[Deutscher Bundestag Drucksache 18/650
18. Wahlperiode 24.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu,
Inge Höger, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/336 –
Kostenentwicklung bei Großwaffensystemen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundeswehr forderte und fordert Großwaffensysteme, deren Kosten in die
Milliarden gehen. In den letzten Jahren wurden jährlich Steuergelder in Höhe
von ungefähr 7 Mrd. Euro alleine für so genannte Verteidigungsinvestive
Ausgaben aufgewendet (vgl. Bundesministerium der Verteidigung, Erläuterungen
und Vergleiche zum Regierungsentwurf des Verteidigungshaushalts 2012,
Seite 7) – und damit nach Auffassung der Fragesteller verschwendet.
Die anfänglich veranschlagten Kosten (Forschung, Entwicklung, Erprobung
und Beschaffung) bezüglich der bestellten Waffensysteme liegen in der Regel
signifikant unter den tatsächlichen Kosten bei Beendigung des Entwicklungs-
und Beschaffungsprojektes.
Vertragsstrafen für die Auftragnehmer (Rüstungsindustrie) werden „[b]ei rund
der Hälfte der Verträge […] auf dem Verhandlungswege nicht durchgesetzt“, so
die Antwort der Bundesregierung vom 20. Oktober 2010 auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/3338). In den Fällen, in
denen vertraglich die Ausstiegsoption des Auftraggebers aus den Projekten
fixiert war, wurde diese nicht genutzt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3338,
Antwort zu Frage 9).
Vom friedenspolitischen Sinn derartiger „Investitionen“ einmal abgesehen,
bleibt zu vermuten, dass die wechselnden Bundesregierungen sich in der Regel
als schwache Verhandlungspartner gegenüber der Rüstungsindustrie
(Auftragnehmer) erweisen, während die Rüstungsindustrie den Bundeshaushalt als
Selbstbedienungsladen zu betrachten scheint. Der Umgang mit Steuergeldern
ist somit zu hinterfragen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Große Rüstungsvorhaben sind zumeist dadurch gekennzeichnet, dass in einem
komplexen, oft auch multinationalen Vertragsgeflecht unter Berücksichtigung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. Februar
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/650 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeindustrie-, wirtschafts- und bündnispolitischer Interessen technologisches
Neuland betreten wird, um hochwertiges Wehrmaterial „Made in Europe“ zu
erhalten.
Zahlreiche Produkte die so entstanden sind, zeichnen sich durch eine
einzigartige Leistungsfähigkeit und eine lange Lebensdauer aus. Sie haben in
Einsätzen der Bundeswehr Menschenleben gerettet und sind international hoch
anerkannt.
Im Bereich der Forschung und Entwicklung werden durch diese Projekte zudem
vielfach wertvolle Beiträge zum Erhalt und zum Ausbau der
Konkurrenzfähigkeit der europäischen Industrie insgesamt geleistet.
Daher werden oftmals die inhärenten Risiken technischer Probleme und
resultierender Kostensteigerungen als Ergebnis einer Güterabwägung bewusst
eingegangen, solange sie innerhalb eines akzeptablen Rahmens als beherrschbar
angesehen werden können. Gerade bei technologisch fordernden Projekten
bestätigen sich Annahmen, die im Zuge der Planung getroffen wurden, im
tatsächlichen Projektverlauf nicht immer. Dadurch können Anpassungen der
Projektplanung in den Dimensionen Leistung, Zeit und Kosten erforderlich werden.
Es wird darauf verwiesen, dass die vorliegenden Antworten zu den einzelnen
Großwaffensystemen den jeweils aktuellen Kenntnisstand der Abteilung
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung im Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/336 vom 23. Januar 2014) enthält.
Die Bundesministerin der Verteidigung hat im Rüstungsboard am 19. Februar
2014 die präsentierten Projektstatusberichte der Rüstungsprojekte nicht
gebilligt. Vielmehr hat die Bundesministerin der Verteidigung angewiesen, dass sehr
zeitnah externe Spezialisten einer Unternehmensberatung, die sich mit
Risikoanalysen und Großprojektmanagement auskennen, damit beginnen, in einem
mehrphasigen Prozess zunächst die wesentlichen Rüstungsvorhaben und dann
die Strukturen und Prozesse zu durchleuchten.
Mittelfristiges Ziel ist es, ein transparentes, risikoorientiertes und
professionelles Großprojektmanagement einzurichten, auf dem eine sach- und
ebenengerechte Information der Leitung des BMVg und in der Folge der zuständigen
Ausschüsse des Deutschen Bundestages aufbauen kann.
1. Wie hoch wurden die Kosten (deutscher Anteil an Forschungs-,
Entwicklungs-, Erprobungs- und Beschaffungskosten) für das Großwaffensystem
Unterstützungshubschrauber (UH) Tiger bei der Unterzeichnung des
Entwicklungsvertrages veranschlagt, und wie hoch wurden die Kosten
(deutscher Anteil) bei der Unterzeichnung des Beschaffungsvertrages für wie
viele Systemeinheiten veranschlagt (bitte in Euro angeben, gegebenenfalls
in DM umrechnen)?
Für die Entwicklung des Panzerabwehrhubschraubers 2 (PAH 2) waren gemäß
der Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Nr. 99/87 vom
30. Oktober 1987 Entwicklungskosten in Höhe von 1 820 Mio. DM (rund
931 Mio. Euro im Preisstand 12/1986) sowie für die Integration des
Lenkflugkörpersystems PARS 3 in Höhe von 929 Mio. DM (rund 475 Mio. Euro im
Preisstand 12/1986) vorgesehen.
Die Gesamtbeschaffungskosten für das Waffensystem
Unterstützungshubschrauber TIGER (UHT) beliefen sich inklusive der Serienvorbereitung,
Infrastrukturkosten und Kosten für das Programmbüro für 80 Luftfahrzeuge ausweis-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/650lich der 50-Mio.-DM-Vorlage vom 29. April 1998 (BMF-Nr. 80/98 VS-NfD) auf
5 691 Mio. DM (rund 2 909,77 Mio. Euro im Preisstand 12/1997).1
a) Wie hoch waren somit die ursprünglichen Beschaffungskosten pro
Systemeinheit (bitte in Euro angeben, gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Ausgehend von dem Serienproduktionsvertrag in Höhe von 1 230 829 200 Euro
(Preisstand 12/1998, inkl. Role Equipment, ohne Eskalation und Umsatzsteuer)
ergibt sich für die Beschaffung von 80 Hubschraubern des Typs UH TIGER ein
Beschaffungspreis von 15 385 365 Euro (Preisstand 12/1998, inkl. Role
Equipment, ohne Eskalation und Umsatzsteuer) pro Luftfahrzeug.
b) Wurde die Stückzahl im Laufe des Beschaffungsprozesses verändert
(Stichtag 31. Dezember 2013)?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde die (jeweilige) Stückzahl verändert,
und wie wirkte(n) sich die Stückzahlveränderung(en) auf die
Beschaffungskosten konkret aus (bitte jeweils Gesamtsumme sowie jeweils
Stückzahlkosten bei mehreren Veränderungen angeben)?
