[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14758
17. Wahlperiode 12. 09. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Volker Beck (Köln),
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14649 –
Deutsch-angolanische Wirtschaftsbeziehungen vor dem Hintergrund
der Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten und Journalisten in Angola
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz des enormen Rohstoffreichtums Angolas lebt ein Großteil der
Bevölkerung in Armut. Vor allem durch die Ölförderung wurden hohe Einnahmen und
ein makroökonomisches Wirtschaftswachstum erzielt. Dennoch ist der
Bevölkerungsanteil, der von weniger als 2 US-Dollar pro Tag lebt, seit Ende des
Bürgerkrieges 2002 nur von 67,9 Prozent auf 58,9 Prozent (2009) gesunken (vgl.
Afrika Süd Juni/Juli 2013, 42. Jahrgang, Nummer 3.) Angola ist eine der
ungleichsten Gesellschaften der Welt: Der Gini-Koeffizient, der die Ungleichheit
der Einkommensverteilung beschreibt, liegt bei 0,586 (2009 – vgl. Afrika Süd
Juni/Juli 2013, 42. Jahrgang, Nummer 3). Die angolanische Regierung steht
weiterhin in der Kritik, korrupt und autoritär zu regieren und die
Menschenrechte zu verletzen. Der Amnesty International Report 2013 berichtet von
exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende, willkürlichen Festnahmen
und Inhaftierungen, eingeschränkter Versammlungs- und Meinungsfreiheit,
Pressezensur sowie von Menschen, die Opfer von Entführungen geworden sind
und als verschwunden gelten (
www.amnesty.org). Die Pressefreiheit ist stark
eingeschränkt, so rangiert Angola auf der „Rangliste der Pressefreiheit 2013“
von „Journalisten ohne Grenzen“ auf Platz 130 von 179; in der „Rangliste der
globalen Pressefreiheit 2013“ des „Freedom House“ auf Rang 157 von 191
(
www.reporter-ohne-grenzen.de).
Im August 2013 berichtete das Magazin „DER SPIEGEL“ über ein erneutes
Verfahren gegen den preisgekrönten angolanischen Journalisten und
Menschenrechtsaktivisten Rafael Marques de Morais (vgl. DER SPIEGEL vom 5. August
2013, S. 78). Hochrangige angolanische Militärs hatten ihn wegen Verleumdung
angezeigt, da Marques de Morais sie mit schweren Menschenrechtsverletzungen
im Zusammenhang mit dem Handel von Blutdiamanten in Verbindung bringt,
so „DER SPIEGEL“. Rafael Marques de Morais kritisiert auf seiner Website
„Maka Angola“ regelmäßig Politiker und Militärs, die sich an den
Rohstoffgeschäften des Landes bereichern. Außerdem bot er „Korruptionsführungen“
durch die Hauptstadt Luanda an, in denen er Interessierten die Gebäude zeigte,
die durch die Erdöleinnahmen finanziert wurden. Rafael Marques de Morais
wird laut dem Magazin „DER SPIEGEL“ entgegen dem internationalen Verbot
der Doppelbestrafung angeklagt. Er wurde bereits 2012 von einem
portugiesischen Gericht von diesem Vorwurf entlastet. Mit José Gama, dem seitens der
angolanischen Behörden der Pass abgenommen wurde, und Lucas Pedro
werden aktuell zwei weitere kritische Journalisten Angolas von den Justizbehörden
verfolgt.
Laut Bundesregierung haben sich die deutsch-angolanischen Beziehungen,
insbesondere im Wirtschaftsbereich, in den vergangenen Jahren intensiviert.
