BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Emissionhandel - Strompreiskompensation für die Industrie

Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Beihilfen für energieintensive Unternehmen zur Kompensation emissionshandelsbedingter Strompreissteigerungen: berechtigte Unternehmen, Strompreishöhe und -steigerung, Nachweispflichten antragstellender Unternehmen, derzeitige CO2-Intensität der Stromerzeugung, Anpassung des Emissionsfaktors<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

05.09.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1459320. 08. 2013

Emissionshandel – Strompreiskompensation für die Industrie

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Hermann E. Ott, Sven-Christian Kindler, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Artikel 10a Absatz 6 der europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG vom 23. April 2009 können energieintensive Unternehmen staatliche Beihilfen in Anspruch nehmen, um ggf. emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen zu kompensieren. Berechtigt sind Unternehmen aus Sektoren oder Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass das Risiko einer Produktionsverlagerung durch emissionshandelsbedingt steigende Strompreise besteht. Die Beihilfen können von den Unternehmen für die Zeit ab 2013 mit Beginn der Handelsperiode in Anspruch genommen werden und werden rückwirkend ab dem Jahr 2014 ausgezahlt. Die Bundesregierung hat in ihren Haushaltsplanungen für 2014 Beihilfen in einer Gesamthöhe von 350 Mio. Euro vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Unternehmen haben nach Einschätzung der Bundesregierung Anspruch auf eine Strompreiskompensation?

2

Wie viele Unternehmen werden nach Einschätzung der Bundesregierung von der Möglichkeit der Strompreiskompensation Gebrauch machen?

3

Wie hoch ist der Strompreis emissionshandelsbedingt mit Beginn der dritten Handelsperiode nach Erkenntnis der Bundesregierung gegenüber Ende 2012 gestiegen?

4

Inwieweit kommen mit Beginn der dritten Handelsperiode nach Erkenntnis der Bundesregierung emissionshandelsbedingte Strompreissteigerung zustande, nachdem bereits in der vergangenen zweiten Handelsperiode die Stromerzeuger den Wert der ihnen kostenlos zugeteilten Zertifikate aus so genannten Opportunitätsgründen in den Strompreis eingepreist hatten und so Milliarden an „Windfallprofits“ verdient haben?

5

Liegen die gegebenenfalls derzeit beobachteten emissionshandelsbedingten Strompreissteigerungen im Bereich der Erwartungen, die 2009 bei Verabschiedung des europäischen Energie- und Klimapaketes von der Bundesregierung angenommen wurden, und wenn nein, warum nicht?

6

Inwieweit müssen die antragstellenden Unternehmen nachweisen, dass sie tatsächlich gestiegene Stromkosten hatten, um in den Genuss der Strompreiskompensation zu kommen?

7

Müssen die antragstellenden Unternehmen nachweisen, dass sie alle wirtschaftlichen Potenziale zur Stromeinsparung genutzt haben, um in den Genuss der Strompreiskompensation zu kommen, und wenn nicht, warum nicht?

8

In welchem Umfang bekommen Unternehmen in den Sektoren oder Teilsektoren, die berechtigt sind eine Beihilfe für emissionshandelsbedingte Preissteigerungen in Anspruch zu nehmen, auch CO2-Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt?

9

Wie hoch ist derzeit angesichts des hohen Anteils an erneuerbarem Strom die CO2-Intensität der Stromerzeugung in Deutschland (als CO2-Emissionsfaktor)?

10

Plant die Bundesregierung, den bisher in Deutschland zur Berechnung der Kompensationszahlung vorgesehenen Emissionsfaktor von 0,76 t CO2/MWh anzupassen und so die von der Europäischen Kommission ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit zu nutzen, den CO2-Emissionsfaktor im Falle an die tatsächliche CO2-Intensität anzugleichen und abzusenken?

Berlin, den 20. August 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen