[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14753
17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln),
Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14545 –
Polizeiliche Datensysteme zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter
Kriminalität – rechts
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskriminalamt (BKA) verfügt bereits heute über zahlreiche Dateien
zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität – rechts. Und
jetzt kommen neue hinzu:
1.
2001 wurde der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) eingerichtet. Ziel dessen war es u. a., Tat-,
Täter- und Opfermerkmale „mehrdimensional erfassen und auswerten“ zu
können. So sollten z. B. einzelne Sachverhalte unter verschiedenen
Gesichtspunkten (wie z. B. Deliktsqualität, subjektiver Tathintergrund, die objektive
thematische Zuordnung einer Tat bzw. deren mögliche internationale
Dimension oder extremistische Ausprägung) analysiert werden können.
Den KPMD-PMK-Richtlinien zufolge werden PMK-Vorgänge vom
jeweiligen Landeskriminalamt an das BKA weitergeleitet. Beim BKA wiederum
werden diese Vorgänge in unterschiedlichen Dateisystemen abgelegt:
a) Zum einen werden die wichtigsten Informationen (incl. einer kurzen
Sachverhaltsbeschreibung z. B. über Deliktform oder Anschlagsziele etc.) beim
BKA in der Zentraldatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierte
Straftaten) erfasst (Bundestagsdrucksache 17/9523, S. 2 f. und 17/10293,
S. 2).
b) Zusätzlich werden die jeweiligen Tatverdächtigen
• in der Verbunddatei INPOL Fall – Innere Sicherheit erfasst. Diese
enthielt im Jahr 2011 bereits 86 955 Datensätze (Bundestagsdrucksache
17/7307, S. 7).
• Zumindest für zwei PMK-Phänomenbereiche (PMK-rechts und PMK-
links) hat das BKA zudem sog. Zentralstellendateien eingerichtet. 2011 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. September 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14753 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewaren in der Datei PMK-links-Z 1 710 Personen gespeichert. Die Datei
PMK-rechts-Z umfasste hingegen nur 610 Personen
(Bundestagsdrucksache 17/7307, S. 6.) Auch stieg die Erfassung der Datei PMK-links-Z
übrigens schon wenige Wochen später auf über 2 900 Personen an (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/8089, S. 5).
• Darüber hinaus existieren zusätzlich spezielle Datensysteme für diverse
Gewalttätergruppen. In der Datei Gewalttäter rechts waren 2011
insgesamt 1 013 Personen erfasst (und damit übrigens 400 Personen mehr als
in der Datei PMK-rechts), wohingegen zum selben Zeitpunkt in die
Datei Gewalttäter links mehr als doppelt so viele personenbezogene
Datensätze (2 285) eingestellt worden waren (ebd.).
2.
Ebenfalls beim BKA angesiedelt ist die 2012 geschaffene
Rechtsextremismusdatei (RED). Diese soll – nach dem Vorbild der Antiterrordatei (ATD) – den
Informationsaustausch zwischen den mit der Aufklärung und Bekämpfung des
gewaltbezogenen Rechtsextremismus befassten Polizei- und
Nachrichtendienste verbessern.
Anders als die ATD soll die RED nach § 7 des Rechtsextremismus-Datei-
Gesetzes (RED-G) auch über eine erweiterte Auswerte- und Analysefunktionen
verfügen. Das Bundesministerium des Innern hat diese Besonderheit der RED
gegenüber dem Portal „netzpolitik.org“ wie folgt beschrieben: Es ginge
hierbei um die „Herstellung von Zusammenhängen zwischen Personen, Orten und
Sachen, die Aggregierung und die Verknüpfung der Daten sowie die
statistische Auswertung. Das könnte zum Beispiel heißen, dass Tatorte oder
Aufenthaltsorte von Verdächtigen kartenmäßig, grafisch oder auf andere Weise
dargestellt und damit räumliche Verteilungen ersichtlich werden, dass
Beziehungsgeflechte von Verdächtigen visualisiert oder dass Reiseaktivitäten des
rechtsextremistischen Personenpotenzial in der Datei nachvollziehbar
werden.“ Die Analysefähigkeit der RED solle „spätestens bis Frühjahr 2013
einsatzbereit“ sein. Ob dieses Ziel erreicht wurde ist unklar.
Bestätigt wurde aber, dass in der RED zum 4. April 2013 insgesamt
31 244 Datensätze enthalten waren – davon 11 464 personenbezogene
Datensätze. Alle beteiligten 36 Sicherheitsbehörden hätten Daten in die RED
eingespeist (siehe Bundestagsdrucksache 17/13375).
3.
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat auf ihrer Herbstsitzung 2012 die
Errichtung einer weiteren Datenbank beschlossen, den Polizeilichen
Informations- und Analyseverbund (PIAV). Auch der PIAV soll dazu dienen,
kriminalpolizeiliche Daten bundesweit (auf der Grundlage eines einheitlichen
technischen Austauschstandards, XPolizei) „mehrfach“ bzw. „mehrdimensional“
auszuwerten (z. B. zur Aufklärung nicht nur länder-, sondern auch phänomen-
und dateiübergreifender Tat-Täter- bzw. Tat-Tat-Zusammenhänge).
Der Arbeitskreis (AK) II der IMK hatte auf seiner Herbsttagung 2012 die
Erforderlichkeit des PIAV mit dem Ermittlungsverfahren gegen den NSU
begründet. Diese Begründung ist aus zwei Gründen überraschend:
• Zum einen arbeiten Bund und Länder schon seit fast zehn Jahren daran, den
bisherigen Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) durch den Aufbau
des PIAV fortzuentwickeln bzw. zu ersetzen.
• Zum anderen hatte die AG Kripo der IMK 2006 ausdrücklich beschlossen,
den Bereich Politisch motivierte Straftaten (respektive den o. g.
Sondermeldedienst KPMD-PMK) von der Entwicklung des PIAV auszunehmen
(vgl. BKA „Fortentwicklung des KPMD“ vom 23. Mai 2007). Man wolle
den PIAV vielmehr auf den Deliktbereich der Organisierten Kriminalität
(OK) fokussieren. Und tatsächlich: Im Jahr 2010 versuchte das BKA, die
Effektivität des geplanten PIAV anhand diverser realistischer Fallbeispiele
zu illustrieren – und dies ausgerechnet anhand der „Mordserie unter Ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14753wendung einer Schussaffe Ceska 83“ –, also anhand der damals noch
fälschlicherweise als OK-Verbrechen eingeschätzten Tötungsverbrechen
des NSU (vgl. BKA: „Grundlage und Relevanz meldepflichtiger
Informationen für die Auswertung unter besonderer Berücksichtigung der
Zentralstellen“ vom 18. Januar 2010, S. 19 ff.).
Der PIAV soll nun – in einem ersten Schritt – für den „rechts“-affinen
Kriminalitätsbereich der Waffen- und Sprengstoffdelikte eingeführt werden. Die
diesbezüglichen Entwicklungsarbeiten in Bund und Ländern sollen Mitte 2013
beginnen und im Jahr 2014 abgeschlossen sein (vgl. hierzu: „Bericht der
Bundesregierung über die nach dem 4. November 2011 als Konsequenz aus dem
Aufdecken der Terrorgruppe NSU sowie der nachfolgend erkennbar
gewordenen Fehler und Versäumnisse ergriffenen Maßnahmen“ vom 26. April 2013,
S. 6 f.).
Im Frühjahr 2011 lehnte die Bundesregierung eine Stellungnahme zum
Planungsstand des PIAV noch ab, weil „eine Entscheidung zur Realisierung
[des PIAV] bisher nicht erfolgt“ und der Zeitpunkt für eine Entscheidung
„nicht absehbar“ sei (Bundestagsdrucksache 17/5328). Diese Ausflucht dürfte
der Bundesregierung heute so nicht mehr möglich sein.
4.
Ende 2012 hat nun ein weiteres Datenverarbeitungssystem, die Gemeinsame
Ermittlungsdatei Großschadenslagen Terrorismus (GED) ihren „Wirkbetrieb“
aufgenommen. Die IMK hofft, die GED im Bereich bundesweiter bzw.
länderübergreifender Ermittlungen einzusetzen – und dies nicht nur im PMK-
Deliktsbereich Terrorismus, sondern auch in dem Deliktbereich Politisch
motivierte Gewaltkriminalität (und zwar unabhängig vom jeweiligen PMK-
Phänomenbereich: links/rechts/Ausländer). Die IMK empfiehlt ausdrücklich,
für die Ausgestaltung des Wirkbetriebs der GED auch und gerade die
Erfahrungen der BAO Trio – also die nachträgliche Aufklärung der NSU-
Mordserie – zu berücksichtigen. Vor einer Ausweitung des Anwendungsbereichs
der GED möchte die IMK u. a. die Evaluierung „des ersten PIAV-Piloten“
(also „rechts“-affine Waffen- und Sprengstoffdelikte) abwarten.
Vor dem Hintergrund, dass die Polizei nicht nur bereits eine Reihe von
Dateisystemen zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität –
rechts besitzt bzw. weitere aufbaut, stellt sich die Frage: Wird hier tatsächlich
ein „Mehr an Sicherheit“ – oder nicht doch (erneut) ein „Mehr an Chaos“
geschaffen?
1. Gibt es beim BKA, neben den in der Vormerkung der Fragesteller
erwähnten, weitere Dateien/Datenverbünde, in denen personenbezogene
Datensätze im Hinblick auf politisch rechts motivierte Straftaten enthalten sind,
und wenn ja, welche?
Beim Bundeskriminalamt (BKA) werden, neben den in der Vorbemerkung der
Fragesteller erwähnten, im Hinblick auf politisch rechts motivierte Straftaten
folgende Dateien geführt:
• DAREX (Datenbank Rechtsextremismus)
• GAR – Fallanalyse
• Personenliste Rechts
• PMK-rechts-Übersicht offener Haftbefehle
• StPO-Dateien.
2. Wie lautet die jeweilige Rechtsgrundlage
• für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK),
Drucksache 17/14753 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• für die BKA-Zentraldatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch
motivierte Straftaten),
• für INPOL Fall – Innere Sicherheit,
• für die BKA-Zentrastellendateien PMK-links/PMK-rechts,
• für die Gewalttäterdateien rechts/links (und evtl. Ausländer) des BKA,
• für die Rechtsextremismusdatei (RED),
• für den künftigen Polizeilichen Informations- und Analyseverbund
(PIAV) bzw.
• für die zukünftige Gemeinsame Ermittlungsdatei Großschadenslagen
Terrorismus (GED),
• für Dateien, die sich ggf. aus der Antwort zu Frage 1 ergeben?
Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst ist keine Datei. Rechtsgrundlage für die
Unterrichtung der Zentralstelle ist § 13 des Bundeskriminalamtgesetzes
(BKAG).
Datei Rechtsgrundlage
LAPOS § 7 Abs. 1 BKAG
INPOL-Fall – Innere Sicherheit § 8 Abs. 1, 2, 4 und 5 BKAG
PMK-Links-Z § 7 Abs. 1 BKAG und § 8 Abs. 1, 2, 4, 5 und 6 BKAG
PMK-Rechts-Z § 7 Abs. 1 BKAG und § 8 Abs. 1, 2, 4, 5 und 6 BKAG
Gewalttäter Links § 8 Abs. 1, 2 und 5 BKAG
Gewalttäter Rechts § 8 Abs. 1, 2 und 5 BKAG
Gewalttäter politisch motivierter
Ausländerkriminalität
§ 8 Abs. 1, 2 und 5 BKAG
Rechtsextremismusdatei RED-G
Polizeilicher Informations- und
Analyseverbund (PIAV) befindet sich noch im Aufbau
PIAV wird Teil des polizeilichen Informationssystems sein,
dass vom BKA als Zentralstelle nach § 2 Abs. 3 BKAG geführt
wird. Es unterliegt damit den Verbundregeln der §§ 11, 12, 32
BKAG i. V. m. §§ 9, 10 BKA-Daten-Verordnung (BKADV).
Das Verbundsystem setzt sich rechtlich gesehen aus
deliktsbezogenen logischen Dateien im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1
BKAG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG zusammen. Es
handelt sich um Dateien des BKA nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 der BK-
ADV. Bei der Eingabe der Daten gilt gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3
BKAG für alle Verbundteilnehmer § 8 BKAG. Die Art der
Daten, die zu den einzelnen Personenkategorien des § 8 BKAG
gespeichert werden dürfen, ergibt sich aus § 10 Abs. 1, Abs. 2
Satz 1 Nr. 1. Satz 2 sowie Abs. 3 und 4 BKADV. Für jede Datei
im Verbundsystem erstellt das BKA eine Errichtungsanordnung
nach § 34 BKAG.
Gemeinsame Ermittlungsdatei
Großschadenslagen Terrorismus-
Zwischenlösung (GED-ZWL) (wird lediglich
anlassbezogen eingerichtet)
§§ 483 ff StPO
DAREX § 7 Abs. 1 BKAG
GAR – Fallanalyse § 7 Abs. 1 BKAG
Personenliste Rechts § 8 Abs. 1, 2, 4 und 5 BKAG
PMK-rechts-Übersicht offener Haftbefehle § 8 Abs. 1, 2, 4 und 5 BKAG
StPO-Dateien §§ 483 ff StPO
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14753a) Von wann stammt die Errichtungsanordnung dieser Dateien?
b) Wann haben diese Dateien ihren Wirkbetrieb aufgenommen?
Datei Datum der Errichtungsanordnung (letzte Fassung)
LAPOS 15.05.2001
INPOL-Fall – Innere Sicherheit 30.11.2012
PMK-Links-Z 09.04.2008
PMK-Rechts-Z 09.04.2008
Gewalttäter Links 19.08.2007
Gewalttäter Rechts 19.08.2007
Gewalttäter politisch motivierter
Ausländerkriminalität
19.08.2007
Rechtsextremismusdatei 31.08.2012
Polizeilicher Informations- und Analyseverbund
(PIAV)
Befindet sich noch im Aufbau
Gemeinsame Ermittlungsdatei Großschadenslagen
Terrorismus-Zwischenlösung (GED-ZWL)
Wird jeweils anlassbezogen und mit eigener
Errichtungsanordnung eingerichtet.
DAREX 12.11.2003
GAR – Fallanalyse 11.07.2012
Personenliste Rechts 25.04.2012
PMK-rechts-Übersicht offener Haftbefehle 12.11.2012
StPO-Dateien Erhalten bei Einrichtung je eine eigene
Errichtungsanordnung.
Datei Wirkbetrieb
LAPOS 15.05.2001
INPOL-Fall – Innere Sicherheit 16.02.2007
PMK-Links-Z 03.01.2008
PMK-Rechts-Z 03.01.2008
Gewalttäter Links 29.01.2001
Gewalttäter Rechts 29.01.2001
Gewalttäter politisch motivierter
Ausländerkriminalität
29.01.2001
Rechtsextremismusdatei 31.08.2012
Polizeilicher Informations- und Analyseverbund
(PIAV)
Befindet sich noch im Aufbau
Gemeinsame Ermittlungsdatei Großschadenslagen
Terrorismus-Zwischenlösung (GED-ZWL)
Seit der bundesweiten technischen Bereitstellung der
Systemplattform (31.12.2012) wurde keine Datei auf
dieser Basis eingerichtet.
DAREX 16.12.2003
GAR – Fallanalyse 11.07.2012
Personenliste Rechts 25.04.2012
PMK-rechts-Übersicht offener Haftbefehle 12.11.2012
StPO-Dateien in Abhängigkeit des zugrunde liegenden
Ermittlungsverfahrens
Drucksache 17/14753 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche Behörden sind bei diesen Dateien eingabe- und welche
zugriffsberechtigt?
d) Welche Datenkategorien werden in diesen Dateien erhoben?
Die Datenkategorien, die zu Personengruppen nach dem BKAG gespeichert
werden dürfen, richten sich nach der „Verordnung über die Art der Daten, die
nach den §§ 8 und 9 des BKAG gespeichert werden dürfen“ (BKADV). Sofern
die StPO Rechtsgrundlage zur Führung der Datei ist, richten sich die
Datenkategorien nach den §§ 483 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Die
Datenkategorien der Rechtsextremismus-Datei (RED) sind im Gesetz zur Errichtung einer
standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten
von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen
Rechtsextremismus (RED-G) aufgeführt. Es werden nur diejenigen Datenkategorien
verarbeitet, die für den Zweck der Datei notwendig sind.
e) Welche dieser Dateien verfügt auch über ein sog. Freitextfeld, in das
Informationen welcher Art und Qualität eingestellt werden dürfen?
