Ergebnisse des Zensus 2011 und Auswirkungen auf Kommunen
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte, Roland Claus, Ulla Jelpke, Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland), Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Zensus 2011 war die erste gemeinsame Volkszählung in den Mietgliedstaaten der Europäischen Union. Die Ergebnisse der Bevölkerungszählung wurden im Mai 2013 veröffentlicht. Die ermittelten Einwohnerzahlen sind eine Basis für die Zuweisung von Finanzen an die Kommunen. Weniger Einwohner bedeuten weniger Geld, mehr Einwohner mehr Geld für die jeweilige Kommune. Die Stadt Mannheim muss beispielsweise einen Fehlbetrag von 25 Mio. Euro jährlich verkraften (vgl. Constanze Elter, Handelsblatt vom 19. November 2013, S. 13).
Eine Vielzahl von Kommunen zweifelt die Ergebnisse des Zensus an, weil es erhebliche Unterschiede zwischen der tatsächlichen Einwohnerzahl und den Angaben der Melderegister der Kommunen gibt. Laut Pressemeldungen hat jede zehnte Kommune Widerspruch gegen das Ergebnis des Zensus eingelegt (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 4. August 2013).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie erklären sich die zum Teil extrem hohen Abweichungen der Ergebnisse des Zensus 2011 von den Daten der Melderegister?
Warum sind kleinere Gemeinden hiervon überproportional stark betroffen?
Nach welchem Verfahren wurden die Stichproben hochgerechnet, und warum wurde dieses Verfahren gewählt? Inwieweit gewährleistet das Verfahren die reale Abbildung der tatsächlichen Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner?
Warum sind zwischen dem Stichtag für die Erhebung (9. Mai 2011) und der Veröffentlichung der Ergebnisse (31. Mai 2013) über zwei Jahre vergangen?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kommunen gegen das Zensusergebnis Widerspruch oder Klage eingelegt haben und wie der Stand der Widerspruchsbearbeitung bzw. Klage ist?
Welche Kosten sind durch das Zensusverfahren für Bund, Länder und Kommunen veranschlagt worden, und welche Kosten sind real angefallen (Angaben bitte getrennt nach Bund, Ländern und Kommunen machen)?
Inwieweit treffen Aussagen zu, dass es „keinerlei verbindlichen Kontrollmechanismus für die Volkszählung“ gäbe (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 19. August 2013)?
Welche Möglichkeiten haben Kommunen, Ergebnisse der Volkszählung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, angesichts der Tatsache, dass das Statistische Bundesamt die Herausgabe der Stichproben verweigert (vgl. Handelsblatt vom 19. November 2013)?
Wie ist es verfassungsrechtlich, insbesondere vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Artikels 28 Absatz 2 des Grundgesetzes, zu rechtfertigen, dass gegenüber den Kommunen die Herausgabe der Daten der Stichproben verweigert wird?
Wie ist es verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, dass die Einwohnerzahl in Gemeinden unterschiedlicher Größenklassen nach unterschiedlichen Methoden ermittelt wurde (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 19. August 2013)?