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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausgestaltung und Finanzierung des Programms "Zwanzig20 - Partnerschaft für Innovation"

Initialkonzepte nach Herkunft und Branche, regionale bzw. thematische Schwerpunkte, Verteilung der Konsortialführerschaften, Rolle der Helmholtz-Zentren, Bewertungs- und Entscheidungskriterien für die Projektkonsortien, Vernetzung, Auswahl durch die Expertenjury, Frauenanteil und Qualifikationsprofil der Expertenjury, Forschungsförderung der Photonik, Unterstützung der Hightech-Strategie der Bundesregierung, Fördermittelabruf sowie Fördermittelverteilung, Programmfinanzierung, Planung für den Bundeshaushalt 2014, Zielsetzung, Evaluation<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

06.09.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1459020. 08. 2013

Ausgestaltung und Finanzierung des Programms „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation“

der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Dagmar Ziegler, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit dem Förderprogramm „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation“ ergänzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderprogramme der BMBF-Innovationsinitiative Neue Länder „Unternehmen Region“ mit einem neuen Ansatz, der auf überregionale, inter-, trans- und multidisziplinäre Kooperationen der Partner zielt und für Offenheit und Transparenz stehen soll. Ziel des – laut der Bundesregierung – 500 Mio. Euro schweren Förderprogramms ist es, die besonders zukunftsträchtigen Branchen der neuen Länder in ihren Innovationsaktivitäten zu unterstützen und so Wachstum wie Beschäftigung in Ostdeutschland voranzutreiben.

Gesucht wurden Konsortien, die sich über alle ostdeutschen Länder hinweg mit einem oder mehreren Partnern aus den alten Bundesländern und darüber hinaus auch auf internationaler Ebene strategisch vernetzen und positionieren. Mit ihrem multidisziplinären Know-how sollen sie ein Zukunftsproblem mit hoher gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Relevanz identifizieren und innovative Lösungen anbieten. Eine Beschränkung auf bestimmte Branchen oder Technologien gibt es dabei nicht.

19 der insgesamt 59 eingereichten Initialkonzepte durften sich am 16. und 17. Juli 2013 der Expertenjury präsentieren. Zehn Initialkonzepte wurden am 18. Juli 2013 als Projektkonsortien prämiert und erhalten bis zum Jahr 2020 jeweils bis zu 45 Mio. Euro Fördermittel. Die verbliebenen neun zur Jurysitzung eingeladenen, jedoch nicht prämierten Initialkonzepte werden zur Fortführung ihrer Vernetzungsaktivitäten mit jeweils 1 Mio. Euro unterstützt. Die endgültige Entscheidung über die Förderung traf das BMBF auf der Grundlage der Empfehlungen der Expertenjury.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie verteilten sich die eingereichten Initialkonzepte nach Herkunft und Branche?

2

Gab es in der Gesamtschau der eingereichten Initialkonzepte regionale bzw. thematische Schwerpunkte?

3

Wie verteilten sich die eingereichten Initialkonzepte nach der Konsortialführerschaft?

4

Gab es ein Übergewicht von Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen bei der Konsortialführerschaft oder waren von der Wirtschaft geführte Initialkonsortien in etwa gleich stark vertreten?

5

Welche Rolle spielt die Helmholtz-Gemeinschaft in den neun ausgewählten Konsortien, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

6

Nach welchen Kriterien wurden die eingereichten Initialkonzepte bewertet, und gingen alle Kriterien gleichgewichtet in die Bewertung ein oder wurden einige Kriterien stärker gewichtet?

Falls ja, welche Kriterien waren dies?

7

Wie begründet das BMBF die Vorgabe, dass jedes der Konzepte mit mindestens einem Partner aus den alten Bundesländern gemeinsam umgesetzt werden muss, und wie passt diese Vorgabe zu dem Satz in den Richtlinien zur Fördermaßnahme „Dabei sollen sich Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen – mindestens ostdeutschlandweit – zu strategischen Allianzen für Forschung, Innovation und Wachstum vernetzen.“?

8

Warum wurden nur 19 der 59 eingereichten Initialkonzepte zur Präsentation vor der Expertenjury eingeladen, und nach welchen Kriterien und durch wen wurden die 19 Konzepte ausgewählt?

9

Lagen alle eingereichten Initialkonzepte der Expertenjury vor, oder fand eine Vorauswahl durch den Projektträger statt?

Falls ja, welchen Einfluss besaß das BMBF auf die Vorauswahl durch den Projektträger?

10

Falls es eine Vorauswahl durch den Projektträger gegeben hat, wie hat das BMBF sichergestellt, dass der Projektträger über die zur Bewertung der eingereichten Initialkonzepte erforderlichen technologischen und wirtschaftlichen Kompetenzen verfügte?

11

Durch wen und nach welchen Kriterien wurde die Expertenjury zusammengestellt?

Wie erklärt das BMBF den hohen Anteil von Wissenschaftlern in der Expertenjury, und wie begründet das BMBF diesen hohen Anteil?

12

Wie hoch war der Frauenanteil in der Zusammensetzung der Expertenjury, anhand welcher Qualifikationsprofile wurden die Experten ausgewählt, und wer traf diese Auswahl?

