[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14734
17. Wahlperiode 11. 09. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
9. September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Lukrezia Jochimsen,
Ulla Lötzer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14541 –
Das geplante Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA zwischen den USA und
der Europäischen Union und seine Auswirkungen auf die Bereiche Kultur,
Landwirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Datenschutz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits im Vorfeld während der Verhandlungsvorbereitungen und beim
Abstimmen des europäischen Verhandlungsmandats, aber auch während der ersten
Verhandlungsrunde Mitte Juli 2013 gab es laute Stimmen aus den Bereichen
Kultur, Landwirtschaft, Medizin aber auch aus der Bürgerrechtsbewegung, die
Kritik am geplanten TTIP-Abkommen (TTIP = Transatlantische Handels- und
Investmentpartnerschaft) zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA
übten.
Es wurden in all diesen Bereichen Forderungen laut, gewisse Güter,
Dienstleistungen oder Regulierungen vom geplanten Abkommen unberührt zu lassen,
beziehungsweise die Verhandlungen gänzlich einzustellen, da das Abkommen
kulturelle Vielfalt aber auch die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und EU-
Bürger, Produktstandards und Produktionsbedingungen gefährde.
Lediglich audiovisuelle Dienstleistungen sind nun von Seiten der
Europäischen Kommission mit einem solchen Veto belegt und selbst dieses Veto
wurde vom EU-Handelskommissar Karel De Gucht jüngst in Frage gestellt.
Die Erwartungen der ökonomischen Auswirkungen des Abkommens werden
in der Wissenschaft höchst unterschiedlich beurteilt: Während das
arbeitgebernahe Ifo-Institut mehr Arbeitsplätze und ein höheres Wirtschaftswachstum
erwartet (
www.cesifo-group.de), schätzt das gewerkschaftsnahe Institut für
Makroökonomie und Konjunkturanalyse (IMK) die möglichen positiven
Effekte als gering ein (IMK Report 85, Juli 2013). Anlässlich der vielfachen
Kritik an den Verhandlungsinhalten und mangelnder Transparenz wird diese
Kleine Anfrage gestellt.
1. Betrifft die im Verhandlungsmandat für audiovisuelle Dienstleistungen
vorgesehene Ausnahme nach Ansicht der Bundesregierung auch die Tätigkeit
von Verwertungsgesellschaften und Lizenzagenturen?
Die Ausnahme für audiovisuelle Dienstleistungen im Mandat entspricht den
bisher in anderen Mandaten enthaltenen Ausnahmen. Aufgaben der
Verwertungsgesellschaften zur Verwaltung von Rechten, die in Zusammenhang mit
audiovisuellen Dienstleistungen bestehen, fallen nach Auffassung der
Bundesregierung darunter.
2. Wie verhält sich die Ausnahme für audiovisuelle Dienstleistungen zur
Einbeziehung der Dienstleistungen in den Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologien, bzw. in welcher Weise ist sichergestellt, dass
Regelungen, die letztere betreffen, nicht zugleich auf audiovisuelle
Dienstleistungen angewandt werden?
Die Verhandlungen befinden sich in der Anfangsphase, daher ist noch nicht
absehbar, ob und gegebenenfalls welche Regelungen im Bereich der Informations-
und Kommunikationstechnologien getroffen werden.
3. Wie ist sichergestellt, dass im Rahmen des Abkommens zu treffende
Regelungen zum geistigen Eigentum keine Auswirkungen auf audiovisuelle
Dienstleistungen haben?
Der Schutz geistigen Eigentums ist auch für den audiovisuellen Bereich
bedeutsam, etwa im Bereich des Urheberrechts. Eine Ausklammerung audiovisueller
Dienstleistungen vom Schutzbereich des geistigen Eigentums ist nicht Ziel der
Verhandlungen. Insgesamt sind die Maßgaben des Verhandlungsmandats in
Bezug auf den Ausschluss des audiovisuellen Bereichs sowie zum Schutz und
zur Förderung der kulturellen Vielfalt zu beachten.
4. Unter welchen Umständen wird die Bundesregierung einer möglichen
Aufhebung der Ausnahme für audiovisuelle Medien zustimmen, wie sie in der
sogenannten Öffnungsklausel vereinbart ist?
Die Bundesregierung hat dem Verhandlungsmandat in der derzeitigen Fassung
zugestimmt. Ein Anlass für weitergehende Überlegungen zur erneuten
Änderung des Mandats besteht derzeit nicht.
