[Deutscher Bundestag Drucksache 18/270
18. Wahlperiode 07.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/173 –
Vorschlag zur Einbindung militärischer Kapazitäten in die Flüchtlingspolitik der
Europäischen Union im Mittelmeer und zum Einsatz von NATO-Schiffen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach den Schiffsunglücken vor Lampedusa Anfang Oktober 2013 mit
Hunderten Toten hatte auch die Europäische Union neue Maßnahmen eingeleitet. Auf
Vorschlag Italiens wurde die Angelegenheit zunächst beim Treffen der EU-
Innenminister in Luxemburg erörtert (Ratsdokument 16394/13). Im Ergebnis
richteten die Minister eine „Taskforce Mittelmeer“ ein, die von der
Europäischen Kommission geführt wird. Ihr gehören neben den Mitgliedstaaten und
weiteren Agenturen auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) an. Die
„Task Force“ soll Vorschläge für das nächste Innenministertreffen am 5.
Dezember 2013 machen, die dort zunächst beraten und zwei Wochen später auf
dem EU-Gipfel eingebracht werden. Allerdings geht es dabei vor allem um
kurzfristige Maßnahmen, die Migrationsbewegungen auf dem Mittelmeer zu
kontrollieren und einzudämmen.
Mit dem Ratsdokument 16394/13 hat der zivil-militärische Auswärtige Dienst
ein Papier an die Delegationen der Mitgliedstaaten vorgelegt, das eine von der
Europäischen Union geführte Militärmission im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) im Mittelmeer anregt. Dies war
anscheinend am 24. Oktober 2013 von der italienischen Regierung gegenüber
dem EAD vorgeschlagen worden. Italien hatte im Oktober 2013 selbst eine
gemeinsame Operation von Marine, Luftwaffe und Küstenwache gestartet, um
die Überfahrt von Flüchtlingen aus Libyen oder Tunesien zu verhindern. Laut
dem EAD könnte die EU-Militäraktion von einer Kommandozentrale im
britischen Northwood gesteuert werden, die auch die EU-Mission ATALANTA
leitet. Möglich wäre aber auch die Aktivierung eines Hauptquartiers in Rom.
So könnte auch die „Standing NATO Maritime Group 2“ eingebunden werden.
Dabei handelt es sich um einen Flottenverband von sieben Kriegsschiffen, mit
denen die NATO im Mittelmeer kurzfristig einsetzbare Kräfte vorhält.
Der Militäreinsatz könnte laut dem EAD mit FRONTEX (Europäische Agentur
für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union) und der italienischen Operation „Mare Nostrum“
kooperieren. Dort setzt Italien nach Medienberichten bereits Drohnen ein Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Dezember 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/270 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(DefenseNews, 21. Oktober 2013). Der „Mehrwert“ einer militärischen EU-
Operation wird vom EAD vor allem mit besseren Aufklärungskapazitäten
angegeben.
Während die GSVP laut dem EAD nicht für Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in
Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuständig sei, könne sie aber
insbesondere dazu beitragen, deren irreguläre Einwanderung über das Mittelmeer zu
verhindern. Das Militär soll demnach lokale Strukturen festigen und
Überwachungskapazitäten erhöhen („CSDP should focus on supporting in the
development of local capacities in order to fight against illicit trafficking by sea and in
particular THB, but also human smuggling and illegal migration and an
increase of surveillance and interception capabilities, with which capabilities to
save persons in distress would increase as well“).
Dass neue EU-Maßnahmen zur Aufrüstung der Grenzüberwachung zu noch
riskanteren Überfahrten und mithin noch mehr Toten führen könnte, bestätigt
der EAD sogar. Dies würde demnach vor allem zu noch mehr Schmuggel und
„Menschenhandel“ führen. An Überwachungskapazitäten im Mittelmeer
mangelt es aber nicht. Am 2. Dezember 2013 geht das neue
Grenzüberwachungssystem EUROSUR in zunächst 18 Mitgliedstaaten in Betrieb. Bilder und Daten
verschiedener Sensoren werden von „nationalen Koordinierungszentren“ an
den Außengrenzen in Echtzeit übermittelt, FRONTEX in Warschau fungiert als
Hauptquartier. Über das regionale Netzwerk „Seahorse“ zur Überwachung des
Mittelmeers würde auch Libyen indirekt an EUROSUR beteiligt (Ratsdok.
15906/12).
Die Kooperation mit Behörden nordafrikanischer Länder zur
Flüchtlingsabwehr soll nun ausgebaut werden: Die Regierungen könnten nach dem
Vorschlag des EAD ebenfalls militärische Kapazitäten für die vom EAD anvisierte
EU-Operation zur Verfügung stellen. Ihr militärischer Charakter wird vom
EAD sogar gelobt, um Tunesien, Ägypten und Libyen eine Teilnahme
überhaupt zu ermöglichen. Denn die Länder hätten kaum grenzpolizeiliche
Kapazitäten, die auf Hoher See eingebracht werden könnten. So könne die Operation
sogar dazu dienen, entsprechende Fähigkeiten zu entwickeln. Mehrmals wird
die EU-Mission EUBAM Libyen genannt, die jährlich 30 Mio. Euro für den
Aufbau und die Ausbildung einer militärischen Gendarmerie und einer
militärischen Küstenwache zur Grenzüberwachung investiert (euobserver.com,
18. November 2013).
Die EU-Operation im Mittelmeer soll einen „günstigen Moment“ schaffen,
derzeit geführte Gespräche zur Migrationskontrolle zum Abschluss zu bringen:
Mit Marokko und der Türkei wird seit Jahren ein sogenanntes
Rückübernahmeabkommen verhandelt, um Flüchtlinge ungehindert in die Länder
zurückzuschieben, sofern sie über deren Grenzen in Mitgliedstaaten einreisten.
