Erfahrungen mit dem „Aussteigerprogramm für Linksextremisten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Oktober 2011 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein „Aussteigerprogramm“ für so genannte Linksextremisten und Linksextremistinnen gestartet. Dessen Betreuung stellt nach Meinung der Fragesteller einen übersichtlichen Arbeitsaufwand dar, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. ein Jahr nach Programmbeginn gezeigt hatte (Bundestagsdrucksache 17/11412). Insgesamt hatte es lediglich 33 Kontaktaufnahmen gegeben, 19 davon gleich im ersten Monat. Drei Viertel dieser wenigen Anrufe waren nicht ernst gemeint – das dürften wohl Ulkanrufe, Fragen von Journalisten und Journalistinnen oder schlichtweg Off-Topic-Querulanten gewesen sein. Nur in drei Fällen sei der „Ausstiegswille“ ernsthaft genug gewesen, um persönliche Gespräche folgen zu lassen. Dabei hat sich dann gezeigt, dass zwei der drei Anruferinnen und Anrufer gerade ein Ermittlungsverfahren am laufen hatten, jedoch gehört das Anbieten eines Strafnachlasses offiziell nicht zum Programm. Am Ende habe ein (in Zahlen: 1) junger Mann aus Bayern mit Hilfe des Verfassungsschutzes die autonome Szene verlassen. Dass die Unterstützung des BfV dabei kausal gewesen ist, geht aus der Antwort nicht hervor.
Die Fragestellerin hatte sich schon zu Programmbeginn gedacht, dass Personen, die aus linken politischen Zusammenhängen aussteigen wollen, dazu nicht unbedingt auf die Hilfe des Inlandsgeheimdienstes angewiesen sind. Nach ihrer eigenen Erfahrung genügt es vielmehr, nicht mehr zum jeweiligen Gruppenplenum zu erscheinen und die 1.-Mai-Demo zu schwänzen.
Die angekündigten Hilfsangebote des Geheimdienstes (Hilfe beim Umzug, Hilfe bei Vermittlung von Behördenkontakten, Hilfe bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche usw.) scheinen für die Realisierung des „Ausstiegs“ des einen jungen Bayern nicht erforderlich gewesen zu sein. Im Wesentlichen, so die Bundesregierung in der genannten Drucksache, bestand die geheimdienstliche Unterstützung darin, „als Gesprächspartner“ zu dienen, worauf insbesondere Personen angewiesen seien, die „kaum über soziale Kontakte außerhalb der Szene verfügen“ und Angst haben, nach einem Ausstieg keine Freunde mehr zu haben.
Es mag für solche Menschen persönlich tragisch sein, dass sie dann ausgerechnet bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des gehobenen technischen Dienstes des Inlandsgeheimdienstes, der gerade Telefondienst hat, Zuspruch suchen. Für solche Lagen gibt es aber nach Kenntnis der Fragestellerin geeignetere Hilfsangebote (z. B. Kummertelefone, Priester, Therapeutische Einrichtungen).
Der politische Kern des Programms liegt nach Auffassung der Fragestellerin nicht darin, tatsächlich „Ausstiegshilfe“ anzubieten. Es ist womöglich die Hoffnung damit verbunden, den einen oder anderen Informanten anzuwerben. Im Wesentlichen dürfte das Programm aber Ausdruck des „Extremismusansatzes“ sein, also der Gleichsetzung von Neofaschismus und Linksradikalismus als angeblich gleichermaßen die Demokratie gefährdende „Extreme“. Das verkennt unter anderem, dass Elemente neofaschistischer Politik, wie etwa Rassismus, bis weit in die „Mitte“ der Gesellschaft hineinreichen. Zudem vergibt der Verfassungsschutz nach Beobachtungen der Fragestellerin das Prädikat „linksextrem“ recht großzügig und häufig bereits aufgrund der entschiedenen Ablehnung von Kapitalismus, Faschismus und Krieg.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat auch im Jahr 2013 ein junger Mann oder eine junge Frau mit Hilfe des Verfassungsschutzes die linke Szene verlassen?
Wie viele Kontaktaufnahmen hat das Aussteigerprogramm jeweils insgesamt im Jahr 2012 und im Jahr 2013 verzeichnet?
a) Wie viele Anruferinnen und Anrufer bzw. Personen, die sich per E-Mail gemeldet haben, wurden als grundsätzlich ausstiegswillig eingeschätzt?
b) In wie vielen Fällen erfolgte der Erstkontakt nicht durch die ausstiegswilligen Personen selbst, sondern durch deren Umfeld bzw. Angehörige usw.?
c) Wie viele Anruferinnen und Anrufer wurden als unernst (Ulkanrufe etc.) eingeschätzt (bitte jeweils Geschlecht, Alter und Bundesland angeben)?
Wie viele dieser ausstiegswilligen Personen waren zum Zeitpunkt ihrer Kontaktaufnahme mit Ermittlungsverfahren konfrontiert oder befanden sich in Haft?
Welche Erfahrungen bei der weiteren Betreuung wurden hinsichtlich der grundsätzlich als ausstiegswillig eingeschätzten Personen gesammelt?
Mit wie vielen der zunächst für ausstiegswillig gehaltenen Personen fanden wie viele Folgegespräche mit welchem Ergebnis statt?
Wie viele Personen sind jeweils in den Jahren 2012 und 2013 tatsächlich mit Hilfe des Verfassungsschutzes „ausgestiegen“ (bitte hierzu jeweils Alter, Bundesland und Geschlecht sowie den Charakter bzw. die Ausrichtung der verlassenen Organisation bzw. Szene oder Subkultur angeben)?
a) Wie viele Gespräche, und wie viele davon, von Angesicht zu Angesicht, gingen diesen Ausstiegen jeweils voraus?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den betreffenden Personen jeweils der Grund dafür, sich mit ihrem Ausstiegsbegehr ausgerechnet an den Inlandsgeheimdienst zu wenden, und worin bestand ihr Unterstützungsbedarf?
Hat sich die Unterstützung des Geheimdienstes dabei weiterhin daraufhin beschränkt, jungen Menschen, die fürchten, ihren kompletten Freundeskreis zu verlieren, als „Gesprächspartner“ zu dienen, oder gab es konkretere, auch materielle Unterstützungsmaßnahmen (diese bitte ggf. vollständig auflisten und allfällig entstandene Kosten aufschlüsseln)?
Inwiefern hat sich die Konzeption des Aussteigerprogramms seit seiner Einführung geändert?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Programm weiterzuführen, und wenn ja, inwiefern sind konzeptionelle Änderungen vorgesehen?