Entwicklung des Integrationskursangebots und der Beschäftigungsbedingungen für Lehrkräfte im Jahr 2013
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Harald Petzold, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2013 wurde der für die Finanzierung von Integrationskursen maßgebliche Kostenerstattungssatz für Kursträger von 2,54 Euro je Person und Unterrichtseinheit auf 2,94 Euro erhöht. Nach Angaben des Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU Helmut Brandt basierte dies auf einem „Preisermittlungsverfahren des Statistischen Bundesamtes, das Preise von Gruppensprachkursen zum Vergleich herangezogen hat“ (Plenarprotokoll 17/222, S. 27716). Zum 1. März 2013 wurde zudem bestimmt, dass Kursträger Honorare von mindestens 20 (vorher 18) Euro pro Unterrichtseinheit zahlen müssen, um eine langjährige Zulassung erhalten zu können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnt es unter Verweis auf die Vertragsfreiheit und Privatautonomie der Kursträger allerdings ab, verbindliche Mindestvorgaben für ein gerechtes und existenzsicherndes Honorar der Lehrkräfte zu machen (vgl. bereits Bundestagsdrucksache 16/13972, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 5b). Auf Nachfragen musste die Bundesregierung jedoch einräumen, dass verbindliche Honorarauflagen etwa zur Qualitätssicherung und zum Schutz gegen Lohndumping zulässig sind (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6924, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 25 bis 29, und Bundestagsdrucksache 17/10067, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 22 bis 27). Die durchschnittlich gezahlten Honorare für Lehrkräfte im Integrationskursbereich betrugen im Jahr 2011 nach offiziellen Angaben nur noch 18,14 Euro pro Unterrichtseinheit (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6924, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 21) – die hochqualifizierten Fachkräfte im Integrationskursbereich müssen ihre anspruchsvolle und gesellschaftlich wichtige Arbeit also für einen Hungerlohn leisten, der häufig nicht einmal zur nackten Existenzsicherung reicht. Die Arbeit der als Honorarkräfte arbeitenden Lehrkräfte weist nach Auffassung der Fragesteller wesentliche Merkmale einer Scheinselbständigkeit auf. Wenn sich die Bundesregierung der Integrationskurse als „Erfolgsgeschichte“ rühmt (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 27. Dezember 2012), basiert dies auf der prekären Beschäftigung und Ausbeutung der Lehrkräfte.
Die Zahl der neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen ist in diesem Jahr wieder stark angestiegen (vgl. Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2013). Werden die Halbjahreswerte auf das Gesamtjahr hochgerechnet, ergibt sich ein Anstieg um etwa 23 Prozent. Im Jahr 2010 hatte es einen deutlichen Rückgang um etwa ein Fünftel infolge von Sparmaßnahmen gegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6924). Neue Integrationskursteilnehmerinnen und Integrationskursteilnehmer kommen zunehmend aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zuletzt waren es 40,9 Prozent. An der Spitze stehen dabei die Länder Polen, Rumänien und Bulgarien.
Einwanderinnen und Einwanderer aus der Türkei standen mit 8,6 Prozent erstmalig nur noch an zweiter Stelle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie viele Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse wurden bislang im Jahr 2013 erteilt, wie viele neue Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer gab es bislang im Jahr 2013 (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaatsangehörige, Deutsche, nach Rechtsgrundlage bzw. Statusgruppe – Neu-/Altzuwanderer, Verpflichtete/ Freiwillige usw. – nach Kursart, nach Geschlecht differenzieren und jeweils absolute und relative Zahlen nennen)?
Wie hoch waren im Jahr 2013 bislang die Ausgaben für die nachfolgend genannten Bereiche (bitte jeweils auch die Werte für den jeweiligen Vergleichszeitraum des Vorjahres und für das gesamte Jahr 2012 nennen):
a) Intensivkurse,
b) Integrationskurse (660 Unterrichtseinheiten),
c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten),
d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren),
e) Prüfungskosten und Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren),
f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages,
g) Fahrtkostenzuschuss,
h) Befreiung vom Kostenbeitrag,
i) Kinderbetreuung,
j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit,
k) Lehrerqualifizierung,
l) sonstiges,
m)insgesamt, und wofür wurden nicht abgerufene Mittel des Haushaltstitels für Integrationskurse für das Jahr 2012 verwandt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Ausgaben im Integrationskursbereich im Jahr 2013, wie sind signifikante Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr zu erklären, und aufgrund welcher Annahmen wird mit welchen Ausgaben für das Gesamtjahr 2014 gerechnet?
