[Deutscher Bundestag Drucksache 18/213
18. Wahlperiode 19.12.2013Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/124 –
Anstehende Entscheidung zur „europäischen Drohne“ auf dem EU-Gipfel
im Dezember 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 19. und 20. Dezember 2013 wird sich der EU-Gipfel zur weiteren
„Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ positionieren. Dort soll der
künftige Einsatz von Drohnen im militärischen und nichtmilitärischen Bereich
entschieden werden, berichtet die „WIENER ZEITUNG“ (26. September
2013) über eine Aussage des Vorsitzenden des EU-Militärkomitees, General
Patrick de Rousiers. Demnach gehe es um „unbemannte Luftfahrzeuge im
Kampf“ sowie ihre Nutzung für Kampfeinsätze der Europäischen Union. Auch
solle die Europäische Union entscheiden, ob Drohnen auch zur
Grenzüberwachung genutzt werden sollen. Entsprechende Forschungsprojekte, etwa zur
Einbindung in das neue Grenzüberwachungssystem EUROSUR, haben dies
bereits technisch und organisatorisch vorbereitet (Telepolis, 13. Mai 2013).
Patrick de Rousiers erklärt weiterhin, seitens der EU-Staaten gebe es die
Bereitschaft, Gruppen von „Drohnen-Anwendern“ festzulegen.
Auf dem Gipfel geht es um die Frage, ob sich die Europäische Union auf die
gemeinsame Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse (MALE =
Medium Altitude Long Endurance) einigen kann. Das Projekt firmiert unter dem
Titel „europäische Drohne“ und scheiterte nach Kenntnis der Fragesteller
bislang unter anderem an einer fehlenden Zusage von Regierungen der
Mitgliedstaaten, nach Ende der Entwicklungsphase entsprechende Drohnen zu kaufen.
Die Konzerne bemängelten in der Vergangenheit, ohne eine Abnahmegarantie
keine Gelder in Forschungen stecken zu können.
Bislang gab es im Wesentlichen zwei konkurrierende Vorhaben: Zum einen
organisieren sich die Rüstungskonzerne BAE Systems (Großbritannien) und
Dassault (Frankreich) zur Forschung und Entwicklung der Drohne „Telemos“.
Ein anderes Konsortium unter Führung des EADS-Konzerns (EADS =
European Aeronautic Defence and Space Company) versuchte indes, eine
„europäische Drohne“ unter dem Namen „Talarion“ einzufädeln. Hierzu hatte EADS
bereits eine Kooperation mit der italienischen Firma Alenia Aermacchi sowie
Turkish Aerospace Industries angebahnt. Mittlerweile wird das Projekt
„Talarion“ als „Future European MALE“ (FEMALE) weiterverfolgt, das um etwa Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. Dezember
2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/213 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeein Drittel größer als die „Talarion“ skaliert sein soll. Inzwischen wurde
bekannt, dass in den Verhandlungen zu einer „Großen Koalition“ zwischen der
CDU, CSU und SPD eine Einigung erzielt wurde, wonach statt der
Beschaffung von israelischen oder US-amerikanischen Kampf- oder
Überwachungsdrohnen eine „europäische Lösung“ bevorzugt würde (NETZPOLITIK, 14.
November 2013). An den Verhandlungen waren auch Staatssekretäre des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beteiligt.
In einem Papier der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) vom 15.
Oktober 2013 wird auch von der Vorsitzenden eine europäische MALE-Drohne
gefordert (
http://eeas.europa.eu/statements/docs/2013/131015_02_en.pdf). Diese
könnte auch im zivilen Bereich genutzt werden. Die Europäische Union solle
sich hierfür insbesondere das Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“
zunutze machen. Angekündigt wird eine „öffentlich-private Partnerschaft“
zwischen Europäischer Kommission, EDA, Mitgliedstaaten und „der Industrie“.
Zur Entscheidung über eine „europäische Drohne“ hatte der Bundesminister
der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, bereits seit längerem Lobbyarbeit
für EADS gemacht (FOCUS Online, 3. August 2012). Der EADS Cassidian-
Chef Bernhard Gerwert kam laut eigener Auskunft hierzu am 10. Dezember
2012 mit dem Bundesminister zu einem Vier-Augen-Gespräch zusammen.
EADS habe laut dem Staatssekretär im BMVg Stéphane Beemelmans „sehr
intensiv bei mir lobbyiert oder geworben“ für das Projekt (stern.de, 31. Juli
2013). Später habe sich Bernhard Gerwert bei ihm für die Unterstützung
bedankt. Nach eigenen Angaben wirbt der Bundesverteidigungsminister seit
Monaten für noch mehr europäische Anstrengungen: Auf seine Initiative hin
befasse sich demnach die EDA mit der Thematik (bmvg.de, 31. Juli 2013).
Gespräche habe er dazu auch mit der Europäischen Kommission und der
Repräsentantin des zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD)
geführt.
Zur Vorbereitung einer gemeinsamen Position zu einer „europäischen Drohne“
befasste sich auch ein Treffen der EU-Verteidigungsminister am 19. November
2013 mit der Thematik einer „europäischen Drohne“ (DefenseNews, 14.
