Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 32 „Internationale Zusammenarbeit“ der UN-Behindertenrechtskonvention in der 17. Wahlperiode
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katja Kipping, Niema Movassat, Thomas Nord, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den Allgemeinen Verpflichtungen nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), welche seit dem 26. März 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, heißt es in Absatz 3: „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“
Damit erlangte der von der emanzipatorischen Behindertenbewegung schon lange geforderte Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“ eine rechtliche Grundlage. Dies betrifft auch die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bzw. Fragen der internationalen Zusammenarbeit, denn in Artikel 32 „Internationale Zusammenarbeit“ der BRK heißt es: „Die Vertragsstaaten anerkennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und deren Förderung zur Unterstützung der einzelstaatlichen Anstrengungen für die Verwirklichung des Zwecks und der Ziele dieses Übereinkommens und treffen diesbezüglich geeignete und wirksame Maßnahmen, zwischenstaatlich sowie, soweit angebracht, in Partnerschaft mit den einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft, insbesondere Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Unter anderem können sie Maßnahmen ergreifen, um a) sicherzustellen, dass die internationale Zusammenarbeit, einschließlich internationaler Entwicklungsprogramme, Menschen mit Behinderungen einbezieht und für sie barrierefrei zugänglich ist; b) Capacity-building zu fördern und zu unterstützen, unter anderem durch den Austausch und die Weitergabe von Informationen, Erfahrungen, Ausbildungsprogrammen und vorbildlichen Praktiken; c) die Forschungszusammenarbeit und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen zu ermöglichen; d) soweit angebracht, technische und wirtschaftliche Unterstützung zu leisten, unter anderem durch Förderung des Zugangs zu barrierefreien und unterstützenden Technologien und ihres Austauschs sowie durch Weitergabe von Technologien.“ (siehe Schattenübersetzung, Netzwerk Artikel 3 e. V.).
Drucksache 17/14498 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 32 der BRK in der 17. Wahlperiode (bitte aufschlüsseln nach obersten Bundesbehörden, Jahr und die jeweiligen Aktivitäten, die ggf. damit verbundenen finanziellen Aufwendungen des Bundes und die dabei einbezogenen Behindertenorganisationen nennen), und wie bewertet die Bundesregierung die dabei erzielten Ergebnisse?
Welche bilaterale und multilaterale Abkommen hat die Bundesregierung in der 17. Wahlperiode unterzeichnet, in denen auch Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbart wurden (bitte aufschlüsseln nach obersten Bundesbehörden, Jahr und die jeweiligen Abkommen und Vertragspartner nennen)?
Bei welchen dieser Abkommen waren Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der BRK beteiligt (bitte konkret benennen)?
Bei welchen Auslandsreisen wurde die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie andere Mitglieder der Bundesregierung in der 17. Wahlperiode von Vertretern der Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen, aus Kultur, Wissenschaft und anderen Bereichen der Gesellschaft begleitet (bitte Reisedatum, Reiseziele, Leitung sowie Größe der Regierungsdelegation und Zweck der Reise nennen)?
Bei welchen dieser Reisen waren die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und andere behindertenpolitische Themen Gegenstand der Reise bzw. der während der Reise erfolgten Gespräche und Besichtigungen?
Bei welchen dieser Reisen waren Menschen mit Behinderungen bzw. Vertretungen von Behindertenverbänden dabei (bitte einzeln nennen)?
Bei welchen Staatsbesuchen in Deutschland in der 17. Wahlperiode waren die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und andere behindertenpolitische Fragen ein Thema in den offiziellen Gesprächen, und bei welchen dieser Gespräche waren Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen daran beteiligt (bitte einzeln nennen)?
Welche Aktivitäten zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit von Behindertenorganisationen gab es seitens der Bundesregierung in der 17. Wahlperiode (bitte aufschlüsseln nach obersten Bundesbehörden, Jahr und die jeweilige Aktivität und die ggf. jeweilige finanzielle Förderung nennen)?