[Deutscher Bundestag Drucksache 18/385
18. Wahlperiode 29.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/233 –
Vereinheitlichung von Kriterien zur Erfassung von mit Haftbefehl gesuchten
Neonazis
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf mehrere Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. in der 17.
Legislaturperiode bezüglich der Anzahl von mit Haftbefehl gesuchten, untergetauchten
Neonazis hat die Bundesregierung nur unter Vorbehalt Auskünfte geben
können. Als größtes Problem einer zuverlässigen Erfassung nannte sie im März
2013 (auf Bundestagsdrucksache 17/12706), das Fehlen „bundesweit
einheitlicher und zur Gewinnung eines aussagekräftigen Lagebilds tauglicher
Kriterien“. Im August 2013 teilte sie mit (auf Bundestagsdrucksache 17/14568), „die
abschließende Festlegung der aktuell in Beratung befindlichen“ Kriterien werde
„voraussichtlich in Kürze erfolgen“, eine erste Erhebung nach diesen neuen
einheitlichen Kriterien könne dann „frühestens im Herbst 2013 erfolgen.“
Aus Sicht der Fragesteller ist aus den bisherigen Darlegungen der
Bundesregierung nicht schlüssig hervorgegangen, worin genau die Unterschiede bei den
Erfassungskriterien zwischen den einzelnen Ländern bestanden haben.
Insbesondere bleibt unklar, warum ein Abgleich der offenen Haftbefehle mit dem
Bestand der INPOL-Falldatei „Innere Sicherheit“ nicht ausreichend ist. Den
Fragestellern drängt sich der Verdacht auf, dass nicht nur die Erfassungskriterien
hinsichtlich der mit Haftbefehl gesuchten Neonazis uneinheitlich sind, sondern
überhaupt die Einschätzung von Straftaten als politisch motiviert
unterschiedlich gehandhabt wird. Sie verweisen darauf, dass in der Vergangenheit
(insbesondere auf Bundestagsdrucksache 17/12706) etwa das Entbieten des
„Hitlergrußes“ mehrfach als „unpolitische“ Tat eingestuft worden war. Diese
Einstufung wurde erst auf Nachfrage der Fragesteller revidiert.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die auf Bundestagsdrucksache 17/14568 vom 15. August 2013 angekündigte
erste Erhebung offener Haftbefehle aus allen Phänomenbereichen der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) nach neuen, bundesweit einheitlichen Kriterien
ist im Herbst des vergangenen Jahres erfolgt.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Januar 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/385 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWie bereits in den Vorbemerkungen der Bundesregierung auf den
Bundestagsdrucksachen 17/12706 vom 13. März 2013 und 17/14568 vom 15. August 2013
angekündigt, wurden diese einheitlichen Kriterien im Rahmen der zuständigen
Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
(IMK) abgestimmt.
Entsprechend der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vorgehensweise
betrifft das überprüfte Personenpotenzial nunmehr Beschuldigte und
Tatverdächtige aus den Phänomenbereichen PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und
Spionage/Proliferation/Landesverrat, die in den Ausgangsdateien INPOL-Fall
„Innere Sicherheit“ (IFIS), INPOL-Fall „Landesverrat“ (IFLV), in einer
Zentraldatei zu Spionagestraftaten bzw. in INPOL-Z mit einem personengebundenen
Hinweis (PHW oder Merker) aus dem Bereich PMK („REMO“, „LIMO“,
„AUMO“) gespeichert sind und gegen die
● Haftbefehle zur Strafvollstreckung,
● Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens (Haftgrund gemäß § 112 der
Strafprozessordnung – StPO),
● Haftbefehle aufgrund entsprechender Regelungen des Asyl- bzw.
Aufenthaltsgesetzes
in die Zieldateien INPOL-Z (F-Gruppe) bzw. SIS II eingestellt sind1.
Das neue Erhebungssystem ermöglicht nunmehr zusätzlich eine
Fahndungspriorisierung von mit Haftbefehl gesuchten PMK-Straftätern. Diese basiert auf der
dem Haftbefehl zugrunde liegenden Tat:
Priorität I: Terrorismusdelikte
Priorität II: Gewaltdelikte mit und ohne PMK-Bezug
Priorität III: Sonstige Delikte mit und ohne PMK-Bezug.
Auch mit Hilfe dieser neuen detaillierteren Erfassung anhand der polizeilichen
Verbund- bzw. Zentraldateien kann jedoch keine eindeutige Aussage darüber
getroffen werden, welches PMK-Personenpotenzial sich aktiv der Festnahme
entzieht bzw. möglicherweise „abgetaucht“ ist, um – wie seinerzeit das „NSU-
Trio“ – im Untergrund weitere Straftaten zu begehen. Dies ist nach wie vor im
Einzelfall anhand ggf. weiterer vorliegender Erkenntnisse von den zuständigen
Landespolizeibehörden zu beurteilen.
Aufgrund der Veränderung der Erhebungsmethoden sind die aktuellen
Ergebnisse mit denen vorangegangener Erhebungen nicht mehr vergleichbar.
1. Welche Entwicklung haben die Bemühungen um eine Vereinheitlichung der
Erfassungskriterien seit der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/12706 genommen?
Die Kommission Staatsschutz (KST) hat im Januar 2013 die Erforderlichkeit
bundesweit einheitlicher Kriterien festgestellt und hierzu eine Bund-Länder-
Projektgruppe unter Federführung des Bundeskriminalamtes (BKA) und unter
Beteiligung der Länder, der Bundespolizei (BPOL), des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) und des Zollkriminalamtes (ZKA) eingerichtet sowie um
Vorlage eines phänomenübergreifenden Ergebnisberichts gebeten. Im Rahmen
der weiteren Gremienbefassung hat es der AK II im April 2013 für sinnvoll er-
1 Voraussetzung für eine Einstellung in die Zieldatei SIS II ist das Vorliegen eines Europäischen
Haftbefehls wegen einer auslieferungsfähigen Straftat und/oder ein rechtskräftiges Urteil zur
Strafvollstreckung sowie ein nationaler Haftbefehl (eines Schengen-Staates). Hierbei muss es sich nicht um eine
politisch motivierte Straftat handeln. Die Einbindung der Schengen-Fahndung bezieht sich auf
Personenfahndung nach Artikel 26 ff. des EU-Ratsbeschlusses 2007/533/JI (im Folgenden: EU-Ratsbeschluss).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/385achtet, bei der Abstimmung der Kriterien auch eine Fahndungspriorisierung von
mit Haftbefehl gesuchten PMK-Straftätern aufzustellen. Dieser Forderung
wurde mit der in der Vorbemerkung der Bundesregierung beschriebenen
Priorisierung nachgekommen.