November 2013). Weitere Tagesordnungspunkte seien der Start neuer Programme
und „Roadmaps“ zu unbemannten Systemen. Eine „europäische Lösung“
könne dadurch für die Jahre 2020 bis 2025 anvisiert werden. „DefenseNews“
zitiert eine ungenannte Quelle, wonach die Regierungen Deutschlands,
Frankreichs, Griechenlands, Italiens, der Niederlande, Polens und Spaniens eine
Absichtserklärung (letter of intent) unterzeichnen wollen, um eine „European
MALE RPAS User Community” einzurichten. Ähnlich hatte sich bereits der
deutsche Bundesverteidigungsminister geäußert. Ressourcen würden
gebündelt und Erfahrungen geteilt; gleichzeitig könnten gemeinsame Standards
erarbeitet werden. Laut „DefenseNews“ würden aber gleichzeitig Deutschland,
Österreich, Belgien, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien
ein Programm zur Integration von Drohnen in den allgemeinen Luftraum
verfolgen. Neben gesetzlichen Verfahren müssten hierfür aber insbesondere
Ausweichverfahren entwickelt werden. Ebenfalls von den Verteidigungsministern
geplant sei deshalb eine „politische Erklärung“ zu Zertifizierung und
Lufttüchtigkeit. Zivile Anwendungen könnten dabei von zivilen Forschungen bzw.
umgekehrt profitieren. Die Europäische Kommission finanziert hierzu im Rahmen
ihrer Strategie „Towards a European strategy for the development of civil
applications of Remotely Piloted Aircraft Systems“ entsprechende
Forschungen. Mehrere EU-Einrichtungen, Konzerne und Institute sind im „Single
European Sky Air Traffic Management Research“ (SESAR) zusammengeschlossen,
das als „technologische Säule des europäischen Vorhabens zur Einführung
eines Einheitlichen Europäischen Luftraumes (SES)“ gilt
(Bundestagsdrucksache 17/12136). Deutschland ist Mitglied im zivil-militärischen
„Komitologieausschuss für den Einheitlichen Europäischen Luftraum“
(Bundestagsdrucksache 17/14652) und entsendet einen Vertreter des BMVg sowie des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Öffnung des
Luftraumes über den EU-Mitgliedstaaten für Drohnen war für das Jahr 2016
anvisiert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/213Die Fraktion DIE LINKE. steht für die streng zivile Nutzung von unbemannten
Plattformen. Wir fordern deshalb die sofortige Reißleine für alle großen
Drohnenprojekte der Bundesregierung und der Europäischen Union. Dies gilt für
eine Bewaffnung ebenso wie für die Überwachung oder Spionage.
1. Inwieweit stehen Drohnen beim EU-Gipfel zur weiteren „Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ auf der Agenda, welche Diskussionen
sollen geführt und welche Entscheidungen getroffen werden?
a) Wie haben sich welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich in
die Vorbereitung des Gipfels eingebracht?
b) Welche Papiere wurden hierzu verfasst, an wen waren diese gerichtet,
und wer arbeitete daran mit?
c) Was ist damit gemeint, wenn auf dem Gipfel Gruppen von „Drohnen-
Anwendern“ festgelegt werden sollen (WIENER ZEITUNG vom
26. September 2013), und wie könnten sich diese nach Ansicht der
Bundesregierung konfigurieren?
Unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Systems – UAS) stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht als eigenständiger Punkt auf der
Tagesordnung des Europäischen Rates am 19./20. Dezember 2013. Im Rahmen der
vorbereitenden Arbeiten der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) für den
Europäischen Rat wurden jedoch unbemannte Luftfahrzeuge als ein konkretes Feld
identifiziert, auf dem eine Kooperation zwischen europäischen Staaten
möglicherweise von Nutzen wäre. Diese Einschätzung wurde im Rahmen des
Lenkungsausschusses der Europäischen Verteidigungsagentur am 19. November
2013 durch die Mitgliedstaaten gebilligt. Ob UAS im Rahmen der breit
angelegten Diskussion zur Fortentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, einschließlich des Themas Fähigkeitsentwicklung,
angesprochen werden, ist derzeit nicht zu beantworten, da die Gipfelvorbereitungen noch
nicht abgeschlossen sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9
verwiesen.
d) Inwieweit sind auch die NATO-Einrichtungen AGS Management
Agency (NAGSMA), Board of Directors (BoD) der AGS Management
Organisation (NAGSMO), die Joint Capability Group Unmanned
Aircraft Systems (JCGUAS) oder Integrated Project Team (IPT) für die
Airspace Integration von HALE in die Vorbereitung des EU-Gipfels
involviert?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer Beteiligung der
vorgenannten Gremien an einer Vorbereitung des EU-Gipfels vor.
2. Wie wird sich die Bundesregierung beim EU-Gipfel hinsichtlich des
künftigen Einsatz von Drohnen im militärischen und nichtmilitärischen Bereich
positionieren, und welche Vorschläge werden gemacht?
Fragen zum künftigen Einsatz von UAS sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht Gegenstand des EU-Gipfels im Dezember 2013. Auf die Antwort zu
Frage 1 wird verwiesen.
Drucksache 18/213 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Nutzung unbemannter
Luftfahrzeuge in Kampfeinsätzen (auch der Europäischen Union), und welche
Haltung wird sie hierzu vortragen?
Welche konkreten Vorschläge zur Umsetzung der Haltung wird sie beim
Gipfel einbringen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Wie wird sich die Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung von Drohnen
auch zur Grenzüberwachung positionieren?
a) Inwieweit sollen bei dem Gipfel auch Ergebnisse entsprechender EU-
Forschungsprojekte, etwa zur Einbindung in das neue
Grenzüberwachungssystem Eurosur, thematisiert oder auf deren Grundlage
entschieden werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Polizeiliche Drohnen-Strategie:
Abfluggewicht über 25 Kilogramm“ auf Bundestagsdrucksache 17/13646 – wird
verwiesen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit
entsprechende Themen aus EU-Forschungsprojekten auf dem EU-Gipfel besprochen
werden sollen.
b) Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern Italien
Drohnen des Typs „Reaper“ zur Migrationskontrolle über dem
Mittelmeer einsetzt (auch über die Mitarbeit von Italien und Libyen in der
Grenzsicherungsmission EUBAM Libyen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über einen Einsatz von UAS
des Typs „Reaper“ durch Italien über dem Mittelmeer zur Migrationskontrolle
vor.
EUBAM Libyen unterstützt die libyschen Behörden durch Ausbildung,
Anleitung und Beratung beim Aufbau von Kapazitäten zur verstärkten Sicherung der
Land-, See- und Luftgrenzen Libyens und bei der Ausarbeitung und Umsetzung
einer langfristigen Strategie für ein integriertes Grenzmanagement. UAS werden
dabei nicht eingesetzt.
