[Deutscher Bundestag Drucksache 18/160
18. Wahlperiode 12.12.2013Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald,
Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/90 –
Entwicklung des Integrationskursangebots und der Beschäftigungsbedingungen
für Lehrkräfte im Jahr 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 1. Januar 2013 wurde der für die Finanzierung von Integrationskursen
maßgebliche Kostenerstattungssatz für Kursträger von 2,54 Euro je Person und
Unterrichtseinheit auf 2,94 Euro erhöht. Nach Angaben des Abgeordneten der
Fraktion der CDU/CSU Helmut Brandt basierte dies auf einem
„Preisermittlungsverfahren des Statistischen Bundesamtes, das Preise von
Gruppensprachkursen zum Vergleich herangezogen hat“ (Plenarprotokoll 17/222, S. 27716).
Zum 1. März 2013 wurde zudem bestimmt, dass Kursträger Honorare von
mindestens 20 (vorher 18) Euro pro Unterrichtseinheit zahlen müssen, um eine
langjährige Zulassung erhalten zu können. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) lehnt es unter Verweis auf die Vertragsfreiheit und
Privatautonomie der Kursträger allerdings ab, verbindliche Mindestvorgaben für ein
gerechtes und existenzsicherndes Honorar der Lehrkräfte zu machen (vgl.
bereits Bundestagsdrucksache 16/13972, Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage zu Frage 5b). Auf Nachfragen musste die Bundesregierung
jedoch einräumen, dass verbindliche Honorarauflagen etwa zur
Qualitätssicherung und zum Schutz gegen Lohndumping zulässig sind (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/6924, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu
den Fragen 25 bis 29, und Bundestagsdrucksache 17/10067, Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 22 bis 27). Die
durchschnittlich gezahlten Honorare für Lehrkräfte im Integrationskursbereich
betrugen im Jahr 2011 nach offiziellen Angaben nur noch 18,14 Euro pro
Unterrichtseinheit (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6924, Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 21) – die hochqualifizierten Fachkräfte
im Integrationskursbereich müssen ihre anspruchsvolle und gesellschaftlich
wichtige Arbeit also für einen Hungerlohn leisten, der häufig nicht einmal zur
nackten Existenzsicherung reicht. Die Arbeit der als Honorarkräfte arbeitenden
Lehrkräfte weist nach Auffassung der Fragesteller wesentliche Merkmale einer
Scheinselbständigkeit auf. Wenn sich die Bundesregierung der
Integrationskurse als „Erfolgsgeschichte“ rühmt (Pressemitteilung des
Bundesministeriums des Innern vom 27. Dezember 2012), basiert dies auf der prekären
Beschäftigung und Ausbeutung der Lehrkräfte.
Die Zahl der neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen ist
in diesem Jahr wieder stark angestiegen (vgl. Integrationskursgeschäftsstatistik Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Dezember 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/160 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefür das erste Halbjahr 2013). Werden die Halbjahreswerte auf das Gesamtjahr
hochgerechnet, ergibt sich ein Anstieg um etwa 23 Prozent. Im Jahr 2010 hatte
es einen deutlichen Rückgang um etwa ein Fünftel infolge von
Sparmaßnahmen gegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6924). Neue
Integrationskursteilnehmerinnen und Integrationskursteilnehmer kommen zunehmend aus anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zuletzt waren es 40,9 Prozent. An der
Spitze stehen dabei die Länder Polen, Rumänien und Bulgarien.
Einwanderinnen und Einwanderer aus der Türkei standen mit 8,6 Prozent erstmalig nur
noch an zweiter Stelle.
1. Wie viele Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse wurden bislang
im Jahr 2013 erteilt, wie viele neue Kursteilnehmerinnen und
Kursteilnehmer gab es bislang im Jahr 2013 (bitte nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern, EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaatsangehörige, Deutsche,
nach Rechtsgrundlage bzw. Statusgruppe – Neu-/Altzuwanderer,
Verpflichtete/ Freiwillige usw. – nach Kursart, nach Geschlecht differenzieren und
jeweils absolute und relative Zahlen nennen)?
Im ersten Halbjahr 2013 wurden 78 505 Teilnahmeberechtigungen erteilt und
57 964 Teilnehmer haben einen Integrationskurs begonnen. Die Aufteilung nach
Herkunftsländern, EU-Mitgliedstaaten bzw. nach Statusgruppen, Geschlecht
und Kursart ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen. Eine Aufteilung der
Teilnahmeberechtigungen nach Herkunftsland ist nicht möglich, da dieses nicht
erfasst wird. Die Staatsangehörigkeit wird erst mit der Kursanmeldung erfasst
(§ 8 Absatz 2 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für
Ausländer und Spätaussiedler – IntV).
Berechtigungen
Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen im ersten Halbjahr 2013 nach
Statusgruppen
Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen im ersten Halbjahr 2013 nach
Geschlecht
absolut prozentual
Neuzuwanderer nach § 4 I 1 Nr. 1 IntV
(bestätigt durch Ausländerbehörde)
24 358 31,0 %
davon verpflichtet
nach § 44 a I 1 Nr. 1 AufenthG
18 775
Spätaussiedler nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch Bundesverwaltungsamt)
508 0,6 %
Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche
nach § 4 I 1 Nr. 3 IntV (zugelassen durch BAMF)
43 096 54,9 %
davon Deutsche (§ 44 IV 2 AufenthG)1) 2 716
ALG II-Bezieher nach § 4 I 1 Nr. 4 IntV
(verpflichtet durch Grundsicherungsträger)2)
9 743 12,4 %
Altzuwanderer nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch Ausländerbehörde)
800 1,0 %
Insgesamt 78 505 100,0 %
zuzüglich Kurswiederholer 11 293
absolut prozentual
Weiblich 44 916 57,2 %
Männlich 33 589 42,8 %
Insgesamt 78 505 100,0 %
zuzüglich Kurswiederholer 11 293
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/160Neue Kursteilnehmer
Neue Kursteilnehmer im ersten Halbjahr 2013 nach Statusgruppen
Neue Kursteilnehmer im ersten Halbjahr 2013 nach den häufigsten
Staatsangehörigkeiten
Folgende Fußnoten gelten für alle vorgenannten Tabellen
1) Seit Mitte des Jahres 2007 können auch integrationsbedürftige Deutsche zu einem Integrationskurs
zugelassen werden.
2) Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Seit Mitte des Jahres 2007 können diese neben den
Ausländerbehörden auch Personen zur Kursteilnahme verpflichten.
absolut prozentual
Neuzuwanderer nach § 4 I 1 Nr. 1 IntV
(bestätigt durch Ausländerbehörde)
18 259 31,5 %
davon verpflichtet nach § 44 a I 1
Nr. 1 AufenthG
14 993
Spätaussiedler nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch Bundesverwaltungsamt)
416 0,7 %
Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche nach § 4
I 1 Nr. 3 IntV (zugelassen durch BAMF)
31 091 53,6 %
davon Deutsche (§ 44 IV 2 AufenthG)1) 2 286
ALG II-Bezieher nach § 4 I 1 Nr. 4 IntV
(verpflichtet durch Grundsicherungsträger)2)
7 576 13,1 %
Altzuwanderer nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch Ausländerbehörde)
622 1,1 %
Insgesamt 57 964 100,0 %
zuzüglich Kurswiederholer 9 363
Rang absolut prozentual
1 Polen 5 775 10,0 %
2 Türkei 4 968 8,6 %
3 Rumänien 3 582 6,2 %
4 Bulgarien 2 640 4,6 %
5 Griechenland 2 509 4,3 %
6 Syrien 2 480 4,3 %
7 Spanien 2 445 4,2 %
8 Deutschland 2 334 4,0 %
9 Italien 2 134 3,7 %
10 Russische
Föderation
1 699 2,9 %
sonstige
Staatsangehörige
26 982 46,5 %
Summe 57 548 99,3 %
zuzüglich Spätaussiedler* 416 0,7 %
Insgesamt 57 964 100,0 %
nachrichtlich EU-Staaten** 23 714 40,9 %
* Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere
gemeinsam mit dem Spätaussiedler in Deutschland eingetroffene und mit diesem verteilte
Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
** ohne Deutschland, einschließlich Kroatien.
Drucksache 18/160 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNeue Kursteilnehmer im ersten Halbjahr 2013 nach Kursarten
Neue Kursteilnehmer im ersten Halbjahr 2013 nach Geschlecht
2. Wie hoch waren im Jahr 2013 bislang die Ausgaben für die nachfolgend
genannten Bereiche (bitte jeweils auch die Werte für den jeweiligen
Vergleichszeitraum des Vorjahres und für das gesamte Jahr 2012 nennen):
Ausgaben für einzelne Bereiche im Jahr 2013 (bis 31. Oktober 2013):
a) Intensivkurse,
Intensivkurse: 302 666 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 21 023 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 54 370 Euro).
b) Integrationskurse (660 Unterrichtseinheiten),
Integrationskurse (660 Unterrichtseinheiten): 78 248 009 Euro
(Vergleichszeitraum 2012: 61 850 181 Euro; Gesamtausgaben 2012: 77 272 804 Euro).
c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten),
Wiederholungskurse: Die Ausgaben für Wiederholer sind in den Ausgaben der
einzelnen Kursarten enthalten.
d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren),
Kurse für spezielle Zielgruppen (inklusive Intensivkurse): 50 343 805 Euro
(Vergleichszeitraum 2012: 43 652 341 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 54 229 189 Euro) davon jeweils
– Alphabetisierungskurse: 30 040 908 Euro (Vergleichszeitraum 2012:
26 323 998 Euro; Gesamtausgaben 2012: 32 641 271 Euro)
– Frauen-/Elternkurse: 13 778 202 Euro (Vergleichszeitraum 2012:
12 445 762 Euro; Gesamtausgaben 2012: 15 523 107 Euro)
absolut prozentual
Allgemeiner Integrationskurs 45 332 78,2 %
Alphabetisierungskurs 5 465 9,4 %
Eltern- und Frauenintegrationskurs 5 059 8,7 %
Förderkurs1) 200 0,3 %
Intensivkurs1) 259 0,4 %
Jugendintegrationskurs 1 359 2,3 %
sonstiger Integrationskurs2) 290 0,5 %
Insgesamt 57 964 100,0 %
zuzüglich Kurswiederholer 9 363
1) Erfassung der Kurstypen Förder- und Intensivkurse seit 8. Dezember 2007.
