Auswirkungen der geplanten Abgeltungssteuer auf die Kirchensteuer
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Kirchensteuer wird in Deutschland als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer in Höhe von 8 oder 9 Prozent je nach Bundesland erhoben. Das Kirchensteueraufkommen betrug im Jahr 2005 für die Katholische Kirche 3,977 Mrd. Euro (Quelle: Deutsche Bischofskonferenz) und für die Evangelische Kirche in Deutschland 3,616 Mrd. Euro (Quelle: EKD).
Im Rahmen der Diskussion über eine Unternehmensteuerreform hat sich die Arbeitsgruppe der Koalition gemäß der im Koalitionsvertrag angekündigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen für die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 ausgesprochen.
Laut dem Vorsitzenden der Steuerkommission der Evangelischen Kirche in Deutschland, Adolf Zeitler, kann die Einführung einer Abgeltungssteuer für die beiden Großkirchen zu Mindereinnahmen von bis zu 500 Mio. Euro führen.
Fragen und Antworten9
Wie plant die Bundesregierung, die Abgeltungssteuer auszugestalten?
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der im Rahmen der Unternehmensteuerreform beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies umfasst auch die Prüfung, in welcher Weise den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterworfen würden, erhalten werden kann. Die Bundesregierung befindet sich auch mit den Vertretern der Kirchen im Gespräch. Die erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung zu Einzelheiten des vorgesehenen Gesetzentwurfs und der dabei vorzusehenden Behandlung der Kirchensteuern noch keine Angaben machen.
Welche Mindereinnahmen für die Kirchen erwartet die Bundesregierung durch die geplante Einführung einer Abgeltungssteuer?
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der im Rahmen der Unternehmensteuerreform beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies umfasst auch die Prüfung, in welcher Weise den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterworfen würden, erhalten werden kann. Die Bundesregierung befindet sich auch mit den Vertretern der Kirchen im Gespräch. Die erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung zu Einzelheiten des vorgesehenen Gesetzentwurfs und der dabei vorzusehenden Behandlung der Kirchensteuern noch keine Angaben machen.
Stimmt die Bundesregierung die Pläne zur Einführung einer Abgeltungssteuer mit den Kirchen ab? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der im Rahmen der Unternehmensteuerreform beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies umfasst auch die Prüfung, in welcher Weise den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterworfen würden, erhalten werden kann. Die Bundesregierung befindet sich auch mit den Vertretern der Kirchen im Gespräch. Die erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung zu Einzelheiten des vorgesehenen Gesetzentwurfs und der dabei vorzusehenden Behandlung der Kirchensteuern noch keine Angaben machen.
Plant die Bundesregierung parallel zur Einführung der Abgeltungssteuer Maßnahmen, die Mindereinnahmen bei den Kirchen verhindern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der im Rahmen der Unternehmensteuerreform beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies umfasst auch die Prüfung, in welcher Weise den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterworfen würden, erhalten werden kann. Die Bundesregierung befindet sich auch mit den Vertretern der Kirchen im Gespräch. Die erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung zu Einzelheiten des vorgesehenen Gesetzentwurfs und der dabei vorzusehenden Behandlung der Kirchensteuern noch keine Angaben machen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Banken die Kirchensteuer pauschal auf die Abgeltungssteuer erheben und an einen „Topf“ abführen?
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der im Rahmen der Unternehmensteuerreform beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies umfasst auch die Prüfung, in welcher Weise den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterworfen würden, erhalten werden kann. Die Bundesregierung befindet sich auch mit den Vertretern der Kirchen im Gespräch. Die erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung zu Einzelheiten des vorgesehenen Gesetzentwurfs und der dabei vorzusehenden Behandlung der Kirchensteuern noch keine Angaben machen.
Sollte diese Pauschale nach Ansicht der Bundesregierung auch von Nicht-Kirchenmitgliedern gezahlt werden?
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der im Rahmen der Unternehmensteuerreform beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies umfasst auch die Prüfung, in welcher Weise den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterworfen würden, erhalten werden kann. Die Bundesregierung befindet sich auch mit den Vertretern der Kirchen im Gespräch. Die erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung zu Einzelheiten des vorgesehenen Gesetzentwurfs und der dabei vorzusehenden Behandlung der Kirchensteuern noch keine Angaben machen.
Welche anderen Möglichkeiten für eine Kompensation der Einbußen im Kirchensteueraufkommen gibt es und welche davon zieht die Bundesregierung aus welchen Erwägungen in Betracht?
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der im Rahmen der Unternehmensteuerreform beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies umfasst auch die Prüfung, in welcher Weise den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterworfen würden, erhalten werden kann. Die Bundesregierung befindet sich auch mit den Vertretern der Kirchen im Gespräch. Die erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung zu Einzelheiten des vorgesehenen Gesetzentwurfs und der dabei vorzusehenden Behandlung der Kirchensteuern noch keine Angaben machen.
Fürchtet die Bundesregierung, dass wichtige gesellschaftliche Aufgaben, die die Kirchen mittels der Kirchensteuer finanzieren, durch die zu erwartende Einbuße nicht mehr wahrgenommen werden können, und wie will sie dem begegnen? Falls ja, welche Bereiche würde dies insbesondere betreffen?
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der im Rahmen der Unternehmensteuerreform beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies umfasst auch die Prüfung, in welcher Weise den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterworfen würden, erhalten werden kann. Die Bundesregierung befindet sich auch mit den Vertretern der Kirchen im Gespräch. Die erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung zu Einzelheiten des vorgesehenen Gesetzentwurfs und der dabei vorzusehenden Behandlung der Kirchensteuern noch keine Angaben machen.
Welche positiven Auswirkungen im internationalen Wettbewerb auf den Finanzstandort Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die Einführung einer Abgeltungssteuer?
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der im Rahmen der Unternehmensteuerreform beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies umfasst auch die Prüfung, in welcher Weise den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterworfen würden, erhalten werden kann. Die Bundesregierung befindet sich auch mit den Vertretern der Kirchen im Gespräch. Die erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung zu Einzelheiten des vorgesehenen Gesetzentwurfs und der dabei vorzusehenden Behandlung der Kirchensteuern noch keine Angaben machen.