Die Ausbildungsmarktsituation 2013 und die Umsetzung der berufsbildungspolitischen Zielsetzung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Lage am deutschen Ausbildungsmarkt verschärft sich wieder zusehends. Laut einer Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) fiel die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf 530 715 und damit auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Er sank damit stärker als die Zahl der Ausbildungsinteressierten. Im Vergleich zum Vorjahr sank das Ausbildungsplatzangebot um 20 283 auf 564 249. Nur noch gut ein Fünftel aller Betriebe bilden überhaupt noch aus. Eine duale Berufsausbildung nehmen nur noch zwei Drittel der insgesamt 816 000 ausbildungsinteressierten jungen Menschen auf. Ungeachtet dessen wird das deutsche duale System der Berufsausbildung weltweit als Erfolgsmodell gepriesen und als Exportschlager vermarktet. Dabei gibt die Umsetzung des dualen Systems in Deutschland häufig genug Anlass zur Kritik. Die grundlegende Herausforderung ist die mangelnde Integrationsfähigkeit des Systems. Gründe hierfür liegen darin, dass offene Stellen und Bewerberinnen und Bewerber oft nicht zusammenfinden. Im Jahr 2013 standen 33 275 unbesetzte Ausbildungsplätze 21 034 unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern – einschließlich derer mit „Alternative“ sind es 83 564 – gegenüber. Auch die Bereitschaft der Betriebe, junge Menschen mit einem schlechteren oder ohne Schulabschluss auszubilden, ist nur in Ansätzen vorhanden. Und in vielen Regionen gibt es schlichtweg zu wenig Ausbildungsplätze. Diese Probleme werden nur unzureichend angegangen, auch wenn es punktuelle Verbesserungen gibt. Die Zahl der jungen Menschen, die sich in Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf befinden und die zu keinem Berufsabschluss führen, sank innerhalb von fünf Jahren um ca. 100 000 auf 266 000 im Jahr 2013. Sie ist aber immer noch viel zu hoch. Darüber hinaus hat die Ausbildungsmisere der vergangenen Jahre dazu geführt, dass fast 2,2 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung haben (BiBB-Datenreport 2013).
Vor diesem Hintergrund will die Große Koalition in der neuen Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Stärkung der beruflichen Bildung legen. Jedoch lassen die Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD viele Fragen offen. So bleibt unklar, wie mittels einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ als Weiterentwicklung des Ausbildungspaktes das Ziel einer Ausbildungsgarantie verwirklicht werden kann. Darüber hinaus möchte die Koalition die Qualität von Ausbildung „in den Blick nehmen“ sowie beratende, assistierende und begleitende Angebote ausbauen. Trotz der teilweise ambitionierten Zielsetzung im Koalitionsvertrag fehlt ein klares Bekenntnis zu wirkungsvollen (gesetzlichen) Rahmenbedingungen, um beispielsweise ein auswahlfähiges Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen zu sichern, die Attraktivität und die Durchlässigkeit von Ausbildung zu steigern und Missbrauch zu verhindern. Eine dringend benötigte Kurskorrektur, die alle Bereiche der beruflichen Bildung umfasst, ist auch unter der Großen Koalition nicht in Sicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Worin liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe für die kontinuierlich sinkende Zahl an abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diesen Negativtrend zu stoppen?
Erachtet es die Bundesregierung in Hinblick auf das regional teilweise stark variierende Ausbildungsplatzangebot als sinnvoll, ein bundesweites auswahlfähiges Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen anzustreben, um allen ausbildungsinteressierten jungen Menschen die Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu gewähren?
Wie möchte die Bundesregierung wieder mehr Betriebe für die Ausbildung gewinnen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ausbildungsbereitschaft von kleinen, mittleren und großen Unternehmen zu erhöhen?
Wann soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbildungsgarantie umgesetzt werden, und wie soll diese nach Meinung der Bundesregierung ausgestaltet sein? Wird die Ausbildungsgarantie einen verbindlichen Rechtsanspruch beinhalten, um die Aufnahme einer Ausbildung tatsächlich zu garantieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form wird dieser Rechtsanspruch gesetzlich verankert und gegenüber wem kann der Rechtsanspruch geltend gemacht werden?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung außerbetrieblichen Ausbildungen bei, und welche Funktion soll diese Form der Ausbildung zukünftig einnehmen? Wird sich die Bundesregierung für einen Aus- oder Abbau der außerbetrieblichen Ausbildungen einsetzen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die duale Berufsausbildung zu stärken? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die duale Berufsausbildung mittels einer solidarischen Umlagefinanzierung, wie sie beispielsweise in der Baubranche praktiziert wird, zu stärken?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der hohen Zahl der Vertragslösungen sowie der hohen Misserfolgsquote bei Prüfungen in einigen Branchen (vgl. Berufsbildungsbericht 2013), und welche Gründe sieht sie dafür?
