Zur Einsetzung und Ausgestaltung des Khmer-Rouge-Tribunals
der Abgeordneten Harald Leibrecht, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 3. Juli 2006 wurde das Richtergremium für das Khmer-Rouge-Tribunal (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia, ECCC) vereidigt, damit es über die Menschenrechtsverletzungen während der Zeit des Khmer-Rouge-Regimes urteilt. Die Einsetzung des Tribunals ist viele Jahre aufgeschoben worden und angesichts des Alters der Täter nicht mehr länger hinauszuzögern. Ziel des Tribunals soll es sein, die Hauptverantwortlichen für die begangenen Menschenrechtsverletzungen der Khmer-Rouge vor Gericht zu stellen. Diese Gruppe könnte 50 bis 60 Personen umfassen, deren Namensliste aber noch nicht endgültig festgelegt wurde. Darunter könnten möglicherweise auch Personen wie Ieng Sary (Bruder Nr. drei), Nuon Chea (Bruder Nr. zwei) sowie Khieu Samphan sein. Von dem Tribunal erhoffen sich internationale Menschenrechtsorganisationen, dass neben der Herstellung von Gerechtigkeit für die Opfer auch ein Reformschub für das kambodschanische Justizwesen stattfindet. Das ECCC basiert auf keiner Resolution der Vereinten Nationen (VN), sondern auf einem bilateralen Abkommen zwischen den VN und Kambodscha. Die Europäische Union unterstützt das von den VN geförderten Tribunal mit rund 1 Mio. Euro mit dem Ziel Richter, Kläger und Angestellte des Gerichts zu bezahlen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beteiligt sich 2006/2007 mit 1,5 Mio. Euro an den Kosten, das Auswärtige Amt mit über 800 000 Euro mit dem Ziel, den Aufbau des Rechtswesens sowie einer Rechtskultur in Kambodscha zu unterstützen.
Das ECCC stellt wegen seines hybriden Charakters einen Präzedenzfall dar. Das Gremium besteht aus 13 internationalen und 17 kambodschanischen Richtern und ist in das kambodschanische Gerichtswesen integriert. Die drei Kammern des ECCC sind mehrheitlich kambodschanisch besetzt und für ein Urteil ist mindestens eine Stimme eines internationalen Richters notwendig. Es handelt sich somit nicht um einen internationalen Strafgerichtshof und unterscheidet sich daher von den VN-Tribunalen, die sich mit den Verbrechen in Jugoslawien und Ruanda befassen.
Unabhängige Experten und Beobachter stellen das Tribunal in Frage, da in Kambodscha ein großes Maß an Korruption herrscht und die kambodschanischen Richter als bestechlich und parteiisch gelten. Da aufgrund der enorm großen Zahl von Tötungen durch die Khmer-Rouge fast jede kambodschanische Familie betroffen ist, kann die Unbefangenheit der Richter angezweifelt werden.
Die Internationale Anwaltsvereinigung (International Bar Association, IBA) hatte den kambodschanischen Juristen, von denen die IBA annimmt, sie seien in internationalem Recht sehr schlecht ausgebildet, ein Trainingsprogramm zur Vorbereitung auf das Tribunal angeboten. Ende November 2006 hat der Präsident der kambodschanischen Anwaltsvereinigung (Bar Association of the Kingdom of Cambodia), Ky Tech, den Teilnehmern des Programms mit „Maßnahmen“ gedroht. Infolge der Drohung von Ky Tech hat die IBA ihr Angebot zurückgezogen und das Programm abgesagt. Man kann davon ausgehen, dass Ky Techs Aussagen durch die Regierung von Hun Sen unterstützt werden. Premierminister Hun Sen hat das Tribunal immer wieder kritisiert und versucht, dessen Einsetzung zu verzögern, auch wenn aus seine jüngsten Äußerungen von Anfang Januar 2007 hervorgeht, dass die Regierung das Tribunal befürwortet.
In einer gemeinsamen Erklärung vom November 2006 geben die Justizbeamten des ECCC zu, sich noch über einige Punkte uneinig zu sein. So sei noch nicht geklärt, wie kambodschanisches und internationales Recht verknüpft werden sollen, wie die Rolle der Verteidigung aussieht sowie die Qualifikation der Verteidiger, wie die Rolle der Mitankläger und ihre Stimmbeteiligung sein soll und man wisse noch nicht, wie das ECCC innerhalb des kambodschanischen Gerichtswesens agieren soll. Diese eingestandenen Probleme haben ihren Ursprung in dem hybriden Charakter des Tribunals und in dem Versuch, das Tribunal als Teil des bestehenden kambodschanischen Gerichtswesens zu konstruieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie werden die deutschen Finanzmittel ganz konkret verwendet? Gibt es neben dem Ziel des Aufbaus des Rechtswesens sowie einer Rechtskultur in Kambodscha noch weitere Zwecke für die 1,5 Mio. Euro aus Deutschland?
Nach welchen Kriterien werden die Angeklagten aus der Vielzahl der ehemaligen Khmer-Rouge ausgewählt?
Auf welche Weise wird die Liste der Angeklagten festgelegt, und wann ist mit einer Fertigstellung dieser Namensliste zu rechnen?
Hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen um die Einsetzung des Khmer-Rouge-Tribunals (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia, ECCC) für ein rein internationales Richtergremium eingesetzt? Wenn nein, mit welcher Begründung? Wenn ja, warum?
Wie kam es aus Sicht der Bundesregierung zu diesem Tribunal bestehend aus nationalen und internationalen Richtern?
Wie beurteilt die Bundesregierung zum einen das ECCC insgesamt und zum anderen die Auswahl der kambodschanischen Richter?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die 17 kambodschanischen Richter des ECCC vor? Wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Vorgänge um das von der Internationalen Anwaltsvereinigung angebotene und letztlich zurückgezogene Trainingsprogramm für kambodschanische Juristen vor? Wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung die Vorgänge?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die in internationalem Recht schlecht ausgebildeten kambodschanischen Juristen weiterzubilden? Wenn ja, welche?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die von den Justizbeamten des ECCC genannten Probleme zu lösen und den Beginn der Gerichtsverhandlungen zu beschleunigen?