Die durch die Projektgruppe erarbeiteten Kriterien wurden zwischenzeitlich von
den zuständigen Gremien der IMK zur Kenntnis genommen und bilden die
Grundlage der aktuellen Erhebung.
2. Inwiefern haben sich die Erfassungskriterien in der Vergangenheit
unterschieden (bitte konkrete Unterschiede benennen?)
3. Wo genau hat aus Sicht der Bundesregierung Verbesserungsbedarf
bestanden, welchen Verbesserungsbedarf haben die Länder formuliert, und
inwiefern ist den jeweiligen Bedarfen inzwischen abgeholfen worden bzw.
inwiefern bestehen sie weiter?
4. Sind mittlerweile zwischen Bund und Ländern einheitliche Kriterien
vereinbart worden, und wenn ja,
a) in welchem Rahmen haben diesbezügliche Gespräche stattgefunden,
b) wann wurde diese Vereinbarung getroffen,
c) um welche Kriterien handelt es sich,
d) wie soll künftig eine Erfassung offener Haftbefehle wegen Delikten mit
rechtsextremem Hintergrund erfolgen,
e) welche Dateien und etwaigen sonstigen Erkenntnisquellen sollen dazu
herangezogen werden,
und wenn nein,
f) warum nicht,
g) welche weiteren Schritte sind von Seiten der Bundesregierung bzw. nach
Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Länder beabsichtigt, um
eine solche Festlegung treffen zu können, und welche zeitlichen
Prognosen gibt es diesbezüglich?
Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Gesamterfassung unvollstreckter Haftbefehle gegen Rechtsextremisten ist
bislang zu den Terminen Januar, Juni und November 2012 sowie zum Juli/
August 2013 erfolgt.
Im Rahmen der ersten Erhebung entsprechender Haftbefehle bzw. des
zugrundeliegenden Personenpotenzials im Januar und Juni 2012 hat das BKA in
Zusammenarbeit mit den Ländern eine Liste mit Personen erstellt, die
● in der Datei INPOL-Z mit dem Merker „REMO“ für politisch rechts
motiviert gekennzeichnet und/oder in der Datei „Gewalttäter rechts“ gespeichert
sind oder – ohne entsprechend gekennzeichnet und gespeichert zu sein – mit
einem Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Straftat gesucht
werden
und
● gegen die aktuell noch ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung oder zur
Sicherstellung des Strafverfahrens gemäß § 112 StPO besteht.
Die Erfahrungswerte bei dieser Auswertung und die Rückmeldung
verschiedener Länder ergaben, dass dieser Ansatz nicht vollumfänglich geeignet war, einen
validen umfassenden Datenbestand zu generieren. Dies aufgrund der Tatsache,
Drucksache 18/385 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedass sowohl die Vergabe der Merker (REMO, LIMO – Straftäter linksmotiviert –
und AUMO – Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität –) als auch
die Speicherung in den jeweiligen phänomenspezifischen Gewalttäterdateien
bundesweit nicht einheitlich erfolgt (siehe hierzu auch die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis (Juli 2013)“, auf Bundestagsdrucksache
17/14568).
Infolgedessen wurden die Erhebungskriterien Ende 2012 erstmals geändert. Ziel
war es, ein umfassenderes phänomenübergreifendes Bild zu gewinnen bzw.
sicherzustellen, dass entsprechende Haftbefehle auch dann zugeordnet werden
können, wenn z. B. kein Merker vergeben wurde. Abgeglichen wurden nunmehr
die in INPOL-Z gespeicherten offenen Fahndungen, welchen ein Haftbefehl
zugrunde liegt, mit dem Bestand der Datei „INPOL-Fall Innere Sicherheit“
(IFIS), in der u. a. Beschuldigte und Verdächtige politisch motivierter Straftaten
gespeichert sind (vgl. bereits die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage „Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis“
(Bundestagsdrucksache 17/12706)). Diese erhöhte Treffergenauigkeit hatte zur
Folge, dass sich die Anzahl entsprechender offener Haftbefehle gegenüber der
zuvor angewendeten Methode wesentlich erhöhte, da in IFIS grundsätzlich alle
PMK-Straftaten zeitnah und damit zuverlässiger abgebildet werden. Neben den
schon bislang enthaltenen Haftbefehlen zur Strafvollstreckung und zur
Sicherstellung des Strafverfahrens wurden ab diesem Zeitpunkt zusätzlich auch
Haftbefehle erfasst, die aufgrund aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen erlassen
wurden. Das Personenpotenzial mit Bezug zu Spionage/Proliferation/
Landesverrat war von dieser Abfrage zunächst nicht umfasst. Fahndungsnotierungen
wurden nur aus nationalem Bestand generiert, Fahndungsnotierungen
ausländischer Dienststellen mit Deutschlandbezug hingegen nicht berücksichtigt.
An diese Ende 2012 angewandten Kriterien haben die IMK-Gremien bei
Festlegung bundesweit einheitlicher Kriterien (vgl. die Antwort zu Frage 1)
angeknüpft. Die Erfassungsgrundlagen wurden nochmals dahingehend erweitert,
dass das Personenpotenzial nicht mehr nur aus IFIS allein, sondern zusätzlich
auch aus mit Merker „Politisch motiviert“ in INPOL-Z gespeicherten Personen
generiert wird. Darüber hinaus sind die national gespeicherten PMK-Straftäter
auch hinsichtlich eines möglichen Fahndungsbestandes im Schengen-Raum zu
überprüfen (Schengen-Fahndung nach Artikel 26 ff. des Ratsbeschlusses der
Europäischen Union (EU), noch bestehende Ausschreibungen nach Artikel 95
Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sind von dieser Erhebung
ebenfalls umfasst). Zusätzlich wurde die Erhebung um die Bereiche Spionage/
Proliferation/Landesverrat erweitert.