Deutschland importiert vor allem Rohöl, Erdgas und Mineralölerzeugnisse
aus Angola und exportiert überwiegend Fahrzeuge und Ausrüstung (vgl.
www.auswaertiges-amt.de, „Intensiver Dialog mit wichtigem afrikanischem
Partner“ vom 15. Februar 2012). Im Anschluss an einen Besuch von der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Angola im Juli 2011 wurde eine
deutschangolanische Kommission gegründet, die zur Vertiefung der politischen und
wirtschaftlichen Beziehungen beitragen soll. Bei der Reise der Bundeskanzlerin
wurde auch ein Rüstungsgeschäft für Patrouillenschiffe zur Grenzsicherung in
Höhe von ca. 60 Mio. Euro vorbereitet (vgl. ZEIT ONLINE vom 13. Juli 2011:
„Merkel will Angola Patrouillenschiffe verkaufen“). Darüber hinaus warb die
Bundeskanzlerin auf ihrer Reise für eine „Energie- und Rohstoffpartnerschaft“
mit Angola (vgl. ZEIT ONLINE vom 13. Juli 2011: „Merkel will Angola
Patrouillenschiffe verkaufen“). Im Februar 2013 reiste der Persönliche G8-
Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Günter Nooke, nach Angola und wurde
von Vertretern der deutschen Wirtschaft aus dem Bergbau- und Energiebereich
begleitet.
1. Wie haben sich die deutschen Exporte nach und die Importe aus Angola in
den letzen fünf Jahren entwickelt?
Da die Bemühungen der angolanischen Regierung um Diversifizierung der
Wirtschaft noch in den Anfängen stecken und die deutsche Einfuhr aus Angola
immer noch zu weit über 90 Prozent durch Rohölimporte bestimmt wird,
unterliegt die Importentwicklung aus Angola jährlichen Schwankungen, jeweils
nach Bedarf und Entwicklung der Rohölpreise auf dem Weltmarkt (z. B. 2008
469 Mio. Euro, 2011 857 Mio. Euro und 2012 rund 265 Mio. Euro).
Die deutsche Ausfuhr in die Republik Angola war in den vergangenen Jahren
zwischenzeitlich gesunken und hat erst im Jahr 2012 mit einem
Exportvolumen von rund 391 Mio. Euro den im Jahr 2008 verzeichneten Höchststand von
384 Mio. Euro leicht überboten.
2. Wie viel Prozent des Handels zwischen Deutschland und den afrikanischen
Staaten entfällt auf Angola?
Der Anteil des deutsch-angolanischen Handels am deutschen Außenhandel mit
Afrika betrug 2012 1,4 Prozent.
3. Welche Rohstoffe wurden in welchen Mengen in den letzten fünf Jahren aus
Angola nach Deutschland importiert (bitte einzeln nach Rohstoffen
auflisten)?
Deutschland hat in den Jahren 2008 bis 2012 Erdöl, Metalle wie Platin, Eisen
und Stahl, Aluminiumoxid und Kupfer sowie die Nichtmetallrohstoffe Zement,
Kalkstein, Granit, Quarz und Quarzite aus Angola importiert. Hierzu wird auf
die nachfolgende Tabelle verwiesen. Die sehr kleinen Mengen einiger Rohstoffe
(Platin, Kalkstein und Zement) sprechen nicht für einen Rohstoffhandel,
sondern für privaten beziehungsweise wissenschaftlichen Bedarf.
Deutsche Rohstoffimporte aus Angola der Jahre 2008 bis 2012:
Quellen: Statisches Bundesamt, BAFA, BGR-Datenbank.
4. Welche Unternehmen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung auf
deutscher und angolanischer Seite in welcher Weise am Rohstoffhandel
zwischen Deutschland und Angola beteiligt bzw. im angolanischen
Rohstoffsektor aktiv?
Rohstoffhandelsumsätze werden nicht systematisch nach Unternehmen erfasst.
Informationen über entsprechende Rohstoffhandelsunternehmen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Deutsche Unternehmen sind derzeit nicht in der
Rohstoffgewinnung Angolas tätig.
5. Welche Güter wurden in welcher Höhe in den letzten fünf Jahren aus
Deutschland nach Angola exportiert (bitte einzeln auflisten)?
In den Jahren 2008 bis 2012 wurden folgende Güter aus Deutschland nach
Angola exportiert:
* Vorläufige Zahlen.
