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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Integrationsgipfel und Islamkonferenz der Bundesregierung (G-SIG: 16011380)

Vorlagetermin und Zielsetzung des &quot;Nationalen Integrationsplans&quot;, Beteiligung der Parlamente und der Teilnehmer des Integrationsgipfels vom 14. Juli 2006; praktische Umsetzung, Einbindung der Länder und des Parlaments in den Diskussionsprozess; Teilnehmer des Gipfels und Auswahlkriterien; Teilnehmer und Zielsetzung des &quot;Forums Integration&quot;, Einbindung der Beschlüsse in den Nationalen Integrationsplan; Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppen; Gründung einer verfassten Religionsgemeinschaft der Muslime als Ziel der Islamkonferenz, Begriff, Status und Ansprechpartner sowie Rechte und Pflichten einer &quot;verfassten islamischen Religionsgemeinschaft&quot;; Zusammensetzung, Organisation, Inhalte und Arbeitsaufträge der Islamkonferenz sowie der einzelnen Arbeitsgruppen; Verzahnung der Arbeitsgruppen mit Bundesministerien; Abgrenzung zwischen Integrationsgipfel und Islamkonferenz; Problem der Einbringung der Konferenzergebnisse in den Nationalen Integrationsplan <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

07.12.2006

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/352221. 11. 2006

Integrationsgipfel und Islamkonferenz der Bundesregierung

der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Cornelia Pieper, Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Integrationsgipfel

Am 14. Juli 2006 fand unter Federführung der Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Dr. Maria Böhmer, der vierstündige Integrationsgipfel statt. Diese erste Zusammenkunft sollte den Auftakt zu einem Prozess bilden, an dessen Ende die Verabschiedung eines „Nationalen Integrationsplans“ stehen soll. Zur Erarbeitung des „Nationalen Integrationsplans“ wurde vom Integrationsgipfel die Einsetzung von Arbeits- und Unterarbeitsgruppen beschlossen.

Der Integrationsgipfel vom 14. Juli 2006 hat die Einsetzung von 6 Arbeitsgruppen beschlossen, um den Nationalen Integrationsplan vorzubereiten:

  • AG 1: Integrationskurse verbessern (Federführung BMI)
  • AG 2: Frühe Sprachförderung (Federführung BMFSFJ)
  • AG 3: Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt (Federführung BMAS)
  • AG 4: Situation von Frauen und Mädchen (Federführung BMJ)
  • AG 5: Integration vor Ort (Federführung BMVBS)
  • AG 6: Integration und Bürgergesellschaft (Federführung Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration)

Zu der AG 4 sowie zu der AG 6 wurden wiederum Unterarbeitsgruppen gegründet:

  • AG 4: Situation von Frauen und Mädchen (Federführung BMJ)
  • – UAG 1: Migrationsspezifische Aspekte des Rechtes (Federführung BMJ)
  • – UAG 2: Stärkung der Frau in Familie und Gesellschaft (Federführung BMFSFJ)
  • AG 6: Integration und Bürgergesellschaft (Federführung Beauftragte der Bundesregierung)
  • – UAG 1: Kultur (Federführung BKM)
  • – UAG 2: Sport (Federführung BMI)
  • – UAG 3: Medien (Federführung Beauftragte der Bundesregierung)
  • – UAG 4: Bürgerschaftliches Engagement (Federführung BMFSFJ)
  • – UAG 5: Wissenschaft (Federführung BMBF)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, gab den folgenden Zeitplan zur Erarbeitung des nationalen Integrationsplans bekannt:

Phase 1: Zustandsbeschreibung und Zielsetzungen

  • Bereits abgeschlossen: Konstituierung der Arbeitsgruppen
  • 9. November 2006: „Forum Integration“: Erstes Treffen mit den von den Staats- und Senatskanzleien benannten Ministern
  • 22. November 2006: Sitzung der Steuerungsgruppe zur Vorbereitung des Zwischenberichtes an die Bundeskanzlerin
  • Ab 23. November 2006: Vorlage des Zwischenberichtes an die Bundeskanzlerin
  • 13. Dezember 2006: Zusammenkunft der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten anlässlich MPK

