Rüstungsexport nach Saudi-Arabien – zunächst verweigerte Zulieferung von deutschen Komponenten nach Frankreich zum Weiterexport nach Saudi-Arabien
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Saudi-Arabien ist einer der besten Kunden der deutschen Rüstungsindustrie. Allein im Jahr 2012 genehmigte die Bundesregierung den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Wert von 1,237 Mrd. Euro (Antwort auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 17/12440). In früheren Jahren wurde bereits u. a. der Export von Fertigungsunterlagen und Spezialmaschinen für eine Fabrik zum Bau des Sturmgewehres G36 genehmigt. Dieses stellt die Golfmonarchie nun in Lizenz her. Darüber hinaus beschied die Bundesregierung eine Voranfrage zur Lieferung von 270 Kampfpanzern des Typs Leopard 2A7+ positiv, der insbesondere zur Niederschlagung von inneren Unruhen und Rebellionen geeignet ist. Bei all diesen Entscheidungen spielte die katastrophale Menschenrechtslage in Saudi-Arabien offensichtlich keine Rolle. Und dies obwohl die Bundesregierung selbst dem Land in ihrem aktuellen Menschenrechtsbericht eine verheerende Menschenrechtsbilanz attestiert: „Die Todesstrafe (wurde) 2011 mindestens 73 Mal und 2010 mindestens 37 Mal vollstreckt. Körperstrafen wie z. B. das Auspeitschen werden regelmäßig vollzogen. Dissidenten werden inhaftiert, Geständnisse erzwungen. Frauen werden wesentliche Menschenrechte vorenthalten, minderjährige Mädchen zwangsverheiratet. Freie Meinungsäußerung ist nur teilweise möglich. Die Religionsausübung ist für nicht-muslimische Religionen verboten, die schiitische Minderheit im Osten des Landes wird diskriminiert.“ (Zehnter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, Bundestagsdrucksache 17/11250).
Saudi-Arabien beauftragte in den Jahren 2011 und 2012 die französischen Rüstungskonzerne Nexter und Lohr-Soframe mit der Lieferung von 264 gepanzerten Fahrzeugen des Typs Aravis und 68 gepanzerten Fahrzeugen MPCV. Beide Fahrzeuge basieren auf dem Unimog-5000-Chassis der deutschen Daimler AG. 2012 stellte Daimler einen Ausfuhrantrag für die Chassis nach Frankreich. Nach Darstellung des französischen Onlinemagazins „Boursier“ vom 24. Dezember 2012 (www.boursier.com/actualites/news/defense-berlin-bloquerait-deux-contrats-francais-avec-l-arabie-saoudite-512190.html?sitemap) verweigerte die Bundesregierung jedoch die Exportgenehmigung „aus humanitären Gründen“ im Hinblick auf die „autokratische Regierung“ in Saudi-Arabien.
Die Angelegenheit führte zu Nachfragen in der französischen Nationalversammlung (http://questions.assemblee-nationale.fr/q14/14-15395QE.htm) und zu einer gemeinsamen schriftlichen Intervention des Vorsitzenden des Außen- und Verteidigungsausschusses des Senats, Jean-Louis Carrere, und der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses der Nationalversammlung, Patricia Adam, in Berlin (Brief von Jean-Louis Carrere und Patricia Adam an die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, die Abgeordnete Susanne Kastner vom 19. Dezember 2012). Ebenso war die verweigerte Genehmigung, Gegenstand eines Gespräches, das der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Stéphane Beemelmans, im Dezember 2012 in Paris mit französischen Verteidigungspolitikern führte.
Einem Artikel von „Les Echos“ vom 1. März 2013 zufolge haben die französischen Interventionen Früchte getragen (www.lesechos.fr/01/03/2013/LesEchos/21387-082-ECH_armement---nexter-a-engrange-des-prises-de-commandes-record-a-l-international-en-2012.htm?texte=arabie%20saoudite%20armement).
Die Bundesregierung genehmigte schließlich die Zulieferungen nach Frankreich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Trifft es zu, dass im Jahr 2012 ein Antrag bzw. mehrere Anträge auf Exportgenehmigung für die Lieferung von Chassis für die französischen gepanzerten Fahrzeuge der Typen Aravis bzw. MPCV, die nach Saudi-Arabien geliefert werden sollten, bei der Bundesregierung bzw. bei ihr unterstellten Behörden eingegangen ist/sind (bitte unter Angabe der Stückzahl und ggf. der Spezifikation)?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung bzw. ihr unterstellte Behörden im vergangenen Jahr eine Exportgenehmigung bzw. mehrere Exportgenehmigungen für diesen Export bzw. diese Exporte verweigert hat?
Welche Stellen waren mit der Genehmigung/den Genehmigungen befasst, und welche hat sie schließlich aus welchen konkreten Gründen versagt (bitte im Wortlaut)?
Für den Fall, dass eine endgültige Ablehnung der Genehmigung/ Genehmigungen nicht erfolgte, welche Ursache hatte die verzögerte Bearbeitung des Exportantrages/der Exportanträge?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung diese Verweigerung/die Verzögerung des Exportantrages/der Exportanträge mit humanitären Bedenken angesichts des Charakters des saudischen Staates begründet hat?
Sofern die Bundesregierung Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage in Saudi-Arabien hatte, in welchen politischen bzw. menschenrechtspolitischen Punkten unterschied sich das französische Exportvorhaben von denen deutscher Rüstungskonzerne, denen die Bundesregierung im gleichen Jahr Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien erteilt hat?
Existierten Bedenken hinsichtlich der saudischen Menschenrechtslage, die auf ganz konkrete Menschenrechtsverletzungen (Folterungen, Tötungen, Verhaftungen, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts etc.) zurückgingen und zum damaligen Zeitpunkt gegen eine Exportgenehmigung sprachen (bitte nach konkretem Vorfall, Zeitpunkt und Quelle angeben)?
Hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien, die die Bundesregierung nach eigenen Angaben „sorgfältig“ beobachtet (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Deutsche Waffenexporte in den Nahen Osten und Nordafrika“, Bundestagsdrucksache 17/5007) zwischen Mitte 2012 bis März 2013 geändert, und wenn ja, wie?
Trifft es zu, dass der Staatssekretär Stéphane Beemelmans im Dezember 2012 in Paris Bedenken der Opposition im Deutschen Bundestag als Verweigerungs- bzw. Verzögerungsgrund anführte?
Welche durchschnittliche Bearbeitungszeit haben Anträge auf Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Frankreich, die schließlich reexportiert werden sollen, und wie war die Bearbeitungszeit im vorliegenden Fall?
Welche Entwicklungen der deutschen Rüstungsindustrie entsprechen dem Typ Aravis von Nexter, welche dem MPCV von Lohr-Soframe?
Und wurden für diese deutschen Produkte in den vergangenen Jahren Exportgenehmigungen für eine Lieferung nach Saudi-Arabien beantragt?
Wann hat die Bundesregierung schließlich den Export von Chassis für die französischen gepanzerten Fahrzeuge mit dem Endverbleib Saudi-Arabien mit welchem Wert genehmigt, und welche Gründe waren nun hierfür ausschlaggebend?
Von welcher Stelle (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Staatssekretärsrunde der beteiligten Bundesministerien, Bundesminister) erging schließlich die Weisung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, den Export/die Exporte zu genehmigen?
Die Lieferung welcher weiteren Komponenten neben dem Chassis für die besagten französischen Fahrzeuge hat die Bundesregierung genehmigt?