2) z. B. Integrationskurs für Gehörlose.
absolut prozentual
Weiblich 34 429 59,4 %
Männlich 23 535 40,6 %
Insgesamt 57 964 100,0 %
zuzüglich Kurswiederholer 9 363
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/160– Jugendkurse: 5 111 716 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 3 408 677 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 4 329 290 Euro)
– Förderkurse: 602 252 € (Vergleichszeitraum 2012: 927 046 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 1 057 047 Euro)
– Sonstige Spezialkurse (z. B. Behindertenkurse): 508 061 Euro
(Vergleichszeitraum 2012: 525 835 Euro; Gesamtausgaben 2012: 624 104 Euro).
e) Prüfungskosten und Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren),
Prüfungskosten: 8 954 083 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 7 144 757 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 8 999 026 Euro), davon für
– Einstufungstest: 2 358 372 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 1 817 544 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 2 406 748 Euro)
– Abschlusstest Sprache: 5 863 590 Euro (Vergleichszeitraum 2012:
4 979 988 Euro; Gesamtausgaben 2012: 6 168 684 Euro)
– Abschlusstest Orientierung: 595 727 Euro (Vergleichszeitraum 2012:
235 085 Euro; Gesamtausgaben 2012: 292 166 Euro)
– Wiederholungsprüfung: 136 393 Euro (Vergleichszeitraum 2012:
112 140 Euro; Gesamtausgaben 2012: 131 428 Euro).
f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages,
Hälftige Rückerstattung des Kostenbeitrages: 3 137 682 Euro
(Vergleichszeitraum 2012: 2 119 360 Euro; Gesamtausgaben 2012: 2 590 959 Euro).
g) Fahrtkostenzuschuss,
Fahrtkostenerstattung bzw. -zuschuss: 7 623 811 Euro (Vergleichszeitraum
2012: 9 077 394 Euro; Gesamtausgaben 2012: 10 861 203 Euro).
h) Befreiung vom Kostenbeitrag,
Befreiung vom Kostenbeitrag: (in den Gesamtausgaben zu den
Integrationskursen enthalten).
i) Kinderbetreuung,
Kinderbetreuung: 5 274 265 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 5 781 655 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 7 016 525 Euro).
j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit,
Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit: 2 426 Euro
(Vergleichszeitraum 2012: 109 473 Euro; Gesamtausgaben 2012: 110 355 Euro).
k) Lehrerqualifizierung,
Lehrerqualifizierung: 1 186 354 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 4 444 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 220 281 Euro).
l) sonstiges,
Sonstiges: 320 580 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 509 937 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 717 796 Euro).
Drucksache 18/160 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodem) insgesamt,
Insgesamt: 155 091 014 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 130 249 540 Euro;
Gesamtausgaben 2012: 162 018 138 Euro).
und wofür wurden nicht abgerufene Mittel des Haushaltstitels für
Integrationskurse für das Jahr 2012 verwandt?
Die nicht abgerufenen Mittel des Haushaltstitels für Integrationskurse wurden
im Haushaltsjahr 2012 zur Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe des
Bundesministeriums des Innern (BMI) verwendet. Dies führte zu spürbaren
Entlastungen in anderen Bereichen des BMI, beispielsweise bei der Bundespolizei,
beim Bundesverwaltungsamt und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Ausgaben im
Integrationskursbereich im Jahr 2013, wie sind signifikante Abweichungen im
Vergleich zum Vorjahr zu erklären, und aufgrund welcher Annahmen wird
mit welchen Ausgaben für das Gesamtjahr 2014 gerechnet?
Gegenüber den Ausgaben im Jahr 2012 (rd. 162 Mio. Euro) ist im Jahr 2013 ein
Anstieg zu verzeichnen. Abweichungen zum Vorjahr bestehen im Wesentlichen
bei den Ausgaben für Kurskosten und Prüfungskosten insbesondere deshalb,
weil die Zahl der neuen Teilnehmer im ersten Halbjahr 2013 rd. 23 Prozent
(erstes Halbjahr 2012: 47 023 Euro; erstes Halbjahr 2013: 57 964 Euro) über den
Werten des Vorjahres lag (siehe hierzu Teilnehmerzahlen in der Antwort zu
Frage 1).
Zudem wurde ab Jahresmitte 2012 eine Zusatzqualifizierung für den
Alphabetisierungskurs und den Orientierungskurs für Lehrkräfte gefördert.
Im Jahr 2013 sind in den Haushaltsplan für den Titel 684 02 (Durchführung der
Integrationskurse) 209,077 Mio. Euro eingestellt. Davon können Einsparungen
bis zu einem Betrag von 10 Mio. Euro für Projekte (6 Mio. Euro) und die
projektgestützte, zielgruppenspezifische Sprachförderung PZS („Ankommen in
Alltag und Beruf – Willkommenspaket für Fachkräfte“, 4 Mio. Euro) verwendet
werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass rd. 8,5 Mio. Euro tatsächlich
dafür aufgewendet werden.
Außerdem sind die Ausgaben für die Aufnahme von 5 000 syrischen
Flüchtlingen (humanitäres Aufnahmeverfahren, rd. 10,5 Mio. Euro) aus diesem Titel zu
bezahlen. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass davon rd. 5,5 Mio.
Euro in diesem Jahr abfließen.
Für das Jahr 2014 wird bei einer Annahme von 115 000 neuen Teilnehmern und
20 000 Wiederholern mit einem Finanzbedarf von rd. 219 Mio. Euro gerechnet.
4. Welche Haushaltsmittel sind für das Jahr 2014 vorgesehen, welche Mittel
hält das BAMF für erforderlich, um das Integrationskursangebot
entsprechend des Bedarfs aufrechterhalten zu können, d. h. für alle verpflichteten
und auch für alle freiwilligen Interessentinnen und Interessenten, die die
rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen (bitte
differenzierte Prognosen und Berechnungen zum voraussichtlichen Bedarf
aufführen), und welche Mittel wären erforderlich, um das Angebot ausbauen und
verbessern zu können?
Für das Jahr 2014 sieht der erste Regierungsentwurf einen Sollansatz in Höhe
von rd. 204 Mio. Euro vor. Der endgültige Haushalt für 2014 steht noch aus.
Hinsichtlich der Teilnehmer- und Finanzprognose wird auf die Antwort zu
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/160Frage 3 verwiesen. Für das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2014 wird eine
aktualisierte Prognose zugrundegelegt.
Das aktuelle Kursangebot bietet für die verschiedenen Teilnehmergruppen
bereits ein sehr stark differenziertes Kursangebot. In ihrer Pauschalität ist die letzte
Teilfrage nicht beantwortbar.
5. Rechnet das BAMF damit, dass die bereitstehenden Finanzmittel angesichts
des gestiegenen Bedarfs ausreichen werden (bitte darlegen), konnten in
diesem Jahr alle Unionsangehörigen, die Interesse hatten, ohne Wartezeiten
und uneingeschränkt zu einem Integrationskurs zugelassen werden, und wie
ist die diesbezügliche Prognose für das Jahr 2014 (bitte darlegen)?
Auf der Grundlage der aktuellen Ausgabensituation (siehe die Antwort zu Frage
2) werden die bereitgestellten Finanzmittel ausreichen. Im Jahr 2013 wurde und
wird allen Interessenten, die einen Integrationskurs freiwillig besuchen wollen,
eine Berechtigung oder Zulassung erteilt. Wartezeit oder Einschränkungen
bestehen nicht. Dies gilt auch für die neu zugewanderten Unionsbürger.
Hinsichtlich der Finanzprognose für das Jahr 2014 wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen
6. Wie begründet die Bundesregierung die laut Meldung der
Nachrichtenagentur „epd“ vom 13. November 2013 geplante Kürzung der Mittel für
niedrigschwellige Frauenkurse um 60 Prozent (von 1,4 Mio. auf 600 000 Euro)?
Der finanzielle Ausblick für das kommende Jahr macht es gegenwärtig
notwendig, die in Rede stehende Anpassung anzudenken. So verengen sich die
finanziellen Spielräume aufgrund einer gesteigerten Zuwanderung, die mit einer
verstärkten Inanspruchnahme von Integrationskursen einhergeht. Auch die höheren
Asylbewerberzahlen bleiben nicht ohne finanzielle Auswirkung. Diese
Entwicklungen binden prognostisch Mittel, die für Maßnahmen der
Projektfinanzierung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ob die Einsparungen tatsächlich umgesetzt werden müssen, hängt in erster Linie
davon ab, welchen Haushalt der Deutsche Bundestag für das Jahr 2014
beschließen wird.
a) Wie ist dies mit dem im Nationalen Integrationsplan formulierten
Anliegen der Bundesregierung, gerade Migrantinnen mit niedrigschwelligen
Angeboten fördern und unterstützen zu wollen, vereinbar?
