[Deutscher Bundestag Drucksache 18/442
18. Wahlperiode 05.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/308 –
Gerichtsverfahren im Atomkraftbereich
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland sind im Atomkraftbereich aktuell mehrere Gerichtsverfahren
anhängig, beispielsweise die Verfassungsklagen der Energiekonzerne RWE AG,
E.ON Energie Deutschland GmbH und Vattenfall Europe Sales GmbH gegen die
13. Atomgesetznovelle aus dem Jahr 2011, die beklagte Genehmigung für das
Brennelemente-Zwischenlager Brunsbüttel, die Klage des Bundes gegen den
Entzug des Rahmenbetriebsplans für das Bergwerk Gorleben durch das Land
Niedersachsen, die Klage der bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH gegen
das Land Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem
Zwischenlager Nord, die Klage des Betreibers RWE gegen das Land Hessen im
Zusammenhang mit dem dreimonatigen Moratorium für die Atomkraftwerke (AKW)
Biblis A und B im Jahr 2011 sowie mehrere Klagen der AKW-Betreiber gegen
die Kernbrennstoffsteuer, auch bekannt als Brennelementesteuer.
Hinzu kommt das Verfahren des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall AB
gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem internationalen Schiedsgericht
ICSID in Washington im Zusammenhang mit der 13. Atomgesetznovelle, das
unlängst bereits in eigenständigen Fragen thematisiert wurde (siehe die
Antworten auf die Schriftlichen Fragen 27 und 28 auf Bundestagsdrucksache 17/14837
und die Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/27),
hier der Vollständigkeit halber aber ebenfalls aufgelistet werden soll.
Zum Teil sind diese Gerichtsverfahren durch Medienberichte öffentlich bekannt.
Hinsichtlich der oben beispielhaft genannten Verfahren siehe beispielsweise die
Artikel „Konzerne ziehen gegen Atomausstieg vor Gericht“ in der „Frankfurter
Allgemeinen Zeitung“ vom 3. November 2011, „Panzerfaust trifft Atomrecht“
in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 31. August 2013, „Lagerung von West-
Atommüll in Lubmin bleibt befristet“, in der „Ostsee-Zeitung“ vom 1. März
2013, „Eine haushaltspolitische Atombombe“ in der „Frankfurter Allgemeinen
Zeitung“ vom 1. März 2013, „Brennelementesteuer: SPD will AKW-Betreiber
länger schröpfen“ auf „ZEIT ONLINE“ vom 13. November 2013, „Das Erbe der
Atomenergie: Altmaier hält sich Gorleben offen“ in „DER TAGESSPIEGEL“
vom 23. Oktober 2013, „Vattenfall will 3,5 Milliarden Euro“ in „DER TAGES-
SPIEGEL“ vom 22. Dezember 2012 und „Der verklagte Atomausstieg“ in der
Freitag vom 14. November 2013. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 3. Februar 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/442 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEin systematischer öffentlicher Überblick über alle anhängigen und absehbar
bevorstehenden Verfahren existiert jedoch nicht. Diese Anfrage soll dazu
dienen, einen solchen Überblick zu schaffen und die Verfahren transparent zu
machen. Damit dieser Überblick möglichst umfassend wird, stellt die Anfrage
nicht nur auf Verfahren auf Bundesebene ab, sondern auch auf Kenntnisse der
Bundesregierung über entsprechende Verfahren auf Landesebene. Über diese
wird der Bund unter anderem durch die Zusammenarbeit mit den Ländern im
Fachausschuss Recht des Bund-Länder-Ausschusses Atomkernenergie
informiert (zu letzterem siehe auch Bundestagsdrucksache 17/7568).