In den genannten Dateien sind Datenfelder enthalten, die entweder eine
freitextliche Erfassung für nicht katalogisierbare Datenfelder ermöglichen (z. B. für
Sachverhaltsschilderungen) oder in denen die Möglichkeit zur Erläuterung/
Konkretisierung einzelner Datenfelder besteht.
f) Wie viele Datensätze umfassen diese Dateien?
g) Wie viele Personen sind in diesen Dateien nach welchen Kategorien
erfasst (bitte aufschlüsseln z. B. nach Täter, Tatverdächtiger,
Kontaktperson, Tatopfer, Zeuge, weitere Personengruppen)?
Datei eingabe- und zugriffsberechtigt
LAPOS BKA
INPOL-Fall – Innere Sicherheit Alle INPOL-Verbundteilnehmer
PMK-Links-Z BKA
PMK-Rechts-Z BKA
Gewalttäter Links Alle INPOL-Verbundteilnehmer
Gewalttäter Rechts Alle INPOL-Verbundteilnehmer
Gewalttäter politisch motivierter
Ausländerkriminalität
Alle INPOL-Verbundteilnehmer
Rechtsextremismusdatei Alle Teilnehmerbehörden gem. RED-G
Polizeilicher Informations- und Analyseverbund
(PIAV)
Befindet sich noch im Aufbau
Gemeinsame Ermittlungsdatei Großschadenslagen
Terrorismus-Zwischenlösung (GED-ZWL)
BKA
DAREX BKA
GAR – Fallanalyse BKA
Personenliste Rechts BKA
PMK-rechts-Übersicht offener Haftbefehle BKA
StPO-Dateien BKA, bzw. bei Verbunddateien alle am
Ermittlungsverfahren beteiligten Polizeibehörden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14753Datei Enthaltene (Personen-)
Datensätze (Stand: 08/2013)
Aufschlüsselung nach Kategorien
(sofern hier eine höhere Anzahl an
Personen als in Spalte 2 genannt sind, liegt
dies an Doppelerfassung einzelner
Personen)
LAPOS 354 203 Datensätze Enthält keine personenbezogenen Daten.
INPOL-Fall – Innere Sicherheit 89 162 Personen 84 544 Beschuldigte
1 862 Verdächtige
5 Hinweisgeber/Zeuge/sonstige
Auskunftspersonen
2 527 Kontakt-/Begleitpersonen
2 491 Sonstige Personen
PMK-Links-Z 1 723 Personen 1527 Beschuldigte
231 Verdächtige
0 Hinweisgeber/Zeuge/sonstige
Auskunftspersonen
19 Kontakt-/Begleitperson
0 Sonstige Person
PMK-Rechts-Z 5 002 Personen 3970 Beschuldigte
823 Verdächtige
1 Hinweisgeber/Zeuge/sonstige
Auskunftspersonen.
489 Kontakt-/Begleitpersonen
121 Sonstige Personen
Gewalttäter Links 1 859 Personen Nur Beschuldigte, Verdächtige und
rechtskräftig Verurteilte werden in die
Datei aufgenommen. Aus technischen
Gründen kann die Gesamtzahl der
Personen nicht aufgeschlüsselt werden.
Gewalttäter Rechts 1 053 Personen Nur Beschuldigte, Verdächtige und
rechtskräftig Verurteilte werden in die
Datei aufgenommen. Aus technischen
Gründen kann die Gesamtzahl der
Personen nicht aufgeschlüsselt werden.
Gewalttäter politisch motivierter
Ausländerkriminalität
456 Personen Nur Beschuldigte, Verdächtige und
rechtskräftig Verurteilte werden in die
Datei aufgenommen. Aus technischen
Gründen kann die Gesamtzahl der
Personen nicht aufgeschlüsselt werden.
Rechtsextremismusdatei 30 516 Datensätze
davon 12 557 Personen
10 170 Hauptpersonen und 2 387
Kontaktpersonen nach § 2 RED-G
Polizeilichen Informations- und
Analyseverbund (PIAV)
– –
Gemeinsame Ermittlungsdatei
Großschadenslagen Terrorismus
(GED)
– –
DAREX 4 367 Datensätze, davon 3 477
Tonträger und 890 Schriften.
Die Personenanzahl ist technisch
nicht auswertbar.
Nur Beschuldigte und Verdächtige
werden in die Datei aufgenommen. Aus
technischen Gründen kann weder die
Gesamtzahl der Personen erhoben
werden noch eine Aufschlüsselung nach
Personenkategorien erfolgen.
Drucksache 17/14753 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeh) In welcher Weise werden in denjenigen dieser Dateien, die auf eine
mehrdimensionale Erfassung und Auswertung ausgerichtet sind,
• welche personenbezogenen Tat-, Täter- und Opfermerkmale
ausgewiesen (wie z. B. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft,
wie z. B. Jüdinnen und Juden oder Muslime bzw. Zugehörigkeit zu
ethnischen Gruppen, wie Sinti oder Roma) bzw.
• was für Sachverhaltsmomente registriert
(bitte jeweils aufschlüsseln für LAPOS, KPMD-PMK, INPOL Fall –
Innere Sicherheit, RED, PIAV und GED sowie für die BKA-
Zentrastellendateien PMK-links/PMK-rechts und die
Gewalttäterdateirechts/Gewalttäterdatei-links des BKA sowie die Dateien, die sich
ggf. aus der Antwort zu Frage 1 ergeben)?
Eine mehrdimensionale Erfassung im Sinne der Frage findet nur in der Datei
LAPOS statt (siehe auch Antwort zu Frage 4). In LAPOS werden nur KPMD-
PMK Meldungen (Straftaten) zu statistischen Zwecken ohne personenbezogene
Daten erfasst. Somit werden lediglich anonymisierte Tat-, Täter- und
Opfermerkmale gespeichert. Zum Sachverhalt (Straftat) werden dort die wesentlichen
Tatumstände wie Tatort, Tatzeit, Strafvorschrift, Deliktsqualität, Themenfelder
und Phänomenbereich erfasst.
3. Wie viele personenbezogenen Datensätze
• der LAPOS,
• des KPMD-PMK,
• von INPOL Fall – Innere Sicherheit,
• der RED,
• der GED,
• der PMK-Zentrastellendateien und
• der Gewalttäterdateien rechts/links (und evtl. Ausländer) bzw.
• der Dateien, die sich ggf. aus der Antwort zu Frage 1 ergeben, sind
GAR – Fallanalyse 3 757 Personen 437 Beschuldigte
277 Verdächtige
3 092 Hinweisgeber, Zeugen,
Auskunftspersonen
Personenliste Rechts 120 Personen Nur Beschuldigte, Verdächtige und
rechtskräftig Verurteilte werden in die
Datei aufgenommen. Aus technischen
Gründen kann die Gesamtzahl der
Personen nicht aufgeschlüsselt werden.
PMK-rechts-Übersicht offener
Haftbefehle
220 Personen Nur Beschuldigte und Verdächtige,
gegen die ein offener Haftbefehl besteht,
werden in die Datei aufgenommen. Aus
technischen Gründen kann die
Gesamtzahl der Personen nicht aufgeschlüsselt
werden.
StPO-Dateien (nicht auswertbar) – –
Datei Enthaltene (Personen-)
Datensätze (Stand: 08/2013)
Aufschlüsselung nach Kategorien
(sofern hier eine höhere Anzahl an
Personen als in Spalte 2 genannt sind, liegt
dies an Doppelerfassung einzelner
Personen)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14753a) den vier Deliktqualitäten (Terrorismus, Politisch motivierte
Gewaltkriminalität, Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte) bzw.
Eine personenbezogene Auswertung nach den in Frage 3a vorgegebenen
Deliktsqualitäten wäre lediglich in der Datei INPOL Fall – Innere Sicherheit
möglich, konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit jedoch nicht
durchgeführt werden. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um Fallzahlen, die
nicht mit dem Personendatenbestand korrelieren.
b) den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK (links/
rechts/Ausländer) zugordnet (bitte für jede Datei jeweils als Tabelle
darstellen)?