Es ist das Anliegen der Bundesregierung, besonders integrationsbedürftige
Migrantinnen auf ihrem Weg zu einer gelungenen Integration zu unterstützen. Im
Haushaltsjahr 2013 wurden fast 2 Mio. Euro für niederschwellige Frauenkurse
zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch
künftig entsprechende Angebote umfänglich gefördert werden können.
b) Wie ist dies mit der Selbstverpflichtung des Bundes im Nationalen
Integrationsplan, „die 2006 begonnene Öffnung der niedrigschwelligen
Frauenkurse auch für Migrantinnenorganisationen als Träger
weiter[zu]führen“ (Nummer 3.3) vereinbar?
Die Bundesregierung hat die Öffnung der niederschwelligen Frauenkurse für
Migrantinnenorganisationen als Träger umgesetzt und wird dies auch weiterhin
tun.
c) Wie ist dies angesichts der Kritik z. B. des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes (ebd.), wonach dieses erfolgreiche Integrationsangebot gerade
auch wegen der von der Politik eingeforderten zusätzlichen Angebote
Drucksache 18/160 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefür Rumäninnen und Bulgarinnen eher aus- als abgebaut werden müsse,
zu begründen?
Für Zuwanderinnen aus Bulgarien oder Rumänien standen und stehen nach wie
vor niederschwellige Frauenkurse, Integrationskurse und die
Migrationsberatung als Integrationsangebote offen. Die Bundesregierung hält die bestehenden
Angebote für ausreichend.
d) Wie ist dies angesichts der sehr erfolgreichen Bilanz dieser Kurse, mit
denen im Jahr 2013 etwa 20 000 Migrantinnen erreicht wurden, die sich
nach einer Befragung im Jahr 2012 nach Beendigung des Kurses zu
53 Prozent zu einem Sprachkurs oder einer Weiterbildung entschlossen
hatten (epd vom 13. November 2013), zu begründen?
Wie oben dargelegt, machen verengte finanzielle Spielräume Anpassungen
notwendig. Die erfolgreiche Bilanz der niedrigschwelligen Frauenkurse vermag an
dieser Notwendigkeit nichts zu ändern.
e) Inwieweit hat die Bundesregierung auf die massive Kritik der Träger
(vgl. Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 13.
November 2013 „Bundesministerium des Innern plant für 2014 drastische
Kürzungen bei Frauenkursen für Migrantinnen“) an der geplanten
Kürzung reagiert, und bereits von dem Kürzungsplan Abstand genommen?
Hierzu wird auf den ersten Absatz der Antwort zu Frage 6 verwiesen.
7. Welche Mehrkosten wären unter derzeitigen Bedingungen und Annahmen
damit verbunden, wenn eine Honorierung von 30 Euro pro
Unterrichtseinheit für Lehrkräfte im Integrationskursbereich angestrebt würde, und wie
hoch müsste dann in etwa die Trägerkostenpauschale sein (bitte
nachvollziehbar darlegen)?
Die Mehrkosten für eine Erhöhung des Honorars von derzeit rd. 20 Euro auf rd.
30 Euro je Unterrichtseinheit (45 Minuten) würden rechnerisch jährliche
Mehrkosten von über 50 Mio. Euro verursachen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924,
vom 6. September 2011, zu Frage 37 verwiesen.
8. Inwieweit gibt es Überlegungen, Bürgerinnen und Bürgern der
Europäischen Union einen Rechtsanspruch auf Integrationskursteilnahme durch
Gesetzesänderung einzuräumen, und wie viele neue Teilnehmende hatten in
den Jahren 2012 bzw. 2013 einen Rechtsanspruch auf Teilnahme?
In der Praxis werden Bürger der Europäischen Union (EU) ohne Wartezeiten
zu den Integrationskursen zugelassen. Im ersten Halbjahr 2013 stellten sie
ca. 40 Prozent der Teilnehmer an den Integrationskursen. Daher sieht die
Bundesregierung keinen Bedarf für die Schaffung eines Teilnahmeanspruchs am
Integrationskurs für EU-Bürger.
Bis auf die Zugelassenen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
haben alle in der Integrationskursgeschäftsstatistik aufgeführten Statusgruppen
einen Teilnahmeanspruch. Daraus ergeben sich für das Jahr 2012 und das erste
Halbjahr 2013 folgende Zahlen an neuen Kursteilnehmern mit einem
Teilnahmeanspruch:
● 2012: 50 506 neue Teilnehmer
● erstes Halbjahr 2013: 26 873 neue Teilnehmer.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/160 9. Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße, und wie viele der im Jahr
2012 bzw. bislang im Jahr 2013 neu begonnenen Kurse waren
Teilzeitkurse (bitte nach verschiedenen Kursarten differenzieren und Angaben in
Relation zur Gesamtzahl der neu begonnenen Kurse machen)?
Die durchschnittliche Kursgröße beträgt (Stand Mai 2013) in allgemeinen
Kursen, die rd. 78 Prozent aller Teilnehmer besuchen, 12,9 geförderte Teilnehmer.
In den Eltern- und Frauenkursen liegt sie mit 13,5 bzw. 13,1 Teilnehmern leicht
darüber, in Jugendkursen und Alphabetisierungskursen mit 11,6 und 9,6
Teilnehmern darunter. Hierbei sind Selbstzahler in den Kursen nicht berücksichtigt.
Die Anzahl der im Jahr 2012 und im ersten Halbjahr 2013 begonnenen
Teilzeitkurse nach Kursarten stellt sich wie folgt dar:
10. Wie war die Verteilung der neuen Sprachkursteilnehmenden auf die
einzelnen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen
Vorkenntnisse im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 (bitte nach Neu-
und Altzuwanderer differenzieren)?
Die Verteilung auf die einzelnen Kursabschnitte im Jahr 2012 und im ersten
Halbjahr 2013 ergibt sich aus den folgenden Tabellen. Eine Differenzierung
nach Neu- und Altzuwanderern ist hierbei nicht möglich.
2012 Teilzeit
< 20 Wochenst.
Vollzeit Summe
absolut in % absolut in %
Allgemeiner Integrationskurs 1 091 20,4 % 4 247 79,6 % 5 338
Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 309 39,6 % 472 60,4 % 781
Förderkurs 13 32,5 % 27 67,5 % 40
Integrationskurs mit Alphabetisierung 463 38,6 % 736 61,4 % 1 199
Intensivkurs 3 13,6 % 19 86,4 % 22
Jugendintegrationskurs 1 0,6 % 175 99,4 % 176
Sonstiger spezieller Integrationskurs 4 33,3 % 8 66,7 % 12
Summe 1 884 24,9 % 5 684 75,1 % 7 568
1. Halbjahr 2013 Teilzeit
< 20 Wochenst.
Vollzeit Summe
absolut in % absolut in %
Allgemeiner Integrationskurs 717 22,3 % 2 503 77,7 % 3 220
Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 184 47,4 % 204 52,6 % 388
Förderkurs 8 53,3 % 7 46,7 % 15
Integrationskurs mit Alphabetisierung 281 38,0 % 458 62,0 % 739
Intensivkurs 8 30,8 % 18 69,2 % 26
Jugendintegrationskurs 3 2,8 % 105 97,2 % 108
Sonstiger spezieller Integrationskurs 3 50,0 % 3 50,0 % 6
Summe 1 204 26,7 % 3 298 73,3 % 4 502
Drucksache 18/160 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit für Integrationskurse zugelassen, wie
viele davon sind derzeit als Kursleitende tätig, wie viele sind fest
angestellt, wie viele erhalten Honorare, und wie viele von ihnen sind weiblich?
Seit dem 1. Oktober 2005 erhielten mit Stand vom 24. November 2013
insgesamt 20 342 Personen eine Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen. Bei
den zugelassenen Lehrkräften handelt es sich zum überwiegenden Teil um
Frauen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
17/7004, vom 19. September 2011, zu Frage 1 verwiesen.
