Geheimdienstliche Spionage in der Europäischen Union und Aufklärungsbemühungen zur Urheberschaft
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mehrere Einrichtungen der Europäischen Union wurden nach Medienberichten von Geheimdiensten infiltriert. Als Urheber werden das britische GCHQ (Government Communications Headquarters) und die US-amerikanische National Security Agency (NSA) vermutet, in früheren Antworten auf parlamentarische Initiativen konnte die Bundesregierung dies noch nicht bestätigen. Auch Hintergründe zum Ausspähen der belgischen Firma Belgacom („Operation Socialist“) bleiben unklar. Ihre Bemühungen zur Aufklärung waren jedoch gering. Zur Ausspähung von Repräsentantinnen und Repräsentanten beim G20-Gipfel in London im Jahr 2009 durch den britischen Geheimdienst GCHQ wurden nicht einmal Nachfragen bei der Regierung gestellt (Bundestagsdrucksache 17/14739). Gleichwohl wird erklärt, „Sicherheitsbüros“ von Institutionen der Europäischen Union würden „die Aufgabe der Spionageabwehr wahrnehmen“ (Bundestagsdrucksache 17/14560). Es ist aber unklar, wer damit gemeint ist. Die Polizeiagentur Europol ist laut ihrem Vorsitzenden zwar zuständig, bislang habe ihr aber kein Mitgliedstaat ein Mandat erteilt (fm4.orf.at vom 24. September 2013). Entsprechende Anstrengungen zur Aufklärung der Spionage in Brüssel sind umso wichtiger, als dass der Internetverkehr der Einrichtungen der Europäischen Union in Brüssel über britische Provider geroutet wird, ein Abhören durch britische Dienste mithin erleichtert werden könnte. Die Spionage unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) würde jedoch den Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzen.
Mittlerweile existieren mit der „Ad-hoc EU-US Working Group on Data Protection“, der „EU/US High level expert group“ und einem „Treffen ranghoher Beamter der Europäischen Union und der USA“ mehrere Initiativen zur Aufarbeitung der Vorgänge. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Maßnahmen zahnlos bleiben. Großbritannien hatte entsprechende Anstrengungen sogar torpediert (www.netzpolitik.org vom 24. Juli 2013).
Nach Medienberichten (New York Times vom 28. September 2013) nutzen US-Geheimdienste auch Daten zu Finanztransaktionen und Passagierdaten, die nach umstrittenen Verträgen von EU-Mitgliedstaaten an US-Behörden übermittelt werden müssen. Die Abkommen müssen deshalb aufgekündigt werden, einen entsprechenden Beschluss hat das Europäische Parlament bereits verabschiedet. Die Spionage hat jedoch auch Einfluss auf die Regelungen zur „Drittstaatenübermittlung“ im Safe-Harbor-Abkommen, der Datenschutz-Grundverordnung sowie dem geplanten EU-US-Freihandelsabkommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen61
Da die Bundesregierung die „Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation“ ECHELON nur über eine Mitteilung des Europäischen Parlaments zur Kenntnis genommen haben will (Bundestagsdrucksache 17/14739), was ist ihr selbst über das Spionagenetzwerk „Five Eyes“ bekannt, das nach Kenntnis der Fragesteller für ECHELON verantwortlich ist?
Welche Schritte unternahm die Bundesregierung, selbst Teil von „Five Eyes“ oder auch „Nine Eyes“ (New York Times vom 2. November 2013) zu werden, und wie wurde dies von den daran beteiligten Regierungen (insbesondere Großbritanniens, der USA, Neuseelands, Australiens und Kanadas) beantwortet?
Wer gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zum Spionagenetzwerk „Nine Eyes“, worin besteht dessen Zielsetzung, wie arbeiten die dort kooperierenden Dienste operativ zusammen, und inwiefern trifft es zu, dass auch die Bundesregierung hieran beteiligt ist (Guardian vom 2. November 2013)?
Auf welche Art und Weise ist die Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union damit befasst, ein Abkommen zur Einschränkung der wechselseitigen oder auch der Regelung von gemeinsamer Spionage zu schließen, und an wen wäre ein derartiges Regelwerk gerichtet?
