[Deutscher Bundestag Drucksache 18/549
18. Wahlperiode 18.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/410 –
Bundesverkehrswegeplan 2015 und Verkehrsprognose 2030 sowie Nachfrage
zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/220
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Die Aufstellung
des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 bis 2030 (BVWP) als
verkehrsträgerübergreifende Netzplanung werden wir zügig, transparent und unter
Beteiligung der Öffentlichkeit vorantreiben.“
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/220 hat die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller nicht alle Fragen in der angekündigten Transparenz
beantwortet. Auch sind die bereits seit dem Frühjahr 2013 bzw. Ende September 2013
vorliegenden Listen der für den neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldeten
Projekte für Bundeswasserstraßen und Bundesschienenwege bislang noch nicht
veröffentlicht worden. Ferner haben einige Koalitionsvereinbarungen
Auswirkungen auf die für Ende 2013 angekündigte, derzeit noch nicht veröffentlichte
Verkehrsprognose 2030.
1. Welche Projekte an Bundeswasserstraßen wurden jeweils von wem
angemeldet, und wie hoch sind einerseits die Kosten je Projekt und die Kosten
aller angemeldeten Projekte insgesamt?
Einschätzungen zum Umfang und zur Art der angemeldeten Projekte können für
alle drei Verkehrsträger erst nach Abschluss der Anmeldung und Aufbereitung
der Projektanmeldung durchgeführt werden. Die Veröffentlichung der Liste der
gemeldeten Projekte im Internet wird im Frühjahr 2014 erfolgen.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 13. Februar 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/549 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Trifft es zu, dass der Netzzustandsbericht für die Bundeswasserstraßen
bereits seit ca. zwei Monaten vorliegt?
Wenn ja, warum ist dieser noch nicht veröffentlicht worden?
Nein. Es liegt eine interne Entwurfsfassung vor.
3. Welche Bundesländer haben jeweils welche Projektideen für Projekte an
Bundeswasserstraßen beim (damaligen) Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingereicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Projekte für Schienenwege des Bundes wurden jeweils von wem
angemeldet, und wie hoch sind die Kosten je Projekt und die Kosten aller
angemeldeten Projekte insgesamt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Welche sind die, bezogen auf die von der Deutschen Bahn AG (DB AG)
angemeldeten Projekte, besonders komplexen verkehrlichen Räume/Korridore,
für die eingehende Analysen durchgeführt werden, um sie für die BVWP-
Untersuchungen vorzubereiten (siehe Bundestagsdrucksache 18/220,
Antwort zu Frage 42)?
a) Wer führt diese Analysen jeweils durch, und bis wann sollen sie jeweils
abgeschlossen sein?
b) Wird die von der DB AG entwickelte Zielnetzkonzeption 2030 als
Ganzes betrachtet, oder werden jeweils einzelne Projekte bewertet?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im
Januar 2014 die Vorprüfung der angemeldeten Projekte hinsichtlich ihrer
verkehrlichen Wirkung beauftragt. Teil des Auftrags ist auch die Identifikation von
Korridorwirkungen und die Zusammenfassung von Einzelmaßnahmen zu für
die Bewertung geeigneten Projektbündeln. Diese Aufgabe soll voraussichtlich
im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Deutschen Bahn AG jeweils
angegebenen Kostenschätzungen in Anbetracht der Tatsache, dass es in der
Vergangenheit bei solchen Projekten zu teils erheblichen
Kostensteigerungen kam?
7. Unterstützt die Bundesregierung die Idee, insbesondere bei Projekten an
Bundesschienenwegen generell einen zusätzlichen Risikopuffer mit
einzurechnen (bitte begründen)?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der mit der Kostenschätzung von Schienenverkehrsprojekten
verbundenen Herausforderungen hat das BMVI im Dezember 2013 ein Projekt zur
Trassen- und Kostenplausibilisierung vergeben. Eines der Ziele dieses Projektes
ist es, eine Methodik zur Kostenermittlung zu entwickeln, wobei auch
Erfahrungen der Deutsche Bahn AG einbezogen werden. Mit dieser Methodik sollen die
Kosten aller für eine Bewertung in der Bundesverkehrswegeplanung vorgesehe-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/549nen Projekte ermittelt bzw. geprüft werden. Bei der Methodenentwicklung wird
auch die Möglichkeit projektspezifischer Risikopuffer betrachtet.