Mit der Vereinbarung vom 30. Juni 1995 zwischen dem BMVg und dem
Verteidigungsministerium der Französischen Republik über die Serienvorbereitung
für einen Hubschrauber in den Versionen HAC2, HAP3 und UHU4 wurde für
Deutschland zunächst eine Stückzahl von insgesamt 212 Hubschraubern
veranschlagt.
Im Rahmen der nachfolgenden Vereinbarung vom 20. Mai 1998 zwischen dem
BMVg und dem französischen Verteidigungsministerium zur Beschaffung
wurde für Deutschland eine Stückzahl von 80 Hubschraubern in der Version
UH TIGER festgelegt.
Mit einer weiteren Vereinbarung, dem Memorandum of Understanding (MoU)
vom 15. März 2013, zwischen Deutschland und dem Hauptauftragnehmer
Airbus Helicopter (ehemals Eurocopter) wurde eine Reduzierung der Stückzahl von
zuvor 80 auf nunmehr 57 UH TIGER vereinbart.
Diese Stückzahlreduzierung ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem Deutschland
in den beiden multinationalen Großprojekten NH90 und UH TIGER die
Umsetzung der im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr im Jahr 2011
festgelegten Obergrenzen für strukturbestimmende Waffensysteme verfolgt.
Hierzu wurde mit der Industrie im Rahmen des genannten MoU der so genannte
GLOBAL DEAL ausgehandelt.
Die zur vertraglichen Umsetzung notwendigen Gespräche zwischen Industrie
und Amtsseite finden derzeit statt. Aufgrund der noch andauernden
Verhandlungen können derzeit keine Aussagen über den Einfluss auf die
Beschaffungskosten getroffen werden.
c) Welche technischen Probleme traten auf mit welchen Folgekosten?
Wie bei Entwicklungs-/Beschaffungsprojekten der vorliegenden
Größenordnung und technischen Komplexität in internationalen Großvorhaben üblich,
traten auch während der Entwicklung des UH TIGER diverse technische und
programmbedingte Probleme auf, die zu zeitlichen Verzögerungen und Folgekosten
führten.
1 Angaben umfassen, sofern nicht anders angegeben, jeweils die geltende USt.
2 Hélicoptère Anti Char.
3 Hélicoptère d’appui et de Protection.
4 Unterstützungshubschrauber.
Drucksache 18/650 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Detail:
Die meisten technischen Probleme wurden durch eine schrittweise Einführung
des Waffensystems in drei verschiedenen Konfigurationsständen (Step1,
PBL002, Step2) ohne Mehrkosten im Entwicklungshauptvertrag gelöst. Die
schrittweise Einführung ging mit Zeitverzögerungen einher.
Technische und lieferterminliche Probleme bei der Integration von
Beistellgeräten (Funk-/Kryptogeräte) wurden zum Teil kostenpflichtig parallel zum
Entwicklungshauptvertrag über das Änderungsverfahren gelöst. Dies führte zur
aktuellen Konfiguration UHT Step2/G-COM (G-COM = German CO
Munication); hierzu zählen:
ACVMU – Integration (CP M 0098): 2,7 Mio. Euro,
ED4-2 – Integration (CP M 0100): 2,3 Mio. Euro,
HF-Radio – Integration (CP M 0101): 0,4 Mio. Euro,
V/UHF Radio – Integration (CP M 0102/104): 6,3 Mio. Euro,
Zusätzliche Radiointegration (AMP3-0060): 1,8 Mio. Euro.
d) Um welchen Zeitraum wurde der ursprünglich vereinbarte
Auslieferungszeitpunkt der ersten Modelle der Serie (nicht Demonstrator)
überschritten?
Gemäß dem Serienvertrag sollte der erste UH TIGER in voller
Serienkonfiguration (vergleichbar Step2) am 16. Dezember 2002 geliefert werden. In der
Vorserienkonfiguration (Step1) wurde der erste UH TIGER am 16. März 2005
geliefert (Verzögerung 2¼ Jahre). Die tatsächliche Auslieferung des ersten
UH TIGER Step2 erfolgte am 30. Juli 2010.
Die Verzögerung bei aktuell im Jahr 2013 ausgelieferten UH TIGER beträgt
derzeit ca. 6,5 Jahre. Im Rahmen des MoU (siehe die Antwort zu Frage 1b) erfolgte
eine Neuausrichtung des Programms mit Anpassung der Zeitpläne.
e) Welche Folgekosten hat die Verzögerung, z. B. für Interimslösungen,
verursacht?
Die Kosten gemäß dem Serienvertrag haben sich nicht verändert. Jedoch haben
sich Folgekosten aufgrund von Obsoleszenzfällen und der Notwendigkeit zu
Interimsunterstützungsmaßnahmen ergeben. Die Obsoleszenzfälle, für die
vertragsgemäß bei Eintreten nach dem 1. Juni 1999 der Auftraggeber aufkommen
muss, verursachten Kosten in Höhe von ca. 1,85 Mio. Euro. Als
Interimsunterstützungsmaßnahmen zum Betrieb der UH TIGER im deutsch-französischen
Heeresfliegerausbildungszentrum TIGER in Le Luc wurde industrielle
Unterstützung in den Bereichen Technik, Logistik und Ausbildung beauftragt. Bislang
wurden hierfür ca. 34,6 Mio. Euro aufgewendet, die Verträge laufen noch.
f) Sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung des Vertrages vereinbart
worden, und wurde dieses Instrument bereits genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertragsstrafe war nach dem Vertrag geschuldet, und in
welcher Höhe wurden Vertragsstrafen gezahlt?
Der Serienvertrag sieht Regelungen zu Vertragsstrafen im Falle von
Lieferverzug vor. Diese Regelungen wurden entsprechend zur Anwendung gebracht und
Vertragsstrafen von den Zahlungen einbehalten bzw. werden laufend
einbehalten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/650Aufgrund der verzögerten und teilweise nicht vertragskonformen Lieferung
durch die Industrie werden durch die Amtsseite Zahlungen so lange einbehalten,
bis die vertragskonforme Lieferung erfolgt. Die Höhe der bisher aus dem
Serienvertrag bereits einbehaltenen Vertragsstrafen beträgt ca. 25,15 Mio. Euro.
