Bilanz der Operation Active Endeavour
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 12. September 2001 beschloss der NATO-Rat auf Grundlage des Artikels 5 der Washingtoner Verträge, den USA militärischen Beistand zu leisten. Die konkreten Beistandsverpflichtungen wurden vom NATO-Rat am 4. Oktober 2001 beschlossen. Zu den von den NATO-Staaten beschlossenen Aufgaben gehört das Zeigen militärischer Präsenz im Mittelmeerraum. Erste Patrouillen wurden am 6. Oktober 2001 durchgeführt, 20 Tage bevor die Operation Active Endeavour (OAE) offiziell begann. Die rechtliche Grundlage für die Beteiligung deutscher Schiffe an OAE wurde durch Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Antrag der rot-grünen Bundesregierung am 16. November 2001 geschaffen.
In den letzten fünf Jahren wurden das Aufgabenspektrum und Einsatzgebiet wiederholt ausgeweitet. Seit Februar 2004 umfasst es den gesamten Mittelmeerraum. Die eingesetzten Kräfte haben nicht mehr nur den Auftrag „militärische Präsenz“ zu zeigen, sondern anderen Schiffen Geleitschutz zu geben und verdächtige Schiffe zu kontrollieren. Im Rahmen des „Krieges gegen den Terrorismus“ übernimmt die NATO zunehmend allgemeine polizeiliche und ordnungspolitische Aufgaben auf den internationalen Gewässern im Mittelmeer.
Am 23. März 2006 wurde bekannt, dass NATO-Verbände die griechische Küstenwache über ein Schiff mit Flüchtlingen informiert haben. Dies wird als Beitrag zur Verhinderung illegaler Einwanderung dargestellt und OAE-Kommandeur Vize-Admiral Roberto Cesaretti rechtfertigte diese ungewöhnliche „Amtshilfe“ mit den Worten: „Although this event relates to criminals, there is also a message for the terrorists here – we are looking for you, and when we find you – there will be no place to hide.“ (NATO-Pressemitteilung, 25. März 2006)
Bislang hat die Bundesregierung der Öffentlichkeit keine Bilanz und Auswertung der Operation Active Endeavour und insbesondere der Notwendigkeit einer deutschen Beteiligung daran vorgelegt. Stattdessen wurde über die Jahre stillschweigend unter Verweis auf die Pauschalermächtigung durch Artikel 5 der Washingtoner Verträge und die allgemeine terroristische Bedrohung die militärische Kontrolle der NATO über den Mittelmeerraum ausgedehnt. Ungeklärt ist auch bis heute, ob die NATO-Verbände im Mittelmeerraum durch Geleitschutz für Hilfsschiffe der US-Streitkräfte einen Beitrag zur Durchführung des Angriffs der USA auf den Irak im März 2003 leisteten, was nicht von Artikel 5 der Washingtoner Verträge oder dem Bundestagsmandat abgedeckt wäre.
Fragen und Antworten31
Wie viele Schiffe wurden seit Beginn der Operation Active Endeavour durch NATO-Schiffe auf See inspiziert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und unter Angabe der Gründe für eine Inspektion)?
Seit Beginn der Operation Active Endeavour (OAE) wurden 114 Schiffe durch Einheiten auf See inspiziert. Gründe dafür waren,
- dass der Eigner verdächtig war, Kontakt zu terroristischen Zellen zu haben (78)
- dass das Schiff sich in See auffällig verhalten hat (24) oder
- dass konkrete Aufklärungsergebnisse/Hinweise vorlagen (12).
Die Dokumentation der durchgeführten Inspizierungen (Boardings) erfolgt über das zuständige NATO-Kommando. In statistischer Form werden dort nur die Gesamtzahl und die Anlässe und Ergebnisse der jeweiligen Boardings dokumentiert. Eine Aufschlüsselung der vorliegenden Zahlen auf einzelne Jahre ist daher nicht möglich.
