Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo im Herbst 2013
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum letzten bekannten Stand (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8224) lebten in der Bundesrepublik Deutschland Ende des Jahres 2011 noch knapp 7 000 ausreisepflichtige Roma aus dem Kosovo bzw. gut 8 000 Minderheitenangehörige (Roma, Ashkali und Ägypter). Im Jahr 2009 waren es noch ca. 12 000 Minderheitenangehörige, von etwa 14 400 ausreisepflichtigen kosovarischen Staatsangehörigen insgesamt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/14129). In der letztgenannten Antwort der Bundesregierung war davon die Rede, dass bis zu 2 500 kosovarische Staatsangehörige jährlich über ein Rückübernahmeabkommen mit der von der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Republik Kosovo abgeschoben werden sollten. Die Betroffenen sind zumeist infolge des NATO-Krieges gegen die Bundesrepublik Jugoslawien und der folgenden Pogrome und Vertreibungen durch die albanische Mehrheit geflohen und leben häufig schon seit fast 15 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Nach Ansicht der Fragesteller hätte diesen Menschen schon lange ein Bleiberecht in Deutschland gewährt werden müssen; sie sind hier verwurzelt, gerade ihren Kindern sind die Lebensverhältnisse im Kosovo vollkommen fremd. Hinzu kommt die besondere politischhistorische Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die Gruppe der Sinti und Roma, von denen 500 000 dem rassistischen Vernichtungswahn Nazi-Deutschlands zum Opfer fielen. Dieser Verantwortung und der aufgrund bis heute andauernder Diskriminierungen besonders ausgegrenzten Lage der Roma wurden die bisherigen allgemeinen Altfall- und Bleiberechtsregelungen für gut integrierte ausreisepflichtige Ausländer in keiner Weise gerecht.
Eine Folge dieser Abschiebungspolitik gegenüber den Roma aus dem Kosovo ist, dass die Betroffenen es in der Mehrheit vorziehen, in Deutschland oder anderen Ländern der Europäischen Union in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität zu leben, statt sich abschieben zu lassen. Übereinstimmend heißt es in mehreren Antworten der Bundesregierung (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 17/8224), dass ca. 75 Prozent der Personen mit einem konkreten Abschiebetermin untergetaucht seien. Der Weg zurück in die aufenthaltsrechtliche Legalität ist für die einmal Untergetauchten versperrt, jegliche Inanspruchnahme oder Durchsetzung ihrer sozialen Menschenrechte (Bildung, Gesundheit, Schutz vor Arbeitsausbeutung, Mieterschutz etc.) ist mit der Gefahr ihrer Aufdeckung und folgenden Abschiebung verbunden. Dass die Betroffenen dieses prekäre Leben in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität einer „Rückkehr“ in den Kosovo vorziehen, zeigt aus Sicht der Fragesteller die verzweifelte Lage der Menschen. Die Drucksache 18/197 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLösung kann nur in einer großzügigen Bleiberechtsregelung für Minderheitenangehörige aus dem Kosovo bestehen.
Von abgeschobenen oder aufgrund des aufenthaltsrechtlichen Drucks zurückgekehrten Roma ist bekannt, dass viele aufgrund der Ausgrenzung und Not im Kosovo dort nicht bleiben (können) und sich erneut auf die Flucht begeben müssen. Sie leben dann unter unsäglichen Bedingungen z. B. in Roma-Ghettos in Serbien oder unter den Bedingungen aufenthaltsrechtlicher Illegalität in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten der Bundesregierung bekannten Stand in Deutschland (bitte wie zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/8224 antworten, d. h. nach Bundesländern, Personen- und Altersgruppen differenzieren), wie viele von ihnen waren vollziehbar ausreisepflichtig, und wie viele von ihnen hatten eine Duldung bzw. eine Grenzübertrittsbescheinigung oder andere Papiere?
Wie viele geduldete bzw. ohne Duldung ausreisepflichtige Personen (bitte differenzieren) weisen nach dem Ausländerzentralregister zum Stand 31. November 2013 eine „kosovarische“ bzw. serbische (inklusive Vorgängerstaaten) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundesländern und Alter differenzieren)?