Allerdings weigern sich die beiden Länder, da ihnen im Gegenzug
Zugeständnisse seitens der Europäischen Union fehlen (
www.heise.de, 27. Juni 2013).
Nun schlägt der EAD weitere „finanzielle Unterstützung“ vor, die im Falle der
Türkei an die Syrien-Politik gekoppelt werden müsste. Dies könnte sich
demnach sogar positiv auf die EU-Beitrittsverhandlungen auswirken. Die
Maßnahmen müssten sich laut dem EAD im Übrigen nicht auf das südliche Mittelmeer
beschränken, sondern könnten etwa auf Jordanien ausgeweitet werden.
Im EAD-Papier wird selbst darauf verwiesen, welch hohe politische Brisanz
eine Militärmission im Bereich von Migration und Asyl im Mittelmeer haben
könnte. Gewarnt wird vor einem „negativen medialen Effekt“, wenn etwa
Zeitungen mit Überschriften wie „Festung Europa“ oder „Kriegsschiffe gegen
Flüchtlinge“ aufmachen würden. In der Mitteilung verliert der EAD aber kein
Wort darüber, wie zu verfahren wäre, wenn Schiffe auf offener See vom Militär
aufgebracht würden. FRONTEX Italien und Griechenland übergeben
Flüchtlinge den Behörden Libyens, Tunesiens oder der Türkei, ohne dass Anträge auf
Asyl überhaupt geprüft werden. Für diese menschenrechtswidrige Praxis sind
sie nicht nur von Menschenrechtsorganisationen heftig kritisiert worden (vgl.
www.proasyl.de „Fatal Alliance: EU-Libya Cooperation on the prevention of
illegal immigration“). Flüchtlingsorganisationen haben für diese Praxis den
Terminus „Push back-Operationen“ geprägt. In der gegenwärtig diskutierten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/270„Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von
Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen“ wird diese Politik des
Zurückweisens (Ausschiffung) nach Ansicht der Fragesteller sogar
festgeschrieben (Ratsdok. 15877/13). Es kann kaum erwartet werden, dass ein
Militäreinsatz diese nach Auffassung der Fragesteller menschenrechtswidrige
Praxis korrigieren könnte. Im Gegenteil steht zu befürchten, dass die EU-
Migrationspolitik nun weiter militarisiert wird – die zynische Antwort der
Europäischen Union auf die emanzipatorischen Umbrüche in den Ländern
südlich und östlich des Mittelmeers.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Den politischen Rahmen für die externe Migrationspolitik der Europäischen
Union bildet der 2011 neugefasste EU-Gesamtansatz Migration und Mobilität
(GAMM). Dieser stellt die Zusammenarbeit der EU mit den Herkunfts- und
Transitstaaten von Migranten auf vier Pfeiler: die Förderung von regulärer
Migration, die Eindämmung irregulärer Migration, den Ausbau des
Flüchtlingsschutzes und die enge Verzahnung von Migration und Entwicklung. Die EU-
Mitgliedstaaten ließen sich in ihrer politischen Antwort auf das tragische
Schiffsunglück vor Lampedusa am 3. Oktober 2013 von diesem Rahmen leiten.
Der Europäische Rat bekundete am 24./25. Oktober 2013 seine tiefe Trauer
angesichts der tragischen Ereignisse von Lampedusa am 3. Oktober 2013, bei
denen Hunderte von Menschen auf dramatische Weise im Mittelmeer ums Leben
gekommen sind und die alle Europäer erschüttert haben. Ausgehend von dem
dringenden Erfordernis der Vorbeugung und des Schutzes sowie geleitet von
dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der
Verantwortlichkeiten sollen konsequente Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass
Menschen auf See ihr Leben verlieren und sich solche menschlichen Tragödien
wiederholen.
Der Europäische Rat unterstrich, wie wichtig es sei, dass die eigentlichen
Ursachen der Migrationsströme bekämpft werden, indem die Zusammenarbeit mit
den Herkunfts- und Transitländern – auch durch eine angemessene EU-
Entwicklungsförderung und eine wirksame Rückführungspolitik – verstärkt wird. Er
forderte zudem eine engere Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen
Organisationen in den betreffenden Drittländern, insbesondere mit dem Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und der
Internationalen Organisation für Migration (IOM). Nicht nur im Hoheitsgebiet der EU-
Mitgliedstaaten, sondern auch in den Herkunfts- und Transitländern soll der Kampf
gegen Schleusung und Menschenhandel intensiviert werden. Ferner rief der
Europäische Rat dazu auf, die Aktivitäten von FRONTEX im Mittelmeer und an
den südöstlichen Grenzen der EU zu verstärken. Die rasche Einführung des
neuen Europäischen Grenzüberwachungssystems EUROSUR durch die
Mitgliedstaaten soll entscheidend dazu beitragen, dass Schiffe und illegale
Einreisen entdeckt werden, was dazu beitrage, dass Menschenleben an den
Außengrenzen der EU geschützt und gerettet werden.
