[Deutscher Bundestag Drucksache 18/711
18. Wahlperiode 05.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/530 –
Die Ausbildungsmarktsituation 2013 und die Umsetzung der
berufsbildungspolitischen Zielsetzung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Lage am deutschen Ausbildungsmarkt verschärft sich wieder zusehends.
Laut einer Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) fiel die
Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf 530 715 und damit auf
den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Er sank damit stärker als die
Zahl der Ausbildungsinteressierten. Im Vergleich zum Vorjahr sank das
Ausbildungsplatzangebot um 20 283 auf 564 249. Nur noch gut ein Fünftel aller
Betriebe bilden überhaupt noch aus. Eine duale Berufsausbildung nehmen nur
noch zwei Drittel der insgesamt 816 000 ausbildungsinteressierten jungen
Menschen auf.
Ungeachtet dessen wird das deutsche duale System der Berufsausbildung
weltweit als Erfolgsmodell gepriesen und als Exportschlager vermarktet. Dabei
gibt die Umsetzung des dualen Systems in Deutschland häufig genug Anlass
zur Kritik. Die grundlegende Herausforderung ist die mangelnde
Integrationsfähigkeit des Systems. Gründe hierfür liegen darin, dass offene Stellen und
Bewerberinnen und Bewerber oft nicht zusammenfinden. Im Jahr 2013 standen
33 275 unbesetzte Ausbildungsplätze 21 034 unversorgten Bewerberinnen und
Bewerbern – einschließlich derer mit „Alternative“ sind es 83 564 – gegenüber.
Auch die Bereitschaft der Betriebe, junge Menschen mit einem schlechteren
oder ohne Schulabschluss auszubilden, ist nur in Ansätzen vorhanden. Und in
vielen Regionen gibt es schlichtweg zu wenig Ausbildungsplätze. Diese
Probleme werden nur unzureichend angegangen, auch wenn es punktuelle
Verbesserungen gibt. Die Zahl der jungen Menschen, die sich in Maßnahmen am
Übergang Schule-Beruf befinden und die zu keinem Berufsabschluss führen,
sank innerhalb von fünf Jahren um ca. 100 000 auf 266 000 im Jahr 2013. Sie
ist aber immer noch viel zu hoch. Darüber hinaus hat die Ausbildungsmisere
der vergangenen Jahre dazu geführt, dass fast 2,2 Millionen junge Menschen
zwischen 20 und 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
(BiBB-Datenreport 2013).
Vor diesem Hintergrund will die Große Koalition in der neuen
Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Stärkung der beruflichen Bildung legen. Jedoch Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
28. Februar 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/711 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelassen die Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD viele
Fragen offen. So bleibt unklar, wie mittels einer „Allianz für Aus- und
Weiterbildung“ als Weiterentwicklung des Ausbildungspaktes das Ziel einer
Ausbildungsgarantie verwirklicht werden kann. Darüber hinaus möchte die Koalition
die Qualität von Ausbildung „in den Blick nehmen“ sowie beratende,
assistierende und begleitende Angebote ausbauen. Trotz der teilweise ambitionierten
Zielsetzung im Koalitionsvertrag fehlt ein klares Bekenntnis zu
wirkungsvollen (gesetzlichen) Rahmenbedingungen, um beispielsweise ein auswahlfähiges
Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen zu sichern, die Attraktivität und
die Durchlässigkeit von Ausbildung zu steigern und Missbrauch zu verhindern.
Eine dringend benötigte Kurskorrektur, die alle Bereiche der beruflichen
Bildung umfasst, ist auch unter der Großen Koalition nicht in Sicht.
1. Worin liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe für die
kontinuierlich sinkende Zahl an abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, und
welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diesen Negativtrend zu stoppen?
Aus Sicht der Bundesregierung können die Rückgänge bei den neu
abgeschlossenen Ausbildungsverträgen auf verschiedene Entwicklungen zurückgeführt
werden, die auch von Jahr zu Jahr variieren können. Neben konjunkturellen
Einflüssen (z. B. Vertragsrückgänge 2009 in Folge der weltweiten Wirtschafts- und
Finanzkrise, vgl. Berufsbildungsbericht 2010) und Änderungen im
Bildungsverhalten der jungen Menschen (gestiegene Studierneigung), spielen insbesondere
auch die demografische Entwicklung und die sinkenden Schulabgängerzahlen
eine Rolle. Allein zwischen 2005 und 2012 ist die Zahl der
nichtstudienberechtigten Schulabgänger (Hauptklientel der dualen Ausbildung) um 167 800
gesunken. In der Folge wurde das außerbetriebliche Ausbildungsangebot reduziert,
dies wirkt sich ebenfalls auf die Gesamtzahl der neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträge aus.
Zudem machen sich zunehmend Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt
bemerkbar. Die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen (33 534) ist auf
einen neuen Höchststand gestiegen. Es wird offenbar grundsätzlich schwieriger,
das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen
zusammenzuführen – nach Berufen, regional und anforderungsspezifisch.
Die Vertragszahlen alleine sind kein Maßstab für die Bewertung der
Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen ist auch
die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildung gesunken. Die aktuelle
Ausbildungsbilanz fällt daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut
aus.
Ausbildung ist Aufgabe der Wirtschaft. Die Bundesregierung kann nur
flankierend tätig sein. Dazu hat sie bereits in den letzten Jahren eine Reihe von
Maßnahmen und Programmen aufgelegt, um Ausbildungsreife und
Berufsorientierung zu fördern, Übergänge in Ausbildung zu erleichtern und die duale
Ausbildung zu stärken (vgl. Berufsbildungsbericht 2013, Kapitel 3).
2. Erachtet es die Bundesregierung in Hinblick auf das regional teilweise stark
variierende Ausbildungsplatzangebot als sinnvoll, ein bundesweites
auswahlfähiges Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen anzustreben, um
allen ausbildungsinteressierten jungen Menschen die Chance auf einen
betrieblichen Ausbildungsplatz zu gewähren?
