Möglicher Änderungsbedarf bei Kindergeld und Freibeträgen für Kinder im Jahr 2014
der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Diana Golze, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zur verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung der notwendigen Mehraufwendungen von Eltern für das sächliche Existenzminimum eines Kindes sieht § 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen Freibetrag vor. Er wird ergänzt durch einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Neben diesen Freibeträgen wird die gebotene steuerliche Entlastung auch durch das monatlich ausgezahlte Kindergeld gewährt und gegebenenfalls mit den Ansprüchen aus den Freibeträgen für Kinder verrechnet. Ob die Freibeträge oder das Kindergeld zu einer stärkeren Entlastung führen, ist im Rahmen des geltenden Familienleistungsausgleichs von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängig.
Im kürzlich abgelaufenen Bundestagswahlkampf waren verschiedene Vorschläge zur Reform des Familienleistungsausgleichs eingebracht worden. Unter anderem waren die Einführung eines Familiensplittings, die Anhebung der Freibeträge für Kinder in der Summe auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Erwachsenen sowie die Abschaffung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vorgeschlagen worden. Unabhängig davon ist im Neunten Existenzminimumbericht (Bundestagsdrucksache 17/11425 vom 7. November 2012) festgehalten, dass der derzeit geltende steuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 um 72 Euro anzuheben ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Hält die Bundesregierung unter Beachtung der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung weiterhin an den Berechnungen des Neunten Existenzminimumberichts fest, wonach der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 um 72 Euro anzuheben ist, oder sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Neuberechnung (bitte mit Begründung)?
In welcher Höhe müsste das Kindergeld bei einer Anhebung des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum eines Kindes um 72 Euro für das Jahr 2014 steigen, damit die kritischen Einkommen, bei denen die Entlastung durch Kindergeld und durch Freibeträge für Kinder gleich hoch ausfällt, gegenüber der bisherigen Gesetzeslage im Jahr 2014 identisch bleiben (bitte differenziert nach Kindern angeben)?
Welche Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung) hätte eine Anhebung des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum eines Kindes um 72 Euro ab dem Jahr 2014 (bitte nach Steuerarten und Steuergläubiger differenzieren)?
Welche zusätzlichen Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung) hätte die in der Frage 2 skizzierte Anhebung des Kindergelds ab dem Jahr 2014 (bitte nach Steuerarten, Steuergläubiger und Gewährung nach Bundeskindergeldgesetz differenzieren)?
Sieht die Bundesregierung unabhängig von verfassungsrechtlichen Vorgaben aus ökonomischen und/oder sozialen Gesichtspunkten die Notwendigkeit, die Freibeträge für Kinder in der Summe auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Erwachsenen anzuheben (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die in der Frage 5 beschriebene Anhebung nicht identisch mit einem Familiensplitting ist, da dort keine Gesamtaufteilung der Einkommen auf mehrere Personen durchgeführt wird (bitte mit Begründung)?
In welcher Höhe müsste das Kindergeld bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder in der Summe auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Erwachsenen (Grundfreibetrag im Jahr 2014) steigen, damit die kritischen Einkommen, bei denen die Entlastung durch Kindergeld und durch Freibeträge für Kinder gleich hoch ausfällt, gegenüber der bisherigen Gesetzeslage im Jahr 2014 identisch bleiben (bitte differenziert nach Kinderanzahl angeben)?
Welche Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung) hätte eine Anhebung der Freibeträge für Kinder in der Summe auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Erwachsenen ab dem Jahr 2014 (bitte nach Steuerarten und Steuergläubiger differenzieren)?
Welche zusätzlichen Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung) hätte die in Frage 7 skizzierte Anhebung des Kindergeldes ab dem Jahr 2014 (bitte nach Steuerarten, Steuergläubiger und Gewährung nach Bundeskindergeldgesetz differenzieren)?
Welche Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung, ohne Veränderung der Freibeträge für Kinder) hätte eine Anhebung des monatlichen Kindergelds ab dem Jahr 2014 für das erste und zweite Kind auf 200 Euro, für das dritte Kind auf 207 Euro und für jedes weitere Kind auf 234 Euro (bitte nach Steuerarten, Steuergläubiger und Gewährung nach Bundeskindergeldgesetz differenzieren)?
Inwieweit muss aus verfassungsrechtlicher Sicht bei einer Anhebung des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum des Kindes auch eine Anhebung des Kindergeldes erfolgen (bitte mit Begründung)?