Entsprechend der o. g. mit den Ländern vereinbarten Vorgehensweise betrifft
das überprüfte Personenpotenzial bundesweit Beschuldigte und Tatverdächtige,
die in den Ausgangsdateien
● INPOL-Fall „Innere Sicherheit“ (IFIS)
● INPOL-Fall „Landesverrat“ (IFLV)
● Zentraldatei zu Spionagestraftaten und
● INPOL-Z mit einem Personengebundenen Hinweis (PHW) aus dem Bereich
PMK („REMO“, „LIMO“, „AUMO“)
gespeichert sind und gegen die
● Haftbefehle zur Strafvollstreckung
● Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens (Haftgrund gemäß § 112 StPO)
● Haftbefehle aufgrund entsprechender Regelungen des Asyl- bzw.
Aufenthaltsgesetzes
in die Zieldateien INPOL-Z (F-Gruppe) bzw. SIS II eingestellt sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3855. Wie ist die Aussage der Bundesregierung, es sei aus ihrer Sicht entscheidend,
dass die Sicherheitsbehörden „alle insoweit im Fokus stehenden Personen,
die […] tatsächlich ein politisch motiviertes Gefährdungspotenzial
aufweisen, im Blick behalten bzw. bei unbekanntem Aufenthalt ausfindig machen“
(Bundestagsdrucksache 17/14568), zu verstehen?
a) Beschränkt sich diese Aussage auf solche Personen, die per Haftbefehl
gesucht werden, und wenn nein, welcher Personenkreis ist genau
gemeint?
b) Wie wird der Begriff „politisch motiviertes Gefährdungspotenzial“
definiert, und inwieweit wird dabei eine nachgewiesene oder vermutete
Gewaltbereitschaft vorausgesetzt?
c) Welche Kriterien sind für die Einstufung in diesen Personenkreis
vereinbart bzw. werden von der Bundesregierung angestrebt, und wer kann
letztlich über konkrete Einstufungen entscheiden?
Die Aussage ist dahingehend zu verstehen, dass es primäres Anliegen der
Bundesregierung ist, dass die Sicherheitsbehörden diejenigen Personen generell
kennen und im Blick haben, von denen ein mögliches Gefährdungspotenzial
ausgeht bzw. ausgehen könnte. Dies wird durch einen intensiven
Informationsaustausch von Polizeien und Nachrichtendiensten im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) insbesondere in den jeweiligen
phänomenologischen Arbeitsgruppen Personenpotenzial sichergestellt. Gegenstand der
dortigen Arbeit ist der Abgleich sowie die Zusammenführung von Erkenntnissen und
Bewertungen über verdächtige Personen zur Identifizierung von Strukturen/
Netzwerken bzw. von potenziellen Tätern/Tätergruppierungen.
Der Austausch beschränkt sich dabei nicht nur auf Personen, die mit Haftbefehl
gesucht werden, sondern bezieht sämtliche Personen mit ein, von denen nach
Einschätzung der beteiligten Behörden ein mögliches Gefährdungspotenzial
ausgeht bzw. ausgehen könnte. Für die Polizeibehörden sind dabei Personen
relevant, die die Voraussetzung einer Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante
Person“ erfüllen (zur Definition der Begrifflichkeiten vgl. die
Bundestagsdrucksachen 16/3570, Seite 6 und 17/5136). Die Bewertung des
verfassungsschutzseitig gefährdungsrelevanten Personenpotenzials erfolgt nach im
Verfassungsschutzverbund entwickelten Indikatoren, zu denen z. B. Hinweise auf
gefährdungsrelevante Ankündigungen, Gruppenbildungen, Vorbereitungshandlungen
sowie Waffenbeschaffungen oder Beschaffungen anderer Tatmittel gehören.
Eine polizeiliche Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ bzw. eine
Kategorisierung durch den Verfassungsschutzverbund obliegt den zuständigen
Landesbehörden. BKA und BfV unterstützen hierbei im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten.
6. Inwiefern sollen künftig offene Haftbefehle auch mit anderen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) abgeglichen werden,
und welche konkreten Festlegungen gibt es diesbezüglich?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 wird Bezug genommen. Die angewandten
Erhebungskriterien sind für alle Bereiche der PMK gleich.
7. Welcher zeitliche, personelle und materielle Aufwand wird bei der
Zugrundelegung einheitlicher Kriterien voraussichtlich bei einer Erfassung anfallen?
Eine dezidierte Aufschlüsselung (zeitlicher/personeller/finanzieller Aufwand)
ist nicht möglich. Mit Blick auf die aktuelle Erhebung ist jedoch zu konstatieren,
Drucksache 18/385 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedass sowohl der technische als auch der personelle Aufwand bei allen beteiligten
Stellen in Bund und Ländern hoch war.
8. Hat inzwischen eine neue, nach einheitlichen Kriterien erfolgte Erfassung,
wie viele Personen mit rechtsextremem Hintergrund per Haftbefehl gesucht
werden, stattgefunden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte
möglichst nach der Systematik entsprechender Anfragen in der Vergangenheit
darstellen), und wenn nein, wann wird eine solche Erfassung mutmaßlich
stattfinden können?
Sollte eine solche Erfassung stattgefunden haben,
Eine Erhebung gemäß den oben dargestellten Kriterien wurde mit Stand Oktober
2013 durchgeführt.
a) gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der Abfrage
unvollstreckte Haftbefehle vor,
Zum Abfragezeitpunkt lagen zu 268 Personen (politisch rechts motivierte
Straftäter) 332 Haftbefehle vor.
b) wie viele dieser Haftbefehle beruhen auf Delikten aus dem PMK-
Bereich,
In 69 Fällen hatten die den Haftbefehlen zugrunde liegenden Delikte eine
politische Motivation.
c) wie viele dieser Haftbefehle beruhen auf Gewaltdelikten,
Bei 55 Haftbefehlen handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Delikt um ein
Gewaltdelikt, davon sind sechs Gewaltdelikte dem Bereich PMK-rechts
zugeordnet.
d) welche Delikte liegen diesen Haftbefehlen jeweils maßgeblich zugrunde
(bitte vollständig und möglichst nach der Systematik, wie in der Antwort
zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/14558, angeben),
In der nachfolgenden Tabelle sind Angaben zu allen in der Antwort zu Frage 8a
genannten 268 Personen mit zum Zeitpunkt der Abfrage offenen Haftbefehlen
enthalten. Dabei ist zu beachten, dass zu diesen Personen ein oder mehrere
voneinander unabhängige Haftbefehle bestehen können. Sofern zu einer Person
mehrere Haftbefehle vorliegen, sind diese in der untenstehenden Tabelle in der
nächsten Zeile, ohne jedoch die Nummerierung fortzuführen, aufgelistet.
Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
1 BB
Gefährliche
Körperverletzung
X X
BB Körperverletzung X X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
2 BB
Erpresserischer
Menschenraub
X X
BB
Erpresserischer
Menschenraub
X X
3 BB
Gefährliche
Körperverletzung
X X
MV
Gefährliche
Körperverletzung
X X
4 BB Raub X X
5 BE
Gefährliche
Körperverletzung
X X
BE Bedrohung X X
6 BW
Widerstang gg.
Vollstreckungsbeamte
X X
7 BW
Gefährliche
Körperverletzung
X X
8 BW Körperverletzung X X
9 BY Körperverletzung X X
BY Verleumdung X X
10 BY Körperverletzung X X
11 BY Körperverletzung X X
12 BY Körperverletzung X X
13 BY Körperverletzung X X
14 BY
Gefährliche
Körperverletzung
X X
15 BY
Gefährlicher
Eingriff in den
Straßenverkehr
X X
16 BY
Widerstang gg.
Vollstreckungsbeamte
X X
17
BY
Körperverletzung
X
X
Drucksache 18/385 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
18 HH
Gefährliche
Körperverletzung
X X
19 HH Körperverletzung X X
HH
Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X
X
20 HH
Gefährliche
Körperverletzung
X
X
21 HH
Gefährliche
Körperverletzung
X
X
HH
Gefährliche
Körperverletzung
X
X
HH Körperverletzung X X
22 HH Körperverletzung X X
HH Diebstahl X X
23 NI
Widerstang gg.
Vollstreckungsbeamte
X
X
NI
Sachbeschädigung
X
X
24 NI
Gefährliche
Körperverletzung
X
X
25 NI Körperverletzung X X
NI Körperverletzung X X
26 NI
Gefährliche
Körperverletzung
X
X
27 NI
Widerstang gg.
Vollstreckungsbeamte
X
X
NI Verstoß gegen AO X X
28 NI Körperverletzung X X
29 NW Körperverletzung X X
HE
Urkundenfälschung
X
X
30 NW Körperverletzung X X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
31 NW
Gefährliche
Körperverletzung
X X
32 NW
Gefährliche
Körperverletzung
X X
33 NW
Unterschlagung,
Nötigung,
Körperverletzung
X X
NW Betrug X X
34 NW Körperverletzung X X
35 NW
Widerstang gg.
Vollstreckungsbeamte
X X
36 NW
Körperverletzung,
Beleidigung
X X
37 RP
Sexuelle
Nötigung,
Vergewaltigung
X X
RP
Sexuelle
Nötigung,
Vergewaltigung
X X
RP Betrug X X
RP
Versicherungsmissbrauch
X
X
38 SL
Gefährliche
Körperverletzung
X
X
39 SL
Widerstang gg.
Vollstreckungsbeamte
X
X
40 SN Schwerer Raub X X
41 SN
Gefährliche
Körperverletzung
X
X
42 SN Erpressung X X
43 SN
Gefährliche
Körperverletzung
X
X
Drucksache 18/385 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
44 HE
Gefährliche
Körperverletzung
X
X
HE
Bes. schwerer Fall
des Diebstahls
X
X
45 HE
Sexuelle
Nötigung,
Vergewaltigung
X
X
46 HE Erpressung X X
HE Computerbetrug X X
HE Betrug X X
47 HE Körperverletzung X X
48 HE Schwerer Raub X X
HE
Gefährdung des
Straßenverkehrs
X X
49
BKA
Verbreiten von
Propagandamitteln, Verwenden
von Kennzeichen,
Bildung krimineller
Vereinigungen,
Volkverhetzung
X
X
50 BPOL
Erschleichen von
Leistungen
X X
51 BPOL
Verwenden von
Kennzeichen
X X
BPOL
Erschleichen von
Leistungen
X X
52 BPOL
Sachbeschädigung
X X
53 BPOL
Erschleichen von
Leistungen
X X
54
ST
Diebstahl
X
X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
55 ST
Fahrlässige
Körperverletzung
X X
56 ST
Erschleichen von
Leistungen
X X
57 ST
Bes. schwerer Fall
des Diebstahls
X X
58 ST
Trunkenheit im
Verkehr
X X
59 ST
Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X X
ST
Trunkenheit im
Verkehr
X X
60 ST
Sachbeschädigung
X X
61 ST Diebstahl X X
ST Diebstahl X X
62
ST
Trunkenheit im
Verkehr
X
X
63 ST
Erschleichen von
Leistungen
X X
ST Diebstahl X X
64 BB Diebstahl X X
65 BB Diebstahl X X
66 BB Diebstahl X X
67 BB Diebstahl X X
68 BB Betrug X X
69 BB OWiG X X