Rohstoff Einheit 2008 2009 2010 2011 2012
Erdöl t 909 808 733 628 544 550 1 257 292 427 631
Kupfer, Schrotte und Abfälle t – – – – 49
Platin g – – – 1 –
Granit t 2 198 562 832 – 297
Quarz und Quarzite t 29 – 1,1 – 20
Kalkstein und Zement t – – – > 0,1 > 0,1
in Mio. Euro 2008 2009 2010 2011 2012* Gesamtausfuhren
2008 bis 2012*
Gesamtausfuhren nach Angola 384,0 297,6 261,0 251,6 390,6 1 584,8
Hauptausfuhrgüter nach Angola
Chemische Erzeugnisse 14,8 13,6 12,2 17,8 20,9 79,3
Maschinen 105,9 103,9 120,6 74,6 138,3 543,3
Kraftfahrzeuge 47,5 39,2 17,9 22,3 32,7 159,6
Luftfahrzeuge 40,7 0,0 0,2 0,0 3,6 44,5
Eisen und Eisenwaren 73,8 68,8 31,0 51,0 89,5 314,1
Elektrotechnische Erzeugnisse 13,1 15,0 19,5 19,9 35,0 102,5
Feinmechanische und optische Erzeugnisse 21,4 12,4 6,1 17,5 14,1 71,5
Vollständige Fabrikationsanlagen 20,6 0,5 8,5 – 0,2 29,8
Abfälle von Gespinstwaren und Lumpen 3,4 5,8 7,7 8,2 12,5 37,6
Papierwaren 0,5 0,9 5,5 8,0 5,8 20,7
Ernährungswirtschaft 31,1 24,2 22,4 22,1 20,5 120,3
a) Welche Güter in welcher Höhe sind für militärische Verwendung
geliefert worden?
Nur bei den dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegenden Kriegswaffen
erfasst das Statistische Bundesamt im Rahmen des Gesetzes über die Statistik des
grenzüberschreitenden Warenverkehrs die tatsächlichen Ausfuhren
entsprechend der Systematik der Kriegswaffenliste. Die Verwendungszwecke werden
statistisch nicht erfasst. Es wurden in dem angefragten Zeitraum keine
Kriegswaffen nach Angola exportiert.
b) Welche Güter in welcher Höhe sind dem polizeilichen Sicherheitsbereich
zuzurechnen (Schusswaffen, Überwachungstechnologie)?
Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen.
c) Welche Güter in welcher Höhe sind dem rein zivilen Bereich
zuzurechnen?
Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen.
6. In welcher Form bzw. durch welche Instrumente und Initiativen hat die
Bundesregierung Geschäfte des Exports und Imports zwischen Deutschland und
Angola in den letzten fünf Jahren gefördert?
Deutsche Unternehmen können im Handel mit Angola auf das Instrumentarium
der Außenwirtschaftsförderung zurückgreifen. Dazu zählen im Bereich der
Finanzierungsabsicherung insbesondere die Exportkreditgarantien zur
Absicherung des wirtschaftlichen und politischen Risikos bei Lieferungen und damit
verbundenen Leistungen. Die Bundesregierung hat für Angola in der Zeit vom
1. Januar 2008 bis 30. Juni 2013 Exportkreditgarantien in Höhe von 80,5 Mio.
Euro übernommen. Die Bundesregierung unterstützt ebenso deutsche
Investitionen in Angola mit Hilfe von Investitionsgarantien, die deutsche Investitionen
gegen politische Risiken absichern. Gegenwärtig bestehen für Investitionen in
Angola drei Investitionsgarantien in Höhe von insgesamt 7,2 Mio. Euro.
Grundlage ist der im Jahr 2003 unterzeichnete und 2007 in Kraft getretene bilaterale
Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Dieser dient dazu, einen
ausreichenden Rechtsschutz für deutsche Auslandsinvestitionen auf völkerrechtlicher
Basis zu schaffen. Auf Grundlage dieses Rechtsschutzes können durch die
Bundesregierung Investitionsgarantien übernommen werden.
Zur Erleichterung des Markteintritts – insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen – in den angolanischen Markt wird die Teilnahme an der jährlich
stattfindenden internationalen Multibranchenmesse FILDA in Luanda vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) seit 2002
gefördert. Seit 2010 ist zudem das Büro des Delegierten der deutschen Wirtschaft in
Luanda eine wichtige Anlaufstelle für deutsche Unternehmen.
Im November 2013 ist eine vom BMWi geförderte Markterkundungsreise für
deutsche Unternehmen aus den Bereichen Bauwirtschaft, Umweltschutz,
Entsorgung, Klimaschutz und Energie vorgesehen.
