Deutsch-angolanische Wirtschaftsbeziehungen vor dem Hintergrund der Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten und Journalisten in Angola
der Abgeordneten Ute Koczy, Volker Beck (Köln), Beate Walter-Rosenheimer, Katja Keul, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Cornelia Behm und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Trotz des enormen Rohstoffreichtums Angolas lebt ein Großteil der Bevölkerung in Armut. Vor allem durch die Ölförderung wurden hohe Einnahmen und ein makroökonomisches Wirtschaftswachstum erzielt. Dennoch ist der Bevölkerungsanteil, der von weniger als 2 US-Dollar pro Tag lebt, seit Ende des Bürgerkrieges 2002 nur von 67,9 Prozent auf 58,9 Prozent (2009) gesunken (vgl. Afrika Süd Juni/Juli 2013, 42. Jahrgang, Nummer 3). Angola ist eine der ungleichsten Gesellschaften der Welt: Der Gini-Koeffizient, der die Ungleichheit der Einkommensverteilung beschreibt, liegt bei 0,586 (2009 – vgl. Afrika Süd Juni/Juli 2013, 42. Jahrgang, Nummer 3). Die angolanische Regierung steht weiterhin in der Kritik, korrupt und autoritär zu regieren und die Menschenrechte zu verletzen. Der Amnesty International Report 2013 berichtet von exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, eingeschränkter Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Pressezensur sowie von Menschen, die Opfer von Entführungen geworden sind und als verschwunden gelten (www.amnesty.org). Die Pressefreiheit ist stark eingeschränkt, so rangiert Angola auf der „Rangliste der Pressefreiheit 2013“ von „Journalisten ohne Grenzen“ auf Platz 130 von 179; in der „Rangliste der globalen Pressefreiheit 2013“ des „Freedom House“ auf Rang 157 von 191 (www.reporter-ohne-grenzen.de).
Im August 2013 berichtete das Magazin „DER SPIEGEL“ über ein erneutes Verfahren gegen den preisgekrönten angolanischen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Rafael Marques de Morais (vgl. DER SPIEGEL vom 5. August 2013, S. 78). Hochrangige angolanische Militärs hatten ihn wegen Verleumdung angezeigt, da Marques de Morais sie mit schweren Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Handel von Blutdiamanten in Verbindung bringt, so „DER SPIEGEL“. Rafael Marques de Morais kritisiert auf seiner Website „Maka Angola“ regelmäßig Politiker und Militärs, die sich an den Rohstoffgeschäften des Landes bereichern. Außerdem bot er „Korruptionsführungen“ durch die Hauptstadt Luanda an, in denen er Interessierten die Gebäude zeigte, die durch die Erdöleinnahmen finanziert wurden. Rafael Marques de Morais wird laut dem Magazin „DER SPIEGEL“ entgegen dem internationalen Verbot der Doppelbestrafung angeklagt. Er wurde bereits 2012 von einem portugiesischen Gericht von diesem Vorwurf entlastet. Mit José Gama, dem seitens der angolanischen Behörden der Pass abgenommen wurde, und Lucas Pedro werden aktuell zwei weitere kritische Journalisten Angolas von den Justizbehörden verfolgt.
Laut Bundesregierung haben sich die deutsch-angolanischen Beziehungen, insbesondere im Wirtschaftsbereich, in den vergangenen Jahren intensiviert. Deutschland importiert vor allem Rohöl, Erdgas und Mineralölerzeugnisse aus Angola und exportiert überwiegend Fahrzeuge und Ausrüstung (vgl. www.auswaertiges-amt.de, „Intensiver Dialog mit wichtigem afrikanischem Partner“ vom 15. Februar 2012). Im Anschluss an einen Besuch von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Angola im Juli 2011 wurde eine deutschangolanische Kommission gegründet, die zur Vertiefung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen beitragen soll. Bei der Reise der Bundeskanzlerin wurde auch ein Rüstungsgeschäft für Patrouillenschiffe zur Grenzsicherung in Höhe von ca. 60 Mio. Euro vorbereitet (vgl. ZEIT ONLINE vom 13. Juli 2011: „Merkel will Angola Patrouillenschiffe verkaufen“). Darüber hinaus warb die Bundeskanzlerin auf ihrer Reise für eine „Energie- und Rohstoffpartnerschaft“ mit Angola (vgl. ZEIT ONLINE vom 13. Juli 2011: „Merkel will Angola Patrouillenschiffe verkaufen“). Im Februar 2013 reiste der Persönliche G8-Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Günter Nooke, nach Angola und wurde von Vertretern der deutschen Wirtschaft aus dem Bergbau- und Energiebereich begleitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie haben sich die deutschen Exporte nach und die Importe aus Angola in den letzen fünf Jahren entwickelt?
Wie viel Prozent des Handels zwischen Deutschland und den afrikanischen Staaten entfällt auf Angola?
Welche Rohstoffe wurden in welchen Mengen in den letzten fünf Jahren aus Angola nach Deutschland importiert (bitte einzeln nach Rohstoffen auflisten)?
Welche Unternehmen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung auf deutscher und angolanischer Seite in welcher Weise am Rohstoffhandel zwischen Deutschland und Angola beteiligt bzw. im angolanischen Rohstoffsektor aktiv?
