[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14745
17. Wahlperiode 13. 09. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 10. September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans-Josef Fell,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14578 –
Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung
nachwachsender Rohstoffe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im September 2009 den Aktionsplan zur stofflichen
Nutzung nachwachsender Rohstoffe verabschiedet (Bundestagsdrucksache 16/14061).
Ziel des Aktionsplans ist ein „Gesamtkonzept für eine deutliche und anhaltende
Steigerung des Biomasseanteils und der Effizienz des Biomasseeinsatzes bei der
Rohstoffversorgung in Deutschland“. Damit sollte zugleich die „international
führende Rolle Deutschlands bei der stofflichen Nutzung nachwachsender
Rohstoffe“ gesichert und ausgebaut werden. Der Aktionsplan enthält zwölf
Handlungsfelder, in denen jeweils eine Situationsbeschreibung geliefert, Ziele
formuliert und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele beschrieben werden.
Der Aktionsplan sieht vor, die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans nach
Ablauf von zwei Jahren zu überprüfen.
1. Welche Ergebnisse hatte die für 2011 anstehende Überprüfung des
Aktionsplans der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung nachwachsender
Rohstoffe, und mit welchen Ergebnissen wird für 2013 gerechnet?
Der Aktionsplan der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung nachwachsender
Rohstoffe (ASN) wurde nach umfangreichen Ressortabstimmungen am 8.
September 2009 veröffentlicht. Die im Aktionsplan festgelegte Überprüfung der
Umsetzung der Maßnahmen nach zwei Jahren ergab, dass in allen Handlungsfeldern
mit der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen sehr erfolgreich begonnen
wurde. Eine vollständige Abrechnung aller Maßnahmen war 2011 noch nicht
möglich, da eine Zielerreichung für die sehr anspruchsvollen Maßnahmen in
vielen Bereichen nach zwei Jahren noch nicht möglich war.
Im Jahr 2013 wird die Überprüfung des Stands der Zielerreichung und der
Umsetzung der Maßnahmen planmäßig fortgeführt und zum Abschluss gebracht
werden. Somit entsprechen die hier gegebenen Sachstandsdarstellungen noch nicht
der endgültigen Evaluierung.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der bisherigen Umsetzung
der Maßnahmen des Aktionsplans zur stofflichen Nutzung nachwachsender
Rohstoffe?
Die Zielsetzungen des ASN sind anspruchsvoll. Mit der Umsetzung der
Maßnahmen ist in allen zwölf Handlungsfeldern planmäßig begonnen und eine
Vielzahl von Maßnahmen erfolgreich umgesetzt worden. An der Erfüllung weiterer
Maßnahmen wird gegenwärtig gearbeitet. Der Stand der Umsetzung der
Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern wird in den Antworten zu den
nachfolgenden Fragen im Detail dargestellt, soweit es in dem kurzen
Antwortzeitraum möglich war.
3. Welche der im Handlungsfeld 1 „Sicherung der Rohstoffbasis“ genannten
Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Für eine qualitativ und quantitativ ausreichende, wettbewerbsfähige
Bereitstellung ausreichender Rohstoffmengen wurde von der Bundesregierung ein
vielfältiges Bündel an Maßnahmen initiiert. So ist die verstärkte nachhaltige
Bereitstellung und Nutzung von Holz (z. B. Mobilisierung nachhaltig verfügbarer
Laubholzpotenziale) eine zunehmend wichtige Maßnahme bei der Sicherung der
Rohstoffbasis. In mehreren Forschungsvorhaben wird die verbesserte Nutzung
bisher weniger marktrelevanter Holzarten (z. B. Pappel, Birke, Erle) verfolgt.
Die verstärkte nachhaltige Nutzung von Nebenprodukten und Reststoffen spielt
bei vielen Forschungsvorhaben zur stofflichen Nutzung nachwachsender
Rohstoffe eine ebenfalls immer größere Rolle. Ein Schwerpunkt ist die Nutzung von
Lignin als mengenmäßig bedeutendstem Nebenprodukt bei der chemisch-
technischen Nutzung von Holz.
Es werden Vorhaben gefördert, die zum einen die Auswirkungen des deutschen
Rohstoffverbrauchs an nachwachsenden Rohstoffen auf den internationalen
Flächenverbrauch bewerten und die zum anderen die globalen Agrarmärkte und
die Flächenentwicklung analysieren und Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Somit werden Rahmenbedingungen analysiert und bewertet, die eine weitere
Konkretisierung von Handlungsbedarf ermöglichen.
Des Weiteren beziehen Züchtungs- und Anbauprojekte Rekultivierungsstandorte
mit ein und Teilvorhaben bzw. FuE-Aufträge (FuE = Forschung und
Entwicklung) werden vom Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften bearbeitet.
Die Bundesregierung unterstützt eine Vielzahl von Forschungsmaßnahmen zur
Steigerung der Biomasseproduktion durch verbesserte Nutzpflanzen und
Anbaumethoden unter verschiedenen Nutzungsaspekten:
Mit der am 19. April 2010 veröffentlichten Richtlinie „Pflanzenbiotechnologie
der Zukunft“ wird unter anderem speziell die Thematik der Ertragssteigerung
bei der Biomasseproduktion adressiert; mit dem im Januar 2013 begonnenen
Verbundprojekt „Deutsches Pflanzen Phänotypisierungsnetzwerk (DPPN)“
unterstützt die Bundesregierung die Untersuchung der Zusammenhänge zwischen
den Genen, der Umwelt und dem Phänotypen einer Pflanze. Mit der
Förderrichtlinie „Globale Ernährungssicherung – GlobE“ sollen regionale Defizite der
Agrarforschung in Regionen Afrikas identifiziert, der Transfer der Ergebnisse in
die Anwendung betroffener Länder ermöglicht bzw. beschleunigt und der
Aufbau von Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen dort unterstützt werden.
In verschiedenen Fördermaßnahmen und FuE-Vorhaben werden Entwicklungen
zur Koppel- und Kaskadennutzung nachwachsender Rohstoffe von der
Bundesregierung gefördert. Mit diesen Vorhaben soll die Verbesserung der Effizienz zur
Biomassenutzung durch innovative Nutzungskaskaden (bei denen Rohstoffe
zunächst gegebenenfalls mehrfach stofflich und am Ende energetisch verwertet
werden) sowie die möglichst hochwertige Verwertung aller Bestandteile
nachwachsender Rohstoffe durch Koppelnutzung (z. B. Bioraffinerien) unterstützt
werden.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus den Aufbau einer Modellanlage
zur industriellen Nutzung von Biomasse in Leuna. Das Chemisch-
Biotechnologische Prozessentwicklungszentrum (CBP) Leuna in Sachsen-Anhalt soll
unter wissenschaftlicher Leitung der Fraunhofer-Gesellschaft durch Forschung
und Innovation die Grundlagen schaffen, um Biomasse möglichst effizient und
abfallfrei für die Chemie-Industrie zu nutzen. Es schließt somit die Lücke
zwischen Labor und industrieller Umsetzung bei der Nutzung nachwachsender
Rohstoffe.
Die genannten Forschungsschwerpunkte wurden in der „Nationalen
Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ aufgegriffen.
In verschiedenen Fördermaßnahmen und FuE-Vorhaben werden Entwicklungen
zur Koppel- und Kaskadennutzung nachwachsender Rohstoffe von der
Bundesregierung gefördert. Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 18 wird verwiesen.
Bei der Versorgung von Deutschland mit Rohstoffen gleich welcher Art stellen
Ausfuhrbeschränkungen in Drittstaaten ein handelspolitisches Kernproblem dar.
Hier unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Europäischen
Kommission, auf den Abbau dieser Beschränkungen hinzuwirken.
Anknüpfungspunkte sind hier Verhandlungen über den WTO-Beitritt (WTO =
Welthandelsorganisation) bestimmter Länder, Verhandlungen über bilaterale
Freihandelsabkommen oder auch – wo erforderlich – WTO-Streitschlichtungsverfahren
wegen Ausfuhrbeschränkungen.
Mit Blick auf das Ziel „Reduzierung des Flächenverbrauchs für Siedlung und
Verkehr auf 30 Hektar bis zum Jahr 2020“ sind insbesondere die Novellierung
des Baugesetzbuches (BauGB-Innenentwicklungsnovelle 2013) sowie der
Modellversuch zum Testen eines Handelssystems mit Flächenausweisungsrechten
zentrale Ansätze, sich diesem Ziel zu nähern.
Mit der Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) im Jahr 2010 hat
die Bundesregierung Teile des Handlungsfeldes 1 mit Bezug zu forstlicher
Biomasseproduktion umgesetzt. So wurden Kurzumtriebsplantagen (KUP) auf
landwirtschaftlichen Flächen aus dem Waldbegriff des BWaldG genommen, um
so ein wesentliches Hemmnis bei der Anlage von KUP zu beseitigen. Auch die
verbesserte Erschließung von Holzpotenzialen im Klein- und Kleinstprivatwald
wurde durch die Förderung forstlicher Zusammenschlüsse in der Novellierung
des BWaldG umgesetzt (vergleiche auch die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage „Ein Jahr nach der Novellierung des Bundeswaldgesetzes“
auf Bundestagsdrucksache 17/7014).
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Erschließung
bisher ungenutzter Holzpotenziale, insbesondere auch im Kleinprivatwald,
ergriffen?
Gerade die Bewirtschaftung des Kleinprivatwaldes ist von regionalen
Maßnahmen und der Beratung durch die Landesforsten abhängig. Daher ist die
Zusammenarbeit mit den Bundesländern hierbei von hoher Wichtigkeit.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Förderprogramms
„Nachwachsende Rohstoffe“ Forschungsvorhaben, die eine Steigerung der
Holzbereitstellung aus dem Wald zum Ziel haben. Beispielhaft hierfür können unter
anderem die folgenden Projekte genannt werden:
• „Coaching in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen für ein verbessertes
Holzmobilisierungsmanagement im Privatwald“;
• „Instrumente zur Information und Motivation von Kleinprivatwaldbesitzern
zur Umsetzung von Pflege- und Nutzungsmaßnahmen in ihrem Wald als
Beitrag zu einer intensiveren nachhaltigen Nutzung von Holz als
nachwachsendem Rohstoff“;
• „Verbundvorhaben: Energieholzernte und stoffliche Nachhaltigkeit in
Deutschland; Teilvorhaben 1: Biomassefunktion, Stoffbilanzen und
Nutzungsszenarien“;
• Informationsveranstaltungen, wie z. B. der Laubholzkongress 2012 in
Würzburg.
Die Ergebnisse der Vorhaben finden Eingang in die föderale Praxis und können
weiterführende Maßnahmen auf Ebene der Länder unterstützen.
5. Welche konkreten Maßnahmen zur Erleichterung der Anlage von
Kurzumtriebsplantagen wurden umgesetzt?
Nach der erfolgten Änderung des Bundeswaldgesetzes zur Definition der
Flächenbewirtschaftung und somit Herausnahme von mit Forstpflanzen bestockten
Agrarflächen wurden verschiedene Diskussionen zur Förderung der Anlage von
Kurzumtriebsplantagen angestoßen. Hierzu wurden aber noch keine legislativen
Beschlüsse gefasst.
6. Was hat die vorgesehene Überprüfung, wie und mit welchen Instrumenten
stärkere Anreize für die Kaskadennutzung von Biomasse geschaffen werden
können, insbesondere für die energetische Nutzung solcher Produkte, die
vorher stofflich verwendet wurden, ergeben?
Im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ wurden
verschiedene Forschungs- und Entwicklungsprojekte begonnen, die
schwerpunktmäßig noch unzureichende Teilprozesse von ansonsten weitgehend marktreifen
Koppel- und Kaskadennutzungskonzepten bearbeiten. Auch Ansätze zur
Verbesserung der ökonomischen und ökologischen Effizienz bestehender Ketten
werden unterstützt.
Im Detail ist der Forschungs- und Entwicklungsbedarf in diesem Bereich noch
erheblich.
7. Sieht es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang als erforderlich an,
die steuerliche Begünstigung der Verwendung von Brennholz bei der
Umsatzsteuer zu überdenken?
Die steuerliche Begünstigung der Verwendung von Brennholz bei der
Umsatzsteuer ist keine Maßnahme des Aktionsplanes der Bundesregierung zur
stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe.
8. Welche der im Handlungsfeld 2 „Sicherung der Nachhaltigkeit“ genannten
Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Diesbezüglich sind zwei sehr wichtige übergeordnete Maßnahmen zu nennen,
die in der Praxis den Nachweis der Nachhaltigkeit sicherstellen sollen:
• Mit Hilfe der Bundesregierung konnte das Zertifizierungssystem „ISCC“
etabliert werden. Der Zertifizierungsstandard wurde mit dem
Zertifizierungssystem „ISCCPLUS“ mittlerweile auch auf die Futtermittelproduktion und
industrielle Nutzung von Agrarpflanzen erweitert.
• Des Weiteren wird derzeit das Vorhaben „Initiierung und Einrichtung eines
Netzwerkes Nachhaltigkeitszertifizierung der Rohstoffbasis für die stoffliche
Nutzung“ (INRO) mit dem Ziel gefördert, einen wesentlichen Beitrag zur
Sicherstellung der Nachhaltigkeit von Biomasse, die stofflich genutzt wird,
zu leisten.
Für den Bereich „Bauen und Wohnen“ wurde eine Datenbank entwickelt, in
der Umweltproduktdeklarationen für Bauprodukte verfügbar gemacht werden.
Allerdings sind biobasierte Produkte noch unterrepräsentiert. Für die gesamte
Bandbreite der biobasierten Produkte gibt es noch Handlungsbedarf, der bei der
energetischen Nutzung durch Forschungsvorhaben, die eine öffentliche
Datenbank zu Daten für Ökobilanzen zum Ziel haben, bereits weitergehend umgesetzt
wurde.
Im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ der
Bundesregierung erfolgt die Forschung zur Optimierung der Umweltwirkungen entlang
des gesamten Lebensweges ausgewählter Produkte. So werden im Holzbereich
z. B. Verbundvorhaben gefördert, die die Minderung von
Formaldehydemissionen zum Ziel haben. Auch Projekte zur Kaskadennutzung, wie z. B.
„Kaskadennutzung von Biopolymerwerkstoffen“ tragen durch mehrfache Nutzung eines
Rohstoffes zur Minderung der Umweltwirkungen bei.
Insbesondere ist bei nachwachsenden Rohstoffen aber der Pflanzenanbau von
Interesse. Aus diesem Grund werden derzeit unter anderem zwei große
Forschungsverbünde gefördert, die Treibhausgasemissionen messen und nach
Minderungspotential suchen.
Über eine Vielzahl zielgerichteter Maßnahmen im Förderprogramm
„Nachwachsende Rohstoffe“ sowie im Energie- und Klimafonds werden
umfangreiche Anstrengungen unternommen, die Arten- und Sortenvielfalt in der
Agrarlandschaft zu erhöhen. Die betreffenden Potentiale sind enorm. Allein im
Bereich Arznei- und Gewürzpflanzen werden in Deutschland mehr als 100
Arten feldmäßig kultiviert. Diese Potentiale werden derzeit häufig noch nicht in
befriedigendem Maße genutzt. Dies gilt beispielsweise für den Bereich
alternativer Ölpflanzen und für Sorten mit „maßgeschneiderter“
Fettsäurezusammensetzung.
