BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umgang mit der Blauzungenkrankheit (G-SIG: 16011658)

Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern, wirtschaftliche Schäden, mögliche bundeseinheitliche Regelung <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

15.02.2007

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/422801. 02. 2007

Umgang mit der Blauzungenkrankheit

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Marina Schuster, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Blauzungenkrankheit (auch Bluetongue, Maulkrankheit oder engl. Catarrhal fever of sheep genannt) ist eine virale Infektionskrankheit von Schafen, Ziegen, Kühen und anderen domestizierten und wild lebenden Wiederkäuern. Sie galt ursprünglich als Krankheit, die nur in wärmeren Regionen auftauchte, weil nur dort die entsprechende Mücke, die die Krankheit überträgt vorkam. Doch seit August 2006 tauchen auch vermehrt in Mitteleuropa Fälle dieser Krankheit auf, die allerdings einen anderen viralen Stamm als Ursache haben.

Durch Entscheidungen der EU-Kommission und Verordnungen von Bund und Ländern wird seitdem versucht, die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Dennoch ist festzuhalten, dass die Krankheit sich weiter ausbreitet und einige Schutzmaßnahmen, die die Tierzüchter nachhaltig beeinträchtigen und zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen, auf ihren Sinn und ihre Wirksamkeit überprüft werden sollten.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie bewertet die Bundesregierung ganz allgemein die bisherige Ausbreitung der Krankheit unter Berücksichtigung der bislang getroffenen Maßnahmen?

2

Welche wirtschaftlichen Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang direkt durch erkrankte Tiere entstanden?

3

Hat die Errichtung der 20-km-Zonen gemäß der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit dazu beigetragen, die Verbreitung der Krankheit maßgeblich einzudämmen, und wenn nein, warum nicht?

4

Plant die Bundesregierung künftig die Verbringung negativ getesteter Tiere aus der 20-km-Zone direkt in freies Gebiet zu gestatten, und wenn nein, warum nicht?

5

Zieht die Bundesregierung eine völlige Aufhebung der 20-km-Zonen in Erwägung, und wenn nein, warum nicht?

6

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um klären zu lassen, ob es eine vertikale Übertragung auf die Nachkommen infizierter Tiere gibt, und wann ist mit Ergebnissen dieser Prüfung zu rechnen?

7

Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass bei der innergemeinschaftlichen Verbringung von Tieren bei negativ getesteten Tieren aus Restriktionsgebieten (Artikel 5 der Entscheidung 2005/393/ EG) die Zustimmungspflicht des Bestimmungslandes aufgehoben wird, und wenn nein, warum nicht?

8

Hält die Bundesregierung bundeseinheitliche Regeln über die Verbringung von Tieren für sinnvoll, und wie will sie die bundeseinheitliche Anwendung der Regeln sicherstellen?

Berlin, den 30. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen