Maßnahmen gegen die zunehmende Piraterie vor der Küste Westafrikas
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Daniela Wagner, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Katja Keul, Oliver Krischer, Omid Nouripour, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Während sich die maritime Sicherheitslage vor der Küste Somalias aufgrund zurückgehender Übergriffe durch Piraten weiter verbessert, ist aktuell vor der Küste Westafrikas eine starke Zunahme binnen kurzer Zeit zu verzeichnen. Die maritime Sicherheitslage im Golf von Guinea war bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage (siehe Bundestagsdrucksache 17/9658). Darauf antwortete die Bundesregierung im Mai 2012, dass sie die Führungsrolle der betroffenen Staaten respektiere und ihr keine Anfragen zur Unterstützung dieser Staaten im Kampf gegen die Piraterie vorlägen. Am 15. Juli 2013 äußerte sich ein Mitglied der Bundesregierung jedoch dahingehend, dass sie den Anstieg der Piraterie vor der Küste Westafrikas nicht weiter hinnehmen wolle: „Wir beobachten sehr genau, wie sich die Lage im Golf von Guinea gestaltet.“ (DER SPIEGEL, Ausgabe 29, vom 15. Juli 2013)
Die Europäische Union hat im Januar 2013 das Projekt Critical Maritime Routes in the Gulf of Guinea (CRIMGO) in Zusammenarbeit mit den Golfanrainerstaaten begonnen, durch das sie Partnerländer vor Ort bei der Bekämpfung der Piraterie unterstützen will. Im Juni 2013 haben die Staats- und Regierungschefs der Anrainerstaaten des Golfs von Guinea einen Verhaltenskodex verabschiedet. Zudem wurde in Yaoundé, Kamerun, ein interregionales Koordinationszentrum zur Bekämpfung der Piraterie eingerichtet. Die westafrikanischen Staats- und Regierungschefs richteten jüngst einen Unterstützungsappell an die internationale Gemeinschaft, der von der Präsidentin der Afrikanischen Union, Nkosazana Dlamini-Zuma, anlässlich ihres kürzlich absolvierten Deutschlandbesuchs wiederholt wurde.
Weiterhin ist jedoch weder bekannt, ob die Bundesregierung plant, sich an Maßnahmen zur Eindämmung der Piraterie am Golf von Guinea wirksam und langfristig zu beteiligen, noch, durch welche Maßnahmen sie bei einer Beteiligung dies zu erreichen gedenkt. Gerade in der Armut der Einwohner und fehlenden Erwerbs- und Beschäftigungsperspektiven liegen die Hauptursachen für den Anstieg der Piraterie. Zum Beispiel leben in Nigeria über zwei Drittel der Landesbevölkerung trotz großer Rohstoffvorkommen des Landes in Armut.
Im Pirateriebericht der Bundespolizei See zum ersten Quartal 2013 wird unter anderem festgestellt, dass sich die Piraterie „mit zunehmender Intensität im Golf von Guinea“ etabliere. Dies macht auch ein Blick auf die Live Piracy Map des International Maritime Bureau (IMB) deutlich. Bis Mitte Juli 2013 wurden im Golf von Guinea zwischen Elfenbeinküste und Kongo bereits rund 30 Übergriffe auf Handelsschiffe verzeichnet, 52 Vorfälle wurden im Jahr 2012 gemeldet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung am Golf von Guinea in Bezug auf Seesicherheit und Piraterie insbesondere hinsichtlich des Potenzials der Anrainerstaaten, die zunehmende Pirateriegefahr eindämmen zu können?
2. a) Wie viele Schiffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der vergangenen zwei Jahre (2011 bis 2013) Opfer von Übergriffen durch Piraten vor der Küste Westafrikas (bitte nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
b) In welchem Maße wurden nach Kenntnis der Bunderegierung in den vergangenen Jahren Schiffe mit deutscher Flagge bzw. Schiffe deutschen Eigentums Opfer von Piraterieübergriffen an der Küste Westafrikas (bitte unter Nennung der jeweiligen Anzahl der Schiffe)?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung von Handelsschiffen im Golf von Guinea, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Piraterie vor Ort nachhaltig einzudämmen?