Der Europäische Rat ersuchte die „Task Force Mediterranean“, gemäß den
Grundsätzen der Vorbeugung, des Schutzes und der Solidarität vorrangige
Maßnahmen für eine wirksamere kurzfristige Nutzung der europäischen Strategien
und Instrumente festzulegen.
Drucksache 18/270 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie ist das Dokument „Migration Flows in the Southern Neighbourhood
and their External Relations Perspective – Possible Avenues for Dialogue
and Cooperation with Partner Countries, including Options for a CSDP
Operation“ (Ratsdok. 16394/13) nach Kenntnis der Bundesregierung
zustande gekommen?
Vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse vor Lampedusa am 3. Oktober
2013 hat der Rat für Justiz und Inneres am 7./8. Oktober 2013 die Einrichtung
der „Task Force Mediterranean“ (TFM) beschlossen. Die TFM sollte auf der
Grundlage der bestehenden EU-Politiken und Instrumente identifizieren, welche
praktischen Maßnahmen kurzfristig möglich sind, um der
Flüchtlingsproblematik über das Mittelmeer zu begegnen. Zudem hat die italienische Regierung in
einem Schreiben vom 24. Oktober 2013 an die Hohe Vertreterin der
Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton,
angeregt, Optionen für ein verstärktes Engagement der Europäischen Union auch
im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur
Bekämpfung von Schleuserkriminalität im Mittelmeerraum zu prüfen.
2. Wie kam die Einrichtung einer „Taskforce Mittelmeer“ nach Kenntnis der
Bundesregierung zustande, wer hatte den Vorschlag eingebracht, welche
Argumente wurden hierfür vorgetragen, und wie hat sich die
Bundesregierung hierzu positioniert?
Die Einrichtung der TFM kam auf Vorschlag Italiens bei der Tagung des Rates
für Justiz und Inneres am 7./8. Oktober 2013 in Luxemburg wegen der
tragischen Ereignisse vor Lampedusa und der verstärkten Flüchtlingsproblematik
über das Mittelmeer zustande. Deutschland hat die Einrichtung der Task Force
ausdrücklich unterstützt.
3. Mit welchen Abteilungen und welchen Aufgaben nehmen die Europäische
Kommission, die Mitgliedstaaten, der Europäische Auswärtige Dienst und
die EU-Agenturen nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Task Force“
teil?
An den Sitzungen der TFM nahmen die Europäische Kommission mit der
Generaldirektion Inneres, der Europäische Auswärtige Dienst (EAD), die
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen
(FRONTEX), das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), das
Europäische Polizeiamt (Europol) sowie Vertreter aller Mitgliedstaaten teil. Eine Liste
der Teilnehmer mit Angaben zu den jeweiligen Aufgaben liegt der
Bundesregierung nicht vor.
4. Welche Vorschläge hat die „Task Force“ beim Innenministertreffen am
5. Dezember 2013 gemacht, inwiefern wurden diese kontrovers diskutiert,
und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?
Die Europäische Kommission, die die TFM federführend leitete, hat als
Ergebnis der Gespräche die Mitteilung über die Arbeit der Task Force vorgelegt
(COM(2013) 869 final vom 4. Dezember 2013). Die Mitteilung sieht folgende
Handlungsfelder vor: Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Drittländern;
Regionale Schutzprogramme, Neuansiedlung und verstärkte legale Möglichkeiten der
Einreise nach Europa; Bekämpfung von Menschenhandel, Schleuserkriminalität
und organisierter Kriminalität; verstärkte Grenzüberwachung, die für ein
genaueres Lagebild auf See sorgt und zum Schutz und zur Rettung der Leben von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/270Migranten im Mittelmeerraum beiträgt; Unterstützung von Mitgliedstaaten, die
hohem Migrationsdruck ausgesetzt sind, und Solidarität mit ihnen.
Nach Feststellung des Vorsitzes sahen die Mitgliedstaaten als Schwerpunkte die
Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Neuansiedlungen, Regionale
Schutzprogramme, Bekämpfung des Menschenschmuggels, FRONTEX-Einsätze,
Solidarität und Lebensrettung.
Deutschland wies auf die nötige Unterstützung von FRONTEX durch die
Mitgliedstaaten hin und betonte die Notwendigkeit, das geltende EU-Recht wie
z. B. die Rechtsakte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vollständig
umzusetzen.
5. Welche Verabredungen zur Arbeit der „Task Force“ wurden getroffen, und
wie wird sich die Bundesregierung, auch über EU-Agenturen, darin
einbringen?
Nach der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Arbeit der TFM
wird geprüft, welche Ressourcen die beteiligten Akteure im Rahmen der
bestehenden Haushalte für die aufgeführten Maßnahmen zur Verfügung stellen
können. Die Bundesregierung wertet die Mitteilung derzeit aus. Die
beschlossene Intensivierung und Verlängerung der maritimen FRONTEX-koordinierten
„Joint Operations“ befindet sich bereits in der praktischen Umsetzung.
Die Europäische Kommission wird dem Rat und dem Europäischen Parlament
regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der Mitteilung über die
TFM Bericht erstatten.