Die BKA-Zentraldatei LAPOS enthält keine personenbezogenen Datensätze.
Datei Terrorismus
(Stand 08/2013)
Politisch motivierte
Gewaltkriminalität
(Stand 08/2013)
Politisch motivierte
Straftaten und Propagandadelikte
(Stand 08/2013)
INPOL Fall –
Innere Sicherheit
598 Fälle 20 584 Fälle 186 866 Fälle
Datei PMK-Links
(Stand 08/2013)
PMK-Rechts
(Stand 08/2013)
PMK-Ausländer
(Stand 08/2013)
LAPOS – – –
INPOL Fall –
Innere Sicherheit
23 178 Personen 50 286 Personen 7 995 Personen
PMK-links-Z 1 723 Personen
PMK-Rechts-Z – 5 002 Personen –
IntTE-Z – – 15 367 Personen
Gewalttäter Links 1 859 Personen – –
Gewalttäter Rechts – 1 053 Personen –
Gewalttäter politisch
motivierter
Ausländerkriminalität
– – 456 Personen
Rechtsextremismusdatei – 12 557 Personen –
Gemeinsame
Ermittlungsdatei Großschadenslagen
Terrorismus (GED)
– – –
DAREX – Die Personenanzahl ist
technisch nicht
auswertbar.
–
GAR – Fallanalyse – 3 757 Personen –
Personenliste Rechts – 120 Personen –
PMK-rechts-Übersicht
offener Haftbefehle
– 220 Personen –
StPO-Dateien (nicht
auswertbar)
– – –
Drucksache 17/14753 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZentraldatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten)
4. Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise von LAPOS
beschreiben?
Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die LAPOS auszeichnen?
Funktion und Zielsetzung der BKA-Zentraldatei LAPOS ist die strategische
Fallzahlendarstellung und -auswertung. LAPOS ermöglicht eine
mehrdimensionale Fallzahlendarstellung im Sinne des KPMD-PMK, da die Straftaten im
Rahmen des KPMD-PMK anonymisiert erfasst werden. Die Fallzahlen können
nach Zeiträumen, lokalen Gesichtspunkten, Phänomenbereichen,
Deliktsqualitäten, Straftaten und Themenfeldern ausgewertet werden.
5. Wie viele Straftaten/Datensätze in der Zentraldatei LAPOS sind dem
Oberbegriff Hasskriminalität bzw. den entsprechenden Unterthemen
a) sexuelle Orientierung,
b) Behinderung,
c) gesellschaftlicher Status
zugeordnet (bitte aufschlüsseln)?
Die Antworten können im Einzelnen den folgenden Tabellen entnommen
werden:
sex. Orientierung 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
PMK – links – 0 1 0 0 1 3 2 6 2 7 1 7
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2
– davon
Propaganda
0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
PMK – rechts – 42 34 40 34 36 39 33 54 68 63 54 82
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon
– Gewalt
8 5 4 3 6 4 5 7 7 6 5 4
– davon
– Propaganda
12 7 10 14 4 15 6 14 16 9 9 16
PMK –
Ausländer
0 1 1 0 1 0 5 8 11 15 19 21
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 0 0 0 0 1 0 2 4 5 8 10 10
– davon
Propaganda
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK -Sonstige- 6 9 17 14 15 18 23 42 83 102 74 76
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 2 1 2 1 2 0 12 16 33 34 23 26
– davon
Propaganda
0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1
PMK Gesamt 48 45 58 48 53 60 63 110 164 187 148 186
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14753Behinderung 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
PMK – links – 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon
Propaganda
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK – rechts – 23 27 26 21 21 23 18 24 25 19 18 26
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 4 8 6 4 4 6 5 8 8 6 5 2
– davon
Propaganda
5 5 9 6 8 5 4 5 5 4 3 4
PMK –
Ausländer –
0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon
Propaganda
0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK –
Sonstige –
4 1 0 1 0 1 2 2 1 1 0 3
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 2 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
– davon
Propaganda
1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK Gesamt 27 30 27 22 21 24 20 26 26 20 18 29
gesellschaftl.
Status
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
PMK – links – 23 19 23 34 76 112 178 104 160 77 131 44
– davon TE 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 10 6 8 17 40 32 85 39 98 39 70 6
– davon
Propaganda
0 0 1 0 0 3 2 1 1 0 1 1
PMK – rechts – 47 66 53 58 48 71 48 47 49 35 33 47
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 3 1 1 0 0 5 1 2 9 5 2 13
– davon
Propaganda
7 9 11 16 7 25 9 10 10 9 8 9
PMK –
Ausländer –
4 1 4 5 2 14 3 5 6 1 3 2
– – davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 1 0 0 0 0 3 1 1 1 0 0 0
– davon
Propaganda
0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK –
Sonstige –
17 27 31 39 58 70 34 24 24 25 21 19
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 3 0 2 3 3 4 0 0 1 0 2 0
– davon
Propaganda
10 1 1 4 1 1 0 0 1 0 0 1
PMK Gesamt 91 113 111 136 184 267 263 180 239 138 188 112
Drucksache 17/14753 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie viele islam- bzw. muslimfeindliche Straftaten sind in der Datei
LAPOS dem (Unter-)Thema Fremdenfeindlich und wie viele dem
(Unter-)Thema Religion zugeordnet?
Islam- bzw. muslimfeindliche politisch motivierte Straftaten werden dem
Oberbegriff „Hasskriminalität“, darunter dem Unterthema „Religion“ und zusätzlich
dem Unterthema „Fremdenfeindlich“ zugeordnet. Sie sind also Teilmenge der
Hasskriminalität in den Unterthemen „Religion“ und „Fremdenfeindlich“.
Ergänzend ist festzustellen, dass das Unterthema „Religion“ die Straftaten gegen
alle Religionen bzw. Religionsgemeinschaften umfasst und für einzelne
Religionen kein Themenfeld vorgesehen ist, so dass diese nicht separat ausgewertet
werden können. Eine Fallzahlendarstellung der islam- bzw. muslimfeindlichen
Straftaten ist daher automatisiert nicht möglich. Eine Einzelauswertung ist in
der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich.
Ersatzweise werden die Fallzahlen mit dem Unterthema „Religion“ und
„Fremdenfeindlich“ dargestellt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
Überschneidungen der jeweiligen Fallzahlen aufgrund der mehrdimensionalen Betrachtung
(Tat ist sämtlichen zutreffenden Themenfeldern zuzuordnen) wahrscheinlich
sind.
Religion 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
PMK – links 3 5 1 1 5 7 6 11 17 15 24 18
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 4 2
– davon
Propaganda
1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1
PMK – rechts 59 60 60 73 84 209 179 182 166 148 197 310
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 3 5 6 5 2 7 7 4 8 3 15 6
– davon
Propaganda
11 17 22 16 23 40 61 68 37 36 42 48
PMK –
Ausländer
18 20 15 18 31 46 28 29 38 31 30 41
– davon TE 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1
– davon Gewalt 0 3 5 0 2 10 8 6 2 8 11 9
– davon
Propaganda
0 0 0 1 0 0 1 0 1 0 0 2
PMK –
Sonstige
18 21 26 43 24 53 25 31 35 54 68 45
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 1 0 4 2 0 4 1 1 3 3 2 1
– davon
Propaganda
3 6 1 0 2 3 4 1 3 3 2 0
PMK Gesamt 98 106 102 135 144 315 238 253 256 248 319 414
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/147537. Wie werden die in den Fragen 5 und 6 erfassten Hassdelikte den vier
Deliktqualitäten (Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität,
Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte) bzw. den drei
Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK (links/rechts/Ausländer)
zugeordnet (bitte als Tabelle darstellen)?
Es wird auf die Angaben in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
8. Wie viele Tötungsverbrechen aus dem Phänomenbereich PMK-rechts sind
derzeit in der Datei LAPOS enthalten (bitte aufschlüsseln nach
vollendetem und versuchtem Tötungsdelikt)?
