Umfang der Staatsleistungen an die Kirchen seit dem Jahr 1990
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 ist der Bund verpflichtet, ein Grundsätzegesetz zu schaffen, nach dessen Vorgaben die Länder ihrerseits Gesetze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften zu erlassen haben. Das Ablösungsgebot wurde 1919 in die Weimarer Reichsverfassung aufgenommen, um die rechtlichen Voraussetzungen für einen säkularen und bekenntnisneutralen Staat zu schaffen. Dafür wurde auch die Entflechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche als erforderlich angesehen. In diesem Sinne umfasst der Begriff der Staatsleistungen des Artikels 138 WRV nicht alle geldwerten Vorteile, die der Staat Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zuwendet (Staatsleistungen im weiten Sinne), sondern nur solche Zahlungen, die zum Ausgleich für die weitreichende Enteignung von kirchlichem Eigentum im Rahmen der Säkularisation (vor allem 1803 auf Grundlage des Reichsdeputationshauptschlusses) erbracht werden.
Die Fraktion DIE LINKE. hatte auf Bundestagsdrucksache 17/8791 einen Gesetzentwurf über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften eingebracht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welchem Umfang wurden von den Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Zeitpunkt der Wiedervereinigung Staatsleistungen an die Kirchen erbracht (bitte nach Ländern und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wozu die Staatsleistungen in den einzelnen Bistümern verwendet werden?
Wenn ja, in welchem Umfang wurden die Staatsleistungen zur Bezahlung von Neubauten und Gehältern verwendet (bitte nach Bistümern und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
Anerkennt die Bundesregierung den Verfassungsauftrag, ein Grundsätzegesetz zu schaffen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung aufgrund der Debatten zum Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/8791 mit den Kirchen in Verhandlungen über eine Ablösungssumme der Staatsleistungen eingetreten?
Wenn ja, was stellt sich die Bundesregierung als Ablösesumme vor?
Wenn nein, warum nicht?