8. Für welche drei Schienenprojekte werden oder wurden jeweils von wann
bis wann Ex-Post-Analysen zur Wirkungskontrolle durchgeführt (siehe
Seite 82 des Entwurfs der Grundkonzeption), wer wurde damit jeweils
beauftragt, aus welchem Grund wurden genau diese Projekte jeweils
ausgewählt, und wann werden die Ergebnisse wie veröffentlicht?
Als Bedarfsplanprojekte für eine Ex-Post-Analyse wurden die folgenden
Projekte ausgewählt, da sie sich in einem „eingeschwungenen“ Zustand nach
mehreren Betriebsjahren befinden:
– Nebenstrecke (NBS)/Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg–Ingolstadt–München
– ABS Hamburg–Büchen–Berlin
– NBS Köln–Rhein/Main.
Es war vorgesehen, die Untersuchungen vor Beginn der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP 2015) zu beauftragen. Hierzu wurden
Gespräche mit Gutachtern und dem Bundesrechnungshof (BRH) geführt. Danach
wird es als sinnvoll angesehen, Änderungen aus der derzeit laufenden
Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik für den BVWP 2015 abzuwarten und
anschließend in die Methodik der Ex-Post-Analyse einfließen zu lassen. Eine
Beauftragung zur Ex-Post-Betrachtung der o. a. Schienenprojekte ist nunmehr
nach Abschluss der Projektbewertungen des BVWP 2015 in Absprache mit dem
BRH vorgesehen.
9. Ist die Anmeldung der Straßenprojekte durch die Auftragsverwaltungen
mittlerweile abgeschlossen?
Wenn nein, welche Bundesländer haben mit jeweils welcher Begründung
noch keine abschließende Meldung gemacht?
Wenn nein, welche Frist gewährt die Bundesregierung den Ländern, die
noch nicht abschließend gemeldet haben?
a) Welche Bundesländer haben jeweils wann ihre abschließende Meldung
gemacht?
b) Besteht für alle Bundesländer die Möglichkeit, auch zu einem späteren
Zeitpunkt noch Projekte nachzumelden, oder gibt es eine endgültige
Frist (bitte mit Begründung)?
Die Anmeldungen werden in Kürze weitestgehend abgeschlossen sein.
Vereinzelte spätere Nachmeldungen sind möglich, da in komplexen Fällen noch
weitere Untersuchungen zur Vorbereitung der Anmeldung erforderlich sind.
10. Wie hoch sind bei den Ländern, die ihre Projekte für Bundesfernstraßen
bereits vollständig angemeldet haben, jeweils die von diesen angegeben
Gesamtkosten aller angemeldeten Projekte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Bis wann wird die Aufbereitung der Projektanmeldung für die
Straßenprojekte abgeschlossen sein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Drucksache 18/549 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Bis wann werden die Angaben der Projektanmeldung vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und von externen
Fachleuten geprüft (ggf. unterschieden nach Verkehrsträgern)?
Bei der Wasserstraße ist die Prüfung der Projektanmeldung bereits im Zuge der
aus den von den Bundesländern und Verbänden angemeldeten Projektideen vom
BMVI zusammen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV) entwickelten Projektdefinitionen erfolgt. Als Nächstes wird unter der
Beteiligung eines Fachgutachters eine Vorbewertung durchgeführt, mit der
geprüft wird, ob ein Projekt überhaupt die Schwelle der volkswirtschaftlichen
Rentabilität erreichen kann und einer vollständigen Bewertung im Rahmen des
BVWP unterzogen wird. Ergebnisse dieser Vorbewertung werden
voraussichtlich im zweiten Quartal 2014 vorliegen.
Bei der Straße erfolgt nach Konsolidierung der Projektanmeldungen eine
Prüfung der Trassenverläufe und Investitionskosten von Vorhaben. Die Ergebnisse
dieser Projektprüfungen werden voraussichtlich im Sommer 2014 vorliegen.
Anschließend werden die nach diesem Prüfschritt verbleibenden Projekte auf
Grundlage des BVWP-Bewertungsverfahrens beurteilt.