70 BB Amtsanmaßung X X
71 BB
Bes. schwerer Fall
des Diebstahls
X X
72 BE Betrug X X
73 BE
Verwenden von
Kennzeichen
X X
Drucksache 18/385 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
74 BE Betrug X X
BE
Diebstahl, Haus-
und
Familiendiebstahl, Diebstahl
und
Unterschlagung
geringwertiger
Sachen
X X
75 BE Diebstahl X X
76 BE
Erschleichen von
Leistungen
X X
BE Diebstahl X X
77 BE Bedrohung X X
78 BE Diebstahl X X
79 BE
Verwenden von
Kennzeichen
X X
80 BE
Verwenden von
Kennzeichen
X X
81 BE
Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X X
82 BE
Diebstahl und
Unterschlagung
geringwertiger
Sachen
X X
83 BE
Verwenden von
Kennzeichen
X X
84 BE
Verwenden von
Kennzeichen
X X
BE
Diebstahl mit
Waffen,
Bandendiebstahl
X X
85
BE
Verwenden von
Kennzeichen
X
X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
86 BE
Verwenden von
Kennzeichen
X X
87 BE
Bes. schwerer Fall
des Diebstahls
X X
88 BW
Verstoß gegen
WaffenG
X X
89 BW Diebstahl X X
90 BW
Urheberrechtsgesetz
X X
BY Volksverhetzung X X
NW Betrug X X
HE Betrug X X
91 BW Diebstahl X X
92 BW Arzneimittelgesetz X X
93 BW Beleidigung X X
94
BW,
BKA
Volksverhetzung X X
95 BW
Erschleichen von
Leistungen
X X
96 BW
Sachbeschädigung
X X
97 BW Beleidigung X X
98 BW
Verwenden von
Kennzeichen
X X
99 BW
Verwenden von
Kennzeichen
X X
100 BW Betrug X X
101 BW Bedrohung X X
102 BW
Verstoß gegen
BtMG
X X
103 BW
Bes. schwerer Fall
des Diebstahls
X X
104
BW
Volksverhetzung
X
X
Drucksache 18/385 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
105 BW
Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X X
106 BW
Verstoß gegen
BtMG
X X
107 BW
Erschleichen von
Leistungen
X X
108 BW
Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X X
109 BW Vollrausch X X
BY Körperverletzung X X
110 BY
Verstoß gegen
BtMG
X X
111 BY Diebstahl X X
112 BY
Verstoß gegen
BtMG
X X
113 BY Betrug X X
BY
Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X X
NW
Falsche
Verdächtigung
X X
114
BY
Verstoß gegen
BtMG
X
X
115 BY
Urkundenfälschung
X X
116 BY
Gefährdung des
Straßenverkehrs
X X
117 BY
Verstoß gegen
BtMG
X X
118 BY
Diebstahl mit
Waffen,
Bandendiebstahl
X X
BY
Bes. schwerer Fall
des Diebstahls
X X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
119 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
120 BY
Trunkenheit im
Verkehr
X X
BY
Sachbeschädigung
X X
121 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
122 BY
Verwenden von
Kennzeichen ***
X X
123 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
124 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
125 BY
Verstoß gegen
BtMG
X X
126 BY Diebstahl X X
127 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
128 BY
Diebstahl und
Unterschlagung
geringwertiger
Sachen
X X
129 BY
Verbreiten von
Propagandamitteln
X X
130 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
131 BY
Verstoß gegen
AsylVerfG
X X
132 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
133 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
Drucksache 18/385 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
134 BY
Gemeinschädliche
Sachbeschädigung
X X
135 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
136 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
137 BY
Verwenden von
Kennzeichen
X X
138 BY
Sachbeschädigung
X X
139 BY
Verschaffen von
falschen amtlichen
Ausweisen
X X
140 BY
Erschleichen von
Leistungen
X X
141 BY
Erschleichen von
Leistungen
X X
142 BY
Erschleichen von
Leistungen
X X
143 BY Diebstahl X X
144 HH Beleidigung X X
145 HH Betrug X X
146 HH Diebstahl X X
147 HH
Verstoß gegen
BtMG
X X
148 HH Bedrohung X X
149 HH
Verstoß gegen
BtMG
X X
150 HH
Verwenden von
Kennzeichen
X X
151
HH
Verwenden von
Kennzeichen
X X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
152 HH
Verstoß gegen
BtMG
X X
153 MV
Diebstahl mit
Waffen,
Bandendiebstahl
X X
154 MV
Verwenden von
Kennzeichen
X X
155 MV
Sachbeschädigung
X X
156 NI
Verstoß gegen
BtMG
X X
157 NI
Sachbeschädigung
X X
158 NI
Beleidung,
Verwenden von
Kennzeichen
X X
159 NI Volksverhetzung X X
160 NI Vollrausch X X
161 NI
Erschleichen von
Leistungen
X X
162 NI
Erschleichen von
Leistungen
X X
163 NI
Trunkenheit im
Verkehr
X X
164 NI
Hausfriedensbruch,
Sachbeschädigung
X X
165 NI
Trunkenheit im
Verkehr
X X
166
NI
Fahren ohne
Fahrerlaubnis,
Beleidigung,
Verwenden von
Kennzeichen
X
X
Drucksache 18/385 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
167 NI
Erschleichen von
Leistungen
X X
168 NI Unterschlagung X X
169 NI Betrug X X
170 NW
Verstoß gegen
BtMG
X X
171 NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
172 NW
Bes. schwerer Fall
des Diebstahls
X X
173 NW Beleidigung X X
174 NW
Verwenden von
Kennzeichen
X X
175 NW
Fahrlässige
Körperverletzung
X X
176 NW
Verwenden von
Kennzeichen
X X
177 NW Diebstahl X X
NW
Verwenden von
Kennzeichen
X X
178 NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
179 NW
Hausfriedensbruch
X X
180 NW
Nötigung, Bes.
