Vereinheitlichung von Kriterien zur Erfassung von mit Haftbefehl gesuchten Neonazis
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf mehrere Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. in der 17. Legislaturperiode bezüglich der Anzahl von mit Haftbefehl gesuchten, untergetauchten Neonazis hat die Bundesregierung nur unter Vorbehalt Auskünfte geben können. Als größtes Problem einer zuverlässigen Erfassung nannte sie im März 2013 (auf Bundestagsdrucksache 17/12706), das Fehlen „bundesweit einheitlicher und zur Gewinnung eines aussagekräftigen Lagebilds tauglicher Kriterien“. Im August 2013 teilte sie mit (auf Bundestagsdrucksache 17/14568), „die abschließende Festlegung der aktuell in Beratung befindlichen“ Kriterien werde „voraussichtlich in Kürze erfolgen“, eine erste Erhebung nach diesen neuen einheitlichen Kriterien könne dann „frühestens im Herbst 2013 erfolgen.“
Aus Sicht der Fragesteller ist aus den bisherigen Darlegungen der Bundesregierung nicht schlüssig hervorgegangen, worin genau die Unterschiede bei den Erfassungskriterien zwischen den einzelnen Ländern bestanden haben.
Insbesondere bleibt unklar, warum ein Abgleich der offenen Haftbefehle mit dem Bestand der INPOL-Falldatei „Innere Sicherheit“ nicht ausreichend ist. Den Fragestellern drängt sich der Verdacht auf, dass nicht nur die Erfassungskriterien hinsichtlich der mit Haftbefehl gesuchten Neonazis uneinheitlich sind, sondern überhaupt die Einschätzung von Straftaten als politisch motiviert unterschiedlich gehandhabt wird. Sie verweisen darauf, dass in der Vergangenheit (insbesondere auf Bundestagsdrucksache 17/12706) etwa das Entbieten des „Hitlergrußes“ mehrfach als „unpolitische“ Tat eingestuft worden war. Diese Einstufung wurde erst auf Nachfrage der Fragesteller revidiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Entwicklung haben die Bemühungen um eine Vereinheitlichung der Erfassungskriterien seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/12706 genommen?
Inwiefern haben sich die Erfassungskriterien in der Vergangenheit unterschieden (bitte konkrete Unterschiede benennen?)
Wo genau hat aus Sicht der Bundesregierung Verbesserungsbedarf bestanden, welchen Verbesserungsbedarf haben die Länder formuliert, und inwiefern ist den jeweiligen Bedarfen inzwischen abgeholfen worden bzw. inwiefern bestehen sie weiter?
Sind mittlerweile zwischen Bund und Ländern einheitliche Kriterien vereinbart worden, und wenn ja,
a) in welchem Rahmen haben diesbezügliche Gespräche stattgefunden,
b) wann wurde diese Vereinbarung getroffen,
c) um welche Kriterien handelt es sich,
d) wie soll künftig eine Erfassung offener Haftbefehle wegen Delikten mit rechtsextremem Hintergrund erfolgen,
e) welche Dateien und etwaigen sonstigen Erkenntnisquellen sollen dazu herangezogen werden,
und wenn nein,
f) warum nicht,
g) welche weiteren Schritte sind von Seiten der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Länder beabsichtigt, um eine solche Festlegung treffen zu können, und welche zeitlichen Prognosen gibt es diesbezüglich?
Wie ist die Aussage der Bundesregierung, es sei aus ihrer Sicht entscheidend, dass die Sicherheitsbehörden „alle insoweit im Fokus stehenden Personen, die […] tatsächlich ein politisch motiviertes Gefährdungspotenzial aufweisen, im Blick behalten bzw. bei unbekanntem Aufenthalt ausfindig machen“ (Bundestagsdrucksache 17/14568), zu verstehen?
a) Beschränkt sich diese Aussage auf solche Personen, die per Haftbefehl gesucht werden, und wenn nein, welcher Personenkreis ist genau gemeint?
b) Wie wird der Begriff „politisch motiviertes Gefährdungspotenzial“ definiert, und inwieweit wird dabei eine nachgewiesene oder vermutete Gewaltbereitschaft vorausgesetzt?
c) Welche Kriterien sind für die Einstufung in diesen Personenkreis vereinbart bzw. werden von der Bundesregierung angestrebt, und wer kann letztlich über konkrete Einstufungen entscheiden?
Inwiefern sollen künftig offene Haftbefehle auch mit anderen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) abgeglichen werden, und welche konkreten Festlegungen gibt es diesbezüglich?
Welcher zeitliche, personelle und materielle Aufwand wird bei der Zugrundelegung einheitlicher Kriterien voraussichtlich bei einer Erfassung anfallen?
Hat inzwischen eine neue, nach einheitlichen Kriterien erfolgte Erfassung, wie viele Personen mit rechtsextremem Hintergrund per Haftbefehl gesucht werden, stattgefunden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte möglichst nach der Systematik entsprechender Anfragen in der Vergangenheit darstellen), und wenn nein, wann wird eine solche Erfassung mutmaßlich stattfinden können?
Sollte eine solche Erfassung stattgefunden haben,
a) gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der Abfrage unvollstreckte Haftbefehle vor,
b) wie viele dieser Haftbefehle beruhen auf Delikten aus dem PMK-Bereich,
c) wie viele dieser Haftbefehle beruhen auf Gewaltdelikten,
d) welche Delikte liegen diesen Haftbefehlen jeweils maßgeblich zugrunde (bitte vollständig und möglichst nach der Systematik, wie in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/14558, angeben),
e) wie viele der gesuchten Personen sind in jeweils welchen einschlägigen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert bzw. in INPOL als Gewalttäter rechts markiert, und wie viele gelten als gewaltbereit,
f) wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige rechtsextremer Kameradschaften, der Musikszene oder anderer rechtsextremer Subkulturen?
Sind die Sicherheitsbehörden der Länder bzw. das Bundeskriminalamt jetzt in der Lage, zu jedem Zeitpunkt mit nur unerheblichem Aufwand verlässliche Aussagen darüber zu treffen, wie viele Neonazis (Personen mit PMK-rechts-Bezug) per Haftbefehl gesucht werden, oder sollen sie dazu nach Festlegung der Kriterien in der Lage sein?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Antiterrordatei hinsichtlich der Ausgestaltung der Datei zu gewaltbereiten Rechtsextremisten, und welche Maßnahmen ergeben sich daraus?
Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der erzielten bzw. angestrebten Festlegung einheitlicher Erfassungskriterien auch das Problem behoben, dass die Vergabe personengebundener Hinweise (etwa „Straftäter rechtsmotiviert“) im polizeilichen Informationssystem (bislang) nicht einheitlich erfolgt ist (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 17/14568), bzw. inwiefern besteht dieses Problem weiter, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat bereits eine nach einheitlichen Kriterien erfolgte Abfrage offener Haftbefehle aus anderen PMK-Bereichen stattgefunden, und wenn ja, welche Ergebnisse brachte diese?