Wie viele Asylanträge von Personen aus dem Kosovo wurden im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 gestellt, wie hoch war jeweils der Anteil der Roma-Angehörigen (bzw. Ashkali und Ägypter), wie viele davon waren Folgeanträge, und wie hoch waren die Gesamtschutzquoten insgesamt bzw. bei Roma-Angehörigen (bzw. Ashkali und Ägypter) aus dem Kosovo (bitte alle Angaben auch nach Monaten und gewährtem Schutzstatus differenzieren)?
Wie viele Asylsuchende aus dem Kosovo mit Roma-Volkszugehörigkeit (bzw. Ashkali und Ägypter) leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern und Alter – über bzw. unter 18 Jahre alt – differenzieren)?
Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wurden den Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld im Jahr 2012 und bislang im Jahr 2013 (bitte getrennt beantworten) übermittelt, und wie verteilten sich diese Aufträge auf die Personengruppen
– Straftäter,
– alleinreisende Erwachsene,
– Familien/Kinder,
– alleinerziehende Elternteile,
– Alte und Pflegebedürftige,
– langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),
– unbegleitete Minderjährige,
– Roma-Angehörige,
– andere Minderheitenangehörige,
– Empfänger von Sozialleistungen,
– Personen, bei denen Ausweisungsgründe vorliegen
(bitte in der Form wie zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/8224 antworten, jedoch zusätzlich noch die Summen beider Koordinierungsstellen angeben)?
Wie viele Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens wurden im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 gestellt?
a) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden in den genannten Zeiträumen aus welchen Gründen abgelehnt (bitte getrennt angeben)?
b) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden innerhalb der 30-Tage-Frist, wie viele innerhalb der 45-Tage-Frist und wie viele erst später beantwortet?
Welchen Anteil machen Abschiebungen aus, in denen es zuvor keine ausdrückliche Zustimmung zur Rückübernahme gab, und wie ist dieses Verhältnis bei Roma-Angehörigen?
Welche Probleme sind in den vergangenen zwei Jahren in Ersuchens- und Abschiebungsverfahren aus Sicht der Bundesregierung ggf. aufgetreten, und welche Probleme wurden von der kosovarischen Seite angesprochen?
Wurde insbesondere problematisiert, dass ein Vermerk über die Staatsangehörigkeit in kosovarischen Personenstandsurkunden keine rechtsverbindliche Feststellung der Staatsangehörigkeit darstellt und in der Folge Rückkehrer bzw. Abgeschobene de facto staatenlos sind und keinerlei Zugang zu öffentlichen Leistungen im Kosovo haben?
Für wie viele Personen erfolgten im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 (bitte differenzieren) „Fluganmeldungen/Abschiebungsaufträge“, und wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte wie zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/8224 antworten)?
Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo im Jahr 2012 bzw. im Jahr 2013 (bitte differenzieren) wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per Charterflug durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum, Startflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug auflisten und die jeweiligen Summen nennen)?
Welche Abschiebungsaktionen unter der Leitung oder Beteiligung von FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) gab es im Jahr 2012 bzw. 2013 (bitte differenzieren), und welche genaueren Angaben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (z. B. Datum, beteiligte Länder, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug; Angaben bitte, soweit möglich, länderspezifisch differenzieren und jeweilige Summen nennen)?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bilanz der Abschiebungen und der Rückkehr in den Kosovo seit Abschluss des Rückübernahmeabkommens, in quantitativer und qualitativer Hinsicht, und inwieweit wurden die Erwartungen in das Abkommen erfüllt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Erklärung der Differenz des Anteils von Roma bei den in den Kosovo Abgeschobenen im Vergleich zu ihrem Anteil an den Rückübernahmeersuchen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8224, Frage 14), welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, um die Einschätzung der Ausländerbehörde Bielefeld zu validieren, ca. 75 Prozent der Personen entzögen sich der Abschiebung durch Untertauchen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Folge der Abschiebungspolitik in ordnungs- sowie in menschenrechtspolitischer Hinsicht?
Wie hoch war die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehrerinnen und Rückkehrer im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 (bitte differenzieren, auch nach Drucksache 18/197 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundesländern), und wie hoch war jeweils der Anteil bzw. die Zahl der Roma?
Wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit sind im Jahr 2012 und bislang im Jahr 2013 jeweils beim Versuch des unerlaubten Grenzübertritts an bundesdeutschen bzw. anderen Grenzen der Europäischen Union (bitte differenzieren) angehalten worden, und in wie vielen Fällen wurde der unerlaubte Aufenthalt oder die unerlaubte Einreise (bitte differenzieren) von zuvor aus Deutschland oder anderen Staaten der Europäischen Union ausgereisten oder abgeschobenen Personen aus dem Kosovo festgestellt (bitte nach Jahren und Staaten der Europäischen Union, in denen der Grenzübertritt/Aufenthalt festgestellt wurde, differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung für die Jahre 2012 und 2013 zur Zahl der aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen kosovarischen Staatsangehörigen, die versuchten, entgegen einer gültigen Wiedereinreisesperre in den Schengenraum einzureisen (Gesamtzahlen, Altersstruktur, Geschlecht, Dauer des Aufenthalts im Kosovo, Ort der Feststellung der versuchten Einreise)?
Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu, wie viele der serbischen oder mazedonischen Asylsuchenden (insbesondere Roma) in Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 aus dem Kosovo stammten (bitte ausführen)?
Welche Einschätzungen oder Informationen kann die Bundesregierung dazu geben, wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit und darunter insbesondere Minderheiten- bzw. Roma-Angehörige bislang infolge von Altfall- bzw. Bleiberechtsregelungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (bitte so genau wie möglich darlegen)?
Welche Programme und Maßnahmen wurden im Jahr 2012 und bislang im Jahr 2013 zur Unterstützung von zurückgekehrten bzw. abgeschobenen kosovarischen Staatsangehörigen unter Beteiligung des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder im Kosovo durchgeführt (bitte jeweils die Maßnahmen mit der Zahl der Teilnehmer angeben)?
a) Welche Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen zur Integration in den kosovarischen Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung?
b) Wie viele der durch die Programme geförderten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (unerlaubt) wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte so differenziert wie möglich antworten)?
c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellten Mittel effektiv verwendet werden?
d) Wurde unterdessen die systematische Evaluation des URA 2-Programms durchgeführt (vgl. die Ankündigung auf Bundestagsdrucksache 17/8224, Frage 16), wenn nein, warum nicht, und wenn ja, was waren die wesentlichen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen, und was wurde infolge der Evaluierung unternommen bzw. geändert (bitte so genau wie möglich darstellen)?
e) Suchen die Mitarbeiter des URA 2-Projekts mögliche Hilfeempfänger auch im serbisch dominierten Norden des Landes auf, und wenn nicht, wie können die bereits im Norden des Kosovo lebenden Rückkehrerinnen und Rückkehrer dann überhaupt von den Angeboten profitieren, da ihnen eigenständige Fahrten nach Pristina aus finanziellen Gründen meist nicht möglich sein werden?
Welche Formen der Unterstützung können nach Kenntnis der Bundesregierung Rückkehrer von Seiten der kosovarischen Behörden in Anspruch nehmen, welche Haushaltsmittel stehen dazu bereit, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Formen von Unterstützung zur Integration von Rückkehrern durch internationale oder nationale Organisationen im Kosovo?
Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Existenzsicherung von Minderheitenangehörigen im Kosovo die Überweisungen von in Deutschland lebenden Verwandten, und welche Konsequenzen hat demnach eine (zwangsweise) Rückkehr dieser hier lebenden Verwandten und damit das Ausbleiben der Überweisungen?