Primäres Ziel sollte sein, ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen
Jugendlichen möglichst einen betrieblichen Ausbildungsplatz anzubieten. In rund
509 000 Fällen ist dies 2013 gelungen. Das Angebot an betrieblichen
Ausbildungsplätzen richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und der Eigenverant-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/711wortung der Wirtschaft. Die Situation am Ausbildungsmarkt zeichnet sich
jedoch momentan vor allem durch regionale, berufsfachliche und
anforderungsspezifische Disparitäten aus, die sich in Versorgungs-, Besetzung- und
Passungsprobleme unterteilen lassen. Bundesweit konnten 33 534
Berufsausbildungsstellen nicht besetzt werden und gleichzeitig blieben rund 21 000
Bewerber unversorgt. Dies ist ein Indiz dafür, dass ein bundesweites auswahlfähiges
Angebot nicht zielführend ist. Auch würde dies eine unbeschränkte Mobilität bei
den Jugendlichen innerhalb Deutschlands voraussetzen, was im Hinblick auf
Alter und finanzielle Situation der Jugendlichen jedoch unrealistisch wäre. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie möchte die Bundesregierung wieder mehr Betriebe für die Ausbildung
gewinnen?
Zum einen gilt es, bestehende Disparitäten auf dem Ausbildungsmarkt durch ein
besseres Matching aufzulösen und möglichst alle Ausbildungsplätze zu
besetzen. Zum anderen wird aufgrund der demografischen Entwicklung das
Bewusstsein der Betriebe wachsen, für den eigenen Fachkräftenachwuchs
verantwortlich zu sein. Dieses Bewusstsein gilt es zu stärken. Eine Schwierigkeit wird
zudem darin bestehen, in der Zukunft hinreichend Jugendliche für eine duale
betriebliche Ausbildung gewinnen zu können. Deshalb ist es auch erforderlich, die
Attraktivität der beruflichen Aus- und Fortbildung im öffentlichen Bewusstsein
herauszustellen und zu erhalten. Im Rahmen des Ausbildungspaktes ist es
gelungen, mehr Betriebe für die Ausbildung zu gewinnen. Im Jahr 2013 wurden
insgesamt 66 600 neue Ausbildungsplätze eingeworben (2012: 69 100) und 39 100
neue Betriebe für Ausbildung gewonnen (2012: 41 660) In der Paktbilanz
(
www.bmbf.de/press/3571.php) 2013 sind die zahlreichen Maßnahmen und
Programme der Paktpartner hierzu aufgeführt.
4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die
Ausbildungsbereitschaft von kleinen, mittleren und großen Unternehmen zu erhöhen?
Nach Auswertungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen
des Qualifizierungspanels ist die Ausbildungsbereitschaft von mittleren und
großen Unternehmen unverändert hoch. Rückgänge in der
Ausbildungsbereitschaft sind jedoch bei kleinen und Kleinstbetrieben zu beobachten. Bei den
kommenden Panelbefragungen des BIBB soll daher auch der Frage
nachgegangen werden, inwiefern Betriebe ihre Ausbildungsbereitschaft zurückfahren,
wenn sie in der Vergangenheit angebotene Ausbildungsplätze nicht besetzen
konnten. Insgesamt geht die Bundesregierung davon aus, dass die Betriebe
angesichts des demografischen Wandels ihre Ausbildungsbereitschaft verstärken
werden, um ihren zukünftigen Fachkräftebedarf zu sichern. Kleine und mittlere
Unternehmen werden durch das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung
(
www.kompetenzzentrum-fachkraeftesicherung.de) aktiv darin unterstützt,
Rekrutierungs-, Auswahl- und weitere Fragen im Zusammenhang mit der dualen
Ausbildung zu lösen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
5. Wann soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbildungsgarantie
umgesetzt werden, und wie soll diese nach Meinung der Bundesregierung
ausgestaltet sein?
Wird die Ausbildungsgarantie einen verbindlichen Rechtsanspruch
beinhalten, um die Aufnahme einer Ausbildung tatsächlich zu garantieren?
Drucksache 18/711 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Form wird dieser Rechtsanspruch gesetzlich verankert
und gegenüber wem kann der Rechtsanspruch geltend gemacht werden?
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der „Nationale Pakt für Ausbildung
und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ in eine „Allianz für Aus- und
Weiterbildung“ weiterentwickelt. Alle relevanten Akteure (bisherige Paktpartner
und Gewerkschaften) befinden sich zurzeit in einem erst beginnenden
Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und Inhalten einer neuen
„Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Daher sind konkrete Angaben zur
Thematik „Ausbildungsgarantie“ im jetzigen Stadium nicht möglich.
6. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung außerbetrieblichen
Ausbildungen bei, und welche Funktion soll diese Form der Ausbildung zukünftig
einnehmen?
Wird sich die Bundesregierung für einen Aus- oder Abbau der
außerbetrieblichen Ausbildungen einsetzen?
Die Sicherung des eigenen Fachkräftenachwuchses durch Ausbildung ist
Aufgabe der Unternehmen. Dadurch werden die richtigen Leute in den richtigen
Berufen qualifiziert. Mit dieser passgenauen Qualifizierung haben junge Menschen
nach der Ausbildung beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Nur wenn aufgrund der Angebots- und Nachfragesituation Jugendliche
unversorgt bleiben, sind außerbetriebliche Ausbildungsangebote zur Versorgung der
jungen Menschen sinnvoll. Je mehr sich die betriebliche
Ausbildungsmarktsituation entspannt, desto geringer wird tendenziell der Bedarf an außerbetrieblichen
Ausbildungen.
7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die duale
Berufsausbildung zu stärken?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die duale
Berufsausbildung mittels einer solidarischen Umlagefinanzierung, wie sie
beispielsweise in der Baubranche praktiziert wird, zu stärken?
Die Bundesregierung sieht vor allem in der Wertschätzung der dualen
Ausbildung durch Betriebe und Gesellschaft ein entscheidendes Plus dieses
marktnahen Qualifizierungssystems. Sie wird in ihrer Öffentlichkeitsarbeit den
Beitrag des dualen Systems zur nachhaltigen Fachkräftesicherung sowie die
Beschäftigungs- und Karrierechancen der dualen Bildung hervorheben. Durch
ständige Neuordnung und Modernisierung passt die Bundesregierung die
Ausbildungsordnungen an die aktuellen Anforderungen der Berufe an.