Inwiefern handelt es sich dabei um ein Abkommen, das sich nach Berichten der „New York Times“ (24. Oktober 2013) an den „Five Eyes“ orientiert?
In welchen EU-Ratsarbeitsgruppen wird die Spionage britischer und US-amerikanischer Geheimdienste in EU-Mitgliedstaaten derzeit beraten, wie bringt sich die Bundesregierung hierzu ein, und welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Welche neueren Erkenntnisse konnten welche Einrichtungen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ausspähen der diplomatischen Vertretung der Europäischen Union in Washington, der EU-Vertretung bei den Vereinten Nationen sowie der Vereinten Nationen (UNO) in Genf gewinnen, welche Urheberschaft wird hierzu vermutet, und inwiefern ging es nicht um Sabotage, sondern um das Sammeln strategischer Informationen?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nicht nur Wanzen installiert wurden, sondern das interne Computernetzwerk infiltriert war?
Von welchen Einrichtungen oder Firmen und mit welchem Ergebnis wurden die ausgespähten Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung danach hinsichtlich ihrer Sicherheit überprüft?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung keine Nachfragen an die britische Regierung zu deren vermuteten Ausspähung des G20-Gipfels in London im Jahr 2009 durch den Geheimdienst GCHQ gestellt?
Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung zu diesem Vorgang mittlerweile gewinnen, und welche Schritte unternahm sie hierzu?
Welche neueren, über die auf Bundestagsdrucksache 17/14560 hinausgehenden Erkenntnisse, konnten welche Einrichtungen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ausspähen der belgischen Firma Belgacom gewinnen („Operation Socialist“), welche Urheberschaft wird hierzu vermutet, und inwiefern ging es nicht um Sabotage, sondern um das Sammeln strategischer Informationen?
Welche „Sicherheitsbüros“ welcher EU-Institutionen sind in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14560 gemeint, die demnach „auch die Aufgabe der Spionageabwehr wahrnehmen“, und wie waren diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Frühjahr 2013 zur Spionage der NSA und des GCHQ aktiv?
Inwiefern und mit welchem Inhalt war die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung damit befasst, den Verdacht aufzuklären, und bei welchen Treffen mit welchen Vertreterinnen bzw. Vertretern der USA wurde dies thematisiert?
Welche Mitteilungen haben welche Stellen der Bundesregierung wann zu den Bemühungen der Kommission erhalten bzw. an die Kommission übermittelt?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund mutmaßlicher Urheberschaft von Spionageangriffen in Brüssel durch britische Geheimdienste die Tatsache, dass der Internetverkehr der EU-Einrichtungen in Brüssel über britische Provider geroutet wird, ein Abhören mithin erleichtert würde?
Welche EU-Agenturen wären nach Ansicht der Bundesregierung technisch und rechtlich geeignet, Ermittlungen zur Urheberschaft der Spionage zu betreiben?
Inwieweit trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung zu, dass Europol als Polizeiagentur zwar über kein Mandat für eigene Ermittlungen verfügt, dieses aber jederzeit von einem Mitgliedstaat erteilt werden könnte (fm4.orf.at vom 24. September 2013)?
Sofern dies zutrifft, was hält die Bundesregierung von der Erteilung eines solchen Mandates ab?
Inwiefern trifft es zu, dass Europol im Falle eines Cyber-Angriffs in Estland nach Kenntnis der Fragesteller sehr wohl mit Ermittlungen gegen mutmaßlich verantwortliche chinesische Urheber betraut war, und auf wessen Veranlassung wurde die Agentur nach Kenntnis der Bundesregierung damals tätig?
Wie kam die Einsetzung einer „Ad-hoc EU-US Working Group on Data Protection“ zustande?
Welche Treffen der „Ad-hoc EU-US Working Group on Data Protection“ haben seit ihrer Gründung stattgefunden?
a) Wer nahm daran jeweils teil?
b) Wo wurden diese abgehalten?
c) Welche Tagesordnungspunkte wurden jeweils behandelt?
d) Welche Treffen fielen aus oder wurden verschoben (bitte die Gründe hierfür nennen)?
e) Worin bestand der Beitrag des EU-Geheimdienstes INTCEN und des Europäischen Auswärtigen Dienstes bezüglich der Treffen oder dort eingebrachter Initiativen?