1. Welche laufenden Verfahren, an denen
a) der Bund,
b) vom Bund finanzierte Einrichtungen,
c) bundeseigene Unternehmen
oder nach Kenntnis der Bundesregierung
d) Bundesländer,
e) von Bundesländern finanzierte Einrichtungen oder
f) landeseigene Unternehmen
beteiligt sind, sind derzeit im Atomkraftbereich (inklusive der Bereiche
Atomforschung und Atommüll) anhängig, und was sind die wesentlichen
aktuellen Eckdaten dieser Verfahren (bitte Übersicht mit jeweiliger Angabe
der Instanz, des Gegenstands und – sofern zutreffend – des Streitwerts, der
Verfahrensparteien – bei Bund bzw. Land bitte mit Angabe der jeweils
vertretenden Bundes- bzw. Landesbehörde –, des Verfahrensbeginns, der
Prozessbevollmächtigten, des derzeitigen Verfahrensstands inklusive letzter
Aktion im Verfahren, des nächsten anstehenden Verfahrensschritts – falls
möglich, bitte mit ungefährer zeitlicher Prognose, wann dieser nächste
Verfahrensschritt ansteht bzw. zu erwarten ist – etc.)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ergibt sich folgende Übersicht:
Laufende Verfahren, an denen der Bund, vom Bund finanzierte Einrichtungen
und bundeseigene Unternehmen beteiligt sind:
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
Insgesamt neun
Verfassungsbeschwerdeverfahren
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
Energieversorgungsunternehmen
Kein
Streitwert
Ende 2011 bis
Mitte 2012
Übermittlung von
drei der neun
Verfassungsbeschwerden
exemplarisch an
die
Bundesregierung mit
Gelegenheit zur
Stellungnahme;
Stellungnahme durch
Bundesregierung
eingereicht am
28. Februar 2013;
Zeitpunkt für
mündliche
Verhandlung und
Entscheidung nicht
prognostizierbar
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/442Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
Klage beim
Internationalen
Zentrum für die
Beilegung von
Investitionsschutzstreitigkeiten (ICSID)
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
und
Kernbrennstoffsteuergesetz
Energieversorgungsunternehmen vs.
Bundesrepublik
Deutschland
siehe
Antwort zu
Frage 4
Mai 2012 siehe Antwort zu
Frage 4
abstrakte
Normenkontrolle
11. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
und 12. Gesetz
zur Änderung
des
Atomgesetzes
Abgeordnete
der SPD und
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜ-
NEN
Kein
Streitwert
Februar 2011 Antrag auf
abstrakte
Normenkontrolle der
Bundesregierung
noch nicht
übermittelt
Verfassungsbeschwerde
11. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
und 12. Gesetz
zur Änderung
des
Atomgesetzes
natürliche
Personen
unterstützt durch
Umweltschutzorganisation
Kein
Streitwert
Februar 2011
Verfassungsbeschwerde der
Bundesregierung
noch nicht
übermittelt
abstrakte
Normenkontrolle
11. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
gemeinsamer
Antrag durch
die
Bundesländer Berlin,
Brandenburg,
Bremen,
Rheinland-
Pfalz und
Nordrhein-
Westfalen
Kein
Streitwert
Februar 2011 Antrag auf
abstrakte
Normenkontrolle der
Bundesregierung
noch nicht
übermittelt
OVG Münster Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten
im
Zusammenhang mit dem
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
nach dem
Umweltinformationsgesetz
Energieversorgungsunternehmen vs.
Bundesrepublik
Deutschland vertreten
durch das
Bundesministerium
für Umwelt,
Naturschutz,
Bau und
Reaktorsicherheit
5 000 Euro 26. September 2012
Berufungsverfahren
Drucksache 18/442 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVerfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
OVG Münster Klage auf
Einschreiten
der
Bundesregierung gegen
Regressforderungen
der
Energieversorgungsunternehmen
natürliche
Person vs.
Bundesrepublik
Deutschland
vertreten
durch das
Bundesministerium
für Umwelt,
Naturschutz,
Bau und
Reaktorsicherheit
5 000 Euro 21. Februar 2013
Berufungsverfahren
VG Köln Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten
nach dem
Umweltinformationsgesetz
natürliche
Person vs.
Bundesrepublik
Deutschland
vertreten
durch das
Bundesministerium
für Umwelt,
Naturschutz,
Bau und
Reaktorsicherheit
5 000 Euro 20. Dezember 2013 derzeit:
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten
VG Berlin Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten
nach dem
Umweltinformationsgesetz
Energieversorgungsunternehmen
vs.