5. Stimmt die Bundesregierung der Aussage des EU-Handelskommissars
Karel De Gucht zu, dass der audiovisuelle Sektor nicht vollständig von den
Verhandlungen ausgeschlossen sei?
Wenn ja, warum nicht?
Wenn nein, hat oder wird die Bundesregierung entsprechend auf die
Verhandlungsführung von Karel De Gucht einwirken?
Die Bundesregierung hat immer deutlich gemacht, dass die Übernahme von
Marktöffnungsverpflichtungen für den audiovisuellen Sektor auch angesichts
der ablehnenden Haltung der Bundesländer nicht beabsichtigt ist. Das
Verhandlungsmandat legt unzweideutig fest, dass audiovisuelle Dienstleistungen vom
Kapitel über Dienstleistungen und Niederlassung nicht erfasst werden.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung des geistigen
Eigentums in den Regelungsbereich eines Handelsabkommens mit den USA vor
dem Hintergrund der Unterschiede zwischen dem Copyright- und dem
Urheberrechtsregime?
Aus Sicht der Bundesregierung schließen es die teilweise unterschiedlichen
Regelungskonzepte des kontinentaleuropäischen und des US-amerikanischen
Urheberrechts nicht grundsätzlich aus, völkerrechtliche Vereinbarungen über
Fragen des geistigen Eigentums zu treffen. Dementsprechend sind sowohl
Deutschland als auch die USA Parteien einer Vielzahl von Abkommen zum
geistigen Eigentum, einschließlich des Urheberrechts.
7. Hat sich die Bundesregierung für eine Ausnahme des geistigen Eigentums
aus dem Regelungsbereich des Freihandelsabkommens eingesetzt, und falls
nicht, wie begründet sie dies vor dem Hintergrund des Mandats der
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)?
Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten enthalten im Interesse
europäischer und deutscher Rechteinhaber in der Regel Bestimmungen zum Schutz
geistiger Eigentumsrechte. Auch die Hochrangige Arbeitsgruppe zu
Beschäftigung und Wachstum aus Vertretern der EU und der USA, die die Verhandlungen
vorbereitet hatte, hat in ihrem Abschlussbericht empfohlen, Möglichkeiten zur
Behandlung einer begrenzten Anzahl von wichtigen Fragen des geistigen
Eigentums zu prüfen, die im Interesse beider Seiten liegen.
Die Bundesregierung strebt in Übereinstimmung mit anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union sowie der Europäischen Kommission mit dem TTIP ein
umfassendes und ambitioniertes Abkommen an. Deshalb sollte im
Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission möglichst kein Bereich von
vornherein von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen werden.
Nach Auffassung der Bundesregierung stehen bilaterale Vereinbarungen nicht
im Gegensatz zu der Zusammenarbeit in internationalen Foren wie der WIPO,
sondern beide ergänzen sich.
8. In welchen Bereichen des geistigen Eigentums sieht die Bundesregierung
einen Bedarf für Neuregelungen im Rahmen des Freihandelsabkommens?
Die EU-Seite und die USA sind Vertragsparteien einer Vielzahl
völkerrechtlicher Verträge zum geistigen Eigentum und bieten beide bereits ein hohes
Schutzniveau. Es erscheint daher nicht erforderlich, umfassende Regelungen zu
sämtlichen Arten geistiger Eigentumsrechte zu treffen. Für Deutschland und die
EU ist unter anderem ein verbesserter Schutz geografischer Angaben für
Agrarerzeugnisse von Interesse. Dieser Schutz ist bisher in den USA nicht in gleichem
Maße ausgeprägt wie innerhalb der EU.
9. Hat sich die Bundesregierung im Vorfeld für die von vielen
Bürgerrechtsorganisationen geforderte Ausnahme für den gesamten Bereich des geistigen
Eigentums aus den Verhandlungen (
www.digitalegesellschaft.de,
Pressemitteilung vom 20. März 2013) eingesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Es wird in den Verhandlungen vor
allem darauf ankommen, ausgewogene Lösungen zu finden, die die Interessen
aller Betroffenen – Rechteinhaber, Unternehmen, Bürger – angemessen
ausbalancieren und die Grundrechte wahren. Dafür wird sich die Bundesregierung
einsetzen.
10. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Verhandlungen
Überlegungen auf europäischer Ebene, den Bereich des geistigen
Eigentums komplett aus den Verhandlungen auszunehmen?
Wenn ja, warum wurde dies nicht getan?
Wenn nein, warum nicht?
Derartige Überlegungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Auf die
Antwort zu den Fragen 7 und 9 wird verwiesen.
11. Mit welcher Begründung wurden im Verhandlungsmandat der
Europäischen Kommission lediglich audiovisuelle Dienstleistungen von den
Verhandlungen ausgenommen, nicht aber, wie etwa vom Europäischen
Parlament, der deutschen UNESCO-Kommission und dem Kulturrat gefordert,
kulturelle Dienstleistungen an sich?
Sämtliche Mitgliedstaaten waren der Auffassung, dass eine zusätzliche
Ausnahme für den gesamten Kulturbereich nicht erforderlich ist. Das Abkommen
darf aber keine Bestimmungen enthalten, die die kulturelle und sprachliche
Vielfalt in der Union oder ihren Mitgliedstaaten – insbesondere im kulturellen
Sektor – beeinträchtigen würden.
12. Hat die Bundesregierung bei der Einigung auf das EU-
Verhandlungsmandat die Position des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vertreten, der sich für die Ausnahme des gesamten Kulturbereichs
ausgesprochen hatte?
Wenn ja, mit welcher Begründung wurde diese Position aufgegeben?
Wenn nein, warum nicht?
Unter den in der Antwort zu Frage 11 geschilderten Voraussetzungen hat die
Bundesregierung eine zusätzliche Ausnahme für den Kulturbereich als nicht
erforderlich angesehen.
13. Wie bindend sind für die Bundesregierung bei den Verhandlungen um
kulturelle Dienstleistungen die mit der Ratifizierung des UNESCO-
Abkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen eingegangenen Verpflichtungen, und in welcher Form wird
sich die Bundesregierung dafür einsetzen, das ein Verhandlungsergebnis
bei der TTIP diesem UNESCO-Abkommen nicht widerspricht?
In der Präambel des Verhandlungsmandats vom 17. Juni 2013 wird ausdrücklich
auf das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der
Vielfalt kultureller Ausdrucksformen Bezug genommen. Dieses ist als
internationales Abkommen völkerrechtlich bindend und von der Europäischen Union sowie
von den Mitgliedstaaten zu beachten.
14. Wird sich die Bundesregierung für den Erhalt nationaler Sonderregelungen
wie die Buchpreisbindung oder den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf
gedruckte Bücher im Rahmen der Verhandlungen einsetzen?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird sich für die Erhaltung der Buchpreisbindung und des
ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf gedruckte Bücher einsetzen und ihre
Haltung gegenüber der Europäischen Kommission im Zuge der Verhandlungen
deutlich machen.
15. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen für den
Erhalt der Förderung von kleinen Kultur- und Medienunternehmen einsetzen?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Möglichkeit der Förderung von kleinen Kultur- und Medienunternehmen
wird durch die Verhandlungen nicht in Frage gestellt werden.
16. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die grundgesetzlich
festgeschriebene Leitlinienkompetenz der Bundesländer in Sachen Medien-
und Kulturpolitik durch das TTIP-Abkommen nicht verletzt wird?
Die Bundesregierung wird ihre Position zu den Verhandlungen in Bezug auf
Medien- und Kulturfragen wie schon bisher in anderen Verhandlungen eng mit
den Ländern abstimmen.
17. Wird die Bundesregierung ein Freihandelsabkommen ablehnen, wenn sich
abzeichnen sollte, dass die bestehenden Maßnahmen und Politiken auf EU-
und mitgliedstaatlicher Ebene im Bereich Kultur entgegen der
Einschätzung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, in der Zeitschrift „Politik &
Kultur“ 04/13 nicht sichergestellt, sondern in wesentlichen Teilen durch
das Abkommen gefährdet wären?
Wenn ja, was sind für die Bundesregierung wesentliche Teile dieser
bestehenden Maßnahmen und Politiken?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird im Lichte der Verhandlungsergebnisse ihre Haltung
zu einem Abschluss des Abkommens festlegen und ist zuversichtlich, dass vom
Abkommen keine Gefährdung der kulturellen Vielfalt ausgehen wird.