5. Welche Position wird die Bundesregierung hinsichtlich der gemeinsamen
Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse als „europäische Drohne“
einnehmen?
a) Welche Gespräche hat der Bundesverteidigungsminister hierzu seit
September 2013 mit der Europäischen Kommission, der EDA oder dem
zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) geführt?
Der Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière hat seit
September 2013 hierzu keine direkten Gespräche mit der Europäischen Kommission,
der Europäischen Verteidigungsagentur oder dem Europäischen Auswärtigen
Dienst geführt. Das Thema war jedoch Bestandteil der Erörterungen des
Lenkungsausschusses der Europäischen Verteidigungsagentur am 19. November
2013. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/213b) Welche Mitteilungen mit welchem Inhalt haben Großbritannien,
Frankreich, Italien und Spanien nach Kenntnis der Bundesregierung im
Hinblick auf den Gipfel verfasst?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
c) Inwiefern wird die Bundesregierung vorschlagen, an einem etwaigen
Konsortium zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“ auch EADS
zu beteiligen, und wie begründet sie dies?
Die Bundesregierung hat in der Frage zu UAS MALE noch keine Entscheidung
über eine Beschaffung getroffen, daher kann auch keine Aussage über etwaige
Industriekonsortien getroffen werden.
d) Inwiefern wird sie auf dem Gipfel bzw. im Rahmen von dessen
Vorbereitung auch das von EADS geplante „Future European MALE“
thematisieren?
Das Future European MALE steht nach Kenntnis der Bundesregierung nicht als
eigenständiger Punkt auf der Tagesordnung des Europäischen Rates am 19./20.
Dezember 2013. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Inwiefern hat es auch nach dem 10. Dezember 2012 „Vier-Augen-
Gespräche“ oder sonstige Kontakte mit EADS auf Ebene der Staatssekretäre bzw.
deren Abteilungen hinsichtlich des Projekts „FEMALE“ gegeben?
Ein Informationsaustausch zwischen den Staatssekretären und führenden
Industrievertretern findet statt.
Es gibt derzeit kein Entwicklungs-/Beschaffungsprojekt der Bundeswehr zu
einem als FEMALE bezeichneten Luftfahrzeug.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/14776 verwiesen.
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Papier der
Europäischen Verteidigungsagentur vom 15. Oktober 2013, wonach eine
europäische MALE-Drohne auch im zivilen Bereich genutzt werden
könnte?
Grundsätzlich können MALE UAS auch im zivilen Bereich genutzt werden.
a) Inwiefern hat sie selbst zum Zustandekommen des Papiers beigetragen?
Das Papier vom 15. Oktober 2013 ist der eigenständige Bericht der Hohen
Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Leiterin der Europäischen
Verteidigungsagentur, Lady Catherine Ashton, in Vorbereitung des
Europäischen Rates am 19./20. Dezember 2013. Dieser wurde durch die Staats- und
Regierungschefs beim Europäischen Rat am 13./14. Dezember 2012 in Auftrag
gegeben.
b) Welche Vorhaben zur Entwicklung einer „europäischen Lösung“
könnten nach Ansicht der Bundesregierung im Forschungsrahmenprogramm
„Horizon 2020“ entwickelt werden?
Für die Durchführung des Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“ ist die
Europäische Kommission verantwortlich. Die Bundesregierung hat die im
Dokument enthaltenen Vorschläge zur Kenntnis genommen. Eigene Vorschläge
hierzu sind bislang nicht entwickelt worden.
Drucksache 18/213 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Was ist mit dem Vorschlag der EDA gemeint, eine „öffentlich-private
Partnerschaft“ zwischen Europäischer Kommission, EDA,
Mitgliedstaaten und „der Industrie“ einzurichten, und wie hat sich die
Bundesregierung hierzu bislang positioniert?
Für die Durchführung des Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“ ist die
Europäische Kommission verantwortlich. Die Bundesregierung hat bislang
keine detaillierten Informationen darüber erhalten, wie die im Dokument
enthaltenen Vorschläge konkret umgesetzt werden könnten.
8. Worum handelt es sich beim „Steering Board mandate“ vom April 2013
der EDA (Ratsdokument 15263/13), und inwieweit hat die
Bundesregierung hieran mitgewirkt?
Im Rahmen der Sitzung des Lenkungsausschusses (Steering Board) der
Europäischen Verteidigungsagentur am 23. April 2013 wurden von der EDA mögliche
Beiträge in Vorbereitung des Europäischen Rates im Dezember 2013 präsentiert.
Diese wurden durch den Lenkungsausschuss und damit auch durch die
Bundesregierung gebilligt und damit der EDA das „Mandat“ erteilt, diese Themen
weiter zu verfolgen.
9. Mit welchem Inhalt und Ergebnis standen Drohnen beim Treffen der EU-
Verteidigungsminister am 19. November 2013 auf der Agenda, welche
Diskussionen wurden geführt und welche Entscheidungen oder
Verabredungen getroffen?
a) Wie haben sich welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich
in die Vorbereitung des Treffens eingebracht?
b) Welche Papiere wurden hierzu verfasst, an wen waren diese gerichtet,
und wer arbeitete daran mit?
c) Welche weiteren Programme und „Roadmaps“ zu unbemannten
Systemen wurden diskutiert?
UAS standen beim Treffen der Verteidigungsminister am 19. November 2013
nicht als Tagesordnungspunkt auf der Agenda. Im Rahmen der Sitzung des
Lenkungsausschusses der Europäischen Verteidigungsagentur am gleichen Tag
haben die Verteidigungsminister einem Arbeitsplan zur weiteren Bearbeitung von
UAS in der Europäischen Verteidigungsagentur zugestimmt. Dieser Fahrplan
umfasst die Zertifizierung von UAS, die Integration in den europäischen
Luftraum, die Bestimmung des Bedarfs für ein mögliches europäisches UAS-
Programm und Überlegungen für eine Nutzergemeinschaft der Mitgliedstaaten, die
UAS in der Nutzung haben oder dieses planen.
10. Welcher Ausblick zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit einer „europäischen
Lösung“ wurde beim Treffen der EU-Verteidigungsminister am 19.
November 2013 diskutiert, und hält die Bundesregierung die Aussagen für
realistisch (bitte begründen)?
a) Welche Diskussionen hinsichtlich der Verteilung von
Entwicklungskosten für eine „europäische Drohne“ wurden geführt, und welche
Verabredungen wurden getroffen?
b) Welche Diskussion zu bewaffneten Fähigkeiten wurden geführt?
c) Welche Position nahm die Bundesregierung hierzu ein?
d) Wie wurde dies seitens der anderen Beteiligten kommentiert?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/213Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Eine Diskussion zum Thema fand
am 19. November 2013 nicht statt.
11. Worum handelt es sich beim „letter of intent“, den laut Medienberichten
angeblich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Griechenlands,
Italiens, der Niederlande, Polens und Spaniens unterzeichnet haben bzw.
unterzeichnen wollen?
a) Worin bestünde die Zielsetzung einer demnach ebenfalls anvisierten
„European MALE RPAS User Community”?
b) Welche Vorschläge haben welche Behörden der Bundesregierung
hierzu gemacht?
Der Letter of Intent ist eine Absichtsbekundung zur Einrichtung einer European
MALE RPAS User Group in der Europäischen Verteidigungsagentur. Dieser
schlägt folgende Ziele vor:
● Unterstützung des Austauschs von Informationen und der Kooperation
zwischen den beteiligten Staaten, die solche Systeme betreiben bzw. in der
Zukunft betreiben wollen,
● Austausch operationeller Erfahrungen und von „Best Practices“ in der
Nutzung sowie die Verbesserung der Interoperabilität über Verfahren und
Übungen,
● Identifizieren von Kooperationspotentialen in den Bereichen Übung und
Ausbildung, Logistik, Instandhaltung sowie in Doktrinen und Konzepten.
Ein Entwurf des Letter of Intent wurde durch die Europäische
Verteidigungsagentur erstellt und durch die zeichnenden Nationen geprüft, darunter auch
Deutschland. In der Erarbeitung des Letter of Intent wurden durch Deutschland
keine eigenen Vorstellungen eingebracht.
12. Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung politisch weiterhin an die
„Declaration of Intent“ mit Frankreich zur gemeinsamen Entwicklung eines
MALE UAS gebunden (Bundestagsdrucksache 17/14776)?
Sofern sich die deutschen und französischen Planungen hinsichtlich mittel- und
langfristiger MALE-UAS-Aktivitäten hinreichend harmonisieren lassen, stellt
eine gemeinsame MALE-UAS-Entwicklung eine Option für eine langfristige
MALE-UAS-Lösung dar.
13. Vor dem Hintergrund, dass im Februar 2012 die Regierungen
Großbritanniens und Frankreichs mit Verweis auf das Lancaster House Agreement
von 2010 feststellten, „our planned cooperation on UAS within a long
term strategic partnership framework (is) aimed at building a sovereign
capability shared by our two countries“, und es über die Teilnahme
Großbritanniens an dem jetzt von Deutschland und Frankreich thematisierten
Projekt auch im Nachgang zum Verteidigungsministertreffen am 19.
November 2013 widersprüchliche Informationen gibt, fragen wir die
Bundesregierung, was die Erkenntnisse der Bundesregierung über die Haltung
Großbritanniens zum deutsch-französischen Vorstoß sind?
In welchem Maße ist BAE Systems beim Zustandekommen des jetzigen
Vorschlags involviert?
Erkenntnisse über die Haltung Großbritanniens zum deutsch-französischen
Vorstoß liegen der Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 18/213 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Aus welchem Grund hatte sich der Bundesverteidigungsminister im Mai
2013 „eigeninitiativ mit einem Schreiben an die Europäische Kommission
gewandt“ und einen „Meinungsaustausch über gemeinsame
Rahmenbedingungen der Zulassung von UAS in Europa und über die Integration von
UAS in den kommenden Einheitlichen Europäischen Luftraum“
anzuregen, und was hat sich daraus bis heute ergeben (Bundestagsdrucksache
17/14776)?
Durch die Initiative des Bundesministers der Verteidigung gegenüber der
Europäischen Kommission sollte dem auf Arbeitsebene bereits begonnenen Prozess
zur Harmonisierung des Betriebes und des Zulassungswesens für UAS in
Europa ein neuer Impuls gegeben werden.
Frankreich startete auf europäischer Ebene eine Initiative mit dem Ziel, den
Betrieb und das Zulassungswesen für UAS in Europa zu harmonisieren.
Diese Initiative wurde durch Deutschland unterstützt, da zusätzlich zu den
Zulassungsaspekten die Luftfahrzeuge betreffend deren Betrieb im Europäischen
Luftraum sowie das Air Traffic Management betrachtet werden sollen.
Am 4. November 2013 fand ein Treffen der diese Initiative unterstützenden
Nationen statt, um einen Vorschlag für die weitere Bearbeitung des unter Regie der
EDA durchzuführenden Projektes zu erarbeiten.
Hierbei wurden die folgenden Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeitet:
● Analyse, ob die aktuell gültigen European Military Airworthiness
Requirements (EMARs) die Zulassungskriterien für UAS in vollem Umfang
abdecken, und wenn nötig den Anpassungsbedarf unter Berücksichtigung der von
den beteiligten Nationen gemachten Erfahrungen definieren (bis Ende 2014).
● Anpassung der betroffenen EMARs und der Schnittstellendokumente zu den
anderen Handlungsfeldern.
Der oben genannte Vorschlag wurde im Rahmen der allgemeinen politischen
Erklärung zur Zulassung und Lufttüchtigkeit, die im Rahmen des EDA-
Lenkungsausschusses in Formation der Verteidigungsminister am 19. November 2013
unterzeichnet wurde, mitberücksichtigt.
