[Deutscher Bundestag Drucksache 18/162
18. Wahlperiode 12.12.2013Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/38 –
Vorgehen der Bundesregierung gegen die US-Überwachung der Internet- und
Telekommunikation in Deutschland und insbesondere die der Bundeskanzlerin
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Monaten ergibt sich aus den Aussagen und Dokumenten des
Whistleblowers Edward Snowden, Verlautbarungen der US-Regierung und anders
bekannt gewordenen Informationen, dass Internet- und Telekommunikation auch
von, nach oder innerhalb von Deutschland durch Geheimdienste
Großbritanniens, der USA und anderer „befreundeter“ westlicher Staaten massiv
überwacht wird (siehe z. B. die Chronologie der Enthüllungen bei
www.heise.de
vom 14. August 2013). Nunmehr wurde bekannt, dass die Bundesregierung US-
Geheimdienste dringend verdächtigt, das Mobiltelefon von der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel abgehört zu haben (u. a. Mitteilungen des Presse- und
Informationsamts der Bundesregierung vom 23. Oktober 2013 und ZEIT ONLINE
vom 24. Oktober 2013), nach einigen Presseberichten schon seit über zehn
Jahren und auch mit Wissen von US-Präsident Barack Obama (
www.bild.de vom
27. Oktober 2013 und süddeutsche.de vom 27. Oktober 2013).
Seit August 2013 hat die Bundesregierung durch ihren – für die Koordination
der Geheimdienste zuständigen – Chef des Bundeskanzleramtes und
Bundesminister für besondere Aufgaben, Ronald Pofalla, und den Bundesminister des
Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, den Verdacht der massenhaften Überwachung
deutscher Internet- und Telekommunikation als „ausgeräumt“ und „falsch“
dargestellt und betont, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass deutsche oder
europäische Regierungsstellen abgehört worden seien (u. a. Antwort der
Bundeskanzlerin im Interview vom 19. Juli 2013 in der Bundespressekonferenz,
Pressestatement Ronald Pofalla vom 12. August 2013 auf www. bundesregierung.de,
SPIEGEL ONLINE, 16. August 2013, Antworten der Bundesregierung auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf
Bundestagsdrucksache 17/14744, Frage 26 und auf Bundestagsdrucksache 17/14803,
Frage 23).
Aufgrund der ungenügenden, zögerlichen, widersprüchlichen, insgesamt
unzureichenden und Presseberichten stets hinterher hinkenden Informationen durch Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Dezember 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/162 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie Bundesregierung konnten die Details dieser massenhaften Ausspähungen
größtenteils bis heute nicht geklärt werden. Ebenso wenig konnte bislang der
Verdacht ausgeräumt werden, dass deutsche Geheimdienste an einem deutschen
Recht und deutschen Grundrechten widersprechenden – u. U. weltweiten –
Ringtausch von Daten beteiligt sind.
Nach sich widersprechenden Darstellungen von Vertreterinnen und Vertretern
der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden bleiben
beispielsweise im Hinblick auf die Funktion des Überwachungsprogramms PRISM
sowie diesbezüglicher Beteiligung und Kenntnis deutscher Behörden zahlreiche
Fragen offen (dazu z. B. SPIEGEL ONLINE, 25. Juli 2013). Nicht
sachverständig überprüft werden konnten u. a. die Erklärungen und Darlegungen der
Bundesregierung, welche die Snowden-Informationen widerlegen sollten, wonach
die National Security Agency (NSA) 500 Millionen Datensätze pro Monat in
Deutschland ausspäht. Das im Parlamentarischen Kontrollgremium für die
Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes beantragte unabhängige
Sachverständigengutachten über die Plausibilität dieser Darstellungen der Bundesregierung
wurde durch die (damalige) Regierungsmehrheit von CDU, CSU und FDP
abgelehnt (vgl. dazu die Stellungnahme des Abgeordneten Thomas Oppermann
vom 19. August 2013, abrufbar unter
www.spdfraktion.de/themen/
oppermannfragen-zu-prism-weiter-ungeklärt).
Nach wie vor nicht zufriedenstellend geklärt ist außerdem, auf welchem
technischen Weg deutsche Geheimdienste wie behauptet zuverlässig
Kommunikationsdaten von Grundrechtsträgern ausfiltern können, bevor sie sonstige
Kommunikationsdaten an ausländische Geheimdienste übermitteln. Gleichwohl
behauptete Kanzleramtsminister Ronald Pofalla am 12. August 2013, „die
Vorwürfe […] sind vom Tisch“.
