[Deutscher Bundestag Drucksache 18/666
18. Wahlperiode 21.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau),
Jutta Krellmann, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/449 –
Privatisierungen und steuerpolitische Maßnahmen in Europa
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Finanzmarktkrise sind die öffentlichen Haushalte durch
Bankenrettungs- und Konjunkturpakete sowie gestiegene Zinsen für neue Kredite in
vielen europäischen Ländern unter großen Druck geraten. Die von den meisten
Regierungen verfolgte und von der Troika forcierte Austeritätspolitik setzt in
erster Linie auf die Kürzung der Ausgaben. Daneben gibt es auch Versuche,
durch Privatisierungen und Steuererhöhungen zusätzliche Einnahmen zu
generieren (Anmerkung der Fragesteller: bitte bei den Fragen zu den einzelnen
Mitgliedsländern der Europäischen Union nicht auf verschiedene
Länderberichte von der Europäischen Union oder Troika verweisen, sondern diese
konkret beantworten).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Europäische Union und die Eurozone haben bei der Überwindung der Krise
wichtige Fortschritte erreicht. Das plangemäße Auslaufen der
Anpassungsprogramme von Irland und Spanien sowie das wirtschaftlich wieder wachsende
Portugal belegen dies.
Die wirtschaftliche Lage hat sich 2013 deutlich verbessert; die Eurozone hat die
seit Ende 2011 andauernde Rezession überwunden, die Wirtschaftsleistung
wächst wieder. Für das laufende Jahr prognostizieren der Internationale
Währungsfonds (IWF) und die Europäische Kommission ein Wachstum von rund
1 Prozent. Auch in Mitgliedstaaten, die tiefe Rezessionen erlebt haben, ist die
Trendwende erfolgt: Spanien, Portugal und Italien haben 2013 die dort seit zwei
bis drei Jahren andauernde Rezession überwunden und sollen im laufenden Jahr
wieder wachsen. Positives Wachstum wird auch in Griechenland erwartet.
Zudem sind die Zinsen auf Staatsanleihen substanziell gesunken. Dies zeigt: Das
Vertrauen von Märkten, Investoren und Konsumenten kehrt zurück.
Auch bei der Haushaltskonsolidierung hat die Eurozone beindruckende
Fortschritte erzielt, das Staatsdefizit in der Eurozone konnte von 6,4 Prozent des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Februar 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/666 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2009 auf voraussichtlich 3,1 Prozent des
BIP im Jahr 2013 zurückgeführt werden. Im Rahmen der
Anpassungsprogramme haben insbesondere die Krisenländer erhebliche Beiträge zur
Haushaltskonsolidierung geleistet.
1. Welche Vorschläge zur Erhöhung der Staatseinnahmen hat die Europäische
Kommission seit Beginn der Euro-Krise vorgelegt, und welche wurden
bisher davon umgesetzt?
2. Welche dieser Vorschläge hat die Bundesregierung in den Beratungen des
Europäischen Rats und gegenüber der Europäischen Kommission
befürwortet?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Europäische Kommission erstellt seit dem Jahr 2011 einmal pro Jahr zum
Auftakt des Europäischen Semesters einen Jahreswachstumsbericht, in dem sie
die wichtigsten finanz- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen in der EU
benennt und vorrangige Maßnahmen zu deren Bewältigung empfiehlt. Der
Jahreswachstumsbericht beinhaltet auch Vorschläge zu öffentlichen Haushalten und
Staatseinnahmen.
Die Europäische Kommission benennt in ihren Jahreswachstumsberichten
regelmäßig die Notwendigkeit einer differenzierten, wachstumsfreundlichen
Haushaltskonsolidierung als Priorität. Speziell zu Staatseinnahmen vertritt die
Europäische Kommission im Wesentlichen die folgenden Positionen: Eine
Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bestimmter Steuern sei einer Erhöhung
der Steuersätze aus Effizienzgründen vorzuziehen. Es sei angeraten, die
Steuerlast vom Faktor Arbeit umzulenken auf die Besteuerung von Verbrauch,
Eigentum und Umweltbelastungen. Umweltschädliche Subventionen sollten abgebaut
werden. Eine effizientere Steuererhebung und Bekämpfung von
Steuerhinterziehung können zu einer Erhöhung von Staatseinnahmen führen.
Auf Grundlage ihres Jahreswachstumsberichts erstellt die Europäische
Kommission jeweils Entwürfe für länderspezifische Empfehlungen. Diese enthalten
gegebenenfalls auch länderspezifische Empfehlungen in Bezug auf
Staatseinnahmen. Nach Beratungen im Rat werden die länderspezifischen Empfehlungen
zum Ende des Europäischen Semesters vom Rat endgültig angenommen. Die
Bundesregierung hat die länderspezifischen Empfehlungen im Rat jeweils mit
angenommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) berichtet regelmäßig über das
Europäische Semester einschließlich der Beratungen über die
länderspezifischen Empfehlungen. Der letzte Bericht zur Umsetzung des Europäischen
Semesters 2013 und der Europa-2020-Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen wurde dem Deutschen Bundestag
mit Schreiben des BMF vom 20. August 2013 zugeleitet
(Bundestagsdrucksache 17/14622).
Abweichend vom oben beschriebenen Verfahren erhalten Länder in einem
makroökonomischen Anpassungsprogramm keine länderspezifischen
Empfehlungen. Diese Länder unterliegen stattdessen konkreten Auflagen, die sich
gegebenenfalls auch auf die Erhöhung von Staatseinnahmen beziehen. Die
Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die Einhaltung
der Auflagen.
3. Wie steht die Bundesregierung zu den verschiedenen Vorschlägen für eine
europaweite Vermögensabgabe?
Um Krisen, wie sie in den Programmländern entstanden sind, zu bekämpfen und
künftig zu vermeiden, setzt die Bundesregierung auf dauerhaft stabile öffent-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/666liche Finanzen. Insofern zielen die makroökonomischen
Anpassungsprogramme der Programmländer auf eine nachhaltige Gesundung der öffentlichen
Haushalte. Dabei stehen strukturelle Maßnahmen sowohl auf der Ausgaben- als
auch auf der Einnahmenseite gleichermaßen im Vordergrund. Strukturreformen
– etwa der Steuer-, Renten- oder Sozialbeitragssysteme – dienen dazu, die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte wiederherzustellen und
abzusichern.
4. Welche indirekten Steuern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Jahr 2007 in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhöht,
gesenkt oder neu eingeführt (bitte mit Zeitpunkt, Steuersätze in Prozent,
Veränderungen in Prozentpunkten sowie durch die Maßnahme erzielte
Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)?
5. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 Steuern auf Vermögen oder
Erbschaften erhöht, gesenkt oder neu eingeführt (bitte mit Zeitpunkt,
Steuersätze in Prozent, Veränderungen in Prozentpunkten sowie durch die
Maßnahme erzielte Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)?
6. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 welche Steuern auf Löhne und
Arbeitseinkommen erhöht, gesenkt oder neu eingeführt (bitte Steuersätze in
Prozent, Erhöhungen in Prozentpunkten sowie durch die Maßnahme
erzielte Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)?
7. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 welche Steuern auf Gewinne von
Unternehmen erhöht, gesenkt oder neu eingeführt (bitte Steuersätze in
Prozent, Erhöhungen in Prozentpunkten sowie durch die Maßnahme erzielte
Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)?
8. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 welche Steuern auf Einkünfte aus
Kapitalvermögen erhöht, gesenkt oder neu eingeführt (bitte Steuersätze in
Prozent, Erhöhungen in Prozentpunkten sowie durch die Maßnahme
erzielte Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern sich bei
den in den Fragen 3 bis 7 abgefragten Steuern die Bemessungsgrundlage
geändert hat, und um welche Veränderungen handelte es sich
gegebenenfalls?