2. Wie hoch wurden die Kosten (deutscher Anteil an Forschungs-,
Entwicklungs-, Erprobungs- und Beschaffungskosten) für das Großwaffensystem
NH 90 bei der Unterzeichnung des Entwicklungsvertrages veranschlagt,
und wie hoch wurden die Kosten (deutscher Anteil) bei der Unterzeichnung
des Beschaffungsvertrages für wie viele Systemeinheiten veranschlagt (bitte
in Euro angeben, gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Der internationale Entwicklungsvertrag wurde im Juni 1992 abgeschlossen. Im
April 2000 wurde mit einer Zwischenentscheidung (ZE) zum damals gültigen
Phasendokument die Obergrenze für die Entwicklungskosten in Höhe von
595 Mio. Euro gebilligt.
Die Gesamtbeschaffungskosten für 134 Taktische Transporthubschrauber (TTH)
beliefen sich ausweislich der 50-Mio.-DM-Vorlage (BMF-Nr. 53/00 VS-NfD)
vom 12. Mai 2000 einschließlich nationaler Zusatzverträge auf 7 165 Mio. DM
(rund 3 658,8 Mio. Euro im Preisstand 12/1999).
a) Wie hoch waren somit die ursprünglichen Beschaffungskosten pro
Systemeinheit (bitte in Euro angeben, gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Der gemittelte Systempreis über alle Varianten bzw. Ausstattungsvarianten
betrug ca. 27 Mio. Euro (im Preisstand 12/1999).
b) Wurde die Stückzahl im Laufe des Beschaffungsprozesses verändert
(Stichtag 31. Dezember 2013)?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde die (jeweilige) Stückzahl verändert,
und wie wirkte(n) sich die Stückzahlveränderung(en) auf die
Beschaffungskosten konkret aus (bitte jeweils Gesamtsumme sowie jeweils
Stückzahlkosten bei mehreren Veränderungen angeben)?
Mit der Unterzeichnung des Serienvertrages am 30. Juni 2000 wurde die
Beschaffung von 80 Hubschraubern (50 LTH Heer und 30 LTH/SAR) in Auftrag
gegeben und Optionen für die Abnahme weiterer 54 Hubschrauber vereinbart.
Mit dem Änderungsvertrag Nummer 13 wurden am 7. November 2006 und
16. Juni 2007 insgesamt 42 Hubschrauber (30 LTH Heer und 12 LTH/SAR) aus
den Optionen fest bestellt.
Die nunmehr vereinbarte Stückzahlreduzierung auf 82 NH90 ist Teil eines
Gesamtpakets, mit dem Deutschland in den beiden multinationalen Großprojekten
NH90 und UH TIGER die Umsetzung der im Rahmen der Neuausrichtung der
Bundeswehr im Jahr 2011 festgelegten Obergrenzen für strukturbestimmende
Waffensysteme verfolgt. Hierzu wurde mit der Industrie im Rahmen des MoU
der so genannte GLOBAL DEAL ausgehandelt (analog der Antwort zu Frage
1b).
Die zur vertraglichen Umsetzung notwendigen Gespräche zwischen Industrie
und Amtsseite finden derzeit statt. Aufgrund der noch andauernden
Verhandlungen können derzeit keine Aussagen über den Einfluss auf die
Beschaffungskosten getroffen werden.
Drucksache 18/650 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Welche technischen Probleme traten auf mit welchen Folgekosten?
Das Risiko des Auftretens technischer Probleme bei der Entwicklung und
Beschaffung komplexer fliegender Waffensysteme kann realistisch nicht
ausgeschlossen werden. Auch im Programm NH90 wurden technische Probleme
(z. B. Obsoleszenzen) identifiziert und Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Die
hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 170 Mio. Euro sind im
Rahmen der vierten Zwischenentscheidung vom 6. Oktober 2009 gebilligt worden.
Die vertragliche Umsetzung und die entsprechende Unterrichtung des
Parlaments (25 Mio.-Euro-Vorlage) sind aufgrund von Verzögerungen im Programm
NH90 für 2015/2016 vorgesehen.
d) Um welchen Zeitraum wurde der ursprünglich vereinbarte
Auslieferungszeitpunkt der ersten Modelle der Serie (nicht Demonstrator)
überschritten?
Die Lieferung des ersten Hubschraubers war gemäß dem Beschaffungsvertrag
für April 2004 zugesichert. Die Lieferung des ersten NH90 im Bauzustand
„Initial Operational Capability“ (IOC) erfolgte im Dezember 2006. Der erste NH90
in der Konfiguration „Full Operational Capability“ (FOC) wurde im November
2013 mit Einschränkungen ausgeliefert. Diese Einschränkungen werden aus
heutiger Sicht im zweiten Quartal 2016 behoben sein.
e) Welche Folgekosten hat die Verzögerung, z. B. für Interimslösungen,
verursacht?
Es wurden NH90 in einer Vorserienkonfiguration abgenommen, um die
fliegerische Ausbildung und die Einsatzprüfung beginnen zu können. Ob und in
welcher Höhe Folgekosten durch die Notwendigkeit des Betriebes von NH90 im
Bauzustand IOC entstanden sind, kann belastbar nicht beziffert werden.
Die Kosten für die Anpassung der Simulatoren an den Hubschrauberbauzustand
FOC (inkl. Obsoleszenzbeseitigung) werden in einem Informationsangebot der
Industrie auf ca. 200 Mio. Euro beziffert.
f) Sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung des Vertrages vereinbart
worden, und wurde dieses Instrument bereits genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertragsstrafe war nach dem Vertrag geschuldet, und in
welcher Höhe wurden Vertragsstrafen gezahlt?
Es sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der Liefertermine sowie der
spezifizierten Leistungen vereinbart worden.
Mit den Verhandlungen zum 13. Änderungsvertrag im Juni 2007 sind neue
Liefertermine definiert worden, was eine Anpassung der Vertragsstrafen zur Folge
hatte.
Im Rahmen der derzeit laufenden Vertragsverhandlungen zur
Stückzahlreduzierung werden neue Liefertermine verhandelt und die Vertragsstrafen neu
festgelegt.
Bisher sind gemäß dem gültigen Vertrag noch keine Vertragsstrafen einbehalten
worden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6503. Wie hoch wurden die Kosten (deutscher Anteil an Forschungs-,
Entwicklungs-, Erprobungs- und Beschaffungskosten) für das Großwaffensystem
Eurofighter bei der Unterzeichnung des Entwicklungsvertrages
veranschlagt, und wie hoch wurden die Kosten (deutscher Anteil) bei der
Unterzeichnung des Beschaffungsvertrages für wie viele Systemeinheiten
veranschlagt (bitte in Euro angeben, gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Mit Beginn der Entwicklungsphase ist für den deutschen Anteil mit
Preisstand 12/1987 eine Kostenobergrenze von 5 850 Mio. DM (2 991 Mio. Euro)
festgelegt worden.
Die Gesamtbeschaffungskosten für 180 Luftfahrzeuge (Grundsystem) beliefen
sich ausweislich der 50-Mio.-DM-Vorlage (BMF-Vorlage Nr. 152/97 VS-NfD
vom 8. Oktober 1997) auf 11 842,54 Mio. Euro (Preisstand 12/1997).
a) Wie hoch waren somit die ursprünglichen Beschaffungskosten pro
Systemeinheit (bitte in Euro angeben, gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Rechnerisch ergaben sich im Jahr 1997 somit Beschaffungskosten pro
Systemeinheit i. H. v. 65,79 Mio. Euro (Preisstand 12/1987).
b) Wurden die Stückzahlen im Laufe des Beschaffungsprozesses verändert
(Stichtag 31. Dezember 2013)?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde die (jeweilige) Stückzahl verändert,
und wie wirkte(n) sich die Stückzahlveränderung(en) auf die
Beschaffungskosten konkret aus (bitte jeweils Gesamtsumme sowie jeweils
Stückzahlkosten bei mehreren Veränderungen angeben)?