9. Welche der im Handlungsfeld 3 „Forschung und Entwicklung“ genannten
Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Der Ausbau von Forschung und Entwicklung zu prioritären Themengebieten
erfolgt durch eine Förderung unter anderem im Rahmen folgender, neuaufgelegter
Förderprogramme und -richtlinien der Bundesregierung:
• Förderprogramm „Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben bei nachwachsenden Rohstoffen“;
• Fördermaßnahme „Pflanzenbiotechnologie der Zukunft“;
• Fördermaßnahme „Innovative Pflanzenzüchtung im Anbausystem IPAS“;
• Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance“;
• Fördermaßnahme „Bioindustrie 2021 – Clusterwettbewerb zur Entwicklung
neuer Produkte und Verfahren in der industriellen Biotechnologie“;
• Fördermaßnahme „Innovationsinitiative Industrielle Biotechnologie“.
Sie werden in der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ der
Bundesregierung gebündelt. Weitere Beiträge liefert das Rahmenprogramm
„Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)“.
Prioritäre Förderschwerpunkte seit 2009 im stofflichen Bereich sind unter
anderem:
• „Aktuelle Züchtungsstrategien im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe“;
• „Stärke als chemisch-technischer Rohstoff“;
• „Stoffliche Nutzung von Lignin“;
• „Stoffliche und konstruktive Nutzung von Holz“;
• „Biobasierte Polymere und Biobasierte Naturfaserverstärkte Kunststoffe“;
• „Nachhaltige Verwertungsstrategien für Produkte und Abfälle aus
biobasierten Kunststoffen“;
• „Synthese und Anwendung von Spezial- und Feinchemikalien aus
nachwachsenden Rohstoffen“;
• „Innovative Mehrfachnutzung von nachwachsenden Rohstoffen,
Bioraffinerien“.
Die Förderung im Rahmen der Förderschwerpunkte erfolgt in der Regel nur bei
Beteiligung der Industrie am Projekt. Dies sichert die Fortführung der
Forschungs- und Entwicklungsbemühungen durch die Industrie und die
Bundesregierung auf hohem Niveau. Es findet routinemäßig eine Abstimmung von
Förderinitiativen zwischen den Ressorts statt. Eine Abstimmung zu geförderten
Projekten erfolgt im Rahmen der Frühkoordination des Bundes über
Projektträger und Ressorts.
10. Welche konkreten Projekte zur Forschung und Entwicklung von
anwendungsorientierten Modellen zur verstärkten Kaskadennutzung im Hinblick
auf eine nachhaltige und effiziente Rohstoffversorgung wurden gefördert?
Kaskadennutzung ist die ein- oder mehrfache stoffliche Nutzung eines Produkts
sowie eine abschließende energetische Nutzung.
Aufgrund der großen Bedeutung und des hohen Potentials von biobasierten
Kunststoffen erfolgte im stofflichen Bereich hier eine FuE-Schwerpunktsetzung
zur Kaskadennutzung und dem Recycling.
So wurde unter anderem ein FuE-Förderschwerpunkt zum Thema „Nachhaltige
Verwertungsstrategien für Produkte und Abfälle aus biobasierten Kunststoffen“
eingerichtet. Derzeit befinden sich die eingereichten Projekte in der
Evaluierung.
Die Bundesregierung fördert den Aufbau des „Chemisch-Biotechnologischen
Prozessentwicklungszentrums“ (CBP) am Standort Leuna, einer Modellanlage
zur industriellen Nutzung von Biomasse. Das CBP soll durch Forschung und
Innovation die Grundlagen schaffen, um Biomasse möglichst effizient und
abfallfrei für die Chemie-Industrie zu nutzen. Es schließt somit die Lücke
zwischen Labor und industrieller Umsetzung bei der Nutzung nachwachsender
Rohstoffe.
Der „Spitzencluster Bioeconomy“ verbindet die für die BioÖkonomie
relevanten Industriebereiche wie die chemische Industrie, die Papier- und
Zellstoffindustrie, die Land-, Forst- und Holzwirtschaft, die Energiewirtschaft sowie den
Maschinen- und Anlagenbau. In einem übergreifenden Ansatz soll der Rohstoff
Holz ganzheitlich für die Entwicklung neuer biobasierter Produkte genutzt
werden. Die bei der Nutzung von Holz als Werkstoff oder Rohstoff der Papier- und
Zellulose-Herstellung anfallenden Rest- und Abfallmengen sollen unter
anderem in Bioraffinerien zu Ausgangstoffen für die chemische Industrie
aufgeschlossen werden. Alle nicht stofflich nutzbaren Reste werden energetisch
verwertet. Durch diese Koppel- und Kaskadennutzung soll die Biomasse möglichst
effizient verwertet werden.
Das Verbundvorhaben „Bioraffinerie2021 – Energie aus Biomasse – Neue Wege
zur integrierten Bioraffinerie“ hat die Entwicklung integrierter Bioraffinerien
zum Ziel, ausgehend von vorhandenen Bioethanolanlagen. Schwerpunkte dabei
sind neben der verfahrenstechnischen Weiterentwicklung und Erweiterung der
nutzbaren Biomasseressourcen auch die Entwicklung von Verfahren zur
Gewinnung zusätzlicher Wertprodukte.
11. Welche konkreten Projekte zur Forschung und Entwicklung neuer
technologischer Prozesse für auf Laubholz basierende Produkte, die aufgrund des
Waldumbaus zugunsten eines höheren Laubholzanteils erforderlich sind,
wurden gefördert?
Zu unterscheiden sind die zwei Hauptverwendungsbereiche: Der Einsatz als
chemisch-technischer Rohstoff und die Nutzung des Laubholzes als Bau- und
Werkstoff.
Zur FuE-Förderung für die Nutzung von Laubholz als Bau- und Werkstoff wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/13099 verwiesen.
Im Bereich der Nutzung des Laubholzes als chemischer Rohstoff erfolgte die
Förderung des Verbundprojekts „Lignocellulose-Bioraffinerie 2“, das Buche als
Rohstoff nutzt. Für Details wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Im Weiteren wird auf das „Spitzencluster Bioeconomy“ (siehe Antwort zu
Frage 10) verwiesen.
12. Welche Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der toxikologischen Wirkung
von Hartholzstäuben (Bildung von Adenokarzinomen) und ihrer
Vermeidung laufen aktuell, bzw. welche Forschungsanträge wurden hierzu bei der
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. bislang eingereicht?
Anfang des Jahres 2013 fand bei der Fachagentur für nachwachsende
Rohstoffe e. V. (FNR) ein Fachgespräch zum Thema „Emissionen aus Holz und
Holzprodukten – Auswirkungen auf die Innenraumluftqualität“ statt. Im
Nachgang zu diesem Gespräch wurde der FNR erstmals eine Projektidee zu diesem
Thema vorgestellt. Das Vorhaben befindet sich derzeit in Prüfung.
13. Welche konkreten Forschungsprojekte zu den Auswirkungen von
Emissionen aus Holz und Holzprodukten auf die Innenraumqualität und ihrer
Vermeidung wurden vergeben?
Im Ergebnis des oben genannten Fachgesprächs „Emissionen aus Holz und
Holzprodukten – Auswirkungen auf die Innenraumluftqualität“ wird in Kürze
ein neuer Förderschwerpunkt durch die FNR veröffentlicht werden.
Unabhängig davon wurden und werden durch die FNR seit 2009 38 Vorhaben
zur Material- und Technologieentwicklung gefördert, die zu einer gezielten
Reduzierung von Emissionen beitragen.
2010 wurde das UFOPLAN-Forschungsprojekt „Emissionsverhalten von Holz
und Holzwerkstoffen“ an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) vergeben. 2012 wurden die Ergebnisse dieser Studie in den UBA-Texten
(7/2012; FKZ 3707 62 301) veröffentlicht.
14. Welche der im Handlungsfeld 4 „Förderung der Markteinführung“
genannten Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Das Informationsangebot zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe ist
aktualisiert und ausgebaut worden: Siehe Themenportale unter
www.fnr.de zu
Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen, Biowerkstoffen, Bioschmierstoffen,
Arzneipflanzen/Informationsbroschüren zum Thema „Bauen mit NR“ (zu
verschiedenen Schwerpunkten), zu Biokunststoffen und naturfaserverstärkten
Werkstoffen, zu Bioschmierstoffen und zu Arznei- und Färbepflanzen. In
verschiedenen Broschüren (unter anderem Spitzentechnologie, Tolle Ideen, 20 Jahre FNR)
nehmen Themen zur stofflichen Nutzung einen breiten Raum ein.
Anhand des Demonstrationsprojekts „Bioconcept Car“ wurde das Thema
Biowerkstoffe im Automobilbereich sowohl für den Endverbraucher als auch die
(Fach-)Presse anhand verschiedener Informationsmaterialien (Internet, Print,
Foto, Video) breit aufgearbeitet.
Mit der Kampagne „Neue Produkte: Aus Natur gemacht“ wurde eine
verbraucherorientierte Maßnahme zur Aufklärung und Information gestartet.
Die Präsenz des Themas stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen
auf Fachmessen und Verbrauchermessen wurde erhöht.
Bezüglich der Maßnahme zur verstärkten Durchführung von Verbundprojekten
von der Rohstofferzeugung bis zur Produktentwicklung werden gegenwärtig
entsprechende Verbundvorhaben gefördert – unter anderem das
„Demonstrationsprojekt Arzneipflanzen“ (KAMEL): Züchtung, Anbau und Ernte von
Kamille, Melisse und Baldrianwurzeln (21 Vorhaben).
15. Welche der im Handlungsfeld 5 „Information“ genannten Maßnahmen hat
die Bundesregierung umgesetzt?
Die im Handlungsfeld 5 „Information“ genannten Maßnahmen sind seit 2009
deutlich intensiviert und vollständig umgesetzt worden. Über die
unterschiedlichen Projektträger führt die Bundesregierung etwa zehn bis 20
Fachveranstaltungen, davon ca. drei bis fünf größere Symposien, zur stofflichen
Biomassenutzung jährlich durch, präsentiert das Thema und relevante Projektergebnisse
auf zahlreichen Fachmessen, betreibt intensive Pressearbeit und gibt zahlreiche
Fachpublikationen in gedruckter und/oder elektronischer Form heraus.
Mit der Kampagne „Neue Produkte: Aus Natur gemacht“ werden z. B.
Verbraucherinnen und Verbraucher angesprochen, um ihnen Informationen zu
biobasiertem Wirtschaften nahe zu bringen.
Der Aufbau von entsprechenden Netzwerken zwischen Industrie, Forschung
und Politik ist unter anderem mit dem „Biopolymernetzwerk“ (http://
biopolymernetzwerk.fnr.de/) oder dem „Kompetenznetzwerk zur Verarbeitung
biobasierter Werkstoffe“ erfolgt. Andere, bereits bestehende
Netzwerkstrukturen (Bereiche Bioschmierstoffe, Naturbaustoffe etc.) wurden und werden weiter
genutzt.
Hinsichtlich der Kennzeichnung von biobasierten Produkten wurde auf
nationaler Ebene der Dialog zwischen Industrie und Politik unterstützt, u. a. über ein
entsprechendes Fachgespräch. Mittlerweile vergeben mehrere
Prüfeinrichtungen Zertifikate, mit denen der biobasierte Anteil eines Produkts für den
Verbraucher kenntlich gemacht wird. Auf europäischer Ebene ist die Bundesregierung
in zwei CEN-Arbeitsgruppen aktiv, die sich dieser Thematik widmen.
16. Welche der im Handlungsfeld 6 „Öffentliches Auftragswesen“ genannten
Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Die Bundesregierung hat im Handlungsfeld 6 „Öffentliches Auftragswesen“
zahlreiche Maßnahmen umgesetzt:
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB):
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschloss am 6.
Dezember 2010 das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“. Nummer 8 dieses
Programms sieht unter anderem die Intensivierung der Zusammenarbeit des
Bundes mit den Ländern und Kommunen zu Fragen der nachhaltigen
Beschaffung vor. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Sondersitzung der
Staatssekretäre am 21. Oktober 2011 sowie der Sitzung des
Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung am 31. Oktober 2011 wurden die Errichtung
und der Betrieb der „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ (KNB)
beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern angewiesen. Am 1.
Mai 2012 wurde mit dem konzeptionellen Aufbau der KNB und einer
webbasierten Informationsplattform („Zentrales Portal für nachhaltige Beschaffung
öffentlicher Auftraggeber“) begonnen. Am 13. Mai 2013 wurde diese
Informationsplattform auf der 13. Jahreskonferenz des Rates für nachhaltige
Entwicklung durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel freigegeben.
Die Aufgaben der KNB und der Webplattform sind die Beratung, die
Information und die Sensibilisierung von Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen
hinsichtlich des öffentlichen Einkaufs nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.
Mit den Aufgaben der KNB wird damit ein wesentlicher Teil der im
Handlungsfeld 6 „Öffentliches Auftragswesen“ des Aktionsplanes der Bundesregierung
zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe enthaltenen Maßnahmen
abgedeckt. Außerdem besteht ein enger Kontakt der KNB mit der FNR.
Beschaffern und Entscheidern auf allen Ebenen werden somit auch Informationen
über nachwachsende Rohstoffe gegeben.
Information und Beratung von Vergabestellen, Bereitstellen von
Handlungshilfen und Leitfäden und Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen mit
Nachhaltigkeitsbezug werden ergänzt durch den erfolgten Aufbau und das Management
eines Expertennetzwerkes zur nachhaltigen Beschaffung.
Die KNB und die Informationsplattform sind bei den Vergabestellen in Bund,
Ländern und Kommunen etabliert und ihre Angebote werden vielfältig genutzt.
Kurzfristig wird das Aufgabenportfolio der KNB erweitert, mittel- und
langfristig werden die bereitgestellten Angebote verbessert und fortlaufend aktualisiert.
Allianz für eine nachhaltige Beschaffung:
Bereits das vierte Jahr in Folge befasst sich die „Allianz für eine nachhaltige
Beschaffung“, in der Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen mitwirken, mit
verschiedenen Fragen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei
der öffentlichen Beschaffung von Produkten, Dienst- und Bauleistungen.
Die seit 2011 bestehende Expertengruppe „Standards“ hat unter Leitung des
Umweltbundesamtes unter anderem eine Priorisierung der beschafften Güter
und Leistungen vorgenommen, vorhandene Leitfäden und
Ausschreibungshilfen katalogisiert und erarbeitet – entsprechend der vorgenommenen
Priorisierung – derzeit Empfehlungen für die Ausschreibung von Bedarfsgütern und
- leistungen unter Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und innovativen
Aspekten. Die Expertengruppe „Standards“ wird sich 2014 unter anderem auch
mit biobasierten Schmierstoffen beschäftigen. Seit 2013 besteht außerdem eine
Expertengruppe „Ressourceneffizienz“, in der auch Vertreter der FNR engagiert
sind.
Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KIB):
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gründete im Februar
2013 das „Kompetenzzentrum innovative Beschaffung“, um öffentliche
Einkäufer auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene anzuregen, verstärkt
innovative – und damit oftmals zugleich ökologisch nachhaltige bzw.
umweltfreundliche – Produkte und Leistungen zu erwerben. Mithilfe einer Projektdatenbank
und eines Diskussionsforums sollen Beschaffer der öffentlichen Hand ermuntert
werden, mit potenziellen Anbietern innovativer Güter ins Gespräch zu kommen.