Möglichkeiten einer Umlagefinanzierung auszuloten ist – wie in der Baubranche – Aufgabe
der Tarifpartner. Eine allgemeine Umlagefinanzierung durch Bundesgesetz wird
nicht angestrebt.
8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der hohen Zahl der Vertragslösungen sowie der hohen Misserfolgsquote
bei Prüfungen in einigen Branchen (vgl. Berufsbildungsbericht 2013), und
welche Gründe sieht sie dafür?
Weder zur Vertragslösungsquote noch zum Prüfungserfolg liegen Daten nach
Branchen vor, da die zugrunde liegende Berufsbildungsstatistik der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder das Ausweisen dieses Merkmals nicht ermög-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/711licht. Die Darstellungen in Berufsbildungsbericht und Datenreport zum
Berufsbildungsbericht beziehen sich auf Berufe bzw. Zuständigkeitsbereiche.
Wie der Berufsbildungsbericht zeigt, können Vertragslösungen vielfältige
Erscheinungsformen haben. Dazu zählen zum Beispiel Berufswechsel der
Auszubildenden, der Wechsel von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche
Ausbildung oder auch Insolvenz und Schließung des Betriebs. Sie sind also keineswegs
alle mit einem Ausbildungsabbruch gleichzusetzen. Analysen des BIBB deuten
zudem auf einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der
Ausbildungsmarktsituation und der Entwicklung der Vertragslösungsquote hin. Die
Vertragslösungsquote steigt, wenn sich die Lage am Ausbildungsstellenmarkt aus Sicht
der jungen Menschen entspannt. Eine Ursache könnte darin bestehen, dass
jungen Menschen bei einem größeren Angebot an Ausbildungsstellen der Wechsel
zwischen Betrieben und Ausbildungsberufen risikoloser erscheinen könnte.
Zwar sind Vertragslösungen nicht gänzlich zu vermeiden, sie können auch
teilweise sinnvoll sein. Gleichwohl sind sie für beide Seiten (Betriebe und
Jugendliche) mit Unsicherheiten, einem Verlust von Zeit, Energie und anderen, vor
allem auch finanziellen Ressourcen verbunden. Im ungünstigsten Fall können
sie zu einem Ausstieg aus der Ausbildung sowohl der Jugendlichen als auch der
Betriebe führen. Die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und
entsprechende Maßnahmen aufgelegt. Sie zielen zum einen auf die frühzeitige
Förderung von Berufsorientierung und Ausbildungsreife schon während der
allgemeinbildenden Schulzeit (z. B. Berufsorientierungsmaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kofinanzierung mit Dritten oder das
Berufsorientierungsprogramm des Bundesministerium für Bildung und Forschung), zum
anderen auf die individuelle Unterstützung und Begleitung während der Ausbildung
(z. B. Berufseinstiegsbegleitung und Initiative VerA (Verhinderung von
Ausbildungsabbrüchen)). Damit wird zugleich auch ein Beitrag zur Sicherung des
Prüfungserfolgs geleistet. Insgesamt betrachtet sind die Erfolgsquoten bei den
Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung sehr gut. 91,5 Prozent der
Teilnehmenden gelang es direkt im ersten Versuch, einen qualifizierenden
Berufsabschluss zu erwerben (vgl. Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2013).
9. Hält die Bundesregierung eine Mindestausbildungsvergütung für ein
geeignetes Mittel, um die Attraktivität einer Ausbildung zu erhöhen?
Wenn ja, wie hoch sollte eine Mindestausbildungsvergütung sein, und
nach welcher Berechnungsgrundlage sollte sie ermittelt werden?
Auszubildende haben gegenüber ihrem Ausbildungsbetrieb einen rechtlichen
Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 17 des Berufsbildungsgesetzes –
BBiG). Die in der Regel tarifvertraglich ausgehandelten
Ausbildungsvergütungen orientieren sich am Marktgeschehen und reflektieren diejenigen
Konditionen, die in den jeweiligen Branchen aus der problemnahen Sicht der Tarifpartner
und unter Beachtung der Interessen verschiedener Gruppen von Beschäftigten
– Ausbildung ebenso wie Arbeit – sozial und wirtschaftlich realisierbar
erscheinen.
Nach Auffassung der Bundesregierung spricht eine Abwägung der Vor- und
Nachteile einer Mindestausbildungsvergütung dafür, es bei der besonderen
Verantwortung der Tarifpartner zu belassen, die jeweils sachgerechte und zu den
Arbeitslöhnen angemessene Ausbildungsvergütung festzulegen.
10. Wann und unter welchen Voraussetzungen soll der „Nationale Pakt für
Ausbildung“ in eine „Allianz für Aus- und Weiterbildung“
weiterentwickelt werden?
Drucksache 18/711 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welche Funktion nehmen die Gewerkschaften in der neuen „Allianz“
ein?
Werden sie gleichberechtigt zu den bisherigen Paktpartnern und von
Beginn an in die Entwicklung der „Allianz“ eingebunden?
Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?
b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Zielsetzung
der „Allianz“ ebenfalls weiterentwickelt wird?
Wenn ja, in welchen Bereichen sieht sie konkreten Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?
c) Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der „Allianz“ dafür
einsetzen, dass nicht nur neue, sondern zusätzliche betriebliche
Ausbildungsplätze geschaffen werden?
Wenn nein, warum nicht?
d) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Partner der
„Allianz“ nicht mehr am Begriff der Ausbildungsreife festhalten?
Wie passt nach Meinung der Bundesregierung das Paktziel, die
Potenziale aller Jugendlichen für eine duale Berufsausbildung
auszuschöpfen, mit der Ausbildungsreife und ihrem aussortierenden Charakter
zusammen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass jeder Mensch
ausbildungsreif ist (bitte begründen)?