Welche Haushaltsmittel sind für das Jahr 2014 vorgesehen, welche Mittel hält das BAMF für erforderlich, um das Integrationskursangebot entsprechend des Bedarfs aufrechterhalten zu können, d. h. für alle verpflichteten und auch für alle freiwilligen Interessentinnen und Interessenten, die die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen (bitte differenzierte Prognosen und Berechnungen zum voraussichtlichen Bedarf aufführen), und welche Mittel wären erforderlich, um das Angebot ausbauen und verbessern zu können?
Rechnet das BAMF damit, dass die bereitstehenden Finanzmittel angesichts des gestiegenen Bedarfs ausreichen werden (bitte darlegen), konnten in diesem Jahr alle Unionsangehörigen, die Interesse hatten, ohne Wartezeiten und uneingeschränkt zu einem Integrationskurs zugelassen werden, und wie ist die diesbezügliche Prognose für das Jahr 2014 (bitte darlegen)?
Wie begründet die Bundesregierung die laut Meldung der Nachrichtenagentur „epd“ vom 13. November 2013 geplante Kürzung der Mittel für niedrigschwellige Frauenkurse um 60 Prozent (von 1,4 Mio. auf 600 000 Euro)?
a) Wie ist dies mit dem im Nationalen Integrationsplan formulierten Anliegen der Bundesregierung, gerade Migrantinnen mit niedrigschwelligen Angeboten fördern und unterstützen zu wollen, vereinbar?
b) Wie ist dies mit der Selbstverpflichtung des Bundes im Nationalen Integrationsplan, „die 2006 begonnene Öffnung der niedrigschwelligen Frauenkurse auch für Migrantinnenorganisationen als Träger weiter[zu]führen“ (Nummer 3.3) vereinbar?
c) Wie ist dies angesichts der Kritik z. B. des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (ebd.), wonach dieses erfolgreiche Integrationsangebot gerade auch wegen der von der Politik eingeforderten zusätzlichen Angebote für Rumäninnen und Bulgarinnen eher aus- als abgebaut werden müsse, zu begründen?
d) Wie ist dies angesichts der sehr erfolgreichen Bilanz dieser Kurse, mit denen im Jahr 2013 etwa 20 000 Migrantinnen erreicht wurden, die sich nach einer Befragung im Jahr 2012 nach Beendigung des Kurses zu 53 Prozent zu einem Sprachkurs oder einer Weiterbildung entschlossen hatten (epd vom 13. November 2013), zu begründen?
e) Inwieweit hat die Bundesregierung auf die massive Kritik der Träger (vgl. Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 13. November 2013 „Bundesministerium des Innern plant für 2014 drastische Kürzungen bei Frauenkursen für Migrantinnen“) an der geplanten Kürzung reagiert, und bereits von dem Kürzungsplan Abstand genommen?
Welche Mehrkosten wären unter derzeitigen Bedingungen und Annahmen damit verbunden, wenn eine Honorierung von 30 Euro pro Unterrichtseinheit für Lehrkräfte im Integrationskursbereich angestrebt würde, und wie hoch müsste dann in etwa die Trägerkostenpauschale sein (bitte nachvollziehbar darlegen)?
Inwieweit gibt es Überlegungen, Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union einen Rechtsanspruch auf Integrationskursteilnahme durch Gesetzesänderung einzuräumen, und wie viele neue Teilnehmende hatten in den Jahren 2012 bzw. 2013 einen Rechtsanspruch auf Teilnahme?
Wie ist die aktuelle Durchschnittsgröße der Kursgröße, und wie viele der im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 neu begonnenen Kurse waren Teilzeitkurse (bitte nach verschiedenen Kursarten differenzieren und Angaben in Relation zur Gesamtzahl der neu begonnenen Kurse machen)?
Wie war die Verteilung der neuen Sprachkursteilnehmenden auf die einzelnen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen Vorkenntnisse im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 (bitte nach Neu- und Altzuwanderer differenzieren)?