Phase 2: Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs

  • Fortsetzung der Arbeitsgruppen bis März 2007
  • Woche KW 10 in 2007: Sitzung der Steuerungsgruppe zur Vorbereitung der AG-Abschlussberichte
  • 22. März 2007: Länderinterne MPK (Mitteilung Verfahrensstand)
  • 30. März 2007: Stichtag zur Vorlage der Arbeitsergebnisse aus den Arbeitsgruppen

Phase 3: Erarbeitung und Abstimmung des Nationalen Integrationsplans

  • Mai 2007: Erstentwurf des Nationalen Integrationsplans durch Beauftragte
  • Juni 2007: Beratung des Nationalen Integrationsplans (Bundesregierung, Forum Integration Ministerpräsidentenkonferenz (14. Juni 2007))
  • Anschließend: Vorstellung des Nationalen Integrationsplans durch die Bundeskanzlerin

Islamkonferenz

Am 27. September 2006 führte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble die zweistündige Auftaktveranstaltung zur Deutschen Islamkonferenz durch. Ziel der Islamkonferenz soll nach einem zweijährigen institutionalisierten Dialog die Gründung einer verfassten Religionsgemeinschaft der Muslime in Deutschland sein.

Als Arbeitsbereiche der Islamkonferenz sind u. a. vorgesehen:

  • (1) Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens
  • ● Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • ● Politische Willensbildung
  • ● Familie/Erziehung/jugendliche Selbstbestimmung
  • ● Akzeptanz der Vielfalt demokratischer Kulturen
  • ● Säkularisierung (Kriterien und Tendenzen im internationalen Vergleich)
  • (2) Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis
  • ● Trennung von Staat und Kirche als Grundprinzip
  • ● Umgang mit religiösen Symbolen
  • ● Moscheebau
  • ● Islamunterricht auf deutsch und unter staatlicher Kontrolle der Länder
  • ● Angebot/Absicht zum Erwerb der deutschen Sprache (Fördern/Fordern); Vorschulunterricht/Modelle der Länder
  • ● Gleichberechtigung von Mädchen und Knaben, Koedukation (Sport- und Schwimmunterricht, Klassenfahrten, Sexualerziehung, Verhalten muslimischer Knaben gegenüber nicht muslimischen Altersgenossinnen usw.)
  • ● Ausbildung von Imamen/Lehrstühle für Islamwissenschaft (Hochschulen)
  • (3) Wirtschaft und Medien als Brücke
  • ● Jugendliche in den Arbeitsmarkt (Qualifikation usw.)
  • ● Einstellungspolitik in Wirtschaft und öffentlichem Dienst/Selbständigkeit
  • ● Informationspolitik zum Abbau von Vorurteilen in türkischen Medien
  • ● Informationspolitik zum Abbau von Vorurteilen in deutschen Medien
  • ● Religiöse und kulturelle Identität ausgewählter Persönlichkeiten/Vorbildern
  • ● Formen des säkularen Islam
  • (4) Sicherheit und Islamismus
  • ● In einer der Konferenz beigeordneten Arbeitseinheit (Gesprächskreis) werden zusätzlich Fragen der inneren Sicherheit, islamistischer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie der Prävention und Aufdeckung islamistischer Gewalttaten erörtert.

Der Informationsfluss zu beiden Veranstaltungen war stets sehr zurückhaltend, so dass mehrere Presseorgane die Einladungspraxis und die Teilnehmerliste zu beiden Veranstaltungen als „Staatsgeheimnis“ bezeichneten. An dieser Praxis hat sich leider bisher nichts geändert. Insbesondere die Tatsache, dass bei Themen von weitreichender nationaler Bedeutung am Parlament vorbei agiert wird, wirft Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Welche Zielsetzung verfolgt der „Nationale Integrationsplan“ und wann soll dieser spätestens vorgelegt werden?

2

Welcher Personenkreis wird den „Nationalen Integrationsplan“ verabschieden und welche Einflussmöglichkeiten sind hierbei den Teilnehmern des Integrationsgipfels vom 14. Juli 2006 zugedacht?

3

In welcher Form soll der Nationale Integrationsplan parlamentarisch auf Bundes- und Landesebene behandelt werden?

4

Wie soll der Nationale Integrationsplan in die Praxis umgesetzt werden, insbesondere, da die konkrete Umsetzung von Integration hauptsächlich Länder- und Kommunalangelegenheit ist?

5

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei dieser gesellschaftspolitisch bedeutenden Fragestellung die gewählten Parlamentarier des Deutschen Bundestages in den Diskussionsprozess über den „Nationalen Integrationsplan“ eingebunden werden?

6

Welche Überlegungen führten seitens der Bundesregierung dazu, dass die Bundesländer nur unzureichend in den Gipfel sowie dessen Vorbereitungen einbezogen wurden (FAZ 14. Juli 2006)?

7

Wird der Teilnehmerkreis des Integrationsgipfels nochmals tagen?

8

Anhand welcher Kriterien wurde der Personen- bzw. Institutionenkreis der Teilnehmer des Integrationsgipfels ausgewählt, und welche Personen bzw. Institutionen wurden zum Integrationsgipfel eingeladen (bitte Auflistung der Personen sowie der entsprechenden Institutionen sowie Vermerk, ob eine Teilnahme stattgefunden hat)?

9

Was ist die thematische Zielsetzung des „Forums Integration“, aus welchem Teilnehmerkreis besteht es, und wie fügt sich dieses „Forum Integration“ in die beschlossene Struktur aus Arbeits- und Unterarbeitsgruppen ein?

Welche Tagungstermine stehen bereits mit welchen Schwerpunktthemen fest?

10

Wie sollen die Beschlüsse bzw. Anregungen des „Forums Integration“ in den Nationalen Integrationsplan integriert werden, d. h. welche Abgrenzung besteht zu den Beschlüssen der Arbeitsgruppen?

11

Aus welchen Gründen wurden nicht alle Mitglieder des Integrationsgipfels als Teilnehmer einer Arbeitsgruppe benannt, und welche eingeladenen Teilnehmer des Integrationsgipfels gehören keiner Arbeits- bzw. Unterarbeitsgruppe an (bitte genaue Aufzählung)?

12

Welche Personen bilden die übergeordnete Steuerungsgruppe der Arbeitsgruppen, wie sind deren Aufgaben definiert, und welche Rahmenbedingungen hat diese Steuerungsgruppe den einzelnen Arbeitsgruppen gesetzt, z. B. bezüglich Zeitplänen, Teilnehmern, Größe der Arbeitsgruppen etc.?

13

Wie ist der genaue Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppen definiert, wer ist für die Definition des Arbeitsauftrages verantwortlich, und wer leitet die jeweilige Arbeitsgruppe?

14

Wie werden die Arbeitsgruppen organisatorisch unterstützt, und auf welcher Grundlage werden z. B. Vorlagen für die Arbeitsgruppen erstellt?

15

Wann fand die erste Sitzung der einzelnen Arbeitsgruppen statt, und zu welchen Terminen werden die Arbeitsgruppen zukünftig tagen?

16

Gemäß welchen Kriterien wurde der Personen- bzw. Institutionenkreis der Teilnehmer der Arbeitsgruppen ausgewählt, und welche Personen bzw. Institutionen wurden zu den jeweiligen Arbeitsgruppen eingeladen (bitte Auflistung der Personen sowie der entsprechenden Institutionen sowie Vermerk, ob eine Teilnahme stattgefunden hat bzw. zukünftig beabsichtigt ist)?