15. Auf welchen „diversen Ebenen zwischen dem Bundesministerium der
Verteidigung und europäischen Einrichtungen“ waren Zulassungsfragen
einer „europäischen Drohne“ seit Januar 2013 „regelmäßig Gegenstand
von Gesprächen“ (Bundestagsdrucksache 17/14776)?
Im Rahmen von Routinegesprächen mit unseren Partnern findet auch ein
Informationsaustausch auf verschiedenen Ebenen (Minister, Staatssekretäre,
Rüstungsdirektoren etc.) zu laufenden und geplanten Programmen statt.
Besonders im Hinblick auf europäische Zulassungsaktivitäten im
Luftfahrtbereich wurden dabei im Rahmen einer Initiative der EDA auch die Möglichkeiten
hinsichtlich Kooperationen bei UAS erörtert.
16. Worum handelt es sich bei dem Programm zur Integration von Drohnen in
den allgemeinen Luftraum, das laut „DefenseNews“ Deutschland,
Österreich, Belgien, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und
Großbritannien gleichzeitig verfolgen?
Inwiefern trifft es zu, dass von den entsprechenden
Verteidigungsministern geplant sei, eine „politische Erklärung“ zu Zertifizierung und
Lufttüchtigkeit zu veröffentlichen, und welchen Inhalt soll diese haben?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/213Das Programm ermöglicht eine Zusammenarbeit bei der Frage einer Teilnahme
von UAS am allgemeinen Luftverkehr. Konkrete Projektinhalte wurden bislang
nicht definiert. Dazu wurde eine allgemeine politische Erklärung zur
Zertifizierung und Lufttüchtigkeit im Rahmen des EDA-Lenkungsausschusses durch die
Verteidigungsminister am 19. November 2013 unterzeichnet. Hierin wurde die
EDA aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen
relevanten Akteuren die notwendigen Rahmenbedingungen für die Zulassung
militärischer unbemannter Luftfahrzeuge auszuarbeiten, die Umsetzung der
European Airworthiness Military Requirements zu beobachten sowie die Frage zu
untersuchen, inwieweit sich die Erfahrungen in der Standardisierung und
Zulassung militärischer Luftfahrzeuge auf andere militärische Bereiche übertragen
lassen. Hierzu soll die Europäische Verteidigungsagentur bis Ende 2014 einen
Bericht vorlegen.
17. Welche Sitzungen des zivil-militärischen „Komitologieausschusses für
den Einheitlichen Europäischen Luftraum“ haben in den Jahren 2012 und
2013 stattgefunden, wer nahm daran jeweils teil, und welche
Tagesordnung wurde behandelt?
In den Jahren 2012 und 2013 haben folgende Sitzungen des
Komitologieausschusses für den Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single Sky
Committee – SSC) stattgefunden:
SSC/45 15. und 16. März 2012
SSC/46 14. und 15. Juni 2012
SSC/47 15. und 16. Oktober 2012
SSC/48 6. und 7. Dezember 2012
SSC/49 7. und 8. März 2013
SSC/50 11. und 12. Juni 2013
SSC/51 22. und 23. Oktober 2013
SSC/52 17. und 18. Dezember 2013.
An den Sitzungen nehmen regelmäßig ein Vertreter des BMVBS – Referat
LR 23 –, ein Vertreter des BMVg – Referat Pol II 5 oder FüSK I 2 – und ein
Vertreter des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) teil.
Auf den Sitzungen wurden immer wieder Themen zu Leistungsschemata,
Regulierungen die Implementierung betreffend, der Fortschritt bei SESAR (Single
European Sky Air Traffic Management Research Programme) besprochen,
Netzwerkfunktionen diskutiert und Regulierungen von EASA und ICAO bewertet.
18. Welche Treffen der Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems
(JCGUAS) sowie ihrer Arbeitsgruppe „Flight in Non-Segregated Airspace
Working Group“ (FINAS) haben im Jahr 2013 stattgefunden, wer nahm
daran teil, und welche Tagesordnung hatten diese?
Wie lange dauert die Amtszeit der US-Vorsitzenden der JCGUAS sowie
der FINAS (auch kommissarisch)?
Die Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems (JCGUAS) tagte in
2013 vom 24. September bis 26. September. Dabei wurde eine Vielzahl von
Themen erörtert, unter anderem operationelle Erfahrungen im Einsatz von UAS,
Konzept- und Doktrinenentwicklung, Entwicklung von Ausbildungsinhalten,
Terminologie zu UAS, Interoperabilität von UAS (hier insbesondere Führung
sowie Frequenzmanagement), Systementwicklung und Reduzierung techni-
Drucksache 18/213 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodescher Risiken, Austausch über Erfahrungen in der logistischen Versorgung von
UAS, nationale Konzepte und Programme, ein Bericht der FINAS-
Arbeitsgruppe sowie ein Austausch über die Querverbindungen der JCGUAS zu
anderen Aktivitäten in der NATO.
Die FINAS tagte vom 17. September bis zum 19. September 2013. Dabei
wurden insbesondere die ICAO-Annexe 2 (Rules of the Air) und 8 (Airworthiness
of Aircraft) erörtert sowie die Arbeiten des Sense-and-Avoid-Spezialisten-
Teams und der Human Factors Study Group.
Der Vorsitz der JCGUAS wird derzeit seit September 2013 durch die
Vereinigten Staaten von Amerika besetzt. Die Dauer der Amtszeit ist in den Terms of
Reference der Arbeitsgruppe nicht festgelegt. Der Vorsitz der FINAS wird durch
Frankreich wahrgenommen. Zuvor wurde diese Funktion durch Kanada besetzt
(in der Zwischenzeit kommissarisch für einige Monate durch die Vereinigten
Staaten von Amerika). Auch dort ist keine feste Amtszeit festgelegt.