An wie vielen dieser Inspektionen waren Schiffe und Besatzung der Bundeswehr beteiligt?
Im Rahmen der Beteiligung an OAE wurden 10 Boardings durch deutsche Marineeinheiten durchgeführt. Eine deutsche Beteiligung an Boardings durch Einheiten anderer Nationen hat nicht stattgefunden.
Seit wann bzw. in welchen Abständen haben sich Schiffe der Bundeswehr an OAE beteiligt?
Am 12. September 2001 beschloss der NATO-Rat, dass die Terrorangriffe, sofern sie von außen gegen die USA gerichtet waren, als Angriffe auf alle Bündnispartner im Sinne der Beistandsverpflichtung des Artikels 5 des Nordatlantik- Vertrages zu betrachten seien. Der Deutsche Bundestag bekräftigte mit Beschluss vom 19. September 2001 die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Artikel 5 des Nordatlantikvertrages und stellte militärische Fähigkeiten in Aussicht. Am 2. Oktober 2001 legten die USA im NATO-Rat dar, dass die Angriffe nachweislich von außen gegen die USA gerichtet waren. Daraufhin bekräftigte und präzisierte der NATO-Rat am 4. Oktober 2001 die Beistandsverpflichtung aus Artikel 5 des Nordatlantikvertrages und beschloss eine Reihe ziviler und militärischer Maßnahmen, darunter die Verlegung von Teilen der ständigen Marine-Einsatzverbände der NATO in das östliche Mittelmeer. Die Deutsche Marine beteiligte sich an dieser Maßnahme, bei der es sich zunächst nicht um den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im verfassungsrechtlichen Sinne handelte (vgl. hierzu den „Bilanzierenden Gesamtbericht“ der Bundesregierung vom 8. Mai 2002, Bundestagsdrucksache 14/8990), mit einer Fregatte. Am 16. November 2001 billigte der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die militärische Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
OAE stellt einen bündnisgemeinsamen Beitrag der NATO-Marinen zur Unterstützung der US-geführten Operation Enduring Freedom (OEF) im Mittelmeer dar. Sie teilt sich in die Teiloperationen Task Force Endeavour (TFE) im östlichen Mittelmeer und ab 3. März 2003 Task Force Strait of Gibraltar (TFS) im westlichen Mittelmeer und in der Straße von Gibraltar.
Die TFE-Einheiten werden durch Schiffe und Flugzeuge der an das Mittelmeer angrenzenden NATO-Mitgliedstaaten gestellt und zeitweise durch die zwei Standing NATO Maritime Groups (SNMG) unterstützt. Die Deutsche Marine beteiligt sich durchgehend mit Fregatten und/oder Versorgungsschiffen an beiden SNMG. Damit ist eine Teilnahme deutscher Einheiten an OAE im Rahmen des jeweils zeitlich befristeten Einsatzes der SNMG in OAE verbunden.
Zusätzlich stellt Deutschland im Rahmen des jährlichen „Mittelmeer Deployment“ der Deutschen Marine U-Boote zeitlich begrenzt für den Einsatz im Rahmen OAE ab.
Die TFS-Einheiten wurden seit 1. Oktober 2003 durch deutsche Schnellboote für Begleitschutzoperationen unterstützt. Die TFS ist seit dem 30. Mai 2004 ausgesetzt.
Werden bei OAE auch U-Boote eingesetzt, und wenn ja, welche Staaten haben in der Vergangenheit welche U-Boote dafür abgestellt?
Neben der regelmäßigen Abstellung von deutschen U-Booten beteiligen sich die Türkei, Griechenland, Polen, Italien, Norwegen, die Niederlande und die USA mit U-Booten.
Nach welchen Kriterien entscheidet die NATO darüber, ob und wann ein OAE-Einsatz an der Straße von Gibraltar stattfindet?