7. In welchem Planungs- bzw. Konkretisierungsstand befindet sich die von der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Reise im Juli 2011 angedachte
„Energie- und Rohstoffpartnerschaft“ mit Angola nach Kenntnis der
Bundesregierung bzw. verfolgt die Bundesregierung dieses Vorhaben noch aktiv,
und welche konkreten Ergebnisse gibt es bislang?
Mit Angola besteht aktuell weder eine Energie- noch eine Rohstoffpartnerschaft.
Konkrete Planungen, eine solche in absehbarer Zeit abzuschließen, gibt es
derzeit nicht. Über das weitere Vorgehen wird im Rahmen der neu gegründeten
Arbeitsgruppe Energie/Bergbau der deutsch-angolanischen bilateralen
Kommission gesprochen, die im Februar 2012 erstmals tagte. Dabei wurde unter
anderem vereinbart, die Energiezusammenarbeit künftig zu intensivieren und
die Zusammenarbeit auf Unternehmensebene zu fördern, um den Ausbau der
Energieinfrastruktur und insbesondere des Bereichs Erneuerbare Energien zu
beschleunigen. Auch sollen Möglichkeiten für den Ausbau des Austauschs im
akademischen Bereich in den Sektoren Energie, Bergbau und Umwelt
identifiziert werden.
8. Welche Unternehmen haben den Persönlichen Afrikabeauftragten der
Bundeskanzlerin, Günter Nooke, auf seiner Reise im Februar 2013 begleitet?
Der Persönliche G8-Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde auf dieser
Reise von den Unternehmen ILV-Fernerkundung GmbH, Voith Hydro, Andritz
Hydro und einem Vertreter des Afrikavereins der Deutschen Wirtschaft
begleitet.
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen dieser Reise für die
deutsche Wirtschaft?
Der Afrikabeauftragte konnte das Interesse der Bundesregierung an einer
engeren Zusammenarbeit der deutschen Wirtschaft mit Angola verdeutlichen
und unterstützen.
b) Gab es konkrete Aufträge, die aus der Reise des Persönlichen
Afrikabeauftragten der Bundeskanzlerin im Februar 2013 hervorgegangen
sind?
Der Bundesregierung ist kein konkreter Vertragsabschluss eines deutschen
Unternehmens bekannt, der direkt aus der Reise des Afrikabeauftragten hervorging.
Über den Erfolg anschließender Vertragsverhandlungen liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
9. Liegt der Bundesregierung ein Genehmigungsantrag für die Ausfuhr von
Patrouillenbooten oder anderen Kriegswaffen nach Angola vor?
Nein.
10. Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Wie begründet die Bundesregierung die Exporte von Patrouillenschiffen
nach Angola angesichts der Menschenrechtssituation im Land?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die von zivilgesellschaftlicher Seite
geäußerten Bedenken ein, dass die Lieferung von deutschen
Patrouillenbooten auch für den Transport von Soldaten und Militärgütern in die
umkämpfte ölreiche Exklave Cabinda eingesetzt werden könnten (vergleiche
epo: „Rüstungshandel mit Angola stößt auf Kritik“ vom 14. Juli 2011)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
13. Wie viele und welche konkreten Maßnahmen, Unternehmensaktivitäten
und Public-Private-Partnerships kamen aufgrund der Beratungstätigkeiten
der EZ-Scouts (EZ = Entwicklungszusammenarbeit) in Bezug auf Angola
bislang zustande (bitte Projekte, Kosten, Partnerinnen und Partner sowie
Ziele auflisten)?
Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit
sind keine direkt aufgrund der Beratung der EZ-Scouts zustande gekommenen
Maßnahmen in Angola bekannt.
14. Inwiefern und aus welchen Gründen beraten die vom BMZ finanzierten EZ-
Scouts deutsche Unternehmen auch in Bezug auf Länder, die wie Angola
keine Partnerländer der deutschen EZ sind, und inwiefern unterscheidet
sich die Beratung in Bezug auf Länder, die keine Partnerländer der
deutschen EZ sind, von der Beratung in Bezug auf Partnerländer der deutschen
EZ?