Bundesrepublik
Deutschland
vertreten
durch das
Bundesministerium
für Wirtschaft
und Energie
5 000 Euro 9. November 2012 derzeit:
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten
VG Köln Klage auf
Verpflichtung
des Bundes im
Rahmen der
Bundesaufsicht
natürliche
Person vs.
Bundesrepublik
Deutschland
vertreten
durch das
Bundesministerium
für Umwelt,
Naturschutz,
Bau und
Reaktorsicherheit
5 000 Euro 26. Oktober 2013 zuletzt:
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/442Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
BVerwG
Aufbewahrungsgenehmigung
Zwischenlager
Brunsbüttel
vom
28.11.2003
natürliche
Person vs.
Bundesrepublik
Deutschland
vertreten
durch das
Bundesamt für
Strahlenschutz
17. Februar 2004
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision: Abgabe durch
OVG Schleswig-
Holstein an
BVerwG erfolgt;
als nächstes:
Entscheidung BVerwG
über die Zulassung
der Revision;
Zeitpunkt für
Entscheidung nicht
prognostizierbar
Niedersächsisches
OVG
Aufbewahrungsgenehmigung
Zwischenlager
Unterweser
vom
22.09.2003
natürliche
Personen vs.
Bundesrepublik
Deutschland
vertreten
durch das
Bundesamt für
Strahlenschutz
100 000
Euro
18. November 2003 Rückverweisung
nach Revision
zum BVerwG:
derzeit
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten
Niedersächsisches
OVG
Transportgenehmigung für
die
Beförderung von
hochradioaktiven
Glaskokillen von
Frankreich nach
Gorleben vom
30.04.2003
natürliche
Personen vs.
Bundesrepublik
Deutschland
vertreten
durch das
Bundesamt für
Strahlenschutz
ursprünglich zwei
Verfahren:
20 000 Euro
je Verfahren
11. November 2003 Rückverweisung
nach Revision
zum BVerwG:
Zeitpunkt für
mündliche
Verhandlung und
Entscheidung nicht
prognostizierbar
VG Lüneburg
(siehe auch
Verfahren nach
Kenntnis
der
Bundesregierung auf
Landesebene –
Niedersachsen)
Aufhebung der
Verlängerung
der Zulassung
des
Rahmenbetriebsplanes
für die
untertägige
Erkundung des
Salzstockes
Gorleben
Bundesrepublik
Deutschland
vertreten
durch das
Bundesamt für
Strahlenschutz vs.
Land
Niedersachsen
vertreten durch das
Landesamt für
Bergbau,
Energie und
Geologie
Niedersachsen
21. Oktober 2013 zuletzt: Antrag der
Klägerin auf Ruhen
des Verfahrens; als
nächstes:
Entscheidung des VG
über das Ruhen des
Verfahrens;
Zeitpunkt für
Entscheidung nicht
prognostizierbar
Drucksache 18/442 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu finanzgerichtlichen Verfahren hinsichtlich des
Kernbrennstoffsteuergesetzes:
Die Nennung der Anhängigkeit konkreter gerichtlicher Verfahren impliziert,
dass ein Steuerstreit existiert und deshalb eine Steuerschuld gegeben sein muss.
Die Tatsache, dass hinsichtlich bestimmter Beteiligter eine Steuerschuld besteht,
unterliegt dem strafbewehrten Steuergeheimnis des § 30 der Abgabenordnung
(AO) und darf von der Bundesregierung deshalb nicht offenbart werden.
Eckdaten der einzelnen Verfahren dürfen deshalb nur weitergegeben werden, wenn
es hierbei um Verhältnisse der Verwaltung selbst geht oder wenn die
Verhältnisse offenkundig sind.
Unter diesen Prämissen kann die Frage dahingehend beantwortet werden, dass
die auf Bundesseite prozessbeteiligten Behörden die Hauptzollämter Augsburg,
Karlsruhe, Hamburg-Stadt, Hannover sowie Osnabrück sind; hierzu sind
gerichtliche Verfahren bei den Finanzgerichten Baden-Württemberg, München
und Hamburg anhängig.
Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffsteuergesetz ein
konkretes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
anhängig, und dem Europäischen Gerichtshof ist ein Vorabentscheidungsersuchen
zugeleitet worden.
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VG Greifswald
(siehe auch
Verfahren nach
Kenntnis der
Bundes
regierung auf
Landesebene –
Mecklenburg-
Vorpommern)
Entfristung der
in
Zusammenhang mit der
Konditionierung stehenden
Zwischenlagerung von festen
radioaktiven
Reststoffen/
Abfällen aus
anderen
kerntechnischen
Anlagen im
Zwischenlager
Nord Rubenow
juristische
Personen
(bundeseigene
Unternehmen)
vs. Land
Mecklenburg-
Vorpommern
vertreten
durch das
Ministerium
für Inneres
und Sport
des Landes
Mecklenburg-
Vorpommern
29. April 2011 zuletzt:
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten;
Anberaumung
mündliche
Verhandlung im
Laufe von 2014
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/442Verfahren auf Landesebene
Baden-Württemberg
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VGH
Mannheim
Klage gegen
Stilllegungs-
und
Abbaugenehmigung für
das KKW
Obrigheim
natürliche
Personen vs.
Land Baden-
Württemberg
vertreten
durch das
Ministerium
für Umwelt,
Klima und
Energiewirtschaft Baden-
Württemberg
15 000 Euro Ende 2011 Eilantrag von
Klägern zur
Wiederherstellung
aufschiebender
Wirkung der Klage
unanfechtbar von
VGH
zurückgewiesen;
Zeitpunkt für
mündliche
Verhandlung und
Entscheidung nicht
prognostizierbar
VGH
Mannheim
Klage auf
Widerruf der
Betriebsgenehmigung für
das KKW
Philippsburg
Block 1,
hilfsweise auf
Erlass von
Schutzauflagen
gegen
Störmaßnahmen Dritter
natürliche
Personen vs.
Land Baden-
Württemberg
vertreten
durch das
Ministerium
für Umwelt,
Klima und
Energiewirtschaft Baden-
Württemberg
September 2009 Verfahren – im
Hinblick auf die
anhängigen
Verfassungsbeschwerden
gegen das 13.
Gesetz zur Änderung
des Atomgesetzes –
durch
übereinstimmende Erklärungen
ruhend gestellt;
weiterer
Verfahrensverlauf
ungewiss
VGH
Mannheim
Klage auf
Feststellung,
dass
Betriebsgenehmigung
für KKW
Neckarwestheim Block 1
erloschen ist,
hilfsweise auf
Widerruf der
Genehmigung
natürliche
Person
vertreten durch
Umweltschutzorganisation vs.
Land Baden-
Württemberg
vertreten
durch das
Ministerium
für Umwelt,
Klima und
Energiewirtschaft Baden-
Württemberg
März 2011 Verfahren – im
Hinblick auf die
anhängigen
Verfassungsbeschwerden
gegen das 13.
Gesetz zur Änderung
des Atomgesetzes –
durch
übereinstimmende Erklärungen
ruhend gestellt;
weiterer
Verfahrensverlauf
ungewiss
Drucksache 18/442 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBayern
Bremen
Hessen
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VG München vier Klagen
auf Zugang zu
amtlichen
Dokumenten
nach dem
Umweltinformationsgesetz
eine natürliche
Person vs.
Freistaat
Bayern
2012, 2013, 2014 anhängig
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VG Bremen
Umschlagsgenehmigung
Bremen
Transportunternehmen
vs. Land
Bremen
Anfang März 2013 Zeitpunkt für
mündliche
Verhandlung und
Entscheidung nicht
prognostizierbar
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VGH Kassel Klage auf
Widerruf der
Betriebsgenehmigungen
für KKW
Biblis A und B
natürliche
Person vs.
Land Hessen
vertreten
durch das
Hessische
Ministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Festsetzung
ausstehend
16. September 2003 Verfahren – im
Hinblick auf die
anhängigen
Verfassungsbeschwerden
gegen das 13.
