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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ankündigungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau in Europa während der EU-Ratspräsidentschaft (G-SIG: 16011531)

Durch EU-Gesetzgebung verursachte Bürokratiekosten für Unternehmen, unterschiedliche Berechnungsmodelle und Kosten auf EU-Ebene, Bürokratieabbauziele, Maßnahmen, Entlastungen für Unternehmen, Abstimmung mit EU-Ratspräsidentschaftsnachfolgern Portugal und Slowenien, Schaffung eines europäischen Normenkontrollrats, Bürokratieaufwand durch unterschiedliche Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht (s. Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie), Reduzierung nationaler Bürokratiekosten <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

02.01.2007

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/389815. 12. 2006

Ankündigungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau in Europa während der EU-Ratspräsidentschaft

der Abgeordneten Birgit Homburger, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2007 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Bei der Vorstellung der Eckpfeiler für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigt, den Bürokratieabbau zu einem zentralen Anliegen machen zu wollen. Der deutsche EU-Kommissar, Günter Verheugen, hat erst kürzlich in einem Interview die tatsächlichen Bürokratiekosten für Unternehmen in Europa auf ca. 600 Mrd. Euro pro Jahr beziffert, anstatt der bisher angenommenen 325 Mrd. Euro. Die Kosten entstehen laut Günter Verheugen dadurch, dass Unternehmen administrativen Berichtspflichten nachkommen und Statistiken führen müssen. Er bezeichnete eine 25-prozentige Reduzierung der durch EU-Gesetzgebung verursachten Bürokratiekosten als möglich, was Einsparungen von 150 Mrd. Euro bedeuten würde.

Es gibt allerdings enorme Differenzen zwischen den europäischen Mitgliedstaaten bei den Bürokratiekosten für Unternehmen. Nach einer Untersuchung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegt Deutschland trotz gleicher EU-Anforderungen mit einem Anteil von 3,8 Prozent Belastung am BIP deutlich vor anderen Mitgliedstaaten. In Finnland und Großbritannien ist die Verwaltungslast für die Unternehmen mit 1,5 Prozent nicht einmal halb so hoch.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die von EU-Kommissar Günter Verheugen genannte Zahl von durch EU-Gesetzgebung verursachten Bürokratiekosten für Unternehmen von 600 Mrd. Euro?

2

Liegen der Bundesregierung eigene Zahlen über die Höhe der durch EU-Gesetzgebung verursachten Bürokratiekosten in Europa vor?

3

Welche Planungen hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, um die durch EU-Gesetzgebung verursachten Bürokratiekosten zu untersuchen und zu erfassen?

4

In Deutschland wendet die Bundesregierung das Standard-Kosten-Modell an, um Bürokratiekosten zu messen. Plant die Bundesregierung dieses oder ein anderes Berechnungsmodell auf EU-Ebene einzuführen, um genaue Aussagen über die tatsächlichen Bürokratiekosten treffen zu können?

Wenn nein, warum nicht?

5

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um in den von Günter Verheugen angesprochenen Bereichen der administrativen Berichtspflichten und Statistiken während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Entlastungen für die Unternehmen zu erreichen?

6

Gibt es weitere Bereiche, in denen die Bundesregierung Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau sieht, und welche sind dies?

7

Wie viele dieser Gesetzeskomplexe, die die EU im Jahr 2006 vereinfachen wollte, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher tatsächlich vereinfacht?

8

Sind die Bürokratieabbauziele der EU-Kommission für das Jahr 2007 (Vereinfachung von 43 EU-Gesetzeskomplexen) nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend?

9

Wo sieht die Bundesregierung die Schwerpunkte bei der Vereinfachung von Gesetzeskomplexen auf europäischer Ebene?

10

Sollen weitere EU-Gesetzeskomplexe überprüft werden oder soll es eine Art Rechtsbereinigung auf europäischer Ebene unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft geben?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der EU-Kommission zum Bürokratieabbau ganz allgemein?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung das von EU-Kommissar Günter Verheugen genannte Ziel einer 25-prozentigen Reduzierung der durch EU-Gesetzgebung verursachten Bürokratiekosten, was 150 Mrd. Euro entsprechen würde?

13

Bis wann soll dieses Ziel erreicht werden, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die Erreichung dieses Ziels zu beschleunigen?

14

Welche konkreten Maßnahmen während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft plant die Bundesregierung, um diese 25-prozentige Reduzierung zu erreichen?

15

Wie wird die Bundesregierung die von ihr geplanten Maßnahmen mit den ihr folgenden EU-Ratspräsidentschaften Portugals und Sloweniens abstimmen?

16

Plant die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union einen Normenkontrollrat oder ein vergleichbares Gremium auf den Weg zu bringen?

17

Wenn ja, welchen zeitlichen Rahmen stellt sich die Bundesregierung für die Einführung vor?

18

Wie groß soll im Hinblick auf die Besetzung ein solcher europäischer Normenkontrollrat sein, und nach welchen Kriterien soll nach Ansicht der Bundesregierung dieses Gremium besetzt werden?

19

Soll der Normenkontrollrat sämtliche europarechtlichen Vorgaben überprüfen oder soll es Bereiche geben, in denen keine Überprüfung vorgenommen werden soll?

20

Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die Arbeit eines solchen europäischen Normenkontrollrates eine Beeinträchtigung der Rechte des Europäischen Parlaments?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso, der die Regierungen der EU-Mitgliedsländer durch die unterschiedliche Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht als „die eigentlichen Verursacher von mehr Bürokratie“ bezeichnet (DER TAGESSPIEGEL, 19. November 2006)?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Aussage die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht?

23

Warum hat Deutschland mit 3,8 Prozent am BIP eine deutlich höhere Belastung durch Verwaltungskosten im Vergleich zu 1,5 Prozent von Finnland und Großbritannien?

24

Was unternimmt die Bundesregierung, um diese Belastung zu reduzieren?

Berlin, den 12. Dezember 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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