Kooperationen im Rahmen der Instrumente zur Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft können in allen Ländern der OECD-DAC-Liste der Entwicklungsländer
und -gebiete umgesetzt werden. Die EZ-Scouts beraten daher zu allen Ländern
dieser Liste gleichermaßen und entsprechend der Nachfrage der Unternehmen.
15. Welche Gelder der deutschen EZ fließen im Rahmen der Unterstützung des
BMZ für das Kavango-Zambesi (KAZA) Schutzgebiet nach Angola?
Das grenzüberschreitende Kavango-Zambesi-Schutzgebiet wird im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Regionalorganisation
Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) unterstützt. Bisher sind insgesamt
20 Mio. Euro für Kavango-Zambesi beauftragt worden, davon sind 2,2 Mio.
Euro für Maßnahmen in Angola vorgesehen.
16. Wie schätzt die Bundesregierung die menschenrechtlichen, sozialen und
ökologischen Auswirkungen des Rohstoffabbaus in Angola ein?
Signifikante menschenrechtliche Auswirkungen des Rohstoffabbaus sieht die
Bundesregierung derzeit vor allem in der industriellen und informellen
Förderung von Diamanten in den Provinzen Lunda-Norte und Lunda-Sul.
Menschenrechtsverletzungen in den beiden abgelegenen Diamanten-Provinzen werden
durch eine weitgehende Intransparenz, Vernachlässigung der Region durch die
Zentralregierung und die unübersichtliche gemeinsame Grenze mit der
Demokratischen Republik Kongo begünstigt.
Kirchenvertreter und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz haben
festgestellt, dass die Menschenrechtsverletzungen in erster Linie Ergebnis
individuellen Fehlverhaltens und nicht systematischen Vorgehens sind. Die angolanische
Regierung ist durch die Mitgliedschaft Angolas im Kimberley-Prozess
besonders verpflichtet, Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen nachzugehen.
Dies gilt umso mehr, als sich die angolanische Regierung um den Vize-Vorsitz
des Kimberley-Prozesses ab 2014 beworben hat.
Der Rohstoffreichtum des Landes ist weiten Teilen der angolanischen
Bevölkerung bisher noch nicht zugutegekommen. Vor diesem Hintergrund hat
Staatspräsident José Eduardo dos Santos die stärkere Teilhabe der Bevölkerung an den
Einnahmen der Rohstoffgewinnung zu einer Priorität seiner Regierung für die
zweite Dekade nach dem Ende des Bürgerkriegs erklärt. Erste Schritte sind
Maßnahmen zur Diversifizierung der Wirtschaft sowie eine Erhöhung der
Sozialausgaben im Haushalt 2013 um 28,3 Prozent gegenüber 2012. Die
Sozialausgaben stellen mit 33,6 Prozent den größten Ausgabenposten im
angolanischen Haushalt 2013 dar. Eine Abfederung weiterer sozialer Folgen aus
dem Rohstoffabbau wie etwa die Umsiedlung der Bevölkerung in
Diamantenabbaugebieten soll das 2011 verabschiedete Bergbaugesetz regeln.
Zu den ökologischen Auswirkungen des Rohstoffabbaus in Angola liegen der
Bundesregierung nur eingeschränkte Erkenntnisse vor. Im Hinblick unter
anderem auf die hauptsächlich „offshore“ stattfindende Ölförderung hat die
angolanische Regierung 2013 die „Benguelastrom-Konvention“ als rechtlichen
Rahmen für die Zusammenarbeit mit der Republik Namibia und der Republik
Südafrika im Bereich des Meeresumweltschutzes unterzeichnet. Ferner ist die
Lizenzvergabe an Ölfördergesellschaften mit der Verpflichtung zur
Durchführung von begleitenden ökologischen Projekten verbunden.
17. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit in Angola ein?
Die Meinungs- und Pressefreiheit wurde in den Artikeln 40 und 44 der neuen
angolanischen Verfassung von 2010 verankert. Ein Nationaler Rat für
Kommunikation wurde eingerichtet, der die Unabhängigkeit und die Objektivität der
Informationsverbreitung überwachen und die Presse- und Meinungsfreiheit in
Übereinstimmung mit der Verfassung schützen soll.