Ende 2013 haben die Eurofighter-Partnernationen die Programmagentur
NETMA beauftragt, die Industrie über den Nichtabruf der Teiltranche 3b zu
informieren.
Für Deutschland wird damit die Stückzahl – in Umsetzung der im Rahmen der
Neuausrichtung der Bundeswehr im Jahr 2011 getroffenen Festlegung des
Ausplanungsumfangs strukturbestimmender Hauptwaffensysteme – von 180 auf
143 Luftfahrzeuge reduziert.
Auf nationaler und internationaler Ebene werden derzeit die Auswirkungen der
Nichtausübung der Option zur Beschaffung der Tranche 3b auf die
Stückzahlkosten mit der Industrie verhandelt/ermittelt. Das Ergebnis der Verhandlungen
mit der Firma MTU wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
nunmehr im Rahmen einer 25-Mio.-Euro-Vorlage zugestellt.
c) Welche technischen Probleme traten auf mit welchen Folgekosten?
Die während der Entwicklung aufgetretenen technischen Probleme wurden im
Rahmen der Regelungen des Entwicklungshauptvertrages nachgearbeitet und
das abschließende Ergebnis durch die Partnernationen abgenommen.
d) Um welchen Zeitraum wurde der ursprünglich vereinbarte
Auslieferungszeitpunkt der ersten Modelle der Serie (nicht Demonstrator)
überschritten?
Im Vertrag zur Fertigung der ersten Tranche Eurofighter war die Auslieferung
des ersten Serienluftfahrzeugs an die Luftwaffe für August 2002 vorgesehen.
Die Auslieferung des ersten Serienluftfahrzeugs erfolgte im September 2003.
Drucksache 18/650 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) Welche Folgekosten hat die Verzögerung, z. B. für Interimslösungen,
verursacht?
Innerhalb des Eurofighter-Programms hat die Verzögerung der Auslieferung
keine Folgekosten verursacht. Bei durch den Auftragnehmer verursachten
Verzögerungen erfolgt die Preisfortschreibung der Zahlungsmeilensteine nur bis
zum vertraglich festgelegten Meilensteindatum.
f) Sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung des Vertrages vereinbart
worden, und wurde dieses Instrument bereits genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertragsstrafe war nach dem Vertrag geschuldet, und in
welcher Höhe wurden Vertragsstrafen gezahlt?
Vertragsstrafen wurden bei den Beschaffungsverträgen hinsichtlich des
Auslieferungstermins vereinbart. Die Beschaffung ist noch nicht abgeschlossen.
Bisher wurden durch die Industrie anteilig an Deutschland Vertragsstrafen in
Höhe von 7,3 Mio. Euro bezahlt.
4. Wie hoch wurden die Kosten (deutscher Anteil an Forschungs-,
Entwicklungs-, Erprobungs- und Beschaffungskosten) für das Großwaffensystem
A400M bei der Unterzeichnung des Entwicklungsvertrages veranschlagt,
und wie hoch wurden die Kosten (deutscher Anteil) bei der Unterzeichnung
des Beschaffungsvertrages für wie viele Systemeinheiten veranschlagt
(bitte in Euro angeben, gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Für das Waffensystem A400M wurde ein gemeinsamer Entwicklungs- und
Beschaffungsvertrag geschlossen (Commercial Approach). Die Gesamtkosten für
Entwicklung und Beschaffung von 60 Luftfahrzeugen, Kosten der
Mittelbereitstellung, Ergänzungsverträge und Infrastruktur beliefen sich ausweislich der
25-Mio.-Euro-Vorlage vom 24. April 2002 (BMF-Vorlage 43/03 VS-NfD) auf
8 332,3 Mio. Euro (Preisstand 12/2002).
a) Wie hoch waren somit die ursprünglichen Beschaffungskosten pro
Systemeinheit (bitte in Euro angeben, gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Die Beschaffungskosten pro Systemeinheit sind somit ursprünglich mit
124,79 Mio. Euro (Preisstand 12/2002) veranschlagt worden.
b) Wurden die Stückzahlen im Laufe des Beschaffungsprozesses verändert
(Stichtag 31. Dezember 2013)?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde die (jeweilige) Stückzahl
verändert, und wie wirkte(n) sich die Stückzahlveränderung(en) auf die
Beschaffungskosten konkret aus (bitte jeweils Gesamtsumme sowie
jeweils Stückzahlkosten bei mehreren Veränderungen angeben)?
Die ursprüngliche Stückzahl wurde im Laufe des Beschaffungsprozesses mit
dem 38. Änderungsvertrag um sieben Luftfahrzeuge reduziert. Die
Kenntnisnahme der Vertragsergänzung Nr. 38 durch den Haushaltsausschuss sowie den
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgte am 26. Januar
2011 (BMF-Vorlage Nr. 183/10 VS-NfD, Ausschussdrucksache 17(12)495).
Im Rahmen dieser Vertragsänderung wurde eine Anpassung der
Gesamtbeschaffungskosten auf 9,29 Mrd. Euro und somit der Beschaffungskosten pro
Systemeinheit auf 175,31 Mio. Euro (jeweils Preisstand 12/2010) vereinbart.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/650c) Welche technischen Probleme traten auf mit welchen Folgekosten?
Während der herstellerseitigen Entwicklungsarbeiten traten technische
Probleme insbesondere beim Antriebssystem, dem Laderaumsystem sowie bei der
Selbstschutzanlage auf. Der Hersteller beabsichtigt, die Probleme im Laufe der
Entwicklungsarbeiten bzw. nach Auslieferung durch bereits jetzt vertraglich
vereinbarte Nachrüstmaßnahmen zu beheben.
Sowohl vor als auch nach dem 38. Änderungsvertrag wurde mit Airbus Military
ein Festpreis für die Entwicklung und Beschaffung vereinbart. Im Zuge der
Vertragserfüllung bis hin zur vollen operationellen Leistungsfähigkeit des
Luftfahrzeuges im Jahr 2020 wird von der Behebung der aufgeführten temporären
technischen Probleme ausgegangen. Da diese Problembehebung im Rahmen des
Festpreises vollzogen wird, sind Folgekosten derzeit nicht zu erwarten.