Hält die Bundesregierung eine Mindestausbildungsvergütung für ein geeignetes Mittel, um die Attraktivität einer Ausbildung zu erhöhen? Wenn ja, wie hoch sollte eine Mindestausbildungsvergütung sein, und nach welcher Berechnungsgrundlage sollte sie ermittelt werden?
Wann und unter welchen Voraussetzungen soll der „Nationale Pakt für Ausbildung“ in eine „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickelt werden?
a) Welche Funktion nehmen die Gewerkschaften in der neuen „Allianz“ ein? Werden sie gleichberechtigt zu den bisherigen Paktpartnern und von Beginn an in die Entwicklung der „Allianz“ eingebunden? Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?
b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Zielsetzung der „Allianz“ ebenfalls weiterentwickelt wird? Wenn ja, in welchen Bereichen sieht sie konkreten Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht?
c) Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der „Allianz“ dafür einsetzen, dass nicht nur neue, sondern zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden? Wenn nein, warum nicht?
d) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Partner der „Allianz“ nicht mehr am Begriff der Ausbildungsreife festhalten? Wie passt nach Meinung der Bundesregierung das Paktziel, die Potenziale aller Jugendlichen für eine duale Berufsausbildung auszuschöpfen, mit der Ausbildungsreife und ihrem aussortierenden Charakter zusammen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass jeder Mensch ausbildungsreif ist (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung eine Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)? Wenn ja, wann strebt die Bundesregierung welche Änderungen an, und wo sieht sie den größten Handlungsbedarf? Inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung mit einer Anpassung des BBiG eine Stärkung der Ausbildungsqualität erreicht werden?
Werden gemäß einer Empfehlung des Hauptausschusses des BiBB die Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) auf allen Zeugnissen der beruflichen Bildung zum 1. Januar 2014 ausgewiesen? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer flächendeckenden Ausweisung zu rechnen?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Zuge der Jugendgarantie vereinbarten Finanzmittel der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa zum 1. Januar 2014 gewährt? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer Ausschüttung an die betreffenden Länder zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe, und an welche Länder und Institutionen sind diese Mittel geflossen?
Wie viele junge Menschen haben bisher durch die Förderung der Initiative „The Job of my Life“ bzw. des Programms „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“ eine duale Berufsausbildung in Deutschland aufgenommen (bitte nach Branchen, Berufen und Bundesländern auflisten)?
a) Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden vorzeitig wieder aufgelöst, und welche Gründe gab es dafür (bitte nach Branchen, Berufen und Bundesländern auflisten)?
b) Wie viele der im Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Mittel wurden tatsächlich abgerufen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der unter 25-jährigen Ratsuchenden bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) im entsprechenden Erhebungszeitraum der vergangenen drei Ausbildungsjahre bundesweit war? Wenn nein, warum nicht? Wird sich die Bundesregierung in diesem Falle dafür einsetzen, dass die BA diese Zahlen zukünftig wieder veröffentlicht?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der assistierten Ausbildung bei, und welche Perspektive sieht sie für dieses Modell?
a) Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Verankerung der assistierten Ausbildung als Regelleistung im Sozialgesetzbuch? Wenn ja, wann und in welcher Form?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung von ausbildungsbegleitenden Hilfen? Sieht sie einen dringenden Handlungsbedarf, zusätzlich zu dieser Regelleistung nach § 75 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) eine weitere Regelleistung zu etablieren, um einen Ausbildungsprozess zu begleiten bzw. zu assistieren?
c) Sieht die Bundesregierung in der Jugendberufshilfe (und seinen Trägern) einen geeigneten Partner, um sowohl das „Ausbildungsmanagement“ der Betriebe (Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, Unterstützung während der Ausbildung etc.) zu übernehmen, als auch junge Menschen vor und während der Ausbildung zu begleiten?
d) Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der Betriebe, um zum Gelingen einer Ausbildung, von der Aufnahme bis zum erfolgreichen Abschluss, beizutragen?
e) Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung die drei Akteure (Auszubildende bzw. Ausbildungsinteressenten, Betriebe und Träger) zusammenfinden?