Die Fragen 4 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung leitet dem Deutschen Bundestag (Finanzausschuss)
regelmäßig Berichte über Entwicklungen des Steuerrechts im Ausland zu (so
genannte Quartalsberichte). Diese Berichte bereiten die der Bundesregierung
vorliegenden Informationen zu den in den Fragen 4 bis 9 angesprochenen
Steuerarten auf.
Aus den letzten drei Quartalsberichten vom Februar 2013, vom Mai 2013 und
vom September 2013 beispielsweise ergibt sich, dass sich die Ausweitung der
Besteuerung des Finanzsektors (durch Finanztransaktionssteuern oder
Bankenabgaben) in den Mitgliedstaaten fortgesetzt hat. Ein Trend in einigen
Mitgliedstaaten ist auch die Einführung oder Ausweitung steuerlicher
Investitionsanreize. Bei den Steuersätzen gab es unterschiedliche Entwicklungen. So sind die
Körperschaftsteuersätze in einigen Mitgliedstaaten gesenkt und in anderen
erhöht worden. Entsprechendes gilt für die Besteuerung von Kapitalerträgen.
Hinzuweisen ist auch auf die umfassende Strukturreform der Einkommensbesteue-
Drucksache 18/666 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderung in Griechenland, die den Grundfreibetrag abgeschafft hat und
unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Einkunftsarten vorsieht.
Hinzuweisen ist auch auf die vom BMF jährlich herausgegebenen Berichte „Die
wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“, die ebenfalls Entwicklungen
bei den bedeutendsten Steuern der EU-Mitgliedstaaten darstellen. Sie sind im
Internet verfügbar (
www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/
SteuernImInternVergleich/DownloadAngebote/downloadangebote_node.html).
Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen der Mitgliedstaaten
werden von der Europäischen Kommission erhoben. Die darauf aufbauenden
Berichte und Auswertungen sind ebenfalls im Internet verfügbar (
http://ec.
europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/index_en.htm).
Auch die von der Europäischen Kommission geführte Datenbank „Taxation
reforms database“ ermöglicht einen Überblick über die wichtigsten
Steuerreformen seit dem Jahr 2010 in den Mitgliedstaaten (
http://ec.europa.eu/
economy_finance/db_indicators/taxation_reforms_database/index_en.htm).
10. Mit welchen Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem Jahr 2007
versucht, Kapitalflucht und Steuerhinterziehung entgegenzuwirken?
Mit Blick auf Einzelmaßnahmen in den anderen EU-Mitgliedstaaten wird auf
die Antwort zu den Fragen 4 bis 9 verwiesen.
Als allgemeiner Trend zeigt sich, dass die wichtigste Maßnahme zur
Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung die
Schaffung von Transparenz ist.
Daher engagieren sich EU-Mitgliedstaaten und die Bundesregierung für die
weltweite Durchsetzung des OECD-Standards (OECD = Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zu Transparenz und effektivem
Informationsaustausch für Besteuerungszwecke und unterstützen die Arbeiten
des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax
Purposes (Global Forum) für einen effektiven und transparenten
Informationsaustausch.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesrepublik
Deutschland ihr Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen kontinuierlich an
den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für
Besteuerungszwecke angepasst hat. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik
Deutschland bis heute 22 Abkommen über den steuerlichen
Informationsaustausch mit wichtigen Finanzzentren weltweit geschlossen; weitere Abkommen
werden folgen.
Am 31. Mai 2013 haben die Bundesrepublik Deutschland und die USA ein
Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich
Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen
unterzeichnet. Das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen ist am 16.
Oktober 2013 in Kraft getreten. Das Abkommen selbst ist am 11. Dezember 2013 in
Kraft getreten.
Zudem haben die G5-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
Spanien, Italien) eine Initiative zur Schaffung und Implementierung eines
weltweiten Standards zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
gestartet, der sich mittlerweile 42 Staaten und Gebiete angeschlossen haben.
Damit soll der automatische Informationsaustausch als neuer Standard EU-weit
und darüber hinaus gefördert werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/666Auf Basis der Zinsrichtlinie tauschen die EU-Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli
2005 automatisch Informationen über Zinserträge aus, die EU-Bürgern in einem
anderen EU-Mitgliedstaat zufließen. Die Bundesregierung setzt sich für eine
Weiterentwicklung der Zinsrichtlinie ein und unterstützt daher den Vorschlag
der Europäischen Kommission zur Revision der Zinsrichtlinie. Ziel des
Vorschlags ist es, Umgehungsmöglichkeiten einzugrenzen.
Außerdem wird auf europäischer Ebene gegenwärtig die geplante Erweiterung
der Amtshilferichtlinie, welche von der Bundesregierung unterstützt wird,
intensiv beraten. Ziel ist es, den automatischen steuerlichen Informationsaustausch
innerhalb der EU u. a. in Übereinstimmung mit dem neuen von der OECD
entwickelten Standard zum steuerlichen automatischen Informationsaustausch in
EU-Recht umzusetzen. Dabei soll der neu von der OECD entwickelte Standard
zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch vollinhaltlich im EU-
Recht etabliert werden.
11. Zu welchem Zeitpunkt sollen die Kapitalverkehrskontrollen in Zypern
nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig aufgehoben werden?
Die zyprische Regierung hat am 8. August 2013 einen Plan zur schrittweisen
Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen veröffentlicht. Nach diesem Plan
sollen die Kapitalverkehrskontrollen nur so lange in Kraft bleiben, wie zur
Sicherung der Finanzstabilität unbedingt nötig. Sie sollen schrittweise aufgehoben
werden, soweit es unter Sicherstellung der Finanzstabilität möglich ist.
Der Plan der zyprischen Regierung sieht eine Aufhebung in zwei Phasen
gekoppelt an Meilensteine vor. Phase eins sieht hauptsächlich die schrittweise
Aufhebung der Zahlungsverkehrsbeschränkungen innerhalb Zyperns vor und
bezieht sich auf Meilensteine bei der Restrukturierung einzelner Banken. Phase
zwei sieht die schrittweise Aufhebung der Zahlungsverkehrsbeschränkungen
zwischen Zypern und dem Ausland vor und bezieht sich auf Fortschritte bei der
Umsetzung der Auflagen des makroökonomischen Anpassungsprogramms und
bei der Wiederherstellung des Vertrauens in das zyprische Finanzsystem. Nach
Aussagen der Troika sind wichtige Meilensteine des zyprischen Plans
abgeschlossen und sie erwartet, dass die zyprische Regierung bald mit Phase zwei
ihres Plans beginnt.
12. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 welche Privatisierungen
vorgenommen oder Staatsbeteiligungen veräußert (bitte jeweils die Höhe der
erzielten Einnahmen in Euro angeben)?
13. Wie viel Prozent der zuvor veranschlagten Erlöse konnten nach Kenntnis
der Bundesregierung bei den durchgeführten Privatisierungen in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht werden?
14. Welcher Beschäftigungsabbau ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit
den Privatisierungen in den einzelnen Ländern verbunden?
15. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der
Privatisierungen von öffentlichen Dienstleistungen zu Preiserhöhungen und
Qualitätsverlusten für die Verbraucherinnen und Verbraucher gekommen?
Die Fragen 12 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine systematischen Erkenntnisse über geplante
und durchgeführte Privatisierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU
vor.
Drucksache 18/666 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAusnahme bilden diejenigen Mitgliedstaaten, die ein so genanntes
makroökonomisches Anpassungsprogramm durchlaufen. Hierzu sind den begleitenden
Programmdokumenten im Allgemeinen Informationen zu entnehmen.