Im Rahmen der Baumusterabnahme des ersten auszuliefernden Standards als
Grundlage für die Erstauslieferung an Frankreich und die Türkei sind
permanente technische Bauabweichungen aufgetreten. Von diesen sind auch die
deutschen Flugzeuge betroffen. Allerdings wurden diese permanenten
Bauabweichungen als operationell hinnehmbar bewertet und werden durch
Gegenleistungen des Herstellers hinreichend kompensiert. Folgekosten entstehen hieraus
ebenfalls nicht.
d) Um welchen Zeitraum wurde der ursprünglich vereinbarte
Auslieferungszeitpunkt der ersten Modelle der Serie (nicht Demonstrator)
überschritten?
Nach gegenwärtiger Planung wird der Auslieferungszeitpunkt der ersten
Modelle der Serie gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt um vier
Jahre überschritten.
e) Welche Folgekosten hat die Verzögerung, z. B. für Interimslösungen,
verursacht?
Die Verzögerung von vier Jahren wurde mit dem o. g. 38. Änderungsvertrag im
Rahmen einer Anpassung des Lieferplans akzeptiert. Die daraus resultierenden
Folgekosten ergeben sich aus der Antwort zu Frage 4b.
f) Sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung des Vertrages vereinbart
worden, und wurde dieses Instrument bereits genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertragsstrafe war nach dem Vertrag geschuldet, und in
welcher Höhe wurden Vertragsstrafen gezahlt?
Im Rahmen des Entwicklungs- und Beschaffungsvertrages wurden
Vertragsstrafen für den Lieferverzug vereinbart. Der genannte Lieferverzug von vier Jahren
wurde im Rahmen der Neuverhandlung zur 38. Vertragsergänzung
berücksichtigt.
Von der Vertragsstrafe wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht, da die
Auslieferung des ersten Luftfahrzeuges an Deutschland nach neuem Zeitplan noch
aussteht.
Drucksache 18/650 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Wie hoch wurden die Kosten (Forschungs-, Entwicklungs-, Erprobungs- und
Beschaffungskosten) für das Großwaffensystem Schützenpanzer Puma bei
der Unterzeichnung des Entwicklungsvertrages veranschlagt, und wie hoch
wurden die Kosten bei der Unterzeichnung des Beschaffungsvertrages für
wie viele Systemeinheiten veranschlagt (bitte in Euro angeben,
gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Die Kosten der Entwicklung des neuen Schützenpanzers (NeSPz) PUMA
beliefen sich ausweislich der 25 Mio.-Euro-Vorlage vom 3. September 2002 (BMF-
Vorlage Nr. 128/02 VS-NfD) auf 198,3 Mio. Euro (Selbstkostenfestpreis).
Die Gesamtkosten für die Beschaffung von fünf Vorserienfahrzeugen
Schützenpanzer PUMA (SPz PUMA) sowie einer Option zur Herstellung und Lieferung
von weiteren 405 Serienfahrzeugen SPz PUMA beliefen sich ausweislich der
25-Mio.-Euro-Vorlage vom 25. November 2004 (BMF-Vorlage Nr. 153/04
VS-NfD) auf rund 3 069,8 Mio. Euro (Preisstand 12/2004).
Die Serienfahrzeuge werden bei ihrer Auslieferung über die geforderte
Grundausstattung und -funktionalität verfügen. Damit der Schützenpanzer das für den
weltweiten Einsatz im gesamten Aufgabenspektrum der Panzergrenadiertruppe
geforderte Fähigkeitsprofil erreicht, sind noch zusätzliche Leistungen in den
Bereichen Ausbildung, Logistik, Waffenwirkung und Kommunikation in
Auftrag zu geben. Hierüber hatte das BMVg dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages im Dezember 2008 berichtet (Vorlage BMF-Nr. 225/08
VS-NfD; Ausschussdrucksache 16(8)5719).
a) Wie hoch waren somit die ursprünglichen Beschaffungskosten pro
Systemeinheit (bitte in Euro angeben, gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beschaffungsvertrages ergab sich ein
rechnerischer Stückpreis von rund 6,5 Mio. Euro (Preisstand 12/2004) für ein
Serienfahrzeug.
b) Wurden die Stückzahlen im Laufe des Beschaffungsprozesses verändert
(Stichtag 31. Dezember 2013)?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde die (jeweilige) Stückzahl
verändert, und wie wirkte(n) sich die Stückzahlveränderung(en) auf die
Beschaffungskosten konkret aus (bitte jeweils Gesamtsumme sowie
jeweils Stückzahlkosten bei mehreren Veränderungen angeben)?
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wurde im Juli 2012 über einen
entsprechenden Änderungsvertrag die bestellte Stückzahl von 405 auf 350
Serienfahrzeuge reduziert. Zuvor hatten sowohl der Haushaltsausschuss als auch
der Verteidigungssausschuss des Deutschen Bundestages in ihren jeweiligen
Sitzungen am 27. Juni 2012 den endverhandelten Änderungsvertragsentwurf
billigend zur Kenntnis genommen (Vorlage BMF-Nr. 88/12 VS-NfD;
Ausschussdrucksache 17(8)4526).
Die Reduzierung der stückzahlabhängigen Leistungen ergab eine Verringerung
der Gesamtkosten für die Beschaffung der Serienfahrzeuge um rund 341 Mio.
Euro. Die stückzahlunabhängigen Leistungen blieben dagegen unverändert.
Durch deren Umlegung auf die verringerte Stückzahl ist der rechnerische
Stückpreis des Serienfahrzeugs, der durch Preiseskalation und
Umsatzsteueranpassung zu diesem Zeitpunkt 7,33 Mio. Euro betrug, auf 7,47 Mio. Euro gestiegen
(Preisstand 12/2011).
Unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Preiseskalation und
Umlegung der Zusatzleistungskosten in Höhe von ca. 651 Mio. Euro auf die
350 Serienfahrzeuge ergibt sich im aktuellen Preisstand ein Stückpreis von rund
9,9 Mio. Euro.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/650c) Welche technischen Probleme traten auf mit welchen Folgekosten?
Technische Probleme traten – wie bei der Projektierung eines hochkomplexen
Kettenfahrzeuges mit modernster Schutz-, Antriebs- und Waffentechnologie zu
erwarten war – bei diversen Baugruppen auf. So war z. B. die anfänglich
unbefriedigende Agilität des Triebwerkes durch motorseitige Optimierungen
grundlegend zu verbessern.
In derartigen Fällen erarbeitete der industrielle Auftragnehmer in enger
Abstimmung mit dem öffentlichen Auftraggeber Lösungsvorschläge, die dann im
Weiteren verifiziert wurden. Die Abarbeitung der Problemfelder führte zu
Verschiebungen der Projektmeilensteine. Die Behebung der technischen Probleme am
Entwicklungsobjekt liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers und erzeugt
keine Folgekosten für den öffentlichen Auftraggeber.