17

Welche Parlamentarier der Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages sind in welche Arbeitsgruppe berufen worden (bitte auch die ehemaligen Parlamentsangehörigen aufführen)?

18

Welche Parlamentarier der Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages sind in welche Arbeitsgruppen berufen worden (bitte auch die ehemaligen Parlamentsangehörigen aufführen)?

19

Wie ist der Arbeitsauftrag der Unterarbeitsgruppen definiert, wer ist für diese Definition verantwortlich, und wer leitet die Unterarbeitsgruppe?

20

Wie werden die Unterarbeitsgruppen organisatorisch unterstützt, auf welcher Grundlage werden z. B. Beratungsvorlagen für die Unterarbeitsgruppen erstellt, und wer ist für diese Beratungsgrundlagen inhaltlich verantwortlich?

21

Wann fand die erste Sitzung der einzelnen Unterarbeitsgruppen statt, und zu welchen Terminen werden die Unterarbeitsgruppen zukünftig tagen?

22

Gemäß welchen Kriterien wurde der Personen- bzw. Institutionenkreis der Teilnehmer der Unterarbeitsgruppen der Arbeitsgruppen ausgewählt, und welche Personen bzw. Institutionen wurden zu den jeweiligen Unterarbeitsgruppen eingeladen (bitte Auflistung der Personen sowie der entsprechenden Institutionen sowie Vermerk, ob eine Teilnahme stattgefunden hat bzw. zukünftig beabsichtigt ist)?

23

Welche Parlamentarier der Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages sind in welche Unterarbeitsgruppe berufen worden (bitte auch die ehemaligen Parlamentsangehörigen aufführen)?

24

Welche Parlamentarier der Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages sind in welche Unterarbeitsgruppen berufen worden (bitte auch die ehemaligen Parlamentsangehörigen aufführen)?

25

Wann soll der erste Zwischenbericht der jeweiligen Unterarbeitsgruppe diskutiert werden, und bis zu welchem Termin soll die Arbeit der einzelnen Unterarbeitsgruppen beendet sein?

26

Was versteht die Bundesregierung unter einer verfassten islamischen Religionsgemeinschaft, welche Anforderungen muss diese erfüllen, und was sind die Gründe für diese Mindestanforderungen?

27

Durch wen soll in welcher Form eine Anerkennung einer verfassten islamischen Religionsgemeinschaft erfolgen?

Ist beispielsweise der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aus Sicht der Bundesregierung zwingende Voraussetzung, dass islamische Organisationen oder Verbände als Ansprechpartner akzeptiert werden?

28

Wie will die Bundesregierung angesichts der Vielzahl islamischer Glaubensrichtungen (Sunniten, Schiiten, Aleviten etc.) erreichen, dass es einen zentralen Ansprechpartner für die Muslime in Deutschland gibt, bzw. hält sie es für denkbar und für vernünftig, verschiedene Ansprechpartner zu akzeptieren, wie dies bei den christlichen Kirchen der Fall ist?

29

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der Anerkennung als verfasster Religionsgemeinschaft, z. B. im Hinblick auf Religionsunterricht, Sitze in Medienbeiräten, Einbindung in Jugendhilfeausschüsse, Erhebung von „Kirchensteuer“ etc.?

30

Wie sind die Ausführungen von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in der Regierungserklärung vom 28. September 2006 zur Islamkonferenz zu verstehen, in der er davon sprach: „Wir haben uns vorgenommen, Vereinbarungen zu wichtigen Fragen des Zusammenlebens zu erarbeiten. Das werden keine Vereinbarungen mit einer Verbindlichkeit im juristischen Sinne sein können.“?

31

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass einerseits der Wertekonsens des Grundgesetzes gewahrt bleibt und andererseits nicht auf dem Wege der Islamkonferenz der Staat eine Deutungshoheit über Glaubensfragen und Fragen der religiösen Praxis erlangt?