13

In welcher Phase des Auswahlverfahrens wurde die Expertenjury berufen?

Wie hat das BMBF sichergestellt, dass die Expertenjury über die zur Beurteilung der Initialkonzepte erforderlichen technologischen bzw. wirtschaftlichen Kompetenzen verfügte?

14

Nach welchen Kriterien hat die Expertenjury aus den 19 eingereichten Initialkonzepten die zehn prämierten Projektkonsortien ausgewählt?

Existierte für die Beurteilung ein Fragenkatalog und/oder ein Leitfaden?

Falls ja, von wem und nach welchen Prämissen wurden sie/wurde er erstellt?

15

Hat das BMBF die Entscheidung der Expertenjury eins zu eins übernommen?

Falls nein, was waren die hierfür ausschlaggebenden Gründe?

Falls ja, was wären die, ein abweichendes Votum des BMBF auslösenden, Bedingungen gewesen?

16

Stand bereits vor der Juryentscheidung fest, die neun zur Jurysitzung eingeladenen, jedoch nicht zu Projektkonsortien erkorenen Initialkonzepte mit jeweils einer 1 Mio. Euro zu fördern?

Falls ja, warum wurde dies nicht schon im Vorfeld bekannt gemacht?

Falls nein, wie erklärt das BMBF diese kurzfristige Entscheidung?

17

Wie ist es zu erklären, dass keines der zehn Projektkonsortien unter der Konsortialführerschaft eines Unternehmens steht?

Wie bewertet das BMBF diesen Sachverhalt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Programm „Zwanzig20“ die Entwicklung marktfähiger Produkte zum Ziel hat?

18

Spiegelt die Branchenstruktur der Projektkonsortien die ostdeutsche Industriestruktur wider, oder existieren signifikante Abweichungen?

Falls ja, worauf führt das BMBF diese Abweichungen zurück?

19

Wie ist es zu erklären, dass sich unter den zehn Projektkonsortien allein drei aus dem Maschinen- und Anlagenbau befinden, dagegen aber keines aus der besonders innovativen und dynamischen Biotech- oder IT-Industrie?

20

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass in drei der neun ausgewählten Konsortien die Photonik eine wesentliche Rolle spielt, und in welcher Höhe fördert das BMBF die Forschung im Bereich Photonik in den Jahren 2012 bis 2014 (geplant)?

21

Inwiefern unterstützt „Zwanzig20“ die Hightech-Strategie der Bundesregierung?

Warum hat das BMBF darauf verzichtet, „Zwanzig20“ auf die in der Hightech-Strategie definierten globalen Herausforderungen und Schlüsseltechnologien zu beschränken?

22

Welche Fördersumme wird insgesamt durch die Projektkonsortien abgerufen werden?

Erhielten Initialkonzepte mit hohem Fördermittelabruf einen Bewertungsbonus?

23

Wie verteilen sich die Fördermittel auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen einerseits sowie Unternehmen andererseits?

24

Erhielten Initialkonzepte mit hohen Eigenmitteln der Wirtschaft einen Bewertungsbonus?

25

Aus welchem Haushaltstitel sollen die 500 Mio. Euro für die nächsten zehn Jahre finanziert werden, und mit welcher mittelfristigen Finanzplanung für den betreffenden Haushaltstitel plant die Bundesregierung?

26

Wie sollen nach den aktuellen Plänen die durchschnittlich 50 Mio. Euro jährlich über die Laufzeit des Programms bis 2019 – nach Jahren – verausgabt werden (bitte um Darstellung der jährlichen Ausgaben über die gesamte Projektlaufzeit)?

27

Soll das Programm „Zwanzig20“ aus dem Haushaltstitel „Innovationsförderung in den neuen Ländern“ finanziert werden, und falls ja, wie passen die Finanzierungszusagen im Rahmen des Programms zur Planung für den Bundeshaushalt 2014, der keinen Mittelaufwuchs für den genannten Haushaltstitel vorsieht?

28

Sind bereits im Haushaltsjahr 2014 Ausgaben für das Programm „Zwanzig20“ geplant, und falls ja, für welche der ausgewählten Projekte?

29

Wird das „Zwanzig20“-Budget von 500 Mio. Euro voraussichtlich voll ausgeschöpft?

Falls nein, wie gedenkt das BMBF die verbliebenen Mittel zu verwenden, und sind die 9 Mio. Euro für die nicht ausgewählten Konzepte in den Gesamtetat von 500 Mio. Euro über zehn Jahre bereits mit eingerechnet?

30

Welche konkreten Ziele erhofft das BMBF mit „Zwanzig20“ zu erreichen?

Existieren bereits Zielgrößen für die durch „Zwanzig20“ induzierten Wachstums- und Beschäftigungseffekte?

Falls ja, wie sehen diese aus?

Falls nein, werden solche Zielgrößen noch definiert?

31

Ist eine wissenschaftliche Begleitung/Evaluation von „Zwanzig20“ vorgesehen?

Falls ja, durch wen, und nach welchen Kriterien wird diese erfolgen?

Berlin, den 20. August 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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