2012 in %
Basiskurs Abschnitt 1 59,0 %
Basiskurs Abschnitt 2 13,8 %
Basiskurs Abschnitt 3 10,0 %
Aufbaukurs Abschnitt 1 7,5 %
Aufbaukurs Abschnitt 2 4,2 %
Aufbaukurs Abschnitt 3 2,3 %
Spezialkurs Abschnitt 1 0,6 %
Spezialkurs Abschnitt 2 0,4 %
Spezialkurs Abschnitt 3 0,3 %
Intensivkurs Abschnitt 1 0,1 %
Intensivkurs Abschnitt 2 0,0 %
Intensivkurs Abschnitt 3 0,0 %
Intensivkurs Abschnitt 4 0,0 %
Orientierungskurs 1,0 %
Wiederholerkurs 0,6 %
Insgesamt 100,0 %
1. Halbjahr 2013 in %
Basiskurs Abschnitt 1 61,0 %
Basiskurs Abschnitt 2 13,8 %
Basiskurs Abschnitt 3 9,4 %
Aufbaukurs Abschnitt 1 6,9 %
Aufbaukurs Abschnitt 2 4,0 %
Aufbaukurs Abschnitt 3 2,1 %
Spezialkurs Abschnitt 1 0,5 %
Spezialkurs Abschnitt 2 0,3 %
Spezialkurs Abschnitt 3 0,2 %
Intensivkurs Abschnitt 1 0,2 %
Intensivkurs Abschnitt 2 0,1 %
Intensivkurs Abschnitt 3 0,1 %
Intensivkurs Abschnitt 4 0,0 %
Orientierungskurs 0,9 %
Wiederholerkurs 0,4 %
Insgesamt 100,0 %
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/16012. Wie waren die Ergebnisse der Abschlussprüfungen (Deutschtest für
Zuwanderer) im bisherigen Jahr 2013 (bitte differenziert nach erreichtem
Sprachniveau in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2013 nahmen 50 391 Teilnehmer am
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teil. Davon konnten 28 230 Teilnehmer
(56 Prozent) das Niveau B1 und 17 776 Teilnehmer (35,3 Prozent) das Niveau A2
nachweisen:
13. Welche neuen Erkenntnisse, Daten oder Einschätzungen und Berichte
liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, wie viele der zur
Integrationskursteilnahme Verpflichteten dieser Verpflichtung (gegebenenfalls in
welchem Zeitraum) nachgekommen sind bzw. welche Gründe dem jeweils
entgegenstanden, und welche Erfahrungen oder konkrete Daten liegen der
Bundesregierung in Bezug auf die diesbezügliche Gesetzesverschärfung
zum 1. Juli 2011 vor (bitte differenziert auf die geänderten Regelungen
zum Datenaustausch und Erfahrungen mit bzw. Auswirkungen der
Neufassung des § 8 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes eingehen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10067, vom 25. Juni 2012, zu
Frage 8 verwiesen. Neue Erkenntnisse liegen nicht vor. Über die Frage der
Verlängerung von Aufenthaltstiteln entscheiden die Ausländerbehörden. Im
Übrigen wird bezüglich des Datenaustausches mit den Ausländerbehörden auf die
Antwort zu Frage 27 verwiesen.
14. Wie lautet der aktuelle Durchschnittswert der gezahlten
Lehrkräftehonorare im Integrationskursbereich, wie viele Träger mit jeweils wie vielen
gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter 12 Euro pro
Unterrichtseinheit (was ist dabei das niedrigste festgestellte Honorar), und wie
viele zahlen zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen
16 und 18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen 20 und 22 Euro,
zwischen 22 und 25 Euro bzw. über 25 Euro (bitte in absoluten und relativen
Zahlen darstellen und darlegen, wie genau diese Angaben erhoben
wurden)?
Die durchschnittliche Vergütung von Honorarlehrkräften beträgt aktuell
20,20 Euro.
Verteilung (Stand 1. März 2013):
B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt
absolut relativ absolut relativ absolut relativ absolut relativ
1. Halbjahr 2013 28 230 56,0 % 17 776 35,3 % 4 385 8,7 % 50 391 100,0 %
Honorar in € Anzahl Integrationskursträger Anteil
Unter 12 0 0,0 %
12 bis unter 15 4 0,3 %
15 bis unter 16 22 1,7 %
16 bis unter 18 20 1,5 %
18 bis unter 20 41 3,1 %
20 bis unter 22 1 071 81,2 %
22 bis unter 25 120 9,1 %
25 und darüber 20 1,5 %
Keine Angabe 21 1,6 %
Gesamt 1 319 100,0 %
Drucksache 18/160 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Angaben basieren auf den im Rahmen des Trägerzulassungsverfahrens
gemachten Angaben der Integrationskursträger, die zum Zeitpunkt 1. März 2013
eine gültige Zulassung hatten. Diese Angaben sind unabhängig von der Anzahl
der durchgeführten Kurse oder der beim Träger beschäftigten Lehrkräfte.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Neugestaltung
der Trägerpauschale zum 1. Januar 2013 und der Mindesthonorargrenze
für langjährige Zulassungen zum 1. März 2013 (bitte im Detail darlegen),
welche Auswirkungen sind insbesondere auf gezahlte Löhne und
Honorare der Lehrkräfte feststellbar, wie viele hierzu verpflichtete Träger haben
eine Anhebung der Honorare dem BAMF gegenüber in welcher Höhe
angezeigt, welche Auswirkungen gab es in Bezug auf Kursangebote (z. B.
Alphabetisierungskurse), für die zuvor noch eine relativ höhere Pauschale
gewährt wurde, wie hat die Bundesregierung diese Fragen evaluiert, und
welchen weiteren Handlungsbedarf sieht sie?
In der Gesamtbewertung kann festgestellt werden, dass die Maßnahme der
Erhöhung der Vergütungsuntergrenze für Honorarlehrkräfte auf 20 Euro als
Voraussetzung für eine mehrjährige Trägerzulassung die erwartete Wirkung
entfaltet hat.
Insgesamt haben rund 70 Prozent der Träger ihr Lehrkräftehonorar zum 1. März
2013 erhöht. Davon haben rund 5,8 Prozent der Träger ihr Honorar erhöht,
obwohl sie bereits vor dem 1. März 2013 mindestens 20 Euro an Honorarlehrkräfte
gezahlt hatten. Rund 64,1 Prozent der Träger lagen vor der Neuregelung bei
einer Honorarvergütung von unter 20 Euro und haben zum 1. März 2013 ihr
Honorar erhöht, um die ihnen erteilte mehrjährige Zulassung zu erhalten. Damit
haben 97,8 Prozent der Träger, für die eine Nichterhöhung des Honorars zu einer
Verkürzung der Zulassungsdauer geführt hätte, auf die Neuregelung positiv
reagiert. Während die Bandbreite der Honorarerhöhungen von 17 Cent bis 7 Euro
reicht, beträgt der Mittelwert der Honorarerhöhungen 1,87 Euro. Im Schnitt
haben die Träger, die auf die Neuregelung positiv reagiert haben, damit 1,87 Euro
der Stundensatzerhöhung vom 1. Januar 2013 an die Lehrkräfte weitergegeben.
16. Wie verlief das „Preisermittlungsverfahren des Statistischen
Bundesamtes, das Preise von Gruppensprachkursen zum Vergleich herangezogen
hat“ (Plenarprotokoll 17/222, S. 27716), und wie wurden hieraus
Schlussfolgerungen zur Neufestsetzung der Trägerpauschale zum 1. Januar 2013
abgeleitet (bitte ausführlich darlegen)?
Grundlage des Preisermittlungsverfahrens des Statistischen Bundesamtes
bildete die Preiserhebung der Verbraucherpreisstatistik für den Berichtsmonat Juni
2012. Verwendet wurden die Einzelangaben der Erhebungsposition
„Lehrgangsgebühr einer Volkshochschule, Preis für eine Doppelstunde eines Sprachkurses
von gängiger Anzahl von Doppelstunden (z. B. Englisch, Grundkurs)“. Die
Preismeldungen der Verbraucherpreisstatistik umfassen Eingangstests,
Lehrmaterial und Prüfungen bzw. Zertifizierungen, soweit diese Bestandteil des
Kurses sind. Erfasst werden die Preise so wie sie von den Kursteilnehmern zu
bezahlen sind. Aus den Daten errechnete das Statistische Bundesamt
Durchschnittspreise für eine Unterrichtseinheit (Gruppenunterricht) à 45 Minuten.
Die Auswertung wies schließlich für 16 Bundesländer das durchschnittliche
Preisniveau für eine Unterrichtseinheit (45 Minuten) in einem
Gruppensprachkurs aus. Der Median lag bei 2,94 Euro. Hierauf basiert der am 1. Januar 2013
neu eingeführte Kostenerstattungssatz.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/16017. Wie viele Vor-Ort-Prüfungen bzw. sonstige Überprüfungen von wie vielen
Trägern mit welcher Zielsetzung und welchen Ergebnissen und
Konsequenzen gab es im Jahr 2012 bzw. im bisherigen Jahr 2013 (bitte
möglichst konkret ausführen)?
Im Jahr 2012 wurden 3 477 Vor-Ort-Prüfungen bei 1 107 verschiedenen
Kursträgern und im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2013 insgesamt 1 331 Vor-
Ort-Prüfungen bei 503 verschiedenen Kursträgern durchgeführt.
Bei festgestellten Auffälligkeiten (ggf. Unregelmäßigkeiten) zu den geforderten
Qualitätsstandards werden von den Regionalkoordinatoren/-innen die
geeigneten und erforderlichen Sanktionsmaßnahmen gegenüber den betroffenen
Kursträgern ergriffen. Diese beinhalten je nach Fallgestaltung eine Ermahnung,
Auflage, Abmahnung, Begrenzung der Zulassung, Versagung der Folgezulassung
bis hin zum Widerruf der Zulassung (vgl. auch Antwort zu Frage 28).
18. Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträgerlizensierungen wegen
Honoraren unter 18 Euro bzw. neuerdings 20 Euro (bitte differenzieren) gab es im
Jahr 2012 bzw. im bisherigen Jahr 2013 (bitte die absolute und relative
Zahl der betroffenen Träger, der betroffenen Lehrkräfte bzw. der von
diesen Trägern angebotenen Kurse nennen), und wie viele der bislang nur
einjährig erteilten Zulassungen wurden nach Ablauf der Jahresfrist erneut
verlängert?
Im Jahr 2012 wurden 42 Kursträgerzulassungen für die verkürzte Dauer von
einem Jahr erteilt, weil die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
vorgesehene Vergütungsuntergrenze für Honorarlehrkräfte von seinerzeit 18 Euro
als Voraussetzung für eine mehrjährige Zulassung nicht erfüllt wurde. Dies
entsprach einem Anteil von rund 3,1 Prozent aller zugelassenen
Integrationskursträger. Im Jahr 2013 wurden 35 Kursträgerzulassungen für die Dauer eines
Jahres erteilt, weil die Vergütungsuntergrenze von 20 Euro nicht erreicht wurde.