Die Fragen 10a bis 10d werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der „Nationale Pakt für Ausbildung
und Fachkräftenachwuchs“ in eine „Allianz für Aus- und Weiterbildung“
weiterentwickelt werden. Dabei sind die bisherigen Paktpartner und neu auch der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) von Beginn an in den Prozess der
Überlegungen einbezogen. Alle relevanten Akteure befinden sich zurzeit in einem erst
beginnenden Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und
Inhalten einer neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Daher sind konkretere
Angaben zu Themen, Zielen etc. im jetzigen Stadium nicht möglich.
11. Plant die Bundesregierung eine Reform des Berufsbildungsgesetzes
(BBiG)?
Wenn ja, wann strebt die Bundesregierung welche Änderungen an, und wo
sieht sie den größten Handlungsbedarf?
Inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung mit einer
Anpassung des BBiG eine Stärkung der Ausbildungsqualität erreicht werden?
Die Bundesregierung wird das BBiG evaluieren und dabei auch die Umsetzung
der Angebote aus der letzten Novelle im Jahre 2005 vor dem Hintergrund der
zwischenzeitlichen Entwicklung der Fakten und der Rahmenbedingungen
prüfen. Der Koalitionsvertrag benennt als Gegenstand der Evaluierung hier u. a.
auch explizit die Stärkung der Ausbildungsqualität.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Evaluation wird zu entscheiden sein,
ob und inwieweit sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/71112. Werden gemäß einer Empfehlung des Hauptausschusses des BiBB die
Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) auf allen
Zeugnissen der beruflichen Bildung zum 1. Januar 2014 ausgewiesen?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer flächendeckenden
Ausweisung zu rechnen?
Der Hauptausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass die Niveaustufen des
Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) auf den Zeugnissen der beruflichen
Bildung ab dem 1. Januar 2014 ausgewiesen werden. Die erforderliche
Anpassung der Prüfungsordnungen erfolgt durch die jeweils „zuständige Stelle“ und
bedarf der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde, vgl. § 47 Absatz 1
BBiG. Nach dem hier vorliegenden Informationsstand haben ganz überwiegend
die zuständigen Stellen die Prüfungsordnungen entsprechend angepasst und
soweit dies noch nicht geschehen ist, steht die Umsetzung bevor. Über die
einzelnen Abläufe zur Änderung der Prüfungsordnungen bei den zuständigen Stellen
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Bei den nach § 53 Absatz 1 und 2 BBiG geregelten Fortbildungsordnungen sind
Zeugnismuster Bestandteil der jeweiligen Rechtsverordnung. Die
Zeugnismuster der Fortbildungsordnungen, deren Abschlüsse im DQR zugeordnet sind,
werden durch eine Änderungsverordnung, die im April 2014 erlassen werden
wird, um den Hinweis auf die DQR-Einstufung erweitert.
13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Zuge der
Jugendgarantie vereinbarten Finanzmittel der Europäischen Union zur Bekämpfung
der Jugendarbeitslosigkeit in Europa zum 1. Januar 2014 gewährt?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer Ausschüttung an die
betreffenden Länder zu rechnen?
Wenn ja, in welcher Höhe, und an welche Länder und Institutionen sind
diese Mittel geflossen?
Zur Finanzierung der Umsetzung der Jugendgarantie wurden in einem
gesonderten Verfahren EU-Finanzmittel in Höhe von 6 Mrd. Euro reserviert (sog.
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, Youth Employment Initiative –
YEI). Die Hälfte dieser Förderung wird von der EU durch eine eigens
eingeführte Haushaltslinie bereitgestellt, weitere 3 Mrd. Euro sind von den
Mitgliedstaaten aus ihrem Anteil am Europäischen Sozialfonds (ESF) für diesen
Zweck zur Verfügung zu stellen („für jeden Euro aus der YEI ein Euro aus dem
ESF“). In diesem Rahmen stehen Mitgliedstaaten mit Regionen, die eine
Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent haben, seit 1. Januar 2014 finanzielle
Mittel zur Verfügung, sofern diese ihren nationalen Implementierungsplan zur
Jugendgarantie bis 31. Dezember 2013 vorgelegt haben. Der aktuelle Stand
sowie Informationen, welchen Mitgliedstaaten wie viele Mittel aus YEI
zustehen, ist der Tabelle der Europäischen Kommission unter folgendem Link zu
entnehmen:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-13_en.htm?locale
=en. Deutschland hat keinen Anspruch auf diese Mittel, da es über keine Region
mit über 25 Prozent Jugendarbeitslosigkeit verfügt. Über die YEI hinaus können
die Mitgliedstaaten weitere ESF-Mittel sowie nationale Mittel zur Umsetzung
der Jugendgarantie einsetzen.
14. Wie viele junge Menschen haben bisher durch die Förderung der Initiative
„The Job of my Life“ bzw. des Programms „Förderung der beruflichen
Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen
jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“ eine duale Berufsausbil-
Drucksache 18/711 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedung in Deutschland aufgenommen (bitte nach Branchen, Berufen und
Bundesländern auflisten)?
Bis Ende Januar 2014 haben fast 5 000 junge Menschen aus der Europäischen
Union eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Förderung der
beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen
jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“ beantragt. 2 901 davon waren
Jugendliche, die an einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland
interessiert sind. Wie viele davon ihre Ausbildung bereits aufgenommen haben,
lässt sich noch nicht abschließend beantworten. Bis Ende Januar 2014 wurden
1 552 Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der
Berufsausbildung gestellt.
Eine Aufschlüsselung der insgesamt 19 898 Anträge (i. d. R. Mehrfachanträge
pro Teilnehmenden: Deutschsprachkurse, Reisekostenpauschalen,
Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts etc.) nach Bundesländern
ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen, soweit diese bereits einem
Bundesland zugeordnet werden können. Eine Aufschlüsselung nach Anzahl der
Teilnehmenden nach Bundesländern ist noch nicht möglich.
Eine belastbare Aufschlüsselung nach Branchen und Berufen liegt nicht vor. Sie
ist Bestandteil eines Monitorings im Rahmen einer externen begleitenden
Evaluation. Mit ersten Ergebnissen ist voraussichtlich Mitte des Jahres zu rechnen.
a) Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden vorzeitig wieder aufgelöst,
und welche Gründe gab es dafür (bitte nach Branchen, Berufen und
Bundesländern auflisten)?