32

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei dieser gesellschaftspolitisch bedeutenden Fragestellung die gewählten Parlamentarier des Deutschen Bundestages in den Diskussionsprozess über den „Nationalen Integrationsplan“ eingebunden werden?

33

Anhand welcher Kriterien wurde der Personen- bzw. Institutionenkreis der Teilnehmer der Islamkonferenz ausgewählt?

34

Welche Personen bzw. Institutionen wurden zur Islamkonferenz eingeladen (bitte Auflistung der Personen sowie der entsprechenden Institutionen sowie Vermerk, ob eine Teilnahme stattgefunden hat)?

35

Welche Termine sind für die Tagungen der Islamkonferenz bereits festgelegt und welcher Zeitrahmen ist für die jeweilige Tagung vorgesehen?

36

Auf welcher Diskussionsgrundlage werden die Tagungen der Islamkonferenz geführt, und wer ist für die Erstellung und inhaltliche Ausarbeitung der Beratungsgrundlagen verantwortlich?

37

Wie ist der genaue Arbeitsauftrag der einzelnen Arbeitsgruppen definiert, wann wird ein erster Zwischenbericht der jeweiligen Arbeitsgruppe vorgelegt, und wer wird diese Arbeitsgruppen leiten?

38

Welche Aufgabe hat der den Arbeitsgruppen beigeordnete Gesprächskreis zu „Sicherheit und Islamismus“ innerhalb der Aufgabenstellung der Islamkonferenz?

39

Welchen Bezug haben die eingerichteten Arbeitsgruppen zu dem Ziel der Islamkonferenz einen institutionellen Ansprechpartner der Muslime für den deutschen Staat zu schaffen?

40

Welche Verzahnung der Arbeitsgruppen findet mit den thematisch zuständigen Ministerien auf Bundesebene statt?

41

Wie werden die Arbeitsgruppen organisatorisch unterstützt, auf welcher Grundlage werden z. B. Vorlagen für die Arbeitsgruppen erstellt, und an welchen Terminen werden die Arbeitsgruppen zukünftig tagen?

42

Gemäß welchen Kriterien wurde der Personen- bzw. Institutionenkreis der Teilnehmer der Arbeitsgruppen ausgewählt und welche Personen bzw. Institutionen wurden zu den jeweiligen Arbeitsgruppen eingeladen (bitte Auflistung der Personen sowie der entsprechenden Institutionen sowie Vermerk, ob eine Teilnahme stattgefunden hat bzw. zukünftig beabsichtigt ist)?

43

Welche Parlamentarier der Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages sind in welche Arbeitsgruppen berufen worden (bitte auch die ehemaligen Parlamentsangehörigen aufführen)?

44

Welche Parlamentarier der Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages sind in welche Arbeitsgruppen berufen worden (bitte auch die ehemaligen Parlamentsangehörigen aufführen)?

45

Wie grenzt die Bundesregierung den Integrationsgipfel gegenüber der Islamkonferenz ab?

46

Aus welchen Gründen tagen einzelne Arbeitsgruppen des Integrationsgipfels bzw. der Islamkonferenz zu den gleichen Themenbereichen?

47

Was ist die Folge, wenn die Arbeitsgruppen des Integrationsgipfels bzw. der Islamkonferenz in einzelnen Themenbereichen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen sollten?

48

Wie sollen die Ergebnisse von Integrationsgipfel und Islamkonferenz zusammengeführt werden, ausgehend von der Annahme, dass die Islamkonferenz nach jetzigem Kenntnisstand zeitlich erst nach Verabschiedung des Nationalen Integrationsplans beendet sein wird und einzelne Arbeitsgruppen der Islamkonferenz somit noch zu Thematiken tagen, die bereits Bestandteil des Nationalen Integrationsplans sein dürften?

Berlin, den 21. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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