Anreiz- und Netzentgeltregulierung für Industrie und Privatpersonen (hier
insbesondere, nach welchen Kriterien es [Teil-]Befreiungen für einzelne
Akteure geben soll), von der in der Protokollerklärung im gemeinsamen
Papier zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi), des Bundesministeriums für Umweltschutz, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) und des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB)
gesprochen wird?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, für Bürgerbeteiligungsmodelle
eine von den allgemeinen Regelungen abweichende Kostenaufteilung im
Rahmen der Netzentgeltregulierung vorzusehen.
19. Woher stammt die im gemeinsamen Papier mit dem BMWi und den ÜNB
genannte Zahl von bis zu 1 000 Euro als Mindesteinlage vor dem
Hintergrund, dass nach Auffassung der Fragesteller finanzschwächeren
Anwohnerinnen und Anwohnern damit der Zugang zu finanziellen
Beteiligungsmöglichkeiten erschwert wird, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Die im gemeinsamen Eckpunktepapier genannte Zahl von 1 000 Euro als
Mindesteinlage wurde nach Gesprächen mit Übertragungsnetzbetreibern und
Bankenvertretern aufgenommen. Es steht den Netzbetreibern frei, auch
niedrigere Mindesteinlagen festzulegen. Mit der Begrenzung der Mindesteinlage auf
1 000 Euro soll sichergestellt werden, dass sich einerseits möglichst viele
Bürgerinnen und Bürger beteiligen können und andererseits der für die Umsetzung
der Bürgerdividende erforderliche Verwaltungsaufwand begrenzt wird.
20. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „private Anlegerinnen und
Anleger, die in betroffenen Landkreisen wohnen oder an
Grundstückseigentümer, die von dem konkreten Leitungsbauvorhaben betroffen sind“,
von dem im genannten gemeinsamen Papier, in den Fragen 18 und 19,
gesprochen wird?
Diese Formulierung ist weit zu verstehen und soll alle von einem
Leitungsbauvorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger einbeziehen. Die konkrete
Bestimmung des Kreises der Betroffenen erfolgt durch die Netzbetreiber bei der
Ausgabe der Anlage.
21. Wie sollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Anteilseigner konkret
geschützt und die Risiken minimiert werden?
Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Anleger werden durch die geltenden
Kapitalmarktregeln geschützt. Die Risiken einer Anlage sind abhängig von der
konkreten Ausgestaltung, die vom ausgebenden Netzbetreiber gewählt wird.
22. Welche konkreten Risiken tragen die Bürger bzw. Anteilseigner etwa bei
Leitungsausbauverzögerungen oder Schadensfällen?
Mögliche Risiken der Anleger hängen von der konkret gewählten
Beteiligungsform ab.
23. Welche Unterschiede (bitte einzeln aufschlüsseln) gibt es zwischen dem
Modell der TenneT TSO GmbH an der Westküstenleitung in Schleswig-
Holstein und dem Modell von Bundesumweltminister Peter Altmaier,
worauf er im „Deutschlandfunk“ am 22. Juli 2013 hinwies?
Der Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier sowie das
gemeinsame Eckpunktepapier zur Bürgerdividende sind darauf gerichtet, einen
Rahmen für die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorzugeben.
Das Pilotvorhaben zur Westküstenleitung in Schleswig-Holstein ist eine erste
Umsetzung einer Bürgerdividende, die wichtige Erkenntnisse für die
Weiterentwicklung von Beteiligungsmodellen liefern wird.
24. Wie will die Bundesregierung der Kritik entgegnen, wonach die
Bürgerdividende der Bundesregierung als „riskante Anleihe“, die im
Insolvenzfall des ÜNB „nachrangig bedient“ werde, entgegnen, von der u. a. in der
„FAZ“ vom 21. Juli 2013 die Rede ist?
Die Verantwortung für die Ausgestaltung der jeweiligen
Finanzierungsinstrumente liegt ausschließlich bei den Netzbetreibern. Es ist Aufgabe der
Netzbetreiber und der ausgebenden Banken, potenzielle Anleger über Chancen und
Risiken umfassend aufzuklären.