Im Ergebnis der bisherigen Einsatzprüfungen wurden durch das deutsche Heer
positiv die hohe Mobilität, das stimmige Turmkonzept und die gute
Treffleistung des Waffensystems hervorgehoben. Allerdings stellte der Nutzer auch fest,
dass die Sichtmittel (d. h. optronische Systeme, die quasi die „Augen des
Systems“ darstellen) – obwohl spezifikationsgerecht ausgeliefert – den
Anforderungen an das Führen des Waffensystems im Einsatz „unter Luke“ nicht umfassend
genügen würden. Die Forderungen des Heeres gehen damit in Teilbereichen
über die vertragskonformen Leistungen der eingebauten Sichtmittel hinaus. Mit
einem Sichtmitteldemonstrator sollen bis Mitte 2014 die realisierbaren
Verbesserungsmöglichkeiten unter Verwendung heute marktverfügbarer Komponenten
im Sichtmittelkonzept des SPz PUMA aufgezeigt werden. Die entsprechenden
Nachrüstungen wären bei Anerkennung durch die Abteilung Planung zusätzlich
in Auftrag zu geben und würden zu derzeit noch nicht quantifizierbaren
Mehrausgaben führen.
d) Um welchen Zeitraum wurde der ursprünglich vereinbarte
Auslieferungszeitpunkt der ersten Modelle der Serie (nicht Demonstrator)
überschritten?
Die Lieferung des ersten Serienfahrzeuges war zum Zeitpunkt des Abschlusses
des Beschaffungsvertrages für den 31. Dezember 2009 vorgesehen. Tatsächlich
geliefert wurde das erste Fahrzeug am 6. Dezember 2010.
e) Welche Folgekosten hat die Verzögerung, z. B. für Interimslösungen,
verursacht?
Ursächlich für die zeitliche Verschiebung bei der Auslieferung des ersten
Serienfahrzeugs war der Zeitaufwand zur Lösung technischer Probleme, die im
Rahmen der integrierten Nachweisführung mit den Vorserienfahrzeugen aufgetreten
waren.
Dadurch hat sich auch die Zulaufplanung aller weiteren Serienfahrzeuge
verschoben. Innerhalb der festgelegten Stückzahlobergrenze von 350
Schützenpanzern werden als Interimslösung alte SPz MARDER länger in Dienst gehalten.
Hierdurch fallen keine Mehrkosten an.
Drucksache 18/650 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodef) Sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung des Vertrages vereinbart
worden, und wurde dieses Instrument bereits genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertragsstrafe war nach dem Vertrag geschuldet, und in
welcher Höhe wurden Vertragsstrafen gezahlt?
Vertragsstrafen sind im Beschaffungsvertrag nicht vereinbart, da sie im Zuge der
Vertragsverhandlungen aufgrund der Monopolstellung des Auftragnehmers
nicht durchsetzbar waren.
6. Wie hoch wurden die Kosten (Forschungs-, Entwicklungs-, Erprobungs-
und Beschaffungskosten) für das Großwaffensystem Fregatte 125 bei der
Unterzeichnung des Entwicklungsvertrages veranschlagt, und wie hoch
wurden die Kosten bei der Unterzeichnung des Beschaffungsvertrages für
wie viele Systemeinheiten veranschlagt (bitte in Euro angeben,
gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Die Realisierung des Vorhabens Fregatte F125 sah keine Entwicklungsmittel
vor. Die Gesamtkosten für die Beschaffung von vier Fregatten F125 beliefen
sich ausweislich der 25-Mio.-Euro-Vorlage (BMF-Vorlage Nr. 57/07 VS-NfD
vom 31. Mai 2007) auf 2 624,4 Mio. Euro (Preisstand 12/2006).
a) Wie hoch waren somit die ursprünglichen Beschaffungskosten pro
Systemeinheit?
Der Gerätesystempreis betrug im Jahr 2007 bei Abschluss des Bauvertrages
656,0 Mio. Euro (Preisstand 12/2006).
b) Wurden die Stückzahlen im Laufe des Beschaffungsprozesses verändert
(Stichtag 31. Dezember 2013)?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde die (jeweilige) Stückzahl
verändert, und wie wirkte(n) sich die Stückzahlveränderung(en) auf die
Beschaffungskosten konkret aus (bitte jeweils Gesamtsumme sowie
jeweils Stückzahlkosten bei mehreren Veränderungen angeben)?
Der Umfang der Stückzahl wurde nicht verändert.
c) Welche technischen Probleme traten auf mit welchen Folgekosten?
In den Jahren 2012 und 2013 traten Ablösungen der Brandschutzbeschichtungen
an den Schottwänden der ersten beiden Schiffe auf, die zu Verzögerungen im
Projektverlauf führten. Diese Fehler bei der Bauausführung wurden durch den
Auftragnehmer als Versicherungsfälle angemeldet.
Da die angemeldeten Versicherungsfälle durch das Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) abgelehnt
wurden, entstehen dem Bund ausschließlich Verzögerungen, jedoch keine
Folgekosten.
Der aktuelle Gerätesystempreis inkl. Beistellungen, den Folgen aus der
Umsetzung von Vorschriftenänderungen, der erforderlichen Präzisierungen der
Bauspezifikation und Änderungen aufgrund von Projektabhängigkeiten beläuft sich
auf 758,3 Mio. Euro (Preisstand 12/2013).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/650d) Um welchen Zeitraum wurde der ursprünglich vereinbarte
Auslieferungszeitpunkt der ersten Modelle der Serie (nicht Demonstrator)
überschritten?
Das erste Schiff ist noch nicht abgeliefert.
Vereinbarte Ablieferungstermine sind:
1. Fregatte: BADEN-WÜRTTEMBERG am 30. November 2016,
2. Fregatte: NORDRHEIN-WESTFALEN am 15. Oktober 2017,
3. Fregatte: SACHSEN-ANHALT am 30. September 2018 sowie die
4. Fregatte: RHEINLAND-PFALZ am 18. August 2019.
Aktuell ist davon auszugehen, dass die vier Fregatten jeweils acht Monate
verspätet abgeliefert werden.
e) Welche Folgekosten hat die Verzögerung, z. B. für Interimslösungen,
verursacht?
Keine. Interimslösungen sind nicht erforderlich.
f) Sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung des Vertrages vereinbart
worden, und wurde dieses Instrument bereits genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertragsstrafe war nach dem Vertrag geschuldet, und in
welcher Höhe wurden Vertragsstrafen gezahlt?
Es sind Vertragsstrafen bei Verzug der Ablieferung vereinbart.
7. Wie hoch wurden die Kosten (deutscher Anteil an Forschungs-,
Entwicklungs-, Erprobungs- und Beschaffungskosten) für das Großwaffensystem
U-Boot-Klasse 212A bei der Unterzeichnung des Entwicklungsvertrages
veranschlagt, und wie hoch wurden die Kosten (deutscher Anteil) bei der
Unterzeichnung des Beschaffungsvertrages für wie viele Systemeinheiten
veranschlagt (bitte in Euro angeben, gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Die Beschaffung der U-Boote der Klasse U212A erfolgt in zwei Losen. Das
erste Los, bestehend aus vier Booten, ist bereits abgeliefert. Die Ablieferung der
beiden Boote des zweiten Loses steht noch aus.
