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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sachstand zum Konzept der finanziellen Anlagemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern beim Stromnetzausbau

Nachfrage zur BT-Drs 17/11626; konkrete Schritte für die Implementierung der "Bürgerdividende", Rechtsänderungen, Ausgestaltung der Anleihe, Beteiligungsform, Anlegerschutz und Risikominimierung, Laufzeit, Einflussmöglichkeiten, in Betracht kommende Bevölkerungsgruppe, Gesamtvolumen, erwartete Rendite, Mindesteinlage; Gründung einer Netzgesellschaft<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

20.08.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1447701. 08. 2013

Sachstand zum Konzept der finanziellen Anlagemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern beim Stromnetzausbau

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Stephan Kühn, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anfang Juli 2013 haben der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier und sein Kabinettskollege – der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler – zusammen mit den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ein Eckpunktepapier zur finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Netzausbau auf Übertragungsnetzebene vorgestellt (Pressemitteilung vom 5. Juli 2013 auf www.bmu.de). Bereits im September 2012 hatte Bundesumweltminister Peter Altmaier ein ähnliches Papier veröffentlicht. Demnach haben die Menschen mit einer sogenannten Bürgerdividende die Möglichkeit, sich mit ihrem Kapital zu einem festen Zinssatz am Stromleitungsausbau zu beteiligen. Die Anteile sollen dabei vorrangig den Eigentümern von Grundstücken oder den Bewohnern von Gemeinden angeboten werden, die vom Netzausbau betroffen sind. Aber auch der Allgemeinheit soll eine Beteiligung offenstehen.

Die rot-grüne Landesregierung Schleswig-Holstein hat ein Modell einer finanziellen Beteiligung an Stromleitungen vor wenigen Wochen an der Westküstenleitung gestartet und erste Erfahrungen damit sammeln können (Pressemitteilung vom 30. Januar 2013 auf www.schleswig-holstein.de).

Vonseiten der Bundesregierung gab es jedoch bis auf zwei öffentlichkeitswirksame Auftritte, wo Eckpunktepapiere verteilt wurden, und nach Auffassung der Fragesteller einer unzureichend beantworteten Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/11626) bisher keine weitergehenden und konkreten Informationen zur Ausgestaltung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche konkreten Schritte sind für die Implementierung der „Bürgerdividende“ beim Netzausbau vorgesehen?

2

Die Änderung welcher Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.) ist hierfür erforderlich, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?

3

In welchem Rechtsverhältnis werden die Anteilseigner durch den Ankauf von Anteilen zum Netzbetreiber stehen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Anleihe der Firma TenneT TSO GmbH von der Ratingagentur Standard & Poor’s mit der Note BB+ und damit als hochspekulativ eingestuft wird (FAZ vom 21. Juli 2013), und inwiefern berücksichtigt sie dies bei der Ausgestaltung der Anleihe nach dem Modell der Bundesregierung?

5

Zu welchem Ergebnis kam das vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur „Bürgerdividende“ bei PriceWaterhouseCoopers (PWC), und sind diese Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich?

Falls nein, aus welchem Grund ist dies nicht der Fall?

6

Welche Beteiligungsform (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, GmbH etc.) für Bürgerinnen und Bürger möchte die Bundesregierung durch die „Bürgerdividende“ ermöglichen?

7

Wie will die Bundesregierung Kleinanleger im Insolvenzfall des ÜNB konkret schützen?

8

Wird die Bundesregierung die Möglichkeit ausschließen, dass der Emittent die Anleihen etwa bei einer Zinsanpassung kündigen kann, und mit welcher Begründung?

9

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Verzinsung der „Bürgerdividende“ vom zentral von der Bundesnetzagentur festgelegten regulierten Eigenkapitalsatz für Netzbetreiber abhängig gemacht wird, und wenn nicht, wie bewertet sie die Möglichkeit, dass sich dadurch der politische Widerstand gegen eine möglicherweise angemessene Senkung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung erhöhen könnte, wodurch sich nach Auffassung der Fragesteller eine Bevorzugung der Netzbetreiber auf Kosten der Stromkunden in Deutschland ergeben würde?

10

Wird die Bundesregierung sich für eine feste Laufzeit der Anleihen aussprechen, vor dem Hintergrund, dass derzeit nach Auffassung der Fragesteller völlig unklar ist, wann der Übertragungsnetzbetreiber die Anleihen auszahlen wird, da sie unbefristet laufen sollen?

11

Welche konkreten Finanzierungsinstrumente als Anlageform wurden der Bundesregierung von Seiten der ÜNB vorgeschlagen, und welches dieser Modelle sieht die Bundesregierung am Geeignetsten zur Umsetzung an?