Zudem veranstaltet der Träger des Kompetenzzentrums, der Bundesverband
Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) eine Reihe regionaler
Veranstaltungen zur innovativen Beschaffung.
NawaRo-Kommunal:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
unterstützt über seinen Projektträger FNR die Gründung und Etablierung von
NawaRo-Kommunal. Ziel ist es, den Anteil biobasierter Produkte am
öffentlichen Einkauf zu erhöhen. NawaRo-Kommunal arbeitet seit 2011 aktiv und
stellvertretend für das Bundeslandwirtschaftsministerium in der „Allianz für eine
nachhaltige Beschaffung“ (in den Expertengruppen „Standards“, „ÖPNV“ und
„Ressourceneffizienz“) mit. Seit 2013 arbeitet NawaRo-Kommunal mit dem
Bundeswirtschaftsministerium und dem BME bezüglich der Berücksichtigung
innovativer biobasierter Produkte im Rahmen des Projektes „Innovative
Beschaffung“ zusammen und ist ausgewiesener Partner von KO-INNO. Eine
Datenbank für innovative Produkte und Lösungen soll noch 2013 beim BME/
KO-INNO ans Netz gehen.
Daneben gibt es einen lebhaften Austausch mit der KNB und mit dem Kaufhaus
des Bundes beziehungsweise mit dem Beschaffungsamt beim
Bundesministerium des Innern sowie mit den Vergabekammern der Länder.
Im Juni 2013 wurden der „Leitfaden für eine nachhaltige Beschaffung“ im
Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums verabschiedet und
gleichzeitig eine entsprechende Kompetenzstelle bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingerichtet.
Einsatz nachwachsender Rohstoffe bei Bundesbaumaßnahmen:
Schließlich wird der Einsatz innovativer Produkte aus nachwachsenden
Rohstoffen im Rahmen der Planung einer Baumaßnahme – jeweils bezogen auf die
konkrete Maßnahme – berücksichtigt. Dabei sind bauliche
Grundanforderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Standfestigkeit oder des Brand- und
Schallschutzes zu beachten. Für in diesem Bereich innovativ tätige Unternehmen
besteht unter anderem die Möglichkeit, bei Ausschreibungen durch die Abgabe
von Nebenangeboten ihre Produkte in den Wettbewerb zu bringen.
Ökobilanzen:
Die durch das Umweltbundesamt bislang erarbeiteten Ökobilanzen zeigen keine
eindeutigen Umweltvorteile für Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen.
Maßnahmen zur Förderung solcher Produkte im Rahmen der Beschaffung
werden deshalb nicht pauschal unterstützt werden, sondern sind aus Sicht der
Bundesregierung nur gerechtfertigt, wenn die Nachhaltigkeit für das konkrete
Produkt klar belegt ist.
17. Welche konkreten Erfolge konnten in Bezug auf das Ziel, den Anteil
nachwachsender Rohstoffe an den von öffentlichen Einrichtungen beschafften
Produkten zu erhöhen, im Zeitraum von 2009 bis einschließlich 2013
erzielt werden?
Biogene Produkte nehmen in der öffentlichen Beschaffungspraxis und im
Bewusstsein der Beschaffer an Bedeutung zu. Da es in Deutschland keine zentrale
Beschaffungsstatistik gibt, die noch dazu qualitative Aussagen über eine
nachhaltige öffentliche Beschaffung machen kann, wurde im Rahmen der Allianz für
nachhaltige Beschaffung die Expertengruppe „Statistik und Monitoring“
eingerichtet. Bislang liegen jedoch weder bei den einzelnen Bundesressorts noch
bei den Ländern und Kommunen Zahlen vor.
Folglich kann eine Bezifferung hinsichtlich einer Steigerung von biobasierten
Produkten am Markt nicht gegeben werden. Eine statistische Erhebung zur
nachhaltigen Beschaffung und begleitendes Monitoring ist über die
Expertengruppe im Rahmen der Allianz für eine nachhaltige Beschaffung durch das
federführende Bundeswirtschaftsministerium veranlasst.
Einzelne Bundesressorts haben für ihre Geschäftsbereiche Leitfäden für eine
nachhaltige Beschaffung verabschiedet.
18. Welche der im Handlungsfeld 7 „Industrielle Biotechnologie und
Bioraffinerien“ genannten Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Biotechnologie
Biotechnologische Verfahren sind interessante Alternativen zu „klassischen“
chemischen Verfahren. Die biotechnologische Konversion von nachwachsenden
Rohstoffen mittels enzymatischer und fermentativer Verfahren steht daher
verstärkt im Fokus von Forschung und Entwicklung im Rahmen der Nationalen
Forschungsstrategie „BioÖkonomie2030“. Dies wurde von der
Bundesregierung in den letzten Jahren förderpolitisch forciert unter anderem durch:
• Förderschwerpunkt „Fermentative Konversion von nachwachsenden
Rohstoffen“;
• Cluster-Wettbewerb „BioIndustrie2021“;
• Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance“;
• ERA-Net Industrial Biotechnology;
• gemeinsame Förderinitiative „PLANT-KBBE“ zwischen Deutschland,
Frankreich, Portugal und Spanien zur Pflanzenforschung;
• Strategieprozess „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren –
Biotechnologie 2020+“.
Bioraffinerien
Im Bereich Bioraffinerien erfolgte die Erarbeitung einer Roadmap zu
Bioraffinerien. Im Rahmen des Roadmapping-Prozesses wurden zur Vernetzung
fünf Unterarbeitsgruppen entsprechend der unterschiedlichen Bioraffinerie-
Plattformen (Zucker/Stärke, Pflanzenöle/Algenlipide, Lignocellulose,
Synthesegas, Biogas) gebildet. Aus diesen Arbeitsgruppen und mit weiteren Experten aus
Forschung und Wirtschaft ergab sich so ein bundesweites Bioraffinerie-
Informationsnetzwerk.
Als Kompetenzzentrum wurde das Chemisch-biotechnologische
Prozesszentrums (CBP) in Leuna errichtet. Die Eröffnung des CBP Leuna erfolgte im
Oktober 2012 durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.
Unter dem Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“
und fortgesetzt unter der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“
wurden seit 2009 zwei Verbundvorhaben zu den wissenschaftlich/technischen
Grundlagen einer integrierten Bioraffinerie vom Labor- bis in den Pilotmaßstab
gefördert (siehe auch die Antwort zu Frage 10).
Im Rahmen der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ wird ein
Vorhaben zum „Upscaling“ der Ergebnisse aus der Vorlaufforschung zur
integrierten Bioraffinerie aus dem Labor- und Pilotmaßstab in den
Demonstrationsmaßstab gefördert. Dieses umfasst die Förderung einer Demonstrationsanlage
zur Produktion von Bioethanol aus agrarischen Reststoffen am Standort
Straubing.
19. Welche der im Handlungsfeld 8 „Biobasierte Werkstoffe einschließlich
naturfaserverstärkte Kunststoffe“ genannten Maßnahmen hat die
Bundesregierung umgesetzt?
Die Bundesregierung hat alle aufgeführten Maßnahmen umgesetzt.
So wurde unter anderem gemäß der Bioabfallverordnung die Zulässigkeit der
Zuführung von biologisch abbaubaren Kunststoffabfällen zu
Bioabfallsammelsystemen neu geregelt. Mit Inkrafttreten der Novelle der Bioabfallverordnung –
BioAbfV vom 23. April 2012 – sind biologisch abbaubare Werkstoffe
(Kunststoffe) aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen als zulässiger Bioabfall
gelistet, soweit diese aus spezifischen Anwendungszwecken stammen, wie z. B.
