Ehrung eines möglichen Kriegsverbrechers durch die Bundeswehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundeswehr ehrt mit dem Namensgeber der General-Sponeck-Kaserne in Germersheim einen Wehrmachtsgeneral, der für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit verantwortlich sein soll. Das ergibt sich aus einem Artikel des US-Historikers Erik Grimmer-Solem (http://egrimmer.web.wesleyan.edu/pdf/04%20Aufsatz%20Grimmer-Solem.pdf).
Die Kaserne trägt seit dem Jahr 1966 den Namen des Wehrmachtsgenerals Hans Graf von Sponeck. Hans Graf von Sponeck hatte im Jahr 1941 als Kommandant auf der Krim einen Rückzug der ihm untergebenen Truppen angeordnet, obwohl ein solcher Rückzug zuvor von der Wehrmachtsspitze ausdrücklich untersagt worden war. Er wurde daraufhin zum Tode verurteilt, zu Festungshaft begnadigt und nach dem 20. Juli 1944 ermordet. In dem im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) der Bundeswehr herausgegebenen Band „Tradition und Traditionsverständnis in der Deutschen Luftwaffe“ heißt es dazu: „Generalleutnant Hans Emil Otto Graf von Sponeck war zu Lebzeiten stets bemüht, seinen Soldaten Geist und Haltung einzuflößen. Er ordnete den Zwang zum unbedingten Gehorsam seinem Gewissen und der Verantwortung gegenüber seinen Soldaten unter. Dafür ließ er sein Leben.“ Es gibt Erik Grimmer-Solem zufolge aber keine Hinweise darauf, dass Hans Graf von Sponeck mit dem militärischen Widerstand des 20. Juli 1944 in Verbindung gestanden hat.
Als Kommandeur der 22. Infanterie-Division (bis zum 14. Oktober 1941) bzw. des XXXXII. Armeekorps (ab 3. Dezember 1941) war Hans Graf von Sponeck nach den Recherchen von Erik Grimmer-Solem aber für zahlreiche verbrecherische Befehle verantwortlich.
Am 20. Juni 1941 soll Hans Graf von Sponecks Erster Generalstabsoffizier eine Anweisung betreffend die Politkommissare der Sowjetarmee erteilt haben: „Sie sind sofort abzusondern.“ Weiter heiße es darin: „Die Masse der Juden ist abzusondern“. Derselbe Offizier soll im August 1941 der Division eingeschärft haben, dass bei der Feststellung von Sabotageakten „laut eines mündlichen gegebenen Armeebefehls“ mit derselben Schärfe „gegen halbwüchsige Burschen, Frauen und Kinder“ wie gegen erwachsene Männer vorzugehen sei.
Am 7. Oktober 1941 soll Hans Graf von Sponeck selbst eine Anweisung erlassen haben, verdächtige Zivilpersonen dem nächsten Sonderkommando der Sicherheitspolizei oder dem Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS (SD) zu übergeben. Insbesondere bei Jüdinnen und Juden bedeutete dies faktisch ein Todesurteil.
Am 10. Dezember 1941 habe Hans Graf von Sponeck „Richtlinien für die Partisanenbekämpfung“ erlassen, in denen es hieß: „Juden sind zu erfassen, mit Davidstern auf Brust und Rücken kenntlich zu machen, zu überwachen und zum Arbeitsdienst heranzuziehen“. Diese Anordnung galt unterschiedslos für Jugendliche, Frauen und Männer. Im Dezember 1941 war die Ermordung der jüdischen Bevölkerung bereits in vollem Gang, ihre „Aussonderung“, Kenntlichmachung und Heranziehung zum Arbeitsdienst waren nichts weniger als Schritte auf dem Weg zu ihrer Ermordung. Ferner soll Hans Graf von Sponeck befohlen haben, aufgefundene Sowjetsoldaten, auch in Uniform, umgehend zu erschießen.