Portugal hat bislang Privatisierungserlöse von 8,1 Mrd. Euro während der
Programmlaufzeit erzielt (davon 1 Mrd. Euro im Jahr 2014). Zu Programmbeginn
wurde ein Ziel für das Privatisierungsvolumen von 5 Mrd. Euro festgelegt.
Im Finanzhilfeprogramm Irlands war kein Zielvolumen für
Privatisierungserlöse angelegt. Festgestellt wird dort, dass die Privatisierung von
Staatsunternehmen – neben einer Stärkung des Wettbewerbs – die staatliche Schuldenlast
rückführen helfen könne. Als fortlaufende Programmauflage ist definiert, etwaige
Privatisierungserlöse mindestens hälftig zur Staatsschuldentilgung zu
verwenden. Während des Finanzhilfeprogramms wurden keine Privatisierungserlöse
erzielt.
In Zypern sieht das Memorandum of Understanding vor, dass der von der
zyprischen Regierung und nach Beratung mit den Programmpartnern entworfene
Privatisierungsplan bis zum Ende des Programmzeitraums mindestens 1 Mrd.
Euro erbringen soll und weitere 400 Mio. Euro bis spätestens im Jahr 2018.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
keine Privatisierungserlöse im Rahmen des Programms erzielt worden.
Im zweiten Anpassungsprogramm für Griechenland werden bis zum Ende des
Programmzeitraums am Jahresende 2014 Einnahmen in Höhe von 6,7 Mrd.
Euro erwartet, bis zum Jahr 2020 kumuliert 24,2 Mrd. Euro. Bis zum Jahresende
2012 wurden Erlöse im Umfang von 1,6 Mrd. Euro erzielt. Für das Jahr 2013
liegen der Bundesregierung noch keine endgültigen Zahlen vor. Nach bisherigen
Erkenntnissen wurden Einnahmen in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro erzielt.
Für diejenigen Mitgliedstaaten, die kein makroökonomisches
Anpassungsprogramm durchlaufen, bietet die so genannte Maastricht-Notifikation Hinweise
auf durchgeführte Privatisierungen. Die Mitgliedstaaten sind zweimal im Jahr
verpflichtet, Daten zu Defizit und Schuldenstand des Staates an die Europäische
Kommission zu übermitteln. Dabei müssen die Mitgliedstaaten auch die
Veränderungen beim Bestand der von ihnen gehaltenen Anteilsrechte melden, wobei
Eurostat diese wie folgt definiert: „Transaktionen mit Anteilsrechten sind solche
mit Aktien und anderen Anteilsrechten, die Eigentumsrechte an
Kapitalgesellschaften oder Quasi-Kapitalgesellschaften repräsentieren.“ Die nachfolgende
Tabelle gibt die Reduktion der Unternehmensbeteiligungen (der Anteilsrechte
lt. Eurostatdefinition) der EU-Mitgliedstaaten an, die der aktuellen Maastricht-
Notifikation (vom Oktober 2013) zu entnehmen sind.
Reduktion von Anteilsrechten pro Jahr
Mitgliedstaat Einheit 2009 2010 2011 2012
Belgien Mio. EUR 7 475 526 623 4 199
Bulgarien Mio. BGN 356 241 374 277
Tschechien Mio. CZK 10 435 684 1 302 174
Dänemark Mio. DKK 6 095 3 441 3 974 3 449
Deutschland Mio. EUR 2 595 3 710 20 457 5 072
Estland Mio. EUR 54,7 0 0 0,2
Spanien Mio. EUR 434 890 1 465 311
Frankreich Mio. EUR 3 395 11 126 4 755 11 293
Italien Mio. EUR 814 148 1 667 8 115
Lettland Mio. LVL 3 2 5 1
Litauen Mio. LTL 759 223 21 284
Luxemburg Mio. EUR 529 0 34 17
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/666* Österreich und Schweden weisen lediglich Nettogrößen bei den Veränderungen der Bestände an
Anteilsrechten aus.