12

Wie viele Haushalte haben nach Informationen der Bundesregierung bisher Zeichnungsunterlagen für die Westküstenleitung in Schleswig-Holstein angefordert?

13

Sollen Bürgerinnen und Bürger neben der rein finanziellen Beteiligung am Netzausbau über die Beteiligung auch Einfluss auf die Unternehmen und Projekte des Netzausbaus ausüben können, und wenn ja, wie soll dies möglich sein, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

14

Für welche Bevölkerungsgruppe hält die Bundesregierung den Erwerb einer Anleihe an einer Stromtrasse vor dem Hintergrund eines nach Auffassung der Fragesteller hohen Risikos und damit der Notwendigkeit, dass aus Gründen der Risikostreuung nur ein kleiner Anteil des Vermögens in ein solches Finanzprodukt gehen sollte, für ökonomisch sinnvoll, und wie hoch ist der Anteil dieser Gruppe an der Gesamtbevölkerung?

15

Von welchem Gesamtvolumen geht die Bundesregierung bei der Implementierung einer „Bürgerdividende“ beim Netzausbau aus?

16

Mit welcher Rendite für die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung am Netzausbau rechnet die Bundesregierung?

17

Wie soll diese Rendite in Relation zu den von der Bundesnetzagentur festgelegten Renditen für die Betreiber von Übertragungs- und Verteilnetzen stehen?

18

Welche Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung über die Kostenaufteilung der finanziellen Anlagemöglichkeiten im Rahmen der Anreiz- und Netzentgeltregulierung für Industrie und Privatpersonen (hier insbesondere, nach welchen Kriterien es [Teil-]Befreiungen für einzelne Akteure geben soll), von der in der Protokollerklärung im gemeinsamen Papier zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), des Bundesministeriums für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) gesprochen wird?

19

Woher stammt die im gemeinsamen Papier mit dem BMWi und den ÜNB genannte Zahl von bis zu 1 000 Euro als Mindesteinlage vor dem Hintergrund, dass nach Auffassung der Fragesteller finanzschwächeren Anwohnerinnen und Anwohnern damit der Zugang zu finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten erschwert wird, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

20

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „private Anlegerinnen und Anleger, die in betroffenen Landkreisen wohnen oder an Grundstückseigentümer, die von dem konkreten Leitungsbauvorhaben betroffen sind“, von dem im genannten gemeinsamen Papier, in den Fragen 18 und 19, gesprochen wird?

21

Wie sollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Anteilseigner konkret geschützt und die Risiken minimiert werden?

22

Welche konkreten Risiken tragen die Bürger bzw. Anteilseigner etwa bei Leitungsausbauverzögerungen oder Schadensfällen?

23

Welche Unterschiede (bitte einzeln aufschlüsseln) gibt es zwischen dem Modell der TenneT TSO GmbH an der Westküstenleitung in Schleswig-Holstein und dem Modell von Bundesumweltminister Peter Altmaier, worauf er im „Deutschlandfunk“ am 22. Juli 2013 hinwies?

24

Wie will die Bundesregierung der Kritik entgegnen, wonach die Bürgerdividende der Bundesregierung als „riskante Anleihe“, die im Insolvenzfall des ÜNB „nachrangig bedient“ werde, entgegnen, von der u. a. in der „FAZ“ vom 21. Juli 2013 die Rede ist?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von Rodger Rinke von der Landesbank Baden-Württemberg in der „FAZ“ vom 21. Juli 2013 zum Westküstenmodell abgegebenen Bewertung, „für den normalen Kleinanleger“ sei es „kaum möglich, diese Anleihe zu verstehen“, und inwiefern berücksichtigt sie diese Kritik bei der Ausgestaltung der Anleihe nach dem Modell der Bundesregierung?

26

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko einer sehr geringen Liquidität aufgrund geringer Handelbarkeit der Anleihe der TenneT TSO GmbH ein (vgl. FAZ vom 23. Juli 2013), und inwiefern berücksichtigt sie dies bei der Ausgestaltung der Anleihe nach dem Modell von Bundesumweltminister Peter Altmaier?

27

An welchen Punkten sieht Bundesumweltminister Peter Altmaier konkret die „mangelnde Sorgfalt der Recherche“ über die Bürgerdividende (siehe u. a. Frankfurter Rundschau vom 23. Juli 2013)?

28

Sind der Bundesregierung ähnliche Modelle einer Bürgerdividende in anderen Nationen bekannt, und falls ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus deren Ausgestaltung?

29

Gilt nach wie vor das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP verankerte Ziel der Gründung einer „unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft“, und wenn ja, durch welche konkreten Aktivitäten soll das Ziel erreicht werden, bzw. wenn nein, warum nicht?

30

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über mögliche (Teil-) Verkäufe von einzelnen ÜNB vor?

Berlin, den 1. August 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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