Eine Wiederaufnahme des Einsatzes in der Straße von Gibraltar ist für den Fall vorgesehen, dass sich die Bedrohungslage für Schiffe aus den NATO- Mitgliedstaaten signifikant verschlechtert oder mehr als 30 Anfragen pro Monat von NATO-Mitgliedstaaten für einen Begleitschutz von Schiffen an die NATO (SHAPE) gerichtet werden.
Spielt bei dieser Entscheidung eine bestimmte Anzahl von als „high value targets“ bezeichneten Schiffen eine Rolle, und wenn ja, was ist die Definition eines „high value targets“?
Grundlage für die Entscheidung der NATO zur Durchführung von Begleitschutzeinsätzen in der Straße von Gibraltar ist die Analyse der aktuellen Bedrohungslage.
Als High Value Unit (HVU) werden besonders schützenswerte Einheiten bezeichnet.
Gibt es Indizien für die Annahme, dass der Einsatz in der Straße von Gibraltar zur Verhinderung von Terroranschlägen beigetragen hat, und wenn ja, welche?
OAE zielt bewusst auch auf einen Abschreckungseffekt im Unterstützerumfeld terroristischer Gruppen und Einzeltäter. Dieser kognitive Bereich ist naturgemäß nicht quantifizierbar.
In wie vielen Fällen konnten dabei international gesuchte Terroristen festgenommen werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Festnahme international gesuchter Terroristen im Rahmen OAE vor.
An wie vielen Festnahmen waren deutsche Schiffe beteiligt?
Die Deutsche Marine war an Festnahmen im Rahmen OAE nicht beteiligt.
Um wie viel Prozent haben sich die Übergriffe auf Handels- und Marineschiffe seit 2001 durch den OAE-Einsatz im Einsatzgebiet reduziert im Vergleich zum Zeitraum 1996 bis 2000?
Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist unverändert groß und bleibt eine zentrale Herausforderung für die Internationale Gemeinschaft. Insbesondere in der insgesamt instabilen Region vom Maghreb über die arabische Halbinsel und den Nordkaukasus bis nach Zentral- und Südasien ist weiterhin damit zu rechnen, dass sowohl regional als auch überregional agierende Terrorzellen versuchen werden, ihre derzeitigen Operationsbasen zu erhalten oder neue einzurichten. Innerhalb eines Gesamtkonzeptes sind neben politischen, polizeilichen und wirtschaftlichen Maßnahmen militärische Mittel ein notwendiges Element. Die Einsätze der NATO im Mittelmeer im Rahmen OAE sind dabei die militärische Komponente des Gesamtkonzeptes.
OAE erzielt einen Abschreckungseffekt gegen terroristische und sonstige illegale Aktivitäten und wirkt sich positiv auf die Sicherheitslage im gesamten Mittelmeer aus. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Übergriffe auf Kriegs- oder Handelsschiffe im Einsatzgebiet OAE vor.
Um wie viel Prozent haben sich die terroristisch motivierten Anschläge auf Handels- und Marineschiffe seit 2001 durch den OAE-Einsatz im Einsatzgebiet reduziert im Vergleich zum Zeitraum 1996 bis 2000?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Wie vielen Schiffen wurde seit Beginn der Operation Active Endeavour Geleitschutz gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und unterteilt in „Straße von Gibraltar“, „östliches Mittelmeer“ und „andere Mittelmeerregionen“)?
Geleitschutz wurde insgesamt 484 Schiffen in der Straße von Gibraltar im Zeitraum 10. März 2003 bis 30. Mai 2004 gegeben. Geleitschutzaufgaben wurden nur im Rahmen der TFS in der Straße von Gibraltar durchgeführt. Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist nicht möglich. Die angegebene Zahl der Schiffe umfasst zivile, militärische und auch zivile Schiffe, die zu militärischen Transportzwecken genutzt wurden.