Bei der Schiene ist der Anmeldeprozess ebenfalls abgeschlossen. Gegenwärtig
findet ein Prozess der Projektaufbereitung mit Nachfragen, Detaillierungen,
möglichen Projektmodifikationen und Konsolidierungen etc. statt. Danach wird
unter der Beteiligung eines Fachgutachters ein erster Bewertungsschritt
durchgeführt, mit dem geprüft wird, ob ein Projekt überhaupt die Schwelle der
volkswirtschaftlichen Rentabilität erreichen kann und einer vollständigen Bewertung
im Rahmen des BVWP unterzogen wird. Ergebnisse dieser Vorbewertung
werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2014 vorliegen. Anschließend finden
eine Trassen- und Kostenplausibilisierung aller für eine Bewertung in der
Bundesverkehrswegeplanung vorgesehenen Projekte sowie die eigentlichen
Projektbewertungen statt.
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Straßenprojekte bzw.
entsprechende Alternativen, die von Dritten in den Ländern eingebracht wurden,
im weiteren Verfahren gleichberechtigt behandelt werden?
Das BMVI wird – nach Abschluss und Prüfung der Anmeldungen – mit den
Straßenbauverwaltungen der Länder Gespräche führen, in denen auch nicht
angemeldete Projekte und Alternativen thematisiert werden. Danach wird zu
entscheiden sein, ob weitere Projekte zu bewerten sind.
14. Anhand welcher Maßstäbe will die Bundesregierung einschätzen, dass in
den Bundesländern tatsächlich, wie von der Bundesregierung gefordert,
eine „intensive Auseinandersetzung mit alternativen
Lösungsmöglichkeiten“ erfolgte?
Für jedes erwogene Investitionsvorhaben der Bundesfernstraßen ist
nachzuweisen, dass eine Alternativenprüfung erfolgt ist. Diese Alternativen müssen
weitgehend vergleichbar das vorhandene verkehrliche Problem lösen oder mindern
und dürfen wirtschaftlich nicht wesentlich ungünstiger sein.
15. Wann wird die Bundesregierung alle angemeldeten Projekte
veröffentlichen (bitte mit Begründung)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/54916. Warum hat die Bundesregierung den Bundesländern – vor dem
Hintergrund, dass diese in Auftragsverwaltung tätig sind – keine verbindlichen
Vorgaben für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Projektanmeldung
gemacht?
Die Projektvorschläge der Anmelder sowie des BMVI werden nach
Konsolidierung im Internet veröffentlicht. Auf diese Weise wird bereits früh im Prozess
darüber informiert, welche Projektideen im Rahmen des Verfahrens zur
Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes geprüft werden. Auch seitens vieler
Bundesländer wurde die Öffentlichkeit zur Projektanmeldung beteiligt.
Insbesondere aufgrund der Unterschiede zwischen den Verwaltungsstrukturen und der
Größe der einzelnen Länder wurde auf verbindliche Vorgaben zur Durchführung
der Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet.
17. Wann werden jeweils die auf der Internetseite des BMVI (
www.bmvbs.de/
SharedDocs/DE/Artikel/UI/bundesverkehrswegeplan-2015-methodische-
weiterentwicklung-und-forschungsvorhaben.html?nn=35978) alle als bis
Herbst oder Ende 2013 laufend bezeichneten sechs Forschungsvorhaben,
deren Ergebnisse aber derzeit Anfang 2014 nach Informationen der
Fragesteller noch nicht veröffentlicht wurden, einerseits abgeschlossen und
andererseits veröffentlicht, und worin ist jeweils die Verzögerung begründet?
Die Forschungsprojekte zum BVWP-Bewertungsverfahren werden im Frühjahr
2014 abgeschlossen und auf der Internetseite des BMVI veröffentlicht. Die
Verzögerungen sind auf die Komplexität der methodischen Weiterentwicklungen
und die inhaltlichen Interdependenzen zwischen den Forschungsprojekten
zurückzuführen. Hieraus resultieren Abstimmungserfordernisse, die zu Beginn der
Arbeiten nicht vorhergesehen werden konnten.
