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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Dauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH

Zusätzliche Einlagerung radioaktiver Stoffe und kontaminierter Rückstände in den sieben Sanierungsstandorten, eingelagerter Schrott als radioaktiver Abfall, dauerhafter Verbleib als oberflächennahe &quot;Endlagerung&quot; von radioaktiven Abfällen, Konsequenzen betr. Planfeststellung und Langzeitsicherheitsnachweisen, Halbwertszeiten, Öffentlichkeitsbeteiligung, Kosten, weitere geplante Einlagerungen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.12.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/5808.11.2013

Dauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Dr. André Hahn, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Dr. Axel Troost, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Wismut GmbH, die zu 100 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, wurde im Wismut-Gesetz vom 13. Dezember 1991 zur Sanierung der Anlagen verpflichtet, die sich am 30. Juni 1990 im Besitz der SDAG Wismut befanden. Dabei handelt es sich um die Hinterlassenschaften des Uranabbaus in Schlema, Königstein, Pöhla, Dresden-Gittersee und Ronneburg sowie der Uranaufbereitung in Crossen und Seelingstadt.

Seit dem Jahr 1990 hat die Wismut GmbH mehr als 8 000 bergrechtliche, strahlenschutzrechtliche, wasserrechtliche und umweltrechtliche Genehmigungsverfahren geführt, ca. 4 300 in Sachsen, ca. 3 700 in Thüringen und ca. 60 länderübergreifend (vgl. Ursula Schönberger „Atommüll. Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland.“, S. 192). Für die Sanierung der Wismut-Altlasten gilt explizit die Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz vom 11. Oktober 1984 (GBl. I Nr. 30 S. 341) der DDR weiter.

Mit der Fortgeltung des Strahlenschutzrechts der DDR für die Wismut-Sanierung entfällt die Verpflichtung zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Genehmigungen.

Laut Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „20 Jahre Wismut GmbH – Sanieren für die Zukunft“ vom März 2011 wurden und werden radioaktiv kontaminierter Schrott, radioaktiv kontaminierter Bauschutt, der nicht freigemessen werden kann, sowie die radioaktiven Rückstände aus der Wasseraufbereitung in den Absetzbecken und Halden der Sanierungsstandorte eingelagert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

In welchen Halden und Absetzbecken der sieben Sanierungsstandorte der Wismut GmbH wurden radioaktive Stoffe und kontaminierte Rückstände, die nicht bereits am 30. Juni 1990 in den jeweiligen Halden und Absetzbecken gelagert waren, zusätzlich eingelagert?

2

Von welchen Anlagen bzw. Anlagenteilen stammen diese zusätzlich eingebrachten radioaktiven Stoffe und Abfälle jeweils konkret (bitte nach der jeweiligen Halde bzw. Absetzbecken, in dem diese Stoffe jetzt lagern, aufschlüsseln)?

3

Ist die Bemerkung in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähntem Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Große Teile des kontaminierten Stahlschrotts konnten im Sandstrahlverfahren dekontaminiert und wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Die Rückstände aus der Dekontamination wurden zusammen mit den nicht verwertbaren kontaminiertem Schrott in Kassetten auf der Absetzanlage Culmitzsch eingebaut und mit Beton vergossen.“ so zu verstehen, dass der eingelagerte Schrott die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung für die Freigabe überschritten hat und als radioaktiver Abfall zu behandeln ist?

Wenn nein, warum wurde er dann eingelagert?

4

Überschreiten die Rückstände aus der Abwasserbehandlung die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung für die Freigabe und sind somit als radioaktiver Abfall zu behandeln?

5

Welche Mengen, welche Radionuklide und welches Aktivitätsinventar wurden in die Halden bzw. Absetzbecken zusätzlich eingebracht (bitte nach der jeweiligen Halde bzw. Absetzbecken, in dem diese Stoffe jetzt lagern, aufschlüsseln)?

6

Ist es geplant, diese eingelagerten radioaktiven Stoffe wieder zurückzuholen und in ein „Bundesendlager“ zu verbringen, oder sollen sie nach den derzeitigen Plänen der bundeseigenen Wismut GmbH auf Dauer auf den Halden und in den Absetzbecken verbleiben?

7

Teilt die Bundesregierung die Feststellung, dass, falls die zusätzlich eingelagerten radioaktiven Stoffe und Abfälle auf Dauer in den Halden und Absetzbecken verbleiben sollen, es sich dabei um die oberflächennahe „Endlagerung“ von radioaktiven Abfällen handelt?

Falls nein, wie begründet sie ihre Haltung?

8

Falls es sich um eine „Endlagerung“ radioaktiver Abfälle handelt, wie vereinbart die Bundesregierung dies mit der offiziellen Konzeption, Atommüll in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft in tiefen geologischen Formationen lagern zu wollen?

9

Falls es sich um eine „Endlagerung“ radioaktiver Abfälle handelt, wurde ein Planfeststellungsverfahren nach § 9b des Atomgesetzes durchgeführt, und wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies?

10

Wurden für die Einlagerung zusätzlicher radioaktiver Stoffe und Abfälle in die Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH Langzeitsicherheitsnachweise erbracht?

Falls ja, wer hat die Nachweise erstellt, wer hat sie geprüft, und welches war die jeweilige Genehmigungsbehörde (bitte nach der jeweiligen Halde bzw. dem Absetzbecken, in dem diese Stoffe jetzt lagern, aufschlüsseln)?

11

Welche Halbwertszeit haben die zusätzlich eingelagerten radioaktiven Stoffe und Abfälle in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH, und was war das Ergebnis der Langzeitsicherheitsnachweise bezüglich des Zeitraumes der Abschirmung der eingelagerten Radionuklide vor dem Eintritt in die Biosphäre und der potentiellen Kontamination des Grundwassers?

12

Wurde für die mehr als 8 000 bergrechtlichen, strahlenschutzrechtlichen, wasserrechtlichen und umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren in einem oder mehreren Fällen eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung für die Erteilung der Genehmigung durchgeführt?

13

Wie viel würde die Wismut GmbH für die Einlagerung der radioaktiven Abfälle, die zusätzlich in die Halden und Absetzbecken eingebracht wurden, in einem „Bundesendlager“ bezahlen müssen, und wie viel hat die bisherige Einlagerung der Abfälle in die Halden und Absetzbecken gekostet?

14

Ist es geplant, noch weitere radioaktiv kontaminierte Abfälle in die Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH einzulagern?

Falls ja, aus welchen Anlagen bzw. Anlagenteilen in welche Halden und Absetzbecken?

Um welche radioaktiven Abfälle handelt es sich, in welchen Mengen, mit welchen Radionukliden, und mit welchem Aktivitätsinventar?

15

In welchem Umfang ist eine Wasserentnahme im Rahmen der Behandlung des Flutungswassers vor Einleitung in den Vorfluter genehmigt, über welchen Zeitraum erstreckt sich diese Genehmigung, und wie hoch war die Wasserentnahme tatsächlich?

16

Für welche im Flutungswasser enthaltenen Substanzen wurden über welche Zeiträume erhöhte Grenzwerte bei der Einleitung in die Vorfluter genehmigt (bitte alle aktuell geltenden Grenzwerte auflisten)?

17

In welche Gewässer werden die behandelten Wismut-Abwässer eingeleitet, und für welche Gewässer bestehen Genehmigungen für die Einleitung der Abwässer?

Berlin, den 8. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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