Die entsprechenden Tagesordnungen der vorgenannten Sitzungen sind der
Antwort auf diese Kleine Anfrage als Anlage beigefügt.
Deutsche Vertreter in der JCGUAS sind je ein Vertreter aus Heer, Luftwaffe und
Marine. An Arbeitsgruppen der FINAS sind Vertreter der Wehrtechnischen
Dienststelle für Luftfahrzeuge – Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der
Bundeswehr (WTD 61) – beteiligt.
19. a) Inwiefern will die Bundesregierung dafür eintreten, dass
Waffensysteme, die sich ihr Ziel teilweise alleine suchen und bekämpfen,
international geächtet werden?
Eine Ächtung von Waffensystemen kommt für die Bundesregierung
insbesondere in Betracht, wenn diese in ihrem Design und ihrer Funktionsweise geeignet
sind, gegen das Völkerrecht zu verstoßen. Für den Einsatz jeglicher bewaffneter
Systeme im bewaffneten Konflikt gelten hierbei die allgemeinen Regeln des
Völkerrechts, insbesondere das Regelwerk des humanitären Völkerrechts. Die
beiden tragenden, völkergewohnheitsrechtlich geltenden Grundsätze sind zum
einen das Verbot des Gebrauchs von Waffen, Geschossen oder Material, die
geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen und
zum anderen das Verbot des Gebrauchs von Waffen, Geschossen oder Material,
die nicht zur ständigen Unterscheidung zwischen geschützten Zivilpersonen und
zivilen Objekten einerseits und militärischen Zielen andererseits imstande sind,
mithin unterschiedslos wirken.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind dem Einsatz vollautomatischer
Systeme im bewaffneten Konflikt bereits durch das bestehende humanitäre
Völkerrecht Grenzen gesetzt.
Bei Waffensystemen, die sich unter Beachtung der vorgenannten Grundsätze
ihre Ziele teilweise alleine – aber mit der Rückkoppelung an eine natürliche
Person – suchen und bekämpfen, insbesondere wenn diese gegen Sachen wirken,
muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung
der vorgenannten Grundsätze vorliegen.
b) Inwiefern wird das Bekenntnis „Extralegale Tötungen lehnen wir
kategorisch ab” auch hinsichtlich der Steuerung solcher Einsätze bzw.
deren Beihilfe durch US-amerikanische Einrichtungen von deutschem
Staatsgebiet aufrechterhalten?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Durchführung solcher
Einsätze von US-amerikanischen Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/213c) Wie will die Bundesregierung alle völker- und verfassungsrechtlichen,
alle ethischen und sicherheitspolitischen Fragen hinsichtlich der
Nutzung militärischer Drohnen klären, und welche Schritte sind hierzu
anvisiert?
Zurzeit findet hierzu eine breite gesellschaftliche Diskussion statt. Die
Bundesregierung beteiligt sich an dieser Debatte und wird zu gegebener Zeit die in der
Bundesregierung üblichen Abstimmungsverfahren zu den klärungsbedürftigen
völker- und verfassungsrechtlichen Fragen einleiten.
20. Aus welchem Grund wurden bislang keine „Trainingsflüge“ von Drohnen
der US-Armee in Korridoren zwischen US-Basen über Bayern genehmigt
(Bundestagsdrucksache 18/26)?
In Deutschland existieren keine Korridore zur Nutzung von unbemannten
Luftfahrzeugen (Drohnen) der US-Streitkräfte zwischen den US-Basen.
Zur Sicherstellung einer effizienteren und einsatzorientierten Ausbildung wurde
das Bundesministerium der Verteidigung durch die US-Streitkräfte um Prüfung
zur Einrichtung eines Verbindungskorridors für das unbemannte Luftfahrzeug
HUNTER zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels
gebeten.
In Abstimmung mit der zivilen Flugsicherung wurden zwei Korridore zwischen
den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels innerhalb eines ohnehin
schon bestehenden militärischen Übungsluftraums mit Wirkung zum 25. Juli
2013 eingerichtet.
Als Voraussetzung für eine Genehmigung zur Nutzung dieser Korridore muss
neben der Festlegung der flugbetrieblichen Verfahren auch eine technische
Bewertung des unbemannten Luftfahrzeuges durchgeführt werden.
Die technische Bewertung für das unbemannte Luftfahrzeug HUNTER zur
Nutzung der Korridore erfolgt auf der Grundlage US-amerikanischer
Dokumentationen, die jedoch noch nicht im erforderlichen Umfang vorliegen.
Aufgrund der noch ausstehenden technischen Bewertung wurde eine
Genehmigung noch nicht erteilt.
a) Inwiefern trifft die Aussage eines US-Militärsprechers zu, wonach die
Flüge lediglich wegen schlechten Wetters um einige Tage verschoben
wurden (Bayerischer Rundfunk, 21. Oktober 2013)?
Eine Nutzung der Korridore durch das unbemannte Luftfahrzeug HUNTER fand
aufgrund der fehlenden Genehmigung bisher nicht statt.
b) Wann wird eine Entscheidung über die Genehmigung der Flüge in
Korridoren getroffen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
21. Da weder die Datenschutzbeauftragten des Bundes oder der Bundeswehr
noch die parlamentarische G 10-Kommission für die
datenschutzrechtliche Aufsicht ausländischer „Trainingsflüge“ mit Drohnen in
Deutschland zuständig sind (
http://tinyurl.com/pbkor4l), wer kann dann nach
Ansicht der Bundesregierung entsprechende Aktivitäten der US-Streitkräfte in
Deutschland parlamentarisch oder anderweitig kontrollieren?
Drucksache 18/213 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSofern auch nach Ansicht der Bundesregierung eine derartige Kontrolle
unmöglich ist, wieso wird die Genehmigung für entsprechende Flüge
überhaupt erteilt?