Zur Anzahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse und zu den Gründen
liegen keine Erkenntnisse vor. Aussagen hierzu werden im Rahmen der
Evaluation erwartet. Mit vorläufigen Ergebnissen ist Mitte 2015 zu rechnen. Bislang
wurden 159 Anträge für eine Förderung der Rückreise nach Abbruch der
Ausbildung gestellt.
b) Wie viele der im Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Mittel wurden
tatsächlich abgerufen?
Im Jahr 2013 wurden 10,6 Mio. Euro für die Umsetzung des Sonderprogramms
MobiPro-EU aus dem Bundeshaushalt ausgegeben.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der unter 25-jährigen
Ratsuchenden bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) im entsprechenden
Erhebungszeitraum der vergangenen drei Ausbildungsjahre bundesweit
war?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung in diesem Falle dafür einsetzen, dass die
BA diese Zahlen zukünftig wieder veröffentlicht?
Eine Statistik der Ratsuchenden wird seit 2005/2006 bei der BA nicht mehr
geführt, da zu diesem Zeitpunkt das operative Erfassungssystem COMPAS durch
das neue Verfahren VerBIS abgelöst wurde, was auch Änderungen in den
Kundenbeziehungen sowie in den Beratungs- und Vermittlungsprozessen mit
Auswirkungen auf den statistischen Nachweis nach sich gezogen hat.
BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
2 107 3 465 380 292 75 765 1 255 2 479 1 258 977 396 205 809 391 478 1 183
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/711Derzeit wird an der Entwicklung einer „Statistik über beratene Personen in
Fragen der Berufswahl“ gearbeitet. Die Konzeption erfordert jedoch hohen
Aufwand, so dass eine Publikation noch nicht absehbar ist.
16. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der assistierten
Ausbildung bei, und welche Perspektive sieht sie für dieses Modell?
e) Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung die drei Akteure
(Auszubildende bzw. Ausbildungsinteressenten, Betriebe und Träger)
zusammenfinden?
Die Fragen 16 und 16e werden im Zusammenhang beantwortet.
Für den Begriff „Assistierte Ausbildung“ gibt es noch keine einheitliche
Definition. In verschiedenen Modellprojekten von Bund und auch Ländern wurden
Konzepte erprobt, die Jugendlichen und Betrieben Unterstützung anbieten,
damit ein Übergang in eine Ausbildung gelingt und die Ausbildung möglichst
erfolgreich abgeschlossen werden kann.
„Assistierte Ausbildung“ versteht sich demnach allgemein als Brücke zwischen
den Bedarfen der Betriebe und den Voraussetzungen der Jugendlichen, die ihren
Wunsch nach Ausbildung nicht realisieren können. Assistenz für kleine und
mittlere Betriebe bezieht sich u. a. auf die Definition der konkreten
Ausbildungsplatzanforderungen, die frühzeitige Bindung der Jugendlichen an den
Betrieb, die Bewerberauswahl und die Unterstützung bei Konfliktprävention und
-lösung in der Ausbildung. Hinsichtlich der Jugendlichen ist dabei der
Coaching-Gedanke leitend. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Projekte. Sie gehen
zwar auf eine gemeinsame Grundidee zurück, weisen aber auch aufgrund der
Heterogenität sowohl der Voraussetzungen der Jugendlichen als auch der
betrieblichen Bedarfe eine große Spannbreite unterschiedlicher Ansätze auf. Eine
gemeinsame Klammer bildet der Rollenwandel vom Bildungsträger zum
Bildungsdienstleister für Jugendliche und Unternehmen. Alle verbindet die
konzeptionelle Idee, durch neue Kooperationsformen zu individuellen Lösungen zu
gelangen. Insofern kann noch nicht von einem Modell der assistierten
Ausbildung gesprochen werden.
a) Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Verankerung der
assistierten Ausbildung als Regelleistung im Sozialgesetzbuch?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Eine Verankerung der assistierten Ausbildung als Regelleistung im
Sozialgesetzbuch ist derzeit nicht geplant.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung von
ausbildungsbegleitenden Hilfen?
Sieht sie einen dringenden Handlungsbedarf, zusätzlich zu dieser
Regelleistung nach § 75 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
eine weitere Regelleistung zu etablieren, um einen
Ausbildungsprozess zu begleiten bzw. zu assistieren?
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sind ein wichtiger Beitrag zur Deckung
des steigenden Fachkräftebedarfs. Sie wirken bei der Unterstützung junger
Menschen, den Ausbildungsabschluss zu erreichen und somit einen
Ausbildungsabbruch zu verhindern. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 16a
verwiesen.
c) Sieht die Bundesregierung in der Jugendberufshilfe (und seinen
Trägern) einen geeigneten Partner, um sowohl das „Ausbildungsmanage-
Drucksache 18/711 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodement“ der Betriebe (Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern,
Unterstützung während der Ausbildung etc.) zu übernehmen, als auch
junge Menschen vor und während der Ausbildung zu begleiten?
Jugendberufshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugendsozialarbeit gemäß
§ 13 Absatz 1 SGB VIII, der sich mit individuellen sozialpädagogischen
Einzelfallhilfen an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge
Menschen mit umfassenden Problemen bei der schulischen und beruflichen
Integration richtet. Diese jungen Menschen finden nach der Schule meist keinen
Ausbildungsplatz und benötigen im Vorfeld der Aufnahme einer Ausbildung
zusätzliche Angebote z. B. zum Nachholen des Schulabschlusses oder zur Stärkung
ihrer individuellen und sozialen Kompetenzen. Im Projekt „JUGEND STÄR-
KEN: 1000 Chancen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend werden neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Trägern der
öffentlichen und freien Jugendhilfe und regional engagierten Unternehmen
erprobt, um die Chancen von benachteiligten jungen Menschen auf einen
Ausbildungsplatz zu erhöhen. Einrichtungen der Jugendberufshilfe unterstützen dabei
lokale Unternehmerinnen und Unternehmer beim Angebot verschiedener
niedrigschwelliger Module wie „Unternehmer zu buchen“, „Offenes Unternehmen“,
„Coach4Life“, Bewerbungstrainings. Die jungen Menschen erhalten so im
Vorfeld von Ausbildung und Beruf wichtige Anregungen für ihre weitere berufliche
Zukunft.