Gesetz zur Änderung
des Atomgesetzes –
ausgesetzt;
weiterer
Verfahrensverlauf
ungewiss
VGH Kassel Klage auf
Widerruf der
Betriebsgenehmigung
für KKW
Biblis B
natürliche
Person vs. Land
Hessen
vertreten durch das
Hessische
Ministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
45 000 Euro 17. Januar 2008 Verfahren – im
Hinblick auf die
anhängigen
Verfassungsbeschwerden
gegen das 13.
Gesetz zur Änderung
des Atomgesetzes –
ausgesetzt;
weiterer
Verfahrensverlauf
ungewiss
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/442Hessen
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VG Wiesbaden Klage gegen
Erhebung von
Verwaltungsgebühren
juristische
Person vs.
Land Hessen
vertreten
durch das
Hessische
Ministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
7 854,50
Euro
14. Mai 2008 Verfahren ruht
aufgrund Beschlusses
des VG
VG Darmstadt Klage gegen
Bescheid vom
19.12.2011
betreffend die
atomrechtliche
Zuverlässigkeit
des Klägers
natürliche
Person vs.
Land Hessen
vertreten
durch das
Hessische
Ministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Festsetzung
ausstehend
19. Januar 2012 Abbruch
Mediationsverfahren am
7. August 2012
VG Wiesbaden Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten
im
Zusammenhang mit dem
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
nach dem
Umweltinformationsgesetz
Energieversorgungsunternehmen
vs. Land
Hessen
vertreten durch das
Hessische
Ministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
5 000 Euro 15. Oktober 2013 derzeit:
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten
Drucksache 18/442 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VG Greifswald
(siehe auch
Verfahren mit
Beteiligung des
Bundes)
Entfristung der
in
Zusammenhang mit der
Konditionierung stehenden
Zwischenlagerung von festen
radioaktiven
Reststoffen/
Abfällen aus
anderen
kerntechnischen
Anlagen im
Zwischenlager
Nord Rubenow
juristische
Personen
(bundeseigene
Unternehmen)
vs. Land
Mecklenburg-
Vorpommern
vertreten
durch das
Ministerium
für Inneres und
Sport des
Landes
Mecklenburg-
Vorpommern
29. April 2011 zuletzt:
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten;
Anberaumung
mündliche
Verhandlung im Laufe
von 2014
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VG Hannover Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten im
Zusammenhang mit dem
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
nach dem
Umweltinformationsgesetz
Energieversorgungsunternehmen
vs. Land
Niedersachsen
vertreten
durch das
Niedersächsische
Ministerium
für Umwelt,
Energie und
Klimaschutz
6. September 2012 Anregung durch
das Land
Niedersachsen zur Vorlage
des Verfahrens an
den EuGH zur
Klärung
europarechtlicher Fragen
VG Hannover Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten im
Zusammenhang mit dem
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
nach dem
Umweltinformationsgesetz
Energieversorgungsunternehmen
vs. Land
Niedersachsen
vertreten
durch das
Niedersächsische
Justizministerium
6. September 2012 Anregung durch
das Land
Niedersachsen zur Vorlage
des Verfahrens an
den EuGH zur
Klärung
europarechtlicher Fragen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/442Niedersachsen
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VG Hannover Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten im
Zusammenhang mit dem
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
nach dem
Umweltinformationsgesetz
Energieversorgungsunternehmen
vs. Land
Niedersachsen
vertreten
durch die
Niedersächsische
Staatskanzlei
6. September 2012 Anregung durch
das Land
Niedersachsen zur Vorlage
des Verfahrens an
den EuGH zur
Klärung
europarechtlicher Fragen
VG Lüneburg
(siehe auch
Verfahren mit
Beteiligung des
Bundes)
Aufhebung der
Verlängerung
der Zulassung
des
Rahmenbetriebsplans für
die untertägige
Erkundung des
Salzstockes
Gorleben
Bundesrepublik
Deutschland
vertreten
durch das
Bundesamt für
Strahlenschutz
vs. Land
Niedersachsen
vertreten
durch das
Landesamt für
Bergbau,
Energie und
Geologie
Niedersachsen
21. Oktober 2013 zuletzt: Antrag der
Klägerin auf Ruhen
des Verfahrens; als
nächstes:
Entscheidung des
VG über das Ruhen
des Verfahrens;
Zeitpunkt für
Entscheidung nicht
prognostizierbar
Drucksache 18/442 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRheinland-Pfalz
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VG Mainz Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten
im
Zusammenhang mit dem
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
nach dem
Landesumweltinformationsfreiheitsgesetz
Rheinland-
Pfalz
Energieversorgungsunternehmen vs.