Dies entspricht einem Anteil von 2,7 Prozent aller aktuell zugelassenen
Integrationskursträger. Dabei handelt es sich in 33 Fällen um eine Folgezulassung. Im
Ergebnis ist damit im Jahr 2013 ein Rückgang von 17 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr im Bereich der einjährigen Zulassungen wegen Unterschreitung der
festgesetzten Vergütungsuntergrenze festzustellen.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des von ihr genannten
geltenden „Mechanismus gegen Lohndumping“ (Bundestagsdrucksache
17/10067, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu
Frage 25) in § 20 Absatz 2 der Integrationskursverordnung (IntV) angesichts
der im Integrationskursbereich gezahlten Honorare, die zuletzt immer
noch deutlich unterhalb des vor Einführung der Integrationskurse im Jahr
2005 geltenden Niveaus lagen und die von Betroffenen als
hochproblematisch angesehen werden (vgl. Kurzgutachten zum Finanzierungssystem
der Integrationskurse von der Rambøll Management Consulting GmbH,
S. 9), und warum werden keine verbindlichen Vorgaben für ein
Mindesthonorar zur Verhinderung von Lohndumping und zur Sicherung einer
hohen Qualität des Unterrichts gemacht, obwohl die Bundesregierung dies
für zulässig hält (vgl. ebd.)?
Die Bundesregierung hält die Anwendung der Honorargrenze für effektiv, um
Lohndumping im Bereich der Integrationskurse zu verhindern und die
Kursqualität zu sichern. Das in der Frage genannte Finanzierungsgutachten stammt aus
dem Jahr 2009. Seitdem hat sich der Kostenerstattungssatz von 2,35 Euro auf
nunmehr 2,94 Euro erhöht und die Honorargrenze stieg von 15 Euro auf
20 Euro.
Drucksache 18/160 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.,
Bundestagsdrucksache 17/1536, vom 30. April 2010, zu Frage 16 verwiesen
20. Wie hat die Bundesregierung auf das Schreiben des Aufsichtsrats der
Volkshochschule (VHS) Osnabrück vom 14. Mai 2013 reagiert (das unter
anderem an das Bundesministerium des Innern – BMI –, das BAMF und
den Integrationsbeirat adressiert war), und welche Schlussfolgerungen
und Konsequenzen zieht sie – hiervon unabhängig – im Einzelnen
insbesondere aus den darin enthaltenen Feststellungen, wonach
Die Bundesregierung hat das Schreiben des Aufsichtsrates der Volkshochschule
Osnabrück beantwortet.
a) der Unmut der Integrationskursleitenden mit den immer höheren
Qualifikationsanforderungen gewachsen sei, da die Vergütung ihrer Arbeit
mit dieser Entwicklung keineswegs Schritt gehalten habe,
b) Kursleitende eine Anhebung der Honorare lediglich als
Zwischenschritt und im Endeffekt eine Anstellung mit sozialer Absicherung
fordern,
Die im Schreiben aufgeführten Feststellungen der Lehrkräfte zur Vergütung und
deren Anstellungsforderung betreffen das Vertragsverhältnis zwischen
Lehrkräften und Trägern, deren Ausgestaltung der Vertragsfreiheit unterliegt und
entsprechend von Seiten der Bundesregierung nicht unmittelbar beeinflusst werden
kann.
c) der Aufsichtsrat der VHS Osnabrück für diese Forderungen
Verständnis habe, sich zu einer Finanzierung aus dem Etat der VHS aber
außerstande sehe, weil eine auch nur annähernde Gegenfinanzierung
durch den Bund – auch nach der Anhebung der Trägerpauschale auf
2,96 Euro – nicht gegeben sei,
Die Bundesregierung kann die finanzielle Ausstattung einzelner Träger nicht
beurteilen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der unter
Berücksichtigung des durchgeführten Preisermittlungsverfahrens festgesetzte
Kostenerstattungssatz eine solide Finanzierung der Träger ermöglicht. Des Weiteren
hängt deren Finanzlage u. a. auch von der vom Kursträger angebotenen Zahl der
Kurse, dem wöchentlichen Stundenumfang der Kurse und der
Kursteilnehmerzahl ab.
d) es aufgrund der schlechten Bezahlung und mangelnden Perspektiven
im Integrationskursbereich jetzt schon erhebliche
Nachwuchsprobleme und immer weniger geeignete Lehrkräfte gebe, so dass es immer
schwerer werde, die erreichten Qualitätsstandards und ein dem Bedarf
entsprechendes Angebot aufrechtzuerhalten?
Es liegen der Bundesregierung keine konkreten Anhaltspunkte vor, dass bei
gegenwärtig über 20 000 zugelassenen Lehrkräften ein flächendeckendes und
qualitativ hochwertiges Angebot an Integrationskursen nicht gewährleistet werden
kann.
21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Positionspapier der Integrationskursleiterinnen und
Integrationskursleiter beim Paritätischen Bildungswerk (PBW) LV Bremen e. V.
vom 24. September 2012 (offener Brief, unterzeichnet von knapp 40
Lehrkräften des PBW, dem PBW selbst, der VHS Bremen, der Gewerkschaft,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/160Erziehung und Wissenschaft – GEW – Landesverband Bremen sowie
Vertreterinnen und Vertretern bzw. Sprecherinnen der Initiative Bildung
Prekär, des DaZ-Netzwerks und der Aktion Butterbrot), und insbesondere die
darin enthaltenen Feststellungen bzw. Forderungen, wonach
a) es eine Kluft gebe „zwischen unserer Qualifikation, dem öffentlichen
Interesse und dem berechtigten Qualifikationsanspruch des BAMF auf
der einen und der prekären Beschäftigungsform und der niedrigen
Vergütung auf der anderen Seite“ (keine soziale Absicherung, keine
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub, keine
Arbeitslosenversicherung, Verpflichtung zur Kranken- und Rentenversicherung
ohne Arbeitgeberzuschuss usw.),
b) oft weit über 30 Unterrichtsstunden für ein existenzsicherndes
Nettoeinkommen im Integrationskursbereich erforderlich seien (Vor- und
Nachbereitung des Unterrichts werden nicht bezahlt, für die
unbezahlte Ferienzeit muss vorgearbeitet werden), während Lehrende an
(Berufs-) Schulen mit 25 bzw. 27 Unterrichtseinheiten ein deutlich
höheres Einkommen erzielten,
c) eine längere Krankheit die Existenz bedrohe und Altersarmut aufgrund
der niedrigen Einkommen die Folge sei,
d) „Dozentinnen, die durch eine/n Partner/in finanziell abgesichert sind,
[…] ihren Teilnehmerinnen das antiquierte Rollenmodell der finanziell
abhängigen dazuverdienenden Ehefrau vor[leben]“,
e) die hochqualifizierten Lehrkräfte eine Anstellung in festen
Arbeitsverhältnissen (mit 26 Wochenstunden und 19 Stunden Vor- und
Nachbereitungszeit) zu einer gerechten Entlohnung entsprechend ihrer
Qualifikation gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder „TV-L“ fordern?
Der Inhalt des offenen Briefes spiegelt die Forderung nach einem starken und
stabilen Tarifsystem wider. Entsprechende Forderungen sind im Hinblick auf die
Privatautonomie der Kursträger zuvorderst an die Tarifpartner zu richten.
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass Sprachkursträger,
insbesondere solche, die ihre Lehrkräfte angemessen bezahlen möchten,
aufgrund einer als unzureichend erachteten Finanzierung durch den Bund
insolvent gehen oder gegangen sind oder an einen Ausstieg aus dem
Integrationskursbereich denken oder dies vollzogen haben?
Dem Bundesamt liegen keine Erkenntnisse zu den Gründen vor, weshalb
einzelne Kursträger aus dem Integrationskursbereich aussteigen oder insolvent
werden.
23. Welche neuen Erkenntnisse oder Urteile gibt es zur möglichen
scheinselbständigen Beschäftigung von Integrationskurslehrkräften, und wie
beurteilt die Bundesregierung dies?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist in die gesamten
Vertragsverhältnisse zwischen Kursträgern und Lehrkräften nicht einbezogen,
insbesondere ist es auch in Gerichtsverfahren nicht als Partei einbezogen oder
beteiligt. Daher kann auch zu Gerichtsentscheidungen keine Aussage getroffen
werden.
24. Inwieweit hält die Bundesregierung die Pauschale für eine
kursbegleitende Kinderbetreuung in Höhe von 14,50 Euro, und zwar unabhängig
davon, ob es sich um eine einfache oder unqualifizierte Kinderbetreuung
Drucksache 18/160 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehandelt, für angemessen und ausreichend, um eine qualifizierte
Kinderbetreuung sicherzustellen (bitte darlegen)?
Das BAMF hat für die Finanzierung der integrationskursbegleitenden
Kinderbetreuung im Jahr 2011 8,3 Mio. Euro und im Jahr 2012 7 Mio. Euro ausgegeben. Die
Ausgaben für das Jahr 2013 liegen bis zum 31. Oktober 2013 bei 5,2 Mio. Euro.
Bei der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung handelt es sich um eine
Leistung, die rein subsidiär zu örtlichen Betreuungsangeboten gewährt wird.
Dies gilt umso mehr nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis dritten Lebensjahr zum 1.