Nachdem jedoch die Überwachung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkels
Telefonen am 23. Oktober 2013 öffentlich bekannt wurde, bewertet die
Bundesregierung offenbar auch die früheren Verdachtsmomente und Berichte über die
Überwachung deutscher Internet- und Telekommunikation durch ausländische
Geheimdienste jedenfalls teilweise neu. Angesichts dessen und weil die von
der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen zur Aufklärung und zum
Schutz der Menschen in Deutschland vor einer solchen Ausspähung durch
ausländische Geheimdienste offensichtlich nicht ausreichen, stellt sich die Frage,
welches weitere Vorgehen die Bundesregierung nun plant.
Nach den Antworten auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/
14739 und 17/14814 (neu) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welche
die Bundesregierung leider sehr zurückhaltend und teils gar nicht beantwortete,
dient auch diese Kleine Anfrage der weiteren Aufklärung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesregierung sind die Medienveröffentlichungen auf Basis des
Materials von Edward Snowden selbstverständlich bekannt. Sofern im Folgenden
von Erkenntnissen der Bundesregierung gesprochen wird, sind damit über diese
Medienveröffentlichungen hinausgehende Erkenntnisse gemeint.
Kenntnis der Bundesregierung von der Überwachung der Kommunikation der
Bundeskanzlerin und anderer Regierungsstellen
1. a) Welche Prüfungen der berichteten Überwachung von
Regierungskommunikation durch die NSA hat die Bundesregierung vor der
Bundestagswahl am 22. September 2013 veranlasst, auch weil dieser Verdacht
mehrfach durch Medienvertreterinnen und Medienvertreter (z. B. im
Interview der Bundeskanzlerin in der Bundespressekonferenz am 19. Juli
2013) und – mit Verweis auf entsprechende NSA-Praktiken etwa
gegenüber Mexiko und Brasilien – durch Bundestagsabgeordnete geäußert
wurde (Schriftliche Fragen des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/162auf Bundestagsdrucksache 17/14744, Frage 26 und auf
Bundestagsdrucksache 17/14803, Frage 23).
b) Wen beauftragte die Bundesregierung wann mit je welcher Art der
Prüfung?
c) Falls die Bundesregierung keine Prüfung veranlasste, warum nicht?
d) Welche Ergebnisse ergaben die Prüfungen?
Die Bundesregierung verfügt mit dem Informationsverbund Berlin-Bonn
(IVBB) über ein besonders abgesichertes internes Kommunikationsnetz. Dieses
Netz verfügt über umfassende Schutzmechanismen zur Gewährleistung seiner
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität, um es gegen Angriffe aus dem
Internet und Spionage zu schützen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft
regelmäßig die Sicherheit dieses Netzes. Außerdem wird dieses Netz aufgrund der
sich verändernden Gefährdungen auch sicherheitstechnisch ständig
weiterentwickelt. In Reaktion auf die Veröffentlichungen im Juni 2013 hat das BSI eine
erneute Prüfung durchgeführt. Dabei wurden keine Anhaltspunkte dafür
gefunden, dass die Sicherheitsvorkehrungen des Netzes überwunden wurden.
Zur Aufklärung der aktuellen Spionagevorwürfe hat das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) eine Sonderauswertung (SAW) eingerichtet. Die
Auswertung der Informationen dauert noch an. Dem BfV liegen bislang keine
Erkenntnisse vor, dass amerikanische Dienste Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur
in Deutschland haben.
e) Aufgrund welcher Erkenntnisse wurde im Juli 2013 eines der
Mobiltelefone von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausgetauscht (so
WirtschaftsWoche Online, 25. Oktober 2013)?
Die Bundesregierung gibt keine Auskünfte über die konkrete Verwendung von
Kommunikationsmitteln, da dies Rückschlüsse auf das Kommunikations-,
Abstimmungs- und Entscheidungsverhalten der Bundeskanzlerin zuließe. Dies
zählt zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen
parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ, Beratungs- und
Handlungsbereich einschließt. Die Bundesregierung sieht daher von einer Antwort ab.
f) Wie überwachte die NSA nach Kenntnis der Bundesregierung welche
Telefone der Bundeskanzlerin, und erfasste dabei welche Datenarten
(z. B. Verkehrsdaten, Positionsdaten, Inhaltsdaten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob und welche Telefone der
Bundeskanzlerin durch die NSA überwacht und welche Datenarten dabei erfasst
wurden.
g) Seit wann hatte die Bundesregierung welche Hinweise auf die
Überwachung der Telefone der Bundeskanzlerin, und aus welcher Quelle
stammten diese Hinweise jeweils?
Aufgrund der Recherche des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ hat die
Bundesregierung Hinweise erhalten, die darauf hindeuten, dass das
Mobiltelefon der Bundeskanzlerin durch die NSA abgehört worden sein könnte.
Drucksache 18/162 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeh) Warum informierte die Bundesregierung weder vor dem Wahltag noch
danach den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit von ihren
Erkenntnissen und den Ergebnissen etwaiger Überprüfungen?
