Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/4708
16. Wahlperiode 19. 03. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk,
Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/4483 –
Finanzierung des geplanten Ausbaus der Kindertagesbetreuung bis 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Betreuungssituation für die unter 3-Jährigen hat sich während der
vergangenen Jahrzehnte nur minimal verbessert; die Inanspruchnahme öffentlich
organisierter Angebote ist vor allem wegen fehlender Infrastruktur für die
Kleinsten unbefriedigend (Bien/Rauschenbach/Riedel (Hrsg.), Wer betreut
Deutschlands Kinder?, 2006, S. 41). Auch der „Bericht über die
Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in
Deutschland – Zwölfter Kinder- und Jugendbericht“ (Bundestagsdrucksache
15/6014) bescheinigt Deutschland einen unübersehbaren Nachholbedarf bei
dem öffentlichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot.
Das Anfang 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zielt
auf die zusätzliche Bereitstellung von rund 230 000 Plätzen für Kinder im
Krippenalter bis 2010. Den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung will
die Bundesregierung aus erwarteten Ersparnissen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro
aus der Zusammenlegung von ALG II und Sozialhilfe vom Bund
gegenfinanzieren. Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung im November
2005 zugesagt, dieses Geld müsse den Kommunen auch real zur Verfügung
stehen. Nach Angaben der Kommunen ist bislang kein Geld angekommen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula
von der Leyen, setzt sich nun für einen massiven Ausbau der Krippenplätze
ein. Im Jahr 2013 sollen in Deutschland etwa 35 Prozent der Kinder im zweiten
und dritten Lebensjahr professionell betreut werden (Süddeutsche Zeitung vom
9. Februar 2007, S. 1). Die geplante Betreuung von künftig 750 000
Kleinkindern in Kindertagesstätten und durch Tagesmütter würde jährlich rund drei
Mrd. Euro kosten. Diese sollen nach Auffassung der Bundesministerin im
Rahmen eines „Pakts für Kinder“ (DER TAGESSPIEGEL vom 10. Februar 2007,
S. 1) durch Bund, Länder und Kommunen gemeinsam aufgebracht werden.
Eine Änderung des Grundgesetzes schließt die Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend nicht aus. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 15. März 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/4708 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. In welchem Umfang sollen jeweils Bund, Länder und Kommunen künftig
Mittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die Kinder unter drei
Jahren bereitstellen?
2. Ab wann soll der „Pakt für Kinder“ greifen, und wann wird die
Bundesregierung das Finanzierungskonzept vorlegen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen
beantwortet.
Wie bereits in der Fragestunde am 7. März 2007 dargelegt, sieht die
Bundesregierung im qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung eine
wichtige Fortentwicklung in Bezug auf die Herausforderung für die Förderung
und Bildung unserer Kinder und die Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie. Zur Ermittlung des Betreuungs- und Finanzierungsbedarfs
einschließlich des Finanzierungskonzepts wird die Bundesregierung schrittweise
vorgehen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird
gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz zu
einem Gespräch zwischen Bund, Ländern und Kommunalen Spitzen für den
2. April 2007 einladen, um die Fragen des Ausbaustands und der
Ausbauplanungen sowie des Finanzbedarfs für mehr Kinderbetreuungsplätze zu beraten.
Der Koalitionsausschuss wird sich am 16. April 2007 erneut mit der Frage des
Ausbaus und der Finanzierung der Kinderbetreuung befassen.
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, konkrete Vorschläge zur Änderung des
Grundgesetzes vorzulegen, um – wie von der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend angekündigt – direkte Zahlungen des Bundes
an die Kommunen zu ermöglichen, wenn ja, wann ist mit einer
entsprechenden Initiative zu rechnen, wenn nein, warum nicht?
4. Inwieweit sind direkte Zuwendungen an die Kommunen durch den Bund
geplant, wie wird eine Verfassungsänderung gegebenenfalls ausgestaltet
sein, und welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur
Finanzierung des Kinderbetreuungsangebots durch den Bund, und was
ergibt sich daraus aus dem so genannten Aufgabenübertragungsverbot des
Grundgesetzes?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen
beantwortet.
Die Finanzverfassung des Grundgesetzes ist Gegenstand der
Föderalismusreform II. Die dazu eingesetzte Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen.
Ihren Ergebnissen greift die Bundesregierung nicht vor.
Nach Abschluss der Meinungsbildung im Zuge der Gespräche mit Ländern und
Kommunalen Spitzenverbänden und innerhalb der Bundesregierung wird
festzustellen sein, ob für den Ausbau der Kinderbetreuung Rechtsänderungsbedarf
besteht.
Im Übrigen steht das Aufgabenübertragungsverbot nach Artikel 84 Abs. 1 Satz 6
des Grundgesetzes (GG) möglichen und von Bund und Ländern gemeinsam zu
beschließenden gesetzlichen Regelungen über den Ausbau der
Kindertagesbetreuung nicht entgegen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/47085. Wie beurteilt die Bundesregierung im Allgemeinen Mischfinanzierungen?
