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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2014

Nachfrage zu BT-Drs 17/10765; aktuelle Einschätzung der gesundheitlichen Bedrohungslage durch Raupen des Eichenprozessionsspinners, bisherige und künftige Rechtsgrundlagen, Strategien sowie Finanzierung von Bekämpfungsmaßnahmen; Gesundheitsauswirkungen, Zulassung und Veränderung der Anwendungsbestimmungen des Pflanzenschutzmittels &quot;Dipel ES&quot;; Bekämpfungsmethoden mit Nematoden, Befalls- und Bekämpfungssituation an Bundesstraßen, Begleituntersuchungen zur Bekämpfungswirksamkeit sowie zu Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

12.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/35528.01.2014

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2014

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Diana Golze, Ralph Lenkert, Thomas Nord, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist ein Schmetterling, welcher als Raupe Bäume der Gattung Eiche (Quercus) befällt. Seine Raupen verursachen Fraßschäden an den Blättern der befallenen Bäume. Seit dem Jahr 1993 breitet sich der zu Massenvermehrung neigende Schmetterling in Deutschland verstärkt aus.

Während die Schäden an den Bäumen von der interessierten Öffentlichkeit meist wenig thematisiert werden, wird eine weitere vom Eichenprozessionsspinner verursachte Gefahr in den Medien breiter diskutiert. Die Raupen des Schmetterlings besitzen Härchen mit dem Nesselgift Thaumetopoein, das beim Menschen zu teilweise heftigen allergischen Reaktionen führen kann. Ab dem dritten Larvenstadium wachsen den Raupen sehr feine, leicht brechende Brennhaare, deren Zahl mit jedem Larvenstadium kontinuierlich wächst. Bei einer begünstigenden Witterung können die Haare durch Luftströmungen über weite Strecken getragen werden. Alte Larvenhäute verbleiben nach der Häutung in den Nestern und stellen somit auch längerfristig eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Die Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners ist sowohl durch die mechanische Beseitigung der Raupen und der Nester als auch durch Behandlungsmaßnahmen mit unterschiedlichen zugelassenen Mitteln möglich. Hierbei muss zwischen verschiedenen anzuwendenden Wirkstoffen (Häutungshemmer oder Bakterienpräparat), Verabreichungsmethoden und der konkreten Örtlichkeit (Wald oder Wohngebiet) unterschieden werden. Der Einsatz von Insektiziden oder Bioziden zur Bekämpfung der Raupen muss unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort sehr sorgfältig abgewogen werden. Dabei sind die Belange des Gesundheitsschutzes bei Waldarbeiterinnen und Waldarbeitern sowie der Bevölkerung einerseits und des Naturschutzes (vor allem die Wirkung auf Nichtzielorganismen und die natürlichen Gegenspieler) und des Wasserschutzes andererseits angemessen abzuwägen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners hat die Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/10765) erlangt, und wie bewertet sie diese?

2

Welche neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Bekämpfungsmethoden und -ergebnisse des Eichenprozessionsspinners hat die Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/10765) erlangt, und wie bewertet sie diese?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Bedrohungslage für die menschliche Gesundheit (Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter einerseits und sonstige Personen andererseits) durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2014 ein?

4

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Anwendung von Insektiziden und Bioziden zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2013 in Brandenburg und anderen Bundesländern, und welche zulassungsrechtlichen Entscheidungen von Bundesbehörden sind dem vorausgegangen (bitte begründen)?

5

Waren diese auf das Jahr 2013 beschränkt oder kann im Jahr 2014 die Anwendung in gleicher Weise erfolgen?

Falls für das Jahr 2014 neue Zulassungsentscheidungen erforderlich sind, welche sind das, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wann wird darüber entschieden werden?

6

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus ihrer Analyse der bisherigen Maßnahmen hinsichtlich des Erfolges und der sich daraus ableitenden Aussagen zu Bekämpfungsnotwendigkeiten, -maßnahmen und -mittel für das Jahr 2014 bzw. die folgenden Jahre?

7

Wird die Bundesregierung eine mit den betroffenen Ländern abgestimmte Bekämpfungsstrategie, inklusive der dafür notwendigen einheitlichen rechtlichen Rahmensetzung mit dem Ziel der Herstellung der Rechtssicherheit, vorlegen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

8

Welche Kosten haben der Bund, nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Bundesländer und die Kommunen für die Bekämpfungsmaßnahmen jeweils in den vergangenen zehn Jahren aufgebracht (bitte getrennt auflisten)?

9

Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig eine bundesweit konzertierte Bekämpfung (anteilig) finanziert werden?

10

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zu Gesundheitsauswirkungen des Pflanzenschutzmittels „Dipel ES“ auf Menschen liegen der Bundesregierung, den Bundesbehörden bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern vor, welche Rückschlüsse zieht sie daraus, und wie können diese Studien öffentlich eingesehen werden?

11

Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung „Dipel ES“ regulär für die Ausbringung durch Luftfahrzeuge auch über Notfallsituationen (Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) hinausgehend – auch für Alleen – zugelassen (bitte begründen)?

Wenn keine Zulassung erfolgen soll, warum nicht?

12

Welche Anwendungsbestimmungen für „Dipel ES“ sollten nach den Erfahrungen des Jahres 2013 nach Meinung der Bundesregierung für das Jahr 2014 verändert werden (bitte begründen)?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Anwendung anderer Wirkstoffe insbesondere bezüglich ihrer Wirksamkeit bei Ziel- und Nichtzielorganismen, und welche Schlussfolgerungen sind daraus für Handlungsempfehlungen zu ziehen?

14

Wie wird die Bundesregierung Rechtssicherheit für die Anwender (z. B. Flugunternehmen beim Hubschraubereinsatz) bei der Ausbringung von Insektiziden auf differenzierter gesetzlicher Grundlage – Pflanzenschutzrecht, Biozidrecht oder Ordnungsrecht – schaffen?

15

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, eine Meldepflicht für das Auftreten des Eichenprozessionsspinners und durch seine Larven verursachte humanmedizinische Fälle einzuführen (bitte begründen)?

16

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus Bekämpfungsmethoden des Eichenprozessionsspinners mit Nematoden?

17

Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um Erkenntnisse über die Befalls- und Bekämpfungssituation an den Bundesstraßen zu erlangen (vgl. die Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/10304)?

18

Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung der Einfluss der natürlichen Gegenspieler auf die Reduzierung der Population des Eichenprozessionsspinners erhöht werden, und welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Beantwortung dieser Frage (vgl. die Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 17/10020)?

19

In welchem Umfang und von wem werden nach Kenntnis der Bundesregierung Begleituntersuchungen zur Wirksamkeit der Bekämpfungen sowie zu Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen durchgeführt, bzw. welche sind geplant, und wer finanziert das (bitte konkret auflisten)?

Berlin, den 28. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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