August 2013. Gerade kommunale Einrichtungen gewährleisten durch besonders
kindgerechte Ausstattung und pädagogische Ausrichtung eine optimale
Betreuung der Kinder. Vor diesem Hintergrund wird die derzeitige Pauschale für die
integrationskursbegleitende Kinderbetreuung als ausreichend erachtet.
25. Wie hoch wird das Personal im BAMF vergütet, wenn dies per Honorar
erfolgt (sofern es Unterschiede gibt, bitte beispielhafte Honorarhöhen für
unterschiedliche Tätigkeiten aufführen, und sofern es interne Richtlinien
gibt, bitte diese nennen)?
Personal wird im BAMF nicht per Honorar vergütet. Mitarbeiter, die als
Dozenten im Ausbildungsbereich eingesetzt werden (sog. dienstbegleitender
Unterricht), haben eine Wahlmöglichkeit.
a) Die Unterrichtsstunden werden als Arbeitszeit angerechnet. Es erfolgt keine
Vergütung.
b) Die Unterrichtsstunden werden nicht als Arbeitszeit angerechnet, sondern
vergütet. In diesen Fällen zahlt das BAMF gem. BMI-Erlass Z 4a-002 150-3/1
vom 24. April 2002 eine Lehrvergütung i. H. v. 21,33 Euro pro
Unterrichtsstunde. Mit dieser Pauschale ist auch die Vorbereitungszeit abgegolten, die
ebenfalls nicht als Arbeitszeit gilt.
26. Welche Vorgaben für Vergabeverfahren bzw. für Honorarhöhen gibt es in
den Bundesministerien bzw. Bundesbehörden, konkret etwa im Bereich
des Bundesförderungsdienstes der Bundeswehr?
Rechtsgrundlage für die Durchführung von Vergabeverfahren im Bereich der
Bundesministerien bzw. -behörden sind die allgemeinen Vergabevorschriften
des Bundes. Die wichtigsten Vorschriften in diesem Bereich sind das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV), die Vergabeordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF), die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe
von Leistungen (VOL/A) und die Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Insoweit wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/14370 vom 11. Juli 2013,
verwiesen.
In Bezug auf Honorarhöhen werden keine Vorgaben gemacht, soweit sich aus
dem Nachstehenden nichts anderes ergibt; nach den geltenden
vergaberechtlichen Regelungen erfolgt die Vergabe auch insoweit in einem transparenten
Verfahren im Wettbewerb an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter:
Bundesministerium des Innern
Für die nebenamtliche Lehrtätigkeit zum Beispiel im Rahmen von
Studiengängen an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wird eine
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/160Lehrvergütung nach einer Richtlinie des BMI in Höhe von 21,33 Euro je
Unterrichtsstunde gewährt.
Für Vortragstätigkeiten im Geschäftsbereich des BMI werden Angehörigen des
öffentlichen Dienstes Vortragshonorare gezahlt, die sich nach Schwierigkeit und
Umfang der Vorbereitung richten. Im Regelfall werden bis zu rd. 25 Euro je
Stunde gezahlt. Wissenschaftlich tätige Personen und sonstige hochqualifizierte
Personen mit Spezialkenntnissen sollen im Regelfall nicht mehr als rd. 50 Euro
je Stunde erhalten.
Für Dozententätigkeiten an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
(BAKöV) gelten folgende Regelungen:
Die Vergütung von Dozentenleistungen von Auftragnehmern aus der
öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit des Bundes, der Länder und der
Kommunen sowie von sonstigen Einrichtungen dieser Körperschaften ist in
einer Vergütungstabelle geregelt. Hiernach werden je Stunde bis zu 52 Euro und
je Tag bis zu 282 Euro gezahlt, soweit keine wissenschaftliche Qualifikation
vorausgesetzt wird; ansonsten liegen die Beträge bei bis zu 64 Euro bzw. 435 Euro.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
In der Bundeszollverwaltung/Bundesfinanzdirektion Mitte werden
Dolmetscherleistungen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
vergütet (inbes. nach § 9 Absatz 2 und § 14 JVEG).
Die Vergütung von Gastdozenten der Bundesfinanzakademie (BFA) im BMF
orientiert sich an den Honorarrichtlinien der Akademie. Diese sind bei der
Vergabe von Lehraufträgen verbindlich.
Im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt die Lehrvergütung nach der
Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten in
der Aus- und Fortbildung im Geschäftsbereich des BMF (VV-Lehrvergütung),
in Einzelfällen nach der Honorarrichtlinie der BFA.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das BMAS verlangt bei der Übertragung von Aufgaben auf privatrechtliche
Unternehmen, dass die dort beschäftigten Mitarbeiter im Rahmen der
vergaberechtlichen Möglichkeiten mindestens den einschlägigen Tariflohn erhalten. Diese
Vorgehensweise wird auch von den unmittelbar nachgeordneten Behörden des
Geschäftsbereichs erwartet.
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Die spezielle Frage nach Honorarhöhen für Angehörige der Bundeswehr bei
nebenamtlichen Lehrtätigkeiten bestimmt sich nach der Richtlinie für die
Gewährung von Lehrvergütungen/Vortragshonoraren an nebenamtliche Lehrkräfte/
Vortragendeaus dem Geschäftsbereich des BMVg (Ministerialblatt des BMVg
2012, S. 4 ff.).
Für die Universitäten der Bundeswehr (UniBw) regeln die Richtlinien über
Lehraufträge und Lehrauftragsvergütungen die Honorarhöhen für
Lehrbeauftragte. Je nach wissenschaftlicher Qualifikation können demnach
Lehrveranstaltungen mit einem Höchstbetrag von bis zu 66 Euro je tatsächlich abgehaltener
Einzelstunde vergütet werden.
Im Bereich des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr wird das
Vergabeverfahren neben den eingangs benannten allgemeinen Vergabevorschriften durch
Erlass BMVg PSZ III 5 Az 37-60-01 vom 8. Januar 2010 geregelt.
Honorarhöhen werden dabei nicht vorgegeben.
Drucksache 18/160 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird sich bei der Entlohnung von
Honorarkräften an der Honorarstaffel der BAKÖV orientiert. Unter Honorarkräften sind
im BFD nur externe, außerordentliche Kräfte zu verstehen; die festangestellten
Pädagogen an den Berufsinformationszentren (BIZ) sowie bei den anderen
Zentralstellen werden entsprechend den allgemeinen Tarifbestimmungen bzw. nach
Besoldungsrecht entlohnt. Der Bund zahlt im Rahmen der pädagogischen
Begleitung jeweils nur einen Zuschuss.
In den Jugendfreiwilligendiensten (FSJ/FÖJ und IJFD) gibt es vor dem
Hintergrund der Qualitätssicherung der pädagogischen Begleitung insoweit
Regelungen, als nach dem auf Nr. II. 4. a. (1) und II. 4. e. der Förderrichtlinien
Jugendfreiwilligendienste vom 11. April 2012 (RL-JFD) beruhenden Rundschreiben
des Fachreferats FD 3 vom 22. Mai 2012 im Katalog der zuwendungsfähigen
Positionen aufgeführt ist, dass Personalausgaben für eine pädagogische
Fachkraft der Qualifikationsstufe TVöD E 9 bzw. 10 oder vergleichbar zu den
zuwendungsfähigen Ausgaben gehören. Ebenso wird im Katalog zuwendungsfähiger
Ausgaben für die pädagogische Begleitung im IJFD im Rundschreiben des
Fachreferats FD 3 vom 26. Juli 2012 (beruhend auf Nr. II.4.b. (1) der RL-JFD)
für die pädagogische Kraft als Qualifikationsstufe TVöD E 9 bzw. 10 oder
vergleichbar angegeben.
Weiterhin werden im vorgenannten Rundschreiben vom 22. Mai 2012 als
zuwendungsfähige Ausgabe die Ausgaben für die Personalkosten eines im
pädagogischen Bereich tätigen Bundestutors/einer Bundestutorin angegeben, hier
wird auf die Eingruppierung nach E 13 TVöD oder vergleichbar hingewiesen.
Im gleichen Katalog sind als zuwendungsfähige Ausgaben die Personalkosten
für die Assistenz des Bundestutors/der Bundestutorin aufgenommen; hier wird
als Eingruppierung E 8 TVöD oder vergleichbar genannt.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Das BPA hat im Juni 2012 eine „Honorarordnung für Dozenten bei
Zuwendungsempfängern des BPA“ erstellt, die sich an den Regelungen der BAKöV
orientiert. Die Zuwendungsempfänger werden auf die Anwendung der
Honorarordnung für Dozenten in den entsprechenden Zuwendungsbescheiden
hingewiesen.
27. Welche Erfahrungen gibt es mit dem automatisierten Datenabruf nach § 8
Absatz 1 und 3 IntV, wie häufig wird hiervon Gebrauch gemacht, und
welche neuen Erkenntnisse oder Vorteile haben sich hieraus ergeben (bitte
ausführen)?
Auf der Grundlage von § 8 Absatz 1 und 3 IntV findet zwischen dem Bundesamt
und den Ausländerbehörden sowie den Trägern der Grundsicherung ein
Datenaustausch statt.
Für die Ausländerbehörden besteht seit 2007 die Möglichkeit, über das
sogenannte Web-Service-Verfahren „InGe-Online-ABH“ die nach § 8 Absatz 1 Satz 1
IntV an das Bundesamt zu übermittelnden Daten über eine durch das Bundesamt
bereitgestellte Schnittstelle unmittelbar aus dem bei der Ausländerbehörde
eingesetzten IT-System heraus online zu übermitteln. Bis Ende Oktober 2013 wurde
dieses Verfahren bereits von ca. 450 Ausländerbehörden genutzt.