- Vereinigte Staaten von Amerika 361
- Großbritannien 33
- Italien 15
- Norwegen 2
- Deutschland 3
- Griechenland 1
- Dänemark 7
- Luxemburg 3
- Türkei 4
- Niederlande 5
- Spanien 3
- Zypern 6
- Finnland 2
- Liberia 5
- Malta 8
- St.Vincent & Grenadinen 6
- Schweden 1
- Chile 1
- Panama 4
- Bermuda 4
- Hongkong 1
- Antigua 4
- Cayman-Inseln 1
- Marschall-Inseln 2
- Bahamas 2
Wie vielen Schiffen anderer Streitkräfte inklusive solcher, die im Auftrag anderer Streitkräfte unterwegs waren, wurde seit Beginn der Operation Active Endeavour Geleitschutz gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Streitkräften und Jahren)?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
An wie vielen Eskorten für die Schiffe welcher Streitkräfte waren Schiffe der Bundeswehr beteiligt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Unter deutscher Beteiligung wurden von Oktober 2003 bis Mai 2004 Geleite von insgesamt 140 Schiffen durchgeführt.
- 02.10.03 – 10.12.03 1. Kontingent 23 Geleite
- 29.01.04 – 18.04.04 2. Kontingent 77 Geleite
- 19.04.04 – 30.05.04 3. Kontingent 40 Geleite
Nach welchen Kriterien entscheiden die NATO-Staaten, welches Schiff im OAE-Einsatzgebiet Geleitschutz erhält und welches nicht?
Kriterium für diese Entscheidung ist der Antrag eines NATO-Mitgliedstaates.
Hat die Marine in ihrem Einsatzgebiet im Mittelmeer Geleitschutz für Marine- und Transportschiffe von Staaten gegeben, die sich an der militärischen Invasion des Iraks 2003 beteiligt haben, und wenn ja, für welche Staaten (für die Jahre 2002 und 2003, bitte aufgeschlüsselt nach Monaten)?
Geleitschutzoperationen im Rahmen OAE wurden nur in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführt. Nachfolgend aufgelistet ist die Anzahl der geleiteten Schiffe aus Ländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung an der Operation IRAQI FREEDOM beteiligt waren. Die angegebene Zahl der Schiffe umfasst zivile, militärische und auch zivile Schiffe, die zu militärischen Transportzwecken genutzt wurden. In welchem Umfang die geleiteten Schiffe zur Unterstützung der Operation IRAQI FREEDOM eingesetzt waren, ist nicht bekannt. Wie viele der angeführten Geleite durch Einheiten der Deutschen Marine durchgeführt wurden, ist ebenfalls nicht bekannt.
- Vereinigte Staaten von Amerika 361
- Großbritannien 33
- Italien 15
- Dänemark 7
- Niederlande 5
- Spanien 3
Welche Maßnahmen im Rahmen der „Flüchtlingsabwehr“ werden durch das NATO- und Bundestagsmandat für den OAE-Einsatz gedeckt?
Weder die Beschlüsse der NATO noch das Bundestagsmandat sehen Maßnahmen zur „Flüchtlingsabwehr“ vor.
Wie häufig wurden diese Maßnahmen in der Praxis angewandt?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Hält die Bundesregierung das Betreten von Schiffen in internationalen Gewässern ohne die Zustimmung des Schiffsführers für rechtmäßig?
Das Betreten von Handelsschiffen ohne Zustimmung des Schiffsführers durch die Besatzung eines Kriegsschiffes, das nicht dieselbe Flagge führt wie das Handelsschiff, ist zulässig, wenn entweder die Behörden des Flaggenstaates des Handelsschiffes es gestatten, wenn es im Rahmen internationaler Vereinbarungen zugelassen ist, ferner im internationalen bewaffneten Konflikt oder wenn es der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ausdrücklich gestattet und schließlich in bestimmten, vom allgemeinen Seerecht vorgesehenen Ausnahmefällen.
Hat die Bundesmarine nach Auffassung der Bundesregierung das Recht, im Rahmen von OAE Schiffe ohne die Zustimmung des Schiffsführers zu betreten?