In der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist das
schwerfällige Instrument der Mischfinanzierungen, also die gemeinsame Finanzierungen
von Bund und Ländern, dann abzuschaffen, wenn diese Aufgaben erfüllt sind.
Aus diesem Grund sind in der ersten Stufe der Föderalismusreform
Mischfinanzierungen zum Teil aufgehoben bzw. flexibler gestaltet worden.
6. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Forderungen der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach einem verstärkten
Engagement der Länder und Kommunen mit dem Konnexitätsprinzip
vereinbar, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche
Auffassung?
Das in Artikel 104a Abs. 1 GG verankerte und nach der ersten Stufe der
Föderalismusreform unverändert fortgeltende Konnexitätsprinzip besagt, dass
grundsätzlich die staatliche Ebene, die für die Erfüllung einer Aufgabe
zuständig ist, auch die mit der Erfüllung dieser Aufgabe verbundenen Kosten zu
tragen hat. Forderungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend nach einem verstärkten Engagement der Länder und Kommunen
bei der Kindertagesbetreuung sind mit dem grundgesetzlichen
Konnexitätsprinzip unmittelbar und widerspruchsfrei vereinbar.
7. Werden die Forderungen der Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend seitens der Bundesregierung zum Gegenstand der
Beratungen zur Föderalismuskommission II gemacht, und wenn nein, warum
nicht?
Die Verbesserung der Betreuungssituation von Kindern ist derzeit Gegenstand
intensiver Beratungen innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Ländern.
Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann gegenwärtig
nicht beurteilt werden, ob diese Thematik von der Föderalismuskommission II
aufzugreifen ist.
8. Soll sich der Ausbau der Kindertagesbetreuung auf Halbtages- oder auf
Ganztagesplätze erstrecken, wie stellt sich die Nachfrage in den
verschiedenen Regionen Deutschlands nach diesen Plätzen dar, und wie soll diesen
regionalen Betreuungsangeboten im geplanten Finanzierungsmodell
Rechnung getragen werden?
Die Bundesregierung orientiert sich auch hinsichtlich des zeitlichen Umfangs
bei der Betreuung maßgeblich an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder
und ihrer Eltern. Da diese Bedürfnisse unterschiedlich sind, werden
insbesondere Angebote benötigt, die flexible Betreuungszeiten ermöglichen. Dies gilt
für Plätze in Tageseinrichtungen ebenso wie für die Kindertagespflege, bei der
Flexibilität aber ohnehin ein prägendes Merkmal ist.
In den anstehenden Beratungen mit den Ländern und Kommunen werden die
unterschiedlichen Bedarfe, die teilweise auch regional bedingt sind,
berücksichtigt werden müssen. Hier sind insbesondere die Bundesländer und die
Kommunalen Spitzenverbände gefragt, die unterschiedlichen
Angebotsstrukturen und die Entwicklungsbedarfe in die Beratungen mit einzubringen.
Drucksache 16/4708 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. Wann plant die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs
auf Kinderbetreuung?
Hierzu weist die Bundesregierung auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag
hin. Dort heißt es unter VI. „Familienfreundliche Gesellschaft“ 1. „Bessere
Infrastruktur für Familien“:
„Die Schaffung eines qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Bildungs- und
Betreuungsangebotes für Kinder aller Altersklassen zählt deshalb zu den
vordringlichsten und zentralen Zukunftsprojekten. Die künftige Bundesregierung
wird die Umsetzung der im TAG festgelegten Ausbauziele zusammen mit
Ländern und Kommunen aufmerksam begleiten. Im Jahre 2010 soll ein
bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen verfügbar sein.
Sollte eine im Jahr 2008 auf der Grundlage der Berichte nach § 24a Abs. 3
SGB VIII zu erstellende Prognose des Ausbaustandes im Jahr 2010 feststellen,
dass mehr als 10 Prozent der Kommunen das in § 24 Abs. 2 bis 6 SGB VIII
geforderte Angebot zum 1. Oktober 2010 nicht gewährleisten können, ist der
Rechtsanspruch des § 24 Abs. 1 SGB VIII auf alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr
auszuweiten.“
10. Warum wird über die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes von
zusätzlichen 230 000 Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein darüber
hinausgehender Ausbau an Betreuungsplätzen angestrebt?
Die Bundesregierung orientiert sich an drei wichtigen Zielgrößen:
Zum einen haben im Rahmen der repräsentativen Betreuungsstudie des
Deutschen Jugendinstituts von 2006 („Wer betreut Deutschlands Kinder?“)
37,5 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsbedarf
gemeldet.
Zum anderen haben die Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des
Europäischen Rates in Barcelona bereits 2002 beschlossen, dass die Mitgliedstaaten
bis 2010 ein Versorgungsangebot für mindestens ein Drittel der Kinder unter
drei Jahren vorsehen sollten. Dieses Ziel wurde 2003 im Rahmen der
Europäischen Beschäftigungsstrategie aufgegriffen und in den Integrierten
Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005 bis 2008) (Leitlinie Nr. 18 und
Anhang zu Zielvorgaben und Benchmarks) bekräftigt.