schwerer Fall des
Diebstahls
X X
181 NW Diebstahl X X
182
NW
Erschleichen von
Leistungen
X
X
183 NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
184 NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
185 NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
186 NW
Nichterfüllung von
Auflagen
X X
187 NW
Verwenden von
Kennzeichen
X X
188 NW Nachstellung X X
189 NW
Nichterfüllung von
Auflagen
X X
190 NW
Verwenden von
Kennzeichen
X X
191 NW
Verstoß gegen
VersammlG
X X
192 NW
Verstoß gegen
VersammlG
X X
193 NW Diebstahl X X
NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
194 NW
Betrug,
Beleidigung
X X
195 NW
Nichterfüllung von
Auflagen
X X
196 NW
Verwenden von
Kennzeichen ****
X X
197 NW
Fahrlässige
Körperverletzung
X X
198 NW
Verstoß gegen
BtMG
X X
Drucksache 18/385 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
199 NW
Urkundenfälschung
X X
200 NW
Störung des
öffent. Friedens
durch Androhung
von Straftaten
X X
NW Diebstahl X X
201 NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
202 NW
Sachbeschädigung
X X
203 NW
Verstoß gegen
BtMG
X X
NW
Verstoß gegen
BtMG
X X
204 NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
NW Betrug X X
NW Diebstahl X X
205 NW Betrug X X
206 NW Betrug X X
NW
Erschleichen von
Leistungen
X X
207 NW
Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X
208 NW Diebstahl X
NW
Verstoß gegen
BtMG
X
NW
Verstoß gegen
BtMG
X
209 RP Betrug X X
210 RP
Erschleichen von
Leistungen
X X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
211 RP Diebstahl X X
RP
Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X X
212 RP Betrug X X
213 RP
Verwenden von
Kennzeichen
X X
214 SH
Diebstahl und
Unterschlagung
geringwertiger
Sachen, Verwenden
von Kennzeichen
X X
215 SH
Verwenden von
Kennzeichen
X X
216 SH
Verwenden von
Kennzeichen
X X
SH
Fahren ohne
Fahrerlaubnis
X X
217 SL
Verwenden von
Kennzeichen
X X
218 SL
Verwenden von
Kennzeichen
X X
218 SL Nötigung X X
219 SL
Verstoß gegen
WaffG, Fahren
ohne
Fahrerlaubnis
X X
220 SN
Verwenden von
Kennzeichen
X X
SN Verleumdung X X
221 SN
Gemeinschädliche
Sachbeschädigung
X X
222 SN Körperverletzung X X
Drucksache 18/385 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
223 SN
Sachbeschädigung
X X
224 SN
Fahrlässige
Körperverletzung
X X
SN Diebstahl X X
225 SN
Erschleichen von
Leistungen
X X
226 SN
Verwenden von
Kennzeichen
X X
227 SN Betrug X X
228 SN
Bes. schwerer Fall
des Diebstahls
X X
229 SN
Trunkenheit im
Verkehr
X X
230 SN Volksverhetzung X X
231 SN
Verstoß gegen
WaffG
X X
232 SN Computerbetrug X X
233 SN
Erschleichen von
Leistungen
X X
234 SN
Erschleichen von
Leistungen
X X
SN
Erschleichen von
Leistungen
X X
SN Unterschlagung X X
SN Diebstahl X X
235 SN
Verstoß gegen
GmbHG
X X
236 SN
Verstoß gegen
OWiG
X X
237 SN
Verwenden von
Kennzeichen
X X
SN
Verwenden von
Kennzeichen
X X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
SN
Hausfriedensbruch
X X
238
SN
Verstoß gegen
OWiG
X
X
SN
Verstoß gegen
OWiG
X X
SN Körperverletzung X X
239 SN
Verstoß gegen
BtMG
X X
240 SN
Verstoß gegen
BtMG
X X
241 SN Diebstahl X X
242 SN Bedrohung X X
SN
Trunkenheit im
Straßenverkehr
X X
243 TH
Erschleichen von
Leistungen
X X
244 TH
Verstoß gegen
VersammlG
X X
245 TH
Verstoß gegen
OWiG
X X
246 TH
Verwenden von
Kennzeichen
X X
247 HE
Verstoß gegen
BtMG
X X
248 HE
Sachbeschädigung
X X
249 HE Betrug X X
250 HE Betrug X X
251 HE
Bes. schwerer Fall
des Diebstahls
X X
HE
Diebstahl mit
Waffen,
Bandendiebstahl
X X
Drucksache 18/385 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
252 HE
Verwenden von
Kennzeichen
X X
253 HE
Falsche
Versicherung an Eides Statt,
Verleumdung,
Erpressung, Betrug
X X
254 HE Diebstahl X X
255 HE
Erschleichen von
Leistungen
X X
256 HE Volksverhetzung X X
257 HE
Verwenden von
Kennzeichen
X X
258 HE
Erschleichen von
Leistungen
X X
259 HE
Räuberischer
Diebstahl
X X
260 HE Computerbetrug X X
HE Beleidigung X X
HE Betrug X X
261 HE Betrug X X
262 BKA
SIS II –
Festnahme zum Zweck
der Auslieferung
nach AUT *****
X X
263 BKA
SIS II –
Festnahme zum Zweck
der Auslieferung
nach AUT *****
X X
264 BKA
SIS II –
Festnahme zum Zweck
der Auslieferung
nach PL*****
X X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/385Nr.
gemeldet
durch
Verletzte Rechts-
Rechtsnorm/Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls
PMK
Sonst.
Kriminalität
k.A.**
Strafvoll
streckung
§112
StPO
Auslieferung
k.A.**
265 BKA
SIS II –
Festnahme zum Zweck
der Auslieferung
nach PL*****
X X
266 BKA
SIS II –
Festnahme zum Zweck
der Auslieferung
nach CHE*****
X X
267 BKA
SIS II –
Festnahme zum Zweck
der Auslieferung
nach
Rumänien*****
X X
268 BKA
SIS II –
Festnahme zum Zweck
der Auslieferung
nach Belgien*****
X X
*Abkürzungen: BB – Brandenburg; BE – Berlin; BW – Baden-Württemberg; BY – Bayern; HB – Bremen;
HE – Hessen; HH – Hamburg; MV – Mecklenburg-Vorpommern; NI – Niedersachsen; NW – Nordrhein-
Westfahlen; RP – Rheinland-Pfalz; SH – Schleswig-Holstein; SL – Saarland; SN – Sachsen; ST -
Sachsen-Anhalt; TH - Thüringen
**k. A – Keine Angabe
*** Die Einstufung als nicht politisch motiviert beruht darauf, dass die Straftat durch einen Betrunkenen
begangen wurde, der ohne erkennbar rechte Tatmotivation handelte.