Inwieweit ist es verfassungsrechtlich zulässig, den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ersatzlos abzuschaffen (bitte mit Begründung)?
Inwieweit ist es verfassungsrechtlich zulässig, den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zugunsten einer Erhöhung des Kindergelds abzuschaffen (bitte mit Begründung)?
Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in dem alternierenden System aus Kinderfreibeträgen und Kindergeld gegenüber einem System mit lediglich einem Instrument (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass infolge der Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder die Entlastung mit steigenden Einkommen bei Eltern mit gleicher Kinderanzahl steigt, so dass systemimmanent höhere Einkommen deutlicher stärker entlastet werden (bitte mit Begründung)?
Wäre es verfassungsrechtlich zulässig, bei einer Unterdeckung des sächlichen Existenzminimums des Kindes durch den Freibetrag für das sächliche Existenzminimum lediglich das Kindergeld anzuheben (bitte mit Begründung)?
Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung bei dem derzeitigen System des Familienleistungsausgleichs auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus der aktuellen Evaluation der familienpolitischen Leistungen (bitte mit Begründung)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit der Förderung von Familien und Kindern durch das Kindergeld (bitte mit Begründung und Darstellung)?
Steht Eltern, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, Kindergeld für Stiefkinder gemäß Bundeskindergeldgesetz zu (bitte mit Begründung)?
Unter welchen Fallkonstellationen kann der einem Elternteil zustehende Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes auf den anderen Elternteil übertragen werden (bitte mit Begründung)?
Unter welchen Fallkonstellationen kann der einem Elternteil zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf den anderen Elternteil übertragen werden (bitte mit Begründung)?
Inwieweit erreicht eine Erhöhung des Kindergeldes Eltern, die Sozialleistungen beziehen (bitte mit Begründung und Aufschlüsselung nach den unterschiedlichen Sozialleistungen)?
Wie wird das ausgezahlte Kindergeld im Rahmen der Abrechnung im Länderfinanzausgleich und bei der Verteilung der Steuern berücksichtigt (bitte mit Begründung)?
Wie hoch war das Auszahlungsvolumen für Kindergeld in den Kassenjahren 2005 bis 2012 (bitte nach Jahren und Bundesländern mit Nennung der Fallanzahl differenzieren)?
Wie hoch war das Auszahlungsvolumen für Kindergeld, welches nach dem Bundeskindergeldgesetz in den Kassenjahren 2005 bis 2012 gewährt wurde (bitte nach Jahren und Bundesländern mit Nennung der Fallanzahl differenzieren)?
Für wie viele Kinder erfolgte zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld eine Entlastung durch den Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag gemäß § 32 Absatz 6 EStG, und für wie viele Kinder erfolgte eine Entlastung ausschließlich durch das Kindergeld (bitte nach den Jahren 2004 bis 2012 sowie Grund- und Splittingtabelle unter Angabe der absoluten Fallzahl und des prozentualen Anteils an der Fallzahl differenzieren)?
Wie hoch waren die Steuermindereinnahmen in den Jahren 2004 bis 2012 für die in Frage 26 skizzierten Fälle durch das ausgezahlte Kindergeld, die zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld gewährte Entlastung durch den Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag gemäß § 32 Absatz 6 EStG, und welche Steuermindereinnahmen ergaben sich für die in Frage 26 skizzierten Fälle aus der Entlastung durch den Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag gemäß § 32 Absatz 6 EStG vor Verrechnung mit dem ausgezahlten Kindergeld (bitte nach Jahren, Steuerarten sowie Steuergläubiger differenzieren)?
Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für bzw. gegen eine stärkere Staffelung des Kindergelds nach Anzahl der Kinder als bisher (bitte mit Begründung)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die gesteigerte Staffelung des Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder positiv auf die Entscheidung von gleichgeschlechtlichen Paaren wirkt, sich für mehrere eigene Kinder zu entscheiden (bitte mit Begründung)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die gesteigerte Staffelung des Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder positiv auf die Entscheidung von heterosexuellen Paaren wirkt, sich für mehrere eigene Kinder zu entscheiden (bitte mit Begründung)?
Ist es verfassungsrechtlich geboten, dass bei einer Unterdeckung des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum eines Kindes im Jahr 2014 eine Anhebung des Kinderfreibetrags bereits zum Beginn des Jahres und nicht erst unterjährig mit Rückwirkung umgesetzt wird (bitte mit Begründung)?