In der BKA-Zentraldatei LAPOS sind mit Stand vom 20. August 2013 für den
Bereich PMK-rechts 81 Tötungsdelikte erfasst, davon 67 versuchte und 14
vollendete Delikte.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund unterschiedlicher Tatzeiträume die
Fallzahlen aus der Datei LAPOS nicht mit den bisher im Rahmen der Anfragen
zu „Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“ [u. a. Bundestagsdrucksache 16/11579
vom 8. Januar 2009; Bundestagsdrucksache 17/7161 vom 27. September 2011;
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zum Thema Hasskriminalität als PMK-Straftaten
(Bundestagsdrucksache 17/14754)] veröffentlichten Fallzahlen des BKA
übereinstimmen. In der Datei LAPOS werden Straftaten erst seit Einführung des neuen
Meldedienstes KPMD-PMK am 1. Januar 2001 erfasst.
Fremdenfeindlich
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
PMK – links 5 3 6 4 3 5 6 5 7 4 7 4
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 0 1 2 1 0 0 1 2 2 0 0 0
– davon
Propaganda
1 0 2 0 0 1 0 1 0 0 0 1
PMK – rechts 3427 2943 2769 2751 2627 3321 2867 2950 2477 2083 2423 2822
– davon TE 4 0 0 3 2 2 0 0 0 0 1 0
– davon Gewalt 541 524 489 407 384 518 441 409 366 295 362 401
– davon
Propaganda
747 549 499 521 554 672 603 594 548 463 487 575
PMK –
Ausländer
12 23 24 30 37 42 39 37 33 25 30 39
– davon TE 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0
– davon Gewalt 1 5 10 2 3 11 7 6 6 5 7 8
– davon
Propaganda
2 1 0 2 1 1 7 6 0 1 3 1
PMK –
Sonstige
140 62 64 107 62 83 78 56 47 54 68 57
– davon TE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
– davon Gewalt 13 9 6 15 8 9 9 7 9 8 4 6
– davon
Propaganda
28 11 8 2 4 4 7 3 2 2 1 1
PMK Gesamt 3584 3031 2863 2892 2729 3451 2990 3048 2564 2166 2528 2922
Drucksache 17/14753 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeINPOL Fall – Innere Sicherheit
9. Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise von INPOL Fall –
Innere Sicherheit beschreiben?
Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die die Datei INPOL Fall
– Innere Sicherheit auszeichnen?
Die Datei INPOL-Fall – Innere Sicherheit (IF IS) dient als polizeiliches
Informationssystem im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes insbesondere der
Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender,
internationaler oder anderer erheblicher Bedeutung. Ziel ist es, die Ermittlungsarbeit in
Bund und Ländern zu nicht aufgeklärten Straftaten und präventivpolizeiliches
Handeln zu unterstützen. In der Datei werden zu dem jeweiligen Fall Merkmale
der Tat, des Modus Operandi sowie Hinweise zu Personen aufgenommen.
Dadurch entsteht ein Beziehungsgeflecht, das zielgerichtet ausgewertet werden
kann.
10. Sieht die Bundesregierung – im Hinblick auf die Fragen, die sich
bezüglich des unentdeckt gebliebenen NSU an die Effektivität und
Zuverlässigkeit des polizeilichen Lagebildes stellen – Änderungs-, Korrektur- oder
Weiterentwicklungsbedarf hinsichtlich von INPOL Fall – Innere
Sicherheit, und wenn ja, welchen?
Zur Ablösung der Meldedienste und der Abbildung der Informationen aus dem
KPMD-PMK in der Verbunddatei INPOL-Fall – Innere Sicherheit wird PIAV
entwickelt. INPOL-Fall wird daher nicht strategisch weiterentwickelt und nur
anlassabhängig geändert oder korrigiert. Fragen, die sich bezüglich des
unentdeckt gebliebenen NSU an die Effektivität und Zuverlässigkeit des
polizeilichen Lagebildes stellen, werden bei der Entwicklung von PIAV berücksichtigt.
Zentrastellendateien PMK
11. Existiert eine analoge Zentralstellendatei auch für den Phänomenbereich
PMK-Ausländer?
Wenn ja, seit wann?
Wie viele Personen sind aktuell in dieser Zentralstellendatei gespeichert?
Seit dem 2. Dezember 2008 gibt es die Zentraldatei Internationaler
Terrorismus-Zentralstelle (IntTE-Z) und seit dem 2. Oktober 2009 die Zentraldatei
Entführungen, Geiselnahmen, Erpressungen-Zentralstelle (EGE Ausland-Z).
Gewalttäterdateien
12. Ist es zutreffend, dass – zumindest 2011 – rund 400 Personen mehr in der
Datei Gewalttäter-rechts erfasst waren als in der Zentralstellendatei
PMK-rechts?
Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diesen Umstand?
Datei Anzahl gespeicherter Personen (Stand: 08/2013)
IntTE-Z 15 292
EGE Ausland-Z 75
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14753Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext die Kohärenz/
Aussagekraft dieser Dateien?
Mit Stand vom 1. Oktober 2011 waren in der Datei „Gewalttäter-Rechts“ 1 013
Datensätze und in der Datei „PMK-rechts-Z“ 610 Datensätze gespeichert (siehe
Bundestagsdrucksache 17/7307). Die Datenerfassung erfolgt auf Grund der für
die Dateien geltenden gesetzlichen Grundlagen. Die Dateien wurden für
unterschiedliche Zwecke errichtet und haben daher unterschiedliche
Voraussetzungen für die Speicherung von Personen, nicht zuletzt weil die Datei
„Gewalttäter-Rechts“ als Verbunddatei im Gegensatz zur Zentraldatei „PMK-rechts-Z“
einer größeren Anzahl von Nutzern zur Verfügung steht. Daher sind die
Personendatenbestände auch nicht identisch.
13. Existiert auch eine analoge Datei Gewalttäter-Ausländer?
Wenn ja, seit wann?
Wie viele Personen sind aktuell in dieser Datei gespeichert?
Seit dem 19. August 2007 gibt es die Verbunddatei „Gewalttäter politisch
motivierter Ausländerkriminalität“.
Rechtsextremismusdatei (RED)
14. Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise der RED
beschreiben?
Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die die RED auszeichnen?
Die Funktionsweise, Besonderheiten sowie Hintergründe zur Einrichtung der
RED können der Bundestagsdrucksache 17/8672 zum Entwurf des „Gesetzes
zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus“, insbesondere den
Punkten A.I. (Anlass und Zielsetzung des Entwurfs) und A.II. (Wesentliche
Schwerpunkte des Entwurfs), entnommen werden.
15. Wie viele der 11 464 personenbezogenen Datensätze der RED stammen
ursprünglich
vom BKA,
von der Bundespolizei bzw.
von Seiten der Länderpolizeien (bitte aufschlüsseln)?
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des
Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen,
ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem
parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE
124, 161 [189]). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der
Auffassung gelangt, dass die Frage 15 im Hinblick auf das Staatswohl aus
Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil
beantwortet werden kann. Dies gilt auch in Anbetracht darauf, dass der
parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter
Fragen in der Öffentlichkeit angelegt ist.
Datei Anzahl gespeicherter Personen
(Stand: 08/2013)
Gewalttäter politisch motivierter
Ausländerkriminalität 456
Drucksache 17/14753 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig
sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte
Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Einzelheiten zu bei den
Sicherheitsbehörden geführten Dateien beinhalten und Rückschlüsse auf die
technischen Fähigkeiten und ermittlungstaktischen Verfahrensweisen der
Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsbehörden in Deutschland ermöglichen. Dadurch
würden die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
beeinträchtigt. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen
Bundestag gesondert übermittelt.*
16. Was bedeuten die „erweiterten Auswerte- und Analysefunktionen“ der
RED (von denen die Bundesregierung auf Seite 6 ihres in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Berichts vom 26. April 2013 spricht),
und worin besteht der von der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang betonte wichtige Fortschritt gegenüber der Antiterrordatei?
Die „erweiterten Auswerte- und Analysefunktionen“ der RED und der
Fortschritt gegenüber der Antiterrordatei (ATD) können der Bundestagsdrucksache
17/8672 zum Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des
Rechtsextremismus“, insbesondere den Punkten A.II. a. E. (Wesentliche
Schwerpunkte des Entwurfs) und B. (dort zu Artikel 1/zu § 7 RED-G),
entnommen werden.
17. Ist die Analysefähigkeit des RED inzwischen einsatzbereit?
Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, wann ist hiermit zu rechnen?