Wie viele Häuser bzw. Siedlungen von Roma, die durch Intervention der NATO in der Bundesrepublik Jugoslawien oder daran anschließend durch die UCK (Befreiungsarmee des Kosovo) zerstört worden waren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem aus Mitteln der kosovarischen Regierung wieder aufgebaut worden?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch kosovarische Behörden oder eine andere Organisation geprüft, inwieweit die gesamte Umgebung von Mitrovica bleiverseucht ist, in der die Menschen aus den Lagern Cesmin Luge und Osterode neu angesiedelt worden sind, und welche Belastungen insbesondere das Grundwasser dort aufweist?
Welche Schwierigkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiter, wenn zurückkehrende kosovarische Staatsangehörige und insbesondere Roma zurückgelassenes Wohneigentum zurückfordern, und welche Maßnahmen hat die kosovarische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um spezifische Probleme von Roma bei der Restitution ihres Eigentums zu beheben?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die kosovarische Regierung ergriffen, um in den von Roma bewohnten Siedlungsgebieten den Anschluss an zentrale öffentliche Infrastruktur (Wasser bzw. Abwasser, Strom, Straßen und öffentlicher Personennahverkehr, Schulen, Krankenhäuser) sicherzustellen?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der kosovarischen Regierung ergriffen, um Antiziganismus in Gesellschaft und Behörden wirksam entgegenzuwirken?
Wie schätzt die Bundesregierung den Willen und die Möglichkeiten der kosovarischen Autoritäten ein, die Menschenrechte der Minderheiten und insbesondere der Rückkehrer in den Kosovo wirkungsvoll zu schützen, wenn selbst der Ombudsmann für Menschenrechte im Parlament des Kosovo erklärt, „ich sehe nicht, wie dieser Staat […] noch Menschen helfen könnte, die zurückkehren“ (Interview im Magazin der Freitag, 29. Juli 2010)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der UNICEF-Studie „Stilles Leid. Zur psychosozialen Gesundheit abgeschobener und rückgeführter Kinder“ vom März 2012?
a) Wie will sie insbesondere ihrer Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz des Kindeswohls auch in der Abschiebungspraxis bzw. im aufenthaltsrechtlichen Verfahren nachkommen, und wie können die Perspektive und die Interessen der Kinder als eigenständig zu prüfende Aspekte und zu wahrende Rechte in der geltenden Rechtslage und aufenthaltsrechtlichen Praxis wirksam berücksichtigt werden, d. h. nicht nur formelhaft oder lediglich als „bloßes Anhängsel“ der Entscheidung bezüglich der Eltern (bitte ausführen)?
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus, dass nach der Studie etwa die Hälfte der aus Deutschland und Österreich in den Kosovo „zurückgeführten“ (Abschiebungen und Rückkehr) Kinder ihre Rückkehr als schlimmste Erfahrung ihres Lebens beschreiben und dass insbesondere die im Ausland geborenen Kinder oder Minderheitenkinder die „Rückführung“ als traumatisches Ereignis erleben und zur Hälfte an Depressionen leiden, zu einem Drittel an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (Abgeschobene etwa doppelt so häufig wie Zurückgekehrte) und zu einem Viertel Suizidgedanken haben, während zugleich das Gesundheitssystem im Kosovo nicht in der Lage sei, dem tatsächlichen Behandlungsbedarf gerecht zu werden (vgl. z. B. Zusammenfassung auf S. 8, bitte ausführen)?
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus, dass nach der Studie 70 Prozent der Minderheitenkinder nach ihrer Rückkehr in den Kosovo keine Schule mehr besuchten (ebd., bitte ausführen)?
d) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Auswirkungen und Folgen der bundesdeutschen Abschiebungs- und Rückkehrpolitik, wenn fast die Hälfte der vom kosovarischen Innenministerium genannten abgeschobenen Personen nicht mehr erreichbar waren, weil sie – so die Autoren der Studie – das Land möglicherweise wieder verlassen haben, umgezogen sind oder niemals wirklich zurückgekehrt sein mögen (S. 17)?
e) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass drei Viertel der aus Deutschland Abgeschobenen den Kosovo bereits Anfang der 90er-Jahre oder während des Krieges verlassen hatten, d. h. vor ihrer Abschiebung etwa zehn bis 20 Jahre in Deutschland gelebt haben (S. 20, bitte ausführen)?
f) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass das Versprechen einer Broschüre des URA 2-Programms eines „Neuanfangs“ angesichts der „schmerzlichen Reintegrationserfahrungen“ vieler Familien nach Aussagen der Studie „weit hergeholt“ sei (S. 33)?
g) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Studie, wonach auch der Kosovo-Reintegrationsfonds nur „ein Versprechen auf dem Papier“ sei (S. 33; bitte begründen): die Hälfte der Befragten habe keinerlei Hilfen erhalten, mitunter gebe es nur finanzielle Kurzzeithilfen, der Etat für das Jahr 2011 sei zu weniger als 9,3 Prozent abgerufen worden, bis Ende 2011 sei kein einziges Haus für eine rückgeführte Familie in Not errichtet worden, nur 119 von 440 000 vorgesehenen Euro seien für einen Zugang zum Gesundheitssystem ausgegeben worden, kein einziger Cent hingegen für Sprachkurse zur Erleichterung des Schulbesuchs?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie „Abschiebungen in den Kosovo enden in der Ausweglosigkeit“ infolge einer Delegationsreise in den Kosovo vom Förderverein PRO ASYL e. V. und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. vom Juli 2012?
a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie insbesondere aus dem Ergebnis, wonach trotz kosovarischem Reintegrationsprogramm und deutscher Rückkehrunterstützung Hilfeversprechen „vielfach nur auf dem Papier“ stünden und bei abgeschobenen Minderheitenangehörigen nicht einmal Unterbringung und Ernährung gesichert seien (S. 4)?
b) Teilt sie die Einschätzung, dass angesichts der „psychischen Schocksituation, in der sich Abgeschobene, insbesondere die Kinder abgeschobener Familien, noch Monate nach ihrer Ankunft im Kosovo befinden“, bestehende Hilfsangebote nicht ausreichend sein, „um auch nur eine erste Reintegration zu begleiten“ (S. 4; bitte begründen)?
c) Teilt sie die Einschätzung, dass Roma-Angehörige angesichts der ethnischen Spannungen im Kosovo und angesichts der ausschließlich albanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von psychologischen Hilfen keinen oder kaum Gebrauch machen könnten (S. 4; bitte begründen)?
d) Teilt sie die Einschätzung, dass Abschiebungen in den Kosovo „nicht vertretbar“ seien und dass die bestehenden Rückkehrhilfen und -programme „nur geringfügig den Zeitpunkt, an dem Abgeschobene ins Elend stürzen oder sich wieder auf den Weg machen“, verschöben (S. 26; bitte begründen)?
e) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus, dass davon ausgegangen werden muss, dass insbesondere die in Deutschland geborenen und/oder aufgewachsenen Kinder und Jugendlichen sich auch nach einer Abschiebung weiter als Deutsche fühlen und in aller Regel Mittel und Wege finden werden, um nach Deutschland zurückzukehren – legal oder illegal –, dass es also im Interesse der Betroffenen und der deutschen Gesellschaft wäre, für eine gelingende Integration dieser Menschen in Deutschland zu sorgen (vgl. S. 26 f., bitte ausführen)?
Befürwortet die Bundesregierung angesichts der oben aufgeführten Berichte und Erkenntnisse ein Bleiberecht und gegebenenfalls auch ein Rückkehrrecht insbesondere für (abgeschobene oder noch in Deutschland verbliebene) Minderheitenangehörige bzw. Roma aus dem Kosovo bzw. zumindest Abschiebestopp-Regelungen für die Wintermonate (bitte begründen), von welchen geplanten oder bereits in Kraft getretenen Winterabschiebestopp-Regelungen welcher Bundesländer hat die Bundesregierung Kenntnis, und welche solcher Regelungen auf Länderebene gab es im vergangenen Winter?