**** Eine Beurteilung der Tatmotivation ist insofern nicht möglich, als das Urteil keine Aussagen zur
Tatmotivation enthält, der Täter selber ausländischer Herkunft ist und sich nicht mehr in Deutschland
aufhält. Insgesamt ist damit eine rechte Tatmotivation eher unwahrscheinlich.
***** Zum den HB begründenden Straftatbestand liegen keine Informationen vor, der Haftbefehl wurde
zum Zweck der Auslieferung in das jeweilige Land erlassen.
Drucksache 18/385 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) wie viele der gesuchten Personen sind in jeweils welchen einschlägigen
Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert bzw. in INPOL als
Gewalttäter rechts markiert, und wie viele gelten als gewaltbereit,
Die in der Antwort zu Frage 8d genannten, mit offenem Haftbefehl gesuchten
Personen sind in folgenden einschlägigen Datenbanken der Sicherheitsbehörden
des Bundes gespeichert (soweit ein Dateiabgleich datenschutzrechtlich zulässig
ist).
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass Mehrfachnennungen möglich
sind (d. h. eine Person kann z. B. sowohl über den PHW „REMO“ als auch
„Gewalttätig“ in INPOL-Z verfügen und zudem noch in der Datei „Gewalttäter
Rechts“ erfasst sein).
● Polizeiliches Informationssysteme
● INPOL Fall Innere Sicherheit (IFIS): 253
● INPOL-Z: 267
davon
– 81 Personen mit dem personengebundenen Hinweis „Straftäter
rechtsmotiviert“ (REMO) und
– 73 Personen mit dem personengebundenen Hinweis „Gewalttätig“.
● Datei „Gewalttäter Rechts“:
Vier der mit Haftbefehl gesuchten Personen sind in der Datei „Gewalttäter
Rechts“ gespeichert.
● Rechtsextremismusdatei (RED):
29 der o. g. 268 Personen sind in der RED erfasst.
25 Personen wurden dort entsprechend dem Eingabegrund im Sinne von
§ 2 Satz 1 Nummer 1b RED-G gespeichert. Jeweils eine Person wurde
gemäß § 2 Satz 1Nummer 1b, Nummer 2 RED-G und § 2 Satz 1 Nummer 2
RED-G sowie zwei Personen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 3 RED-G erfasst.
● Dateisystem des Nachrichtendienstlichen Informationssystems
Wissensnetz (NADIS WN):
102 der o. g. 268 Personen sind von den Verfassungsschutzbehörden des
Bundes oder der Länder in NADIS WN als Rechtsextremisten gespeichert
(Stand 8. Januar 2014). Bei 33 dieser Personen liegt dem jeweiligen
Haftbefehl eine PMK-Straftat mit rechtsextremistischem Hintergrund
zugrunde. Von diesen 102 Personen werden seitens der
Verfassungsschutzbehörden 24 Personen als grundsätzlich gewaltbereit eingeschätzt.
f) wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Angehörige rechtsextremer Kameradschaften, der Musikszene oder
anderer rechtsextremer Subkulturen?
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis“
(Bundestagsdrucksache 17/14568) ausgeführt, kann die Zuordnung einer Person zum
rechtsextremistischen Spektrum bzw. zu rechtsextremistischen Organisationen
durch die Verfassungsschutzbehörden nur nach den dort vorliegenden
Erfassungskriterien erfolgen, während die Erfassung in der Tabelle zu Frage 8d nach
polizeilichen Kriterien erfolgte.
Zur Einbindung der 102 in der Antwort zu Frage 8e genannten, mit offenem
Haftbefehl gesuchten und in NADIS WN gespeicherten Personen in die ver-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/385schiedenen Spektren der rechtsextremistischen Szene können folgende Angaben
gemacht werden:
● Neun Personen weisen Bezüge zur Kameradschaftsszene bzw. zum freien
neonazistischen Spektrum auf.
● Drei Personen verfügen über Verbindungen zur rechtsextremistischen
Musikszene.
● Vier Personen lassen sich dem rechtsextremistischen Parteienspektrum
zurechnen.
● Drei Personen sind dem subkulturellen Spektrum und drei Personen der
Skinheadszene zuzuordnen.
● Zwei Personen sind der „Reichsbürgerbewegung“ zuzurechnen.
● Fünf Personen sind bzw. waren in der Vergangenheit Mitglieder
rechtsextremistischer Gruppierungen im Ausland.
Zum Teil bestehen bei diesen Personen mehrfache Zugehörigkeiten zu
verschiedenen Szenespektren. Zu den übrigen Personen liegen keine bzw. keine
belastbaren Erkenntnisse zur Zugehörigkeit zu den in Rede stehenden Gruppierungen
und Spektren vor.
Dass nur der o. g. Anteil der mit Haftbefehl gesuchten Personen der
rechtsextremistischen Szene bzw. rechtsextremistischen Organisationen zugeordnet werden
kann, ist darauf zurückzuführen, dass den Verfassungsschutzbehörden nur zu
diesem Personenkreis tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen
im Sinne von § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)
vorliegen.
9. Sind die Sicherheitsbehörden der Länder bzw. das Bundeskriminalamt jetzt
in der Lage, zu jedem Zeitpunkt mit nur unerheblichem Aufwand
verlässliche Aussagen darüber zu treffen, wie viele Neonazis (Personen mit PMK-
rechts-Bezug) per Haftbefehl gesucht werden, oder sollen sie dazu nach
Festlegung der Kriterien in der Lage sein?
Durch die Festlegung der neuen Erhebungskriterien bzw. die Vereinheitlichung
dieser Kriterien erfolgt die Erhebung offener Haftbefehle auf Grundlage einer
solideren, belastbareren Datenbasis.
Gleichwohl haben die im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu diesem Thema (Vorbemerkung
der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/11497 vom 19. November
2012) dargestellten Rahmenbedingungen weiterhin Bestand.
