Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes und Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Komplex
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gegen Beate Zschäpe und andere ist am 12. November 2013 die Zeugin S. Sch. gehört worden. S. Sch. hat nach eigenen Aussagen ihre AOK-Krankenkassenkarte gegen eine Zahlung von 300 Euro dem Angeklagten H. G. überlassen, mit dem ihr Lebensgefährte A. S. eng befreundet war. Die Krankenkassenkarte der Zeugin S. Sch. wurde im Brandschutt der Frühlingsstraße 13 in Zwickau gefunden. Die Zeugin S. Sch. schilderte darüber hinaus ein Treffen mit dem Angeklagten H. G. im Jahr 2012, das direkt nach der Entlassung von H. G. aus der Untersuchungshaft stattgefunden habe. H. G., der sich zu diesem Zeitpunkt schon im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes (BKA) befand, sei von BKA-Beamten des Zeugenschutzprogramms zu dem Treffen gebracht und auch wieder abgeholt worden. „G. hat meinen Mann angerufen. Außer uns beiden waren H. Gs. Mutter und H. Gs. Freundin dabei. Ich habe mich mehr oder weniger mit [den beiden] unterhalten und habe die Gespräche, die die beiden [G. und ihr Mann A. Sch.] geführt haben, nicht mitbekommen. Die Zeugenschützer haben ihn ja hingefahren und wieder weggefahren, zwei Polizisten in Zivil gekleidet,“ soll die Zeugin vor dem OLG München laut Web-Blog www.nsu-nebenklage.de/blog/2013/11/ gesagt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Male haben Beamte des BKA-Zeugenschutzprogramms H. G. nach Kenntnis der Bundesregierung zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Prozess vor dem OLG München begleitet (bitte nach Datum, Ort der Zusammenkunft und Zeugin bzw. Zeugen aufschlüsseln)?
Wie viele Male haben Beamte des BKA-Zeugenschutzprogramms H. G. zu Treffen mit Beschuldigten sowie Zeuginnen und Zeugen in weiteren Verfahren nach § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) der „EG Umfeld“ des BKA begleitet (bitte nach Datum, Ort der Zusammenkunft und Beschuldigten bzw. Zeugen aufschlüsseln)?
Wie viele Male habe Beamte des BKA-Zeugenschutzprogramms den Angeklagten C. S. zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Prozess vor dem OLG München begleitet (bitte nach Datum, Ort der Zusammenkunft und Zeugin bzw. Zeugen aufschlüsseln)?
Wie viele Male haben Beamte des BKA-Zeugenschutzprogramms den Angeklagten C. S. zu Treffen mit Beschuldigten sowie Zeuginnen und Zeugen in weiteren Verfahren nach § 129a StGB der „EG Umfeld“ des BKA begleitet (bitte nach Datum, Ort der Zusammenkunft und Beschuldigten bzw. Zeugen aufschlüsseln)?
Handelt es sich bei der Begleitung durch BKA-Beamte von Angeklagten im Zeugenschutzprogramm zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen in Verfahren nach § 129a StGB nach Ansicht der Bundesregierung um einen üblichen und rechtlich unbedenklichen Vorgang, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Wie sind im BKA die Aufgaben des Zeugenschutzes organisiert, und welchen personellen und etatmäßigen Umfang hat/haben die entsprechende/en Abteilung/Abteilungen?
Nach welchen Kriterien werden die Beamten für ein konkretes Zeugenschutzprogramm und konkret zu schützende Personen ausgewählt, und welche Arten der Zuständigkeiten (permanent, alternierend, Zufallsprinzip, Dienstplanprinzip…) ergeben sich für eine konkrete Person?
In welcher Form erstatten die in den Fragen 1 bis 5 angesprochenen Beamtinnen und Beamten Bericht über ihre jeweiligen Aktivitäten?
An welchen Kriterien misst das BKA den Erfolg seiner Zeugenschutzprogramme, und welche Straftaten wurden von den derzeit in einem solchen Programm untergebrachten Rechtsextremisten aufgeklärt?
Welche Vorgaben existieren im BKA-Zeugenschutzprogramm für Maßnahmen bei Verstößen von geschützten Personen gegen Vereinbarungen zu Verhaltensweisen im Zeugenschutzprogramm?