Wie viele Lehrkräfte sind derzeit für Integrationskurse zugelassen, wie viele davon sind derzeit als Kursleitende tätig, wie viele sind fest angestellt, wie viele erhalten Honorare, und wie viele von ihnen sind weiblich?
Wie waren die Ergebnisse der Abschlussprüfungen (Deutschtest für Zuwanderer) im bisherigen Jahr 2013 (bitte differenziert nach erreichtem Sprachniveau in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
Welche neuen Erkenntnisse, Daten oder Einschätzungen und Berichte liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, wie viele der zur Integrationskursteilnahme Verpflichteten dieser Verpflichtung (gegebenenfalls in welchem Zeitraum) nachgekommen sind bzw. welche Gründe dem jeweils entgegenstanden, und welche Erfahrungen oder konkrete Daten liegen der Bundesregierung in Bezug auf die diesbezügliche Gesetzesverschärfung zum 1. Juli 2011 vor (bitte differenziert auf die geänderten Regelungen zum Datenaustausch und Erfahrungen mit bzw. Auswirkungen der Neufassung des § 8 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes eingehen)?
Wie lautet der aktuelle Durchschnittswert der gezahlten Lehrkräftehonorare im Integrationskursbereich, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter 12 Euro pro Unterrichtseinheit (was ist dabei das niedrigste festgestellte Honorar), und wie viele zahlen zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen 16 und 18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen 20 und 22 Euro, zwischen 22 und 25 Euro bzw. über 25 Euro (bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen und darlegen, wie genau diese Angaben erhoben wurden)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Neugestaltung der Trägerpauschale zum 1. Januar 2013 und der Mindesthonorargrenze für langjährige Zulassungen zum 1. März 2013 (bitte im Detail darlegen), welche Auswirkungen sind insbesondere auf gezahlte Löhne und Honorare der Lehrkräfte feststellbar, wie viele hierzu verpflichtete Träger haben eine Anhebung der Honorare dem BAMF gegenüber in welcher Höhe angezeigt, welche Auswirkungen gab es in Bezug auf Kursangebote (z. B. Alphabetisierungskurse), für die zuvor noch eine relativ höhere Pauschale gewährt wurde, wie hat die Bundesregierung diese Fragen evaluiert, und welchen weiteren Handlungsbedarf sieht sie?
Wie verlief das „Preisermittlungsverfahren des Statistischen Bundesamtes, das Preise von Gruppensprachkursen zum Vergleich herangezogen hat“ (Plenarprotokoll 17/222, S. 27716), und wie wurden hieraus Schlussfolgerungen zur Neufestsetzung der Trägerpauschale zum 1. Januar 2013 abgeleitet (bitte ausführlich darlegen)?
Wie viele Vor-Ort-Prüfungen bzw. sonstige Überprüfungen von wie vielen Trägern mit welcher Zielsetzung und welchen Ergebnissen und Konsequenzen gab es im Jahr 2012 bzw. im bisherigen Jahr 2013 (bitte möglichst konkret ausführen)?
Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträgerlizensierungen wegen Honoraren unter 18 Euro bzw. neuerdings 20 Euro (bitte differenzieren) gab es im Jahr 2012 bzw. im bisherigen Jahr 2013 (bitte die absolute und relative Zahl der betroffenen Träger, der betroffenen Lehrkräfte bzw. der von diesen Trägern angebotenen Kurse nennen), und wie viele der bislang nur einjährig erteilten Zulassungen wurden nach Ablauf der Jahresfrist erneut verlängert?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des von ihr genannten geltenden „Mechanismus gegen Lohndumping“ (Bundestagsdrucksache 17/10067, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 25) in § 20 Absatz 2 der Integrationskursverordnung (IntV) angesichts der im Integrationskursbereich gezahlten Honorare, die zuletzt immer noch deutlich unterhalb des vor Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 geltenden Niveaus lagen und die von Betroffenen als hochproblematisch angesehen werden (vgl. Kurzgutachten zum Finanzierungssystem der Integrationskurse von der Rambøll Management Consulting GmbH , S. 9), und warum werden keine verbindlichen Vorgaben für ein Mindesthonorar zur Verhinderung von Lohndumping und zur Sicherung einer hohen Qualität des Unterrichts gemacht, obwohl die Bundesregierung dies für zulässig hält (vgl. ebd.)?