Die Vorteile des automatisierten Datentransfers liegen vor allem in der
a) Verringerung des Verwaltungsaufwandes für alle Beteiligten – für die
Ausländerbehörden entfällt z. B. die Übersendung der vorher manuell ausgefüll-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/160ten Formulare in Papierform. Dadurch reduzieren sich Papierkosten, Porto
und Wartezeiten,
b) Erhöhung der Datenaktualität und der Datenqualität, u. a. durch die so
genannte „Dublettenprüfung“ beim Bundesamt, welche Doppelverpflichtungen
oder das Nebeneinander von Berechtigung und Verpflichtung für nur eine
Person verhindert.
Durch das Projekt „XAusländer“, welches auf einem standardisierten
Datenaustauschformat auf XML-Basis beruht und an welches gemäß § 99 Absatz 1
Nummer 15 AufenthG i. V. m. § 76a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) alle
Ausländerbehörden gebunden sind, ist das Onlineverfahren nicht mehr nur auf
die einseitige Datenübermittlung durch die Ausländerbehörden ans Bundesamt
beschränkt. Ausländerbehörden haben somit auch zusätzlich die Möglichkeit
des automatischen Auskunftsersuchens gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3
Satz 2 IntV. Diese Anwendung erhöht den Anwendernutzen der
Ausländerbehörden erheblich.
Der offizielle Start für die Umstellung von „InGe-Online-ABH“ auf eine
Kommunikation über den Standard „XAusländer“ war der 1. November 2013. Nach
Abschluss der gegenwärtig noch laufenden Pilotphase wird angestrebt, alle
Ausländerbehörden in einem Übergangszeitraum von sechs Monaten sukzessive
um- bzw. anzuschließen.
Im Laufe des Jahres 2015 ist geplant, auch die Träger der Grundsicherung an das
Verfahren InGe-Online anzuschließen.
28. Wie viele Widerrufe der Trägerzulassung nach § 20b Absatz 1 IntV gab es
im Jahr 2012 bzw. im laufenden Jahr 2013 (bitte soweit möglich nach den
Nummern 1 bis 6 differenziert angeben und nähere Angaben zu den Fällen
machen)?
Im Jahr 2012 wurden insgesamt vier Widerrufe einer Trägerzulassung nach
§ 20b Absatz 1 IntV ausgesprochen: zwei Widerrufe gemäß § 20b Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 IntV (Insolvenzverfahren), zwei Widerrufe wegen Verstoßes
gegen Auflagen und Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides gemäß
§ 20b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IntV. Im Jahr 2013 wurden bislang fünf
Trägerzulassungen nach § 20b Absatz 1 IntV widerrufen: vier Widerrufe gemäß
§ 20b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IntV wegen Verstoßes gegen Auflagen und
Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides, teilweise auch gemäß § 20b
Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 IntV wegen Verletzung von Mitarbeiterrechten. In
einem Fall wurde die Zulassung gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 IntV
wegen Unzulänglichkeiten bei der Prüfungsabnahme entzogen.
29. Wie viele Verdachtsfälle eines Abrechnungsbetrugs von
Sprachkursträgern gibt es bis heute, und welche Ergebnisse haben die strafrechtlichen
Ermittlungen infolge der bisherigen diesbezüglichen Strafanzeigen nach
Kenntnis der Bundesregierung erbracht?
Bisher fanden in insgesamt fünf Fällen strafrechtliche Ermittlungen gegen
Kursträger wegen Betrugs zum Nachteil des BAMF gemäß § 263 des
Strafgesetzbuchs statt. In drei Fällen wurde das Strafverfahren durch einen
Einstellungsbeschluss gegen Erteilung einer Geldauflage gemäß § 153a der
Strafprozessordnung beendet. In zwei Fällen sind die staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. In zwei weiteren Verdachtsfällen steht eine
Strafanzeige wegen Betrugs zum Nachteil des BAMF unmittelbar bevor.
Drucksache 18/160 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode30. In welcher Weise hat sich das BAMF an der methodisch-didaktischen
Fortbildung der Lehrkräfte, die für Alphabetisierungskurse ab dem
1. Januar 2014 weitere Qualifikationsnachweise erbringen müssen,
bislang beteiligt, und welche Zuschüsse wurden hierfür erbracht (bitte genau
darlegen)?
Bis zum Jahr 2012 erfolgte die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in
Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha) nach einem Rahmenpapier, in dem Inhalte in
einfacher Struktur und in festgelegtem Unterrichtsumfang (insgesamt 80
Unterrichtseinheiten) als Grundlage für einzureichende Umsetzungskonzepte
niedergelegt waren. Vor dem Hintergrund der Regelung, nach der ab 1. Januar 2014
nur noch Lehrkräfte mit einer entsprechenden fachlichen Qualifikation und
Eignung in Alphabetisierungskursen unterrichten dürfen, erarbeitete das
Bundesamt 2012 ein neues, erweitertes und aktualisiertes Rahmenpapier für die
ZQ Alpha, das seit dem Jahr 2013 die verbindliche inhaltliche und formale
Grundlage der Umsetzung der Maßnahmen der ZQ Alpha bildet. Im neuen
Papier sind die fünf wichtigsten allgemeinen Unterrichtsprinzipien der ZQ
Alpha niedergeschrieben sowie für jeden der insgesamt 16 inhaltlichen
Bausteine klare thematische Items für die Methodik/Didaktik in der
Alphabetisierung für Migranten festgelegt.
Es gibt 15 vom BAMF akkreditierte Kursträger, die eine ZQ Alpha anbieten.
Das Bundesamt zahlt für eine unverkürzte ZQ (80 Stunden) pro Teilnehmer
750 Euro. Für die erst ab dem Jahr 2014 angebotene verkürzte ZQ (40 Stunden)
werden pro Teilnehmer 375 Euro gezahlt werden. Bislang sind seit
Wiederaufnahme der finanziellen Unterstützung der ZQ Alpha Mitte des Jahres 2012 bis
einschließlich 2013 auf diese Weise 130 Kurse (16 Teilnehmer pro Kurs)
unterstützt worden bzw. werden zurzeit noch unterstützt.
31. Inwieweit hat das BAMF bzw. die Bundesregierung Erfahrungen dazu
gesammelt, wie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Integrations- bzw. Sprachkurse organisiert und entsprechende Lehrkräfte
angestellt und bezahlt werden, in welcher Weise werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Lehrkräfte etwa in Spanien, Dänemark, Schweden,
Österreich oder den Niederlanden beschäftigt und bezahlt, und gibt es in
anderen Mitgliedstaaten nachahmenswerte Anreizsysteme (z. B.
Pauschalvergütung für Erreichung eines bestimmten Sprachziels, unterschiedliche
Zielvorgaben und Pauschalen entsprechend unterschiedlicher
Bildungsstandards usw.)?
Im Rahmen der Vorbereitung einer internationalen Konferenz wurden in einer
EU-weiten Umfrage im Sommer 2012 Daten zu den Sprachfördermaßnahmen
für Zuwanderer in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erhoben. Durch die
Umfrage wurden Erkenntnisse zur sprachlichen Zielsetzung und inhaltlichen
Ausgestaltung der angebotenen Kurse, zu den Voraussetzungen vonseiten der
Teilnehmer, zur Art der Programmförderung sowie zur Qualitätssicherung
gewonnen.
Aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen ist bekannt, dass die Sprachkurse in
den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich organisiert sind und
unterschiedlichen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
unterliegen. Informationen zu der Bezahlung der Lehrkräfte sind aus
Pressemeldungen hinsichtlich Schweden und Dänemark bekannt (MIGAZIN vom 14. Juni
2013). In Dänemark verdienen die Sprachlehrer bis zu 3 750 Euro monatlich, in
Schweden bis zu 3 300 Euro.
32. Wie viele Personen haben einen berufsbezogenen Sprachkurs im Rahmen
des ESF-BAMF-Programms (ESF = Europäischer Sozialfonds) in den
Jahren 2012 bzw. 2013 begonnen, welche Mittel wurden hierfür einge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/160setzt, und wie sind die Zukunftspläne für dieses nach Ansicht der
Bundesregierung überaus erfolgreichen Programms (vgl. Bundestagsdrucksache
17/10067, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu
Frage 41, bitte ausführen)?
Im Rahmen des ESF-BAMF-Programms haben im Jahr 2012 insgesamt 27 114
Personen einen berufsbezogenen Sprachkurs begonnen. Im Jahr 2013 (bis
einschließlich 26. November 2013) waren es 26 391 Personen. Hierfür wurden im
Jahr 2012 rd. 63,8 Mio. Euro an Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds
eingesetzt. Im Jahr 2013 (bis einschließlich 26. November 2013) waren es
62,4 Mio. Euro.
Es ist geplant, das ESF-BAMF-Programm auch in der neuen Förderperiode des
Europäischen Sozialfonds (2014 bis 2020) wieder aufzulegen.
33. Inwieweit wird oder wurde den Empfehlungen des Themenpapiers der
Programmevaluation der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Gemeinnützige
Stiftung des bürgerlichen Rechts des ESF-BAMF-Bundesprogramms zur
arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge
mit Zugang zum Arbeitsmarkt (
www.esf.de, S. 25) gefolgt, die Arbeit mit
Bleibeberechtigten und Flüchtlingen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel in
den Regeldiensten fest und strukturell zu verankern sowie entsprechende
klare Zuständigkeiten, Schulungen der Mitarbeitenden und entsprechend
zusätzliche Ressourcen vorzusehen (bitte ausführen)?