Die Bundesregierung informiert regelmäßig und zeitnah die zuständigen
parlamentarischen Gremien.
2. Warum führte erst ein Hinweis nebst Anfrage des Magazins „DER
SPIEGEL“ nach der Bundestagswahl zu einer Prüfung und Neubewertung
seitens der Bundesregierung und der Bestätigung des Verdachts, die
Kommunikation der Bundeskanzlerin werde abgehört?
Vor der Veröffentlichung des Magazins „DER SPIEGEL“ hatte die
Bundesregierung keine Anhaltspunkte für den Verdacht, das Mobiltelefon der
Bundeskanzlerin könnte abgehört worden sein.
3. Welche Erkenntnisse erlangte die Bundesregierung vor dem Wahltag am
22. September 2013 darüber, dass die NSA ihre Kommunikation und v. a.
die der Bundeskanzlerin überwache, und dass Edward Snowdens Hinweise
mehr als bis dahin eingeräumt zutreffen?
4. Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit dem 23.
September 2013 erlangt, als sie auf die dahingehende Schriftliche Frage 23 des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele antwortete, ihr lägen weder
Anhaltspunkte noch belastbare Hinweise auf die Überwachung von
Regierungskommunikationen vor (Bundestagsdrucksache 17/14803)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Keine.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. a) Welche bisherigen deutschen Bundeskanzler außer Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel, Regierungsmitglieder, Vertreterinnen oder Vertreter
nachgeordneter Behörden und diplomatischer Vertretungen wurden
durch die NSA und andere Geheimdienste nach Kenntnis der
Bundesregierung überwacht (bitte nach betroffenen Regierungsmitgliedern
bzw. nachgeordneten Behörden oder Vertretungen, nach Zeiträumen und
Urhebern aufschlüsseln)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass auch als
Verschlusssachen eingestufte Kommunikationsvorgänge abgehört
wurden?
c) Für welche Überwachungsvorgänge liegen Beweise vor?
d) Hinsichtlich welcher Überwachungsvorgänge existieren begründete
Verdachtsmomente?
e) Von wo aus auf deutschem Boden oder anderswo, und in welcher Weise,
überwachte die NSA nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche
Regierungskommunikation?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage über eine
Überwachung deutscher Regierungsmitglieder, Vertreterinnen oder Vertreter
nachgeordneter Behörden und diplomatischer Vertretungen durch die NSA oder
andere ausländische Geheimdienste vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1626. Welche weiteren Regierungschefs und Staatsoberhäupter welcher anderen
Staaten wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
NSA vergleichbar überwacht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Überwachung von
Regierungschefs und Staatsoberhäuptern anderer Staaten durch die NSA vor.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7. Welche Maßnahmen gegen die Überwachung der
Regierungskommunikation durch fremde Geheimdienste insgesamt hat die Bundesregierung
getroffen
a) vor der Bundestagswahl am 22. September 2013,
b) nach der Bundestagswahl?
Die Regierungskommunikation wird grundsätzlich und zu jedem Zeitpunkt
durch umfassende Maßnahmen geschützt. So stützt sich die interne
Festnetzkommunikation der Regierung im Wesentlichen auf den IVBB, der von T-
Systems/Deutsche Telekom betrieben wird und dessen Sicherheitsniveau
durchgängig (Sprache & Daten) die Kommunikation von Inhalten bis zum
Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zulässt. Im Mobilbereich erlaubt das
Smartphone SecuSUITE auf Basis Blackberry 10 die Kommunikation von
Inhalten ebenfalls bis zum Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“.
Das BfV hat im Rahmen von Vorträgen bei Behörden und Multiplikatoren sowie
in anlassbezogenen Einzelgesprächen regelmäßig auf die Gefahren
hingewiesen, die sich aus der Tätigkeit fremder Nachrichtendienste ergeben. Dabei wurde
stets das Erfordernis angesprochen, Kommunikationsmittel vorsichtig zu
handhaben.
Das BfV hat ferner Luftaufnahmen von Liegenschaften der USA in Deutschland
angefertigt, um deren Dachaufbauten dokumentieren zu können.
8. Warum haben weder das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) noch das für Spionageabwehr zuständige Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) rechtzeitig veranlasst, dass die Bundeskanzlerin die
Regierungskommunikation über ein durch ihre Partei gestelltes, kaum
geschütztes Mobiltelefon unterlässt, welches daraufhin wohl leichter durch
die NSA überwacht werden konnte (vgl. FAZ.NET, 24. Oktober 2013)?