Für die Beschaffung der vier Boote des ersten Loses wurden ausweislich der
50-Mio.-DM-Vorlage BMF-Nr. 146/94 VS-NfD vom 4. Juni 1994 rund 1 330
Mio. Euro (Preisstand 12/1994) als Kosten beziffert. Zu diesem Zeitpunkt
beliefen sich die Kosten für Entwicklungen einzelner Systemkomponenten auf rund
124 Mio. Euro (Preisstand 12/1994). Die Gesamtkosten für das erste Los
betrugen zu diesem Zeitpunkt somit 1 454 Mio. Euro.
Zur Vorbereitung der Beschaffung des zweiten Loses wurde ein
Projektierungsvertrag zur Risikominderung für die Anteile Kommunikationsboje; Sonaranlage
und Führungs- und Waffeneinsatzsystem (FüWES) in Höhe von rund 24 Mio.
Euro (Preisstand 12/2005) geschlossen.
Für die Beschaffung der beiden Boote des zweiten Loses einschließlich
Beistellungen und Unterstützungsleistungen wurden ausweislich der 25-Mio.-Euro-
Vorlage (BMF-Nr. 72/06 VS-NfD vom 17. August 2006) auf rund 864 Mio.
Euro (Preisstand 12/2005) als Kosten beziffert. Die Gesamtkosten für das zweite
Los betrugen zu diesem Zeitpunkt somit rund 889 Mio. Euro (Preisstand 12/
2005).
Drucksache 18/650 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Wie hoch waren somit die ursprünglichen Beschaffungskosten pro
Systemeinheit (bitte in Euro angeben)?
Für das erste Los ergibt sich ein Systempreis von 363,5 Mio. Euro (Preisstand
12/1994).
Für das zweite Los ergibt sich ein Systempreis von 444,5 Mio. Euro (Preisstand
12/2005).
b) Wurden die Stückzahlen im Laufe des Beschaffungsprozesses verändert
(Stichtag 31. Dezember 2013)?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde die (jeweilige) Stückzahl
verändert, und wie wirkte(n) sich die Stückzahlveränderung(en) auf die
Beschaffungskosten konkret aus (bitte jeweils Gesamtsumme sowie
jeweils Stückzahlkosten bei mehreren Veränderungen angeben)?
Der Umfang der Stückzahl wurde nicht verändert.
c) Welche technischen Probleme traten auf mit welchen Folgekosten?
Bisher traten im Verlauf der Bauphase des zweiten Loses und des sich
anschließenden Funktionsnachweises insgesamt 21 technische Probleme auf, von denen
bisher drei abschließend bearbeitet wurden. Diese sind aus der Pallung gestürzte
Torpedosektion, Hydraulikleck und Schaden an der Kommunikationsboje. Die
Folgekosten betragen zurzeit ca. 1,3 Mio. Euro. Für die noch in Bearbeitung
befindlichen 18 Probleme kann noch keine Aussage zu möglichen Folgekosten
getroffen werden.
d) Um welchen Zeitraum wurde der ursprünglich vereinbarte
Auslieferungszeitpunkt der ersten Modelle der Serie (nicht Demonstrator)
überschritten?
Das erste Boot des ersten Loses wurde um ein Jahr verzögert abgeliefert.
Das erste Boot des zweiten Loses ist noch nicht abgeliefert. Der derzeit
vertraglich vereinbarte Ablieferungszeitpunkt ist der 18. Juni 2014. Damit wird sich die
Ablieferung des ersten Bootes um mindestens 14 Monate gegenüber dem
ursprünglichen vertraglichen Ablieferungstermin verzögern.
e) Welche Folgekosten hat die Verzögerung, z. B. für Interimslösungen,
verursacht?
Keine. Interimslösungen sind nicht erforderlich.
f) Sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung des Vertrages vereinbart
worden, und wurde dieses Instrument bereits genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertragsstrafe war nach dem Vertrag geschuldet, und in
welcher Höhe wurden Vertragsstrafen gezahlt?
Es sind Vertragsstrafen bei Verzug der Ablieferung vereinbart.
Für die Verzögerung bei der Ablieferung des ersten Loses wurde die vom
Auftragnehmer geschuldete Vertragsstrafe in Höhe von rund 1 Mio. Euro gezahlt.
Für die Verzögerung bei der Ablieferung des ersten Bootes im zweiten Los
wurde bisher die vom Auftragnehmer geschuldete Vertragsstrafe in Höhe von
rund 1,6 Mio. Euro gezahlt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6508. Wie hoch wurden die Kosten (Forschungs-, Entwicklungs-, Erprobungs-
und Beschaffungskosten) für das Großwaffensystem Korvette K130 bei der
Unterzeichnung des Entwicklungsvertrages veranschlagt, und wie hoch
wurden die Kosten bei der Unterzeichnung des Beschaffungsvertrages für wie
viele Systemeinheiten veranschlagt (bitte in Euro angeben, gegebenenfalls
in DM umrechnen)?
Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Beschaffung von fünf Korvetten
K130 beliefen sich ausweislich der 50-Mio.-DM-Vorlage (BMF-Nr. 132/01 VS-
NfD vom 31. Oktober 2001) auf 1 819,8 DM (rund 930,45 Mio. Euro, im
Preisstand 12/2000, davon 139 Mio. Euro Entwicklungsanteil und 791,45 Mio. Euro
Beschaffungsanteil).
a) Wie hoch waren somit die ursprünglichen Beschaffungskosten pro
Systemeinheit?
Rechnerisch ergeben sich somit Beschaffungskosten i. H. v. 158,29 Mio. Euro
pro Systemeinheit (Preisstand 12/2000).
b) Wurden die Stückzahlen im Laufe des Beschaffungsprozesses verändert?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde die (jeweilige) Stückzahl verändert,
und wie wirkte(n) sich die Stückzahlveränderung(en) auf die
Beschaffungskosten konkret aus (bitte jeweils Gesamtsumme sowie jeweils
Stückzahlkosten bei mehreren Veränderungen angeben)?
Der Umfang der Stückzahl wurde nicht verändert.
c) Welche technischen Probleme traten auf mit welchen Folgekosten?
Für die Getriebemodifikation entstanden Kosten i. H. v. 9,913 Mio. Euro
(Preisstand 12/2013).
Im Rahmen der Leistungsnachweise des Auftragnehmers trat auf der Korvette
„Oldenburg“ ein mechanischer Schaden am Getriebe auf, der eine umfangreiche
Modifikation des Getriebes erforderlich machte.
Da zu diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist für drei von zehn Getrieben
bereits abgelaufen war, hatte der öffentliche Auftraggeber die Kosten für die
Instandsetzung für drei Getriebe zu erstatten.
Für die Erneuerung der Abgasisolierung entstanden Kosten i. H. v. 2,0 Mio.
Euro (Preisstand 12/2009).