Ministerium
für Wirtschaft,
Klimaschutz,
Energie und
Landesplanung
des Landes
Rheinland-
Pfalz
17. August 2012 mündliche
Verhandlung hat
stattgefunden; im
Nachgang
Stellungnahme durch das
Ministerium für
Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und
Landesplanung des
Landes Rheinland-
Pfalz;
Stellungnahme durch
Gegenpartei hierauf
steht aus; weitere
mündliche
Verhandlung wird
nicht erwartet;
Entscheidung des
Gerichts
wahrscheinlich März 2014
VG Mainz Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten
im
Zusammenhang mit dem
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
nach dem
Landesumweltinformationsfreiheitsgesetz
Rheinland-
Pfalz
Energieversorgungsunternehmen
vs. Vertretung
des Landes
Rheinland-
Pfalz beim
Bund und bei
der
Europäischen Union
14. August 2012 mündliche
Verhandlung hat
stattgefunden; im
Nachgang
Stellungnahme durch die
Vertretung des
Landes Rheinland-
Pfalz beim Bund
und bei der
Europäischen Union;
Stellungnahme
durch Gegenpartei
hierauf steht aus;
weitere mündliche
Verhandlung wird
nicht erwartet;
Entscheidung des
Gerichts
wahrscheinlich März 2014
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/442Schleswig-Holstein
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
VG Schleswig Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten
nach IZG-SH
im
Zusammenhang mit dem
Atommoratorium und dem
13. Gesetz zur
Änderung des
Atomgesetzes
juristische
Person vs.
Ministerpräsidenten des
Landes
Schleswig-
Holstein
5 000 Euro 3. Mai 2013 zuletzt:
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten
VG Schleswig Klage gegen
Kostenbescheid
(Erdbebenbegutachtung)
juristische
Person vs.
Ministerium
für
Energiewende,
Landwirtschaft,
Umwelt und
ländliche
Räume des
Landes
Schleswig-
Holstein
3 236,30
Euro
24. April 2013 zuletzt:
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten
VG Schleswig Klage auf
Zugang zu
amtlichen
Dokumenten
nach dem
Umweltinformationsgesetz
natürliche
Person vs.
Ministerium
für
Energiewende,
Landwirtschaft,
Umwelt und
ländliche
Räume des
Landes
Schleswig-
Holstein
5 000 Euro 18. Mai 2012 zuletzt:
Schriftsatzaustausch der
Beteiligten
VG Schleswig Ausstieg aus
der Atomkraft
natürliche
Person vs.
Ministerium
für
Energiewende,
Landwirtschaft,
Umwelt und
ländliche
Räume des
Landes
Schleswig-
Holstein
5 000 Euro 30. Juli 2011 Ruhen des
Verfahrens durch VG
angeordnet
Drucksache 18/442 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSchleswig-Holstein
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
OVG
Schleswig
(1. Instanz)
Berechtigung
zum
Leistungsbetrieb
natürliche
Person vs.
Ministerium
für
Energiewende,
Landwirtschaft,
Umwelt und
ländliche
Räume des
Landes
Schleswig-
Holstein
5 000 Euro 6. April 2011 Verfahren – im
Hinblick auf die
anhängigen
Verfassungsbeschwerden
gegen das 13.
Gesetz zur Änderung
des Atomgesetzes –
ausgesetzt; weiterer
Verfahrensverlauf
ungewiss
OVG
Schleswig
(1. Instanz)
Widerruf der
Betriebsgenehmigung
KKW Krümmel
natürliche
Personen vs.
