Sittenwidrige Kfz-Kennzeichen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei der Neuanmeldung eines Fahrzeugs für seinen bereits rund 30 Kfz (Kraftfahrzeuge) umfassenden Firmenfuhrpark wurde der Wunsch eines Spediteurs im oberbayerischen Wolfratshausen nach einem Kennzeichen mit seinem Namens- und Firmenkürzel „HH“ von der Zulassungsstelle negativ beschieden. Die Zulassungsstelle erklärte, es gäbe eine Weisung des Bundesverkehrsministeriums, wonach die für nationalsozialistische Begriffe stehenden Kürzel KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SS (Schutzstaffel), HJ (Hitlerjugend), AH (Adolf Hitler) und HH (Heil Hitler) „nicht auf Kfz-Kennzeichen erscheinen dürfen“.
Auf Nachfrage der Onlinezeitung „TELEPOLIS“ hieß es hierzu aus dem Bundesverkehrsministerium, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regle nur, „dass die Zeichenkombination der Erkennungsnummer des Kennzeichens sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen.“ Der Vollzug des Zulassungsrechts ist Länderangelegenheit. Ein Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung hatte im Jahr 2000 beschlossen, dass die Länder mit entsprechenden Empfehlungen, Weisungen und Erlassen die Verwendung von Buchstabenkombinationen vermeiden sollten, die „unerwünschte Wortbildungen ergeben“ (www.heise.de/tp/artikel/40/40752/1.html).
Entsprechend vergibt die Nürnberger Kfz-Zulassungsstelle keine Kennzeichen mit den Buchstabenkombinationen N-PD und N-S. Kennzeichen mit der Kombination N-SU können kostenlos umgetauscht werden (www.sueddeutsche.de/auto/autokennzeichen-in-nuernberg-boese-buchstaben-1.1863861).
Während nach einem Senatsbeschluss aus dem Jahr 1985 die nachfolgenden Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS und SD nicht mehr zugeteilt wurden, bleibt die Länderkennung HH in der Hansestadt Hamburg weiterhin erlaubt. Im norddeutschen Kreis Steinburg wird die Kombination IZ-AN nicht vergeben, weil sie rückwärts gelesen Nazi heißt. Im Kreis Dithmarschen ist die Kombination HEI-L untersagt (www.abendblatt.de/hamburg/article123915714/Verstoesst-das-HH-Kennzeichen-gegen-die-guten-Sitten.html).
Der Brandenburger Verfassungsschutz wiederum warnt vor Nummernschildern mit Ziffern- und Buchstabenkombinationen, die von Neonazis als Erkennungscode genutzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise die Ziffernkombinationen 18 (erster und achter Buchstabe des Alphabets als Abkürzung für Adolf Hitler), 88 (Heil Hitler) und 14 (gemeint ist das als Fourteen Words bekannte rassistische Glaubensbekenntnis der White-Power-Bewegung in den USA) (www.heise.de/tp/artikel/40/40752/1.html). So bekam der bekannte Münchner Neonazi P. H. ein Kennzeichen mit der Wunschkombination M-PH 1488 (www.sueddeutsche.de/auto/autokennzeichen-in-nuernberg-boesebuchstaben-1.1863861).
Drucksache 18/523 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche politisch oder moralisch begründeten Einschränkungen für die Vergabe von Kfz-Ziffern- und Buchstaben-Kennzeichenkombinationen bestehen durch Bundesbehörden, und wie bindend sind diese für die Länder?
Welche politisch oder moralisch begründeten Einschränkungen bei der Vergabe von Kfz-Ziffern- und Buchstaben-Kennzeichenkombinationen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern?
Was genau versteht die Bundesregierung unter einer Zeichenkombination der Erkennungsnummer des Kennzeichens sowie einer Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer, die gegen die guten Sitten verstoßen?
Gibt es vonseiten der Bundesregierung einen Empfehlungskatalog mit Buchstaben- und Ziffernkombinationen, die aus Sicht der Bundesregierung gegen die guten Sitten verstoßen, und wenn ja, welche Kombinationen werden darin mit welcher Begründung genannt?
Gibt es vonseiten des Bund-Länder-Fachausschusses Fahrzeugzulassung einen Empfehlungskatalog mit Buchstaben- und Ziffernkombinationen, die aus Sicht der Bundesregierung gegen die guten Sitten verstoßen, und wenn ja, welche Kombinationen werden darin mit welcher Begründung genannt?
Welche Regelungen der Länder zur Umsetzung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bezüglich der gegen die guten Sitten verstoßenden Buchstaben- und Ziffernkombinationen auf Kfz-Kennzeichen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche tatsächlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gezielte Verwendung von Buchstaben- und Ziffernkombinationen durch Rechtsextremisten (bitte Beispiele benennen)?
Inwieweit sind die Länder nach Ansicht der Bundesregierung bei der Listung von unerwünschten, verbotenen bzw. sittenwidrigen Buchstaben- und Ziffernkombinationen dazu angehalten, auch Abkürzungen ausländischer rechtsextremer Organisationen zu berücksichtigen (z. B. in München M-HP für die zu den Grauen Wölfen zählende türkische Partei der Nationalen Bewegung MHP)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden bezüglich der Vergabe oder Nichtvergabe bestimmter Buchstaben- und Ziffernkombinationen auf Kfz-Kennzeichen gegenüber Bundes- oder Landesbehörden, und wenn ja, worauf bezog sich diese Kritik im Einzelnen?
Inwieweit hält die Bundesregierung eine bundesweite Vereinheitlichung bei den Regularien für die Vergabe oder Nichtvergabe bestimmter Buchstaben- und Ziffernkombinationen bei Kfz-Kennzeichen für erforderlich oder wünschenswert?