Grundsätzlich können durch Privatisierungen wichtige Freiräume für privates
Unternehmertum und den Wettbewerb eröffnet werden, womit beispielsweise
auch eine wünschenswerte Öffnung und Internationalisierung der Wirtschaft
einhergehen kann. Schließlich können durch Privatisierungen auch staatliche
Einnahmen generiert werden, die dabei helfen können, öffentliche Defizite und
Schuldenstände abzubauen. Selbst wenn es infolge von Privatisierungen zu
einem Beschäftigungsabbau in einzelnen Unternehmen kommen kann, ist davon
auszugehen, dass die positiven volkswirtschaftlichen Effekte auf Wachstum und
Beschäftigung insgesamt meist überwiegen. Dazu zählen etwa sinkende Preise
infolge eines erhöhten Wettbewerbs oder eine ansteigende Investitionstätigkeit
des Privatsektors. Die Einschätzung, dass Privatisierungen notwendigerweise
mit „Qualitätsverlusten“ einhergehen, wie in der Frage suggeriert, wird von der
Bundesregierung nicht geteilt.
16. Wie hat sich die Staatsquote in der Europäischen Union und nach Kenntnis
der Bundesregierung in den einzelnen Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2007
entwickelt?
Staatsquote in Prozent des BIP
Ungarn Mio. HUF 22 213 38 150 39 355 48 410
Malta Mio. EUR 3 1 9 0
Niederlande Mio. EUR 26 329 1 843 6 489 1 134
Österreich* Mio. EUR –5 587 –911 +407 –517
Polen Mio. PLN 7 342 24 836 20 997 17 723
Rumänien Mio. RON 1 199 75 345 410
Slowenien Mio. EUR 112 34 96 103
Slowakei Mio. EUR 144 156 142 97
Finnland Mio. EUR 171 2 555 490 758
Schweden* Mio. SEK –5 503 +8 473 +4 238 –27 616
Vereinigtes
Königreich
Mio. GBP 5 336 606 586 466
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Europäische Union
(27)
45,5 47,0 51,0 50,6 49,1 49,3 49,1
Belgien 48,2 49,8 53,7 52,6 53,5 55,0 54,1
Bulgarien 39,2 38,4 41,4 37,4 35,6 35,9 37,5
Dänemark 50,8 51,5 58,1 57,7 57,6 59,5 58,2
Deutschland 43,5 44,1 48,3 47,9 45,2 44,7 44,7
Estland 34,0 39,7 44,7 40,5 37,5 39,5 38,6
Finnland 47,4 49,2 56,1 55,8 55,2 56,6 57,9
Frankreich 52,6 53,3 56,8 56,6 55,9 56,6 57,1
Griechenland 47,5 50,6 54,0 51,4 52,0 53,6 58,2
Großbritannien 43,3 47,1 50,8 49,9 48,0 47,9 47,2
Irland 36,7 42,8 48,1 65,5 47,1 42,6 42,1
Italien 47,6 48,6 51,9 50,4 49,8 50,6 51,0
Lettland 36,0 39,1 43,7 43,4 38,4 36,5 36,2
Mitgliedstaat Einheit 2009 2010 2011 2012
Drucksache 18/666 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeQuelle: Europäische Kommission ECFIN Ameco Datenbank (abgerufen am 13. Februar 2014) Reihe Total
expenditure: general government (UUTG)
17. Wie haben sich die Steuer- und Abgabenquoten in der Europäischen
Union und nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Steuerquote in Prozent des BIP
Litauen 35,3 37,9 44,9 42,3 38,7 36,1 35,6