Verkehrsprognose 2030
18. Warum wurden die Ergebnisse der Verkehrsprognose 2030 nicht wie
angekündigt (siehe Ausschussdrucksache des Ausschusses für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
17(15)507) Ende 2013 veröffentlicht, und wann wird diese
Veröffentlichung erfolgen?
19. Wann wird die „ausführliche Herleitung und Erläuterung der getroffenen
Annahmen“ zur Untersuchung über „Sozio-ökonomische und
verkehrspolitische Rahmenbedingungen der Verkehrsprognose“, wie in der
zusammenfassenden Darstellung (siehe Ausschussdrucksache des Ausschusses
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der 17. Wahlperiode des
Deutschen Bundestages 17(15)400, Seite 1) angekündigt, veröffentlicht?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zeitliche Verzögerung der Veröffentlichung der Prognoseergebnisse ist
insbesondere darauf zurück zu führen, dass die erst im Mai 2013 zugänglichen
Ergebnisse des Zensus 2011 im laufenden Verfahren berücksichtigt werden
mussten. Entsprechend dem jetzt erreichten Bearbeitungsstand werden die
Gesamtergebnisse der Prognose voraussichtlich im Frühjahr 2014 vorgestellt und
veröffentlicht werden können. Dazu gehört auch die weitere Dokumentation der
sozio-ökonomischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen als Teil der
abschließenden Berichtslegung.
Drucksache 18/549 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Forschungsprojektes
„Renewability II: Szenario für einen anspruchsvollen
Klimaschutzbeitrag des Verkehrs“ (siehe Ausschussdrucksache des Ausschusses für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der 17. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages 17(15)485), dass im Klimaschutzszenario mit deutlich
ambitionierteren Maßnahmen die Treibhausgasemissionen von 2005 bis 2030 um
37 Prozent reduziert werden können bei gleichzeitiger Stärkung der
deutschen Wirtschaftskraft und Stabilisierung des Staatshaushalts?
21. Warum hat die Bundesregierung für den Bundesverkehrswegeplan kein
Szenario untersuchen lassen, das wie dieses Forschungsprojekt die
Einhaltung klimapolitischer Ziele als Grundlage für den neuen
Bundesverkehrswegeplan 2015 ansieht?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung wird bei der Bewertung und Ausgestaltung von möglichen
Energiereduktions- und Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich die
Maßnahmen und Annahmen dieser und anderer vergleichbarer Studien sorgfältig
prüfen.
Die Verkehrsprognose 2030 wird eine Prognose der
Endenergieverbrauchsentwicklung der einzelnen Verkehrsträger enthalten. Allerdings ist die
Verkehrsprognose nicht als Zielprognose konzipiert, sondern soll die Verkehrsnachfrage
möglichst realitätsnah unter den gegebenen Rahmenbedingungen für das Jahr
2030 abbilden. Daraus lässt sich dann ggf. weitergehender verkehrspolitischer
Handlungsbedarf als Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele ableiten.
22. Hält die Bundesregierung die für die Verkehrsprognose 2030 getroffenen
Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung in Europa, die bis zum Jahr
2030 mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 1,38 Prozent
über dem Deutschlands mit 1,14 Prozent liegen soll, angesichts der
wirtschaftlichen Entwicklung Europas in den letzten Jahren weiterhin für
plausibel (bitte mit Begründung)?
23. Werden die Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlichen Krisen
insbesondere in Südeuropa – so hat die Güterverkehrsleistung in Deutschland
im Jahr 2012 trotz eines 0,7-Prozent-Wachstums des
Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 1,8 Prozent abgenommen – noch einbezogen?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hält die getroffenen Annahmen der Verkehrsprognose
2030 zur wirtschaftlichen Entwicklung auch vor dem Hintergrund aktueller
Entwicklungen für plausibel. Bei der Verkehrsprognose und den Prognosen der
Strukturdaten handelt es sich um Punktprognosen für das Jahr 2030, die nicht
von einer konstanten Entwicklung zwischen Basisjahr und Prognosejahr
ausgehen. Die grundlegenden wirtschaftlichen Herausforderungen in Europa waren
zu Beginn der Prognosearbeiten bekannt und sind in die Betrachtung
eingeflossen. Kurzfristige Entwicklungen, wie etwa die Entwicklung der
Verkehrsleistung im Jahr 2012, eignen sich aus methodischer Sicht nicht als belastbarer
Ansatzpunkt bei der Prognose der Verkehrsentwicklung für das Jahr 2030.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/54924. Werden die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarten Maßnahmen zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen
und die Einführung einer Pkw-Maut für Ausländer in der
Verkehrsprognose berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie?