So handelt es sich bei den entsprechenden Erhebungen auch weiterhin um
Momentaufnahmen mit begrenztem Aussagewert, da laufend neue Haftbefehle
ergehen während sich andere erledigen. Über das polizeiliche
Informationssystem ist jederzeit eine Abfrage möglich, ob zu einer konkreten Person eine
Fahndung besteht. Es lässt sich daher jederzeit anlassabhängig feststellen, ob sich
Fahndungen erledigt haben. Aussagen über neu hinzugekommene Haftbefehle
sowie die Art der Erledigung des Haftbefehls sind jedoch nicht jederzeit und nur
mit erheblichem Aufwand möglich.
Auch bei der Anwendung des zwischenzeitlich abgestimmten Procedere werden
derartige Erhebungen auch in Zukunft nur mit hohem personellem, zeitlichem
und technischem Aufwand zu leisten sein. So muss eine Vielzahl von
Datenbeständen technisch miteinander abgeglichen werden. In der Folge bedarf es auch
weiterhin der manuellen Sichtung, Auswertung und Beurteilung der Datensätze,
sowohl im BKA als auch bei den Polizeien der Länder, um valide Aussagen zu
dem in Rede stehenden Personenkreis treffen zu können.
Drucksache 18/385 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Antiterrordatei hinsichtlich der
Ausgestaltung der Datei zu gewaltbereiten Rechtsextremisten, und welche
Maßnahmen ergeben sich daraus?
Soweit Vorschriften im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G) den vom
Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannten Vorschriften des
Antiterrordateigesetzes (ATDG) nachgebildet sind, sind diese entsprechend zu
ändern. Dies betrifft § 1 Absatz 2 (Benennung weiterer teilnehmender
Behörden), § 3 (konkretisierende Verwaltungsvorschrift für Datenkategorien), § 4
(Schutz von Informationen, die durch Eingriffe in Artikel 10 oder 13 des
Grundgesetzes erlangt wurden), § 5 (sog. Inverssuche), § 10 (Berichtspflicht des BKA)
und § 11 (regelmäßige Datenschutzkontrollen) des RED-G. § 2 RED-G ist
gegenüber den in § 2 ATDG beanstandeten Vorschriften bereits enger gefasst, so
dass sich diesbezüglich kein Änderungsbedarf ergibt.
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, der den
Änderungsbedarf sowohl im ATDG als auch im RED-G aufnimmt.
11. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der erzielten
bzw. angestrebten Festlegung einheitlicher Erfassungskriterien auch das
Problem behoben, dass die Vergabe personengebundener Hinweise (etwa
„Straftäter rechtsmotiviert“) im polizeilichen Informationssystem
(bislang) nicht einheitlich erfolgt ist (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 17/14568), bzw. inwiefern besteht
dieses Problem weiter, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Sinn und Zweck der Vergabe personengebundener Hinweise ist nach wie vor
nicht die korrekte statistische Erfassung. Ihr Ziel ist es vielmehr, eine einheitliche
Einschätzung von Gefahrensituationen insbesondere für die einschreitenden
Polizeibeamten sowie ein taktisch sinnvolles Vorgehen im Umgang mit dem
betreffenden Personenkreis zu gewährleisten. Um eine möglichst bundesweit
einheitliche Verfahrensweise bei der Vergabe zu ermöglichen, haben sich Bund
und Länder bereits im Jahr 2011 auf einheitlich geltende Hinweise zur Vergabe
personengebundener Hinweise geeinigt. Dennoch bleibt die Vergabe
personengebundener Hinweise immer das Ergebnis einer entsprechenden
Einzelfallentscheidung durch die sachbearbeitende Dienststelle. Sie kann diese optional
vergeben. Eine einheitliche Vergabe personengebundener Hinweise obliegt
dementsprechend der Bewertungshoheit der jeweils zuständigen Stellen.
Durch die Verbreiterung der Erfassungskriterien (neben der Speicherung in IFIS
ergänzend auch PHW-Merker in INPOL-Z) sollen Unregelmäßigkeiten bei der
Vergabe von Merkern im Übrigen abgefedert werden. Bei der Bewertung der
Haftbefehle durch die zuständigen Stellen sind diese darüber hinaus in die Lage
versetzt, die Vergabe der Merker bzw. die Speicherung in IFIS nochmals kritisch
zu überprüfen. Auch dies dürfte zur Erhöhung der Qualitätsstandards bei der
Erfassung des politisch motivierten Personenpotenzials beitragen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/38512. Hat bereits eine nach einheitlichen Kriterien erfolgte Abfrage offener
Haftbefehle aus anderen PMK-Bereichen stattgefunden, und wenn ja,
welche Ergebnisse brachte diese?
Im Rahmen der phänomenübergreifenden Erhebung konnten folgende
Haftbefehle ermittelt werden. Die Teilmenge der jeweiligen Haftbefehle, die aufgrund
von Gewaltdelikten erlassen wurde, ist jeweils in Klammern dargestellt.
Die Einstufung der Deliktsqualitäten erfolgte wie nachfolgend dargestellt:
Personen
mit HB
(Anz. HB)
HB zur
Strafvollstreckung
HB zur Sicherstellung des
Verfahrens
HB zum
Zweck der
Auslieferung
PMK sonst.
Kriminalität
k. A. PMK sonst.
Kriminalität
k. A.
PMK-links 87
(110)
26
(15)
63
(12)
11
(3)
2
(2)
8
(2)
0 0
PMK-
Ausländer
214
(258)
68
(49)
83
(19)
40
(15)
22
(13)
17
(7)
5
(2)
23
Spionage * 32
(35)
1
(1)
7
(2)
5
(1)
0 1
(1)
6
(3)
14
PMK-
sonstige
63
(73)
4
(1)
49
(8)
10
(3)
0 7
(2)
2
(1)
1
* enthält die Fallkonstellationen Spionage/Proliferation/Landesverrat.
Priorität I Priorität II Priorität III ohne
Zuordnung
PMK-rechts 0 55 270 7
PMK-links 3 32 75 0
PMK-
Ausländer
43 78 114 23
PMK-
sonstige
0 15 57 1
Spionage* 1 7 13 14
* enthält die Fallkonstellationen Spionage/Proliferation/Landesverrat.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]