Luxemburg 36,3 39,1 45,2 43,5 42,6 44,3 44,0
Malta 41,8 43,2 42,5 41,6 41,7 43,4 44,5
Niederlande 45,3 46,2 51,4 51,3 49,9 50,4 50,2
Österreich 48,6 49,3 52,6 52,8 50,8 51,7 52,1
Polen 42,2 43,2 44,6 45,4 43,4 42,2 41,5
Portugal 44,4 44,8 49,8 51,5 49,3 47,4 49,1
Rumänien 38,2 39,3 41,1 40,1 39,5 36,6 36,3
Schweden 51,0 51,7 54,9 52,3 51,5 52,0 52,7
Slowakei 34,2 34,9 41,6 40,0 38,4 37,8 36,0
Slowenien 42,3 44,1 48,7 49,4 49,9 48,1 50,1
Spanien 39,2 41,4 46,2 46,3 45,7 47,8 44,6
Tschechien 41,0 41,1 44,7 43,7 43,2 44,5 43,3
Ungarn 50,7 49,2 51,4 50,0 50,0 48,7 50,3
Zypern 41,3 42,1 46,2 46,2 46,3 46,4 48,1
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Europäische Union
(27)
27,0 26,3 25,3 25,6 26,0 26,5 26,8
Belgien 29,5 29,5 28,2 28,8 29,1 29,8 30,0
Bulgarien 24,7 24,0 21,0 20,3 19,7 20,3 20,3
Dänemark 47,8 46,7 46,7 46,4 46,6 47,1 48,5
Deutschland 23,3 23,5 23,3 22,3 23,0 23,4 23,5
Estland 21,0 20,2 22,3 20,9 20,4 21,0 20,9
Finnland 30,8 30,5 29,8 29,6 30,9 30,7 31,4
Frankreich 26,9 26,8 25,2 25,7 26,7 27,7 28,5
Griechenland 21,2 20,7 19,9 20,5 21,6 23,0 22,3
Großbritannien 28,9 28,7 27,4 28,3 29,0 28,5 28,5
Irland 26,2 24,1 22,2 22,1 23,0 23,9 24,1
Italien 29,9 29,2 28,5 28,9 28,6 30,3 30,3
Lettland 21,8 21,0 18,1 18,9 19,0 19,5 19,5
Litauen 21,0 21,2 17,8 16,7 16,2 16,3 15,9
Luxemburg 25,7 26,7 27,8 27,0 26,9 27,6 27,7
Malta 27,8 26,8 27,3 26,2 26,9 27,5 27,7
Niederlande 24,9 24,4 24,0 24,5 23,5 22,8 23,3
Österreich 27,6 28,4 27,6 27,5 27,7 28,2 28,6
Polen 23,0 23,0 20,5 20,8 21,0 20,3 19,3
Portugal 24,3 24,0 22,0 22,4 23,9 23,1 24,7
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/666Quelle: Europäische Kommission ECFIN Ameco Datenbank (abgerufen am 13. Februar 2014) Reihen
Total Current tax burden: total economy (UTCT) und Social contributions received: general government
(UTSG); eigene Berechnung der Steuerquote als Abgabenquote abzüglich Sozialbeitragsquote
Abgabenquote (Steuern und Sozialbeiträge) in Prozent des BIP
Quelle: Europäische Kommission ECFIN Ameco Datenbank (abgerufen am 13. Februar 2014) Reihe Total
Current tax burden: total economy (UTCT)
Rumänien 19,3 18,7 17,5 18,1 19,4 19,4 19,8
Schweden 38,0 38,0 38,4 37,2 37,3 37,2 37,5
Slowakei 17,6 17,3 16,2 15,8 16,3 15,8 16,0
Slowenien 24,1 23,3 22,3 22,5 22,2 22,4 23,0
Spanien 24,9 20,8 18,7 20,2 20,0 21,0 21,7
Tschechien 20,1 18,9 18,5 18,4 19,1 19,4 19,7
Ungarn 26,6 26,6 26,8 25,4 23,6 25,4 25,6
Zypern 32,4 30,8 26,8 26,6 26,8 26,2 25,8
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Europäische Union
(27)
40,3 40,0 39,4 39,4 39,9 40,5 40,8
Belgien 45,3 45,6 45,0 45,3 45,8 46,9 47,0
Bulgarien 32,8 31,7 28,7 27,3 27,0 27,6 27,7
Dänemark 49,7 48,5 48,7 48,3 48,6 48,9 50,3