Agrarfolien oder Sammeltüten zur Getrennterfassung biologisch abbaubarer
Küchen- und Kantinenabfälle.
Zur stärkeren Unterstützung von biobasierten Kunststoffen im Rahmen des
Förderprogrammes „Nachwachsende Rohstoffe“ der Bundesregierung wurden
mehrere Förderschwerpunkte eingerichtet:
• biobasierte Polymere und Biobasierte Naturfaserverstärkte Kunststoffe;
• stoffliche Nutzung von Lignin;
• nachhaltige Verwertungsstrategien für Abfälle aus Biokunststoff.
Zur Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft der Aufbau eines
Biopolymernetzwerkes (
www.biopolymernetzwerk.de/). Das Biopolymernetzwerk ist die
Informations- und Kommunikationsplattform für Wirtschaft, Wissenschaft,
Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit im Bereich der biobasierten Werkstoffe
und ihren Anwendungen. Es zielt auf eine sinnvolle und nachhaltige
Unterstützung beim Einsatz von biobasierten Werkstoffen und deren Anwendungen und
beinhaltet ebenso die kritische Auseinandersetzung mit allen vor- und
nachgelagerten Prozessen sowie übergeordneten ökonomischen, ökologischen und
sozialen Fragestellungen. Im Rahmen des Biopolymernetzwerkes sind
zukünftig auch weiterhin zahlreiche Aktivitäten zur noch stärkeren Unterstützung von
biobasierten Kunststoffen geplant.
20. Welche Erfolge konnten für das Ziel, den Marktanteil an unter
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten vorteilhaften bzw. innovativen biobasierten
Werkstoffen an der Kunststoffproduktion in Deutschland auszubauen, von 2009
bis 2013 erzielt werden?
Durch die Förderung von FuE-Projekten sowie die in der Antwort zu Frage 19
aufgeführten Maßnahmen konnte die Entwicklung und Anwendung von
Biokunststoffen in Deutschland unterstützt und vorangebracht werden. Die
Anwendungsbereiche reichen von kurzlebigen Gütern wie Verpackungen, Artikeln für
die Landwirtschaft und den Gartenbau und Cateringartikel bis hin zu
langlebigen Anwendungen für Büroartikel, Spielwaren, Elektronikartikel sowie
Anwendungen im Automobil oder im Baubereich. Die Vielzahl der bereits auf dem
Markt befindlichen Produkte kann in verschiedenen Datenbanken recherchiert
werden (unter anderem Produktdatenbank der FNR
http://datenbank.fnr.de/
produkte/ oder Biopolymerdatenbank
www.materialdatacenter.com).
Im Bereich der Naturkautschuke, Chemiefasern und Funktionspolymere sind
die Marktanteile von biobasierten Kunststoffen bereits relativ hoch (zwischen
10 und 40 Prozent). Biobasierte Strukturpolymere nehmen derzeit erst einen
Anteil von weniger als 1 Prozent am Markt ein. Die Entwicklung der letzten Jahre
hat diesem Markt jedoch einen enormen Aufschwung verliehen, sodass für die
nächsten Jahre mit zweistelligen Zuwachsraten gerechnet wird.
Innerhalb der letzten drei Jahre wurden zunehmend sogenannte Drop-In-
Biokunststoffe (beispielsweise Bio-PE und Bio-PET) entwickelt und eingesetzt und
dominieren nun die Marktentwicklung.
Eine statistische Erhebung und Auswertung von Marktzahlen unter anderem für
biobasierte Polymere in Deutschland wurde von der Bundesregierung in Auftrag
gegeben und steht vor der Veröffentlichung.
Der Fokus der Bundesregierung richtet sich verstärkt auf die Entwicklung von
Produkten, die nach Gebrauchsende auch einem Recyclingsystem zugeführt
werden können, sowie auf die Optimierung der Recyclingsysteme für
biobasierte Kunststoffe. Des Weiteren werden Aspekte der nachhaltigen
Rohstoffbeschaffung (z. B. INRO-Initiative) und Ökobilanzierung betrachtet.
21. Für wie notwendig schätzt die Bundesregierung die biologische
Abbaubarkeit von Kunststoffen, insbesondere im Verpackungssegment, ein?
Die biologische Abbaubarkeit von Kunststoffen ist nur bei solchen Produkten
sinnvoll, wo diese dadurch einen Zusatznutzen erfahren. Das wäre z. B. im
Garten- und Landschaftsbau bei Mulchfolien der Fall. Im Verpackungsmittelsektor
ist die biologische Abbaubarkeit nicht zwingend erforderlich.
Aus Sicht der Bundesregierung steht die biologische Abbaubarkeit daher hier
nicht im Vordergrund. Aus den bisher vorliegenden ökobilanziellen
Erkenntnissen lässt sich zudem ableiten, dass bei Kunststoffverpackungen auf der Basis
nachwachsender Rohstoffe der größte ökologische Nutzen dann zu erwarten
sein dürfte, wenn die Produktgestaltung eine mehrfache Verwendung ermöglicht
und am Ende des Lebenszyklus eine Kaskadennutzung mit hochwertiger
stofflicher und energetischer Verwertung erfolgt (siehe ergänzend die Ausführungen
in der Antwort zu Frage 22).
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht von Teilen der
Verpackungsindustrie, Verpackungsmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen
so zu gestalten, dass die biologische Abbaubarkeit nicht mehr in
ausreichendem Maße über wenige Monate gewährleistet ist, und was gedenkt die
Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Der Bundesregierung sind derartige Absichten der Verpackungsindustrie nicht
bekannt.
23. Wie hat sich der Marktanteil von biologisch abbaubaren
Verpackungskunststoffen entwickelt, nachdem die rot-grüne Bundesregierung die Befreiung
von den Lizenzgebühren des Dualen Systems Deutschland ermöglicht hat
(bitte mit Aufschlüsselung nach Volumina der Verpackungsmaterialen und
Jahren)?
Die Verpackungsverordnung sah bis zum 31. Dezember 2012 befristete
Erleichterungen für die Entsorgung von biologisch abbaubaren
Kunststoffverpackungen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichte die
Verpackungsverordnung eine Freistellung von der Lizenzierungsverpflichtung für
Verkaufsverpackungen und eine Befreiung von der Pfandpflicht für
Einweggetränkeverpackungen. Damit sollte die Markteinführung von Verpackungen aus
Kunststoffen auf der Basis nachwachsender Rohstoffe (biobasierte Kunststoffe)
unterstützt werden.
Statistische Erhebungen zur jahresbezogenen Entwicklung der Produktions-
und Verbrauchsmengen von biologisch abbaubaren Verpackungskunststoffen
sowie des Marktanteils von biologisch abbaubaren Verpackungen liegen der
Bundesregierung hierzu nicht vor. Das Bundesumweltministerium hat
allerdings durch das Umweltbundesamt im Rahmen eines im Jahr 2012
abgeschlossenen Forschungsvorhabens untersuchen lassen, wie sich die genannten
Erleichterungen in der Verpackungsverordnung auf die Entwicklung des Marktes
für Verpackungen aus bioabbaubaren Kunststoffen auf der Basis
nachwachsender Rohstoffe ausgewirkt haben. Die durchgeführte Markterhebung ergab für
den Bezugszeitraum der Studie im Jahr 2009 einen Anteil der
Biokunststoffverpackungen von maximal 0,5 Prozent am deutschen
Kunststoffverpackungsmarkt (2,6 Millionen Tonnen). Es überwogen dabei biologisch abbaubare
Verpackungen aus Stärke-Blends und Verpackungen aus Polylactid (PLA) bzw.
PLA-Blends. Nach den Ergebnissen der Studie war damit die Wirkung der
Regelungen in der Verpackungsverordnung auf die Märkte eher marginal.
Auch die in den Übergangsvorschriften der Verpackungsverordnung
vorgesehene Pfandbefreiung von biologisch abbaubaren Kunststoff-
Getränkeverpackungen kam nach den Erkenntnissen der Forschungsnehmer nicht zum
Tragen. Da sich die in den Übergangsregelungen gesetzten Erwartungen nach
alledem nicht erfüllt hatten, wurden die Erleichterungen in der
Verpackungsverordnung nicht verlängert und liefen mit Ende des Jahres 2012 aus.
24. Wie hat sich nach der Abschaffung der Befreiung von den Lizenzgebühren
des Dualen Systems Deutschland der Marktanteil von biologisch
abbaubaren Verpackungskunststoffen entwickelt (bitte mit Aufschlüsselung nach
Volumina der Verpackungsmaterialen und Jahren)?
Wie in der Antwort zu Frage 23 ausgeführt, sind die Erleichterungen für
bioabbaubare Kunststoffverpackungen erst zum 31. Dezember 2012 ausgelaufen.
Über die Entwicklung des Marktanteils biologisch abbaubarer Verpackungen
vom Zeitpunkt des Auslaufens der Sonderregelung in der
Verpackungsverordnung bis zum heutigen Zeitpunkt liegen der Bundesregierung keine konkreten
Erkenntnisse vor. Nach Prognosen der in der Antwort zu Frage 23 erwähnten
Studie wird erwartet, dass der Anteil von Biokunststoffverpackungen am
deutschen Kunststoffverpackungsmarkt bis 2015 auf voraussichtlich ca. 1 bis 2
Prozent ansteigen wird.
25. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur
Marktdurchdringung durch biologisch abbaubare Verpackungskunststoffe, nachdem die
Befreiung von den Lizenzgebühren des Dualen Systems Deutschland
abgeschafft wurde?
Wie in den Antworten zu den vorausgehenden Fragen ausgeführt, sieht die
Bundesregierung in der Bioabbaubarkeit von Verpackungen keine vorrangig zu
fördernde Produkteigenschaft. Ansätze einer Förderung von Biokunststoffen
sollten in erster Linie auf die Rohstoffbasis ausgerichtet werden und für solche
Biokunststoffe gelten, die das Potenzial haben, gesamtökologische Vorteile
gegenüber konventionellen Kunststoffen zu realisieren. Diese Vorteilhaftigkeit
dürfte vor allem dann zu realisieren sein, wenn der Verpackungsrohstoff aus
nachhaltiger, an ökologischen Kriterien orientierter landwirtschaftlicher
Produktion stammt, vermehrt Reststoffe aus der landwirtschaftlichen und
Nahrungsmittelproduktion eingesetzt werden und – wie in der Antwort zu Frage 21
ausgeführt – am Ende des Lebenszyklus eine Kaskadennutzung mit
hochwertiger stofflicher und energetischer Verwertung erfolgt.
26. Welche der im Handlungsfeld 9 „Bauen und Wohnen“ genannten
Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Die Maßnahmen zur Unterstützung der Anpassung und Fortentwicklung
bestehender internationaler Labels zur Orientierung der Verbraucher bei ihrer
Entscheidung zum Kauf besonders umweltfreundlicher und gesundheitlich
unbedenklicher Bauprodukte sowie Überprüfung und ggf. Überwindung von
administrativen und regulatorischen Hemmnissen für die Verwendung von
biobasierten Bauprodukten wurden durch eine Reihe von Fachgesprächen,
Veranstaltungen und Vorhaben umgesetzt.
Bezüglich der Maßnahmen zur Überprüfung und gegebenenfalls Überwindung
von administrativen und regulatorischen Hemmnissen für die Verwendung von
biobasierten Bauprodukten wird außerdem auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13099 zu den
Fragen 17, 21 und 22 verwiesen.
Bezüglich der Fortsetzung der Beratungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit
sowie dem zusätzlichen Start einer mobilen Informationsbox „Bauen mit
nachwachsenden Rohstoffen“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13099 zu den Fragen 6, 11 und 19
verwiesen.
Bezüglich des Erfassens von Musterprojekten über einen
Architektenwettbewerb und Kommunikation der Projekte insbesondere gegenüber Architekten,
Handwerkern und potenziellen Bauherren unter Berücksichtigung von
Baustoffen wie Holz, Naturfasern Stroh und Naturfarben wird ebenfalls auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/13099 zu den Fragen 6, 11 und 19 verwiesen.
Zur Information, Aus- und Weiterbildung von baurechtlichen
Entscheidungsträgern, Genehmigungsbehörden, Bauherren/Architekten und Verbrauchern und
Entwicklung von Lehr- und Fortbildungsmaterial wurde neben den bereits oben
genannten Maßnahmen ein Fachgespräch „Planen und Bauen mit
nachwachsenden Rohstoffen“ durchgeführt. Aus diesem Fachgespräch hervorgegangen ist
ein Konzept mit der Festlegung von Arbeitsschwerpunkten, welches sich
derzeitig in Abstimmung befindet und deren Umsetzung durch die FNR vorbereitet
wird.
Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Stoffliche und konstruktive Nutzung von
Holz“ konnten eine Vielzahl von Vorhaben gefördert werden (siehe auch die
Antwort zu den Fragen 11 und 13).
Seit 15. Dezember 2010 existiert der Förderschwerpunkt „Stoffliche Nutzung
von Lignin“ (siehe auch die Antwort zu Frage 31).
Zur Umsetzung des Leitfadens für „Nachhaltiges Bauen“ mit Erlass vom 5. Juli
2013 ist die Anwendung der Nachhaltigkeitsbewertung auf alle neu zu
planenden und zu modernisierenden Bundesbauten ausgedehnt. Damit ist die
Bundesregierung der erste öffentliche Bauherr in Deutschland, der
Nachhaltigkeitsaspekte bei allen Vorhaben überprüft und bei Architekturwettbewerben die
Nachhaltigkeitsaspekte zum Kriterium erhebt. Hierzu wurde die Broschüre
„Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben“
entwickelt.
Zur Information sowie zur Aus- und Weiterbildung werden einerseits der Runde
Tisch „Nachhaltiges Bauen“ genutzt, der ein Forum für Wissenschaft und
Verbände darstellt und auch zum Informationsaustausch dient. Andererseits bildet
der Bund für den Bundesbau Nachhaltigkeitskoordinatoren aus, um die
Nachhaltigkeit im praktischen Baugeschehen umzusetzen. Dazu werden auch
zahlreiche Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.
Für die Entwicklung und Erforschung innovativer und grundlegend verbesserter
Bauprodukte kann das Forschungsprogramm „Zukunft Bau“ genutzt werden.
Dort gibt es spezielle Forschungsfelder zu neuen Technologien und Produkten
und zur Nachhaltigkeit.
Die Erfassung der Ressourceninanspruchnahme wird durch die Datenbank
„Ökobau.dat“ für die Ökodaten sämtlicher Baustoffe geleistet. Diese ist im
Internet allgemein zugänglich und wird ständig fortgeschrieben.
Mit der Förderung des „Spitzenclusters Bioeconomy“ hat die Bundesregierung
einen Beitrag zur Umsetzung der Maßnahme Schwerpunkte bei den
Forschungs- und Entwicklungsaufgaben zu den Themen „Entwicklung und
Erforschung innovativer und grundlegend verbesserter Bauprodukte, Bauteile und
Konstruktionen mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen“ sowie
„Erschließung neuer und Erweiterung bestehender Verwendungsbereiche für
heimische Naturfasern, Holz und Altholz im Bau- und Wohnbereich“ geleistet.