18. Kann die Bundesregierung garantieren, dass die nationalen Interessen im
Rahmen der Verhandlungen nicht schon vorab Schaden genommen haben,
da die Verhandlungsposition der Bundesregierung den US-amerikanischen
Verhandlungspartnern durch die Überwachungsmaßnahmen der NSA oder
anderer US-Dienste möglicherweise bereits vorab bekannt waren?
19. Kann die Bundesregierung garantieren, dass europäische Interessen im
Rahmen der Verhandlungen nicht schon vorab Schaden genommen haben,
da die Verhandlungsposition der EU den US-amerikanischen
Verhandlungspartnern durch die Überwachungsmaßnahmen der NSA oder anderer
US-Dienste möglicherweise bereits vorab bekannt waren?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine über die auf Basis des Materials von Edward
Snowden erfolgten Pressemeldungen hinausgehenden Erkenntnisse zu
angeblichen Ausspähungsversuchen US-amerikanischer Dienste gegen deutsche bzw.
EU-Institutionen vor.
20. Sieht die Bundesregierung die US-amerikanische Regierung in einem
strategischen Vorteil bei den Verhandlungen zur TTIP, wenn sie vorab
Kenntnisse über vertrauliche Details der europäischen Verhandlungsstrategie
hatte?
Siehe hierzu die Antwort zu den Fragen 18 und 19.
21. Wird sich die Bundesregierung, analog zu gleichlautenden Überlegungen
der EU-Kommissarin Viviane Reding (
www.spiegel.de vom 30. Juni 2013
„EU-Kommissarin stellt Handelsabkommen mit USA in Frage“), dafür
einsetzen, dass die Verhandlungen ausgesetzt werden bis garantiert ist,
dass die USA keine europäischen Behörden überwachen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die Verhandlungen über die
TTIP am 8. Juli 2013 in Washington D.C. beginnen und parallel dazu eine EU-
US-Expertengruppe zur Aufklärung der NSA-Vorgänge eingesetzt wird, die ihre
Arbeit ebenfalls am 8. Juli 2013 aufgenommen hat.
22. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass deutsche
Datenschutzstandards durch das Abkommen nicht tangiert werden und nicht wie bisher,
beispielsweise im Safe-Harbor-Abkommen, das jeweils geringste
Schutzniveau eines der Abkommenspartner gilt?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich für hohe Datenschutzstandards auch im
transatlantischen Verhältnis ein. Fragen der Datenübermittlung und des
Datenschutzes, die für den Handelsaustausch oder Investitionsbeziehungen relevant sind,
werden auch im Rahmen der Verhandlungen zur TTIP angesprochen. Die
bestehenden Datenschutzstandards in Deutschland und der EU stehen dabei nicht zur
Disposition.
23. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen von TTIP
Regelungen vereinbart werden, die die gegenseitige Überwachung von
Vertragspartnern sanktionieren?
Nachrichtendienstliche Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Verhandlungen
über die TTIP.
24. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass anlasslose
Kommunikationsüberwachung oder Vorratsdatenspeicherung nicht Teil der im
Abkommen festgeschriebenen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung,
beispielsweise im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen, werden?
Wenn nein, warum nicht?
Derzeit ist offen, ob und welche Regelungen zur Durchsetzung von Rechten des
geistigen Eigentums, z. B. von Urheberrechten, überhaupt Teil der TTIP werden
sollen. Sollte dies der Fall sein, wird sich die Bundesregierung für ausgewogene
Regelungen einsetzen, die die Interessen aller Beteiligten angemessen
berücksichtigen und die Grundrechte wahren.
25. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Anerkennung
europäischer Datenschutzstandards sowie ein erklärter Verzicht auf
Wirtschaftsspionage Teil des geplanten Freihandelsabkommens sind?
Siehe die Antwort zu den Fragen 22 und 23.
26. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es im Rahmen von
TTIP keine gegenseitige Anerkennung von niedrigeren Umwelt- und
Verbraucherschutzstandards geben wird?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Weder die Europäische Kommission noch die Bundesregierung streben an, im
Rahmen der TTIP eine Absenkung der in der EU und in Deutschland
bestehenden Umwelt- und Verbraucherschutzstandards herbeizuführen. Dies ist auch im
Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission klar verankert.