Die notwendige Unterstützung während der Ausbildung wird über
ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 75 SGB III sichergestellt, die von Agentur für Arbeit
und Jobcenter durch öffentliche Ausschreibung eingekauft werden.
d) Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der Betriebe, um
zum Gelingen einer Ausbildung, von der Aufnahme bis zum
erfolgreichen Abschluss, beizutragen?
Vor dem Hintergrund der guten Prüfungserfolge im Rahmen der
Abschlussprüfung (siehe Frage 8), ist das Engagement der Betriebe zum Gelingen einer
Ausbildung beizutragen, als hoch bis sehr hoch zu bewerten. Dies beruht auf dem
marktnahen Qualifizierungssystem und dem damit verbundenen Eigeninteresse
der Betriebe, qualifizierte Fachkräfte zu haben.
17. In welchem Umfang soll das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung
nach § 421s SGB III ausgebaut werden?
§ 421s SGB III wurde mit Wirkung zum 1. April 2012 durch das Gesetz zur
Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Teil 1 Nr. 69, Seite 2854) aufgehoben. Mit gleichem Gesetz
wurde die Berufseinstiegsbegleitung, die zuvor modellhaft erprobt wurde,
dauerhaft in § 49 SGB III als Ermessensleistung mit einem
Kofinanzierungserfordernis eingefügt. Der Bund plant, in der Förderperiode von 2014 bis 2020 ein
ESF-Bundesprogramm zur Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung
aufzulegen.
Umfang und Laufzeit hängen von den künftig im Rahmen der für das Programm
zur Verfügung stehenden ESF- und Kofinanzierungsmittel ab.
a) Sind bereits Vereinbarungen getroffen worden, um die für die
Regelleistung nach § 421s SGB III notwendige Kofinanzierung zu erhalten,
wenn die Förderung durch den Bund Ende 2014 ausläuft?
Wenn ja, welche?
Es sind bislang keine Vereinbarungen getroffen worden. Der Bund plant eine
Kofinanzierung aus ESF-Mitteln.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/711b) Wie viele Bildungsträger, die die Berufseinstiegsbegleitung anbieten,
bezahlen ihre Angestellten nach dem für die Aus- und
Weiterbildungsbranche gültigen Tarifvertrag?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der für die Branche
gültige Mindestlohn nicht gezahlt wird?
Wenn ja, wie viele?
Über die Anzahl der Bildungsträger, die die Berufseinstiegsbegleitung anbieten,
und deren Entgeltstrukturen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Unter den Geltungsbereich der Zweiten Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder
Dritten Buch Sozialgesetzbuch fallen nach Ermittlungen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) insgesamt zwischen 22 500 und 26 000
Beschäftigte. Diese haben Anspruch auf den Mindestlohn. Der Bundesregierung
sind keine Fälle bekannt, in denen der für die Branche gültige Mindestlohn nicht
gezahlt wird.
c) Wie hoch ist der Anteil an Berufseinstiegsbegleiterinnen und
Begleitern mit befristeten Arbeitsverträgen, und für welchen Zeitraum
werden diese Arbeitsverträge durchschnittlich ausgestellt?
Die Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III a. F. wird von einem
Forschungskonsortium im Auftrag des BMAS seit dem Jahr 2009 evaluiert. Nach
dem Zwischenbericht 2013 (veröffentlicht auf der Internetseite des BMAS:
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/inhalt.html) hat eine Befragung von
Berufseinstiegsbegleitern und -begleiterinnen im Herbst 2012 ergeben, dass
etwas mehr als die Hälfte der Befragten (51,5 Prozent) zu diesem Zeitpunkt einen
befristeten Arbeitsvertrag hatte. Die Befristung endete nach Angaben der
Befragten in den meisten Fällen im Jahr 2013 (67,7 Prozent) sowie im Jahr 2014
(22,6 Prozent).
d) Hält die Bundesregierung eine (kurzzeitige) Befristung von
Arbeitsverträgen bei Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern
für vereinbar mit einer kontinuierlichen und langfristigen Betreuung
sowie dem Aufbau persönlicher Bindungen zwischen Jugendlichen und
den Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern?
Das Fachkonzept der BA zur Berufseinstiegsbegleitung sieht vor, dass dem
Grundsatz der Kontinuität des Personals durch festangestellte Arbeitnehmer für
die jeweilige Maßnahmendauer Rechnung zu tragen ist. Festangestellt bedeutet,
dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen
Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die Vertragslaufzeit bzw.
die Laufzeit der Option umfassen dürfen. Dies findet im Vergabeverfahren
Berücksichtigung.
e) Wie hoch ist der Anteil an Berufseinstiegsbegleiterinnen und
Berufseinstiegsbegleitern, deren Arbeitsverhältnis vorzeitig gelöst wurde,
von welcher Dauer ist das Arbeitsverhältnis einer
Berufseinstiegsbegleiterin bzw. eines Berufseinstiegsbegleiters durchschnittlich, und
worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für
eine vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses?
Über die Quote der vorzeitig gelösten Arbeitsverhältnisse und die
durchschnittliche Dauer eines Arbeitsverhältnisses einer Berufseinstiegsbegleiterin bzw.
eines Berufseinstiegsbegleiters liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor. Nach dem o. g. Zwischenbericht 2013 zur Evaluation haben sich 62,2
Prozent der im Herbst 2012 befragten Berufseinstiegsbegleiter und -begleiterinnen
unzufrieden mit ihrer Einkommenssituation gezeigt. Ob und gegebenenfalls in
Drucksache 18/711 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewie vielen Fällen dieser Umstand zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen
durch den Berufseinstiegsbegleiter bzw. die -begleiterin geführt hat, ist der
Bundesregierung ebenso wie die Häufigkeit anderer Beendigungsgründe nicht
bekannt.
f) Wie viele Jugendliche wurden in den Jahren 2012 und 2013 von
Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern insgesamt
begleitet, wie vielen gelang die Aufnahme einer Ausbildung bzw. eines
weiterführenden schulischen Angebots, und wie viele Austritte aus
welchen Gründen sind zu verzeichnen?