6. Wann hat die Bundesregierung das Ratsdokument 16394/13 erhalten, in
welchen Bundesbehörden wird es behandelt, und welche (auch vorläufigen)
Bewertungen kann sie hierzu mitteilen?
Das genannte Dokument liegt der Bundesregierung seit dem 19. November 2013
vor. Eine inhaltliche Abstimmung hierzu erfolgt zwischen dem Auswärtigem
Amt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der
Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung. Das Dokument wurde
zudem in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union diskutiert.
Es handelt sich um ein Optionenpapier. Bislang gibt es hierzu keine
weitergehende Beschlussfassung im EU-Rahmen. Die Bundesregierung prüft die
Optionen im Rahmen der vorhandenen EU-Instrumente und ihrer rechtlichen
Grundlagen.
a) Auf welche europarechtlichen Regelungen oder Vereinbarungen würde
sich eine etwaige EU-Militäroperation stützen?
Die Bundesregierung hat in den Beratungen auf europäischer Ebene deutlich
gemacht, dass sie den zivilen Charakter des Grenzschutzes gewahrt sehen
möchte. Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird insoweit verwiesen.
Rechtsgrundlage für die Errichtung einer EU-Militäroperation wären die
Bestimmungen über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik im
Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42ff. EUV).
b) Auf welche Weise trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass
das Papier am 24. Oktober 2013 von der italienischen Regierung
gegenüber dem EAD vorgeschlagen worden war?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Drucksache 18/270 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Italien
die Maßnahme mit seiner Operation „Mare Nostrum“ synchronisieren
will?
Über etwaige Planungen zur weiteren Zukunft der nationalen italienischen
Operation „Mare Nostrum“ liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwieweit Italien hier
bereits Drohnen einsetzt?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Informationen vor.
7. Welche Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint,
wenn der EAD von einer Kommandozentrale im britischen Northwood
und im italienischen Rom spricht, von denen aus die Militäroperation im
Mittelmeer gesteuert werden könnte?
Die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Vereinigte
Königreich Großbritannien und Nordirland, die Hellenische Republik und die
Italienische Republik haben sich verpflichtet, der Europäischen Union bei
Bedarf nationale Kommandostrukturen zur Verfügung zu stellen. Derzeit stellt
Großbritannien das Operative Hauptquartier (OHQ) für die Operation Atalanta
in Northwood.
8. Auf welche technische und organisatorische Weise wäre es nach
Einschätzung der Bundesregierung möglich, auch die „Standing NATO Maritime
Group 2“ in die Operation einzubinden?
Zur Frage einer möglichen Errichtung einer EU-Operation gibt es bislang keine
weitergehende Beschlussfassung im europäischen Rahmen. Über eine etwaige
Einbindung der „Standing NATO Maritime Group 2“ oder dafür erforderliche
technische oder organisatorische Maßnahmen liegen der Bundesregierung vor
diesem Hintergrund keine Informationen vor. Erforderlich wäre eine im
Konsens zu fassende Entscheidung des Nordatlantikrates.
9. Wie wäre dies nach Einschätzung der Bundesregierung politisch zu
bewerten, da es um die Bekämpfung unerwünschter Migration mit
militärischen Mitteln geht?
Die Bundesregierung würde eine solche Einschätzung zu gegebener Zeit und auf
Grundlage konkreter Vorschläge, der vorhandenen EU-Instrumente und ihrer
Rechtsgrundlagen vornehmen. Die Bundesregierung hat in den Beratungen auf
europäischer Ebene deutlich gemacht, dass sie den zivilen Charakter des
Grenzschutzes gewahrt sehen möchte.
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller (und auch des
EAD), dass eine Aufrüstung der Grenzüberwachung zu noch riskanteren
Überfahrten und mithin noch mehr Toten führen könnte (bitte begründen)?
Diese Schlussfolgerung ist der Bundesregierung so nicht bekannt. Im Rahmen
der Sitzungen der TFM wurde lediglich diskutiert, ob eine verstärkte
Überwachung des Mittelmeeres und eine dadurch bedingte Erhöhung der Entdeckungs-
und Rettungswahrscheinlichkeit ggf. auch die Wirkung eines Pull-Faktors und
damit eine steigende Zahl an Überfahrten erzeugen könnte. Die EU und ihre
Mitgliedstaaten sollten aus Sicht der Bundesregierung durch eine Intensivierung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/270der Überwachungsmaßnahmen alle Möglichkeiten nutzen, das Risiko von
Schiffsunglücken mit Flüchtlingen zu verringern. Unter dem Mandat von
FRONTEX sollten allerdings ausschließlich Kräfte eingesetzt werden, die auch
im jeweiligen Heimatstaat mit der Wahrnehmung ziviler, grenzpolizeilicher
Aufgaben betraut sowie hierfür ausgebildet und auch ausgestattet sind. Der
zivile Charakter des Grenzschutzes muss aufrechterhalten werden. Darüber
hinausgehende Überwachungsmaßnahmen einzelner Mitgliedstaaten sollten in
enger Abstimmung mit den FRONTEX-koordinierten Operationen erfolgen.