Wie hat die Bundesregierung auf das Schreiben des Aufsichtsrats der Volkshochschule (VHS) Osnabrück vom 14. Mai 2013 reagiert (das unter anderem an das Bundesministerium des Innern – BMI –, das BAMF und den Integrationsbeirat adressiert war), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie – hiervon unabhängig – im Einzelnen insbesondere aus den darin enthaltenen Feststellungen, wonach
a) der Unmut der Integrationskursleitenden mit den immer höheren Qualifikationsanforderungen gewachsen sei, da die Vergütung ihrer Arbeit mit dieser Entwicklung keineswegs Schritt gehalten habe,
b) Kursleitende eine Anhebung der Honorare lediglich als Zwischenschritt und im Endeffekt eine Anstellung mit sozialer Absicherung fordern,
c) der Aufsichtsrat der VHS Osnabrück für diese Forderungen Verständnis habe, sich zu einer Finanzierung aus dem Etat der VHS aber außerstande sehe, weil eine auch nur annähernde Gegenfinanzierung durch den Bund – auch nach der Anhebung der Trägerpauschale auf 2,96 Euro – nicht gegeben sei,
d) es aufgrund der schlechten Bezahlung und mangelnden Perspektiven im Integrationskursbereich jetzt schon erhebliche Nachwuchsprobleme und immer weniger geeignete Lehrkräfte gebe, so dass es immer schwerer werde, die erreichten Qualitätsstandards und ein dem Bedarf entsprechendes Angebot aufrechtzuerhalten?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Positionspapier der Integrationskursleiterinnen und Integrationskursleiter beim Paritätischen Bildungswerk (PBW) LV Bremen e. V. vom 24. September 2012 (offener Brief, unterzeichnet von knapp 40 Lehrkräften des PBW, dem PBW selbst, der VHS Bremen, der Gewerkschaft, Erziehung und Wissenschaft – GEW – Landesverband Bremen sowie Vertreterinnen und Vertretern bzw. Sprecherinnen der Initiative Bildung Prekär, des DaZ-Netzwerks und der Aktion Butterbrot), und insbesondere die darin enthaltenen Feststellungen bzw. Forderungen, wonach
a) es eine Kluft gebe „zwischen unserer Qualifikation, dem öffentlichen Interesse und dem berechtigten Qualifikationsanspruch des BAMF auf der einen und der prekären Beschäftigungsform und der niedrigen Vergütung auf der anderen Seite“ (keine soziale Absicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub, keine Arbeitslosenversicherung, Verpflichtung zur Kranken- und Rentenversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss usw.),
b) oft weit über 30 Unterrichtsstunden für ein existenzsicherndes Nettoeinkommen im Integrationskursbereich erforderlich seien (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts werden nicht bezahlt, für die unbezahlte Ferienzeit muss vorgearbeitet werden), während Lehrende an (Berufs-) Schulen mit 25 bzw. 27 Unterrichtseinheiten ein deutlich höheres Einkommen erzielten,
c) eine längere Krankheit die Existenz bedrohe und Altersarmut aufgrund der niedrigen Einkommen die Folge sei,
d) „Dozentinnen, die durch eine/n Partner/in finanziell abgesichert sind, […] ihren Teilnehmerinnen das antiquierte Rollenmodell der finanziell abhängigen dazuverdienenden Ehefrau vor[leben]“,
e) die hochqualifizierten Lehrkräfte eine Anstellung in festen Arbeitsverhältnissen (mit 26 Wochenstunden und 19 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit) zu einer gerechten Entlohnung entsprechend ihrer Qualifikation gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder „TV-L“ fordern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass Sprachkursträger, insbesondere solche, die ihre Lehrkräfte angemessen bezahlen möchten, aufgrund einer als unzureichend erachteten Finanzierung durch den Bund insolvent gehen oder gegangen sind oder an einen Ausstieg aus dem Integrationskursbereich denken oder dies vollzogen haben?