Der Bundeskanzlerin stehen zur dienstlichen Kommunikation kryptierte
Kommunikationsmittel (mobil und festnetzgebunden) zur Verfügung, die vom BSI
zugelassen sind und die entsprechend des Schutzbedarfs der dienstlichen
Kommunikation genutzt werden, sofern die Möglichkeit zur Kryptierung auch beim
Kommunikationspartner besteht.
Kooperation deutscher Geheimdienste mit anderen Geheimdiensten wie der
NSA und Verdacht des Ringtauschs von Daten
9. a) Führten und führen deutsche Nachrichtendienste Dateien mit
personenbezogenen Daten ohne gesetzlich vorgesehene Errichtungsanordnung
und/oder ohne Beteiligung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und
die Informationsfreiheit, etwa im – so deklarierten – „Probebetrieb“?
Drucksache 18/162 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wenn ja, wie viele Dateien bei welchem Nachrichtendienst seit 2006,
und je wie lange?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 18/115 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele vom 22.
November 2013 wird verwiesen.
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass diese
Vorgehensweise unzulässig ist (wenn nein, bitte mit ausführlicher
Begründung)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller, dass nach § 6 des
Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG) bzw. § 8 des Gesetzes über den
militärischen Abschirmdienst (MADG) i. V. m. § 14 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) für die Nutzung automatisierter Dateien zur
Auftragserfüllung der Erlass einer Dateianordnung erforderlich ist.
10. a) Prüfen deutsche Nachrichtendienste vor Speicherung erhaltener
personenbeziehbarer Daten ausländischer Nachrichtendienste rechtlich, ob
diese Daten nach deutschem Recht hätten erhoben werden dürfen?
b) Falls ja, wie sieht diese Prüfung konkret aus?
Die Datenerhebung personenbezogener Daten im Ausland durch ausländische
Nachrichtendienste richtet sich nach dem für die ausländischen
Nachrichtendienste geltenden nationalen Recht.
Die Speicherung personenbezogener Daten stellt einen eigenständigen
Grundrechtseingriff dar, der dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterfällt. Die
deutschen Nachrichtendienste prüfen daher vor jeder Speicherung
personenbezogener Daten – und damit auch vor der Speicherung personenbezogener Daten, die
sie von ausländischen Nachrichtendiensten erhalten haben –, ob die Daten für
die Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind.
11. Protokollieren deutsche Nachrichtendienste jede Übermittlung
personenbeziehbarer Daten von und an ausländische Nachrichtendienste?
Übermittlungen personenbezogener Daten durch deutsche Nachrichtendienste
an ausländische Nachrichtendienste erfolgen auf der Grundlage des § 19
Absatz 3 BVerfSchG. Dessen Satz 3 sieht vor, dass die Übermittlung
personenbezogener Daten an ausländische Stellen aktenkundig zu machen ist. Diese
Regelung gilt für das BfV unmittelbar, für den BND über den Verweis in § 9
Absatz 2 BNDG, für den MAD über denjenigen in § 11 Absatz 1 Satz 1 MADG.
Eine Protokollierung von Übermittlungen personenbezogener Daten von
ausländischen Nachrichtendiensten an deutsche Nachrichtendienste ist gesetzlich
nicht vorgeschrieben. Solche Übermittlungen werden allerdings je nach
Bedeutung des Einzelfalls dokumentiert.
12. Übermitteln deutsche Nachrichtendienste personenbezogene Daten auch
an ausländische Unternehmen, die im Dienst amerikanischer
Geheimdienste stehen?
Personenbezogene Daten dürfen unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen
des § 19 Absatz 4 BVerfSchG bzw. des § 11 Absatz 1 Satz 1 MADG i. V. m. § 19
Absatz 4 BVerfSchG auch an nicht-öffentliche ausländische Stellen übermittelt
werden. MAD und BfV sind gesetzlich verpflichtet, zu derartigen Übermittlun-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/162gen einen Nachweis zu führen. Im Jahr 2013 erfolgten durch BfV und MAD
bisher keine solchen Übermittlungen.
Der BND übermittelt keine personenbezogenen Daten im Sinne der
Fragestellung.
Schutzmaßnahmen der Bundesregierung gegen die Überwachung deutscher
Internet- und Telekommunikation durch ausländische Nachrichtendienste,
insbesondere durch die NSA
13. Bewertet die Bundesregierung die Versicherungen der NSA und des
britischen Geheimdienstes GCHQ, auf deutschem Boden gelte deutsches
Recht und die USA unternähmen nichts entgegen deutschen Interessen,
immer noch als glaubwürdig (so Pressestatement von
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vom 12. August 2013)?
Sofern die Hinweise auf eine mögliche Überwachung des Mobiltelefons der
Bundeskanzlerin durch die NSA verifiziert werden können, würde dies auf die
Aussagen der NSA aus den zurückliegenden Wochen ein neues Licht werfen.