Genehmigungen für die Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge der US-
Streitkräfte werden durch das Bundesministerium Verteidigung erteilt. Diese
Genehmigungen beschränken sich ausschließlich auf die Nutzung im militärischen
Luftraum. Darüber hinaus verfügen die in Deutschland stationierten
unbemannten Luftfahrzeuge der US-Streitkräfte über keine Fähigkeiten zur Aufklärung im
elektromagnetischen Spektrum. Eine Nutzung der optischen Sensorik zu
Aufklärungszwecken während der Transitphasen würde im Rahmen einer zu
erteilenden Genehmigung untersagt.
22. Inwiefern ist es der Bundesregierung mittlerweile bekannt, wie die US-
Basis Ramstein zwar nicht als „Ausgangspunkt (launching point) für den
Einsatz von Drohnen“ genutzt wird (Bundestagsdrucksache 17/14401),
wohl aber als Relaisstation für Funkverbindungen oder zur Steuerung
(Süddeutsche Zeitung, 30. Mai 2013)?
Die Einsätze von UAS der US Air Force werden nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht von der US Air Force Base (AFB) Ramstein aus gesteuert.
Bezüglich der Relaisstation wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23
auf Bundestagsdrucksache 17/14401 verwiesen. Details über
Funkverbindungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
23. Was ergab die Prüfung der Vorabmitteilung der US-amerikanischen
Regierung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs
„Predator“ bzw. „Reaper“, die seit Juni dieses Jahres „hinsichtlich der
wirtschaftlichen und technischen Aspekte“ durch die für die Bearbeitung zuständige
Abteilung AIN des BMVg ausgewertet“ wird (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/14530)?
a) Inwieweit hat es hierzu weitere Korrespondenz zwischen den
zuständigen Behörden der USA und der Bundesregierung gegeben?
Zur Klärung des Letter of Offer and Acceptance (LOA)1 fanden mehrere
Besprechungen zwischen Vertretern der US Air Force, BAAINBw, BMVg sowie
dem Systemhersteller des PREDATOR B, General Atomics (GA), und dessen
deutschen Partner, der Firma RUAG GmbH, statt. Zur Vor- und Nachbereitung
der Besprechungen hat es entsprechende Korrespondenzen gegeben.
b) Welche Kosten werden in dem Dokument für die Beschaffung der
Drohnen und Basistationen genannt?
Der LOA nennt 307 Mio. US-Dollar ohne Umsatzsteuer für die Beschaffung der
Drohnen und Bodenstationen inklusive der Herstellung der Versorgungs- und
Einsatzreife, jedoch ohne die Kosten für die Muster- und Verkehrszulassung des
Systems.
c) Was ergab die Bitte um eine Verlängerung der Angebotsbindefrist
durch das zuständige Referat für Regierungskäufe im Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
1 Das BMVg geht davon aus, dass mit „Vorabmitteilung“ der LOA gemeint ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/213(Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt
an den Abgeordneten Andrej Hunko, 21. August 2013)?
Die Angebotsbindefrist des FMS-Angebots (FMS = Foreign Military Sales)
wird nach derzeitigem Stand am 17. Januar 2014 enden. Eine Verlängerung bis
zum 31. Juli 2014 wurde am 7. November 2013 durch das BAAINBw beantragt.
Die Bestätigung der erneuten Verlängerung durch die US-amerikanische Seite
steht noch aus.
d) Wer gehört dem zuständigen „Projektteam“ an, das mit der
Auswertung befasst ist?
Verfahrensabläufe für die Beschaffung von Ausrüstung der Bundeswehr sind im
Customer Product Management CPM (nov.) festgelegt. Die Bewertung von
Lösungsvorschlägen wird durch das zuständige IPT (Integrierte Projektteam)
vorgenommen. Das vorliegende Angebot wird zurzeit im BAAINBw und in der
Wehrtechnischen Dienststelle 61 ausgewertet.
e) Was ergab die Auswertung einer ähnlichen Offerte aus Israel bezüglich
der Beschaffung von „Heron“-Drohnen?
Sowohl HERON 1 als auch HERON TP sind nach vorliegenden Informationen
grundsätzlich geeignet. Das UAS HERON 1 weist jedoch aufgrund seiner
niedrigeren Leistungsklasse eine deutlich geringere Forderungserfüllung auf. Für
beide Systeme konnte die Zulassbarkeit (Muster- und Verkehrszulassung) bisher
nicht geklärt werden.
24. Welche (Zwischen-)Ergebnisse kann die Bundesregierung zur Ursache
des mittlerweile dritten Absturzes einer Bundeswehr-Drohne des Typs
„Heron“ in Afghanistan machen, die nach Angaben der Bundeswehr „aus
bisher ungeklärter Ursache mit einem Berg kollidierte“ (bundeswehr.de,
9. November 2013)?
Die Unfalluntersuchungen zum Absturz des HERON 1 am 8. November 2013
laufen derzeit noch. Ein belastbares Untersuchungsergebnis zur Unfallursache
wird mit Vorlage des Abschlussberichtes durch die damit beauftragte
Dienststelle General Flugsicherheit in der Bundeswehr erwartet. Der Abschlussbericht
wird jedoch voraussichtlich nicht vor Mai 2014 vorliegen.
a) Inwieweit treffen Berichte zu, wonach es auch Hinweise auf ein
Eindringen in das elektronische Steuerungssystem gebe (THE
AVIONIST, 13. November 2013)?
Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird ein Eindringen in das elektronische
Steuerungssystem von außen als Unfallursache ausgeschlossen.
b) Wer hatte das Gerät bei Start, Landung sowie auf dem Flug gesteuert,
wann und wo fanden etwaige Übergaben der Kontrolle zwischen
privaten Firmen und Militärs statt?
Im Dienstleistungsvertrag ist vorgesehen, dass in der Regel das Fluggerät
HERON 1 von Mitarbeitern des Auftragnehmers gestartet und gelandet wird.
Die Übergabe an den militärischen Piloten in der Startphase und die
Rückübernahme in der Landephase erfolgt innerhalb einer Kontrollzone des Flugplatzes
Mazar-e Sharif in einer Höhe von ca. 1 000 Fuß über Grund.