Vorbemerkung: Die Prognosemodelle arbeiten mit generalisierten
Nutzerkostenentwicklungen für die jeweiligen Verkehrsbereiche. Erfasst wird hier die
durchschnittliche jährliche (reale) Änderungsrate bis 2030 der für die Nutzer
relevanten Kostensteigerungen in pauschalierter Form. Entscheidend ist, dass
die jeweiligen generalisierten Nutzerkostenentwicklungen den langfristigen
Trend bis 2030 möglichst realitätsnah abbilden. Dieser Ansatz ist insoweit
robust gegenüber den Ausprägungen einzelner verkehrspolitischer Maßnahmen.
Die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Pkw- und Lkw-Maut
erfordern keine Anpassungen der Rahmenbedingungen der Verkehrsprognose.
Für die Lkw-Maut wurde in der Prognose eine reale Konstanz angenommen.
Eine jährliche nominale Erhöhung ist damit zulässig und impliziert. Ob dies im
langfristigen Zeitverlauf bis zum Jahr 2030 über Mauterhöhungen oder über
Ausweitungen der Maut – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – geschieht, ist
für die Prognose von untergeordneter Bedeutung. Mit Blick auf die
beabsichtigte Pkw-Maut sieht der Koalitionsvertrag vor, Halter von im Inland
zugelassenen Fahrzeugen nicht höher als bisher zu belasten. Für die weit überwiegende
Zahl der Verkehre ergibt sich daher keine veränderte Kostenbasis und damit kein
Anpassungsbedarf im Rahmen der Prognose.
25. Aufgrund welcher Annahmen gehen die Gutachter davon aus, dass das
Trassenpreissystem für die Schieneninfrastruktur sich real konstant
entwickeln wird, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die durchschnittliche
Steigerung in den letzten Jahren bei etwa 2 Prozent lag (BAYERNKURIER
vom 18. Januar 2014 „Bunter und besser“)?
26. Welche konkreten Maßnahmen soll diese Änderung des Trends steigender
Trassenpreise bewirken?
27. Welchen konkreten Maßnahmen sollen dem Effekt entgegenwirken, dass
die Produktivitätsfortschritte im Luftverkehr die kostensteigernden
Faktoren übertreffen, ohne die es somit zu sinkenden Flugpreisen kommen
würde?
Die Fragen 25 bis 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zunächst wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Antwort zu
Frage 24 verwiesen.
Im Rahmen der Nutzerkostenermittlungen wurden innerhalb des Spektrums der
realistischen Erwartungen jeweils diejenigen Ausprägungen ausgewählt, die den
umwelt- und energiepolitischen Erfordernissen am ehesten Rechnung tragen.
Deshalb wurden die Annahmen für die umweltverträglicheren Verkehrsträger
(Schienenverkehr, öffentlicher Straßenpersonenverkehr und Binnenschifffahrt)
am unteren Rand und für die weniger umweltverträglichen Verkehrsträger
(Pkw-, Lkw- und Luftverkehr) am oberen Rand der jeweils erwartbaren
Bandbreite gesetzt.
Für die Trassenpreise wurde im Rahmen der Prognose eine reale Konstanz
unterstellt. Eine nominale Steigerung der Trassenpreise von durchschnittlich
2 Prozent pro Jahr ist demnach impliziert. Es wird somit unterstellt, dass es zu
Drucksache 18/549 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEffizienzsteigerungen bei Angebot und Nutzung der Schienenwege kommen
wird. Konkrete Maßnahmen wurden im Rahmen der Verkehrsprognose nicht
unterstellt. Auch im Luftverkehrssektor gilt, dass die Festlegung der Annahmen zu
den Nutzerkosten unabhängig von möglichen Einzelmaßnahmen erfolgt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]