Zur Bekämpfung der Ursachen der Migrations-/Flüchtlingsströme ist nach
Ansicht der Bundesregierung unter präventiven Gesichtspunkten eine intensivierte
und verbesserte Nutzung der bestehenden Instrumente bei der Zusammenarbeit
mit Herkunfts- und Transitstaaten erforderlich, insbesondere auch die
Einrichtung Regionaler Schutzprogramme für Flüchtlinge.
11. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung verfahren werden, wenn
Schiffe oder Boote mit Flüchtlingen auf offener See vom Militär der EU-
Mitgliedstaaten oder der NATO aufgebracht würden?
a) Welche gesetzlichen Regelungen zur Behandlung der Flüchtlinge
würden greifen?
b) Inwiefern wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung unter
militärischem Kommando einer von der NATO oder Europäischen Union
geführten Operation möglich, Flüchtlinge den Behörden Libyens,
Tunesiens oder der Türkei zu übergeben, ohne dass diese zuvor
europäisches Festland erreicht hätten, um dort etwaige Anträge auf Asyl
stellen zu können?
c) Wie könnten nach Ansicht der Bundesregierung „Push back-
Operationen“ zur nach Auffassung der Fragesteller menschenrechtswidrigen
Zurückweisung auf offener See ausgeschlossen werden?
Die Fragen 11 bis 11c werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Soweit es sich bei Flüchtlingen um Schiffbrüchige in Lebensgefahr handelt,
besteht eine in international verbindlichen Übereinkommen (u. a.
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, Internationales Übereinkommen zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See) festgelegte Verpflichtung zur Rettung,
der sich kein Schiffskapitän entziehen darf.
Bei der weiteren Behandlung der Flüchtlinge/Schiffbrüchigen auf See sind die
Vorgaben des einschlägigen Völkerrechts, insbesondere das anerkannte, aus
Artikel 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
(EMRK) hergeleitete Non Refoulement-Prinzip, welches nach Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auch an Bord von
Staats- oder Kriegsschiffen, deren Flaggenstaat Vertragspartei der EMRK ist,
gilt, sowie der EU-Acquis beim Flüchtlingsrecht uneingeschränkt zu beachten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen.
d) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu in der gegenwärtigen
Diskussion zur „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung von Regelungen für die Überwachung der
Seeaußengrenzen“ (Ratsdok. 15877/13) positioniert?
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, die Überwachung der
Seeaußengrenzen sicherzustellen und hierfür einen verbindlichen Handlungsrahmen für die
von FRONTEX koordinierte Zusammenarbeit der zuständigen Mitgliedstaaten
festzulegen. Die in der Praxis mit diesen Einsätzen zur Überwachung der See-
Drucksache 18/270 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeaußengrenzen verbundenen Such- und Rettungssituationen müssen unter
konsequenter Beachtung der Grund- und Menschenrechte und humanitärer Standards
durchgeführt werden. Die Bundesregierung setzt sich insbesondere dafür ein,
dass die Regelungen zu den präventiven Eingriffsbefugnissen durch einen
ausdrücklichen Hinweis auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie durch eine
verbindliche Rechtsweggarantie ergänzt werden.
e) Inwiefern ist die Bundesregierung mit den gegenwärtigen Einwänden
der EU-Mittelmeeranrainer zu Änderungen der vorgeschlagenen
Artikel 9 (Such- und Rettungssituationen) und Artikel 10 (Ausschiffung)
der Verordnung (Ratsdok. 15877/13) einverstanden, bzw. welche
gegenläufigen Vorschläge hat sie hierzu eingebracht?
Der Beginn des Trilogs mit dem Europäischen Parlament auf Grundlage des am
10. Dezember 2013 durch den Ratsvorsitz vorgeschlagenen Kompromisstextes
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung
von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von
der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen
Zusammenarbeit wurde am 13. Dezember 2013 einstimmig durch alle
Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter befürwortet. Die Bundesregierung
hat jedoch zu einzelnen Regelungen, u. a. zu den Artikeln 9 und 10 des
Verordnungsvorschlags sowie zu drohenden Zuständigkeitsverlagerungen, weiterhin
Bedenken. Sie hat bereits zuvor einen Formulierungsvorschlag u. a. zu Artikel 9
eingereicht, der die bestehenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur
Seenotrettung stärker in den Vordergrund stellt.
12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Trainings für die
militärische libysche Küstenwache im Rahmen von EUBAM Libyen auch
das Aufbringen von Flüchtlingsbooten beinhalten (Libya Herald, 21.
November 2013)?
EUBAM Libyen hat in Zusammenarbeit mit den libyschen Behörden ein
Beratungspapier erstellt, das zur Restrukturierung und Verbesserung der libyschen
Kapazitäten zur Suche und Rettung von Flüchtlingen beitragen soll. Die Mission
führt zudem Ausbildungsaktivitäten in diesem Bereich durch.
a) Inwieweit war oder ist es möglich, im Rahmen der Zusammenarbeit
in EUBAM auch Meldungen zu verifizieren, wonach die libysche
Küstenwache oder Marine auf Flüchtlingsboote geschossen hat (www.
maltatoday.com vom 12. Oktober 2013)?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen kann die Mission
solche Meldungen nicht zuverlässig verifizieren.
b) Wie werden derartige Vorfälle innerhalb von EUBAM thematisiert, um
sie für die Zukunft auszuschließen?