4. a) Welche Gründe führten nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuell verzeichneten Rückgang der Piraterievorfälle vor der Küste Somalias am Horn von Afrika?
b) Welche Gründe führten nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Anstieg der bereits seit längerer Zeit existierenden Piraterie vor der Küste Westafrikas?
c) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den knapper werdenden Fischfanggründen für die Zunahme der Piraterie vor den Küsten des Golfs von Guinea bei, und durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung versuchen, die Situation der regionalen bzw. lokalen Fischerei zu verbessern?
5. a) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung Übergriffen durch Piraten am Golf von Guinea begegnet werden, wenn diese sich hauptsächlich im Küstenbereich ereignen, also nicht im internationalen Gewässer, sondern im Hoheitsbereich der westafrikanischen Staaten, und welche Rolle können hier Deutschland oder andere helfende Staaten einnehmen?
b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Maßnahmen, die Regierungen der einzelnen westafrikanischen Staaten aktuell treffen, um Piraterieübergriffe zu verhindern bzw. um Rettungsaktionen durchzuführen (bitte unter Nennung der jeweiligen Maßnahmen für Elfenbeinküste, Ghana, Togo, Benin, Nigeria, Kamerun, Gabun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo)?
c) Auf welche Hilfsmaßnahmen im Kampf gegen die Piraterie und zur Verbesserung der maritimen Sicherheit können sich die Staaten Westafrikas dabei nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell aus anderen Ländern der Afrikanischen Union bzw. außerhalb Afrikas (etwa der UN, der EU, einzelner Staaten oder Deutschland) stützen?
d) Welche Unterstützungsmaßnahmen für den Kampf gegen Piraterie haben bisher Anrainerstaaten des Golfs von Guinea, Regionalorganisationen (Afrikanische Union, ECOWAS, CEMAC) und insbesondere die Präsidentin der Afrikanischen Union, Nkosazana Dlamini-Zuma, bei ihrem jüngsten Deutschlandbesuch von der Bundesregierung erbeten?
6. Wie wird die Bundesregierung die Staaten am Golf von Guinea in ihrem Kampf gegen Piraterie konkret unterstützen, durch welche Staaten bzw. Staatenbündnisse wird sie dabei unterstützt, und mit welchen kooperiert sie dabei?
7. Welche Arbeitseinheiten in welchen Bundesministerien beschäftigen sich bisher mit dem Problem der Piraterie vor der Küste Westafrikas, wie ist ihre Zusammenarbeit organisiert, und welche Ergebnisse wurde von ihnen bisher erzielt?
8. Inwieweit plant die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung ihr Engagement bei der Unterstützung der Staaten am Golf von Guinea bei der Bekämpfung der Piraterie auszuweiten, und inwieweit plant die Bundesregierung sich daran finanziell, materiell und personell zu beteiligen?
9. Inwieweit findet seitens der Bundesregierung der Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung Anwendung?
10. Welche Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung hat die Bundesregierung bereits ergriffen?
11. Inwieweit haben sich der Ressortkreis Zivile Krisenprävention und der Beirat bereits mit der Piraterie vor der Küste Westafrikas befasst?
12. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Erfahrungen der Reedereien aus anderen Regionen bezüglich Eigenmaßnahmen auf den Golf von Guinea übertragbar, und welche Empfehlung wird seitens der Bundesregierung gegenüber den Reedereien ausgesprochen?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschäftigung von privaten Bewachungsunternehmen auf Schiffen unter deutscher Flagge, die den Golf von Guinea befahren?