Ministerium
für
Energiewende,
Landwirtschaft,
Umwelt und
ländliche
Räume des
Landes
Schleswig-
Holstein
25 000 Euro 13. September 2010 Verfahren – im
Hinblick auf die
anhängigen
Verfassungsbeschwerden
gegen das 13.
Gesetz zur Änderung
des Atomgesetzes –
ausgesetzt; weiterer
Verfahrensverlauf
ungewiss
OVG
Schleswig
(1. Instanz)
Widerruf der
Betriebsgenehmigung
KKW
Brunsbüttel
Umweltschutzorganisation vs.
Ministerium
für
Energiewende,
Landwirtschaft,
Umwelt und
ländliche
Räume des
Landes
Schleswig-
Holstein
35 000 Euro 27. Januar 2009 Verfahren – im
Hinblick auf die
anhängigen
Verfassungsbeschwerden
gegen das 13.
Gesetz zur Änderung
des Atomgesetzes –
ausgesetzt; weiterer
Verfahrensverlauf
ungewiss
OVG
Schleswig
(1. Instanz)
Widerruf der
Betriebsgenehmigung
KKW Krümmel
natürliche
Person vs.
Ministerium
für
Energiewende,
Landwirtschaft,
Umwelt und
ländliche
Räume des
Landes
Schleswig-
Holstein
5 000 Euro 3. Februar 2009 Verfahren – im
Hinblick auf die
anhängigen
Verfassungsbeschwerden
gegen das 13.
Gesetz zur Änderung
des Atomgesetzes –
ausgesetzt; weiterer
Verfahrensverlauf
ungewiss
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/442Schleswig-Holstein
2. Welche Gerichtsverfahren im Atomkraftbereich (inklusive der Bereiche
Atomforschung und Atommüll) sind nach Kenntnis der Bundesregierung,
aufgrund eigener Planungen oder entsprechender Ankündigungen Dritter,
noch zu erwarten (bitte Angabe der bereits bekannten Eckdaten analog zu
Frage 1)?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über das Ob und
Wann etwaiger Klageerhebungen.
3. Welche Bundesländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Verfahren der Energiekonzerne gegen die 13. Atomgesetznovelle vor dem
Bundesverfassungsgericht beigetreten, und welche Bundesländer haben
nach Kenntnis der Bundesregierung dazu eine Stellungnahme beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung:
Die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben im
Rahmen der Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des
Atomgesetzes eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Die Bundesländer Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben
ebenfalls eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-
Holstein sind dem Verfahren beigetreten.
4. Kann die Bundesregierung die finanziellen Ansprüche, die in dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „DER TAGESSPIEGEL“-Artikel
„Vattenfall will 3,5 Milliarden Euro“ vom 22. Dezember 2012 veröffentlicht
wurden, jeweils in etwa bestätigen oder nicht (gefragt wird explizit nur nach
einer Bestätigung von in Medien bereits veröffentlichten Beträgen; die Frage
ist hilfsweise zu verstehen, falls die Bundesregierung exakte finanzielle
Beträge auf Basis ihres eigenen Wissens bei Frage 1 nicht offenlegen will; bitte
differenzierte Angaben zu den im Artikel genannten konzernspezifischen
Beträgen wie auch der im Artikel genannten Summe aller Ansprüche)?
Verfahren/
Gericht
Verfahrensgegenstand
Verfahrensparteien
Streitwert Beginn des
Verfahrens
Derzeitiger
Verfahrensstand +
weitere Schritte
OVG
Schleswig
(1. Instanz)
Anfechtung
atomrechtlicher
Auflagen
juristische
Person vs.
Ministerium
für
Energiewende,
Landwirtschaft,
Umwelt und
ländliche
Räume des
Landes
Schleswig-
Holstein
Festsetzung
ausstehend
25. Januar 1999 Ruhen des
Verfahrens durch VG
angeordnet
Drucksache 18/442 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFalls nein, liegen die tatsächlichen Beträge höher oder niedriger?
Hinsichtlich Umfang und Verfahrensstand des Rechtsstreits wird auf die
Berichte der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zum Fortgang des
Verfahrens verwiesen. Diese sind zur Einsichtnahme durch die Abgeordneten des
Deutschen Bundestags in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags
hinterlegt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]