Inwiefern und mit welcher Begründung ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ihre Bemühungen zur Befassung der „Ad-hoc EU-US Working Group on Data Protection“ mit „den gegenüber den USA bekannt gewordenen Vorwürfen“ erfolgreich verlief (Bundestagsdrucksache 17/14739)?
Sofern die Anstrengungen lediglich in „vertrauensvoller Zusammenarbeit“ oder „Gesprächen“ verlaufen, welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen?
Welche Treffen der „EU/US High level expert group“ haben seit ihrer Gründung stattgefunden?
a) Wer nahm daran jeweils teil?
b) Wo wurden diese abgehalten?
c) Welche Tagesordnungspunkte wurden jeweils behandelt?
d) Welche Treffen fielen aus oder wurden verschoben (bitte die Gründe hierfür nennen)?
e) Worin bestand der Beitrag des EU-Geheimdienstes INTCEN und des Europäischen Auswärtigen Dienstes bezüglich der Treffen oder dort eingebrachter Initiativen?
Wie wurde die Zusammensetzung der „EU/US High level expert group“ geregelt, und welche Meinungsverschiedenheiten existierten hierzu im Vorfeld?
An welchen Treffen oder Unterarbeitsgruppen war der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, beteiligt, aus welchem Grund wurde dieser eingeladen, und wie ist die Haltung der Bundesregierung hierzu?
Welche jeweiligen Ergebnisse zeitigten die Treffen der „EU/US High level expert group“?
Inwieweit trifft es zu, dass die USA für Treffen der „EU/US High level expert group“ einen „two-track approach“ bzw. „symmetrischen Dialog“ gefordert hatten (www.netzpolitik.org vom 24. Juli 2013), was ist damit gemeint, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?
Welche Mitgliedstaaten hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Vorbehalte gegen einen „two-track approach“ bzw. „symmetrischen Dialog“, und welche Gründe wurden hierfür angeführt?
Inwiefern waren die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in Gespräche einbezogen bzw. ausgeschlossen, und welche Gründe wurden hierzu angeführt?
Inwiefern trifft es zu, dass nach Kenntnis der Fragesteller im Rahmen des „governmental shutdown“ ein Treffen der „EU/US High level expert group“ ausfiel, und, noch bevor die NSA-Spionage auf das Kanzlerinnentelefon bekannt wurde, auf den 6. November 2013 verschoben wurde?
Inwiefern war das Treffen der „EU/US High level expert group“ im November 2013 mit der gleichzeitigen Reise der deutschen Geheimdienstchefs in die USA abgestimmt?
Inwiefern hat sich auch das Treffen ranghoher Beamter der Europäischen Union und der USA am 24. Juli 2013 in Vilnius mit Spionagetätigkeiten der NSA in der Europäischen Union befasst, wer nahm daran teil, und welche Verabredungen wurden dort getroffen?
Wer nahm am JI-Ministertreffen in Washington am 18. November 2012 teil, und wie wurden die Teilnehmenden bestimmt?
a) Welche Tagesordnungspunkte wurden behandelt?
b) Wie hat sich die Bundesregierung in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Treffens eingebracht?
c) Was ist der Bundesregierung über die Haltung der USA zur juristischen Unmöglichkeit eines „Rechtsbehelfs für EU-Bürger“ bekannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus deren Aussagen hierzu?
d) Sofern dies ebenfalls vorgetragen wurde, wie haben Teilnehmende der US-Behörden begründet, dass keine EU-Bürgerrechte verletzt worden seien?
e) Sofern die Obama-Administration bei dem Treffen die Beschädigung internationaler Beziehungen mit EU-Mitgliedstaaten bedauerte, was gedenkt sie zu deren Wiederherstellung konkret zu tun, und welche Forderungen wurden seitens der Bundesregierung hierzu vorgetragen?
Inwiefern hat die Bundesregierung durch die EU-US-Gespräche oder auch andere Initiativen neue Kenntnisse zu den Datenbanken oder Programmen „PRISM“, „XKeyscore“, „Marina“, „Mainway“, „Nucleon“, „Pinwale“ oder „Dishfire“ erlangt?