Elf Jahre nach dem Ende des Bürgerkriegs besteht in Angola neben den weiter
vorherrschenden staatlichen Medien eine Vielfalt von nichtstaatlichen Medien,
vor allen in den Bereichen Presse (Wochenzeitungen) und Internet. Bürger und
Journalisten machen von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zunehmend
Gebrauch. Staat und Behörden werden immer wieder in den privaten Medien
kritisiert.
Der 2010 vom VN-Menschenrechtsrat durchgeführte Universal Periodic
Review hat das Thema der Meinungs- und Pressefreiheit in Angola nicht
beanstandet. Er würdigte ausdrücklich den gesetzlichen Rahmen zum Schutz von
Journalisten und Menschenrechtsverteidigern.
18. Sind der Bundesregierung die schweren Vorwürfe, die Human Rights
Watch, Freedom House, Transparency International und weitere
Nichtregierungsorganisationen in Bezug auf das juristische Vorgehen gegen den
Journalisten Rafael Marques de Morais erheben (vergleiche Offener Brief
vom 13. August 2103:
www.hrw.org), bekannt?
Der offene Brief vom 13. August 2013, in dem Human Rights Watch und weitere
Nichtregierungsorganisationen Vorwürfe in Bezug auf das Strafverfahren gegen
den Journalisten Rafael Marques de Morais erheben, ist der Bundesregierung
bekannt.
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen
Informationen?
Die Bundesregierung verfolgt gemeinsam mit ihren EU-Partnern aufmerksam
das Verfahren der angolanischen Justizbehörden (Anklage wegen Verleumdung)
gegen Rafael Marques de Morais. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch
auf die Stellungnahme der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für
Menschenrechte, Navi Pillay, die in der aktuellen Fassung des Straftatbestands der
Verleumdung im angolanischen Strafgesetzbuch eine potenzielle Einschränkung
eines freien Journalismus sieht und für eine entsprechende Novellierung eintritt.
Vorwürfe und Hinweise, die institutionelle Schwächen im Justizsystem
aufgreifen, thematisiert die Bundesregierung bilateral und im Rahmen des Artikel-8-
Dialogs nach dem Cotonou-Abkommen zusammen mit ihren EU-Partnern in
Luanda gegenüber der angolanischen Regierung.
20. Inwiefern ist der Bundesregierung das juristische Vorgehen gegen die
Journalisten José Gama und Lucas Pedro bekannt?
Die Verfahren der angolanischen Justizbehörden gegen den Journalisten Lucas
Pedro und den Internetportalbetreiber (Club-K) José Gama sind der
Bundesregierung bekannt.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Verfahren aus menschenrechtlicher
Perspektive und vor dem Hintergrund der Lage der Meinungsfreiheit in
Angola?
Die Verfahren gegen die Journalisten Rafael Marques de Morais, José Gama und
Lucas Pedro vollziehen sich nach bisherigen Erkenntnissen auf der Grundlage
des angolanischen Strafprozessrechts. Die Bundesregierung wird zusammen mit
ihren EU-Partnern den weiteren Verlauf der Verfahren aufmerksam verfolgen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
22. Inwiefern und wem gegenüber wurden bislang der Fall Rafael Marques de
Morais oder die Fälle José Gama und Lucas Pedro seitens der
Bundesregierung gegenüber der angolanischen Regierung thematisiert?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
23. Was gedenkt die Bundesregierung, in den Fällen von Rafael Marques de
Morais, José Gama und Lucas Pedro zu unternehmen?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
24. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
Kritiker von Rohstoffgeschäften in Angola für die deutschen
Rohstoffgeschäfte mit Angola verfolgt werden?
Die Bundesregierung weist deutsche Unternehmen regelmäßig darauf hin, dass
bei der Durchführung von Geschäften in Angola die einschlägigen Normen
einzuhalten sind.
25. Inwiefern und wem gegenüber sind Menschenrechtsverletzungen und die
Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit Thema im bilateralen
Austausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Angola?
Menschenrechtsfragen sind Bestandteil des politischen Dialogs mit Angola.