Verantwortliche der NSA hatten Vertretern der Bundesregierung und der
deutschen Nachrichtendienste mündlich wie schriftlich versichert, dass die NSA
nichts unternehme, um deutsche Interessen zu schädigen und sich an alle
Abkommen halte, die mit der Bundesregierung – vertreten durch deutsche
Nachrichtendienste – geschlossen wurden.
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla hat daher am 24. Oktober 2013 erklärt, dass
er auf eine vollständige und schnelle Aufklärung aller neuen Vorwürfe dränge
und veranlasst habe, dass Aussagen, die die NSA in den vergangenen Wochen
und Monaten mündlich wie schriftlich vorgelegt hat, erneut überprüft werden.
Er hat weiterhin erklärt, dass er von der US-Seite die Klärung aller neuen
Vorwürfe erwarte. Hinsichtlich der Aussagen des GCHQ gibt es keine
Anhaltspunkte, diese anzuzweifeln.
14. Bewertet die Bundesregierung die Versicherung der USA immer noch als
glaubwürdig, durch PRISM und weitere Programme würde nicht
massenhaft und anlasslos Kommunikation über das Internet aufgezeichnet,
sondern lediglich gezielt die Kommunikation Verdächtiger in den Bereichen
Terrorismus, organisierte Kriminalität und Weiterverbreitung von
Massenvernichtungswaffen gesammelt (so in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14560)?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 13 wird verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor, die zu
einer Änderung der Bewertung, wie in der Vorbemerkung der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14560 vom 14. August 2013
dargelegt, führen.
15. a) Welche Antworten auf die Schreiben, Anfragen und Fragenkataloge von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und von
Bundesministerien seit Juni 2013 an die USA und Großbritannien bezüglich
Kommunikationsüberwachung hat die Bundesregierung mittlerweile
erhalten?
b) Welchen Inhalt hatten diese Antworten?
c) Inwieweit haben die Antworten zur Aufklärung beigetragen?
d) Welche Fragen sind danach aus Sicht der Bundesregierung noch offen
und unbeantwortet?
Drucksache 18/162 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) Wann hat die Bundesregierung in welcher Weise die noch
ausstehenden wahrheitsgemäßen Antworten angemahnt oder wird dies tun?
Das Bundesministerium der Justiz hat am 2. Juli 2013 ein Schreiben des
britischen Lordkanzlers und Justizministers, The Rt Hon. Chris Grayling MP,
erhalten. Darin wurden die Rahmenbedingungen der Arbeit der Sicherheits- und
Nachrichtendienste Großbritanniens erläutert. Das Schreiben der
Bundesministerium der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, vom 12. Juni 2013 an
den United States Attorney General Eric Holder ist bislang unbeantwortet. Die
Bundesministerin der Justiz hat mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 an Eric
Holder an die gestellten Fragen erinnert.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat bislang noch keine explizite
Beantwortung der an die US-Botschaft übermittelten Fragenkataloge erhalten.
Gleichwohl wurden in verschiedenen Gesprächen Hintergründe zu den in Rede
stehenden Überwachungsmaßnahmen amerikanischer Stellen dargelegt.
Begleitend wurde auf Weisung des US-Präsidenten ein Deklassifizierungsprozess in
den USA eingeleitet. Nach Auskunft der Gesprächspartner auf US-Seite werden
im Zuge dieses Prozess die vom BMI erbetenen Informationen zur Verfügung
gestellt werden können. Dieser dauert jedoch an. Unabhängig davon hat das
BMI mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 an die noch ausstehende
Beantwortung erinnert und zudem einen weiteren Fragenkatalog zur angeblichen
Ausspähung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin übersandt.
Die britische Botschaft hat am 24. Juni 2013 auf den BMI-Fragenkatalog
geantwortet und darum gebeten, die offenen Fragen unmittelbar zwischen den
Nachrichtendiensten Deutschlands und Großbritanniens zu besprechen. In Folge
dessen fanden verschiedene Expertengespräche statt.
In Bezug auf einen weiteren Fragenkatalog an die britische Botschaft im
Hinblick auf angebliche Abhöreinrichtungen auf dem Dach der Botschaft hat der
britische Botschafter mit Schreiben vom 7. November 2013 eine Aufklärung auf
nachrichtendienstlicher Ebene in Aussicht gestellt.
16. Wie weit sind zwischenzeitlich die Verhandlungen über das von
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vor der Bundestagswahl angekündigte „No-
Spy-Abkommen“ mit den USA gediehen (Pressestatements von
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vom 12. und 19. August 2013)?
Der BND hat auf Veranlassung der Bundesregierung Verhandlungen mit der US-
amerikanischen Seite mit dem Ziel aufgenommen, eine Vereinbarung
abzuschließen, die die zukünftige Zusammenarbeit regelt und u. a. ein gegenseitiges
Ausspähen grundsätzlich untersagt. Die Verhandlungen dauern an.