25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von Rodger
Rinke von der Landesbank Baden-Württemberg in der „FAZ“ vom 21. Juli
2013 zum Westküstenmodell abgegebenen Bewertung, „für den normalen
Kleinanleger“ sei es „kaum möglich, diese Anleihe zu verstehen“, und
inwiefern berücksichtigt sie diese Kritik bei der Ausgestaltung der Anleihe
nach dem Modell der Bundesregierung?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein eigenes Beteiligungsmodell zu
entwickeln. Die Übertragungsnetzbetreiber werden die Erfahrungen mit dem
Pilotvorhaben zur Westküstenleitung bei der Entwicklung und Ausgestaltung
weiterer Finanzierungsinstrumente einfließen lassen.
26. Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko einer sehr geringen Liquidität
aufgrund geringer Handelbarkeit der Anleihe der TenneT TSO GmbH ein
(vgl. FAZ vom 23. Juli 2013), und inwiefern berücksichtigt sie dies bei der
Ausgestaltung der Anleihe nach dem Modell von Bundesumweltminister
Peter Altmaier?
Bei der Bürgeranleihe zur Westküstenleitung hat die TenneT TSO GmbH eine
Handelbarkeit der Anteile an der Börse vorgesehen. Die Liquidität der Anleihe
wird im Wesentlichen von der Attraktivität der Anlage, dem Marktumfeld und
der Anzahl der verkaufsbereiten Anleger abhängen. Die
Übertragungsnetzbetreiber werden die Erfahrungen mit der Bürgeranleihe zur Westküstenleitung in
die Entwicklung und Ausgestaltung weiterer Beteiligungsmodelle einfließen
lassen.
27. An welchen Punkten sieht Bundesumweltminister Peter Altmaier konkret
die „mangelnde Sorgfalt der Recherche“ über die Bürgerdividende (siehe
u. a. Frankfurter Rundschau vom 23. Juli 2013)?
Die Kritik von Bundesumweltminister Peter Altmaier richtet sich gegen die
Darstellung in der Presse, er habe sich im Rahmen seines Vorschlages zur
Bürgerdividende auch für eine konkrete Ausgestaltung, wie sie die TenneT TSO GmbH
im Rahmen des Pilotprojektes zur Westküstenleitung vorgenommen hat,
ausgesprochen oder diese gar beworben. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr sieht das
gemeinsame Eckpunktepapier zur Bürgerdividende vor, dass die
Übertragungsnetzbetreiber ihre jeweiligen Beteiligungsmodelle in eigener Verantwortung
entwickeln. Im Rahmen der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers wurde
darauf hingewiesen, dass die Übertragungsnetzbetreiber bei der Entwicklung der
Beteiligungsmodelle die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt von der TenneT TSO
GmbH einfließen lassen werden.
28. Sind der Bundesregierung ähnliche Modelle einer Bürgerdividende in
anderen Nationen bekannt, und falls ja, welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht sie aus deren Ausgestaltung?
Nein.
29. Gilt nach wie vor das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
verankerte Ziel der Gründung einer „unabhängigen und
kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft“, und wenn ja, durch welche konkreten Aktivitäten
soll das Ziel erreicht werden, bzw. wenn nein, warum nicht?
Die Prüfungen der Bundesregierung zur Umsetzung des Auftrags des
Koalitionsvertrags haben ergeben, dass die Überführung der Übertragungsnetze in
eine neu zu gründende unabhängige und kapitalmarktfähige Netzgesellschaft
aufgrund des Widerstands aus den Kreisen der Übertragungsnetzbetreiber
derzeit nicht möglich ist.
30. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über mögliche (Teil-)
Verkäufe von einzelnen ÜNB vor?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Informationen über Entscheidungen
hinsichtlich geplanter (Teil-)Verkäufe von einzelnen
Übertragungsnetzbetreibern vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]