Die prioritären funktionalen Anforderungen für die Analysefähigkeit nach § 7
RED-G sollten gemäß Projektplan im 4. Quartal 2013 implementiert werden.
Aufgrund des Urteils des BVerfG zur ATD wurde dies zunächst zurückgestellt,
um die Auswirkungen des Urteils auf die RED zu bewerten (auf die Antwort zu
Frage 18 wird verwiesen).
18. Hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2013 (1 BvR
1215/07) zum Antiterrordateigesetz auch Auswirkungen auf die RED?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat die Bewertung des Urteils hinsichtlich möglichen
Rechtsänderungsbedarfs im RED-G noch nicht abgeschlossen.
Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität
(KPMD-PMK)
19. Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise des KPMD-PMK
beschreiben?
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zu Ende
der 17. Wahlperiode).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14753Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die den KPMD-PMK
auszeichnen?
Der KPMD-PMK gewährleistet bundesweit eine einheitliche und systematische
Erhebung aller Straftaten im Phänomenbereich politisch motivierter
Kriminalität. Dadurch wird eine verlässliche Datenbasis für polizeiliche Auswertung,
statistische Aussagen, Führungsentscheidungen, kriminalpolitische
Entscheidungen sowie für kriminologische Forschung zum Zwecke der Prävention und
Repression geschaffen. Der KPMD-PMK ermöglicht durch eine
mehrdimensionale Erfassung eine differenzierte Betrachtung der politisch motivierten
Kriminalität. Somit können Aussagen zu Deliktsqualität, Themenfeldern,
Phänomenbereichen und extremistischen Ausprägungen getroffen werden.
Weiterhin wird eine adäquate Belieferung der Fallzahlenübersichten mit den
notwendigen Daten zur politisch motivierten Kriminalität gewährleistet.
20. Wie viele Personen sind im KPMD-PMK erfasst (bitte nach den drei
Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK aufschlüsseln)?
Der KPMD-PMK ist keine Datenbank, sondern ein polizeilicher Meldedienst
mit Vorgaben zum Meldeverfahren, zu den Erfassungskriterien, der
Straftatenübermittlung und Auswertung. Daher kann im KPMD-PMK selbst keine Person
gespeichert werden. Die Erfassung der über den KPMD-PMK übermittelten
Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen in den verschiedenen
Dateisystemen.
21. Sieht die Bundesregierung – im Hinblick auf die Fragen, die sich
bezüglich der unentdeckt gebliebenen NSU an die Effektivität und
Zuverlässigkeit auch des polizeilichen Lagebildes stellen – Änderungs-,
Korrekturoder Weiterentwicklungsbedarf hinsichtlich des KPMD-PMK, und wenn
ja, welchen?
Der KPMD-PMK wird ständig überprüft, weiterentwickelt und der aktuellen
Lage angepasst. Jeder Weiterentwicklungsbedarf im KPMD-PMK wird
allerdings auch mit Blick auf den Fortgang der Entwicklung von PIAV, der die
KPMD-PMK-Meldedienste perspektivisch ablösen wird, zu beurteilen sein.
Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV)
22. Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise des PIAV
beschreiben?
Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die den PIAV
auszeichnen?
Im Gegensatz zur aktuell bestehenden heterogenen und zergliederten
Dateilandschaft beschreibt PIAV ein System zur zeitnahen Bereitstellung von
ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten in einer gemeinsam genutzten
Verbundanwendung zur länderübergreifenden operativen Kriminalitätsanalyse unter
Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Die verbundfähigen
Erkenntnisse werden in einer homogenen IT-Architektur unter Nutzung des gemeinsam
von Bund und Ländern entwickelten Standards XPolizei abgebildet. Mit der
operativen Komponente von PIAV wird der Informationsfluss von der
Basisdienststelle bis zu den Zentralstellen strukturiert und optimiert. Unter
Beachtung der strategischen Leitlinien für die konzeptionelle Weiterentwicklung von
INPOL zur durchgängigen Einmalerfassung und Mehrfachnutzung von Daten
werden umfangreiche zeitaufwändige Mehrfacherfassungen in
unterschiedlichen IT-Systemen und Medienbrüche vermieden.
Drucksache 17/14753 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Mehrwert von PIAV entsteht darüber hinaus durch die Verknüpfung der
Erkenntnisse aus unterschiedlichen Deliktsbereichen und durch die Möglichkeiten
der deliktsübergreifenden Auswertung.
Damit ergibt sich folgender fachlicher Mehrwert von PIAV:
• Deliktsübergreifende Auswertungsmöglichkeiten, Aufklären von Tat-/
Täterbzw. Tat-/Tat-Zusammenhängen
• Schnelleres Erkennen von Kriminalitätsphänomenen sowie von zeitlichen
und geographischen Kriminalitätsbrennpunkten
• Erheblich verbesserte Datenqualität
• Vermeidung von Medienbrüchen und Mehrfacherfassung
• Verbessertes Melde- bzw. Erfassungsverhalten
• Signifikant verbessertes Aufwand-Nutzen-Verhältnis für den Anwender
• Auf die aufwändige und kostenintensive Pflege von heterogenen
Schnittstellen und Kosten für Mehrfacherfassung kann künftig verzichtet werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
23. Worin bestehen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die „Risiken
[des] Großprojektes PIAV“, von denen die IMK auf ihrer Herbstsitzung
2012 sprach?
Seitens der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
(IMK) wurden insbesondere Risiken gesehen, wenn die Umsetzung von PIAV
als Großprojekt in einem Schritt erfolgen sollte. Zur Risikominimierung wurde
entschieden, dass aufgrund des finanziellen Volumens und der Komplexität des
Projektes ein stufenweiser Ansatz gewählt werden soll. Die IMK hat daher den
Bund und die Länder gebeten, im Januar 2013 mit der Realisierung von PIAV-
Operativ zu beginnen und in einem ersten Schritt die Datei „Waffen und
Sprengstoffe“ umzusetzen.
24. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Planung, Errichtung
und Betrieb des PIAV (bitte aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Innenministerkonferenz wurde im Jahr 2012 eine
Gesamtkostenschätzung für das Projekt PIAV vorgenommen, die neben den Kosten für die
Zentralkomponente des Bundes auch die für die Teilnehmersysteme der Länder
berücksichtigt. Darüber hinaus sind darin auch die voraussichtlich anfallenden
Personalkosten berücksichtigt.
Die Gesamtkostenschätzung geht bundesweit von Kosten in Höhe von ca. 62 Mio.
Euro für die Realisierung des PIAV aus. Die Kosten verteilen sich auf ca. 24 Mio.
Euro für den Aufbau der Zentralkomponente und ca. 38 Mio. Euro für die
Anpassung der Teilnehmersysteme. Insgesamt teilen sich die Gesamtkosten auf
• ca. 22 Mio. Euro für Anpassung und Entwicklung
• ca. 12 Mio. Euro für IT-Infrastruktur
• ca. 15 Mio. Euro für Betrieb
• ca. 12 Mio. Euro für Querschnittkosten
• ca. 1 Mio. Euro für Schulung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/14753a) Wie sollen diese Kosten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt
werden?
Der Bund ist für die Realisierung der PIAV-Zentralkomponente sowie der
Teilnehmersysteme der Bundespolizei, des ZKA und des BKA verantwortlich, die
Bundesländer für die Anpassung der Teilnehmersysteme der Länderpolizeien.
b) Ist es – nach Kenntnis der Bundesregierung – zutreffend, dass (so die
IMK) „derzeit noch nicht bei allen PIAV-Teilnehmern die Finanzierung
gesichert“ ist, und wenn ja, bei welchen?
Seitens der PIAV-Teilnehmer wurden die für PIAV zu erwartenden Kosten in
die jeweiligen Haushaltsplanungen eingebracht. Für die jeweiligen
Haushaltsaufstellungen besteht naturgemäß Parlamentsvorbehalt.
Gemeinsame Ermittlungsdatei Großschadenslagen Terrorismus (GED)
25. Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise der GED
beschreiben?
Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die die GED
auszeichnen?
Bei den Planungen zur Bewältigung von akuten Lagen wird davon
ausgegangen, dass im Hinblick auf die Strafverfolgung die Kräfte des BKA allein nicht
ausreichen werden und durch die Einbindung regionaler Einsatzabschnitte mit
Kräften der Länderpolizeien verstärkt werden müssen. Darüber hinaus müssen
polizeiliche Lagen erwartet werden, bei denen Ermittlungen an mehreren
Tatorten in unterschiedlichen Bundesländern gleichzeitig durchzuführen sind.
Dies macht eine dezentrale Erfassung und Verarbeitung ermittlungsrelevanter
Daten für die Dauer des dann zu führenden Ermittlungsverfahrens notwendig.
Für diesen Fall ist die Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsdatei (GED)
gemäß § 483 StPO durch das BKA vorgesehen. Zugriff auf die Datei erhalten
die in der jeweiligen besonderen Aufbauorganisation (BAO) des BKA
eingesetzten Mitarbeiter allein für den Zweck der Durchführung des
Ermittlungsverfahrens.
Die Besonderheit der GED besteht demnach darin, eine temporäre Datei für die
Verarbeitung der ermittlungsrelevanten Daten zur strafprozessualen
Bewältigung von akuten Lagen zur Verfügung zu stellen. Bisher musste für jede
Bewältigung eines Lagefalls eine eigene GED basierend auf dem IT-System INPOL-
Fall eingerichtet werden. Seit 31. Dezember 2012 ist das BKA in der Lage, für
jede Bewältigung eines Lagefalls eine eigene GED auf Basis des modernen,
BKA-eigenen Landesfallbearbeitungssystems b-case zur Verfügung zu stellen.
26. Wie viele Datensätze der GED stammen ursprünglich
vom BKA,
von der Bundespolizei bzw.
von Seiten der Länderpolizeien (bitte aufschlüsseln)?
Seit der technischen Bereitstellung der Systemplattform zum 31. Dezember
2012 wurde keine Datei auf dieser Basis eingerichtet. Die Systemplattform
selbst ist nicht mit Datensätzen befüllt.
Drucksache 17/14753 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Welche Erfahrungen der BAO Trio sollten nach Ansicht der
Bundesregierung für die Arbeit der GED berücksichtigt werden?
Die Erfahrungen der „BAO Trio“ im Hinblick auf die
Datenverarbeitungsprozesse und Datenmengen in sehr großen Ermittlungsverfahren sollen bei
künftigen Einsätzen der GED GSL-TE berücksichtigt werden. Nach diesen
Erfahrungen richten sich dann unter anderem die Anforderungen und Vorgaben für
die Erfassung und Abbildung ermittlungsrelevanter Daten sowie die
Ausgestaltung der informationstechnischen Leistungsfähigkeit des Systems.
28. Ist es realistisch anzunehmen, dass eine Straftat, deren Art der
Durchführung (modus operandi) aus sich heraus keinen Bezug zur PMK bzw.
PMK-rechts erkennen lässt, tatsächlich in die GED eingestellt wird?
Wenn nein, welchen Mehrwehrt (also welche zusätzlichen
Möglichkeiten, z. B. welche zusätzlichen Recherchemöglichkeiten) hätte die Polizei
gehabt, wenn sie bei ihren Versuchen, die Mordserie des NSU
aufzuklären, bereits über die GED hätte verfügen können (bitte anhand einiger
konkreter Beispiele nachvollziehbar darstellen)?
Eine Gemeinsame Ermittlungsdatei GSL-TE würde ausschließlich zur
Durchführung eines konkreten Ermittlungsverfahrens zur Bewältigung einer
entsprechenden Lage eingerichtet werden. In einer solchen Datei würden
ausschließlich Informationen mit Bezug zu diesem Ermittlungsverfahren/
Ermittlungskomplex verarbeitet werden. Zweck der Nutzung einer GED GSL-TE ist es
nicht, Rückschlüsse auf Straftaten aus anderen Deliktsbereichen zu ziehen. Das
Erkennen von deliktsübergreifenden Zusammenhängen soll durch die
Umsetzung von PIAV erreicht werden (vergleiche Antwort zu Frage 32).
Kohärenz von LAPOS, KPMD-PMK, INPOL Fall – Innere Sicherheit, RED,
PIAV und GED
29. Braucht die deutsche Polizei zur Erfassung und Analyse Politisch
motivierter Kriminalität – rechts wirklich sechs Datenverbünde, und wenn ja,
warum?
30. Worin unterscheiden sich diese sechs Datenverbünde voneinander im
Hinblick auf die Erfassung und Analyse Politisch motivierter
Kriminalität – rechts?
a) Worin besteht der jeweilige Mehrwert im Vergleich dieser
Dateisysteme untereinander?
b) Worin bestehen die – vermutlich angestrebten – Synergieeffekte
zwischen diesen Datenverbünden?
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist immer eine enge
Zweckbindung vorzusehen. Zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben (insbesondere
Strafverfolgung/-verhütung, Gefahrenabwehr) wurden auf Grund
unterschiedlicher Ermächtigungsnormen und im Rahmen der datenschutzrechtlichen
Vorgaben verschiedene IT-Systeme entwickelt, mit denen die unterschiedlichen
Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden können. Daher kann
die Einrichtung mehrerer Dateien auf einer IT-Plattform zur Erreichung
unterschiedlicher Zwecke bzw. Wahrnehmung unterschiedlicher Aufgaben
erforderlich werden. Auch der organisatorische Aufbau der Polizeien kann die
Einrichtung von Dateien beeinflussen, z. B. kann eine Einrichtung von Dateien
getrennt nach Phänomenbereichen sinnvoll sein. Darüber hinaus bedingt die
föderale Struktur die grundsätzlich getrennte Verarbeitung polizeilicher Daten und
eine Zusammenführung in einer Verbunddatei auf gesonderter Plattform.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/14753LAPOS dient mit statistischen Auswertungen in erster Linie der Abbildung des
KPMD-PMK und der Beantwortung kriminalpolitischer Fragestellung.
Der KPMD-PMK ist keine Datei. Die Informationen aus dem KPMD-PMK
werden in LAPOS und (mit personenbezogenen Daten) in INPOL-Fall Innere
Sicherheit abgebildet.
INPOL-Fall Innere Sicherheit führt als Verbunddatei im Bereich des
polizeilichen Staatsschutzes die Erkenntnisse aus Bund und Ländern zusammen.
Die RED ist ein Informationsanbahnungsinstrument zwischen Polizeien und
Nachrichtendiensten in Bezug auf den gewaltbezogenen Rechtsextremismus.
PIAV soll mit der Realisierung der Komponenten „operativ“ und ggf.
„strategisch“ die Ablösung der Meldedienste und Verbunddateien unter
Zusammenfassung der unterschiedlichen Kriminalitätsbereiche erreichen. Dadurch sollen
bisher existierende unterschiedliche Systeme wie z. B. LAPOS und INPOL-Fall
Innere Sicherheit abgelöst werden.
Die GED dient – jeweils im konkreten Einzelfall – der Durchführung eines
Ermittlungsverfahrens (Strafverfolgungszwecken) in Großschadenslagen unter
Ermittlungsführung des BKA.
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Verbund erfolgt derzeit
lediglich in INPOL-Fall Innere Sicherheit, LAPOS und der RED.
31. Ist es realistisch anzunehmen, dass eine Straftat, deren Art der
Durchführung (modus operandi) aus sich heraus (noch) keinen Bezug zur PMK-
rechts erkennen lässt, tatsächlich in eine der sechs Dateien eingestellt
würde, und wenn ja, in welche?
Aufnahme in solche Dateien finden gemäß den gesetzlichen Vorgaben
entsprechend der Zweckbindung der Datei nur Straftaten, die bereits einen Bezug zur
politisch motivierten Kriminalität aufweisen. Sofern sich also bei einer Straftat
noch kein Bezug zur PMK erkennen lässt, wird diese Straftat nicht in einer der
Dateien gespeichert.
Um diese systembedingte Schwäche zu beseitigen, arbeiten Bund und Länder
gemeinsam an PIAV (siehe Antwort zu Frage 32).
32. Hätten sich zusätzliche Möglichkeiten (z. B. zusätzliche
Recherchemöglichkeiten) für die Polizei ergeben, wenn sie bei ihren Versuchen, die
Mordserie des NSU aufzuklären, bereits über diese Datenverbünde hätte
verfügen können, und wenn ja, welche (bitte anhand einiger konkreter
Beispiele nachvollziehbar darstellen)?