Welche Güter wurden in welcher Höhe in den letzten fünf Jahren aus Deutschland nach Angola exportiert (bitte einzeln auflisten)?
a) Welche Güter in welcher Höhe sind für militärische Verwendung geliefert worden?
b) Welche Güter in welcher Höhe sind dem polizeilichen Sicherheitsbereich zuzurechnen (Schusswaffen, Überwachungstechnologie)?
c) Welche Güter in welcher Höhe sind dem rein zivilen Bereich zuzurechnen?
In welcher Form bzw. durch welche Instrumente und Initiativen hat die Bundesregierung Geschäfte des Exports und Imports zwischen Deutschland und Angola in den letzten fünf Jahren gefördert?
In welchem Planungs- bzw. Konkretisierungsstand befindet sich die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Reise im Juli 2011 angedachte „Energie- und Rohstoffpartnerschaft“ mit Angola nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. verfolgt die Bundesregierung dieses Vorhaben noch aktiv, und welche konkreten Ergebnisse gibt es bislang?
Welche Unternehmen haben den Persönlichen Afrikabeauftragten der Bundeskanzlerin, Günter Nooke, auf seiner Reise im Februar 2013 begleitet?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen dieser Reise für die deutsche Wirtschaft?
b) Gab es konkrete Aufträge, die aus der Reise des Persönlichen Afrikabeauftragten der Bundeskanzlerin im Februar 2013 hervorgegangen sind?
Liegt der Bundesregierung ein Genehmigungsantrag für die Ausfuhr von Patrouillenbooten oder anderen Kriegswaffen nach Angola vor?
Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
Wie begründet die Bundesregierung die Exporte von Patrouillenschiffen nach Angola angesichts der Menschenrechtssituation im Land?
Wie schätzt die Bundesregierung die von zivilgesellschaftlicher Seite geäußerten Bedenken ein, dass die Lieferung von deutschen Patrouillenbooten auch für den Transport von Soldaten und Militärgütern in die umkämpfte ölreiche Exklave Cabinda eingesetzt werden könnten (vergleiche epo: „Rüstungshandel mit Angola stößt auf Kritik“ vom 14. Juli 2011)?
Wie viele und welche konkreten Maßnahmen, Unternehmensaktivitäten und Public-Private-Partnerships kamen aufgrund der Beratungstätigkeiten der EZ-Scouts (EZ = Entwicklungszusammenarbeit) in Bezug auf Angola bislang zustande (bitte Projekte, Kosten, Partnerinnen und Partner sowie Ziele auflisten)?
Inwiefern und aus welchen Gründen beraten die vom BMZ finanzierten EZ-Scouts deutsche Unternehmen auch in Bezug auf Länder, die wie Angola keine Partnerländer der deutschen EZ sind, und inwiefern unterscheidet sich die Beratung in Bezug auf Länder, die keine Partnerländer der deutschen EZ sind, von der Beratung in Bezug auf Partnerländer der deutschen EZ?
Welche Gelder der deutschen EZ fließen im Rahmen der Unterstützung des BMZ für das Kavango-Zambesi (KAZA) Schutzgebiet nach Angola?
Wie schätzt die Bundesregierung die menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Rohstoffabbaus in Angola ein?
Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Angola ein?
Sind der Bundesregierung die schweren Vorwürfe, die Human Rights Watch, Freedom House, Transparency International und weitere Nichtregierungsorganisationen in Bezug auf das juristische Vorgehen gegen den Journalisten Rafael Marques de Morais erheben (vergleiche Offener Brief vom 13. August 2103: www.hrw.org), bekannt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Informationen?
Inwiefern ist der Bundesregierung das juristische Vorgehen gegen die Journalisten José Gama und Lucas Pedro bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verfahren aus menschenrechtlicher Perspektive und vor dem Hintergrund der Lage der Meinungsfreiheit in Angola?
Inwiefern und wem gegenüber wurden bislang der Fall Rafael Marques de Morais oder die Fälle José Gama und Lucas Pedro seitens der Bundesregierung gegenüber der angolanischen Regierung thematisiert?
Was gedenkt die Bundesregierung, in den Fällen von Rafael Marques de Morais, José Gama und Lucas Pedro zu unternehmen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Kritiker von Rohstoffgeschäften in Angola für die deutschen Rohstoffgeschäfte mit Angola verfolgt werden?
Inwiefern und wem gegenüber sind Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit Thema im bilateralen Austausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Angola?
Inwieweit wird innerhalb der deutsch-angolanischen Binationalen Kommission die Lage der Menschenrechte in Angola behandelt?
Welche konkreten Ergebnisse und Initiativen im Bereich der Menschenrechte hat die Binationale Kommission gezeitigt?
Wird die Bundesregierung die oben genannten Fälle im Rahmen der Binationalen Kommission thematisieren?
In welcher Form findet der Dialog statt (bitte nach Art, Ort und Häufigkeit des Austauschs sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der bisherigen Treffen auflisten)?
Welche Themen wurden bislang im Rahmen des Binationalen Dialogs diskutiert, und welche Vereinbarungen oder Ergebnisse haben sich bisher daraus ergeben?
Welche Planungen bestehen für den weiteren Prozess im Rahmen des Dialogs?