Die für die deutsche Beteiligung an OAE geltenden Einsatzregeln sehen in den internationalen Gewässern die Möglichkeit vor, Schiffe mit Zustimmung des Schiffsführers zu betreten.
Welchen Einsatzrichtlinien unterliegen die im Rahmen von OAE eingesetzten Angehörigen der Bundesmarine in Situationen, in denen ein Schiffsführer den Zugang zu einem Schiff verweigert?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
Erlaubt das Bundestagsmandat für den OAE-Einsatz den Einsatz von Waffengewalt zur Verhinderung von Fluchtversuchen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
Inwieweit dient der Einsatz der Bundeswehr unter OAE dem vom Deutschen Bundestag vorgegebenen Ziel, „Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten“ (Bundestagsdrucksache 14/7296)?
OAE als bündnisgemeinsamer Beitrag der NATO-Marinen zur Unterstützung der US-geführten Operation OEF im Mittelmeer hat zum Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten. Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus nicht primär eine militärische Aufgabe sei. Sie muss vielmehr in einem Gesamtansatz mit politischen, militärischen, entwicklungspolitischen, polizeilichen und weiteren Mitteln geführt werden. Die Einsätze der NATO im Mittelmeer im Rahmen von OAE sind ein wirksamer militärischer Beitrag hierzu.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass die deutsche Beteiligung an der OAE beendet werden kann?
Die Bundesregierung überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Grundlagen für ihre Unterstützungszusagen basierend auf Artikel 5 des NATO-Vertrages noch gegeben sind, insbesondere vor jedem Antrag der Bundesregierung an den Bundestag auf Zustimmung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutsche Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA. Die Bedingungen für eine Beendigung der deutschen Beteiligung sind dann gegeben, wenn die im Mandatstext formulierten Ziele (zuletzt in Bundestagsdrucksache 16/3150 vom 25. Oktober 2006) im Hinblick auf die erfolgreiche Bekämpfung des internationalen Terrorismus und die Verbesserung der Bedrohungs- und Sicherheitslage erreicht sind. Gleiches gilt bei Beendigung des Bündnisfalls nach Artikel 5 des NATO-Vertrages.
Welchen Behörden in welchen Staaten werden die im Rahmen der OAE gesammelten Informationen über Schiffsbewegungen zur Verfügung gestellt?
Die Weitergabe von Informationen über Erkenntnisse, die im Rahmen OAE gewonnen werden, liegt in der Verantwortung des NATO-Befehlshabers OAE (COM OAE). Informationen über Schiffsbewegungen werden ausschließlich mit den Marine-Hauptquartieren der beteiligten NATO-Staaten ausgetauscht. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe der Informationen an die Marine- Hauptquartiere der Staaten, mit denen das NATO Hauptquartier mittels Briefwechsel (Exchange of Letter (EoL)) eine Vereinbarung darüber getroffen hat (derzeit Russland und Ukraine). Ein EoL mit Israel über die Informationsweitergabe ist durchgeführt worden, befindet sich momentan aber noch in der Umsetzung. Eine Weitergabe von Informationen über Schiffsbewegungen an nationale Behörden liegt in der Zuständigkeit der nationalen Marine-Hauptquartiere.
Welche Kosten hat die Operation Active Endeavour der NATO seit 2001 verursacht, und welcher Anteil daran wurde von Deutschland getragen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Die gemeinsam finanzierten Kosten der OAE durch die NATO lagen im Jahr 2004 bei ca. 21 000 Euro und im Jahr 2005 bei ca. 57 600 Euro. Der deutsche Anteil an diesen NATO-gemeinsamen Ausgaben betrug in diesen Jahren 17,85 Prozent. Die Ausgaben von 2001 bis einschließlich 2003 für OAE sind durch die NATO im Rahmen des Haushaltsvollzuges für Krisenoperationen nicht separat erfasst worden. Der deutsche Anteil kann daher nicht beziffert werden.
