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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Schutz vor gesundheitsbelastenden Schadstoffen in Kinderspielzeugen

Verschlechterung von Schadstoff-Grenzwerten in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie, anstehende EuGH-Entscheidung, erreichbare, derzeit in Deutschland geltende und angestrebte Grenzwerte, Importanteil auf dem deutschen Markt und Einhaltung von Grenzwerten, Kooperationen mit China zu Spielzeugsicherheit und gesundheitlichem Verbraucherschutz, Schutz vor Umwelthormonen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

07.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/33021.01.2014

Schutz vor gesundheitsbelastenden Schadstoffen in Kinderspielzeugen

der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Ulla Jelpke, Sabine Leidig, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Immer wieder kommt es zu Beanstandungen bei Kinderspielzeugen aufgrund zu hoher Schadstoffbelastungen. Insbesondere werden krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und bestimmte giftige Schwermetalle in gesundheitsbedenklichen Mengen gemessen. Auffällig häufig wird in den wöchentlichen Meldungen des RAPEX-Schnellwarnsystems der Europäischen Union (Rapid Exchange – schneller Informationsaustausch) für gefährliche Verbraucherprodukte auch vor hohen Phthalate-Gehalten in Spielzeugen gewarnt. Einzelne dieser Weichmacher für Kunststoffe sind in bestimmten Kinderspielzeugen verboten.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass mit der neuen EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug) Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe aufgeweicht wurden. Für die Schwermetalle Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber sind europaweit deutlich höhere Rückstände in Spielzeugen erlaubt als bisher. Nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) verschlechterte sich dadurch teilweise das Schutzniveau für Kinder. Aus einer Stellungnahme des BfR (Nr. 034/2012 vom 10. August 2012) geht zudem hervor, dass aus heutiger Sicht auch die bisherigen Schadstoffregelungen zu lasch waren, um gesundheitliche Risiken bei Kindern auszuschließen. Hierzu empfehlen die Expertinnen und Experten insbesondere bei Arsen und Blei das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) anzuwenden, wonach die Belastung so weit zu senken ist, wie dies vernünftigerweise machbar ist. Diese Herangehensweise soll bei Kinderspielzeugen für PAK ebenfalls gelten. Auch Umwelthormone werden in der EU-Spielzeugrichtlinie nur in Einzelfällen geregelt, obwohl sie gerade für Kinder sehr schädlich sein können.

Deutschland stimmte gegen die im Juni 2009 erlassene Spielzeugrichtlinie und setzte sich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gegenüber der Europäischen Kommission für die Beibehaltung der bisherigen Grenzwerte bestimmter Schwermetalle ein. Nach einem Beschluss des Gerichts vom 16. Mai 2013 dürfen in der Bundesrepublik Deutschland vorläufig und abweichend von den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die alten Grenzwerte angewandt werden. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts steht aus. In Bezug auf Grenzwerte für Kinderspielzeuge erklärte die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 17. Mai 2013, dass die Sicherheit von Kindern die höchste Priorität habe und dass man alle Möglichkeiten für hohe Sicherheitsstandards ausschöpfen werde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie rechtfertigte und begründete die Europäische Kommission ihr Festhalten an der Verschlechterung der Grenzwerte für die Schadstoffe Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber in der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG gegenüber der alten Regelung sowie in Bezug auf die Anwendung des ALARA-Prinzips?

2

Welcher Grenzwert ist nach dem ALARA-Prinzip derzeit für Arsen, Blei und PAK erreichbar, um eine möglichst geringe Belastung bei Kindern durch Kontakt mit Spielzeug zu erreichen?

3

Welcher Grenzwert gilt derzeit in Deutschland für PAK in Spielzeugen, und wie soll künftig ein gesundheitlich unbedenklicher Grenzwert für PAK in Spielzeugen sichergestellt werden?

4

Welche Grenzwerte strebt die Bundesregierung in Bezug auf die Fachveröffentlichungen des BfR für die genannten Schwermetalle und PAK langfristig an?

5

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer endgültigen Entscheidung des EuGH, und welche Maßnahmen sieht sie für den Fall vor, dass sie bei der endgültigen Entscheidung des Gerichtes unterliegt, um für Kinder dennoch bestmögliche Schutzstandards sicherzustellen?

6

Durch welche Maßnahmen ist derzeit die Einhaltung der in Deutschland strengeren Grenzwerte für die genannten Schwermetalle sichergestellt, wenn die Spielzeuge oder einzelne Bestandteile zu deren Herstellung a) aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder b) aus Drittstaaten eingeführt werden?

7

Welche einzelnen Maßnahmen gelten diesbezüglich für Drittlandimporte, die über andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, beispielsweise den Seehafen Rotterdam, nach Deutschland gelangen?

8

Was unternimmt die Bundesregierung, um das Auftauchen von Spielzeugen mit unzulässigen PAK- und Phthalate-Belastungen auf dem deutschen Markt künftig konsequenter zu verhindern?

9

Wie hoch ist nach aktuellstem Stand der Importanteil bei den in Deutschland auf den Markt gebrachten Kinderspielzeugen aus a) anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und b) Drittstaaten (bitte in Euro und Prozent angeben und nach Staaten aufschlüsseln)?

10

Welche Abkommen wurden bisher mit China über die Sicherheit von Spielzeugen und den diesbezüglichen Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher getroffen?

11

Wann nahm die „Arbeitsgruppe Produktsicherheit“ ihre Arbeit auf, wann, wie oft, und zu welchen Themen hat sie sich bisher getroffen, welche Institutionen und Personen wirkten jeweils von deutscher Seite mit, und welche konkreten Vereinbarungen bzw. Beschlüsse wurden bisher gefasst?

12

Welche einzelnen Projekte und Programme wurden nach dem Jahr 2010 zwischen Deutschland und China aufgelegt bzw. durchgeführt, und wie haben sie die Spielzeugsicherheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Produkten, die hier auf den Markt kommen, belegbar verbessert?

13

Welchen Stand und welches Niveau hat der von der Bundesregierung angestrebte Aufbau eines wirksamen Marktüberwachungssystems und einer effektiven Ausfuhrkontrolle im Herkunftsland von Spielwaren in Bezug auf China erreicht?

14

Welche einzelnen Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um den Schutz von Kindern vor Umwelthormonen in Spielzeugen zu verbessern, und wie bewertet sie den Umstand, dass der Schutz der Umwelt vor Umwelthormonen wirksamer geregelt ist, als der Schutz der menschlichen Gesundheit (vgl. EU-Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinie und EU-Spielzeugrichtlinie)?

Berlin, den 21. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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