All dies lasse, so Erik Grimmer-Solem, „keinen Zweifel daran, dass von Sponeck den Weltanschauungskrieg Hitlers in der Sowjetunion billigte, in seinem Kommando durchsetzte und deshalb für diese Verbrechen Mitverantwortung trägt.“
Besonders belastend für die Bundeswehr ist es aus Sicht der Fraktion DIE LINKE., dass ihr diese Kenntnisse über Hans Graf von Sponeck im Prinzip wohl schon lange bekannt sind. Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtete in seiner Ausgabe 52/2013, dass ein Major der Luftwaffe vor knapp zehn Jahren die relevanten Dokumente im Bundesarchiv-Militärarchiv (BA-MA) eingesehen habe und dem Chef des Luftwaffenamtes berichtete, Hans Graf von Sponecks „Mitwisserschaft/Beteiligung an Kriegsverbrechen“ stehe „außer Frage“, eine Umbenennung der Kaserne sei unvermeidbar. Der Vorstoß sei aber verpufft. Das wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wiederum ein bezeichnendes Licht auf das Verhältnis der Bundeswehr zur Wehrmacht, das auch vor der Verehrung von Kriegsverbrechern nicht zurückschreckt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wann war dem Bundesministerium der Verteidigung erstmals bekannt, dass Hans Graf von Sponeck Befehle erlassen haben soll bzw. für diese verantwortlich gewesen sein soll, Jüdinnen und Juden „abzusondern“, aufgefundene Rotarmisten zu erschießen, gegen Jugendliche, Frauen und Kinder mit derselben Brutalität vorzugehen wie gegen Erwachsene usw.?
Aus welchem Grund wurde die Kaserne in Germersheim im Jahr 1966 nach Hans Graf von Sponeck benannt?
Inwiefern haben sich die Verantwortlichen der Kaserne im Vorfeld und seither darum bemüht, nicht nur die Befehlsverweigerung Hans Graf von Sponecks im Dezember 1941, sondern auch seine mögliche Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit zu thematisieren?
Falls solche Bemühungen nicht erkennbar sind, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche, über wenige Daten zur militärischen Karriere hinausgehenden Darstellungen über Hans Graf von Sponeck gibt es in der Bundeswehr, und was ist ihr wesentlicher Tenor (bitte möglichst vollständige Auflistung von Broschüren, Darstellungen, Tafeln usw. angeben)?
Inwiefern wird Hans Graf von Sponeck dabei als vorbildhaft dargestellt?
Inwiefern wird darin seine mögliche Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dargestellt?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Aussage des Magazins „DER SPIEGEL“ machen, dass ein Major der Luftwaffe die belastenden Dokumente über Hans Graf von Sponeck bereits vor zehn Jahren im BA-MA eingesehen hat?
Falls dies im Wesentlichen zutrifft,
a) inwiefern hatte der Major einen dienstlichen Auftrag (von wem, mit welchem Ziel und Erkenntnisinteresse),
b) inwiefern hat der Major einen Bericht oder eine Zusammenfassung der aus der Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse an welche Dienststellen übermittelt,
● was waren der wesentliche Inhalt und die Empfehlungen dieses Berichts,
● ist die Bundesregierung bereit, den vollständigen Bericht dem Deutschen Bundestag vorzulegen,
c) trifft die Darstellung, der Major habe die mögliche Mitwisserschaft bzw. Beteiligung Hans Graf von Sponecks an Kriegsverbrechen gegenüber dem Chef des Luftwaffenamtes als „außer Frage“ stehend bezeichnet und eine Umbenennung der Kaserne als unvermeidlich, im Wesentlichen zu,
d) wie haben die vorgesetzten Dienststellen sich im Anschluss an dieses Aktenstudium bzw. den Bericht des Majors verhalten, und welche Schlussfolgerungen haben sie daraus gezogen (bitte mit Begründung),
e) warum wurde die Kaserne damals nicht umbenannt,
f) wie beurteilt die Bundesregierung den Umgang der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung damit aus heutiger Sicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Angaben in dem Artikel von Erik Grimmer-Solem?
Beabsichtigt die Bundesregierung, nun zügig eine Umbenennung der Kaserne vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, ein Offizier der Wehrmacht, der zwar militärfachlich motivierten Ungehorsam gegen Hitler zeigte, aber – wie berichtet – zu keinem Zeitpunkt Kritik an der Ermordung der jüdischen Bevölkerung übte, diese vielmehr durch eigene Befehle unterstützt haben soll, tauge als Vorbild für die Bundeswehr, und wenn ja,
a) warum, und
b) inwiefern widerspricht eine solche Ehrung dem, was die Bundesregierung unter Innerer Führung versteht?
Falls die Bundesregierung die vorstehende Frage bejaht, ist sie bereit, eine Prüfung aller noch nach Wehrmachtsgenerälen bzw., umfassender, nach Offizieren, Ereignissen und Orten des Ersten Weltkrieges und der deutschen Kolonialkriege benannten Kasernen vorzunehmen, um mögliche weitere belastetete Namensgebungen zu revidieren?
Wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?