Neben dem deutschen Anteil an den Ausgaben der NATO sind Deutschland zudem folgende rein national zu tragende einsatzbedingte Zusatzausgaben entstanden:
- Haushaltsjahr 2003 2,9 Mio. Euro,
- Haushaltsjahr 2004 8,0 Mio. Euro,
- Haushaltsjahr 2005 2,9 Mio. Euro.
Die Ausgaben, die Deutschland im Rahmen der Beteiligung an OAE im Zeitraum von 2001 bis 2002 entstanden sind, wurden den Ausgaben des der Beteiligung an OAE zugrunde liegenden Mandats des Deutschen Bundestages vom 16. November 2001 (OEF) zugeordnet und nicht separat erfasst. Ein gesonderter Nachweis der Ausgaben, die allein die deutsche Beteiligung an OAE betreffen, wurde erst seit dem Jahr 2003 geführt.
Welche Resolutionen der Vereinten Nationen geben den NATO-Staaten das Recht, den Schiffsverkehr in internationalen Gewässern zu reglementieren und zu kontrollieren?
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete am 12. September 2001 die Resolution 1368 (2001) und am 28. September 2001 die ergänzende Resolution 1373 (2001). In beiden werden die Anschläge des 11. September 2001 als Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit qualifiziert. Die Resolutionen bestätigen die Notwendigkeit, alle erforderlichen Schritte gegen solche Bedrohungen zu unternehmen. Gegen solche Angriffe ist das Recht der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung gegeben.
Am 12. September 2001 beschloss der NATO-Rat, die Terrorangriffe – sofern sie von außen gegen die USA gerichtet waren – als Angriffe auf alle Bündnispartner im Sinne der Beistandsverpflichtung des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages zu betrachten. Am 2. Oktober 2001 legten die USA im NATO-Rat dar, dass die Angriffe nachweislich von außen gegen die USA gerichtet waren. Daraufhin bekräftigte und präzisierte der NATO-Rat am 4. Oktober 2001 die Beistandsverpflichtung aus Artikel 5. Damit ist auch die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung zu Maßnahmen der Bündnispartner gegen den Terrorismus beizutragen.
Liegt ein Einverständnis sämtlicher Anrainerstaaten des Mittelmeeres vor, dass die NATO-Staaten mit ihren Schiffen nach ihren Kriterien Polizeiaufgaben im Mittelmeer übernehmen?
Die Durchführung von OAE bedarf keines gesonderten Einverständnisses der Anrainerstaaten des Mittelmeers, da die Operation in internationalen Gewässern durchgeführt wird. Über die Durchführung von Begleitfahrten durch die Meerenge von Gibraltar sind die Anrainerstaaten zudem durch die NATO informiert worden und haben keine Einwände geltend gemacht.
Inwieweit dient die geplante Beteiligung der russischen Marine an OAE der Bekämpfung des Terrorismus?
Mit der Bereitschaft, sich an OAE zu beteiligen, leisten die teilnehmenden Staaten – und damit auch Russland – ihren Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Welche Einigung wurde in Vorbereitung der russischen Beteiligung an OAE zwischen der NATO und Russland über eine gemeinsame Definition von „Terrorismus“, „Terroristen“ sowie über Regelungen zum rechtstaatlichen Umgang mit festzunehmenden „Terroristen“ erzielt?
Im Rahmen der Vorbereitung wurde keine gesonderte Einigung über eine gemeinsame Definition der Begriffe „Terrorismus“ oder „Terroristen“ getroffen. Die russische Beteiligung an OAE orientiert sich an den für die Operation gültigen Einsatzregeln (Rules of Engagement) und dem gültigem Einsatzkonzept (Concept of Operations).
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausweitung des OAE-Einsatzgebietes auf das Schwarze Meer ein notwendiger Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist und der Sicherheit der USA dient?
Der NATO-Rat hat am 26. Oktober 2005 entschieden, dass eine Ausweitung des OAE-Einsatzgebietes auf das Schwarze Meer zunächst nicht weiter verfolgt werden soll.