Erster Ansprechpartner ist die angolanische Regierung. Der Dialog erstreckt
sich auch auf die Zivilgesellschaft und insbesondere angolanische
Nichtregierungsorganisationen im Menschenrechtsbereich. Verschiedene
Nichtregierungsorganisationen im Menschenrechtsbereich wurden und werden im Rahmen von
Kleinstprojekten der Bundesregierung unterstützt. Anlässlich seines Besuchs in
Angola im Februar 2013 hat der Persönliche G8-Afrikabeauftragte der
Bundeskanzlerin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Günther Nooke, bei einem Treffen mit dem angolanischen
Staatssekretär für Menschenrechte und bei einem Treffen mit der Opposition und
Vertretern der Zivilgesellschaft Menschenrechtsfragen thematisiert.
Menschenrechtsfragen werden ferner durch die Arbeitsgruppe
„Menschenrechte“ der EU-Vertretungen in Luanda auf regelmäßiger Basis mit dem
angolanischen Staatssekretär für Menschenrechte behandelt.
Im Vorfeld des nächsten UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) des
VN- Menschenrechtsrats für Angola im Frühjahr 2014 wird die Bundesregierung
Gelegenheit haben, ihre Positionen zu Menschenrechtsfragen in Angola
einzubringen.
26. Inwieweit wird innerhalb der deutsch-angolanischen Binationalen
Kommission die Lage der Menschenrechte in Angola behandelt?
Die deutsch-angolanische Bilaterale Kommission hat sich am 15. Februar 2012
konstituiert und soll nach bisheriger Verabredung zur nächsten Sitzung im ersten
Halbjahr 2014 in Luanda zusammentreten. Menschenrechtsfragen wurden auf
der ersten Sitzung am 15. Februar 2012 noch nicht thematisiert. Die
Tagesordnung für das nächste Treffen 2014 steht noch nicht fest. Die Bundesregierung
hat im Rahmen der Bilateralen Kommission Interesse an einem umfassenden
Dialog, der auch Menschenrechtsfragen einschließt.
27. Welche konkreten Ergebnisse und Initiativen im Bereich der
Menschenrechte hat die Binationale Kommission gezeitigt?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
28. Wird die Bundesregierung die oben genannten Fälle im Rahmen der
Binationalen Kommission thematisieren?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
29. In welcher Form findet der Dialog statt (bitte nach Art, Ort und Häufigkeit
des Austauschs sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der bisherigen
Treffen auflisten)?
Zentrales Organ und Steuerungsgremium der mit Angola im Juli 2011
vereinbarten politischen Partnerschaft ist die Bilaterale Kommission, die sich am
15. Februar 2012 unter dem Vorsitz der Staatssekretäre beider Außenministerien
konstituiert und drei Arbeitsgruppen für die Bereiche Außen- und
Sicherheitspolitik, Wirtschaft und Energie berufen hat. Die jeweiligen Delegationen waren
aus Vertretern von den in die Partnerschaft einbezogenen Ressorts
zusammengesetzt.
Auch die nächste Sitzung der Bilateralen Kommission in Luanda im ersten
Halbjahr 2014 soll auf Staatssekretärsebene geleitet werden. Die
Zusammensetzung der deutschen Delegation wird von den Themen abhängen, die beide
Seiten im Vorfeld vereinbaren werden. Die Arbeitsgruppen sollen vor der
nächsten Sitzung der Bilateralen Kommission zu einem erneuten Treffen
zusammenkommen.
30. Welche Themen wurden bislang im Rahmen des Binationalen Dialogs
diskutiert, und welche Vereinbarungen oder Ergebnisse haben sich bisher
daraus ergeben?
In der ersten Sitzung der Bilateralen Kommission und aller Arbeitsgruppen am
15. Februar 2012 wurden zunächst die Ausgestaltung der Partnerschaft im
Grundsatz sowie Themen von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Außen-
und Sicherheitspolitik sowie wirtschaftliche und energiepolitische
Zusammenarbeit erörtert. Vereinbarungen wurden nicht geschlossen.
31. Welche Planungen bestehen für den weiteren Prozess im Rahmen des
Dialogs?
Die Sitzung der Bilateralen Kommission im ersten Halbjahr 2014 soll die
bisherigen Ergebnisse der politischen Partnerschaft evaluieren. Daraus ergeben
sich Schwerpunkte und Themen für den weiteren Verlauf der Partnerschaft.
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