Ein wesentlicher Baustein einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung in Bund
und Ländern und einer entsprechenden Früherkennung solcher
phänomenbezogenen Delikte ist eine aussagekräftige kriminalpolizeiliche Informationsbasis.
Im Gegensatz zur aktuell bestehenden heterogenen und zergliederten
Dateilandschaft beschreibt PIAV ein System zur zeitnahen Bereitstellung von
ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten in einer gemeinsam genutzten
Verbundanwendung zur länderübergreifenden operativen Kriminalitätsanalyse.
Dadurch wird der gesetzlichen Aufgabenstellung aus § 2 BKAG durch
• frühzeitiges Erkennen von Tat-Tat- und Tat-Täter-Zusammenhängen,
• der Identifizierung unbekannter Täter,
• der Erkennung länder-, grenz- oder deliktsübergreifend handelnder Straftäter
und Täterorganisationen sowie
Drucksache 17/14753 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• der Identifizierung länderübergreifender oder grenzüberschreitender
Straftatenserien besser nachgekommen.
Mit PIAV werden effektivere Möglichkeiten bei der Zusammenführung und
dem Abgleich von Informationen geschaffen. Die verbundfähigen Erkenntnisse
werden in einer homogenen IT-Architektur abgebildet. Durch den verbesserten
polizeilichen Informationsfluss können die jeweils polizeilich erfassten
Erkenntnisse zu jeder verbundrelevanten Straftat im Verbund abgebildet werden.
Der Mehrwert von PIAV entsteht durch die Verknüpfung der Erkenntnisse aus
unterschiedlichen Deliktsbereichen und die Möglichkeiten der
deliktsübergreifenden Auswertung. Damit werden die jeweiligen Bedarfsträger in die Lage
versetzt, auf den auswerterelevanten Datenbestand der deutschen Polizei
zuzugreifen und relevante kriminalistische Fragestellungen schneller und
umfassender zu beantworten.
Eine vollständige Erfassung der jeweiligen Sachverhalte vorausgesetzt,
ermöglicht PIAV wesentlich weitergehende und schnellere Rechercheansätze.
Darüber hinaus wird die Entwicklung zu PIAV auch technische
Voraussetzungen schaffen, die bestehende bundesweite Dateienlandschaft im Hinblick auf
den gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung von Tat-Täter- bzw. Tat-Tatmittel-
Zusammenhängen zu optimieren. Die polizeilichen Informationssysteme sind aus
tatsächlichen, technischen und rechtlichen Gründen heterogen. Hieraus ergeben
sich grundsätzlich Erschwernisse in der Bund-Länder-Kooperation (zuweilen
fehlende Schnittstellen, zeitverzögerte Informationsbereitstellung,
Medienbrüche, um gleiche Informationslage aller Beteiligten).
Zum Beispiel erforderte dies im Fall CESKA, der nun dem NSU zugerechnet
wird, umfangreiche und Ressourcen bindende Ausgleichsmaßnahmen (z. B.
Rechercheanfragen in unterschiedlichen Datentöpfen, Mehrfacherfassungen).
Mit dem im Zusammenhang von PIAV weiter zu entwickelnden
Informationsmodell der deutschen Polizei werden die Voraussetzungen geschaffen, in
gemeinsamen Ermittlungen der Polizeien des Bundes und der Länder zeitnah
gemeinsame Ermittlungsdateien einzurichten.
33. Sind die tat- bzw. täterbezogenen Erfassungskriterien dieser sechs
Datenverbünde identisch, und wenn nein, warum nicht?
Grundsätzlich richten sich die Möglichkeiten zur Erfassung und Verarbeitung
personenbezogener Daten nach der BKA-Daten-Verordnung (BKADV), soweit
die Rechtsgrundlage das BKAG ist, der StPO oder nach den einschlägigen
Gesetzen wie dem RED-G.
Aufgrund der unterschiedlichen Speicherungs- und Verarbeitungszwecke sowie
der unterschiedlichen Ausgestaltung der IT-Systeme unterscheiden sich die zu
verarbeitenden Daten und Erfassungskriterien. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 30 verwiesen.
34. Sind diese sechs Datenverbünde interoperabel, und wenn nein, warum
nicht?
Die in Rede stehenden Dateien sind grundsätzlich nicht interoperabel.
Es existieren jedoch einzelne technische Schnittstellen, um den Austausch von
Daten zu ermöglichen, die in mehreren Systemen verarbeitet werden können
und unter Berücksichtigung der Zweckbindung und Beachtung der
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1475335. Sind diese sechs Datenverbünde untereinander vernetzt?
Wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 30 und 34 wird verwiesen.
36. Ist es vorgesehen, die Funktionsfähigkeit (Erforderlichkeit, Geeignetheit,
Verhältnismäßigkeit, Effektivität und Datenschutzfreundlichkeit) der hier
in Rede stehenden Dateien wissenschaftlich – durch unabhängige
Sachverständige – untersuchen zu lassen?
Wenn ja, welche Dateien sollen wann und durch wen evaluiert werden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Überprüfung von Erforderlichkeit, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit,
Effektivität und Datenschutzfreundlichkeit auch der sonstigen Dateien ist
ständige Aufgabe der Sicherheitsbehörden.
37. Werden die Beamtinnen und Beamten des Bundes bzw. der Länder, die
Zugang zu diesen hier in Rede stehenden Dateien haben, auch in deren
Umgang geschult, um folgenschwere Pannen (im Hinblick auf die
fehlerhafte Nutzung einer BKA-Datei durch Beamte eines
Landeskriminalamtes), wie sie im PUA-NSU offenkundig wurden, in Zukunft zu
vermeiden?
Wenn ja, zu welchen Aspekten (Funktionalität, Datenschutz etc.) werden
die entsprechenden Beamtinnen und Beamten durch wen und wie lange
geschult?
Ohne Schulungen werden grundsätzlich keine Zugriffsberechtigungen auf
Dateien erteilt.
Die Dauer der Schulungen richtet sich naturgemäß nach der Komplexität der
jeweiligen Anwendung, sie sind in der Regel aber mehrtägig. In den Schulungen
werden Kenntnisse in Bezug auf den Umgang mit der Anwendung selbst, als
auch zu den Besonderheiten in Erfassung und Recherche (Verarbeitungsregeln)
der jeweiligen Systeme vermittelt. Soweit erforderlich, wird auch auf
spezialgesetzliche, datenschutzrechtliche oder dateispezifische Besonderheiten
eingegangen. In die Konzeption der Schulungen sind die Bedarfsträger und
Querschnittseinheiten (wie z. B. die Fachabteilungen und der behördliche
Datenschutzbeauftragte des BKA) eingebunden. Einzelne Mitarbeiter der Polizeien
der Länder werden im BKA beschult. Besteht in den Ländern der Bedarf, eine
große Anzahl von Anwendern zu schulen, können vom BKA sogenannte
„Multiplikatorenschulungen“ durchgeführt werden. Dadurch werden die Länder in
die Lage versetzt, ihren Schulungsbedarf mit eigenen Kräften (nämlich den im
BKA ausgebildeten Multiplikatoren) zu decken. Auf diese Weise wurde z. B.
im Zusammenhang mit INPOL-Fall verfahren.
38. Sind Informationen aus den hier in Rede stehenden Dateien auch für
Polizeibehörden anderer Staaten bzw. für Europol zugänglich?
Wie (auf welcher Rechtsgrundlage) und innerhalb welcher Grenzen
erfolgt der internationale Austausch in Bezug auf Daten aus diesen
Dateien?
Ein Zugriff durch Polizeibehörden anderer Staaten bzw. für Europol auf die in
Rede stehenden Dateien ist nicht möglich.
Drucksache 17/14753 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDavon unbenommen besteht die Möglichkeit, im Rahmen des internationalen
polizeilichen Informationsaustausches Daten an Polizeibehörden anderer
Staaten zu übermitteln. Die Auskunftserteilung richtet sich nach den
Voraussetzungen des § 14 BKAG. Im Falle einer Datenübermittlung an Europol richtet sich
die Auskunftserteilung nach § 14 BKAG i. V. m. dem „EU-Ratsbeschluss vom
30. November 2009 zur Annahme der Durchführungsbestimmungen für die von
Europol geführten Arbeitsdateien zu Analysezwecken“.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]