Deutschland 39,8 40,0 40,6 39,2 39,7 40,2 40,1
Estland 31,5 32,0 35,5 34,2 32,5 32,7 32,3
Finnland 42,8 42,7 42,7 42,4 43,6 44,0 44,6
Frankreich 44,9 44,9 44,0 44,3 45,5 46,7 47,7
Griechenland 34,2 33,9 32,6 33,8 34,7 36,7 35,9
Großbritannien 37,0 37,0 35,8 36,6 37,3 36,9 36,9
Irland 32,6 30,9 29,6 29,4 29,2 29,8 30,1
Italien 43,0 42,9 42,4 42,6 42,3 44,2 44,2
Lettland 30,8 29,7 27,0 27,4 27,7 28,1 27,8
Litauen 30,6 31,1 31,0 29,0 27,8 27,6 27,6
Luxemburg 36,3 38,2 40,7 39,0 39,1 40,1 39,8
Malta 35,0 34,1 34,6 33,4 34,2 34,9 35,2
Niederlande 39,1 39,6 38,6 39,4 39,0 39,4 40,0
Österreich 43,2 44,2 44,1 43,9 43,9 44,8 45,2
Polen 34,9 34,4 31,9 31,8 32,4 32,6 31,6
Portugal 35,9 35,9 34,4 34,7 36,2 34,7 36,7
Rumänien 29,8 28,8 27,7 27,6 28,5 28,4 28,5
Schweden 47,8 46,9 47,1 45,9 45,0 44,9 45,0
Slowakei 29,5 29,2 28,9 28,3 28,9 28,5 29,6
Slowenien 38,0 37,6 37,5 38,0 37,5 37,9 38,1
Spanien 37,9 33,9 32,1 33,7 33,3 34,0 34,6
Tschechien 35,9 34,5 33,4 33,6 34,6 35,0 35,4
Ungarn 40,5 40,4 40,2 37,6 36,9 38,8 38,9
Zypern 39,9 38,5 35,5 35,5 35,6 35,3 34,3
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Drucksache 18/666 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Inwieweit hält die Bundesregierung die getroffenen Maßnahmen zur
Erhöhung der Staatseinnahmen in der Europäischen Union für ausreichend?
Besteht diesbezüglich weiterer Handlungsbedarf, und wenn ja, liegt dieser
primär in der Entwicklung zusätzlicher Maßnahmen oder in der
konsequenteren Umsetzung der bereits existierenden Maßnahmen?
Die Bundesregierung begrüßt es, dass durch die in den letzten Jahren in
zahlreichen Mitgliedstaaten durchgeführte Politik der Haushaltskonsolidierung die
Haushaltsdefizite deutlich zurückgeführt werden konnten. Im EU-Durchschnitt
ist das Haushaltsdefizit von 6,9 Prozent des BIP im Jahr 2009 auf
voraussichtlich 3,5 Prozent des BIP in 2013 gesunken. Im Jahr 2014 wird das
durchschnittliche Haushaltsdefizit in der EU laut Herbstprognose der Europäischen
Kommission mit 2,7 Prozent des BIP erstmals seit dem Jahr 2008 wieder unter den
Maastricht-Referenzwert von 3 Prozent des BIP fallen. Gleichzeitig bestehen
weiter substanzielle Herausforderungen. 17 Mitgliedstaaten der EU befinden
sich weiterhin in Defizitverfahren, zudem haben nur wenige Mitgliedstaaten
(darunter Deutschland) ihr mittelfristiges Haushaltsziel erreicht. Vor diesem
Hintergrund besteht der weitere Handlungsbedarf in der Fortsetzung der
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Inwieweit die notwendige
Haushaltskonsolidierung über einnahmen- oder ausgabenseitige Maßnahmen erbracht wird,
hängt von den länderspezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen ab.
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