Inwiefern waren der Direktor von Europol, der Generaldirektor für Außenbeziehungen oder der „Anti-Terrorismus-Koordinator“ im Jahr 2013 mit weiteren Initiativen hinsichtlich der „Cybersicherheit“ oder dem „Kampf gegen Terrorismus“ und einem diesbezüglichen Datentausch mit den USA befasst?
Inwieweit kann die Bundesregierung in Erfahrung bringen, ob US-Geheimdienste über einen „root access“ auf die „Computerized reservation systems“ verfügen, die von Fluglinien weltweit betrieben werden, bzw. was hat sie darüber bereits erfahren (http://papersplease.org)?
Inwieweit kann die Bundesregierung in Erfahrung bringen, ob US-Geheimdienste Zugriff auf Passagierdaten haben, wie sie beispielsweise im PNR-Abkommen (PNR = Passenger Name Record) der Europäischen Union und der USA weitergegeben werden müssen (New York Times vom 28. September 2013) bzw. was hat sie darüber bereits erfahren?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Kernaussagen der Studie „Nationale Programme zur Massenüberwachung personenbezogener Daten in den EU-Mitgliedstaaten und ihre Kompatibilität mit EU-Recht“, die vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben wurde, insbesondere im Hinblick auf Untersuchungen deutscher geheimdienstlicher Tätigkeiten?
Wo wurde die Studie vorgestellt oder weiter beraten, und wie haben sich andere Mitgliedstaaten, aber auch die Bundesregierung hierzu positioniert?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die dort vertretene Einschätzung, die Überwachungskapazitäten von Schweden, Frankreich und Deutschland seien gegenüber den USA und Großbritannien vergleichsweise gering?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie in der Studie behauptet, zu, dass der französische Geheimdienst DGSE (Direction Générale de la Sécurité Extérieure) in Paris einen Netzwerkknoten von Geheimdiensten unterhält, die sich demnach unter dem Namen „Alliance base“ zusammengeschlossen haben, und worum handelt es sich dabei?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, wonach die Spionage in EU-Mitgliedstaaten den Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt, und welche eigenen Schritte hat sie zur Prüfung mit welchem Ergebnis unternommen?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung weder zur Verhaftung des Lebenspartners von Glenn Greenwald in London oder der von der britischen Regierung erzwungenen Vernichtung von Beweismitteln zur EU-Spionage bei der britischen Zeitung „Guardian“ protestiert?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Plan eines Internetroutings durch vorwiegend europäische Staaten und einer European Privacy Cloud, und welche Anstrengungen hat sie hierzu bereits unternommen?
Was könnte aus Sicht der Bundesregierung getan werden, um auf EU-Ebene eine effektivere Untersuchung von ungesetzlicher geheimdienstlicher Spionage zu ermöglichen und damit Minimalstandards der Europäischen Menschenrechtskonvention zu sichern?
Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung eine effektivere Prüfung und Überwachung der EU-Innenbehörden einen missbräuchlichen Informationsaustausch verhindern, wie es in der Studie „Nationale Programme zur Massenüberwachung personenbezogener Daten in den EU-Mitgliedstaaten und ihre Kompatibilität mit EU-Recht“ angeraten wird?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für geeignet, die Anti-Fisa-Klausel, die nach intensivem Lobbying der US-Regierung aufgegeben wurde (www.heise.de vom 13. Juni 2013), wieder einzufordern?
In welchen Treffen oder „Sondersitzungen auf Expertenebene“ hat sich die Bundesregierung seit August 2013 dafür eingesetzt, Regelungen zur „Drittstaatenübermittlung“ im Safe-Harbor-Abkommen und der Datenschutz-Grundverordnung zu behandeln, wie reagierten die übrigen Mitgliedstaaten darauf, und welche Ergebnisse zeitigten die Bemühungen?
Über welche neueren, über die Angaben auf Bundestagsdrucksache 17/14831 hinausgehenden Kenntnisse, verfügt die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang US-amerikanische Geheimdienste im Rahmen des Spionageprogramms PRISM oder anderer mittlerweile bekanntgewordener, ähnlicher Werkzeuge auch Daten aus der Europäischen Union auswerten, die US-Behörden lediglich für Zwecke des Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) überlassen wurden?
Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde dieses Thema auch beim Treffen deutscher Geheimdienstchefs mit US-amerikanischen Diensten am 6. November 2013 in den USA erörtert?