17. Haben sich die USA durch irgendein Abkommen oder auf andere Weise
bisher gegenüber Deutschland förmlich dazu verpflichtet, von deutschem
Boden aus bzw. auf deutschem Boden Spionagetätigkeit sowie
Kommunikationsüberwachung deutscher Stellen oder Personen zu unterlassen und/
oder deutsche Gesetze stets einzuhalten?
Eine derartige Verpflichtung gegenüber Deutschland besteht auf deutschem
Hoheitsgebiet grundsätzlich für alle Staaten.
Im Übrigen gilt:
1. Nach Artikel 41 des Wiener Übereinkommens über diplomatische
Beziehungen (WÜD) und Artikel 55 des Wiener Übereinkommens über konsularische
Beziehungen (WÜK) sind die Mitglieder einer diplomatischen Mission bzw.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/162konsularischen Vertretung in Deutschland verpflichtet, die Gesetze und
anderen Rechtsvorschriften Deutschlands zu beachten. Aus Artikel 3 Absatz 1
Buchstabe d WÜD und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c WÜK folgt, dass
diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen sich nur mit
„rechtmäßigen Mitteln“ über die Verhältnisse im Empfangsstaat unterrichten
dürfen. Die Beschaffung von Informationen zur Berichterstattung an den
Entsendestaat darf daher nur im Rahmen der nach deutschem Recht gesetzlich
zulässigen Möglichkeiten erfolgen.
2. Nach Artikel II des Abkommens zwischen den Parteien des
Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen sind US-Streitkräfte in
Deutschland verpflichtet, deutsches Recht zu achten. Die Vereinigten Staaten von
Amerika sind als Entsendestaat verpflichtet, die hierfür erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.
Der Geschäftsträger der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in
Berlin hat dem Auswärtigen Amt am 2. August 2013 schriftlich versichert, dass die
Aktivitäten von Unternehmen, die von den US-Streitkräften in Deutschland
beauftragt wurden, im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und
internationalen Vereinbarungen stehen.
18. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die NSA die
Kommunikation des Deutschen Bundestages oder von Mitgliedern des Deutschen
Bundestages überwacht oder überwacht hat?
Wenn ja, welche, und wann?
Für eine Überwachung der Kommunikation innerhalb des Deutschen
Bundestags oder seiner Mitglieder hat die Bundesregierung keine Anhaltspunkte.
19. Welche konkreten Maßnahmen gegen die Ausspähung deutscher Internet-
und Telekommunikation durch ausländische Geheimdienste und die
Überwachung deutscher Regierungskommunikation, insbesondere durch die
amerikanische NSA und das britische GCHQ, erwägt die
Bundesregierung nunmehr nach der offenbar erfolgten Neubewertung der
Verdachtsmomente gegen die USA?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Im Übrigen geht die Spionageabwehr weiterhin jedem begründeten Verdacht
illegaler nachrichtendienstlicher Tätigkeit in Deutschland – auch gegenüber den
Diensten der USA und Großbritanniens – nach.
20. Wird die Bundesregierung sich nunmehr entsprechend der Resolution des
Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2013 für die Aussetzung des
SWIFT-Abkommens (Abkommen zwischen der Europäischen Union und
den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von
Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung für die Zwecke des
Programms der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus)
einsetzen?
21. Wird die Bundesregierung nunmehr die Übermittlung von Bankdaten an
die USA nach diesem Abkommen bis zur Klärung des Verdachts der
Überwachung deutscher Internet- und Telekommunikation aussetzen lassen?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 18/162 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDeutschland ist nicht Vertragspartei des Abkommens zwischen der
Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung
von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen
Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms
zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP-Abkommen, auch
SWIFT-Abkommen genannt). Es ist Aufgabe der Europäischen Kommission zu
klären, ob die in der Presse erhobenen Vorwürfe zutreffen, dass die NSA unter
Umgehung des TFTP-Abkommens direkten Zugriff auf den Server des
Anbieters von internationalen Zahlungsverkehrsdatendiensten SWIFT nimmt. Die
Europäische Kommission ist nach Abschluss ihrer Untersuchungen zu dem
Ergebnis gelangt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die USA
gegen das TFTP-Abkommen verstoßen haben. Ein Anlass dafür, das Abkommen
auszusetzen, liegt daher derzeit nicht vor.
22. Hält die Bundesregierung, unabhängig von der gegenwärtig durch die
Europäische Kommission durchgeführten laufenden Evaluation des Safe-
Harbour-Abkommens, alle Teile dieses Abkommens für unproblematisch
und fortsetzungsfähig?
23. Wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union darauf
hinwirken, dass die Europäische Union das Safe-Harbor-Abkommen mit den
USA aussetzt und im Einklang mit dem Datenschutzrecht der
Europäischen Union umgehend neu verhandelt, weil aufgrund der bekannt
gewordenen geheimdienstlichen Zugriffe auf die Datenbestände privater
Unternehmen nicht mehr von einem vergleichbaren Datenschutzniveau in
den USA ausgegangen werden kann?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für eine Verbesserung des Safe Harbor-Modells
und eine Überarbeitung der Regelungen zur Drittstaatenübermittlung in der
europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Kapitel V) ein. Sie hat sich
wiederholt für die zeitnahe Veröffentlichung des von der Kommission
angekündigten Evaluierungsberichts zum Safe Harbor-Abkommen ausgesprochen und
gleichzeitig einen Vorschlag zur Verbesserung des Safe Harbor-Modells in die
Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe DAPIX eingebracht. Ziel dieses
Vorschlags ist es, in der Datenschutz-Grundverordnung einen rechtlichen Rahmen
zu schaffen, in dem festgelegt wird, dass von Unternehmen, die sich Modellen
wie Safe Harbor anschließen, angemessene Garantien zum Schutz
personenbezogener Daten als Mindeststandards übernommen werden müssen, dass diese
Garantien wirksam kontrolliert und Verstöße gebührend sanktioniert werden.
24. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung etwa des Präsidenten des
Europäischen Parlaments, die Gespräche mit den USA über das
transatlantische Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA sollten bis zur
Klärung des Verdachts der Überwachung deutscher Internet- und
Telekommunikation ausgesetzt werden?
b) Wird die Bundesregierung sich auf Ebene der Europäischen Union
hierfür einsetzen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Verhandlungen über die transatlantische
Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Die transatlantischen
Beziehungen und die Verhandlungen über die TTIP sind für Deutschland von
überragender politischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Ein Aussetzen der Verhandlun-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/162gen wäre aus Sicht der Bundesregierung nicht zielführend, um die im Raum
stehenden Fragen im Bereich NSA-Abhörvorgänge und damit verbundene Fragen
des Datenschutzes zu klären.
Die Bundesregierung setzt sich gleichzeitig dafür ein, dass sich die im
Zusammenhang mit den Abhörvorgängen stellenden Datenschutzfragen aufgeklärt und
in geeigneter Form angesprochen werden.
25. a) Hat sich die Bundesregierung auf dem Europäischen Rat von Brüssel
am 24./25. Oktober 2013 für eine Verabschiedung der
Datenschutzreform der Europäischen Union noch vor den Wahlen zum Europäischen
Parlament 2014 ausgesprochen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Verhandlungen über die
Datenschutzreform entschieden vorangehen. Sie begrüßt das mit dem Vorschlag
der Datenschutz-Grundverordnung verfolgte Ziel der EU-Harmonisierung, um
gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen und den Bürgern im digitalen
Binnenmarkt ein einheitlich hohes Datenschutzniveau zu bieten. Es gilt, ein
Regelwerk zu schaffen, das schlüssige, praxisbezogene Konzepte zum Schutz
der Betroffenen enthält und den Herausforderungen der digitalen Gesellschaft
gerecht wird. Gegenwärtig sind trotz intensiver Arbeiten für eine große Anzahl
von Mitgliedstaaten noch wichtige Fragen offen. Vor diesem Hintergrund
begrüßt die Bundesregierung den Beschluss des Europäischen Rates, worin die
entscheidende Bedeutung einer rechtzeitigen Verabschiedung eines soliden EU-
Datenschutzrahmens für die Vollendung des Digitalen Binnenmarktes bis zum
Jahr 2015 betont wird.
26. Welche sonstigen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um den
Forderungen nach Aufklärung und Beendigung der mutmaßlich massenhaften
Überwachung deutscher Internet- und Telekommunikation gegenüber den
USA und Großbritannien Nachdruck zu verleihen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 16 und 17 auf
Bundestagsdrucksache 18/51 der Abgeordneten Petra Pau vom 8. November
2013 wird verwiesen.
27. Ist die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Enthüllungen um
eine offenbar systematische Ausspähung von deutschen Bürgerinnen und
Bürgern, von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern sowie von
Wirtschaft und Politik weiterhin der Ansicht, dass das in der 17.
Legislaturperiode eingerichtete Cyber-Abwehrzentrum tatsächlich im Stande ist, diesen
Herausforderungen adäquat zu begegnen, oder bedarf es vielmehr einer
„grundlegenden Neuausrichtung der Spionageabwehr“?
Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum wirkt als Informationsdrehscheibe und
arbeitet unter Beibehaltung der Aufgaben und Zuständigkeiten der beteiligten
Behörden auf kooperativer Basis. Spionageabwehr fällt in den
Zuständigkeitsbereich des BfV, die Abwehr von Angriffen auf die Kommunikationsnetze des
Bundes in den des BSI. Auch die Arbeit anderer Bundesbehörden weist
Berührungspunkte zur Gesamtthematik auf.
Drucksache 18/162 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode28. Wann wird die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, ihr Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt ausüben,
damit dieser – über fünf Monate nach Bekanntwerden der Ausspähung
deutscher Internet- und Telekommunikation – ein förmliches
Strafermittlungsverfahren einleitet wegen des nach Auffassung der Fragesteller
bestehenden Anfangsverdachts diverser Straftaten, etwa der Spionage?
Der Generalbundesanwalt prüft im Rahmen von zwei Beobachtungsvorgängen,
ob hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer in seine Zuständigkeit
fallenden Straftat vorliegen. Es besteht kein Anlass, eine entsprechende
Weisung zu erteilen.
29. Teilt die Bundesregierung die durch die Rechtsprechung anerkannte
Bewertung (vgl. BGHSt 38, 214, 227; BGH NStZ 1983, 86; BayOBlG StV
2005, 430), dass im Einzelfall der Generalbundesanwalt die Befragung
von Auskunftspersonen zur Klärung eines Anfangsverdachts durchführen
kann, wenn eine Klärung auf diese Weise schneller oder nur so zu erwarten
und die Auskunftsperson auf freiwilliger Basis zu einer Befragung bereit
ist?
Dem Bundesministerium der Justiz und dem Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof ist die einschlägige Rechtsprechung bekannt. Für informelle
Befragungen möglicher Auskunftspersonen sieht der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof keinen Anlass.
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass angesichts
der fehlenden, in Frage 28 angesprochenen Weisung weder die
Bundesjustizministerin noch die Bundesregierung insgesamt sich darauf
zurückziehen können, mangels eines Ermittlungsverfahrens könne der
Generalbundesanwalt leider noch nicht zu einer Zeugenbefragung Edward Snowdens
nach Moskau reisen oder ein Rechthilfeersuchen dorthin richten lassen?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht. Ein Rechtshilfeersuchen kann
nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gestellt werden. Auch die
Vernehmung von Edward Snowden als Zeugen in Moskau setzt ein
Rechtshilfeersuchen voraus. Die Prüfung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht für das
Vorliegen einer in seine Zuständigkeit liegenden Straftat gegeben ist, obliegt dem
Generalbundesanwalt. Von ihm ist auch zu entscheiden, ob die Vernehmung
eines Zeugen in einem Ermittlungsverfahren erforderlich ist.
31. a) Liegt der Bundesregierung ein vorsorgliches Auslieferungsersuchen
der USA bezüglich Edward Snowden vor für den Fall, dass dieser nach
Deutschland komme (so die Bundesjustizministerin in RBB-Inforadio
28. Oktober 2013)?
b) Wenn ja, seit wann?
Die US-amerikanische Botschaft in Berlin hat mit Verbalnote vom 3. Juli 2013,
am selben Tag beim Auswärtigen Amt eingegangen, um vorläufige Inhaftnahme
ersucht.
c) Wie ist dieses Ersuchen innerhalb der Bundesregierung bisher
behandelt worden?
Über das Ersuchen auf vorläufige Inhaftierung hat die Bundesregierung noch
nicht entschieden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/162d) Inwieweit trifft die Darstellung der Bundesjustizministerin (a. a. O.)
zu, Teile der Bundesregierung hätten sich bereits für eine vorsorgliche
förmliche Zusage an die USA auf dieses Ersuchen hin ausgesprochen?
Welche Bundesminister taten dies?
Über das Ersuchen um Festnahme und Auslieferung von verfolgten Personen ist
im Einvernehmen aller betroffenen Bundesressorts zu entscheiden, § 74
Absatz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Die
Meinungsbildung der Bundesregierung, sowohl hinsichtlich der Erörterung im
Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und
Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen
Abstimmungsprozessen vollzieht, gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung,
der einen parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ,
Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Stellungnahme der
Bundesregierung ist nicht beabsichtigt.
e) An welche weiteren Staaten richteten die USA nach Kenntnis der
Bundesregierung derartige Ersuchen?
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, hat die US-amerikanische Regierung
entsprechende Ersuchen auch an andere Staaten gerichtet. Um welche Staaten es
sich hierbei genau handelt, ist der Bundesregierung jedoch nicht bekannt.
32. Will die Bundesregierung ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem
Auslieferungsabkommen mit den USA nutzen und die Auslieferung von
Edward Snowden gegebenenfalls verweigern?
Die Bundesregierung gibt keine Einschätzung zu hypothetischen
Fragestellungen ab.
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ISSN 0722-8333]