Gewährleistung der Reisefreiheit Transsexueller durch internen Durchführungshinweis
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Transsexuelle Menschen, deren äußeres Erscheinungsbild und Vorname im Widerspruch zu ihrem Geschlechtseintrag im Reisepass stehen, sehen sich bei Auslandsreisen mit möglichen Diskriminierungen konfrontiert. Denn der Geschlechtseintrag ist nach § 4 Abs. 1 Satz 4 des Passgesetzes vorgeschrieben, wird aber gemäß dem Transsexuellengesetz nur im Fall der „großen Lösung“ des § 8 TSG geändert. Nach Informationen auf Internetseiten zum Thema Transsexualität existiert seit kurzem ein Durchführungshinweis des Bundesministeriums des Innern zum Passgesetz. Dieser bestimme, auf Antrag sei der Geschlechtseintrag einer transsexuellen Person mit Vornamensänderung dem gelebten Geschlecht anzupassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Besteht ein Durchführungshinweis des Bundesministeriums des Innern, wonach einem Antragsteller, dessen Vorname gemäß dem Transsexuellengesetz geändert wurde, auf Antrag ein Pass mit dem vom Geburtseintrag abweichenden Geschlecht auszustellen ist?
Wenn ja, seit wann besteht der Durchführungshinweis, und wie werden Meldebehörden und Betroffene darüber informiert?
Ist das Bundesministerium des Innern weisungsbefugt gegenüber Meldebehören der Länder, bzw. auf welcher Grundlage erfolgt der Durchführungshinweis und wie wird seine Beachtung sichergestellt?
Welche Schritte können Transsexuelle unternehmen, wenn ein entsprechender Antrag von den Meldestellen abgelehnt wird?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, eine dem Durchführungshinweis entsprechende gesetzliche Regelung im Passgesetz herbeizuführen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in der 16. Wahlperiode einen Gesetzentwurf zu einer Reform des Transsexuellengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Wenn ja, wann ist mit der Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs zu rechnen?
Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen ein solches Vorhaben?