Inwieweit ergeben sich aus dem Treffen und den eingestuften US-Dokumenten, die laut der Bundesregierung deklassifiziert und „sukzessive“ bereitgestellt würden (Bundestagsdrucksache 17/14831), mittlerweile neuere Hinweise zur geheimdienstlichen Nutzung des TFTP oder anderer Finanztransaktionen?
a) Über welche eigenen Informationen verfügt die Bundesregierung nun hinsichtlich der Meldung, wonach der US-Militärgeheimdienst NSA weite Teile des internationalen Zahlungsverkehrs sowie Banken und Kreditkartentransaktionen überwacht (SPIEGEL ONLINE vom 15. September 2013), bzw. welche weiteren Erkenntnisse konnte sie hierzu mittlerweile gewinnen?
b) Über welche neueren Informationen verfügt die Bundesregierung mittlerweile über das NSA-Programm „Follow the Money“ zum möglichen Ausspähen von Finanzdaten sowie der Finanzdatenbank „Tracfin“?
c) Inwieweit sind von den Spähaktionen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Zahlungsabwicklungen großer Kreditkartenfirmen betroffen, die nach Berichten des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ dazu dienen, „die Transaktionsdaten von führenden Kreditkartenunternehmen zu sammeln, zu speichern und zu analysieren“?
d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Bericht, wonach in „Tracfin“ auch Daten der in Brüssel beheimateten Firma SWIFT, über die millionenfache internationale Überweisungen vorgenommen werden, eingespeist werden?
e) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung mittlerweile zur Feststellung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ gewinnen können, wonach die NSA das SWIFT-Netzwerk „gleich auf mehreren Ebenen“ anzapft und hierfür unter anderem den „Swift-Druckerverkehr zahlreicher Banken“ ausliest?
f) Wie werden diese möglichen tiefen Eingriffe in die Privatsphäre seitens der Bundesregierung – zumal auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein könnten – beurteilt?
g) Welche weiteren Schritte hat die Bundesregierung anlässlich der genannten Meldungen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ eingeleitet, und welche Ergebnisse wurden hierbei bislang erzielt, bzw. welche neueren Informationen wurden erlangt?
h) Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen über ein US-Programm oder eine Datensammlung namens „Business Records“ und „Muscular“ bekannt?
Inwieweit geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass „im Zuge des Deklassifizierungsprozesses Fragen zur geheimdienstlichen Nutzung des TFTP oder anderer Finanztransaktionen abschließend von den USA beantwortet werden“ (Bundestagsdrucksache 17/14602), und welcher Zeithorizont wurde hierfür von US-Behörden mitgeteilt?
Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zur Zulässigkeit der Nutzung von TFTP-Daten durch den US-Militärgeheimdienst NSA, und worauf gründet sie diese?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Forderung des Europäischen Parlaments, das TFTP-Abkommen mit den USA auszusetzen?
Auf welche Art und Weise arbeiten welche deutschen Behörden mit dem Europol-Verbindungsbüro in Washington zusammen?
Wer ist an dem auf Bundestagsdrucksache 17/14831 erwähnten „Informationsaustausch auf Expertenebene“ beteiligt, und welche Treffen fanden hierzu statt?
Wie ist es gemeint, wenn der Bundesminister des Innern die Verhandlungen der Europäischen Union mit den USA über ein Freihandelsabkommen „durch ein separates bilaterales Abkommen zum Schutz der Daten deutscher Bürger“ ergänzen möchte, und auf welche Weise ist die Bundesregierung hierzu bereits initiativ geworden (RP Online vom 30. Oktober 2013)?
Wie haben „Präsident Obama und seine Sicherheitsberater“ (RP Online vom 30. Oktober 2013) nach Kenntnis der Bundesregierung auf diesen Vorschlag reagiert?
Welche Behörden der Bundesregierung haben wann einen europäischen oder internationalen Haftbefehl für Edward Snowden oder Julian Assange bzw. die Aufforderung zur verdeckten Fahndung oder auch geheimdienstlichen Informationsbeschaffung erhalten, von wem wurden diese ausgestellt, und welche Schritte hat die Bundesregierung daraufhin eingeleitet?