Für das Jahr 2013 liegen der Bundesregierung noch keine endgültigen Zahlen
vor.
Für das Jahr 2012 stellt sich die Situation wie folgt dar, wobei zwischen der
Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III a. F., der Berufseinstiegsbegleitung
im Rahmen der Initiative Bildungsketten und der Berufseinstiegsbegleitung
nach § 49 SGB III zu differenzieren ist:
Nach dem Zwischenbericht 2013 (Seite 57) hat eine Befragung zum Verbleib der
Teilnehmenden 18 Monate nach dem planmäßigen Schulabschluss folgendes
Bild ergeben.
Unter die Kategorie „Sonstiges“ fallen unter anderem Praktikum, freiwilliges
soziales Jahr und Krankheit.
18. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung künftig dem Instrument
der Einstiegsqualifizierung (EQ) bei?
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) hat sich für junge Menschen mit erschwerten
Vermittlungsperspektiven als Türöffner in eine betriebliche Berufsausbildung
bewährt. Die Partner des Nationalen Pakts für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs haben daher in der Gemeinsamen Erklärung „Einstiegsqualifizierung als
Sprungbrett in Ausbildung stärken“ am 5. Februar 2014 Maßnahmen zur
besseren und gezielteren Nutzung von EQ und EQ Plus vereinbart.
a) Wie viele EQ wurden in den zurückliegenden drei Jahren von der
Bundesagentur für Arbeit bewilligt (bitte nach Schulabschlüssen, Alter der
Teilnehmenden und gesondert nach Jahren aufschlüsseln)?
Folgende Eintritts- und Bestandszahlen liegen zur EQ in der Statistik der BA
vor:
§ 421s a. F. SGB III Bildungsketten § 49 SGB III
Eintritte 10 916 7 717 4 467
Austritte 16 878 4 434 39
Durchschnittsbestand 19 508 14 002 2 976
In Ausbildung 58,7 Prozent
Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme
(schulisch oder BA)
12,6 Prozent
In allgemeinbildender Schule 10,2 Prozent
In Arbeit 3,5 Prozent
Sonstiges 15,0 Prozent
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/711Für das Jahr 2013 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Daten zum Alter
und zum Schulabschluss von Teilnehmenden an einer EQ liegen der
Bundesregierung nicht vor.
b) Sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, in denen Teilnehmende
einer EQ nicht auf eine bevorstehende Berufsausbildung (gemäß § 26
BBiG) vorbereitet wurden?
Wenn ja, wie viele (bitte gesondert für die vergangenen drei Jahre
aufschlüsseln)?
Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt.
c) In wie vielen Fällen wurden Teilnehmende einer EQ gemäß
landesschulgesetzlicher Bestimmungen in den vergangenen drei Jahren vom
Betrieb für eine Teilnahme am Berufsschulunterricht angemeldet, und
in wie vielen Fällen nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Anzahl der am Berufsschulunterricht Teilnehmenden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Teilnahme
am Berufsschulunterricht während einer EQ ein?
Ein Forschungskonsortium hat im Auftrag des BMAS in der Zeit von 2009 bis
2012 die EQ evaluiert. Laut dem Abschlussbericht (Seite 20: veröffentlicht auf
der Internetseite des BMAS:
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/in-
halt.html) sind 54 Prozent der befragten Kammern davon ausgegangen, dass alle
EQ-Teilnehmende in ihrem Kammerbezirk am Berufsschulunterricht
teilnehmen, während 35 Prozent angaben, dass einige den Berufsschulunterricht
besuchen. Nur zehn Prozent verwiesen darauf, dass grundsätzlich kein
Berufsschulunterricht für EQ-Teilnehmende vorgesehen sei. Die Teilnehmenden selbst
haben mehrheitlich davon berichtet, während der EQ die Berufsschule besucht
zu haben (61 Prozent).
Regelungen zum Besuch einer Berufsschule liegen in der Zuständigkeit der
Länder. Ziel der Bundesregierung ist es, eine größtmögliche Teilnahme von EQ-
Teilnehmenden am Berufsschulunterricht zu gewährleisten. In diesem Sinne ist
mit den Ländervertretern im Ausbildungspakt abgestimmt worden, dass die
Länder versuchen, dies nach Möglichkeit im Rahmen der geltenden
Bestimmungen zur Berufsschulpflicht/dem Berufsschulrecht zu gewährleisten.
d) Wie hoch ist die durchschnittliche monatliche Vergütung einer oder
eines Teilnehmenden einer EQ unter Einbeziehung der nach § 54a
SGB III gewährten Zuschüsse (bitte gesondert nach den vergangenen
drei Jahren aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der Vergütung?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Höhe der Vergütung, falls nach Ablauf der EQ keine
Aufnahme einer Berufsausbildung erfolgt bzw. vom Arbeitgeber nicht
erwünscht ist?
Die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Vergütung eines EQ-
Teilnehmenden ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung geht davon
Jahr Eintritte
(SGB II und SGB III)
Durchschnittsbestand
(SGB II und SGB III)
2010 29 900 18 783
2011 25 314 16 493
2012 22 326 14 206
Drucksache 18/711 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeaus, dass Arbeitgeber, die eine EQ durchführen, mit den Teilnehmenden im
Regelfall als monatliche Vergütung den in § 54a Absatz 1 Satz 1 SGB III genannten
Zuschuss zur Vergütung vereinbaren. Der Satz in Höhe von 216 Euro entspricht
dem Bedarfssatz von zu Hause wohnenden Teilnehmenden an
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (vergleiche § 62 Absatz 1 SGB III). Die Höhe der
Vergütung kann von dem Förderhöchstbetrag abweichen. Tarifliche Regelungen
sind einzuhalten.