Im „Spitzencluster Bioeconomy“ werden unter anderem FuE-Arbeiten zur
Entwicklung innovativer Holzbaukomponenten und -systeme, zu faserverstärkten
Formholzprodukten aus Buche sowie zur Entwicklung ligninbasierter
Phenolharzsysteme zur Herstellung von Sandwichelementen für das Bauwesen
gefördert.
Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 9 genannten BMBF-
Forschungsfördermaßnahmen des Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige
Entwicklungen (FONA)“ werden hierzu ebenfalls Beiträge geliefert.
27. Welche Erfolge konnten für das Ziel, den Marktanteil für Baustoffe aus
nachwachsenden Rohstoffen bei Neubauten und Bausanierungen
auszubauen, von 2009 bis 2013 erzielt werden?
Hier wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/13099 verwiesen.
28. Welche konkreten administrativen und regulatorischen Hemmnisse für die
Verwendung von biobasierten Bauprodukten wurden überprüft und ggf.
überwunden?
Hier wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/13099 zu den Fragen 15, 17, 21 und 22 verwiesen.
29. Welche der im Handlungsfeld 10 „Oleochemische Anwendungen“
genannten Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Die Maßnahmen zur Bereitstellung von Fachinformationen zur
zielgruppengerechten Verbraucherinformation zu Produkteigenschaften und
Umweltvorteilen von Bioschmierstoffen, der Pflege und Weiterentwicklung der im
Zusammenhang mit dem Markteinführungsprogramm „Biogene Schmierstoffe“
entwickelten „Positivliste“ sowie der Bereitstellung von Langzeiterfahrungen
mit Bioschmierstoffen wurden durch Einrichtung der nachfolgend genannten
Internetportale oder Informationsbroschüren erfolgreich umgesetzt (www.
bioschmierstoffe.info/service/datenbank-bioschmierstoffe). Die Fortführung und
Weiterentwicklung dieser Produktdatenbank für Bioschmierstoffe erfolgt
fortlaufend.
Zum Ausbau der zielgruppengerechten Verbraucherinformation zu
Produkteigenschaften und Umweltvorteilen von Bioschmierstoffen wurden die
nachfolgenden Flyer und Broschüren zu Bioschmierstoffen erarbeitet und veröffentlicht
sowie diesbezügliche Themenportale im Internet eingerichtet (Themenportal
Bioschmierstoffe unter
www.bioschmierstoffe.info und Themenportal
Verbraucherberatung unter
www.nawaro-kommunal.de/).
Außerdem erfolgt auch im Bereich der oleochemischen Anwendungen eine
umfangreiche Förderung von FuE-Vorhaben insbesondere zu den
Förderschwerpunkten „Neue Methoden zur chemisch-katalytischen, enzymatischen und
biotechnologischen Konversion von Ölen und Fetten“ und „Biobasierte Polymere
und Biobasierte Naturfaserverstärkte Kunststoffe auf Basis von Pflanzenölen“.
In diesen Forschungsvorhaben spielt auch die Nutzung von Nebenprodukten der
Ölsaatenverarbeitung eine große Rolle. Zur Umsetzung der Maßnahme der
Erweiterung des Einsatzspektrums pflanzlicher Öle durch Produktentwicklung im
Bereich der Transformatorenöle wird gegenwärtig ein Verbundvorhaben
„Entwicklung, anwendungsnahe Testung und Feldeinsatz von Isolationssystemen in
Transformatoren unter Einsatz von nichtwassergefährdenden Flüssigkeiten auf
Basis von Pflanzenölen“ gefördert.
Zur FuE-Maßnahme „Züchterische Bearbeitung von Ölpflanzen im Hinblick auf
bestimmte Inhaltsstoffe und Fettsäuremuster“ wurde 2009 von der
Bundesregierung die Fördermaßnahme „BioEnergie 2021“ begonnen. Im Rahmen des dort
ausgeschriebenen Moduls „Energiepflanzen – Pflanze als Energie- und
Rohstofflieferant“ wird unter anderem ein Verbundvorhaben zum Thema
„Biotechnologische Sink-Regulation zur Erhöhung und Optimierung der Kapazität der
Rapsölproduktion (BioÖl)“ gefördert.
30. Was hat die Prüfung ergeben, wie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen
der Einsatz biobasierter bzw. biologisch abbaubarer Schmierstoffe
aufgrund ihrer besonderen umweltverträglichen Eigenschaften in bestimmten
Anwendungsbereichen unterstützt werden kann, und was wurde davon
umgesetzt?
Die Änderung der ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von
biologisch schnell abbaubaren Schmierstoffen und Hydraulikflüssigkeiten ist
eine Möglichkeit, den Einsatz biobasierter bzw. biologisch abbaubarer
Schmierstoffe in bestimmten Einsatzbereichen zu unterstützen.
31. Welche der im Handlungsfeld 11 „Zellstoffnutzung, Stärkeverarbeitung“
genannten Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Hier wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 19 verwiesen.
32. Welche der im Handlungsfeld 12 „Phytopharmaka, Kosmetika“ genannten
Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
Es wird ein umfangreiches Demonstrationsprojekt zu Züchtung, Anbau, Ernte
und Aufbereitung bei drei ausgewählten Arzneipflanzen gefördert. Dieses
umfasst 25 bewilligte Teilvorhaben. Zudem wurde im Oktober das Themenportal
www.arzneipflanzen.fnr.de mit einem umfassenden Informationsangebot
eingerichtet.
Das FuE-Vorhaben „Chromatographische Aufreinigung von Naturstoffen“ hat
einen Beitrag zum Forschungsschwerpunkt „Weiterentwicklung von
Extraktionsverfahren und Verarbeitungsmethoden“ geleistet. Ziel des Vorhabens ist die
Entwicklung eines neuen chromatographischen Aufreinigungsverfahrens zur
Gewinnung hochreiner Stoffe aus Pflanzenextrakten.
33. Welche Erfolge konnten in Bezug auf das Ziel, die Anbaufläche von
Arznei- und Gewürzpflanzen bis 2020 auf 20 000 Hektar zu verdoppeln, von
2009 bis 2013 bereits erzielt werden?
Der Anbauumfang konnte bis 2012 auf ca. 13 000 Hektar gesteigert werden.
34. Welche möglichen über den Aktionsplan hinausgehenden Zielsetzungen
und geplante Maßnahmen wurden seit der Beschlussfassung über den
Aktionsplan von der Bundesregierung festgelegt?
Am 17. Juli 2013 hat die Bundesregierung die Politikstrategie Bioökonomie
beschlossen, um die biobasierte Wirtschaft in Deutschland zu stärken und die
Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu vermindern. Die Politikstrategie
Bioökonomie baut auf der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung auf. Sie ist
eng verzahnt mit der 2010 beschlossenen „Nationalen Forschungsstrategie
Bioökonomie 2030 – Unser Weg zu einer biobasierten Wirtschaft“, die die
Grundlagen für Innovationen in der Bioökonomie durch Forschung und Entwicklung
legt. Auch in anderen Strategien und Konzepten der Bundesregierung – wie dem
„Energiekonzept für eine umweltschonende und bezahlbare Energieversorgung“
(2010) oder der „Rohstoffstrategie“ (2010) – sind weitere politische
Ausrichtungen und Festlegungen mit direkter Auswirkung auf die biobasierte Wirtschaft
beschrieben. Die Bioökonomie betrifft darüber hinaus verschiedene
Fachbereiche wie die Industrie- und Energiepolitik, die Agrar-, Forst- und
Fischereipolitik, die Klima- und Umweltpolitik sowie die Forschungs- und
Entwicklungspolitik. Die Politikstrategie Bioökonomie der Bundesregierung bringt diese
verschiedenen Politikfelder zusammen und setzt Prioritäten für eine kohärente
Bioökonomiepolitik in Deutschland.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]