Bei den Empfehlungen handelt es sich um Aussagen aus der Zwischenbilanz des
ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für
Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt (sog. ESF-
Bleiberechtsprogramm).
Alle laufenden Projekte werden bis Ende 2014 verlängert. Einer der
thematischen Schwerpunkte im Rahmen der Sensibilisierung von Arbeitsmarktakteuren
werden zusätzliche Schulungen der Projekte des Bleiberechtsprogramms für
Mitarbeiter der Regeldienste sowie für weitere Akteure des Arbeitsmarktes sein.
34. Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen
Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der
inhaltlichen Aufgabenbereiche bitte so differenziert wie möglich
antworten, d. h. mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgegliedert
sowie bitte auch Vergleichszahlen des Vorjahres nennen)?
Die Personalstruktur des Bundesamtes für das Jahr 2013 ergibt sich aus
nachfolgender Tabelle:
Personalstruktur
(Auf BAMF-Arbeitsplätzen beschäftigtes Personal)
Stand: 1. November 2013 Absolut Relativ Kosten
Amtsleitung inkl. Büro des Präsidenten 19,2 0,9 % 904 781 €
EU-Fonds 69,7 3,4 % 3 284 543 €
Prüfbehörde, Bescheinigungsbehörde 18,5 0,9 % 871 794 €
Zuständige Behörde 51,2 2,5 % 2 412 749 €
Abteilung 1
Personalmanagement, Zentrale Dienstleistungen,
Demographie, Diversity, Informations- und Kommunikationstechnik
265,7 12,8 % 12 520 847 €
Leitung 3,9 0,2 % 183 784 €
Drucksache 18/160 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGruppe 11
Organisationsentwicklung, Personalmanagement, Finanzen,
IT-Management, Softwareentwicklung
128,6 6,2 % 6 060 146 €
Gruppe 12
Zentraler Service, Justiziariat, IT-Betrieb
133,2 6,4 % 6 276 917 €
Abteilung 2
Internationale Aufgaben, Migrationsforschung und -
grundsatzfragen
112,7 5,4 % 5 310 875 €
Leitung 3,7 0,2 % 174 359 €
Gruppe 21
Internationale Aufgaben, Resettlement, Rückkehr
58,4 2,8 % 2 752 042 €
Gruppe 22
Grundsatzfragen der Migration, Migrationsforschung,
Ausländerzentralregister, Statistik
50,6 2,4 % 2 384 474 €
Abteilung 3
Integration
235,9 11,4 % 11 116 552 €
Leitung 6,5 0,3 % 306 306 €
Gruppe 31
Grundsatzfragen der Integration, Bundesweites
Integrationsprogramm, Informationszentrum Integration
34,5 1,7 % 1 625 778 €
Gruppe 32
Sprachliche Bildung, Einbürgerungs- und
Integrationskurstestverfahren, Finanzangelegenheiten
137,3 6,6 % 6 470 125 €
Gruppe 33
Maßnahmen der Integrationsförderung, Jüdische Zuwanderer,
Migrationsberatung
57,6 2,8 % 2 714 342 €
Abteilung 4
Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Sicherheit,
Informationszentrum Asyl und Migration
306,0 14,8 % 14 419 944 €
Leitung 5,9 0,3 % 278 032 €
Gruppe 41
Aufenthaltsangelegenheiten, Informationszentrum Asyl und
Migration
70,4 3,4 % 3 317 530 €
Gruppe 42
Steuerung des Asylverfahrens,
Besondere Verfahren
86,6 4,2 % 4 080 938 €
Gruppe 43
Operative Querschnittsaufgaben,
Sicherheit
143,1 6,9 % 6 743 444 €
Abteilung 5
Durchführung von Asylverfahren, Regionalkoordination der
Integration, Wahrnehmung von Migrationsaufgaben
1 060,7 51,2 % 49 984 427 €
Leitung,
Stabsstelle
11,9 0,6 % 560 776 €
Gruppe MA
Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen
Integration BY, ST, BW, RP, HE, TH, SN
522,0 25,2 % 24 598 728 €
Gruppe MB
Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen
Integration BE, BB, HH, SH, MV, HB, NI, NW
526,8 25,5 % 24 824 923 €
Zwischensumme 2 069,9 100,0 % 97 541 968 €
Stand: 1. November 2013 Absolut Relativ Kosten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/160Zum Vergleich ergibt sich die Personalstruktur des Bundesamtes für das Jahr
2012 aus folgender Tabelle:
Personalstruktur
(Auf BAMF-Arbeitsplätzen beschäftigtes Personal)
Mitarbeiter in der Freistellungsphase Altersteilzeit 57,5 2 709 630 €
Mitarbeiter auf Arbeitsplätzen bei anderen Behörden
beschäftigt (i. d. R. Abordnungen)
18,0 848 232 €
Gesamtsumme 2 145,4 101 099 830 €
Stand: 1. Juni 2012 Absolut Relativ Kosten
Amtsleitung inkl. Leitungsstab 20,3 1,1 % 998 029 €
EU-Fonds 68,6 3,6 % 3 372 650 €
Prüfbehörde, Bescheinigungsbehörde 19,2 1,0 % 943 949 €
Zuständige Behörde 49,4 2,6 % 2 428 702 €
Abteilung 1
Ressourcen und Verwaltung
166,6 8,8 % 8 190 722 €
Leitung 4,9 0,3 % 240 904 €
Z-Referate 161,7 8,6 % 7 949 819 €
Abteilung 2
Internationale Aufgaben, Migrationsforschung und -
grundsatzfragen, Informations- und Kommunikationstechnik, CIO
199,5 10,6 % 9 808 218 €
Leitung 4,7 0,2 % 231 071 €
Gruppe 21
Internationale Aufgaben, -Recht,
Rückkehrförderung,
EU-Finananzkoordination
50,3 2,7 % 2 472 949 €
Gruppe 22
Grundsatzfragen der Migration, Migrationsforschung,
Ausländerzentralregister, Statistik
51,9 2,8 % 2 551 612 €
Gruppe 23
Nationale und internationale IT-Verfahren, Interne und
externe It-Services im Bereich Migration, Integration und
Ausländerwesen
92,6 4,9 % 4 552 586 €
Abteilung 3
Integration
243,4 12,9 % 11 966 518 €
Leitung 6,5 0,3 % 319 566 €
Gruppe 31
Grundsatzfragen der Integration, Bundesweites
Integrationsprogramm, Öffentlichkeitsarbeit Integration
29,3 1,6 % 1 440 505 €
Gruppe 32
Sprachliche Bildung, Einbürgerungs- und
Integrationskurstestverfahren, Finanzangelegenheiten
151,0 8,0 % 7 423 764 €
Gruppe 33
Maßnahmen der Integrationsförderung, Jüdische Zuwanderer,
Migrationsberatung
56,6 3,0 % 2 782 682 €
Abteilung 4
Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Sicherheit,
Informationszentrum Asyl und Migration
282,7 15,0 % 13 898 663 €
Leitung 6,0 0,3 % 294 984 €
Stand: 1. November 2013 Absolut Relativ Kosten
Drucksache 18/160 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode35. Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden nach letztem Stand wie viele
Beschäftigte des BAMF aus welchen Bereichen zur Bearbeitung von
Asylanträgen eingesetzt, welche Aufgaben genau übernahmen diese
Kräfte in welchem Umfang, und welche Auswirkungen hatten diese
Umsetzungen für die Bereiche, denen Personal entzogen wurde?
Mit Stand 1. November 2013 sind 314 Mitarbeiter mit einem Umfang von
283,3 Vollzeitäquivalenten als Entscheider im Asylbereich eingesetzt.
Davon sind 59 Mitarbeiter in einem Umfang von 50,5 Vollzeitäquivalenten
befristet bis 31. Dezermber 2013 aus allen Abteilungen des BAMF
(Zentralreferate und Regionalstellen) vorübergehend zusätzlich als Entscheider im
Asylbereich eingesetzt. Die befristeten Umsetzungen werden durch vorübergehende
Umpriorisierungen in den betroffenen Referaten/Regionalstellen kompensiert.
Gruppe 41
Aufenthaltsangelegenheiten, Informationszentrum Asyl und
Migration
75,7 4,0 % 3 721 715 €
Gruppe 42
Steuerung des Asylverfahrens,
besondere Verfahren
70,5 3,7 % 3 466 062 €
Gruppe 43
Operative Querschnittsaufgaben,
Sicherheit
130,5 6,9 % 6 415 902 €
Abteilung 5
Durchführung von Asylverfahren, Regionalkoordination der
Integration, Wahrnehmung von Migrationsaufgaben
902,9 47,9 % 44 390 176 €
Leitung,
Operatives Controlling
14,5 0,8 % 712 878 €
Gruppe MA
Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen
Integration BY, ST, BW, RP, HE, TH, SN
427,0 22,7 % 20 993 028 €
Gruppe MB
Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen
Integration BE, BB, HH, SH, MV, HB, NI, NW
461,4 24,5 % 22 684 270 €
Zwischensumme 1 884,0 100,0 % 92 624 976 €
Mitarbeiter in der Freistellungsphase Altersteilzeit 86,7 4 262 519 €
Mitarbeiter auf Arbeitsplätzen bei anderen Behörden
beschäftigt (i. d. R. Abordnungen)
16,2 796 457 €
Gesamtsumme 1 986,9 97 683 952 €
Stand: 1. Juni 2012 Absolut Relativ KostenGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]