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zu der Höhe der Vergütung sind aus der
Sicht der Bundesregierung nicht davon abhängig, ob nach Ablauf der EQ eine
Aufnahme einer Berufsausbildung erfolgt.
e) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen
Teilnehmenden nach Abschluss der EQ die ihnen vermittelten
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zertifiziert wurden, und in wie vielen
nicht (bitte gesondert für die vergangenen drei Jahre aufschlüsseln)?
Nach § 54a Absatz 3 Satz 2 SGB III sind die vermittelten Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten vom Betrieb zu bescheinigen. Darüber hinaus stellt die
zuständige Stelle über die erfolgreich durchgeführte betriebliche EQ ein
Zertifikat aus.
Die Evaluation hat zur Zertifizierungspraxis Folgendes ergeben. Die befragten
Kammern haben angegeben, dass im Ausbildungsjahr 2010/2011
durchschnittlich 24 Prozent der erfolgreich absolvierten EQen zertifiziert wurden (Seite 21
des Abschlussberichts 2012). Nach Ansicht der befragten Kammern ist die
niedrige Zertifizierungsquote insbesondere darauf zurückzuführen, dass die
Dokumente von den Betrieben und den Teilnehmenden zu selten beantragt werden.
Kenntnisse über die Fallzahlen der Zertifizierungen der vergangenen drei Jahre
hat die Bundesregierung nicht.
f) Welche Perspektive sieht die Bundesregierung für das Instrument EQ?
Die EQ ist ein gesetzliches Regelinstrument und kann von Agenturen und
Jobcentern für die im Gesetz genannten Personengruppen eingesetzt werden.
19. Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des letzten Drittels von
Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung in Ausbildungsberufen, die
nicht verkürzbar und vollzeitschulisch organisiert sind, langfristig zu
gewährleisten?
Wenn ja, wie und welche?
Wenn nein, warum nicht?
Für welche nichtverkürzbaren vollzeitschulischen Ausbildungsgänge
existieren bereits bundesrechtliche bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung landesrechtliche Regelungen, um die Finanzierung für die gesamte
Maßnahmedauer zu gewährleisten, und für welche nicht (bitte nach Art
der Ausbildung und Bundesländern sowie der jeweiligen Anzahl der
Teilnehmenden in den vergangenen drei Jahren aufschlüsseln)?
Das Arbeitsförderungsrecht geht grundsätzlich davon aus, dass die Förderung
der Teilhabe an einer Weiterbildung mit dem Ziel Berufsabschluss nur dann
erfolgt, wenn die Weiterbildung im Vergleich zur Berufsausbildung um
mindestens ein Drittel verkürzt durchgeführt wird. Eine Verkürzung der Weiterbildung
auf zwei Jahre ist für die meisten Berufe (z. B. Berufe nach dem BBiG oder der
Handwerksordnung) unproblematisch. Allerdings können auch
Weiterbildungen in nicht verkürzbaren, z. B. vollzeitschulischen Ausbildungsberufen
gefördert werden. Die Förderung setzt allerdings voraus, dass die Finanzierung des
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/711dritten Weiterbildungsjahres durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen
außerhalb der Arbeitsförderung sichergestellt ist. Im Fall der
Krankenpflegeausbildung ist die Finanzierung des letzten Ausbildungsdrittels außerhalb der
Arbeitsförderung gesichert, sodass eine Förderung durch Arbeitsagenturen und
Jobcenter möglich ist. Für schulische Ausbildungsberufe wie z. B.
Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie bestehen keine institutionellen
Finanzierungssicherungen des dritten Jahres außerhalb der Arbeitsförderung. Bei der
Erzieherausbildung kann von einer Finanzierungssicherung für das dritte
Ausbildungsdrittel ausgegangen werden, wenn im dritten Jahr ein ausreichend vergütetes
Anerkennungspraktikum absolviert wird. Dies ist nach Kenntnis der
Bundesregierung in acht Bundesländern der Fall. In den Bundesländern, in denen die
Erzieherausbildung praxisintegriert durchgeführt wird und erhöhter
Fachkräftebedarf besteht, werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit förderfähige
Ausbildungsmodelle entwickelt bzw. sind in zwei Ländern bereits
implementiert. Damit ist die Finanzierung des dritten Ausbildungsdrittels außerhalb der
Arbeitsförderung in zehn Bundesländern grundsätzlich gewährleistet. Zudem
werden Weiterbildungen gefördert, die auf das Ablegen der
Nichtschülerprüfung vorbereiten. Eine Übersicht über Eintritte von Teilnehmern/
Teilnehmerinnen in von Arbeitsagenturen und Jobcentern geförderte berufliche
Weiterbildungen mit den Schulungszielen Fachkraft Gesundheits-, Krankenpflege, Fachkraft
Kinderbetreuung, -erziehung findet sich in der Anlage. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Schlussfolgerungen aus der Schlecker-
Insolvenz“ (Bundestagsdrucksache 17/12445) verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des letzten Drittels von
Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung in den nichtverkürzbaren
Ausbildungsgängen der Pflegeberufe über das Jahr 2015, dem Auslaufen
der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Pflege, hinaus zu
gewährleisten?
Wie viele Personen nahmen eine solche Maßnahme zur Ausbildung bzw.
Umschulung in den Pflegeberufen in den vergangenen fünf Jahren auf?
Mit dem Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der
Altenpflege wurde eine befristete Vollfinanzierung dreijähriger
Altenpflegeumschulungen durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter für Teilnehmerinnen und
Teilnehmer eröffnet, die vom 1. April 2013 bis 31. März 2016 in eine
Altenpflegeumschulung eingetreten sind (§ 131b SGB III). Im Hinblick auf die noch über
zweijährige Gültigkeitsdauer der Regelung besteht derzeit kein aktueller
Entscheidungsbedarf. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Eine
Übersicht über den Zugang von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in berufliche
Weiterbildung mit dem Schulungsziel staatlich examinierte/r Altenpfleger/in
innerhalb der vergangenen fünf Jahre findet sich in der Anlage.
Anlage zu Frage 19
Anlage zu Frage 20
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]