In welchem Umfang soll das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III ausgebaut werden?
a) Sind bereits Vereinbarungen getroffen worden, um die für die Regelleistung nach § 421s SGB III notwendige Kofinanzierung zu erhalten, wenn die Förderung durch den Bund Ende 2014 ausläuft? Wenn ja, welche?
b) Wie viele Bildungsträger, die die Berufseinstiegsbegleitung anbieten, bezahlen ihre Angestellten nach dem für die Aus- und Weiterbildungsbranche gültigen Tarifvertrag? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der für die Branche gültige Mindestlohn nicht gezahlt wird? Wenn ja, wie viele?
c) Wie hoch ist der Anteil an Berufseinstiegsbegleiterinnen und Begleitern mit befristeten Arbeitsverträgen, und für welchen Zeitraum werden diese Arbeitsverträge durchschnittlich ausgestellt?
d) Hält die Bundesregierung eine (kurzzeitige) Befristung von Arbeitsverträgen bei Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern für vereinbar mit einer kontinuierlichen und langfristigen Betreuung sowie dem Aufbau persönlicher Bindungen zwischen Jugendlichen und den Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern?
e) Wie hoch ist der Anteil an Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern, deren Arbeitsverhältnis vorzeitig gelöst wurde, von welcher Dauer ist das Arbeitsverhältnis einer Berufseinstiegsbegleiterin bzw. eines Berufseinstiegsbegleiters durchschnittlich, und worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für eine vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses?
f) Wie viele Jugendliche wurden in den Jahren 2012 und 2013 von Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern insgesamt begleitet, wie vielen gelang die Aufnahme einer Ausbildung bzw. eines weiterführenden schulischen Angebots, und wie viele Austritte aus welchen Gründen sind zu verzeichnen?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung künftig dem Instrument der Einstiegsqualifizierung (EQ) bei?
a) Wie viele EQ wurden in den zurückliegenden drei Jahren von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt (bitte nach Schulabschlüssen, Alter der Teilnehmenden und gesondert nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, in denen Teilnehmende einer EQ nicht auf eine bevorstehende Berufsausbildung (gemäß § 26 BBiG) vorbereitet wurden? Wenn ja, wie viele (bitte gesondert für die vergangenen drei Jahre aufschlüsseln)?
c) In wie vielen Fällen wurden Teilnehmende einer EQ gemäß landesschulgesetzlicher Bestimmungen in den vergangenen drei Jahren vom Betrieb für eine Teilnahme am Berufsschulunterricht angemeldet, und in wie vielen Fällen nicht? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anzahl der am Berufsschulunterricht Teilnehmenden? Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Teilnahme am Berufsschulunterricht während einer EQ ein?
d) Wie hoch ist die durchschnittliche monatliche Vergütung einer oder eines Teilnehmenden einer EQ unter Einbeziehung der nach § 54a SGB III gewährten Zuschüsse (bitte gesondert nach den vergangenen drei Jahren aufschlüsseln)? Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der Vergütung? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Höhe der Vergütung, falls nach Ablauf der EQ keine Aufnahme einer Berufsausbildung erfolgt bzw. vom Arbeitgeber nicht erwünscht ist?
e) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen Teilnehmenden nach Abschluss der EQ die ihnen vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zertifiziert wurden, und in wie vielen nicht (bitte gesondert für die vergangenen drei Jahre aufschlüsseln)?
f) Welche Perspektive sieht die Bundesregierung für das Instrument EQ?
Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des letzten Drittels von Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung in Ausbildungsberufen, die nicht verkürzbar und vollzeitschulisch organisiert sind, langfristig zu gewährleisten? Wenn ja, wie und welche? Wenn nein, warum nicht? Für welche nichtverkürzbaren vollzeitschulischen Ausbildungsgänge existieren bereits bundesrechtliche bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung landesrechtliche Regelungen, um die Finanzierung für die gesamte Maßnahmedauer zu gewährleisten, und für welche nicht (bitte nach Art der Ausbildung und Bundesländern sowie der jeweiligen Anzahl der Teilnehmenden in den vergangenen drei Jahren aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des letzten Drittels von Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung in den nichtverkürzbaren Ausbildungsgängen der Pflegeberufe über das Jahr 2015, dem Auslaufen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Pflege, hinaus zu gewährleisten? Wie viele Personen nahmen eine solche Maßnahme zur Ausbildung bzw. Umschulung in den Pflegeberufen in den vergangenen fünf Jahren auf?