14. a) Hält die Bundesregierung die Ausrüstung der jeweiligen Küstenwachen und sonstiger maritimer Sicherheitsbehörden westafrikanischer Staaten für ausreichend?
b) In welchem Maße kooperieren die Küstenwachen und sonstige maritime Sicherheitsbehörden der betreffenden westafrikanischen Staaten nach Kenntnissen der Bundesregierung bereits, und welche Kooperationen sind des Weiteren vorgesehen?
c) Welche Hilfe würden die von Piraterie betroffenen Staaten zur besseren Kontrolle ihrer Küstengewässer sowie zur Eindämmung der Piraterie nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig darüber hinaus benötigen?
15. a) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Armut der Bevölkerung in den von Piraterie betroffenen Gebieten spürbar zu senken und damit die Piraten nicht mehr auf das Kapern von Schiffen als Lebensunterhalt angewiesen sind bzw. um attraktivere Erwerbsmöglichkeiten als die Piraterie zu stärken?
b) Sind dafür nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfahrungen aus nichtmilitärischen Maßnahmen in Somalia übertragbar auf die westafrikanische Region (wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht)?
16. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Arbeit der nichtexekutiven zivil-militärischen EU-Mission EUCAP NESTOR, die im Juni 2012 eingesetzt wurde, um die Staaten am Horn von Afrika beim Aufbau ihrer maritimen Kapazitäten zu unterstützen?
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung in der in Frage 16a thematisierten Mission ein Modell für eine Unterstützung der Staaten am Golf von Guinea durch die EU?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung für die Besatzung der Schiffe sowie der Bevölkerung und der Umwelt vor Ort, die von Gefahrgütern an Bord von potentiellen Zielen der Piraten ausgeht?
18. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Resolution 2039 (2012) des UN-Sicherheitsrats zum „Ausdruck von tiefer Betroffenheit bezüglich der Piraterie am Golf von Guinea“ bisher gezogen?
Fragen28
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung am Golf von Guinea in Bezug auf Seesicherheit und Piraterie insbesondere hinsichtlich des Potenzials der Anrainerstaaten, die zunehmende Pirateriegefahr eindämmen zu können?
a) Wie viele Schiffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der vergangenen zwei Jahre (2011 bis 2013) Opfer von Übergriffen durch Piraten vor der Küste Westafrikas (bitte nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
b) In welchem Maße wurden nach Kenntnis der Bunderegierung in den vergangenen Jahren Schiffe mit deutscher Flagge bzw. Schiffe deutschen Eigentums Opfer von Piraterieübergriffen an der Küste Westafrikas (bitte unter Nennung der jeweiligen Anzahl der Schiffe)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung von Handelsschiffen im Golf von Guinea, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Piraterie vor Ort nachhaltig einzudämmen?
a) Welche Gründe führten nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuell verzeichneten Rückgang der Piraterievorfälle vor der Küste Somalias am Horn von Afrika?
b) Welche Gründe führten nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Anstieg der bereits seit längerer Zeit existierenden Piraterie vor der Küste Westafrikas?
c) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den knapper werdenden Fischfanggründen für die Zunahme der Piraterie vor den Küsten des Golfs von Guinea bei, und durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung versuchen, die Situation der regionalen bzw. lokalen Fischerei zu verbessern?
a) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung Übergriffen durch Piraten am Golf von Guinea begegnet werden, wenn diese sich hauptsächlich im Küstenbereich ereignen, also nicht im internationalen Gewässer, sondern im Hoheitsbereich der westafrikanischen Staaten, und welche Rolle können hier Deutschland oder andere helfende Staaten einnehmen?
b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Maßnahmen, die Regierungen der einzelnen westafrikanischen Staaten aktuell treffen, um Piraterieübergriffe zu verhindern bzw. um Rettungsaktionen durchzuführen (bitte unter Nennung der jeweiligen Maßnahmen für Elfenbeinküste, Ghana, Togo, Benin, Nigeria, Kamerun, Gabun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo)?
c) Auf welche Hilfsmaßnahmen im Kampf gegen die Piraterie und zur Verbesserung der maritimen Sicherheit können sich die Staaten Westafrikas dabei nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell aus anderen Ländern der Afrikanischen Union bzw. außerhalb Afrikas (etwa der UN, der EU, einzelner Staaten oder Deutschland) stützen?
d) Welche Unterstützungsmaßnahmen für den Kampf gegen Piraterie haben bisher Anrainerstaaten des Golfs von Guinea, Regionalorganisationen (Afrikanische Union, ECOWAS, CEMAC) und insbesondere die Präsidentin der Afrikanischen Union, Nkosazana Dlamini-Zuma, bei ihrem jüngsten Deutschlandbesuch von der Bundesregierung erbeten?