27. Stimmt die Bundesregierung mit den deutschen Kultur- und
Umweltverbänden darin überein, dass eine klima- und ressourcenschonendere und
gerechtere Wirtschaftsweise auf beiden Seiten des Atlantiks notwendig, aber
mit der TTIP-Freihandelslogik nicht zu vereinbaren ist?
Wenn ja, welche Konsequenzen wird dies für das geplante TTIP-
Abkommen haben?
Wenn nein, warum nicht?
Der Abschluss des angestrebten Abkommens mit den USA kann zu einer
umwelt- und ressourcenschonenderen sowie gerechten Wirtschaftsweise auf beiden
Seiten des Atlantik beitragen – es ist nicht zu erkennen, dass Freihandel dieser
Zielsetzung entgegensteht. Im Gegenteil kann der Abbau von Handelsschranken
erheblich dazu beitragen. Angestrebt werden Verpflichtungen beider
Vertragsparteien zu arbeits- und umweltrechtlichen Aspekten des Handels, nachhaltiger
Entwicklung sowie des Schutzes und der Erhaltung der Umwelt und der
natürlichen Ressourcen.
28. Wie bewertet die Bundesregierung, dass durch das Abkommen mögliche
nationale oder europäische Regulierungen risikoreicher Technologien wie
Fracking, CCS (Carbon Capture and Storage) oder auch die Kernkraft
juristisch und politisch angreifbar werden könnten?
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass das Abkommen die
geschilderten Auswirkungen haben wird.
29. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der komplette Bereich
der Land- und Lebensmittelwirtschaft, ähnlich dem Kulturbereich, vom
Verhandlungsmandat ausgenommen wird (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat sich für umfassende Verhandlungen ausgesprochen
und begrüßt die Einbeziehung der Land- und Lebensmittelwirtschaft in die
Verhandlungen.
30. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Mindeststandards beim
vorbeugenden Gesundheits- und Verbraucherschutz in Europa durch das
geplante Abkommen unterlaufen werden?
Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun?
Wenn nein, warum nicht?
Die in der EU und in Deutschland geltenden hohen Schutzstandards beim
Gesundheits- und Verbraucherschutz werden durch das geplante Abkommen nicht
unterlaufen. Das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission enthält
hierzu klare Vorgaben.
31. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich insbesondere die
entsprechenden Unternehmen und Verbände der US-amerikanischen Agrarindustrie in
den Konsultationen der US-Regierung für eine Liberalisierung
europäischer und nationaler Rechtsetzung und Zulassungsverfahren zur Agro-
Gentechnik stark machen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesem
Anliegen?
Siehe hierzu die Antwort zu Frage 30.
32. Wird die Bundesregierung die so genannte Nulltoleranz beim Saatgut und
bei Lebensmitteln verteidigen (bitte begründen)?
Die Thematik wird derzeit von der Europäischen Kommission behandelt. Wenn
die Europäische Kommission hierzu Vorschläge vorlegen sollte, wird die
Bundesregierung diese zu gegebener Zeit prüfen.
33. Wird sich die Bundesregierung für eine Wiedereinführung der Nulltoleranz
bei Futtermitteln einsetzen?
Die derzeit für Spurenverunreinigungen geltende Regelung bei Futtermitteln
stellt eine für die behördliche Überwachung und Wirtschaft praktikable Lösung
der Nulltoleranzproblematik dar, ohne Abstriche beim Schutz von Mensch, Tier
und Umwelt zu machen.
34. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung die Ende Juli 2013 in den
USA zugunsten der Düngemittelkonzerne gelockerten Grenzwerte für
Pestizidrückstände in Getreide auch für den EU-Markt gelten, wenn es zu
einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen gekommen ist?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung dies garantieren?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das geplante bilaterale
Freihandelsabkommen die Standards der EU im Bereich Pflanzenschutzmittelrückstände,
die in einem festgelegten Gemeinschaftsverfahren festgesetzt werden, nicht
verändert. Jeder Drittstaat und somit auch die USA hat allerdings das Recht, im
Rahmen von sogenannten Importtoleranz-Anträgen Änderungen von
Rückstandsgehalten bei der EU zu beantragen. Solche beziehen sich auf
Lebensmittel, die in die Europäische Union eingeführt werden. Auch Importtoleranzen
werden für die beantragten Wirkstoff-Lebensmittel-Kombinationen nur dann
erlassen, wenn Rückstände in der beantragten Höhe aus Sicht des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes keine Gefährdung darstellen.
35. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der in den USA
gängigen Praxis der Desinfektion von Geflügelfleisch in Chlorbädern?
Welche Risiken für die EU-Verbraucherinnen und EU-Verbraucher
bestehen diesbezüglich aus ihrer Sicht im Rahmen des Freihandelsabkommens?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist sowohl beim Erlass europäischer
Regelungen als auch im Rahmen internationaler Abkommen das hohe Niveau
des europäischen Verbraucherschutzes im Bereich der Lebensmittelsicherheit
stets zu wahren. Auch im Fall des Abschlusses eines Freihandelsabkommens
mit den USA wird die Bundesregierung dafür eintreten, dass keine Lebensmittel
in die EU eingeführt werden dürfen, die mit in der EU nicht zugelassenen
Stoffen behandelt wurden.
36. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der in den USA
gängigen Praxis der Nutzung von Wachstumshormonen in der Tierhaltung?
Welche Risiken für die EU-Verbraucherinnen und EU-Verbraucher
bestehen diesbezüglich aus ihrer Sicht im Rahmen des Freihandelsabkommens?
Die Einfuhr von Lebensmittel liefernden Tieren sowie Fleisch von diesen Tieren
aus Drittländern, denen – wie in den USA – Stoffe mit hormoneller Wirkung
zugesetzt wurden oder die diese Stoffe enthalten, ist unionsrechtlich seit vielen
Jahren verboten. Soweit Lebensmittel liefernde Tiere oder Fleisch von diesen
Tieren Verhandlungsgegenstand des Abkommens werden, wird aus Sicht der
Bundesregierung nicht in Betracht gezogen, dieses Hormonverbot im Rahmen
des Freihandelsabkommens zu tangieren.
37. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der in den USA
gängigen Praxis der Klontechnik in der Nutzertierzucht, bzw. welche Risiken
für die EU-Verbraucherinnen und EU-Verbraucher bestehen diesbezüglich
aus ihrer Sicht im Rahmen des Freihandelsabkommens?
Die Europäische Kommission hat mehrfach einen Verordnungsvorschlag zum
Klonen in der Lebensmittelproduktion angekündigt. Zuletzt wurde durch
Kommissar Tonio Borg noch das Jahr 2013 angegeben. Derzeit läuft die
Folgenabschätzung der Europäischen Kommission. Zum genauen Zeitpunkt der
Veröffentlichung des Verordnungsvorschlages kann derzeit keine Aussage getroffen
werden. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Lebensmittel von geklonten
Tieren nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und
neuartige Lebensmittelzutaten der Zulassungspflicht unterliegen. Die Zulassung
für solche Produkte ist bis jetzt nicht erteilt worden. Eine Vermarktung von
Lebensmitteln geklonter Tiere findet daher in der Europäischen Union derzeit
nicht statt.
38. Welche Vorteile (Anzahl von Arbeitsplätzen und Agrarexportwachstum)
verspricht sich die Bundesregierung von einem Freihandelsabkommen
zwischen der EU und den USA für die deutsche Agrarwirtschaft?
Nach einer Studie des ifo Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie ist durch ein umfassendes Freihandelsabkommen
hinsichtlich der bilateralen Exportbeziehungen zwischen den USA und
Deutschland auch für den Agrarbereich mit Exportzuwächsen zu rechnen. Dabei
errechnet die Studie ein Wachstum des deutschen Exports von Agrargütern in
die USA um 28,56 Prozent bis 2025 (im Falle der völligen Eliminierung aller
Handelszölle). Eine genauere Aufschlüsselung der Vorteile im Sinne der Anzahl
der Arbeitsplätze liegt der Bundesregierung nicht vor.
39. In welcher Form wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die
Verhandlungen transparent für Bürgerinnen und Bürger verlaufen und mit
regelmäßigen Möglichkeiten zur Kommentierung und
Zwischenbewertung des Verhandlungsstandes durch die Zivilgesellschaft versehen sind?
Die Bundesregierung befürwortet, dass die Verhandlungen über die TTIP
möglichst transparent verlaufen und hat sich hierfür auch gegenüber der
Europäischen Kommission eingesetzt.