Darüber hinaus orientiert sich die Bundesregierung an Ländern innerhalb
Europas, die mit einer hohen Versorgungsquote wesentlich günstigere
demographische Entwicklungen verzeichnen und auch deutlich bessere Ergebnisse
bei Ländervergleichen im Bildungsbereich erzielen.
11. Wie errechnet sich der von der Bundesministerin errechnete
Mehraufwand von jährlich 3 Mrd. Euro?
Der zu erwartende Mehraufwand wird Gegenstand der Beratungen mit den
Ländern und Kommunen sein.
12. Inwieweit sollen andere familienpolitische Leistungen zu Gunsten des
Ausbaus der Kindertagesbetreuung gestrichen werden?
Das beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
eingerichtete Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen hat das Ziel und
die Aufgabe, strukturelle Schwächen des Systems familienbezogener Leistun-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4708gen zu ermitteln und Alternativen für eine wirksamere und effizientere
Familienförderung vorzuschlagen. Ob und inwiefern auf dieser Grundlage eine
Umschichtung von öffentlichen Mitteln zu Gunsten des Ausbaus für
Kinderbetreuung überhaupt sinnvoll oder möglich ist, hängt von den weiteren
Wirkungsanalysen ab.
13. Inwieweit ist die demographische Entwicklung in dieser Kalkulation
berücksichtigt, und inwiefern sollen frei werdende Mittel zum weiteren
Ausbau und zur Qualitätssteigerung der Kindertagesbetreuung eingesetzt
werden?
Die demographische Entwicklung wird bei den Finanzierungskonzepten
berücksichtigt werden.
14. Inwieweit wurden bei dieser Kalkulation weitere Einsparpotentiale wie
z. B. durch Entbürokratisierung, flexiblere Zulassung von zertifizierten
privaten Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch Übergang von der
Objekt- zur Subjektförderung bei diesen Schätzungen berücksichtigt?
Die angesprochenen Bereiche liegen im ausschließlichen
Verantwortungsbereich der Jugendbehörden in den Ländern und werden von diesen in die
anstehenden Beratungen eingebracht.
15. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
sicherzustellen, dass das Kindertagesbetreuungsangebot nicht nur quantitativ
ausgeweitet, sondern auch qualitativ hochwertig ausgebaut werden wird?
Die Bundesregierung unterstützt die Länder und Kommunen bei der
Qualitätssicherung und -entwicklung durch vielfältige Modellversuche und Gutachten.
Besonders zu erwähnen sind die „Nationale Qualitätsinitiative im System der
Tageseinrichtungen für Kinder“ (NQI), Projekte zur Sprachstandsfeststellung
und Sprachförderung, zur Beobachtung und Dokumentation von Lernprozessen
und zum Übergang vom Kindergarten in die Schule. Die Qualifizierung
von Tagespflegepersonen wird der Bund mit ESF-Mitteln in Höhe mindestens
10 Mio. Euro fördern.
Zusätzlich wird der Bund mit dem geplanten Forschungsschwerpunkt
„frühkindliche Bildung“ einen Beitrag zur Verwirklichung des Bildungsauftrags des
Kindergartens leisten.
16. Wie wird die Bundesregierung die Förderung privat-gewerblicher
Kinderbetreuung, von Elterninitiativen und durch Tagesmütter in ihr
Finanzierungskonzept einfließen lassen?
Der quantitative und qualitative Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes in
der Kinderbetreuung lässt sich nur allein über eine Stärkung der vielfältigen
Formen der Kindertagesbetreuung verstetigen und verfestigen. Hierzu müssen
alle Betreuungsformen unterstützt werden, da die Eltern grundsätzlich die
Wahlfreiheit zwischen Angeboten haben sollen. Die Kindertagespflege bietet
durch ihre flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten ein erhebliches Potential, das
für den Ausbau nachhaltig genutzt werden muss.
Drucksache 16/4708 ��� 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode17. Welche Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten sieht die
Bundesregierung für die Eltern vor?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass der Zugang zu den
Einrichtungen allen Kindern offenstehen und möglichst nicht durch Kostenbeiträge der
Eltern erschwert werden sollte. Ziel ist, dass alle Kinder und gerade auch
solche aus bildungsfernen Elternhäusern eine frühe individuelle Förderung
erhalten.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD deshalb darauf
verständigt, in einem ersten Schritt gemeinsam mit den Ländern nach Wegen zu
suchen, die bereits in einigen Ländern umgesetzte bzw. vorgesehene
Beitragsfreiheit der Eltern im letzten Kindergartenjahr bundesweit zu realisieren.
Dabei ist der Bundesregierung bewusst, dass eine Absenkung der bzw. ein
Verzicht auf Elternbeiträge mit einer Kostenbelastung verbunden ist, die nach
der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Länder und Kommunen zu tragen
haben. Nach geltendem Recht (§ 90 Abs. 1 SGB VIII) können Länder und
Kommunen eigenverantwortlich entscheiden, ob und in welcher Höhe sie
Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten erheben
wollen.
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ISSN 0722-8333]