Wie wird die Bundesregierung die Staaten am Golf von Guinea in ihrem Kampf gegen Piraterie konkret unterstützen, durch welche Staaten bzw. Staatenbündnisse wird sie dabei unterstützt, und mit welchen kooperiert sie dabei?
Welche Arbeitseinheiten in welchen Bundesministerien beschäftigen sich bisher mit dem Problem der Piraterie vor der Küste Westafrikas, wie ist ihre Zusammenarbeit organisiert, und welche Ergebnisse wurde von ihnen bisher erzielt?
Inwieweit plant die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung ihr Engagement bei der Unterstützung der Staaten am Golf von Guinea bei der Bekämpfung der Piraterie auszuweiten, und inwieweit plant die Bundesregierung sich daran finanziell, materiell und personell zu beteiligen?
Inwieweit findet seitens der Bundesregierung der Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung Anwendung?
Welche Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung hat die Bundesregierung bereits ergriffen?
Inwieweit haben sich der Ressortkreis Zivile Krisenprävention und der Beirat bereits mit der Piraterie vor der Küste Westafrikas befasst?
Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Erfahrungen der Reedereien aus anderen Regionen bezüglich Eigenmaßnahmen auf den Golf von Guinea übertragbar, und welche Empfehlung wird seitens der Bundesregierung gegenüber den Reedereien ausgesprochen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschäftigung von privaten Bewachungsunternehmen auf Schiffen unter deutscher Flagge, die den Golf von Guinea befahren?
a) Hält die Bundesregierung die Ausrüstung der jeweiligen Küstenwachen und sonstiger maritimer Sicherheitsbehörden westafrikanischer Staaten für ausreichend?
b) In welchem Maße kooperieren die Küstenwachen und sonstige maritime Sicherheitsbehörden der betreffenden westafrikanischen Staaten nach Kenntnissen der Bundesregierung bereits, und welche Kooperationen sind des Weiteren vorgesehen?
c) Welche Hilfe würden die von Piraterie betroffenen Staaten zur besseren Kontrolle ihrer Küstengewässer sowie zur Eindämmung der Piraterie nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig darüber hinaus benötigen?
a) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Armut der Bevölkerung in den von Piraterie betroffenen Gebieten spürbar zu senken und damit die Piraten nicht mehr auf das Kapern von Schiffen als Lebensunterhalt angewiesen sind bzw. um attraktivere Erwerbsmöglichkeiten als die Piraterie zu stärken?
b) Sind dafür nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfahrungen aus nichtmilitärischen Maßnahmen in Somalia übertragbar auf die westafrikanische Region (wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht)?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Arbeit der nichtexekutiven zivil-militärischen EU-Mission EUCAP NESTOR, die im Juni 2012 eingesetzt wurde, um die Staaten am Horn von Afrika beim Aufbau ihrer maritimen Kapazitäten zu unterstützen?
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung in der in Frage 16a thematisierten Mission ein Modell für eine Unterstützung der Staaten am Golf von Guinea durch die EU?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung für die Besatzung der Schiffe sowie der Bevölkerung und der Umwelt vor Ort, die von Gefahrgütern an Bord von potentiellen Zielen der Piraten ausgeht?
Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Resolution 2039 (2012) des UN-Sicherheitsrats zum „Ausdruck von tiefer Betroffenheit bezüglich der Piraterie am Golf von Guinea“ bisher gezogen?