Die Verhandlungen über das Abkommen werden von der Europäischen
Kommission geführt. Sowohl die Europäische Kommission als auch die US-
Regierung haben im Vorfeld des Verhandlungsbeginns öffentliche Konsultationen
durchgeführt. Im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde in Washington D.C.
vom 8. bis 12. Juli 2013 wurde ebenfalls eine Anhörung der Zivilgesellschaft
und von Verbänden durchgeführt. Im Anschluss an die erste Verhandlungsrunde
haben die Europäische Kommission und die US-Regierung eine
Pressekonferenz zum Verlauf der ersten Verhandlungsrunde abgehalten.
Die Europäische Kommission plant, auch im weiteren Verhandlungsverlauf die
Öffentlichkeit soweit wie möglich zu informieren und das Verfahren transparent
zu gestalten. Insbesondere hat die Europäische Kommission Positionspapiere zu
Verhandlungsthemen und Fragen und Antworten zur TTIP auf der Internetseite
der Generaldirektion Handel veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im April 2013 eine
Verbändeanhörung zu den TTIP-Verhandlungen durchgeführt und hat im
September 2013 Nichtregierungsorganisationen zu einem Informationsgespräch
über handelspolitische Fragen mit Schwerpunkt zur TTIP eingeladen. Auch im
weiteren Verhandlungsverlauf sollen Verbände und
Nichtregierungsorganisationen eingebunden und informiert werden.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 17/13046 sowie auf die Schriftliche
Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 17/13310 verwiesen.
40. Hält die Bundesregierung die vertrauliche Konsultation ausgewählter
Verbände und der Parlamente über den Fortgang der Verhandlungen für
ausreichend, um Transparenz herzustellen?
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
41. Übernimmt die Bundesregierung in ihrer eigenen Kommunikation die vom
Ifo-Institut München erwartete Zahl von etwa 100 000 neuen
Arbeitsplätzen in Deutschland bzw. die von der Europäischen Union angegebene Zahl
von 400 000 neuen Jobs in Europa durch das Freihandelsabkommen
zwischen der EU und der USA?
Wenn nein, warum nicht?
42. Berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer politischen Begleitung und
Kommunikation der Verhandlungen auch andere wissenschaftliche
Expertisen, etwa die Studie „Außenhandel der USA“ des IMK von 2013, die nur
einen sehr geringen Effekt des geplanten Abkommens prognostiziert?
Die Fragen 41 und 42 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das ifo Institut München hat im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie ein Forschungsgutachten zum Thema „Dimensionen
und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den
USA“ erstellt. Die Ergebnisse hieraus wurden im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verwendet. Die quantitativen Ergebnisse der
Simulationen basieren dabei auf bestimmten Modellannahmen und -spezifikationen,
die von den Autoren gesetzt wurden. Die Annahmen und
Modellspezifikationen anderer Simulationen können hiervon abweichen und damit auch zu
anderen Ergebnissen führen. Die Bundesregierung begrüßt eine
wissenschaftliche Methodenvielfalt und berücksichtigt auch andere quantitative und
qualitative Studien, die die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
thematisieren.
43. Inwieweit erwartet die Bundesregierung Auswirkungen der Liberalisierung
von Dienstleistungen im Rahmen von TTIP auf überwiegend öffentlich
finanzierte Bildungs- und Forschungssysteme in Europa?
Die Sektoren Bildung und Forschung sind bislang nicht Gegenstand der
Verhandlungen. Die Vereinigten Staaten haben ihre Verhandlungspositionen zu
diesen Sektoren dementsprechend noch nicht bekannt gegeben. Insofern können
derzeit noch keine Aussagen darüber getroffen werden, inwieweit
Auswirkungen auf überwiegend öffentlich finanzierte Bildungs- und Forschungssysteme in
Europa zu erwarten sind.
44. Welche weiteren „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“, die in
etwa dem deutschen Begriff der Daseinsvorsorge entsprechen, werden
nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Abkommen betroffen sein?
Hierzu können keine Aussagen getroffen werden, da der Bereich bislang nicht
Gegenstand der Verhandlungen war. In dem Verhandlungsmandat der
Europäischen Kommission ist verankert, dass die hohe Qualität der öffentlichen
Daseinsvorsorge in der EU erhalten bleiben soll. Nach Auffassung der
Bundesregierung wird das geplante Freihandelsabkommen auch die
Entscheidungsfreiheit der regionalen Körperschaften über die Organisation der Daseinsvorsorge
vor Ort unberührt lassen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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