Die militärischen Piloten wurden bei der Firmenausbildung in Israel für die
Durchführung der Starts und Landungen ausgebildet. Zum Fähigkeitserhalt ab-
Drucksache 18/213 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesolvieren vertragsgemäß auch militärische Piloten im Einsatzzeitraum Starts
und Landungen. So wurde bei der Aufklärungsmission am 8. November 2013
das Fluggerät von einem militärischen Piloten in Verantwortung des
Auftragnehmers gestartet. Im daran anschließenden Flug ab 1 000 Fuß über Grund bis
zum Zeitpunkt des Vorfalls war die Bundeswehr für die Steuerung des HERON 1
zuständig.
c) Welche Kosten entstanden durch den Absturz, und wie werden diese
übernommen?
Durch den Unfall entstanden Kosten in Höhe von 1,73 Mio. Euro.
Da sich der Unfall während eines Einsatzfluges ereignete, bei dem das UAS von
Bundeswehrpersonal gesteuert wurde, sind die Kosten von der Bundeswehr zu
tragen.
25. Was hat die Analyse des Beschlusses des Bundesgerichtshofs zur
Freilassung eines pakistanischen Studenten durch die Bundesanwaltschaft
ergeben, da der Verdacht wegen Spionage im Deutschen Zentrum für Luft- und
Raumfahrt in Bremen nicht haltbar sei (WESER KURIER, 26. Oktober
2013), und welche „Schlüsse für ihr weiteres Vorgehen“ zieht die
Bundesanwaltschaft?
Der Beschluss des Bundesgerichtshofes verneint nur das Bestehen eines
dringenden Tatverdachts im Sinne des § 112 Absatz 1 Satz 1 der
Strafprozessordnung als Voraussetzung für eine Untersuchungshaft.
Er stellt jedoch nicht fest, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine
geheimdienstliche Tätigkeit fehlen. Zum weiteren Fortgang des
Ermittlungsverfahrens äußert sich die Bundesregierung nicht, um den Fortgang der
Ermittlungen nicht zu gefährden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht
der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das
Informationsinteresse des Parlaments hinter die berechtigten Geheimhaltungsinteressen
zurück. Eine weitergehende Auskunft könnte gegebenenfalls
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an
der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und
Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 (343 f.)) Vorrang vor dem parlamentarischen
Informationsinteresse hat.
26. Inwieweit ist das „Grobkonzept zum Aufbau einer militärischen
Luftfahrtbehörde in Deutschland“ mittlerweile in die „Feinausplanung“
übergegangen (Bundestagsdrucksache 17/14652)?
a) Welche neueren Angaben zur Stationierung und Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann die Bundesregierung nun machen?
b) Welche Kontakte hat es hierzu bereits mit dem „Military Airworthiness
Authorities Forum“ der EDA, den beteiligten Military Airworthiness/
Aviation Authorities (MAA) der teilnehmenden europäischen
Nationen oder der European Aviation Safety Agency (EASA) gegeben, und
welchen Inhalt hatten diese?
Die zur Feinausplanung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr eingerichtete
ministerielle Arbeitsgruppe hat der Leitung des BMVg am 29. November 2013
einen Zwischenbericht mit einem Vorschlag zur Feinstrukturplanung des Amtes
vorgelegt. Zum Gesamtergebnis der Feinausplanung wird die Arbeitsgruppe der
Leitung des BMVg bis zum 31. März 2014 abschließend berichten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/213Eine Stationierungsentscheidung wurde noch nicht getroffen.
Die derzeitigen Planungen sehen eine Größenordnung der Behörde von
ca. 400 Dienstposten vor.
Die am Military Airworthiness Authorities Forum der EDA teilnehmenden
Nationen wurden im Rahmen der von der EDA ausgerichteten Military
Airworthiness Conference am 25. September 2013 über den seinerzeitigen
Sachstand zur Einrichtung einer militärischen Luftfahrtbehörde in Deutschland
informiert. Im Rahmen der Konzepterarbeitung besuchten Delegationen des BMVg
die Military Aviation Authorities in den Niederlanden (November 2012), in
Großbritannien (Februar 2013) sowie in Frankreich (September 2013) zu einem
Informationsaustausch. Mit der European Aviation Safety Agency (EASA) fand
ein Informationsgespräch am 12. Dezember 2013 statt.
27. Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 52 des Abgeordneten Andrej Hunko fest, „Im Zusammenhang mit
der Qualifizierungsphase des FSD Euro Hawk hat sich die G10-
Kommission im weitesten Sinne für zuständig erklärt“ (Bundestagsdrucksache
17/14617)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Schreiben
der G10-Kommission an den damals die Antwort gebenden
Parlamentarischen Staatssekretär Christian Schmidt vom 8. Oktober 2013, in dem der
G10-Vorsitzende diese Behauptung als falsch zurückweist?
Auf das Schreiben des Vorsitzenden der G10-Kommission vom 8. Oktober 2013
hat die Bundesregierung diesem geantwortet. Danach war die Antwort der
Bundesregierung an den Abgeordneten Andrej Hunko vom 21. August 2013
(Bundestagsdrucksache 17/14617, Frage 52) nicht darauf gerichtet, die
originären Zuständigkeiten der G10-Kommission zum Ausdruck zu bringen. Diese
ergeben sich aus den Bestimmungen zum Regelungsgegenstand in § 1 des
Artikel 10-Gesetzes und zu den Aufgaben und Befugnissen der G10-
Kommission in § 15 des Artikel 10-Gesetzes.
Es sollte lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass das Bundesministerium
der Verteidigung die G10-Kommission im Zusammenhang mit der
Qualifizierungsphase des Full Scale Demonstrators Euro Hawk informiert hat, ohne dass
eine Beteiligung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit erfolgte.
Anlage
Drucksache 18/213 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/213 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/213 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/213 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]