Welche neuen Erkenntnisse oder Urteile gibt es zur möglichen scheinselbständigen Beschäftigung von Integrationskurslehrkräften, und wie beurteilt die Bundesregierung dies?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Pauschale für eine kursbegleitende Kinderbetreuung in Höhe von 14,50 Euro, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine einfache oder unqualifizierte Kinderbetreuung handelt, für angemessen und ausreichend, um eine qualifizierte Kinderbetreuung sicherzustellen (bitte darlegen)?
Wie hoch wird das Personal im BAMF vergütet, wenn dies per Honorar erfolgt (sofern es Unterschiede gibt, bitte beispielhafte Honorarhöhen für unterschiedliche Tätigkeiten aufführen, und sofern es interne Richtlinien gibt, bitte diese nennen)?
Welche Vorgaben für Vergabeverfahren bzw. für Honorarhöhen gibt es in den Bundesministerien bzw. Bundesbehörden, konkret etwa im Bereich des Bundesförderungsdienstes der Bundeswehr?
Welche Erfahrungen gibt es mit dem automatisierten Datenabruf nach § 8 Absatz 1 und 3 IntV, wie häufig wird hiervon Gebrauch gemacht, und welche neuen Erkenntnisse oder Vorteile haben sich hieraus ergeben (bitte ausführen)?
Wie viele Widerrufe der Trägerzulassung nach § 20b Absatz 1 IntV gab es im Jahr 2012 bzw. im laufenden Jahr 2013 (bitte soweit möglich nach den Nummern 1 bis 6 differenziert angeben und nähere Angaben zu den Fällen machen)?
Wie viele Verdachtsfälle eines Abrechnungsbetrugs von Sprachkursträgern gibt es bis heute, und welche Ergebnisse haben die strafrechtlichen Ermittlungen infolge der bisherigen diesbezüglichen Strafanzeigen nach Kenntnis der Bundesregierung erbracht?
In welcher Weise hat sich das BAMF an der methodisch-didaktischen Fortbildung der Lehrkräfte, die für Alphabetisierungskurse ab dem 1. Januar 2014 weitere Qualifikationsnachweise erbringen müssen, bislang beteiligt, und welche Zuschüsse wurden hierfür erbracht (bitte genau darlegen)?
Inwieweit hat das BAMF bzw. die Bundesregierung Erfahrungen dazu gesammelt, wie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Integrations- bzw. Sprachkurse organisiert und entsprechende Lehrkräfte angestellt und bezahlt werden, in welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung Lehrkräfte etwa in Spanien, Dänemark, Schweden, Österreich oder den Niederlanden beschäftigt und bezahlt, und gibt es in anderen Mitgliedstaaten nachahmenswerte Anreizsysteme (z. B. Pauschalvergütung für Erreichung eines bestimmten Sprachziels, unterschiedliche Zielvorgaben und Pauschalen entsprechend unterschiedlicher Bildungsstandards usw.)?
Wie viele Personen haben einen berufsbezogenen Sprachkurs im Rahmen des ESF-BAMF-Programms (ESF = Europäischer Sozialfonds) in den Jahren 2012 bzw. 2013 begonnen, welche Mittel wurden hierfür eingesetzt, und wie sind die Zukunftspläne für dieses nach Ansicht der Bundesregierung überaus erfolgreichen Programms (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10067, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 41, bitte ausführen)?
Inwieweit wird oder wurde den Empfehlungen des Themenpapiers der Programmevaluation der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts des ESF-BAMF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt (www.esf.de, S. 25) gefolgt, die Arbeit mit Bleibeberechtigten und Flüchtlingen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel in den Regeldiensten fest und strukturell zu verankern sowie entsprechende klare Zuständigkeiten, Schulungen der Mitarbeitenden und entsprechend zusätzliche Ressourcen vorzusehen (bitte ausführen)?
Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der inhaltlichen Aufgabenbereiche bitte so differenziert wie möglich antworten, d. h. mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgegliedert sowie bitte auch Vergleichszahlen des Vorjahres nennen)?
Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden nach letztem Stand wie viele Beschäftigte des BAMF aus welchen Bereichen zur Bearbeitung von Asylanträgen eingesetzt, welche Aufgaben genau übernahmen diese Kräfte in welchem Umfang, und welche Auswirkungen hatten diese Umsetzungen für die Bereiche, denen Personal entzogen wurde?