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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umweltprobleme beim weltbankfinanzierten Braunkohleprojekt Kosovo C

Projektunterstützung durch die Bundesregierung, Berücksichtigung der Energiestrategie der Weltbank, Erkenntnisse zu alternativen Energieszenarien mit den Schwerpunkten Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Kooperationen im Energiebereich, Umsiedlungsmaßnahmen aufgrund erweiterten Tagebaus, Einhaltung rechtlicher Standards und Entschädigungen, Stellungnahme zur Erstellung eines Energiekonzepts für Kosovo durch Vattenfall im Auftrag der KfW Bankengruppe, Bewertung des Vattenfall-Gutachtens<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

11.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/52111.02.2014

Umweltprobleme beim weltbankfinanzierten Braunkohleprojekt Kosovo C

der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Eva Bulling-Schröter, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Fünf Jahre nach der einseitig erklärten Unabhängigkeit von Serbien befindet sich das Kosovo in einer komplizierten politischen und diplomatischen Gesamtsituation und sieht sich mit erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Problemen konfrontiert. Die politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützer der de-facto-Regierung des Kosovo, die Europäische Union (EU) sowie die im Kosovo tätigen Finanzinstitutionen, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Weltbank haben die Energieknappheit als Haupthindernis für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung ausgemacht.

Das Kosovo verfügt über die drittgrößten Braunkohlevorkommen Europas und die fünftgrößten Braunkohlevorkommen der Welt. Die Stromproduktion erfolgt derzeit durch die beiden Braunkohlekraftwerke Kosovo A und Kosovo B (98 Prozent) sowie in geringem Maße durch Wasserkraft aus dem Fierza Stausee (2 Prozent). Ende des Jahres 2013 hat das Kosovo zudem ein Abkommen mit Albanien über den Zusammenschluss der Netze und den wechselseitigen Austausch von Strom, in Phasen der Stromknappheit, unterzeichnet.

Kosovo A hat eine Kapazität von 230 Megawatt (MW), Kosovo B von 680 MW. Beide Anlagen sind veraltet. Kosovo A wird seit über 40 Jahren betrieben. Beide Anlagen tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei. Nach Angaben der Weltbank ist die Braunkohle im Kosovo für die Hälfte der vorzeitigen Todesfälle durch Lungenkrankheiten verantwortlich.

Nichtsdestotrotz betreiben die Weltbank und die de-facto-Regierung des Kosovo seit einiger Zeit den Neubau eines Braunkohlekraftwerks (Kosovo C, 600 MW) und wollen die Uraltanlage Kosovo A 2017 durch diese ersetzen. Kosovo B soll grundsaniert werden. Ziel des Projekts ist es, die EU-Emissionsstandards zu erreichen, den angenommenen Spitzenbedarf von 1 200 MW zu decken und sogar Strom auf den südosteuropäischen Energiemarkt zu exportieren (Konrad-Adenauer-Stiftung „Energy – A Practical Approach for the Benefit of Sustainable Economic Development in Kosovo“, Juni 2013).

In direktem Zusammenhang mit den bestehenden und dem geplanten Kraftwerk steht die Ausweitung der Braunkohletagebaue. Es kommt dabei nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen immer wieder zu Umsiedlungen, die zwangsweise und ohne angemessene Entschädigung oder Rechtsmittel erfolgen.

Die Zivilgesellschaft des Kosovo (vgl. www.kosid.org, www.bicusa.org) hat erhebliche Kritik an den Plänen der Weltbank geäußert. Nach ihrer Meinung wäre der Neubau von Kosovo C überflüssig, wenn die angesetzten Mittel in eine Energiewende mit Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien fließen würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Braunkohleprojekt Kosovo C vor dem Hintergrund der neuen Energiestrategie der Weltbank, die die Finanzierung von Kohlekraftwerken nur noch in besonderen Ausnahmen vorsieht?

2

Sind nach Meinung der Bundesregierung die Kriterien des besonderen Ausnahmefalls nach der Energiestrategie der Weltbank im Fall von Kosovo C erfüllt (bitte begründen)?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Energieeinsparmaßnahmen durch vorhandene Potenziale von Energieeffizienzmaßnahmen im Kosovo vor?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über kurzfristig erreichbare Einsparpotenziale im Energiebereich, und welche Kosten würden dadurch entstehen?

5

Welche Kooperationen im Energiebereich wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren zwischen der de-facto-Regierung des Kosovo, Unternehmen im Kosovo und zwischen der Bundesregierung oder anderen staatlichen Institutionen wie z. B. der KfW Bankengruppe, der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit staatlichen Institutionen oder privaten und staatlichen Unternehmen im Kosovo geschlossen (bitte nach Projekten, Träger und Summen aufschlüsseln)?

6

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in den Medien verbreiteten Absicht der de-facto-Regierung des Kosovo, das Kraftwerk Kosovo A nicht zum vorgesehenen Termin im Jahr 2017 stillzulegen, und wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass dieses Kraftwerk vereinbarungsgemäß vom Netz geht?

7

Wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den derzeit erfolgenden Einbau von Großfilteranlagen in Kosovo A ein?

Haben die bei diesem Bauvorhaben beteiligten deutschen Firmen Hermes-Garantien erhalten?

8

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für das Kosovo-Projekt im Licht der gutachterlichen Studie von Prof. Dr. Daniel M. Kammen (University of California, Berkeley), die ein alternatives, kurzfristig umsetzbares Energieszenario mit dem Schwerpunkt auf Energieeffizienz und dem Nutzen der großen Potenziale für erneuerbare Energien belegen?

9

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Umsiedlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Kraftwerksprojekt und der damit verbundenen Erweiterung der Tagebaue nach den besten verfügbaren Standards und mit der Garantie des Rechtswegs stattfinden?

10

In welchem Umfang sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die de-facto-Regierung des Kosovo Einfluss auszuüben und den bereits umgesiedelten Personen nachträglich eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen?

11

Welchen Einfluss hat das Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf die Positionierung der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Kosovo-Projekt und den damit verbundenen Zwangsumsiedlungen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der KfW Bankengruppe, die das Energieunternehmen Vattenfall Europe Sales GmbH damit beauftragte, ein Energiekonzept für das Kosovo zu erstellen, auch im Hinblick auf die kommerziellen Interessen des Unternehmens?

13

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des Vattenfallgutachtens (www.kostt.com/website/images/stories/dokumente/publikime/Report_REV15_i_publikuar_ne_web.pdf), der beste Weg zu einer „State-of-the-art“-Energieversorgung Kosovos, sei „Investitionssicherheit für Investoren durch ein klares Bekenntnis zu einer langfristigen Energieversorgung auf Braunkohlebasis“, auch angesichts der klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung?

Berlin, den 10. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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