Die Ausbildung der Küstenwache durch EUBAM Libyen zielt auf eine
Professionalisierung der Einsätze der Küstenwache ab. Zudem werden
Menschenrechtsaspekte in die Ausbildung integriert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/27013. Wozu trainieren die eigentlich nur für die Grenzsicherung zuständigen,
neuen militärischen „Border Guards“( Bundestagsdrucksache 17/14417)
im Rahmen von EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung
auch Techniken für Spezialtruppen, darunter etwa das Abseilen oder die
„Rettung von Geiseln“ (Libya Herald, 8. November 2013)?
Der Leiter der Mission EUBAM Libyen entscheidet gemeinsam mit den
libyschen Behörden darüber, welche Ausbildungsaktivitäten EUBAM Libyen für
welche libyschen Grenzschutzeinheiten durchführt.
14. Da die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage keine
Kenntnis über die Einbindung Libyens in das regionale EU-
Grenzüberwachungsnetzwerk „Seahorse Mediterranian“ im Mittelmeer zu haben
vortrug und auch nichts über eine hiermit einhergehende, indirekte
Einbindung in das Grenzüberwachungssystem EUROSUR wusste
(Bundestagsdrucksache 17/14417), welche Schlussfolgerungen zieht sie
mittlerweile aus entsprechenden Angaben im Ratsdokument 15906/12?
a) Was ist der Bundesregierung über die weitere Einbindung von Libyen
in das neue, regionale Überwachungsnetzwerk „Seahorse
Mediterranian“ bekannt?
b) Welche libyschen Lagezentren werden hierfür genutzt?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Lagezentren an italienische
Einrichtungen angebunden werden sollen, und wenn ja, welche
Informationen hat sie darüber?
d) Was ist der Bundesregierung (etwa über die Teilnahme an EUBAM)
darüber bekannt, welchen Fortschritt die Installation eines
satellitengestützten Überwachungssystems für die Land- und Seegrenzen Libyens
genommen hat und wer das System errichtet (REUTERS DEUTSCH-
LAND, 27. November 2013)?
Die Einbindung Libyens in vorhandene regionale Netzwerke gewährleistet und
verbessert den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit
zwischen den an das Mittelmeer angrenzenden EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten
und schafft damit Kapazitäten, die bestehenden Herausforderungen gemeinsam
zu bewältigen. Insbesondere kann aus Sicht der Bundesregierung so das
Lagebewusstsein und die Reaktionsfähigkeit zum Zweck der Aufdeckung,
Prävention und Bekämpfung der irregulären Einwanderung und der
grenzüberschreitenden Kriminalität verbessert werden sowie ein Beitrag zur Gewährleistung des
Schutzes und der Rettung des Lebens von Migranten geleistet werden.
Hinsichtlich der Fragen 14a bis 14d wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage vom 20. November 2013 der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/76, siehe insbesondere die Antworten zu den
Fragen 30 ff., verwiesen.
15. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Aussage des EAD, wonach die GSVP zwar nicht für
Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
zuständig sei, aber insbesondere zur Verhinderung ihrer irregulären
Migration auf dem Mittelmeer beitragen könne?
Die Bundesregierung ist gemeinsam mit ihren europäischen Partnern und dem
Europäischen Auswärtigen Dienst der Auffassung, dass die durch irreguläre
Migration und die damit verbundenen kriminellen Schleuseraktivitäten
entstehenden Risiken für Flüchtlinge im Mittelmeerraum so weit wie möglich
begrenzt werden sollten. Vorhandene EU-Instrumente sollten daher im Rahmen
Drucksache 18/270 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeihrer Einsatzfähigkeit und rechtlichen Grundlagen auf ihre entsprechende
Tauglichkeit geprüft werden. Die Bundesregierung hat in den Beratungen auf
Europäischer Ebene deutlich gemacht, dass sie den zivilen Charakter des
Grenzschutzes gewahrt sehen möchte. Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird
insoweit verwiesen.
16. Wie ist es nach Einschätzung der Bundesregierung gemeint, wenn der
EAD davon spricht, dass eine Militäroperation lokale Strukturen festigen
und Überwachungskapazitäten erhöhen könne („CSDP should focus on
supporting in the development of local capacities in order to fight against
illicit trafficking by sea and in particular THB, but also human smuggling
and illegal migration and an increase of surveillance and interception
capabilities, with which capabilities to save persons in distress would
increase as well“)?
Das Papier des Europäischen Auswärtigen Dienstes enthält Optionen zur
Nutzung von Instrumenten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) der EU im Umgang mit dem Phänomen der irregulären Migration, mit
einem besonderen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Menschenhandel.
Dazu sollte nach Aussage des Europäischen Auswärtigen Dienstes
Unterstützung beim Aufbau lokaler Kapazitäten im Bereich des Grenzschutzes sowie bei
der Entwicklung von Fähigkeiten im Kampf gegen Menschenhandel und
kriminelle Schleuseraktivitäten geleistet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung (auch vorläufig) aus dem Vorschlag des EAD, die Kooperation mit
Regierungen nordafrikanischer Länder zur Überwachung und Patrouille
des Mittelmeers zu suchen?
Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Herkunfts- und
Transitstaaten spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der mit der irregulären
Migration verbundenen Fragen. Die Bundesregierung ist gemeinsam mit ihren
europäischen Partnern und dem Europäischen Auswärtigen Dienst der
Auffassung, dass die durch irreguläre Migration und die damit verbundenen
kriminellen Schleuseraktivitäten entstehenden Risiken für Flüchtlinge im
Mittelmeerraum so weit wie möglich begrenzt werden sollten.
a) Inwiefern befürwortet die Bundesregierung, wenn diese wie vom EAD
vorgetragen, keine grenzpolizeilichen, sondern militärische
Kapazitäten zur Verfügung stellen sollen, da diese im Vergleich zu zivilen
Fähigkeiten besser entwickelt seien?
b) Inwiefern könnte die vom EAD vorgeschlagene Operation nach
Ansicht der Bundesregierung sogar dazu dienen, entsprechende
Fähigkeiten überhaupt zu entwickeln?
Der Europäische Auswärtige Dienst unterstreicht, dass bei der Zusammenarbeit
mit Herkunfts- und Transitstaaten ein umfassender Ansatz verfolgt werden
sollte, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Die Bundesregierung teilt diese
Auffassung. Politische Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Herkunfts-
und Transitstaaten ist der EU-Gesamtansatz für Migration und Mobilität. Dieser
zielt nicht auf die Entwicklung militärischer Kapazitäten. Auf die Antwort zu
Frage 9 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/27018. Auf welche Weise könnte die Operation der Europäischen Union im
Mittelmeer nach Ansicht der Bundesregierung, wie vom EAD vorgetragen,
dabei helfen, sonstige Abkommen mit Mittelmeeranrainern zum
Abschluss zu bringen, darunter etwa Abschiebeabkommen mit Marokko und
der Türkei?
Die Ausführungen des EAD zu einer möglichen GSVP-Operation im
Mittelmeer stehen in keinem Zusammenhang mit dem Rückübernahmeabkommen,
das zwischen der EU und Marokko geplant ist beziehungsweise zwischen der
EU und der Türkei am 16. Dezember 2013 unterzeichnet wurde.
19. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, entsprechende
Maßnahmen müssten sich nicht auf das südliche Mittelmeer beschränken, sondern
könnten etwa auf Jordanien ausgeweitet werden?
Die EU verhandelt derzeit mit dem Haschemitischen Königreich Jordanien über
den Abschluss einer Mobilitätspartnerschaft. Der Textvorschlag der EU für eine
Gemeinsame Erklärung wurde kürzlich auf Ratsebene angenommen. Eine
Mobilitätspartnerschaft würde mit einem Mandat zur Aushandlung eines
Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Jordanien einhergehen. In der
Bundesregierung ist die Frage nach einer deutschen Teilnahme an der geplanten
Mobilitätspartnerschaft mit Jordanien noch nicht abschließend geklärt.
20. Was ist der Bundesregierung über den Zeit- bzw. Fahrplan zum Abschluss
einer „Mobilitätspartnerschaft“ der Europäischen Union mit Tunesien
bekannt, wie hat sie sich in entsprechende Verhandlungen eingebracht, und
wie hat sie sich zu den Vorschlägen positioniert?
Die EU und die Tunesische Republik haben im November in Tunis eine
Einigung über den Abschluss einer Mobilitätspartnerschaft erzielt. Die
Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung wird voraussichtlich im Februar 2014
erfolgen. Im Anschluss wird man sich in einem Annex auf Projektvorschläge einigen.
Die Bundesregierung hat sich von Anfang an konstruktiv und aktiv in die
Verhandlungen eingebracht und eine Teilnahme Deutschlands in Aussicht gestellt.
Tunesien ist nicht nur ein wichtiger politischer Partner, sondern auch ein
bedeutendes Transitland für Migranten.
21. Welche Regelungen trifft der gegenwärtige Entwurf hinsichtlich einer
Erleichterung von Abschiebungen, der Bevorzugung bestimmter Gruppen
bei der Visavergabe, der besseren Überwachung und Kontrolle von Ein-
und Ausreisen sowie der (verbesserten) Möglichkeit, in Tunesien Asyl zu
beantragen oder zu erhalten?
Ein wesentlicher Bestandteil von Mobilitätspartnerschaften ist ein Mandat zur
Verhandlung von Visaerleichterungen, z. B. durch die Möglichkeit zur Erteilung
von Visa für mehrfache Einreisen oder für längerfristige Aufenthalte und zur
Gewährung einer Befreiung von den Antragsgebühren für bestimmte
Personengruppen. Auf der Grundlage von vom Rat festzulegenden Richtlinien wird in der
Regel ein Abkommen über Visaerleichterungen für bestimmte Personengruppen
ausgehandelt.
In Bezug auf Tunesien stehen verbesserte Einreisemöglichkeiten für tunesische
Studierende, Hochschullehrer und Forscher zu Studien-, Ausbildungs- oder
Arbeitszwecken in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EU zur Diskussion.
Diese Fragen werden Gegenstand separater Verhandlungen mit Tunesien über
ein Visaerleichterungsabkommen sein.
Drucksache 18/270 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeParallel zu den genannten Visaerleichterungen ist beabsichtigt, dass die EU und
Tunesien eng im Bereich der Rückübernahme kooperieren. Dies betrifft die
Umsetzung der zwischen Tunesien und den Mitgliedstaaten der EU bestehenden
Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Identitätsfeststellung und die
Ausstellung von Reisedokumenten für rückzuübernehmende Personen, sowie
ein Mandat zur Aushandlung eines den einschlägigen EU-Standards
entsprechenden Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Tunesien. Die
Aushandlung dieses Abkommens soll parallel zum Abkommen über
Visaerleichterungen aufgenommen und abgeschlossen werden.
Ferner ist im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft eine Stärkung der Fähigkeiten
der tunesischen Behörden im Bereich Grenzmanagement,
Dokumentensicherheit und Korruptionsbekämpfung geplant, um irreguläre Migration weiter
einzudämmen. Geplant ist zudem die Bekämpfung krimineller Vereinigungen, die in
Schleusung, Menschenhandel und sonstige Arten der transnationalen
Kriminalität verwickelt sind. Tunesien soll auch beim Umgang mit Opfern von
Menschenhandel Unterstützung erfahren.
Die EU beabsichtigt durch den Abschluss einer Mobilitätspartnerschaft ferner,
die tunesischen staatlichen Stellen im Bereich Asyl und internationaler Schutz
zu unterstützen. Dies betrifft unter anderem die Weiterentwicklung der
einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften Tunesiens im Einklang mit den
internationalen Standards, insbesondere dem Genfer Abkommen von 1951 über die
Rechtsstellung der Flüchtlinge und dem zugehörigen Protokoll von 1967, und
im Einklang mit der tunesischen Verfassung. Geplant sind ferner die
Unterstützung Tunesiens bei der Schaffung nationaler Verwaltungskapazitäten für die
Durchführung dieser Rechtsinstrumente und die Förderung der Zusammenarbeit
der Verwaltungsstellen mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen (UNHCR).
22. Welche Zusagen werden der tunesischen Regierung im Gegenzug
gemacht, und welche hatte diese im Verlauf der Verhandlungen erst
durchsetzen müssen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23. Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden mit der libyschen,
ägyptischen und tunesischen Regierung im Rahmen bi- oder multilateraler
Vereinbarungen in den Bereichen Justiz und Inneres gegenwärtig
zusammen, und welche ihrer Behörden sind daran in welchen Projekten befasst?
Im Rahmen der Transformationspartnerschaft mit Tunesien unterstützt
Deutschland den tunesischen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz durch zwei
Pilotprojekte. Mit den beiden Projekten sollen die Ausbildung und die Ausstattung
der tunesischen Zivilschutzbehörde ONPC (Office Nationale de la Protection
Civile) dauerhaft gestärkt werden. Dabei handelt es sich um folgende Projekte:
– „Schutz und Rettung von Menschenleben – Stärkung der tunesischen
Feuerwehrkräfte“,
– „Einführung des Ehrenamts“.
Die Bundesregierung beteiligt sich ferner aktuell mit einem
Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei an der European Union Integrated Border
Management Assistance Mission in Libya (EUBAM Libya). Diese plant für die Mission
auf strategischer Ebene die Einführung und Implementierung eines integrierten
Grenzschutzkonzepts. Darüber hinaus wird auf die regelmäßige
Berichterstattung der Bundesregierung zur polizeilichen Aufbauhilfe, zuletzt auf die Antwort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/270der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom
10. Dezember 2013 auf Bundestagsdrucksache 18/154, verwiesen.
Im Rahmen der strafrechtlichen Rechtshilfe arbeitet die Bundesregierung mit
den Regierungen der genannten Staaten zusammen. Grundlage dafür ist
vorrangig das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
Bilaterale Übereinkommen im Bereich der strafrechtlichen Rechtshilfe unterhält
die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die genannten Staaten nur mit
Tunesien (deutsch-tunesischer Vertrag vom 19. Juli 1966 über die Auslieferung
und die Rechtshilfe in Strafsachen; BGBl. 1969 II S. 1157; 1970 II S. 127). Ob
die Voraussetzungen für die Rechtshilfe im Einzelfall vorliegen, wird jeweils
von der Bundesregierung geprüft. Daran beteiligt sind gemäß § 74 Absatz 1
Satz 1 IRG grundsätzlich das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz und dessen nachgeordnete Behörde, das Bundesamt für Justiz, sowie
das Auswärtige Amt und die Bundesministerien, deren Geschäftsbereich von
der Rechtshilfe betroffen sind.
24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des EAD zur hohen
politische Brisanz eine Militärmission im Bereich von Migration und Asyl
im Mittelmeer?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
25. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den vom EAD beschriebenen, möglichen „negativen medialen
Effekt“, wenn etwa Zeitungen mit Überschriften wie „Festung Europa“
oder „Kriegsschiffe gegen Flüchtlinge“ aufmachen, und wie wird sie
diesen Meldungen begegnen?
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass unter dem Mandat von
FRONTEX ausschließlich Kräfte eingesetzt werden, die auch im jeweiligen
Heimatstaat mit der Wahrnehmung ziviler, grenzpolizeilicher
Grenzschutzaufgaben betraut sowie hierfür trainiert und auch ausgestattet sind. Der zivile
Charakter des Grenzschutzes muss aufrechterhalten werden. Auf die Antwort zu
Frage 15 wird insoweit verwiesen.
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ISSN 0722-8333]