Im Rahmen der Leistungsnachweise der Boote wurden in den
Maschinenräumen überhöhte Schadstoffwerte gemessen. Die zunächst durch den
Auftragnehmer auf dessen Kosten durchgeführten Änderungen an der
Maschinenraumbelüftung lösten das Problem nicht vollständig.
Die abschließend zur Lösung des Problems notwendige Neuisolierung der
Abgasanlage wurde kostenseitig im Verhältnis von zwei Fünfteln öffentlicher
Auftraggeber zu drei Fünfteln Auftragnehmer aufgeteilt, da die
Gewährleistungsfrist für zwei von fünf Booten bereits abgelaufen war.
Drucksache 18/650 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Um welchen Zeitraum wurde der ursprünglich vereinbarte
Auslieferungszeitpunkt der ersten Modelle der Serie (nicht Demonstrator)
überschritten?
Nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der vereinbarten und tatsächlichen
Ablieferungstermine:
e) Welche Folgekosten hat die Verzögerung, z. B. für Interimslösungen,
verursacht?
Es entstanden durch den Lieferverzug Kosten für die längere Unterstützung des
Projektes für Beistellungen sowie Prüfungen und Nachweisen durch das
Personal. Die Höhe der Kosten ist nicht bezifferbar, da diese Kosten nicht gesondert
erfasst worden sind.
f) Sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung des Vertrages vereinbart
worden, und wurde dieses Instrument bereits genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertragsstrafe war nach dem Vertrag geschuldet, und in
welcher Höhe wurden Vertragsstrafen gezahlt?
Die Regelungen zu Vertragsstrafen sind in § 20 des Bauvertrages festgelegt. Die
Regelungen fanden im Verlauf der Abwicklung ihre Anwendung. Für
Lieferverzug betrug die Vertragsstrafe höchstens 511 291,88 Euro pro Boot.
Geschuldet und von der ARGE K130 bezahlt wurden folgende Vertragsstrafen:
BRAUNSCHWEIG: 0,00 Euro,
MAGDEBURG: 30 677,52 Euro,
OLDENBURG: 511 291,88 Euro,
LUDWIGSHAFEN: 511 291,88 Euro,
ERFURT: 511 291,88 Euro.
9. Wie hoch wurden die Kosten (Forschungs-, Entwicklungs-, Erprobungs- und
Beschaffungskosten) für das Großwaffensystem Einsatzgruppenversorger
Klasse 702 bei der Unterzeichnung des Entwicklungsvertrages veranschlagt,
und wie hoch wurden die Kosten bei der Unterzeichnung des
Beschaffungsvertrages für wie viele Systemeinheiten veranschlagt (bitte in Euro angeben,
gegebenenfalls in DM umrechnen)?
Die Gesamtkosten für die Beschaffung der beiden Einsatzgruppenversorger
Klasse 702 des ersten Loses beliefen sich auf 279,95 Mio. DM (rund 143,14 Mio.
Euro im Preisstand 12/1996 ausweislich der 50-Mio.-DM-Vorlage (BMF-Nr. 127/
97 VS-NfD vom 17. September 1997)) für den ersten EGV Klasse 702 und
255,0 Mio. DM (rund 130,38 Mio. Euro im Preisstand 12/1997, ausweislich der
Einheit vereinbarter
Liefertermin
Abnahme Lieferverzug
BRAUNSCHWEIG 16.05.2007 29.01.2008 58 Monate
MAGDEBURG 14.11.2007 16.07.2008 58 Monate
ERFURT 16.04.2008 23.11.2012 55 Monate
OLDENBURG 13.08.2008 26.10.2012 50 Monate
LUDWIGSHAFEN 19.11.2008 02.11.2012 48 Monate
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/65050-Mio.-DM-Vorlage (BMF-Nr. 163/98 VS-NfD vom 19. Juni 1998)) für den
zweiten EGV Klasse 702.
Die Gesamtkosten für die Beschaffung des dritten Einsatzgruppenversorgers
Klasse 702 des zweiten Loses beliefen sich ausweislich der 25-Mio.-Euro-
Vorlage (BMF-Nr. 224/08 vom 19. November 2008) auf 330,46 Mio. Euro (im
Preisstand 12/2007).
a) Wie hoch waren somit die ursprünglichen Beschaffungskosten pro
Systemeinheit?
Als Beschaffungskosten der Systemeinheit waren für Konstruktion, Bau und
Lieferung des EGV Klasse 702 (zweites Los) im Vertrag 330,460 Mio. Euro
(Preisstand 12/2008) vereinbart.
b) Wurden die Stückzahlen im Laufe des Beschaffungsprozesses verändert?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde die (jeweilige) Stückzahl verändert,
und wie wirkte(n) sich die Stückzahlveränderung(en) auf die
Beschaffungskosten konkret aus (bitte jeweils Gesamtsumme sowie jeweils
Stückzahlkosten bei mehreren Veränderungen angeben)?
Der Umfang der Stückzahl wurde nicht verändert.
c) Welche technischen Probleme traten auf mit welchen Folgekosten?
Während der Beschaffung bzw. bis zur Abnahme:
1. Anpassung des Kraftstofflenzsystems (Umsetzung von
Erfahrungen aus der Nutzung): 97 104 Euro,
2. Kabeltypänderung für das Marine-Leicht-Geschütz (und
erforderliche bauliche Integrationsmaßnahmen): 13 000 Euro.
Im Jahr 2014 noch durchzuführen:
3. Anpassung des Vorleinenauslegers und schnelles
Bereitschaftsboot: ca. 800 000 Euro,
4. Anpassung der Technik aufgrund der Erfahrungen aus
der integrierten Nachweisführung (Stufenschaltung
RAS-Spill, Nottrennung Heck-Bug-Versorgung,
Notabsenkung Hangar-Kran): ca. 250 000 Euro,
5. Anpassung des IT-Bordnetzes: ca. 200 000 Euro.
d) Um welchen Zeitraum wurde der ursprünglich vereinbarte
Auslieferungszeitpunkt der ersten Modelle der Serie (nicht Demonstrator)
überschritten?
Liefertermin gemäß dem Bauvertrag: 28. September 2012
Abnahmetermin (Liefertermin): 26. Juni 2013
Überschreitung des vereinbarten Liefertermins um neun Monate.
e) Welche Folgekosten hat die Verzögerung, z. B. für Interimslösungen,
verursacht?
Keine. Interimslösungen waren nicht erforderlich.
Drucksache 18/650 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodef) Sind Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung des Vertrages vereinbart
worden, und wurde dieses Instrument bereits genutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertragsstrafe war nach dem Vertrag geschuldet, und in
welcher Höhe wurden Vertragsstrafen gezahlt?
Gemäß dem Bauvertrag ist für den Fall des Lieferverzuges für den EGV Klasse 702
(zweites Los) eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wurde auf
höchstens 2,5 Mio. Euro begrenzt. Aufgrund dieses Lieferverzuges wurde eine
Vertragsstrafe in Höhe von 2,280 Mio. Euro gezahlt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]